Öffnung der Lichtstraße für den Zweirichtungsverkehr bis zu einer geplanten Tiefgaragenausfahrt
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1129/2021 vom 03.09.2021
Stand: Am 04.10.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 1129/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Öffnung der Lichtstraße für den Zweirichtungsverkehr bis zu einer geplanten Tiefgaragenausfahrt Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Öffnung der Lichtstraße für den Zweirichtungsverkehr bis zur Tiefgarageneinfahrt des Bauvorhabens Vogelsanger Straße 197. Alternative: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung der Licht- straße: Einfahrt in die Tiefgarage über die Lichtstraße, Ausfahrt über die Lichtstraße, ausschließlich in Richtung Oskar-Jäger-Straße. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zielsetzung und Anlass: Aufgrund einer Neubaumaßnahme in der Vogelsanger Straße 197 hält das Amt für Straßen- und Ver- kehrsentwicklung es für sinnvoll, die Lichtstraße auf ca. 45 m bis zur geplanten Tiefgaragenein- /ausfahrt für den Zweirichtungsverkehr zu öffnen. Damit wäre eine Verkehrsentlastung der Lichtstraße in westliche Richtung gegeben. Ebenfalls werden „Umwege“ vermieden. Ausgangslage: Die BNM Immobilien GbR plant derzeit die Entwicklung von Wohn- und Büroflächen und weitere Nut- zungen an der Vogelsanger Straße 197 in Köln-Ehrenfeld sowie eine Tiefgarage mit 100 PKW Stell- plätzen. Im Rahmen dieses Bauvorhabens wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. In diesem wurde das zu erwartende Verkehrsaufkommen abgeschätzt und die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte sowie mögliche Erschließungsvarianten betrachtet. In einer Variante soll das Plangebiet über die Lichtstraße angefahren und über die Vogelsanger Straße wieder verlassen werden. Die zweite Vari- ante sieht eine gemeinsame Ein- und Ausfahrt über die Lichtstraße vor. Diese Variante wurde in Ab- stimmung mit der Verwaltung als weitere Planungsgrundlage festgesetzt. Derzeit ist die Lichtstraße eine Einbahnstraße, die an diesem Knotenpunkt nur über Abbieger von der Vogelsanger Straße eingefahren werden kann. Der Knoten Vogelsanger Straße/Lichtstraße verfügt über eine Vorfahrtregelung und ist leistungsfähig. Die Lichtstraße weist im Bestand eine Breite von ca. 6,50 Meter auf. Diese Breite ist grundsätzlich ausreichend für einen Zweirichtungsverkehr. Im Be- stand wird der Straßenraum durch beidseitiges halb auf dem Gehweg, halb auf der Straße parkende Kfz eingeschränkt. Die daraus resultierende verminderte Fahrbahnbreite beträgt ca. 4 Meter. Der Gehweg ist ebenfalls durch die parkenden PKW von 2 m auf stellenweise weniger als 1 m verengt. Maßnahmen: Die Lichtstraße wird bis zur Tiefgarageneinfahrt auf ca. 45 m für den Zweirichtungsverkehr geöffnet. Um einen konfliktarmen Zweirichtungsverkehr zu gewährleisten, muss das Parken am Straßenrand in diesem Teilabschnitt der Lichtstraße auf beiden Seiten unterbunden werden. Damit kann die gesamte Fahrbahnbreite genutzt werden und wäre somit für einen Zweirichtungsverkehr ausreichend. Für den Lieferverkehr der gewerblichen Nutzungen sieht die Verwaltung eine Ladezone auf der Fahrbahn auf der Plangebietsseite vor. Die daraus resultierende Breite von 4,50 m reicht weiterhin für einen kon- fliktfreien Zweirichtungsverkehr zwischen Pkw/Pkw bei verminderter Geschwindigkeit aus. Im Rahmen der Umgestaltung der Vogelsanger Straße wird der Einmündungsbereich der Lichtstraße zur Vogelsanger Straße angepasst. Nach derzeitigem Stand (Vorentwurf) sind innerhalb der Licht- straße keine Anpassungen der Querschnittseinteilungen vorgesehen. Für die Maßnahme ist eine Be- schilderung und ggf. Markierungen ausreichend. 3 Wirkung: Der Verkehr aus dem Plangebiet kann gleichmäßiger auf die Vogelsanger Straße und die Oskar- Jäger Straße verteilt werden. Es werden Umfahrungen über die Oskar-Jäger-Straße vermieden, ge- nerell werden Fahrbeziehungen verkürzt. Die Einrichtung eines Parkverbots ermöglicht zusätzlich die Nutzung der vollen Breite des Gehwegs in diesem Bereich der Lichtstraße. Kosten: Der Bauherr trägt die entstehenden Kosten für die Anpassungen im öffentlichen Straßenraum in voller Höhe. Die Fertigstellung des Bauvorhabens Vogelsanger Straße ist seitens des Bauherrn für Ende 2022 vorgesehen. Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlage Lageplan -
Anlage 1- Lageplan
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Anlage 1
Beratungsverlauf
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