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1129/2021

Öffnung der Lichtstraße für den Zweirichtungsverkehr bis zu einer geplanten Tiefgaragenausfahrt

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.10.2021, TOP 9.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1- Lageplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5103 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 1129/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Öffnung der Lichtstraße für den Zweirichtungsverkehr bis zu einer geplanten 
Tiefgaragenausfahrt 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Öffnung der Lichtstraße für den Zweirichtungsverkehr 
bis zur Tiefgarageneinfahrt des Bauvorhabens Vogelsanger Straße 197.  
 
 
Alternative:  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung der Licht-
straße: Einfahrt in die Tiefgarage über die Lichtstraße, Ausfahrt über die Lichtstraße, ausschließlich in 
Richtung Oskar-Jäger-Straße.  
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zielsetzung und Anlass: 
 
Aufgrund einer Neubaumaßnahme in der Vogelsanger Straße 197 hält das Amt für Straßen- und Ver-
kehrsentwicklung es für sinnvoll, die Lichtstraße auf ca. 45 m bis zur geplanten Tiefgaragenein-
/ausfahrt für den Zweirichtungsverkehr zu öffnen. Damit wäre eine Verkehrsentlastung der Lichtstraße 
in westliche Richtung gegeben. Ebenfalls werden „Umwege“ vermieden. 
 
 
Ausgangslage: 
 
Die BNM Immobilien GbR plant derzeit die Entwicklung von Wohn- und Büroflächen und weitere Nut-
zungen an der Vogelsanger Straße 197 in Köln-Ehrenfeld sowie eine Tiefgarage mit 100 PKW Stell-
plätzen. Im Rahmen dieses Bauvorhabens wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. In diesem wurde 
das zu erwartende Verkehrsaufkommen abgeschätzt und die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte 
sowie mögliche Erschließungsvarianten betrachtet. In einer Variante soll das Plangebiet über die 
Lichtstraße angefahren und über die Vogelsanger Straße wieder verlassen werden. Die zweite Vari-
ante sieht eine gemeinsame Ein- und Ausfahrt über die Lichtstraße vor. Diese Variante wurde in Ab-
stimmung mit der Verwaltung als weitere Planungsgrundlage festgesetzt.  
 
Derzeit ist die Lichtstraße eine Einbahnstraße, die an diesem Knotenpunkt nur über Abbieger von der 
Vogelsanger Straße eingefahren werden kann. Der Knoten Vogelsanger Straße/Lichtstraße verfügt 
über eine Vorfahrtregelung und ist leistungsfähig. Die Lichtstraße weist im Bestand eine Breite von 
ca. 6,50 Meter auf. Diese Breite ist grundsätzlich ausreichend für einen Zweirichtungsverkehr. Im Be-
stand wird der Straßenraum durch beidseitiges halb auf dem Gehweg, halb auf der Straße parkende 
Kfz eingeschränkt. Die daraus resultierende verminderte Fahrbahnbreite beträgt ca. 4 Meter. Der 
Gehweg ist ebenfalls durch die parkenden PKW von 2 m auf stellenweise weniger als 1 m verengt.  
 
 
Maßnahmen: 
 
Die Lichtstraße wird bis zur Tiefgarageneinfahrt auf ca. 45 m für den Zweirichtungsverkehr geöffnet. 
Um einen konfliktarmen Zweirichtungsverkehr zu gewährleisten, muss das Parken am Straßenrand in 
diesem Teilabschnitt der Lichtstraße auf beiden Seiten unterbunden werden. Damit kann die gesamte 
Fahrbahnbreite genutzt werden und wäre somit für einen Zweirichtungsverkehr ausreichend. Für den 
Lieferverkehr der gewerblichen Nutzungen sieht die Verwaltung eine Ladezone auf der Fahrbahn auf 
der Plangebietsseite vor. Die daraus resultierende Breite von 4,50 m reicht weiterhin für einen kon-
fliktfreien Zweirichtungsverkehr zwischen Pkw/Pkw bei verminderter Geschwindigkeit aus. 
Im Rahmen der Umgestaltung der Vogelsanger Straße wird der Einmündungsbereich der Lichtstraße 
zur Vogelsanger Straße angepasst. Nach derzeitigem Stand (Vorentwurf) sind innerhalb der Licht-
straße keine Anpassungen der Querschnittseinteilungen vorgesehen. Für die Maßnahme ist eine Be-
schilderung und ggf. Markierungen ausreichend.

3 
 
Wirkung: 
 
Der Verkehr aus dem Plangebiet kann gleichmäßiger auf die Vogelsanger Straße und die Oskar-
Jäger Straße verteilt werden. Es werden Umfahrungen über die Oskar-Jäger-Straße vermieden, ge-
nerell werden Fahrbeziehungen verkürzt. Die Einrichtung eines Parkverbots ermöglicht zusätzlich die 
Nutzung der vollen Breite des Gehwegs in diesem Bereich der Lichtstraße.  
 
 
Kosten:  
 
Der Bauherr trägt die entstehenden Kosten für die Anpassungen im öffentlichen Straßenraum in voller 
Höhe. Die Fertigstellung des Bauvorhabens Vogelsanger Straße ist seitens des Bauherrn für Ende 
2022 vorgesehen.  
 
Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlage 
 
Lageplan

Anlage 1- Lageplan

9 Zeichen

Anlage 
1

Beratungsverlauf (1)

04.10.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Lichtstraße
  • Oskar-Jäger-Straße
  • Straße 19

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Details

Aktenzeichen
1129/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.09.2021
Erstellt
24.03.2021 15:42