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V/0166/2007/1

Zusammenführung der Arbeitsgemeinschaft Münster (AM) und Unterbringung des Sozialamtes (Standort

Vorlagen 22.03.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.03.2007, TOP 10

Hauptvorlage V/0166/2007

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage V/0166/2007

16447 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER STADT ılı M u STER
Personal- und Organisationsamt

Vorlagen-Nr.:

V/0166/2007

Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt

Betrifft

Zusammenführung der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) und Unterbringung des Sozialamtes
(Standortaussage Stadthaus 2 und Hafenstraße 6 - 8)

Herr Goerke

Ruf:
492 11.00
E-Mail:

‚ Goerke @stadt-muenster.de
Datum:

26.02.2007

Beratungsfolge

06.03.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
08.03.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung
28.03.2007 Rat Entscheidung

Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:

1.

Der räumlichen Zusammenführung der beiden Geschäftsbereiche der Arbeitsgemeinschaft
Münster „Leistungsgewährung“ und „Markt und Integration“ im Stadthaus 2 wird zuge-
stimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Arbeitsgemeinschaft Münster und der Bun-
desagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Münster die erforderlichen Vorbereitungen zu tref-
fen, das Projekt zum 01.02.2008 umzusetzen.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass beabsichtigt ist, für diesen Zweck das Sozialamt in
das Gebäude Hafenstraße 6 - 8 zur verlagern.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Maßnahme folgende Kosten entstehen:

Kosten für den Umzug des Sozialamtes 15.000 Euro
Bereitstellung der Mittel aus dem Teilergebnisplan
0112, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“

Kosten für die Beschaffung und Installation einer Rollregalanlage 24.000 Euro
Bereitstellung der Mittel aus dem Teilfinanzplan

0113 „zentrale Dienste“ in der Maßnahme „An- und

Verkauf von beweglichem Anlagevermögen“

Kosten für den Ausbau einer Kupferleitung zwischen dem

Stadthaus 2 und dem Gebäude Hafenstraße 6 - 8 10.000 Euro
Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der citeq

V/0166/2007

Begründung:

1.

1.1

Ausgangslage

Zum 01.01.2005 wurden die Arbeitslosenhilfe sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt für er-
werbsfähige Personen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB Il) zusammenge-
fasst. Leistungsträger sind nach dem SGB Il die Bundesagentur für Arbeit und die Kommu-
nen. Die Stadt Münster und die Agentur für Arbeit Münster haben zur Umsetzung des SGB
Il auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages eine Arbeitsgemeinschaft (nachfol-
gend AMS genannt) gem. & 44b SGB Il errichtet (Ratsvorlagen \V/0451/2004 und
V/0799/2004).

Derzeit sind die beiden Geschäftsbereiche „Leistungsgewährung“ sowie „Markt und Integra-
tion“ der AMS an vier unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet untergebracht und
erbringen so räumlich getrennt von einander ihre Leistungen für den Bürger. Diese räumli-
che Trennung geht auch inhaltlich mit einer dualen Aufgabenwahrnehmung einher; jeder
Leistungsempfänger hat sowohl für die Leistungsgewährung, als auch für die Vermittlung
im Bereich Markt & Integration einen gesonderten Ansprechpartner.

Im Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß $ 44b
SGB Il ist unter $ 12 Abs. 2 festgelegt, dass „Agentur und Stadt bestrebt sind, die Arbeits-
gemeinschaft so bald wie möglich räumlich zusammenhängend und dezentral an mehreren
Standorten unterzubringen“.

Im Rahmen des Modellprojektes „Hiltrup“ bieten seit dem 15.11.2006 die beiden Ge-
schäftsbereiche der AMS ihre Dienstleistungen für die Arbeitssuchenden unter einem Dach
an. Ziel dieser räumlichen Zusammenlegung ist es, durch eine gezielte umfassende und
gemeinsame Beratung an einem Ort — und möglichst aus einer Hand - das Serviceangebot
für die Arbeitssuchenden zu erhöhen, um so die Vermittlungschancen zu steigern und die
Dauer des Leistungsbezuges zu verkürzen.

Das Projekt ist erfolgreich, insbesondere konnte durch die Einführung von gemeinsamen
Erst- und Folgegesprächen eine schnellere Vermittlung der Kunden in Arbeit erfolgen; auch
reduzierten sich die Wege- und Wartezeiten — beides führt zu einem erheblichen Motivati-
onszuwachs bei den Arbeitssuchenden. Die Erfahrungen aus den Modellprojekten „Sozial-
agenturen“ und „Sozialamt - Hilfe aus einer Hand“ sowie die Herangehensweisen anderer
Arbeitsgemeinschaften zeigen, dass nur durch diese strikte inhaltliche und räumliche Ver-
netzung der beiden Geschäftsbereiche der notwendige Erfolg zu erzielen ist. Die Auswir-
kungen dieser Bündelung und Fokussierung der Aktivitäten in Hiltrup lässt sich bereits heu-
te nach bisher dreimonatiger Projektdauer an positiven Beispielen belegen.

Die AMS hat vier verschiedene Standorte im Stadtgebiet. Die Leistungsgewährung erfolgt
in Nord, Hiltrup sowie im Stadthaus 2, die Vermittlung wird durch den Geschäftsbereich
Markt und Integration im Gebäude der Bundesagentur für Arbeit an der Wolbecker Straße
sowie im Rahmen des oben geschilderten Projektes auch in Hiltrup angeboten.

Das Gebäude Wolbecker Straße wurde zum 01.02.2007 von der Bundesagentur für Arbeit
an einen Investor verkauft. Die Übergabe des Gebäudes Wolbecker Straße muss entspre-
chend der mit dem Käufer vereinbarten Nachnutzungsfristen im August 2008 erfolgen. Der-
zeit ist das Gebäude sowohl vom Geschäftsbereich Markt und Integration der AMS, als
auch durch die Agentur für Arbeit Münster selbst belegt. Die Agentur für Arbeit nutzt zudem
noch ein Bürogebäude am Nevinghoff. Die Agentur für Arbeit plant nunmehr, die an der
Wolbecker Straße und am Nevinghoff angesiedelten Bereiche, die die Aufgaben der bei-
tragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung nach dem SGB Ill wahrnehmen, in einem neu
angemieteten Dienstgebäude zusammenzufassen.

V/0166/2007

Die Bundesagentur für Arbeit hat zunächst vorgesehen, im dann freiwerdenden Gebäude
Nevinghoff den bisher an der Wolbecker Straße untergebrachten Geschäftsbereich Markt
und Integration der AMS unterzubringen. Das Gebäude am Nevinghoff reicht jedoch auf-
grund mangelnder Raumkapazitäten nicht aus, um hier die von den Trägern vorgesehene
Zusammenführung beider Geschäftsbereiche der AMS zu ermöglichen. Daher regt die
Bundesagentur für Arbeit an, beide Geschäftsbereiche der AMS komplett im städtischen
Raumbestand zu ortsüblichen Bedingungen unterzubringen — so könnte das im Vertrag fi-
xierte Ziel des Zusammenzuges der beiden Geschäftsbereiche realisiert werden.

Sofern keine Lösung im städtischen Bestand gefunden werden kann, erfolgt die Unterbrin-
gung des Geschäftsbereiches Markt und Integration im Gebäude Nevinghoff; eine gemein-
same Unterbringung beider Geschäftsbereiche unter einem Dach wäre damit ausgeschlos-
sen.

Standortbestimmung

Eine gemeinsame Unterbringung der beiden Geschäftsbereiche der AMS im städtischen
Raumbestand an einem Standort muss mit den grundsätzlichen Anforderungen an Stand-
ortfragen städtischer Dienstgebäude im Einklang stehen. Durch die Konzentration der städ-
tischen Amter auf wenige Standorte im Innenstadtbereich soll eine „Zersplitterung“ von Am-
tern auf mehrere Standorte vermieden werden.

Nachfolgende Aussagen beruhen auf einem berechneten zusätzlichen Bedarf der AMS von
65 bis 70 Räumen; insgesamt benötigt die AMS 105 bis 110 Raumeinheiten.

Unter Berücksichtigung dieser Grundüberlegungen bringt die Prüfung für einen gemeinsa-
men Standort der AMS folgendes Ergebnis:

«e Im Gebäudekomplex Stadthaus 1 / Prinzipalmarkt 5 gab es nach dem Einzug des Amtes
für Finanzen und Beteiligungen (unter Aufgabe des bisherigen Mietobjektes Friedrich-
Ebert-Straße 135) noch freie Kapazitäten im Umfang von 17 Räumen. Der überwiegen-
de Teil dieses Kontingentes wurde Mitte 2006 für die Unterbringung des Amtes für Wirt-
schaftlichkeitsprüfung und Revision eingesetzt. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen
hat aktuell erneut Raumbedarfe geltend gemacht, die durch Einzelmaßnahmen im Ge-
bäude gedeckt werden müssen. Damit ist festzustellen, dass die erforderliche Raumka-
pazität für die Unterbringung der AMS in diesem Gebäude nicht bereitgestellt werden
kann.

«e Das Stadthaus 2 ist derzeit voll belegt.

« Im Stadthaus 3 gibt es derzeit 20 Räume, die sich vereinzelt und in unterschiedlichen
Etagen befinden. Um eine zusammenhängende Fläche zu bilden, wären zahlreiche Ein-
zelumzüge im Stadthaus 3 erforderlich. Fest steht jedoch, dass auch diese Fläche — un-
abhängig vom Standort — nicht ausreicht, um den für die AMS benötigten Raumbedarf
zu decken. Kurzfristig kann dieses Kontingent jedoch zur Unterbringung des Veterinär-
und Lebensmittelüberwachungsamtes genutzt werden.

Unter Berücksichtigung der räumlichen Situationen in den einzelnen Gebäuden sowie der

zeitlichen Perspektive für eine gemeinsame Unterbringung der AMS im städtischen Be-
stand ist daher nur das nachfolgend aufgeführte Unterbringungsmodell geeignet:

V/0166/2007

3.1

3.2

3.3

3.4

4.1

Unterbringung der AMS im Stadthaus 2

Vor dem Hintergrund der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Trägern sowie der
mit dem Pilotprojekt „Hiltrup“ gesammelten positiven Erfahrungen wird angestrebt, beide
Geschäftsbereiche der AMS ab dem 01.02.2008 im Stadthaus 2 unterzubringen. Die bei-
den dezentralen Standorte „Hiltrup“ und „Nord“ bleiben in ihrer bisherigen Struktur beste-
hen. Das Pilotprojekt „Hiltrup“ wird in der bestehenden Form weiter fortgeführt; für den
Standort „Nord“ erfolgt die zeitnahe Prüfung, ob auch hier unter Berücksichtigung der infra-
strukturellen Gegebenheiten die fachlich sinnvolle Zusammenführung der beiden Ge-
schäftsbereiche möglich ist.

Durch die räumliche Zusammenführung der beiden Geschäftsbereiche in einem Gebäude
können umfassende arbeitsorganisatorische Verbesserungen erzielt und erhebliche Syner-
gien gehoben werden — die dann enge Zusammenarbeit beider Geschäftsbereiche hat un-
mittelbare Auswirkungen auf Bearbeitungszeiten, die erfolgreiche Umsetzung des Vermitt-
lungsauftrages und dient somit auch mittelbar der Einsparung der von beiden Trägern ein-
gesetzten Transfermittel. Zudem ist die gemeinsame Wahrnehmung von Erst- und Folge-
gesprächen für den Kunden mit kürzeren Wegen sowie einer deutlichen Verkürzung der
Wartezeiten verbunden. Weiterhin erfolgt die Zusammenfassung der beiden Kundenzent-
ren / Eingangszonen der Geschäftsbereiche. So kann zukünftig eine einheitliche Steuerung
der Kundenströme erfolgen. Damit wird auch eine Reduktion der bisherigen Personal- und
Sachressourcen in diesem Bereich erzielt.

Aber auch infrastrukturelle Aspekte lassen die gemeinsame Unterbringung der beiden Ge-
schäftsbereiche im Stadthaus 2 ideal erscheinen. Das Stadthaus 2 wird von den Bürgern
gut angenommen. Es liegt zentral; die Anbindung an den ÖPNV ist hervorragend. Das
Kundenzentrum ist bereits nutzerspezifisch hergerichtet und kann ohne bauliche Verände-
rungen weiter genutzt werden. Außerdem hat sich die Infrastruktur im Gebäude für die Ab-
wicklung der Arbeitsabläufe gut bewährt; die Büroräume sind im Zuschnitt passend für Ge-
sprächstermine, es gibt ausreichende Wartemöglichkeiten auf den Fluren, die Aufzugsan-
lagen sind großzügig bemessen und entsprechen den Anforderungen von Menschen mit
Behinderungen, gleichfalls sind so die Belange von Eltern mit Kinderwägen gewahrt. Zu-
dem können die Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit an das IT-Netz ohne bauliche
Änderungen erfüllt werden.

Die AMS benötigt für die Unterbringung des Geschäftsbereiches Markt und Integration im
Stadthaus 2 insgesamt 65 bis 70 zusätzliche Raumeinheiten. Die Bereitstellung dieser
Räume kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass das Sozialamt aus dem Stadt-
haus 2 auszieht. Es hat jedoch einen vergleichbaren Anspruch wie die AMS auf einen zent-
ralen Standort. Beiden Interessen kann durch einen Umzug des Sozialamtes in das an das
Stadthaus 2 angrenzende Gebäude Hafenstraße 6 — 8 entsprochen werden.

Unterbringung des Sozialamtes im Gebäude Hafenstraße 6 - 8

Das Gebäude Hafenstraße 6 — 8 entspricht in vollem Umfang den an eine Unterbringungs-
möglichkeit für das Sozialamt gestellten Anforderungen des Flächenmanagements und bie-
tet ausreichende Flächen für Büroräume und die Aktenunterbringung.

Das Gebäude ist seit Jahren im Rahmen der städtischen Büroraumplanung eine Option
gewesen, jedoch waren bisher andere Nutzungen für das Gebäude vorrangig. Diese konn-
ten jedoch nicht abschließend realisiert werden. Jetzt besteht die Möglichkeit, das Gebäude
als Teil eines dauerhaften Kernbestandes von städtischen Verwaltungsgebäuden wirt-
schaftlich zu nutzen.

V/0166/2007

4.2

4.3

4.4

4.5

4.6

5.1

5.2

5.3

5.4

5.5

5.6

Das Gebäude ist - ebenso wie das benachbarte Stadthaus 2 - fußläufig gut durch die Bür-
gerinnen und Bürger erreichbar, gleiches gilt für die Erreichbarkeit mittels OPNV. Das Ge-
bäude ist nach erfolgter Renovierung behindertengerecht erschlossen und auch für Famili-
en mit Kindern gut zugänglich. Weiterhin sind aufgrund der zentralen Lage kurze Wegzei-
ten für die Bürgerinnen und Bürger zwischen dem Sozialamt, dem Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien, dem Amt für Ausländerangelegenheiten, dem Amt für Wohnungswesen
sowie der AMS gewährleistet. Innerorganisatorisch bleibt auch eine räumliche Nähe zur
AMS bestehen - dies ist insbesondere wichtig, weil durch das Sozialamt noch die Dienst-
leistungen Unterhaltsheranziehung, Rückforderungen und Wohnungsnotfälle erbracht wer-
den.

Das Sozialamt befürwortet im Hinblick auf den Gesamtnutzen für die Bürgerinnen und Bür-
ger bzw. Kunden diesen Schritt ausdrücklich und sieht in einem Umzug kein Hindernis.

Sofern die AMS aufgrund neuer bundesgesetzlicher Regelungen nicht über das Jahr 2010
hinaus Bestand haben sollte, stellt die gesamte Maßnahme kein Risiko dar. Zu diesem
Zeitpunkt etwaig freiwerdende Raumkontingente im Stadthaus 2 werden dann unter der
Aufgabe angemieteter Objekte zur Deckung städtischer Bedarfe herangezogen.

Der im Rahmen des Konsolidierungsprozesses von Rödl & Partner vorgeschlagene Abbau
von Arbeitsplätzen in der Verwaltung wird überwiegend nicht Büroarbeitsplätze an zentra-
len Standorten betreffen. Auch müssen die Effekte Berücksichtigung finden, die in den
nächsten Jahren u. a. durch den generellen Trend zur Verlagerung von Zuständigkeiten auf
kommunale Ebene auftreten.

Durch den Umzuges des Sozialamtes in das Gebäude Hafenstraße 6 - 8 reduziert sich der
Raumbedarf des Amtes von derzeit 74 Räumen auf 65 Räume, da zukünftig auf separate
Aktenräume verzichtet werden kann.

Umzugskosten

Die durch den Umzug des Geschäftsbereiches Markt und Integration in das Stadthaus 2
entstehenden Kosten werden aus dem Verwaltungsbudget der AMS bestritten.

Die unmittelbaren Kosten für den Umzug des Sozialamtes in das Gebäude Hafenstraße 6 —
8 belaufen sich auf 15.000 Euro. Die Mittel werden aus dem Teilergebnisplan 0112, Zeile
13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ bereitgestellt.

Hinzu kommen insgesamt 24.000 Euro für die Beschaffung und Installation einer Rollregal-
anlage im Gebäude Hafenstraße 6 — 8. Die hierfür benötigten Mittel werden im Teilfinanz-
plan 0113 „zentrale Dienste“ in der Maßnahme „An- und Verkauf von beweglichem Anlage-
vermögen“ bereitgestellt.

Vorgesehen ist, im Gebäude Hafenstraße 6 — 8 insgesamt 130 Arbeitsplätze einzurichten.
Hierfür ist die vorhandene Telefonieanbindung des Gebäudes via Kupferkabel an das
Stadthaus 2 nicht ausreichend; um genügend Reserven vorhalten zu können, muss es von
50 Telefonanwendungen auf 200 Telefonanwendungen verstärkt werden. Die Kosten für
den Ausbau der bestehenden Kupferleitung belaufen sich auf 10.000 Euro; die Finanzie-
rung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der citeq.

Kosten für zusätzliches Mobiliar fallen nicht an; sowohl der Geschäftsbereich Markt und
Integration, als auch das Sozialamt nutzten die bisherige Büromöbelausstattung weiter.

Die Installation der IT-Komponenten im Gebäude Hafenstraße 6 — 8 erfolgt für die Stadt
ohne finanzielle Mehraufwendungen.

V/0166/2007

6. Liegenschaftliche Regelungen und Kostenerstattungen

6.1 Das Gebäude Hafenstraße 6 — 8 befindet sich aktuell in einem sanierungsbedürftigen Zu-
stand. Die Wohn- und Stadtbau ist bereit, diese Immobilie zu erwerben und die nach Um-
bau und Herrichtung zur Verfügung stehenden Büroräume zur Unterbringung des Sozial-
amtes an die Stadt Münster zu vermieten (vgl. nichtöffentliche Vorlage V/0165/2007).

6.2  Fürdie im Stadthaus 2 von der AMS künftig genutzten Räume erfolgt eine Kostenerstattung
im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung und Ausgestaltung der
AMS vom 25.11.2004.

In Vertretung

gez.
Dr. Heinrichs

V/0166/2007

Ergänzungsvorlage Beschluss

2652 Zeichen

V/0166/2007/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zusammenführung der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) und Unterbringung des Sozialamtes 
(Standortaussage Stadthaus 2 und Hafenstraße 6 - 8) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.   Der räumlichen Zusammenführung der beiden Geschäftsbereiche der Arbeitsgemeinschaft 
Münster „Leistungsgewährung“ und „Markt und Integration“ im Stadthaus 2 wird zuge-
stimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Arbeitsgemeinschaft Münster und der Bun-
desagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Münster die erforderlichen Vorbereitungen zu tref-
fen, das Projekt zum 01.02.2008 umzusetzen. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass beabsichtigt ist, für diesen Zweck das Sozialamt , 
vorbehaltlich einer alternativen Unterbringung,  in das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 zur 
verlagern.  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Maßnahme folgende Kosten entstehen: 
 
 Kosten für den Umzug des Sozialamtes     15.000 Euro 
 Bereitstellung der Mittel aus dem Teilergebnisplan 
 0112, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ 
 
 Kosten für die Beschaffung und Installation einer Rollregalanlage  24.000 Euro 
 Bereitstellung der Mittel aus dem Teilfinanzplan 
 0113 „zentrale Dienste“ in der Maßnahme „An- und 
 Verkauf von beweglichem Anlagevermögen“ 
 
 Kosten für den Ausbau einer Kupferleitung zwischen dem 
 Stadthaus 2 und dem Gebäude Hafenstraße 6 – 8    10.000 Euro 
 Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der citeq 
 
4. Die Wohn + Stadtbau GmbH spricht rechtzeitig vor Beginn der Planung der Umbau-
maßnahmen mit der AG 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förde-
Vorlagen-Nr.: 
V/0166/2007/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr  Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0166/2007/1 
rung der Integration von Menschen mit Behinderungen die notwendigen Maßnahmen 
zur barrierefreien Gestaltung ab. 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat am 06.03.2007 einstimmig be-
schlossen, dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags der Vorlage mit der Ergänzung um 
den Beschlusspunkt 4 zu empfehlen. 
 
Zu dem unter Ziffer 2 des Beschlussvorschlags aufgenommenen Vorbehalt wird auf die nichtöffent-
liche Vorlage V/0165/2007 verwiesen. 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat die Annahme des  Beschlussvorschlags der Vorlage in der um 
die beiden Ergänzungen erweiterten Fassung. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez.: Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (2)

28.03.2007 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2007 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hafenstraße 6
  • Wolbecker Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße 135
  • Prinzipalmarkt 5
  • Nevinghoff

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0166/2007/1
Typ
Vorlagen
Datum
22.03.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37