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Verkehrsberuhigung Rotterdamer Straße
Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/1007/2023 vom 15.05.2023
Stand: Am 01.06.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
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Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 16.05.2023 AN/1007/2023 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verkehrsberuhigung Rotterdamer Straße - Antrag der SPD - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Rotterdamer Straße in Höhe des Spielplatzes zwi- schen dem Haus Hausnummer 35 und dem Haus Delfter Straße 3 Geschwindigkeitskon- trollen durchzuführen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche verkehrsberuhigenden Maßnahmen er- griffen werden können, damit dort die Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) eingehalten wird. Hierzu kommen beispielsweise auch die Pflanzung von Bäumen sowie die Errichtung von Schwellern in Betracht. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das illegale Gehwegparken in dem unter Ziffer 1 genannten Bereich durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Dabei soll die Verwaltung alle Mög- lichkeiten prüfen, diese beinhalten auch das Abpollern des Gehweges. 4. Die Verwaltung wird gebeten, in Absprache mit der Eigentümerin Sicherungsmaß-nahmen zu ergreifen, welche das Laufen der Kinder auf die Straße erschweren. Soweit die Eigentü- merin hierfür zuständig ist, wird die Verwaltung um Hilfestellungen gebeten. - 2 - Begründung: In der Rotterdamer Straße befindet sich an der im Antrag benannten Stelle eine Spielgelegen- heit für Kinder, bestehend aus einem Sandkasten, einer Rutsche sowie mehrerer Wippen. In dem gesamten Bereich der Straße ist bereits die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festge- legt. Zudem besteht auf dem Gehweg vor der Spielgelegenheit ein absolutes Halteverbot. Lei- der ist es so, dass zum einen die Höchstgeschwindigkeit sehr oft missachtet wird. Die Anwoh- ner*innen schildern, dass dort stellenweise „gerast“ wird. Außerdem wird der Gehweg dort, ins- besondere an Wochenenden und nach Feierabend, zum illegalen Gehwegparken genutzt. Dies schränkt die Sicht der Zufußgehenden und auch die Sicht auf die Zufußgehenden sehr ein. In einem erhöhten Maße betrifft dies Kinder. In der Vergangenheit ist es schon zu einer Vielzahl von „Beinahe-Unfällen“ gekommen. Die o. g. Maßnahmen sollen verhindern, dass Personen zu Schaden kommen. gez. Müller gez. Meier
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