2791/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parksituation im Rathenauviertel, Aktenzeichen 122/25
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Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Montag, 18. August 2025 12:04 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 18.08.2025 12:04:22 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich als Anwohner des Rathenauviertels an Sie, da die Parksituation hier inzwischen unhaltbar geworden ist. Obwohl ich Gebühren für das Anwohnerparken entrichte, finde ich kaum noch Stellplätze. Gründe dafür sind: - zahlreiche Ladezonen, die kaum genutzt, aber dauerhaft von parkenden Autos blockiert werden, - immer mehr abgeschaffte Parkplätze zugunsten von Baustellen, E-Ladesäulen oder Radabstellflächen, - fehlende Fertigstellung von Baustellen, wodurch wertvoller Parkraum über Monate oder Jahre blockiert wird, - unzureichende Kontrollen von Fremdparkern, die Anwohnerplätze belegen. Besonders unverständlich ist, dass auf der Lindenstraße für Anwohner nur zwischen 18:00 und 06:00 Uhr geparkt werden darf – damit werden tagsüber bewusst Pendler bevorzugt, während Anwohner, wie ich als Pflegekraft mit wechselnden Schichten, ihr Fahrzeug nicht wohnortnah abstellen können. Ich begrüße eine nachhaltige Verkehrswende ausdrücklich, aber solange der ÖPNV unzuverlässig ist und Alternativen fehlen, darf die Stadt die eigenen Anwohner nicht derart benachteiligen. Ich bitte Sie daher: - Ladezonen im Viertel kritisch zu überprüfen und ggf. wieder in Anwohnerstellplätze umzuwandeln. - Fremdparker konsequenter zu sanktionieren. - Die zeitlichen Einschränkungen für Anwohner auf der Lindenstraße aufzuheben oder neu zu prüfen. - Den Grundsatz umzusetzen, dass Anwohnerparken auch tatsächlich einen Mehrwert für Anwohner darstellt. Ich freue mich über eine Rückmeldung, wie die Stadt Köln plant, die Parksituation im Rathenauviertel zu verbessern. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 122/2 08.09.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parksituation im Rathenauviertel“, Aktenzeichen 122/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.08.2025. Gerne gebe ich Ihnen die Stellungnah- men vom Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung sowie dem Amt für öffentliche Ordnung zu Ihren Anregungen weiter: Ladezonen im Viertel kritisch überprüfen und ggf. wieder in Anwohnerstellplätze um- zuwandeln. „Ladezonen sind bedarfsgerecht eingerichtet. Sie erfüllen eine wichtige Funktion für die Verkehrssicherheit. Damit notwendige Lade- und Liefertätigkeiten nicht im Gefahr- bereich des fließenden Verkehrs abgewickelt werden, ist ein ausreichendes Angebot an Ladezonen erforderlich.“ Die zeitlichen Einschränkungen für Anwohner auf der Lindenstraße aufzuheben oder neu zu prüfen; und den Grundsatz umzusetzen, dass Anwohnerparken auch tatsächlich einen Mehrwert für Anwohner darstellt. „Auf der Lindenstraße -auf der Seite mit den geraden Hausnummern zwischen 2 und 34- gelten für die Parkplätze folgende Regelungen: Für Sie als Besitzer eines Bewoh- nerparkausweises RATH gilt nach wie vor die sogenannte rote-Punkt-Regelung (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken), was be- deutet, dass Sie auf allen Parkplätzen, die der rote-Punkt-Regelung unterliegen, wie gehabt kostenlos parken können. Die Besonderheit bei diesen Parkplätzen ist, dass werktags ab 18 Uhr nur noch solche Fahrzeuge geparkt werden können, die einen Seite 2/2 Bewohnerparkausweis haben. Alle anderen Fahrzeuge ohne Bewohnerparkausweis dürfen nicht geparkt werden. Das bedeutet, dass diese Parkplätze werktags ab 18 Uhr exklusiv für Bewohner*innen reserviert sind.“ Fremdparker konsequenter zu sanktionieren. „Das Rathenauviertel wird regelmäßig durch die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes kontrolliert. Dabei werden alle Bereiche, auch Ladezonen, berücksichtigt. Die ord- nungsbehördlichen Maßnahmen reichen von der Ausstellung einer schriftlichen Ver- warnung bis hin zur Sicherstellung des Fahrzeugs.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn , unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de und an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau , unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsdienst@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2791/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.12.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parksituation im Rathenauviertel, Aktenzeichen 122/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2791/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.09.2025
- Erstellt
- 16.09.2025 08:26