Mandari Insight

2791/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parksituation im Rathenauviertel, Aktenzeichen 122/25

Mitteilung BV 17.09.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.12.2025, TOP 8.4

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

2180 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Montag, 18. August 2025 12:04 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 18.08.2025 
12:04:22 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich wende mich als Anwohner des Rathenauviertels an Sie, da die Parksituation hier 
inzwischen unhaltbar geworden ist. 
 
Obwohl ich Gebühren für das Anwohnerparken entrichte, finde ich kaum noch Stellplätze. 
Gründe dafür sind: 
 
- zahlreiche Ladezonen, die kaum genutzt, aber dauerhaft von parkenden Autos blockiert 
werden, 
 
- immer mehr abgeschaffte Parkplätze zugunsten von Baustellen, E-Ladesäulen oder 
Radabstellflächen, 
 
- fehlende Fertigstellung von Baustellen, wodurch wertvoller Parkraum über Monate oder 
Jahre blockiert wird, 
 
- unzureichende Kontrollen von Fremdparkern, die Anwohnerplätze belegen. 
 
Besonders unverständlich ist, dass auf der Lindenstraße für Anwohner nur zwischen 18:00 
und 06:00 Uhr geparkt werden darf – damit werden tagsüber bewusst Pendler bevorzugt, 
während Anwohner, wie ich als Pflegekraft mit wechselnden Schichten, ihr Fahrzeug nicht 
wohnortnah abstellen können. 
 
Ich begrüße eine nachhaltige Verkehrswende ausdrücklich, aber solange der ÖPNV 
unzuverlässig ist und Alternativen fehlen, darf die Stadt die eigenen Anwohner nicht derart 
benachteiligen. 
 
Ich bitte Sie daher: 
 
- Ladezonen im Viertel kritisch zu überprüfen und ggf. wieder in Anwohnerstellplätze 
umzuwandeln. 
 
- Fremdparker konsequenter zu sanktionieren. 
 
- Die zeitlichen Einschränkungen für Anwohner auf der Lindenstraße aufzuheben oder neu 
zu prüfen. 
 
- Den Grundsatz umzusetzen, dass Anwohnerparken auch tatsächlich einen Mehrwert für 
Anwohner darstellt. 
 
Ich freue mich über eine Rückmeldung, wie die Stadt Köln plant, die Parksituation im 
Rathenauviertel zu verbessern. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

3601 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 122/2 08.09.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parksituation im Rathenauviertel“, Aktenzeichen 
122/25  
Sehr geehrter Herr    , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.08.2025. Gerne gebe ich Ihnen die Stellungnah-
men vom Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung sowie dem Amt für öffentliche 
Ordnung zu Ihren Anregungen weiter: 
Ladezonen im Viertel kritisch überprüfen und ggf. wieder in Anwohnerstellplätze um-
zuwandeln. 
„Ladezonen sind bedarfsgerecht eingerichtet. Sie erfüllen eine wichtige Funktion für 
die Verkehrssicherheit. Damit notwendige Lade- und Liefertätigkeiten nicht im Gefahr-
bereich des fließenden Verkehrs abgewickelt werden, ist ein ausreichendes Angebot 
an Ladezonen erforderlich.“ 
Die zeitlichen Einschränkungen für Anwohner auf der Lindenstraße aufzuheben oder 
neu zu prüfen; 
und 
den Grundsatz umzusetzen, dass Anwohnerparken auch tatsächlich einen Mehrwert 
für Anwohner darstellt. 
„Auf der Lindenstraße -auf der Seite mit den geraden Hausnummern zwischen 2 und 
34- gelten für die Parkplätze folgende Regelungen: Für Sie als Besitzer eines Bewoh-
nerparkausweises RATH gilt nach wie vor die sogenannte rote-Punkt-Regelung 
(https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken), was be-
deutet, dass Sie auf allen Parkplätzen, die der rote-Punkt-Regelung unterliegen, wie 
gehabt kostenlos parken können. Die Besonderheit bei diesen Parkplätzen ist, dass 
werktags ab 18 Uhr nur noch solche Fahrzeuge geparkt werden können, die einen

Seite 2/2 
Bewohnerparkausweis haben. Alle anderen Fahrzeuge ohne Bewohnerparkausweis 
dürfen nicht geparkt werden. Das bedeutet, dass diese Parkplätze werktags ab 18 Uhr 
exklusiv für Bewohner*innen reserviert sind.“ 
Fremdparker konsequenter zu sanktionieren. 
„Das Rathenauviertel wird regelmäßig durch die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes 
kontrolliert. Dabei werden alle Bereiche, auch Ladezonen, berücksichtigt. Die ord-
nungsbehördlichen Maßnahmen reichen von der Ausstellung einer schriftlichen Ver-
warnung bis hin zur Sicherstellung des Fahrzeugs.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn     , unter der Telefonnummer 
0221/221-     oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de und 
an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau    , unter der Telefonnummer 0221/221-   
oder per E-Mail: verkehrsdienst@stadt-koeln.de 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung BV

879 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2791/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.12.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parksituation im Rathenauviertel, 
Aktenzeichen 122/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2791/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.09.2025
Erstellt
16.09.2025 08:26