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0928/2020

Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vergabe eines Gutachtens zur Standortfindung von 10 weiteren Variotafeln

Beschlussvorlage Ausschuss 08.04.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 28.04.2020, TOP 3.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2- Stellungnahme Amt für Verkehrsmanagement

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Anlage 1 - Stellungnahme RPA

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Beschlussvorlage Ausschuss

6422 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 0928/2020 
Freigabedatum 06.04.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vergabe eines Gutachtens zur Standortfindung von 10 
weiteren Variotafeln sowie zur Entwicklung von Verkehrsinformations- und 
Schaltungsstrategien 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Erstellung eines Gutachtens zur Standortfindung von 
zehn weiteren Variotafeln sowie zur Entwicklung von Verkehrsinformations- und Schaltungsstrategien 
an und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten.  
 
 
Verkehrsausschuss 28.04.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   104.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        50 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   10.400 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Hintergrund 
 
Im Kölner Stadtgebiet besteht noch an Messstellen eine geringfügige grenzwertüberschreitende Be-
lastung mit dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2). In Veröffentlichungen des Landesamt für Natur, 
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ist für die Stadt Köln der maximale 
NO2 – Wert am Clevischen Ring mit 62 µg/m³ im Jahr 2017, 59 µg/m³ im Jahr 2018 und 44 µg/m³ im 
Jahr 2019 aufgeführt. Für die Messstelle in der Justinianstraße wurde für das Jahr 2019 einen Jah-
resmittelwert von 43 µg/m³ ermittelt. An allen weiteren Messstellen in Köln wird der Grenzwert von 40 
µg/m³ eingehalten.  
 
Die Stadt Köln erfüllt im regionalen Kontext eine Metropolfunktion. Die Anzahl der Bürgerinnen und 
Bürger wird bis 2030 weiter zunehmen (vgl. Mitteilung 4108/2019). Auch die auf Köln zulaufenden 
Pendelverkehre nehmen kontinuierlich zu. Obwohl der Anteil des Pkw-Verkehrs am Gesamtverkehrs-
aufkommen im Binnenverkehr rückläufig ist (2006: 43 %; 2017: 35 %; vgl. Mitteilung 2775/2019), nut-
zen viele Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland nach wie vor überwiegend den Pkw. Ein Trend 
zum notwendigen Umstieg auf den Umweltverbund ist – trotz intensiver Bemühungen – nicht erkenn-
bar. Daher ist nicht zu erwarten, dass sich eine Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung ohne um-
fängliche und gezielte Maßnahmen von selbst einstellt.

3 
 
Gemäß dem 4. Aufruf zur Förderung kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen aus den Themenbereichen 
Verkehrsplanung und Verkehrsmanagement des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra-
struktur (BMVI) hat die Verwaltung Fördermittel beantragt und eine Bewilligung erhalten. Die Grund-
lage für die Antragstellung bildete der Green City Masterplan der Stadt Köln und bezog sich auf fol-
genden Steckbrief: 
  
• Steckbrief M 1.3 „Maßnahme Nr. 1.3: Kommunikationsaktivitäten“. 
 
Konkret wurde die Erstellung eines Gutachtens zur Standortfindung sowie die Errichtung von 10 Vari-
otafeln beantragt. Im Rahmen der Gutachtenerstellung sind Verkehrsinformations- und Schaltungs-
strategien zu entwickeln. 
 
Das BMVI fördert die Gesamtmaßnahme mit rund 1,2 Mio €. Die Projektlaufzeit ist bis zum 
31.12.2024 begrenzt. Die zu entwickelnden Verkehrsinformationsstrategien sollen bereits im Jahr 
2020 ihre Wirkung entfalten.  
 
Konkretes Vorhaben:  
 
Mit der vorliegenden Bedarfsanmeldung soll im ersten Schritt zur Auswahl geeigneter Standorte für 
die neuen Variotafeln ein Gutachten zur Erstellung eines Verkehrsinformationskonzepts in Auftrag 
gegeben werden. Bestandteil des Gutachtens soll darüber hinaus die Entwicklung von ca. 20 situati-
onsspezifischen Verkehrsinformationsstrategien zur Verkehrslenkung und Schaltung dieser auf den 
heutigen Variotafeln sein, um die gesetzten Ziele im Green City Masterplan sowie Luftreinhalteplan 
umzusetzen. 
 
Im Rahmen der Konzepterstellung (Gutachtens) sollen unter anderem folgende Belange bzw. Rand-
bedingungen Berücksichtigung finden: 
 Monitoring an Strecken mit NOx-Grenzwertüberschreitungen, 
 Einfluss gravierender Netzeingriffe wie Brückensperrungen und Tunnelsperrungen, 
 Analyse wiederkehrender Veranstaltungen mit hohem Einfluss auf das Verkehrsgeschehen, 
 Identifizierung und Analyse staubehafteter Strecken, 
 Lenkungs- und Informationsstrategien unter Einbeziehung der heutigen Variotafel-Standorte 
der Stadt Köln, der Lichtsignalanlagen etc., 
 Perspektivisch die Einbeziehung der digitalen Werbetafeln der Firma STRÖER für In-
formationsmaßnahmen. 
 
In einem zweiten Schritt, nach Vorliegen des Gutachtens und der gewählten Standorte, soll die Reali-
sierung angegangen werden. Hierzu erfolgt eine gesonderte Bedarfsanmeldung. 
 
Finanzierung 
 
Für die Erstellung des Verkehrsinformationskonzepts wird der Aufwand mit rund 104.000 € abge-
schätzt. 
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, 
Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0003, Erneuerung Verkehrsleitsystem, Teilplanzeile 9, Auszah-
lungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen zur Verfügung.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Dies 
leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bür-
gerbeteiligung ab. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-

4 
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.  
 
Anlage 
Stellungnahme RPA

Anlage 2- Stellungnahme Amt für Verkehrsmanagement

2315 Zeichen

64 06.04.2020 
641 Frau Töpfer 
28573 
2020-04-06 Stellung-
nahme.docx 
Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.03.2020 
Zur Erstellung eines Gutachtens zur Standortfindung von 10 weiteren Variotafeln und 
Entwicklung von Verkehrsinformations- und Schaltungsstrategien (142/26/14/20) 
Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 30.03.2020 (142/26/14/20) zu  
Bedarfsprüfung für die Erstellung eines Gutachtens zur Standortfindung von 10 weiteren Va-
riotafeln und Entwicklung von Verkehrsinformations- und Schaltungsstrategien mitgeteilt:  
„Die Haushaltsbewirtschaftung wurde aufgrund der Corona-Krise mit Verfügung II/20 vom 
25.03.2020 eingeschränkt, so dass die Beschlussvorlage nur noch zulässig ist, wenn sie die 
in der Verfügung genannten Voraussetzungen erfüllt und von der Stadtkämmerin mitgezeich-
net wird“. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat die Hinweise des RPA sowie die Forderung gemäß 
der Verfügung II/20 vom 25.03.2020 zur eigenverantwortlichen Beurteilung wie folgt berück-
sichtigt: 
• Die Erstellung des Gutachtens ist eine Grundvoraussetzung für die Realisierung der 
weiteren 10 Variotafelstandorte und wird als erster Schritt der Realisierung der neuen 
Standorte durchgeführt.
• Die Gesamtmaßnahme wird aus dem Investitionshaushalt finanziert.
• Das Vorhaben ist Bestandteil des Green City Masterplans der Stadt Köln zur Redu-
zierung der Stickoxidbelastung, siehe Vorlage 2637/2018, Maßnahme M 1.3.
• Bei der Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe handelt es sich um eine ge-
setzliche Verpflichtung, die entsprechend durch Umsetzung der in Vorlage 2637/2018 
genannten Maßnahmen zu erfüllen ist.
• Gemäß des Beschlusses des Rates vom 6.02.2018 (Vorlage 3428/2017) hat die 
Stadtverwaltung Bundesfördermittel aus dem „Sofortmaßnahmen Saubere Luft 2017
– 2020“ für die Maßnahme beantragt.
• Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert dieses 
Vorhaben mit 50 %.Durch die auf Grundlage des Beschlusses zur Vorlage 3428/2017 
erfolgte Beantragung von Fördermitteln und den Erhalt des Förderbescheids liegt eine 
rechtliche Verpflichtung vor. Die Förderbedingungen erfordern den Beginn der 
Umsetzung bereits im Jahr 2020. 
Aus den oben genannten Gründen ist die Leistungserbringung zwingend erforderlich. 
gez. Patric Stieler

Anlage 1 - Stellungnahme RPA

1386 Zeichen

14 30.03.2020

142 Frau Prus
R 25464

1. Schreiben ab:

64

Erstellung eines Gutachtens zur Standortfindung von 10 weiteren Variotafeln und Ent-
wicklung von Verkehrsinformations- und Schaltungsstrategien (142/26/14/20)
hier: Bedarfsprüfung

Voraussichtliche Auftragssumme: 104.000,00 EUR brutto/87.394,96 EUR netto
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf das mir am 24.03.2020 per Mail zugegangene Schreiben zur Bedarfs-
prüfung für die Erstellung eines Gutachtens zur Standortfindung von 10 weiteren Variotafeln.

Sie stellen ausführlich und nachvollziehbar dar, dass die Variotafeln ein wesentlicher Be-
standteil des Verkehrsleitsystems für den Individualverkehr sind und sie dadurch der Gestal-
tung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität im Sinne u.a. des Green City Masterplans
dienen.

Gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken.

Nach 8 5 Abs. 1 lit. b Zuständigkeitsordnung ist ein Bedarfsfeststellungbeschluss erforder-
lich.

Eine formale Beschlussvorlage für den Verkehrsausschuss war dem Vorgang nicht beige-
fügt. Die Haushaltsbewirtschaftung wurde aufgrund der Corona-Krise mit Verfügung II/20
vom 25.03.2020 eingeschränkt, so dass die Beschlussvorlage nur noch zulässig ist, wenn

sie die in der Verfügung genannten Voraussetzungen erfüllt und von der Stadtkämmerin mit-
gezeichnet wird

Mit freundlichen Grüßen

4.143 md.B.um u

Fee

Beratungsverlauf (1)

28.04.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Justinianstraße

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Details

Aktenzeichen
0928/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.04.2020
Erstellt
20.03.2020 08:58