AN/0946/2024
Keine Vergabe von städtischen Räumlichkeiten für extremistische Zwecke
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KLIMA FREUNDE-GUT Anfrage nach § 4
3655 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.06.2024 AN/0946/2024 Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Interna- tionales 17.06.2024 Keine V ergabe von städtischen Räumlichkeiten für extremistische Zwecke Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Petelkau, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die T agesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Allge- meine V erwaltung und Rechtsfragen / V ergabe / Internationales am 17.06.2024 zu nehmen. Mit dem Beschluss vom 18. Dezember 2018 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, in städtischen Räum- lichkeiten keine V eranstaltungen zu erlauben, "in denen rassistisches, antisemitisches, salafistisches, an- tidemokratisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes, oder anderes menschenfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet werden soll" (AN/1865/2018). Dies wurde bereits 2019 mit einer Klausel in der neuen Nutzungsordnung der V olkshochschule aufgenommen und umgesetzt (0618/2019, Anlage 1). Ähn- liche Regelungen wurden laut V erwaltung außerdem für die Bürgerzentren und Bürgerhäuser getroffen. In einer Mitteilung vom 5. Juni 2023 hat die V erwaltung angekündigt "im Sinne einer einheitlichen Rege- lung ... die übrigen bestehenden Benutzungsordnungen für städtische Räume, die für kulturelle, politische oder andere Zwecke vermietet werden (u.a. Schulen), bis Ende 2023" anzupassen und in Beschlussvor- lagen vorzulegen (1309/2023). Erneute Beschlussvorla gen liegen uns nach unserem Kenntnisstand je- doch bis heute nicht vor. V or diesem Hintergrund fragen wir: An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzendes des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Herrn Bernd Petelkau Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT Karina Syndicus karina.syndicus@stadt -koeln.de Inga Feuser inga.feuser@stadt -koeln.de Unter Goldschmied 6 50667 Köln Telefon: 0221 -221-35604 - 2 - 1. Für welche städtischen Gebäude, die zur V ermietung zur V erfügung stehen, ist die angepasste Nutzungsordnung im Sinne der einheitlichen Regelung wie in Mitteilung 1309/2023 angekündigt, noch nicht umgesetzt? 2. Wann ist mit den Beschlussvorlagen zu den bisher noch nicht angepassten Nutzungsordnungen für die übrigen städtischen Gebäude, die für V eranstaltungen zur V erfügung gestellt werden, zu rechnen? 3. In der Mitteilung 1309/2023 beschreibt die V erwaltung, dass unabhängig von neuen Nutzungsord- nungen bereits jetzt folgende Klausel in Mietverträge aufgenommen werden kann: „Eine Überlas- sung ist ausgeschlossen, sofern die Räumlichkeiten zur Durchführung von V eranstaltungen ge- nutzt werden sollen, bei denen die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf diesen politisch ext- remistisches, rassistisches, antisemitisches, radikalislamistisches, sexistisches, gewaltverherrli- chendes oder menschenfeindliches sowie verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Ge- dankengut dargestellt oder verbreitet wird, sei es von dem Nutzer / der Nutzerin selbst, seinen / ihren Mitgliedern oder von Besuchern / Besucherinnen der V eranstaltung.“ Ist bei allen V ermietun- gen städtischer Gebäude seit Juni 2023, für die die Nutzungsordnung noch nicht angepasst wurde, diese Klausel bereits in Mietverträge aufgenommen worden oder gab es Ausnahmen davon? 4. Mit welchen Konsequenzen hat der oder die Mieter:in bei einem V erstoß gegen diese Klausel zu rechnen und welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung hier? Gez. Inga Feuser, Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0946/2024
- Typ
- KLIMA-GUT Anfrage nach § 4
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 12.06.2024 11:45