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AN/1979/2022

Änderungsantrag zu TOP 5.1 "Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Köln (RPO) sowie Neufassung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (DA RPA)"

Gem. Änderungsantrag (Linke) 07.11.2022

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 08.11.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

2705 Zeichen

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln  
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
An den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses 
Herrn Jörg Detjen 
 
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.11.2022 
 
AN/1979/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rechnungsprüfungsausschuss 08.11.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 5.1 "Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt 
Köln (RPO) sowie Neufassung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt 
der Stadt Köln (DA RPA)" 
Sehr geehrte Herr Vorsitzender,  
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord-
nung des nächsten Rechnungsprüfungsausschusses zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
1. In § 2 wird nach dem Absatz 2 ein neuer Absatz 3 eingefügt: 
„Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses sollen Prüfberichte und Prüffeststel-
lungen in den jeweiligen zuständigen Fachausschüssen beraten werden.“ 
 
2. In der Neufassung wird in § 2 Absatz 5 der letzte Absatz  
(„Der … teilnehmen“) gestrichen und ein neuer Punkt am Ende des § 2 eingefügt: 
„Zu Beginn einer neuen Wahlperiode beschließt der Rechnungsprüfungsaus-schuss in sei-
ner ersten Sitzung, dass die zuständigen Beigeordneten bzw. der/ die Oberbürgermeister/in 
für sein/ihr Dezernat im Falle der Beratung von Berichten, die ihren Geschäftsbereich betref-
fen, zur Teilnahme an den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses verpflichtet sind.“ 
 
Begründung: 
 
Zu 1. :

- 2 - 
 
Die Formulierung „Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses sollen Prüfberichte 
und Prüfungsfeststellungen in den jeweils zuständigen Fachausschüssen beraten werden“ 
war Bestandteil der alten Rechnungsprüfungsordnung und hat sich bewährt.  
Die Fachausschüsse sind in die Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses fest einge-
bunden. 
 
Zu 2.: 
Hier wird in der Rechnungsprüfungsordnung festgeschrieben, was seit Jahren praktiziert 
wird. Der Stadtvorstand hatte vor Jahren eine entsprechende Regelung auf Vorschlag des 
RPA getroffen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Lino Hammer 
Fraktionsgeschäftsführer 
Bündnis 90 / Die Grünen 
Gez. 
Niklas Kienitz 
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer 
Gez. 
Mike Homann 
SPD-
Fraktionsgeschäftsführer 
   
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE 
Gez. 
Ulrich Breite 
FDP-
Fraktionsgeschäftsführer 
Gez. 
Lucas Sickmöller 
Volt-
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.11.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1979/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag (Linke)
Datum
07.11.2022
Erstellt
07.11.2022 13:15