AN/1979/2022
Änderungsantrag zu TOP 5.1 "Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Köln (RPO) sowie Neufassung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (DA RPA)"
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)
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Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Jörg Detjen An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.11.2022 AN/1979/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss 08.11.2022 Änderungsantrag zu TOP 5.1 "Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Köln (RPO) sowie Neufassung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (DA RPA)" Sehr geehrte Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord- nung des nächsten Rechnungsprüfungsausschusses zu setzen. Beschluss: 1. In § 2 wird nach dem Absatz 2 ein neuer Absatz 3 eingefügt: „Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses sollen Prüfberichte und Prüffeststel- lungen in den jeweiligen zuständigen Fachausschüssen beraten werden.“ 2. In der Neufassung wird in § 2 Absatz 5 der letzte Absatz („Der … teilnehmen“) gestrichen und ein neuer Punkt am Ende des § 2 eingefügt: „Zu Beginn einer neuen Wahlperiode beschließt der Rechnungsprüfungsaus-schuss in sei- ner ersten Sitzung, dass die zuständigen Beigeordneten bzw. der/ die Oberbürgermeister/in für sein/ihr Dezernat im Falle der Beratung von Berichten, die ihren Geschäftsbereich betref- fen, zur Teilnahme an den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses verpflichtet sind.“ Begründung: Zu 1. : - 2 - Die Formulierung „Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses sollen Prüfberichte und Prüfungsfeststellungen in den jeweils zuständigen Fachausschüssen beraten werden“ war Bestandteil der alten Rechnungsprüfungsordnung und hat sich bewährt. Die Fachausschüsse sind in die Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses fest einge- bunden. Zu 2.: Hier wird in der Rechnungsprüfungsordnung festgeschrieben, was seit Jahren praktiziert wird. Der Stadtvorstand hatte vor Jahren eine entsprechende Regelung auf Vorschlag des RPA getroffen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90 / Die Grünen Gez. Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Gez. Mike Homann SPD- Fraktionsgeschäftsführer Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE Gez. Ulrich Breite FDP- Fraktionsgeschäftsführer Gez. Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1979/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Linke)
- Datum
- 07.11.2022
- Erstellt
- 07.11.2022 13:15