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RR 12/2026

Zuteilung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Kommissionen

Sitzungsvorlage RR 20.02.2026

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 20.02.2026, TOP 9.4

Sitzungsvorlage RR (Zuteilung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Kommissionen)

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Sitzungsvorlage RR (Zuteilung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Kommissionen)

2279 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 12/2026 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Sengül 
Telefon 0221-147-4020 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 19.02.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.02.2026 9.4 beschließend 
 
TOP: 
Zuteilung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Kommissionen 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Fraktionen im Regionalrat haben sich auf die Verteilung der Kommissionsvorsitze geeinigt. 
Zu Kommissionsvorsitzenden und Stellvertretern werden benannt: 
 
Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales 
Vors. __________________(SPD) Stellv. __________________(GRÜNE) 
 
Kommission Rheinisches Revier 
 Vors. __________________(CDU) Stellv. __________________(SPD) 
 
Kommission für Mobilität und Verkehr 
Vors. __________________(GRÜNE) Stellv. __________________(CDU) 
 
Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit  
Vors. __________________(CDU) Stellv. __________________(FDP) 
 
 
Erläuterungen: 
Nach der geltenden Geschäftsordnung des Regionalrates müssen Vorsitzende und stellvertretende 
Vorsitzende stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrates sein. Die Fraktionen einigen sich über 
die Verteilung der Kommissionsvorsitze und der stellvertretenden Kommissionsvorsitzenden, sofern 
dieser Einigung nicht von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder oder einer Fraktion wider-
sprochen wird. Falls keine Einigung erzielt wird, erfolgt die Verteilung durch Zugriff in der Reihen -
folge, die sich unter Zugrundelegung der Stärke der Fraktionen nach dem Verfahren d'Hondt ergibt. 
Fraktionen können sich zur Bestimmung der Ausschussvorsitzenden zusammenschließen. Die zur 
Benennung berechtigte Fraktion bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, bzw. dessen

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Stellvertreterin oder Stellvertreter. Die Benennung erfolgt schriftlich gegenüber der Vorsitzenden 
oder dem Vorsitzenden des Regionalrates. Diese bzw. dieser gibt den Namen Regionalrat bekannt. 
Scheiden eine Kommissionsvorsitzende oder ein Kommissionsvorsitzender während der Wahlzeit 
aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Mitglied zum Nachfolger.

Beratungsverlauf (1)

20.02.2026 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 9.4
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 12/2026
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
20.02.2026
Erstellt
13.02.2026 14:08