RR 12/2026
Zuteilung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Kommissionen
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Sitzungsvorlage RR (Zuteilung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Kommissionen)
2279 Zeichen
Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 12/2026 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Sengül Telefon 0221-147-4020 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 19.02.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.02.2026 9.4 beschließend TOP: Zuteilung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Kommissionen Beschlussvorschlag: Die Fraktionen im Regionalrat haben sich auf die Verteilung der Kommissionsvorsitze geeinigt. Zu Kommissionsvorsitzenden und Stellvertretern werden benannt: Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales Vors. __________________(SPD) Stellv. __________________(GRÜNE) Kommission Rheinisches Revier Vors. __________________(CDU) Stellv. __________________(SPD) Kommission für Mobilität und Verkehr Vors. __________________(GRÜNE) Stellv. __________________(CDU) Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit Vors. __________________(CDU) Stellv. __________________(FDP) Erläuterungen: Nach der geltenden Geschäftsordnung des Regionalrates müssen Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrates sein. Die Fraktionen einigen sich über die Verteilung der Kommissionsvorsitze und der stellvertretenden Kommissionsvorsitzenden, sofern dieser Einigung nicht von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder oder einer Fraktion wider- sprochen wird. Falls keine Einigung erzielt wird, erfolgt die Verteilung durch Zugriff in der Reihen - folge, die sich unter Zugrundelegung der Stärke der Fraktionen nach dem Verfahren d'Hondt ergibt. Fraktionen können sich zur Bestimmung der Ausschussvorsitzenden zusammenschließen. Die zur Benennung berechtigte Fraktion bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, bzw. dessen Sitzungsvorlage RR RR 12/2026 Seite 2 von 2 Stellvertreterin oder Stellvertreter. Die Benennung erfolgt schriftlich gegenüber der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Regionalrates. Diese bzw. dieser gibt den Namen Regionalrat bekannt. Scheiden eine Kommissionsvorsitzende oder ein Kommissionsvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Mitglied zum Nachfolger.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 12/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 20.02.2026
- Erstellt
- 13.02.2026 14:08