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3094/2017

Fachstellen "Extremismus- und Gewaltprävention"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.11.2017

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

11936 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3094/2017 
Freigabedatum 
21.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fachstellen "Extremismus- und Gewaltprävention" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2019 1,5 Stellen zur Umsetzung des Präventionsprogramms 
„Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit„ so-
wie der Konzeption weiterer Präventionsstrategien für das Stadtgebiet Köln mit Gesamtkosten 
von 141.850 €/Jahr einzurichten. Da die Stellenbesetzung vor dem Inkrafttreten des Stellenplans 
2019 notwendig ist, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen zur Verfügung gestellt. 
 
Hierfür wird beim Amt für Kinder, Jugend und Familie 0,5 Fachstelle politischer und religiöser Extre-
mismus für Sozialarbeiter/innen / Sozialpädagogen/-innen  
Egr. S15 Fgr. 6 TVöD-V        36.350 € 
zunächst befristet für 5 Jahre zur Verfügung gestellt. 
 
Sachkostenpauschale        12.800 € 
 
 
Des Weiteren wird beim Amt für Kinder, Jugend und Familie 1 Fachstelle Gewaltprävention für Sozi-
alarbeiter/innen / Sozialpädagogen/-innen  
Egr. S17 Fgr. 6 TVöD-V        79.900 € 
zur Verfügung gestellt. 
 
Sachkostenpauschale        12.800 € 
 
Gesamt:  141.850 € 
 
Mittel in Höhe von 141.850 € stehen im Teilergebnisplan 0604- Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzei-
le 15 (Transferaufwendungen), vorbehaltlich des in Krafttretens der Haushaltssatzung 2018 ff. zur 
Verfügung. 
 
Jugendhilfeausschuss 28.11.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  141.850 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen    116.250 € 
b) Sachaufwendungen etc.    25.600 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Mittel wurden im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises im Doppelhaushalt 
2016/2017 zur Finanzierung von internen Personalstellen bereitgestellt. Zur Legitimation der beiden 
Fachstellen ist ein Ratsbeschluss herbeizuführen.  
 
Fachstelle politischer und religiöser Extremismus 
Die Stadt Köln wurde zum 17.06.2015 in das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen 
Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ des Bundesministerium für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend aufgenommen und erhält eine jährliche Förderung von 100.000,00 € für 
zunächst 5 Förderjahre. Davon wird die externe Fach- und Koordinierungsstelle (AWO), die Partizipa-
tions-, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Aktions- und der Jugendfonds finanziert. Städti-
sche Sach- und Personalaufwendungen sind davon nicht gedeckt. 
Aufgrund der brisanten gesellschaftlichen Entwicklung hinsichtlich religiös und / oder politisch inten-
dierter gewaltbereiter Handlungen ist eine Programmverlängerung anzunehmen. Unabhängig hiervon 
endet die erforderliche Arbeit nach dieser Zeitspanne erwartungsgemäß nicht, zumal Köln nicht frei 
von segregierten Gebieten ist, in denen die Schwelle zur Gewaltbereitschaft niedrig ist. Über einen 
potentiell weitergehenden Stellenbedarf wird insofern rechtzeitig vor Ablauf des Förderzeitraumes 
entscheiden. 
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und 
Menschenfeindlichkeit“ ist die Stadt Köln Zuwendungsempfänger der Bundesförderung von weiteren 
100.000,00 € und federführendes Amt zugleich. Das federführende Amt trägt die Verantwortung für 
die administrative Abwicklung des umfassenden Bundesprogramms und übernimmt die fachliche 
Steuerung. Des Weiteren ist sie zentraler Ansprechpartner für das Bundesministerium und verant-

3 
wortlicher Akteur sowie Vorsitzender der mehrmals jährlich stattfindenden Begleitausschusssitzungen 
und Zielfindungskonferenzen.  
Die Bereitstellung einer kommunalen Personalressource ist Voraussetzung der Zuwendung aus dem 
Bundesprogramm „Demokratie leben“. Entsprechend der Leitlinien des Bundesprogramms wird er-
wartet, dass innerhalb der Kommunalverwaltung mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) zur Verfü-
gung gestellt werden. Kann dies nicht gewährleistet werden, muss das Programm beendet und die 
Zuschüsse zurückgezahlt werden. Zurzeit sind die anfallenden Aufgaben provisorisch auf mehrere 
Fachkräfte innerhalb der Abteilung 512/ Kinderinteressen und Jugendförderung verteilt. Diese provi-
sorische Aufspaltung der Arbeit wird den professionellen Anforderungen des Programms auf Dauer 
nicht gerecht. 
Durch die Einrichtung der Fachstelle politischer und religiöser Extremismus in der Abteilung 512/ Kin-
derinteressen und Jugendförderung ist die fachliche Steuerung des Bundesprogramms „Demokratie 
leben!“ personell gewährleistet, die dem Bundesministerium gegenüber zugesagt wurde. Darüber 
hinaus können stadtweite Bedarfe der Extremismusprävention konkret benannt, vorhandene Res-
sourcen gebündelt und eine aktive Vernetzung der lokalen Akteure ermöglicht werden. .  
Fachstelle Gewaltprävention 
Prävention gehört zu den gesetzlich geregelten Pflichtaufgaben einer Kommune. Insbesondere das 
Bundeskinderschutzgesetz sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz  (SGB VIII) verpflichten die 
Kommune adäquate Angebote zu schaffen, um ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden.  
Das 2011 vorgelegte „Gesamtkonzept für Gewaltprävention im Kinder- und Jugendschutz der Stadt 
Köln“ benennt die Handlungsfelder und grundlegende fachliche Standards gewaltpräventiver Arbeit 
für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Stadt Köln. Es schafft damit den fachlichen 
Rahmen, um Eltern oder Erziehungsberechtigte sowie Fachkräfte der Jugendhilfe und Lehrkräfte bei 
ihrem pädagogischen und erzieherischen Auftrag zu unterstützen.  
Auf dieser Grundlage beauftragte der Rat der Stadt Köln die Verwaltung im Zusammenspiel mit Poli-
zei, Trägern, Vereinen und Schulen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII eine 
Ergänzung zum „Integrierten Handlungskonzept zur Gewaltprävention im Kinder- und Jugendschutz 
der Stadt Köln“ vorzunehmen, mit der Konkretisierung von Entwicklungsimpulsen für die einzelnen 
Handlungsfelder.  
Entsprechend diesem Auftrag erstellte die Arbeitsgemeinschaft eine erste Übersicht über die Ange-
botspalette der gewaltpräventiven Angebote für unterschiedliche Zielgruppen in Köln (Familie, Kinder-
tageseinrichtungen, Schulen, Jugendarbeit, Opferschutz und Opferhilfe, Arbeit mit delinquent gewor-
denen Kindern und Jugendlichen, Medien, Institutionen). Darüber hinaus wurden notwendige Ent-
wicklungsimpulse mit zukunftsweisenden Aufgaben der Entwicklungsförderung und Gewaltprävention 
für junge Menschen in der Stadt Köln formuliert und auf einem Fachtag mit leitenden Fachkräften in 
Köln rückgekoppelt. Das Gesamtkonzept und die Entwicklungsimpulse verdeutlichen die erforderliche 
Vielfalt der Angebote. 
Infolge eines behörden- und institutionsübergreifenden Hearings zum Thema Jugendkriminalität be-
auftragte der Rat der Stadt Köln 2007 die Verwaltung, analog zum Stuttgarter Modell ein „Haus des 
Jugendrechts“ als Pilotprojekt zu entwickeln. Seit der Umsetzung findet im „Kölner Haus des Jugend-
rechts“ eine konzentrierte Zusammenarbeit der Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft statt, um 
strafrechtliche Verfahren zu verkürzen und damit zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten 
zu ermöglichen.  
Durch das frühzeitige Erkennen von Risikofaktoren können differenzierte präventive Maßnahmen

4 
entwickelt werden, die letztendlich Jugendkriminalität und Jugendgewalt eindämmen. Erkenntnisse 
über die Entwicklung delinquenten Verhaltens infolge biografischer Erfahrungen jugendlicher Straftä-
ter sind hierzu eine wichtige Voraussetzung.  
Die Formen der Gewalt sind vielfältig und erfordern differenzierte Programme zur Prävention und In-
tervention. Gewaltprävention findet in vielen, zum Teil sehr unterschiedlichen und nicht immer ver-
netzten Handlungsfeldern statt.  
Eine verknüpfte Zusammenarbeit zwischen einer Fachstelle für Gewaltprävention und dem Kölner 
Haus des Jugendrechts bietet die Chance, verstärkt präventiv auf das Phänomen Jugendkriminalität 
und Jugendgewalt einzuwirken. Eine Kooperation mit Streetwork könnte dadurch noch stärker inten-
siviert werden, wobei hier insbesondere die bestehende Zusammenarbeit (unter verschiedenen prä-
ventiven und restriktiven Aufgabenstellungen) mit dem Kriminalkommissariat 46 (Intensivtäter) im 
„Haus des Jugendrechts“ hervorzuheben ist. Die Streetworker besuchen regelmäßig die Intensivtäter-
Auswertungsbesprechungen und erhalten die neuesten Informationen über die Intensivtäter. Durch 
diese interdisziplinäre Netzwerkarbeit erhöhen sich die die Chancen für eine nachhaltige Prävention. 
Eine gesamtstädtische kommunale Fachstelle für Gewaltprävention gibt es in vielen Städten und ist 
insbesondere für Großstädte eine wichtige Anlaufstelle. Sie soll Informationen/Angebote bewerten, 
bündeln und vermitteln, Multiplikatoren beraten und schulen, sowie das Thema inhaltlich vertiefen und 
die Prozessentwicklung zur gewaltpräventiven Arbeit steuern. Eine übergeordnete und zur Neutralität 
verpflichtete Koordination ist eine Voraussetzung, um in Köln eine fachlich fundierte gewaltpräventive 
Arbeit voranzutreiben und im Sinne von wissenschaftlich nachgewiesener Effektivität zu steuern. 
Kommunale Gewaltprävention basiert auf einem koordinierten und professionell abgestimmten Vor-
gehen. Wirksame Präventionsmaßnahmen führen langfristig zu Kosteneinsparungen bei Sozialleis-
tungen und Folgekosten von Kriminalität. Für die Millionenstadt Köln bedarf es einer fach- und sach-
gerechten Ausstattung der Fachstelle Gewaltprävention zur Schnittstellenarbeit, Fortbildung, Wis-
sensmanagement und Netzwerkarbeit. Die Fachstelle soll in der Abteilung 512/ Kinderinteressen und 
Jugendförderung angebunden werden, da der Fokus der Erarbeitung von Präventionsstrategien zur 
Frühintervention auf die gesamte Stadt ausgerichtet wird. Schwerpunktmäßig soll die Fachstelle fol-
gende Aufgaben wahrnehmen:  
 Die in Köln vorhandene Vielfalt präventiver Angebote über eine Internetplattform erfassen, be-
kanntmachen und koordinieren sowie wirkungsvoll die Öffentlichkeitsarbeit gestalten 
 Die fachliche Bewertung institutioneller Schutzkonzepte sowie die Erarbeitung einheitlicher 
Richtlinien nach dem Bundeskinderschutzkonzept 
 Die Angebote in ihrer Vielfalt und Qualität weiterentwickeln und durch regelmäßige externe 
und interne Evaluation gemäß den Empfehlungen des DFK (Stiftung Deutsches Forum für 
Kriminalprävention) gewährleisten 
 Institutionen bei der Auswahl von präventiven Maßnahmen fachlich qualifiziert beraten und bei 
der Durchführung unterstützen 
 Schulungen zur Sensibilisierung und Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften sowie die 
Organisation und Durchführung von Fachtagungen  
 Präventive Angebote unterschiedlicher Träger der Jugendhilfe und kommerzielle Anbieter da-
hingehend überprüfen, ob sie den im Gesamtkonzept und den durch das DFK definierten 
fachlichen Standards entsprechen 
 Fachliche Beratung von Sponsoren und Stiftungen bei der Auswahl und Finanzierung von Pro-
jekten  – im Sinne der Nachhaltigkeit können Empfehlungen ausgesprochen werden 
 Fortlaufende Weiterentwicklung der Konzepte und Angebote, um zeitnah auf politische und 
gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren 
 Zusammenarbeit mit der Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt

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Beratungsverlauf (3)

28.11.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3094/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.11.2017
Erstellt
06.10.2017 09:26