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V/1062/2006

Bebauungsplan Nr. 487: Roxel - Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt

Vorlage 28.12.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 14.02.2007, TOP 6.12

Anlage 3 - Textliche Festsetzungen

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Ansehen

Anlage 1 - Bürgeranhörung

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Anlage 4 . Plan

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Berichtsvorlage

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Anlage 3 - Textliche Festsetzungen

1769 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 1062/2006 
Entwurf 
Bebauungsplan Nr. 487: Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
 
Textliche Festsetzung gemäß § 9 BauGB 
 
1. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen , Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 1: 
Plangleiche Knotenpunkte (RAS-K-1) sind im Einmündungsbereich der Anliegerfahr- 
bahn in die L 529 (Pienersallee) die erforderlichen Sichtdreiecke von jeglicher Sicht- 
behinderung zwischen 0,80 m und 2,50 m ständig freizuhalten.   
 
Hinweise 
 
1.  Lärmvorsorge – gemäß 16. Verordnung zum Bundesi mmissionsschutzgesetz (16. 
BimSchV – Verkehrslärmschutzverordnung) 
 
Gemäß Lärmtechnischer Untersuchung besteht für die im Lageplan zum Bebauungs- 
plan mit einem roten Balken gekennzeichneten Gebäudeseiten und einen Außen- 
wohnbereich (Freisitz) vom Grundsatz her Anspruch auf passiven Lärmschutz gem. 
16. BimSchV. Der Anspruch besteht für alle Räume und Nutzflächen, die nicht nur 
zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Die Umsetzung nach 
den Regelungen der 24. BImSchV soll zeitgleich mit beginn der Baumaßnahmen zur 
Fertigstellung des Haltepunktes erfolgen. Die Stadt Münster stellt die hierfür erforder- 
lichen Finanzmittel bereit. 
 
2. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultu rgeschichtliche Bodenfunde, d. h. 
Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch Veränderungen oder Verfärbungen in der natürli- 
chen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern 
ist der Stadt Münster oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum 
für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, unverzüglich anzuzeigen (§§ 15, 16 
DSchG NW). 
 
Die Entdeckungsstelle ist 3 Werktage nach einer mündlichen und eine Woche nach 
einer schriftlichen Anzeige unverändert zu erhalten.

Anlage 1 - Bürgeranhörung

9715 Zeichen

... 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 1062/2006 
Niederschrift  
über eine Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) BauGB 
 
Stadtbezirk: 
  Münster-West  
Thema:  Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 487: Roxel - Pien ersallee, neuer DB-
Haltepunkt 
Datum/Zeit:   24. Februar 2005, 19.30 Uhr  
Ort:    Aula der Droste-Hauptschule Roxel, Tilbecker Str . 26, 48161 Münster 
Teilnehmer:   33 Bürgerinnen und Bürger  
Leitung:   Frau Westrup, Bezirksvorsteherin des Stadtbezirke s Münster-West  
Verwaltung:  Herr Wittkamp , Stadtplanungsamt/Verkehrsplanung, Frau Hertel, Schrift- 
führerin 
 
Frau Westrup eröffnet um 19.30 Uhr die Bürgeranhörung. Sie heißt die anwesenden Bürgerin- 
nen und Bürger, Kommunalpolitiker, Vertreter der örtlichen Presse sowie die Vertreter der Ver- 
waltung Frau Hertel als Schriftführerin und Herrn Wittkamp als Referenten herzlich willkommen. 
Frau Westrup informiert die Anwesenden über den geplanten Ablauf der Veranstaltung und er- 
läutert kurz Anlass und Zielsetzung dieser Bürgeranhörung. Hiernach erteilt sie Herrn Wittkamp 
das Wort. 
 
Herr Wittkamp erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation Anlass und Zielsetzung sowie 
die Grundzüge der geplanten Maßnahme wie folgt: 
 
Anlass 
Die Reaktivierung des Haltepunktes Roxel war seit Mitte der 1990er Jahre integraler Bestandteil 
umfassender Verkehrsuntersuchungen. Die hieraus entwickelten  Handlungsempfehlungen und 
Zielvorstellungen wurden dem „Raumfunktionalen Konzept Münster 2010“ zugrunde gelegt und 
mit der Übernahme des geplanten Haltepunktes Roxel in den Stadtteilrahmenplan Roxel - 
Stand: Januar 2002 - und nachfolgend auch im Flächennutzungsplan - Stand: April 2004 - für 
den betrachteten Bereich fortgeschrieben.  
 
Zielsetzung 
Optimierung des ÖPNV/SPNV-Angebotes für die Roxeler Wohnbevölkerung 
Angebot einer schnellen und direkten Innenstadtverbindung an die Binnenpendler 
Regionalanbindung an die Auspendler 
Angebot an den Berufs- und Ausbildungsverkehr aus dem westlichen Münsterland mit dem Ziel 
Kliniken/Universität/FH 
Frühzeitige Feinverteilung der Pendler am HP Roxel zu den Zielen im Westen der Stadt 
  
Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf Bus und Schiene   
 
Grundzüge der Planung 
 
Anmerkung: 
Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Quell- und Zielverkehrsaufkommens wurde ein 3-
Phasen-Erschließungskonzept erarbeitet. Zielsetzung war, die verkehrliche Erschließung des 
Haltepunktes unter Verzicht auf eine Erneuerung der vorhandenen technischen Sicherung der 
Bahnübergänge Pienersallee und Nottulner Landweg gewährleisten zu können (die Kosten hier- 
für wurden seitens der DB AG mit ca. 1.200.000 EUR veranschlagt). 
 
Phase 1 
Die verkehrliche Erschließung des Haltepunktes für Pkw, Unterhaltungsdienste, Radfahrer und 
Fußgänger erfolgt über die vorhandene Anliegerzufahrt südlich des Hauses Pienersallee 57. 
Zur mittelbaren Verknüpfung des Bus- und Schienenverkehrs werden im Bereich Pienersallee 
51 - 55 zwei Haltestellen der Linie 19 als Interimslösung eingeplant.

- 2 - 
... 
Der Haltepunkt Roxel wird in der Startphase als Mobilstation mit nachfolgenden Ausstattungs- 
merkmalen geplant: 
 
- Park & Ride Anlage mit 14 Pkw-Stellplätzen (Minim alvariante) 
- 2 Behindertenstellplätze 
- 2 Taxistände 
- überdachte, gegen Vandalismus und Diebstahl gesch ützte Fahrradabstellanlagen 
- überdachte, frei zugängliche Fahrradstellplätze 
- Ausstattung auf dem Bahnsteig: DB-Pluspunkt als M ini-/Midi-Version, Fahrgastunter- 
stände 
- behindertengerechter Zugang zum Bahnsteig. 
 
Phase 2 
Mit Beginn der baulichen Entwicklung des nordöstlich des Haltepunktes geplanten Wohngebie- 
tes kann auch der 2. Bauabschnitt des Haltepunktes auf der Grundlage des vorliegenden Vor- 
entwurfes fertiggestellt werden. Die verkehrliche Erschließung wird in der bestehenden Form 
(Phase 1) beibehalten. Das Stellplatzangebot am Haltepunkt erhöht sich nach Beendigung des 
2. Bauabschnittes um 21 auf 35 Stellplätze. 
 
Phase 3 
Im Zuge der geplanten Erweiterung des südöstlich des Haltepunktes gelegenen Gewerbegebie- 
tes wird der Haltepunkt über eine Verbindungsstraße mit dem Nottulner Landweg verknüpft und 
der Endausbau hergestellt.  
 
Herr Wittkamp beendet seine Ausführungen zum Erschließungskonzept mit dem Hinweis, dass 
die Entwicklungsphasen 2 und 3 nicht zwingend aufeinander aufbauen müssen, da sie auch 
unabhängig voneinander realisiert werden können. 
 
Frau Westrup bedankt sich bei Herrn Wittkamp für seine Präsentation und erteilt sodann den 
Bürgerinnen und Bürgern das Wort. Folgende Fragen werden von Herrn Wittkamp beantwortet. 
 
Ist es richtig, dass der ehemalige Bahnhof Roxel sich im Eigentum der Stadt Münster 
befindet? 
Antwort: Nein. Das Bahnhofsgebäude und die Freiflächen wurden nach der Ausbuchung des 
Bahnhofs Roxel durch die DB AG privatisiert. 
 
Warum wird der ehemalige Bahnhof nicht wieder reaktiviert? 
Antwort: Der Bahnhof Roxel wurde Anfang der 80-Jahre von der DB AG ausgebucht und nach- 
folgend privatisiert. Im Rahmen der Abwägung hinsichtlich Größe und Anordnung potenzieller 
Freiflächen für einen Haltepunkt einschließlich Nebenanlagen wurde der Standort südöstlich der 
Pienersallee als der Geeigneteste angesehen. Des Weiteren zeichnet sich dieser Standort im 
Vergleich zum ehemaligen Bahnhof Roxel durch seine Lagegunst zum Gewerbegebiet Nottul- 
ner Landweg, zum geplanten Wohngebiet nordöstlich des Haltepunktes sowie zum bestehen- 
den Wohngebiet östlich der Pienersallee aus. Die Verknüpfung des Haltepunktes zum beste- 
henden Wohngebiet ist mittels einer neuen Rad- und Gehwegverbindung geplant. 
 
Ab wann halten die ersten Züge wieder in Roxel und wie wird der Fahrplan gestaltet 
sein? 
Antwort: Zielsetzung ist, bis Juni 2006 das Bebauungsplanverfahren abzuschließen. Hiernach 
ist in Abhängigkeit der verfügbaren Fördermittel sowie des Eigenanteils der Stadt Münster dar- 
über zu befinden, wann mit der Realisierung begonnen  werden kann.  
Die Züge sollen je Fahrtrichtung im Halbstundentakt verkehren. Voraussetzung hierfür ist je- 
doch, das im Bereich Mecklenbeck eine Zugkreuzung eingerichtet wird. Zur Zeit verkehren die 
Züge in der Morgenspitze in Fahrtrichtung Münster (Hauptlastrichtung) im Halbstundentakt und 
in Richtung Coesfeld  im Stundentakt. In der Nachmittagspitze kehrt sich dieser Takt um. 
 
Wie hoch werden die Kosten für einen Haltepunkt Roxel veranschlagt?

- 3 - 
 
Antwort: In der Summe können die Kosten für diesen Haltepunkt noch nicht beziffert werden. 
Zum Vergleich: Für den Haltepunkt Grottenkamp in Steinfurt/Borghorst wurden die Kosten nach 
einer Pressemitteilung des Zweckverband SPNV Münsterland mit 1.200.000 EUR beziffert.  
 
Inwieweit ist die DB AG an einer Reaktivierung des Haltepunktes Roxel interessiert? 
Antwort: Die DB AG trägt die Zielsetzung der Stadt Münster mit, den Haltepunkt Roxel reaktivie- 
ren zu wollen. 
 
Wie hoch wird das Fahrgastaufkommen eingeschätzt? 
Antwort: Laut dem Abschlussbericht des Regionalausschusses Münster zur Kbs 408 wird mit 
einem Fahrgastaufkommen von 800 Ein- und Aussteigern täglich gerechnet. 
 
Warum wurden die Eigentümer der überplanten Grundstücke bisher nicht informiert? 
Antwort: Die Zielsetzung, den Haltepunkt Roxel zu reaktivieren, wird seit nunmehr 20 Jahren 
öffentlich thematisiert. Konkret wurde der Haltepunkt mit dem Stadtteilrahmenplan Roxel - 
Stand: Januar 2002 - und nachfolgend auch im Flächennutzungsplan - Stand: April 2004 – fest- 
geschrieben. Es war vorgesehen, die Planung nach Beteiligung von Ämtern und Trägern öffent- 
licher Belange im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB im Rahmen 
einer Bürgeranhörung zu präsentieren. Diese Bürgeranhörung findet gegenwärtig statt und 
dient dazu, Betroffenen anhand des aktuellen Planungsstandes, recht konkret, mögliche Aus- 
wirkungen aufzuzeigen.  
Die vorliegende Planung wird entsprechend den aufgezeigten Hinweisen, Einwänden und An- 
regungen überarbeitet und nachfolgend dem Planungsausschuss zur Entscheidung, den Be- 
bauungsplan offen zu legen, vorgelegt. Im Rahmen dieser Offenlegung besteht die Gelegen- 
heit, sich über einen Zeitraum von 4 Wochen erneut zum überarbeiteten Planungsstand zu äu- 
ßern. 
 
Wie groß sind die überplanten Flächen? 
Antwort: Die Flächenbilanz sieht wie folgt aus: 
              Gesamtfläche   0,97 ha 
              hiervon 
              Verkehrsfläche   0,50 ha 
              Flächen der DB AG  0,20 ha 
              Grünfläche   0,27 ha 
Wird der Haltepunkt behindertengerecht ausgebaut?  
Antwort: Ja. Vorgesehen sind 2 Behindertenstellplätze unmittelbar am Bahnsteig. Der Übergang 
vom Bus zum Zug (Bahnsteigbereich) erfolgt niveaugleich.  
 
Statements aus der Bürgerschaft 
Angesichts der großen Pendlerströme, sollte der Haltepunkt frühestmöglich realisiert werden. 
Die Entwicklung des Haltepunktes sollte nicht in Abhängigkeit der Wohnbauflächenentwicklung 
entsprechend dem Stadtteilrahmenplan Roxel gesehen werden. 
Eine Entlastung des Ortskerns von Roxel lässt sich nur durch die geplante Nordumgehung her- 
beiführen. Der Haltepunkt sollte nicht vor Fertigstellung der Nordumgehung Roxel fertiggestellt 
werden, um die Finanzierung der Nordumgehung Roxel nicht zu gefährden. 
Sowohl die Nordumgehung als auch der Haltepunkt sind für die Verkehrsentlastung Roxels vom 
Durchgangsverkehr unverzichtbar. 
Es soll untersucht werden, ob eine Verknüpfung von Bus und Bahn nicht schon bei der Reali- 
sierung der 1. Phase möglich ist.  
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt sich Frau Westrup bei den 
Bürgerinnen und Bürgern für die rege Teilnahme und offene Diskussion. 
Die Bürgeranhörung schließt um 21.30 Uhr. 
 
Westrup         Hertel  
Bezirksvorsteherin      Schriftführerin

Anlage 4 . Plan

4872 Zeichen

verschließbare Fahrradabstellanlage
B
U
S
B
U
S
PienersalleeSichtdreiecke sind von jeglicher Sichtbehinderung
zw. 0,80m und 2,50m ständig freizuhalten
Bebauungsplan Nr. 487
Nr. 487
Bebauungsplan
Roxel
1:500
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
36
61.4.2   Wittkamp 1, Nientiedt 2,    Stand: 01.03.2006
Zeichenerklärung
Roxel
Verkehrsflächen
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
Anpflanzung von Bäumen 
( Standorte nachrichtlich )
Hinweise
Bestandsangaben
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Nutzungsgrenze
Wald
Straßenverkehrsfläche
Straßenbegrenzungslinie
Maßstab:  1 : 500
Fläche für Versorgungsanlagen
Fläche für die Versorgung
Elektrizität
Straßenverkehrsgrün
Bahnanlagen
Baum
Wohngebäude / öffentliches Gebäude
Wirtschaftsgebäude
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
Festsetzungen des Bebauungsplanes
  
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 1,2,3,8 ff Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.I S. 
2141), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fass ung vom 23.01.1990 
(BGBl.I S.132), § 86 Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung vom 01.03.2000 (GV.NRW. 
S.256) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GONW) in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NW. 
S.666/ SGV.NW 2023) mit den dazu erlassenen Änderungen.  
 
Nachdruck und Vervielfältigung 
jeder Art, auch einzelner Teile, 
sowie die Anfertigung von 
Vergrößerungen oder Verklei-
nerungen sind verboten und 
werden aufgrund des Urheber-
schutzgesetzes gerichtlich 
verfolgt. 
 
Plangrundlage 
Stand __/2003 
 
Der Rat der Stadt hat am __________ gemäß § 2 (1) BauGB den 
Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst. Der 
Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom 
__________ bekannt gemacht. 
 
Münster, __________ 
 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
 
 
 
 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntm a-
chung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom __________ in 
Kraft getreten. 
 
 
Münster, __________ 
 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
 
 
 
 
Die Richtigkeit der Plangrundlage wird bescheinigt. 
 
 
 
Münster, __________ 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Tegtmeier 
Ltd. Städt. Vermessungsdirektor 
 
Für die städtebauliche Planung. 
 
 
 
Münster, __________ 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Schultheiß  Dipl. - Ing. Schowe 
Stadtdirektor   Ltd. Städt. Baudirektor 
 
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB 
vom __________ bis __________ offengelegen. 
 
 
 
Münster, __________ 
 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
 
 
 
 
Dieser Plan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GONW 
durchden Rat der Stadt am __________ als Satzung beschlossen 
worden. 
 
 
Münster, __________ 
 
 
 
 
Oberbürgermeister   Schriftführer 
Pienersallee
B
U
S
B
U
S
verschließbare Fahrradabstellanlage
2.2
vorh. Bebauung (Hauptgebäude)
vorh. Bebauung (Nebengebäude)
Emissions Straße
Parkplatz
Imissionsort
lfd. Nr. des berechneten Imissionsortes
Fassade mit Grenzwertüberschreitung
2.7
2.6
4.1
4.22.1
2.2
2.5
2.3
2.4
1.3
1.51.2
1.6
1.1
3.1
Lageplan zum Bebauungsplan Nr. 487 mit Darstellung
der Emittenten und berechneten Immissionsorte
Amt für Stadtentwicklung
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Roxel - Pienersallee,
neuer DB - Haltepunkt
Roxel - Pienersallee,
neuer DB - Haltepunkt
 
Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
 
1. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen , Teil: Knote n-
punkte, Abschnitt 1: Plangleiche Knotenpunkte (RAS -K-1) sind im 
Einmündungsbereich der Anliegerfahrbahn in die L 529 (Pienersa l-
lee) die erforderlichen Sichtdreiecke von jeglicher Sichtbehinderung 
zwischen 0,80 m und 2,50 m ständig freizuhalten.   
 
Hinweise 
 
 
1.  Lärmvorsorge –  gemäß 16. Verordnung zum Bundesimmission s-
schutzgesetz (16. BimSchV –  Verkehrslärmschutzverordnung) 
 
Gemäß Lärmtechnischer Untersuchung besteht für die im Lageplan 
zum Bebauungsplan mit einem roten Balken  gekennzeichneten 
Gebäudeseiten und einen Außenwohnbereich (Freisitz) vom 
Grundsatz her Anspruch auf passiven Lärmschutz gem. 16. 
BimSchV. Der Anspruch besteht für alle Räume und Nutzflächen, 
die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen b e-
stimmt sind . Die Umsetzung nach den Regelungen der 24. 
BImSchV soll zeitgleich mit beginn der Baumaßnahmen zur Ferti g-
stellung des Haltepun ktes erfolgen . Die Stadt Münster stellt die 
hierfür erforderlichen Finanzmittel bereit. 
 
2. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultu rgeschichtliche 
Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch Veränderu n-
gen oder Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) 
entdeckt we rden. Die E ntdeckung von Bodendenkmälern ist der 
Stadt Münster oder dem Landschaftsverband Westfalen -Lippe, 
Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, u n-
verzüglich anzuzeigen (§§ 15, 16 DSchG NW).  
 
Die Entdeckungsstelle ist 3 Werktage nach einer münd lichen und 
eine Woche nach einer schriftlichen Anzeige unverändert zu erha l-
ten.

Berichtsvorlage

2556 Zeichen

V/1062/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 487: Roxel - Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht 
 
Die Verw
altung beabsichtigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 487: Roxel - Pienersal-
lee, neuer DB-Haltepunkt öffentlich auszulegen. 
 
Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
zur Reaktivierung des Haltepunktes Roxel geschaffen werden.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 14.07.2004 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungspla-
nes Nr. 487 gefasst.  
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Sommer 
2004. Die Bürgeranhörung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) fand am 24.02.2005 statt. Die 
Ergebnisse dieser Beteiligungen wurden nach Abwägung der unterschiedlichen Belange im Ent-
wurf des Bebauungsplanes so weit wie möglich berücksichtigt.  
 
Nähere Einzelheiten zum Bebauungsplanentwurf können den Anlagen entnommen werden. 
 
Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsauf-
wandes. Diese Kosten werden zurzeit auf ca. 200.000 € geschätzt. Weitere Kosten für die Reali-
sierung der abschnittsweise geplanten Hochbaumaßnahmen fallen an. Die erforderlichen Mittel 
sind im Finanzplan und Investitionsprogramm 2006 – 2010 noch nicht enthalten. Sie sollen vor-
behaltlich verfügbarer Mittel im künftigen Finanzplan und Investitionsprogramm vorgesehen wer-
den. Zu den erforderlichen Mitteln werden erhebliche Zuwendungen erwartet.  
 
Durch die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 487 werden 
keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Finanzmitteln getroffen. Hierüber ist viel-
mehr zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitions-
programm unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage  zu entschei-
den.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1062/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt / Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.01.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/1062/2006 
 
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll im März 2007 erfolgen.  
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
1. Bürgeranhörung 
2. Begründung 
3. textliche Festsetzungen 
4. Plan (verkleinert)

Beratungsverlauf (2)

07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bebauungsplan Nr. 487 (amtlicher Umring) amtlich
  • Pienersallee 57
  • Nottulner Landweg
  • Grottenkamp

Bebauungsplan Nr. 487

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel - Pienersallee / Neuer DB- Haltepunkt

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1062/2006
Typ
Vorlage
Datum
28.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37