V/1062/2006
Bebauungsplan Nr. 487: Roxel - Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt
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Anlage 3 - Textliche Festsetzungen
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 1062/2006 Entwurf Bebauungsplan Nr. 487: Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Textliche Festsetzung gemäß § 9 BauGB 1. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen , Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 1: Plangleiche Knotenpunkte (RAS-K-1) sind im Einmündungsbereich der Anliegerfahr- bahn in die L 529 (Pienersallee) die erforderlichen Sichtdreiecke von jeglicher Sicht- behinderung zwischen 0,80 m und 2,50 m ständig freizuhalten. Hinweise 1. Lärmvorsorge – gemäß 16. Verordnung zum Bundesi mmissionsschutzgesetz (16. BimSchV – Verkehrslärmschutzverordnung) Gemäß Lärmtechnischer Untersuchung besteht für die im Lageplan zum Bebauungs- plan mit einem roten Balken gekennzeichneten Gebäudeseiten und einen Außen- wohnbereich (Freisitz) vom Grundsatz her Anspruch auf passiven Lärmschutz gem. 16. BimSchV. Der Anspruch besteht für alle Räume und Nutzflächen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Die Umsetzung nach den Regelungen der 24. BImSchV soll zeitgleich mit beginn der Baumaßnahmen zur Fertigstellung des Haltepunktes erfolgen. Die Stadt Münster stellt die hierfür erforder- lichen Finanzmittel bereit. 2. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultu rgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch Veränderungen oder Verfärbungen in der natürli- chen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Münster oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, unverzüglich anzuzeigen (§§ 15, 16 DSchG NW). Die Entdeckungsstelle ist 3 Werktage nach einer mündlichen und eine Woche nach einer schriftlichen Anzeige unverändert zu erhalten.
Anlage 1 - Bürgeranhörung
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Anlage 1
zur Vorlage Nr. 1062/2006
Niederschrift
über eine Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) BauGB
Stadtbezirk:
Münster-West
Thema: Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 487: Roxel - Pien ersallee, neuer DB-
Haltepunkt
Datum/Zeit: 24. Februar 2005, 19.30 Uhr
Ort: Aula der Droste-Hauptschule Roxel, Tilbecker Str . 26, 48161 Münster
Teilnehmer: 33 Bürgerinnen und Bürger
Leitung: Frau Westrup, Bezirksvorsteherin des Stadtbezirke s Münster-West
Verwaltung: Herr Wittkamp , Stadtplanungsamt/Verkehrsplanung, Frau Hertel, Schrift-
führerin
Frau Westrup eröffnet um 19.30 Uhr die Bürgeranhörung. Sie heißt die anwesenden Bürgerin-
nen und Bürger, Kommunalpolitiker, Vertreter der örtlichen Presse sowie die Vertreter der Ver-
waltung Frau Hertel als Schriftführerin und Herrn Wittkamp als Referenten herzlich willkommen.
Frau Westrup informiert die Anwesenden über den geplanten Ablauf der Veranstaltung und er-
läutert kurz Anlass und Zielsetzung dieser Bürgeranhörung. Hiernach erteilt sie Herrn Wittkamp
das Wort.
Herr Wittkamp erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation Anlass und Zielsetzung sowie
die Grundzüge der geplanten Maßnahme wie folgt:
Anlass
Die Reaktivierung des Haltepunktes Roxel war seit Mitte der 1990er Jahre integraler Bestandteil
umfassender Verkehrsuntersuchungen. Die hieraus entwickelten Handlungsempfehlungen und
Zielvorstellungen wurden dem „Raumfunktionalen Konzept Münster 2010“ zugrunde gelegt und
mit der Übernahme des geplanten Haltepunktes Roxel in den Stadtteilrahmenplan Roxel -
Stand: Januar 2002 - und nachfolgend auch im Flächennutzungsplan - Stand: April 2004 - für
den betrachteten Bereich fortgeschrieben.
Zielsetzung
Optimierung des ÖPNV/SPNV-Angebotes für die Roxeler Wohnbevölkerung
Angebot einer schnellen und direkten Innenstadtverbindung an die Binnenpendler
Regionalanbindung an die Auspendler
Angebot an den Berufs- und Ausbildungsverkehr aus dem westlichen Münsterland mit dem Ziel
Kliniken/Universität/FH
Frühzeitige Feinverteilung der Pendler am HP Roxel zu den Zielen im Westen der Stadt
Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf Bus und Schiene
Grundzüge der Planung
Anmerkung:
Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Quell- und Zielverkehrsaufkommens wurde ein 3-
Phasen-Erschließungskonzept erarbeitet. Zielsetzung war, die verkehrliche Erschließung des
Haltepunktes unter Verzicht auf eine Erneuerung der vorhandenen technischen Sicherung der
Bahnübergänge Pienersallee und Nottulner Landweg gewährleisten zu können (die Kosten hier-
für wurden seitens der DB AG mit ca. 1.200.000 EUR veranschlagt).
Phase 1
Die verkehrliche Erschließung des Haltepunktes für Pkw, Unterhaltungsdienste, Radfahrer und
Fußgänger erfolgt über die vorhandene Anliegerzufahrt südlich des Hauses Pienersallee 57.
Zur mittelbaren Verknüpfung des Bus- und Schienenverkehrs werden im Bereich Pienersallee
51 - 55 zwei Haltestellen der Linie 19 als Interimslösung eingeplant.
- 2 -
...
Der Haltepunkt Roxel wird in der Startphase als Mobilstation mit nachfolgenden Ausstattungs-
merkmalen geplant:
- Park & Ride Anlage mit 14 Pkw-Stellplätzen (Minim alvariante)
- 2 Behindertenstellplätze
- 2 Taxistände
- überdachte, gegen Vandalismus und Diebstahl gesch ützte Fahrradabstellanlagen
- überdachte, frei zugängliche Fahrradstellplätze
- Ausstattung auf dem Bahnsteig: DB-Pluspunkt als M ini-/Midi-Version, Fahrgastunter-
stände
- behindertengerechter Zugang zum Bahnsteig.
Phase 2
Mit Beginn der baulichen Entwicklung des nordöstlich des Haltepunktes geplanten Wohngebie-
tes kann auch der 2. Bauabschnitt des Haltepunktes auf der Grundlage des vorliegenden Vor-
entwurfes fertiggestellt werden. Die verkehrliche Erschließung wird in der bestehenden Form
(Phase 1) beibehalten. Das Stellplatzangebot am Haltepunkt erhöht sich nach Beendigung des
2. Bauabschnittes um 21 auf 35 Stellplätze.
Phase 3
Im Zuge der geplanten Erweiterung des südöstlich des Haltepunktes gelegenen Gewerbegebie-
tes wird der Haltepunkt über eine Verbindungsstraße mit dem Nottulner Landweg verknüpft und
der Endausbau hergestellt.
Herr Wittkamp beendet seine Ausführungen zum Erschließungskonzept mit dem Hinweis, dass
die Entwicklungsphasen 2 und 3 nicht zwingend aufeinander aufbauen müssen, da sie auch
unabhängig voneinander realisiert werden können.
Frau Westrup bedankt sich bei Herrn Wittkamp für seine Präsentation und erteilt sodann den
Bürgerinnen und Bürgern das Wort. Folgende Fragen werden von Herrn Wittkamp beantwortet.
Ist es richtig, dass der ehemalige Bahnhof Roxel sich im Eigentum der Stadt Münster
befindet?
Antwort: Nein. Das Bahnhofsgebäude und die Freiflächen wurden nach der Ausbuchung des
Bahnhofs Roxel durch die DB AG privatisiert.
Warum wird der ehemalige Bahnhof nicht wieder reaktiviert?
Antwort: Der Bahnhof Roxel wurde Anfang der 80-Jahre von der DB AG ausgebucht und nach-
folgend privatisiert. Im Rahmen der Abwägung hinsichtlich Größe und Anordnung potenzieller
Freiflächen für einen Haltepunkt einschließlich Nebenanlagen wurde der Standort südöstlich der
Pienersallee als der Geeigneteste angesehen. Des Weiteren zeichnet sich dieser Standort im
Vergleich zum ehemaligen Bahnhof Roxel durch seine Lagegunst zum Gewerbegebiet Nottul-
ner Landweg, zum geplanten Wohngebiet nordöstlich des Haltepunktes sowie zum bestehen-
den Wohngebiet östlich der Pienersallee aus. Die Verknüpfung des Haltepunktes zum beste-
henden Wohngebiet ist mittels einer neuen Rad- und Gehwegverbindung geplant.
Ab wann halten die ersten Züge wieder in Roxel und wie wird der Fahrplan gestaltet
sein?
Antwort: Zielsetzung ist, bis Juni 2006 das Bebauungsplanverfahren abzuschließen. Hiernach
ist in Abhängigkeit der verfügbaren Fördermittel sowie des Eigenanteils der Stadt Münster dar-
über zu befinden, wann mit der Realisierung begonnen werden kann.
Die Züge sollen je Fahrtrichtung im Halbstundentakt verkehren. Voraussetzung hierfür ist je-
doch, das im Bereich Mecklenbeck eine Zugkreuzung eingerichtet wird. Zur Zeit verkehren die
Züge in der Morgenspitze in Fahrtrichtung Münster (Hauptlastrichtung) im Halbstundentakt und
in Richtung Coesfeld im Stundentakt. In der Nachmittagspitze kehrt sich dieser Takt um.
Wie hoch werden die Kosten für einen Haltepunkt Roxel veranschlagt?
- 3 -
Antwort: In der Summe können die Kosten für diesen Haltepunkt noch nicht beziffert werden.
Zum Vergleich: Für den Haltepunkt Grottenkamp in Steinfurt/Borghorst wurden die Kosten nach
einer Pressemitteilung des Zweckverband SPNV Münsterland mit 1.200.000 EUR beziffert.
Inwieweit ist die DB AG an einer Reaktivierung des Haltepunktes Roxel interessiert?
Antwort: Die DB AG trägt die Zielsetzung der Stadt Münster mit, den Haltepunkt Roxel reaktivie-
ren zu wollen.
Wie hoch wird das Fahrgastaufkommen eingeschätzt?
Antwort: Laut dem Abschlussbericht des Regionalausschusses Münster zur Kbs 408 wird mit
einem Fahrgastaufkommen von 800 Ein- und Aussteigern täglich gerechnet.
Warum wurden die Eigentümer der überplanten Grundstücke bisher nicht informiert?
Antwort: Die Zielsetzung, den Haltepunkt Roxel zu reaktivieren, wird seit nunmehr 20 Jahren
öffentlich thematisiert. Konkret wurde der Haltepunkt mit dem Stadtteilrahmenplan Roxel -
Stand: Januar 2002 - und nachfolgend auch im Flächennutzungsplan - Stand: April 2004 – fest-
geschrieben. Es war vorgesehen, die Planung nach Beteiligung von Ämtern und Trägern öffent-
licher Belange im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB im Rahmen
einer Bürgeranhörung zu präsentieren. Diese Bürgeranhörung findet gegenwärtig statt und
dient dazu, Betroffenen anhand des aktuellen Planungsstandes, recht konkret, mögliche Aus-
wirkungen aufzuzeigen.
Die vorliegende Planung wird entsprechend den aufgezeigten Hinweisen, Einwänden und An-
regungen überarbeitet und nachfolgend dem Planungsausschuss zur Entscheidung, den Be-
bauungsplan offen zu legen, vorgelegt. Im Rahmen dieser Offenlegung besteht die Gelegen-
heit, sich über einen Zeitraum von 4 Wochen erneut zum überarbeiteten Planungsstand zu äu-
ßern.
Wie groß sind die überplanten Flächen?
Antwort: Die Flächenbilanz sieht wie folgt aus:
Gesamtfläche 0,97 ha
hiervon
Verkehrsfläche 0,50 ha
Flächen der DB AG 0,20 ha
Grünfläche 0,27 ha
Wird der Haltepunkt behindertengerecht ausgebaut?
Antwort: Ja. Vorgesehen sind 2 Behindertenstellplätze unmittelbar am Bahnsteig. Der Übergang
vom Bus zum Zug (Bahnsteigbereich) erfolgt niveaugleich.
Statements aus der Bürgerschaft
Angesichts der großen Pendlerströme, sollte der Haltepunkt frühestmöglich realisiert werden.
Die Entwicklung des Haltepunktes sollte nicht in Abhängigkeit der Wohnbauflächenentwicklung
entsprechend dem Stadtteilrahmenplan Roxel gesehen werden.
Eine Entlastung des Ortskerns von Roxel lässt sich nur durch die geplante Nordumgehung her-
beiführen. Der Haltepunkt sollte nicht vor Fertigstellung der Nordumgehung Roxel fertiggestellt
werden, um die Finanzierung der Nordumgehung Roxel nicht zu gefährden.
Sowohl die Nordumgehung als auch der Haltepunkt sind für die Verkehrsentlastung Roxels vom
Durchgangsverkehr unverzichtbar.
Es soll untersucht werden, ob eine Verknüpfung von Bus und Bahn nicht schon bei der Reali-
sierung der 1. Phase möglich ist.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt sich Frau Westrup bei den
Bürgerinnen und Bürgern für die rege Teilnahme und offene Diskussion.
Die Bürgeranhörung schließt um 21.30 Uhr.
Westrup Hertel
Bezirksvorsteherin Schriftführerin
Anlage 4 . Plan
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verschließbare Fahrradabstellanlage B U S B U S PienersalleeSichtdreiecke sind von jeglicher Sichtbehinderung zw. 0,80m und 2,50m ständig freizuhalten Bebauungsplan Nr. 487 Nr. 487 Bebauungsplan Roxel 1:500 Gemarkung: Flur: Maßstab: 36 61.4.2 Wittkamp 1, Nientiedt 2, Stand: 01.03.2006 Zeichenerklärung Roxel Verkehrsflächen Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern Anpflanzung von Bäumen ( Standorte nachrichtlich ) Hinweise Bestandsangaben Gemarkungsgrenze Flurgrenze Flurstücksgrenze Nutzungsgrenze Wald Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Maßstab: 1 : 500 Fläche für Versorgungsanlagen Fläche für die Versorgung Elektrizität Straßenverkehrsgrün Bahnanlagen Baum Wohngebäude / öffentliches Gebäude Wirtschaftsgebäude Flächen für Ausgleichsmaßnahmen Festsetzungen des Bebauungsplanes Rechtsgrundlagen: §§ 1,2,3,8 ff Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.I S. 2141), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fass ung vom 23.01.1990 (BGBl.I S.132), § 86 Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung vom 01.03.2000 (GV.NRW. S.256) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GONW) in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NW. S.666/ SGV.NW 2023) mit den dazu erlassenen Änderungen. Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch einzelner Teile, sowie die Anfertigung von Vergrößerungen oder Verklei- nerungen sind verboten und werden aufgrund des Urheber- schutzgesetzes gerichtlich verfolgt. Plangrundlage Stand __/2003 Der Rat der Stadt hat am __________ gemäß § 2 (1) BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom __________ bekannt gemacht. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntm a- chung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom __________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Die Richtigkeit der Plangrundlage wird bescheinigt. Münster, __________ Dipl.-Ing. Tegtmeier Ltd. Städt. Vermessungsdirektor Für die städtebauliche Planung. Münster, __________ Dipl.-Ing. Schultheiß Dipl. - Ing. Schowe Stadtdirektor Ltd. Städt. Baudirektor Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________ bis __________ offengelegen. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Dieser Plan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GONW durchden Rat der Stadt am __________ als Satzung beschlossen worden. Münster, __________ Oberbürgermeister Schriftführer Pienersallee B U S B U S verschließbare Fahrradabstellanlage 2.2 vorh. Bebauung (Hauptgebäude) vorh. Bebauung (Nebengebäude) Emissions Straße Parkplatz Imissionsort lfd. Nr. des berechneten Imissionsortes Fassade mit Grenzwertüberschreitung 2.7 2.6 4.1 4.22.1 2.2 2.5 2.3 2.4 1.3 1.51.2 1.6 1.1 3.1 Lageplan zum Bebauungsplan Nr. 487 mit Darstellung der Emittenten und berechneten Immissionsorte Amt für Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Roxel - Pienersallee, neuer DB - Haltepunkt Roxel - Pienersallee, neuer DB - Haltepunkt Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 1. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen , Teil: Knote n- punkte, Abschnitt 1: Plangleiche Knotenpunkte (RAS -K-1) sind im Einmündungsbereich der Anliegerfahrbahn in die L 529 (Pienersa l- lee) die erforderlichen Sichtdreiecke von jeglicher Sichtbehinderung zwischen 0,80 m und 2,50 m ständig freizuhalten. Hinweise 1. Lärmvorsorge – gemäß 16. Verordnung zum Bundesimmission s- schutzgesetz (16. BimSchV – Verkehrslärmschutzverordnung) Gemäß Lärmtechnischer Untersuchung besteht für die im Lageplan zum Bebauungsplan mit einem roten Balken gekennzeichneten Gebäudeseiten und einen Außenwohnbereich (Freisitz) vom Grundsatz her Anspruch auf passiven Lärmschutz gem. 16. BimSchV. Der Anspruch besteht für alle Räume und Nutzflächen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen b e- stimmt sind . Die Umsetzung nach den Regelungen der 24. BImSchV soll zeitgleich mit beginn der Baumaßnahmen zur Ferti g- stellung des Haltepun ktes erfolgen . Die Stadt Münster stellt die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereit. 2. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultu rgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch Veränderu n- gen oder Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt we rden. Die E ntdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Münster oder dem Landschaftsverband Westfalen -Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, u n- verzüglich anzuzeigen (§§ 15, 16 DSchG NW). Die Entdeckungsstelle ist 3 Werktage nach einer münd lichen und eine Woche nach einer schriftlichen Anzeige unverändert zu erha l- ten.
Berichtsvorlage
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V/1062/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 487: Roxel - Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht Die Verw altung beabsichtigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 487: Roxel - Pienersal- lee, neuer DB-Haltepunkt öffentlich auszulegen. Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Reaktivierung des Haltepunktes Roxel geschaffen werden. Der Rat der Stadt Münster hat am 14.07.2004 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungspla- nes Nr. 487 gefasst. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Sommer 2004. Die Bürgeranhörung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) fand am 24.02.2005 statt. Die Ergebnisse dieser Beteiligungen wurden nach Abwägung der unterschiedlichen Belange im Ent- wurf des Bebauungsplanes so weit wie möglich berücksichtigt. Nähere Einzelheiten zum Bebauungsplanentwurf können den Anlagen entnommen werden. Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsauf- wandes. Diese Kosten werden zurzeit auf ca. 200.000 € geschätzt. Weitere Kosten für die Reali- sierung der abschnittsweise geplanten Hochbaumaßnahmen fallen an. Die erforderlichen Mittel sind im Finanzplan und Investitionsprogramm 2006 – 2010 noch nicht enthalten. Sie sollen vor- behaltlich verfügbarer Mittel im künftigen Finanzplan und Investitionsprogramm vorgesehen wer- den. Zu den erforderlichen Mitteln werden erhebliche Zuwendungen erwartet. Durch die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 487 werden keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Finanzmitteln getroffen. Hierüber ist viel- mehr zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitions- programm unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entschei- den. Vorlagen-Nr.: V/1062/2006 Auskunft erteilt: Herr Witt / Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 11.01.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/1062/2006 Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll im März 2007 erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Bürgeranhörung 2. Begründung 3. textliche Festsetzungen 4. Plan (verkleinert)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Bebauungsplan Nr. 487 (amtlicher Umring) amtlich
- Pienersallee 57
- Nottulner Landweg
- Grottenkamp
Bebauungsplan Nr. 487
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel - Pienersallee / Neuer DB- Haltepunkt
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1062/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 28.12.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37