1453/2019
Beauftragung der „Die Brücke Köln e.V." mit der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs für Jugendliche und Heranwachsende in Köln, sowie Mittelverteilung 2019 zur institutionellen Förderung des Trägers „Die Brücke Köln e.V."
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Aktualisierte Finanzplanung vom 10.04.2019
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N eo. BRÜCKE KÖLN e.V. : Beethovenstr. 6 : 50674 Köln Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie Beethovenstr. 6 Haus des Jugendrechts Hei a a 511/5 Jugendgerichtshilfe Fax 0221 1283 1406 Frau Beate Poötes / Sachgebietsleitung : Sparkasse KölnBonn Am Justizzentrum 6 IBAN DE96 3705 0198 1932 9158 44 50939 Köln BIC COLSDE3IXXX www.bruecke-koeln.de E-Mail: info@bruecke-koeln.de 10.04.2019 Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende in Köln Hier: Aufgabenübernahme durch die Brücke Köln e.V. ab dem Jahr 2019 Aktualisierte Finanzplanung Sehr geehrte Frau Po&tes, wie heute telefonisch besprochen darf ich Ihnen heute, ergänzend zum Schreiben vom 26.02.2019 an Herrn Völlmecke in gleicher Sache, die aktuelle Aufstellung zur Finanzmittelverwendung in Sachen TOA Jugendliche und Heranwachsende in Köln übermitteln: Ausgabenart | 2019 Anmerkung | Personalkosten __28.000,- € | Anstellungsbeginn: 01.10.2019 _ Sachkosten 1 6.500,- € | Mietbeginn: 01.09.2019 | _Sachkosten 2 |..3.600,- € | Kostenbeginn: 01.10.2019 | Erstausstattung 9.500,- € | Kostenbeginn: 01.09.2019 Gesamtausgaben | _47.600,- € nn | Brücke Köln e.V _4.770,- € | 10%iger Eigenanteil Träger | Zuschuss der | Stadt Köln i 42.830,- € . . . i Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen challenberg chäftsführer- —
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 1453/2019 Freigabedatum 12.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beauftragung der „Die Brücke Köln e.V." mit der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs für Jugendliche und Heranwachsende in Köln, sowie Mittelverteilung 2019 zur institutionellen Förderung des Trägers „Die Brücke Köln e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Jugend- hilfeträger „Die Brücke Köln e.V.“ für das Jahr 2019 mit der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs für Jugendliche und Heranwachsende in Köln zu beauftragen. Der Jugendhilfeausschuss beschließt ferner, dem Träger „Die Brücke Köln e.V.“ die hierfür für das Jahr 2019 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 42.830€ zu gewähren. Die Mittel für 2019 stehen im Teilergebnisplan 0606 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Geschäfts-bereich 4070 – Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, Sachkonto 531800 – Zuschüsse an übrige Bereiche – zur Verfügung. Jugendhilfeausschuss 02.07.2019 2 Begründung: Gem. § 38 Abs. 1 JGG in Verbindung mit § 52 SGB VIII sind Träger der Jugendgerichtshilfe die Ju- gend-ämter in Zusammenwirken mit freien Trägern der Jugendhilfe. Mit dem Täter-Opfer-Ausgleich soll der durch die Straftat gestörte soziale Frieden zwischen Täter und Geschädigtem wiederhergestellt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bearbeitung des Konflikts und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens. Im Verhältnis zwischen Täter und Opfer soll der im Zusammenhang mit der Tat stehende Konflikt beigelegt werden und bei den jungen Straffälli- gen einen Prozess der Verhaltensänderung anstoßen. Bei der Deliktverteilung dominieren Delikte im Bereich Gewalt und Körperverletzung. Über den Täter- Opfer-Ausgleich liegt hier die Chance, dass neben Rückfallvermeidung durch Herabsetzung der Ge- waltbereitschaft auch den Opfern (Bürgerinnen und Bürger der Stadt) eine bessere Verarbeitungs- möglichkeit der Tatfolgen und Wiedergutmachung geboten werden. Die Aufgabe des Täter-Opfer-Ausgleichs für Jugendliche und Heranwachsende gem. § 10 JGG war ab dem Jahre 1986 an den Träger „Die Waage Köln e.V.“ delegiert und zu 65,8% (Stand 2017) über das Land NRW bezuschusst. Ende November 2018 teilt die „Waage Köln e.V.“ der Stadt Köln mit, dass aufgrund einbehaltener Fördergelder seitens des Landes NRW der Täter-Opfer-Ausgleich durch die „Waage Köln e.V.“ zum 31.12.2018 eingestellt werden muss. Mit der Beendigung zum 31.12.2018 hat der Träger „Die Brücke Köln e.V.“ der Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie gegenüber ihr Interesse bekundet, den Täter-Opfer-Ausgleich für Jugend- liche und Heranwachsende in Köln fortzusetzen und eine entsprechende Leistungsbeschreibung mit fachlichen und finanziellen Bedarfen vorgelegt. Eine weitere Bezuschussung durch das Land NRW ist nicht gegeben, da diese vertraglich an die „Waage Köln e.V.“ gebunden gewesen ist. Mit den für das Jahr 2019 im Haushaltsplan veranschlagten Mitteln in Höhe von 42.830 € kann die „Brücke Köln e.V.“ gemäß ihrer Aufstellung zur Finanzmittelverwendung den Täter-Opfer-Ausgleich für Jugend-liche und Heranwachsende in Köln zum 01.10.2019 an den Start bringen. Die Kostenplanung für das (Gesamt-) Jahr 2020 sieht einen finanziellen Bedarf in Höhe von 126.000 € vor, damit würde sich der Aufwand für die Stadt ab 2020 mehr als verdoppeln (+23%). Anlagen: - Leistungsbeschreibung vom 22.02.2019 - Aktualisierte Finanzplanung vom 10.04.2019 und - Schreiben des Ministeriums der Justiz des Landes NRW vom 24.01.2019 -
Leisungsbeschreibung vom 22.02.2019
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Fachstelle Köln „Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende“ -Leistungsbeschreibung- Stand: 22.02.2018 on KÖLN E.V. Beethovenstraße 6, 50674 Köln, Tel.: 0221-233 785, Fax: 0221-283 1466, Mail: info@bruecke-koeln.de au - Aus EU En Ed KÖLN E.V. Fachstelle Köln „Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende“ -Leistungsbeschreibung- Einleitung Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) wird durch die Brücke Köln e.V. als Mediation in Strafsachen für Jugendliche und Heranwachsende umgesetzt. Von daher werden im Umgang mit den Konfliktbeteiligten nicht die Begrifflichkeiten „Täter und „Op- fer" verwendet, sondern vielmehr handelt es sich hier um Geschädigte und Be- schuldigte. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein kostenfreies Angebot für Geschädigte und Be- schuldigte im Strafverfahren. Es geht dabei um eine Vereinbarung der Betroffe- nen über Schadenswiedergutmachung und um eine begleitete Konfliktbearbei- tung. Das durch die Straftat entstandene Unrecht soll verringert oder beseitigt und der Rechtsfrieden wiederhergestellt werden. Eine Straftat kann für beide Seiten viele unangenehme Folgen mit sich bringen. Tatfolgen wie körperliche oder seelische Verletzungen, Sachschäden, Ängste u.a. können im herkömmlichen Strafverfahren oftmals nur unbefriedigend besprochen und gelöst werden. Der TOA bietet somit Betroffenen genügend Raum für Gefüh- le, Bedürfnisse sowie die persönliche Vorgeschichte und die eigene Sichtweise. Zivilrechtliche Ansprüche müssen nicht in einem gesonderten Zivilprozess durch- gesetzt werden, sondern können in die Vereinbarung mit aufgenommen werden. Geschulte und unparteiische Mediator/innen begleiten die Gespräche und unter- stützen die Betroffenen dabei, den Konflikt zu bearbeiten und eine Vereinbarung zur Schadenswiedergutmachung zu finden. 1. Rechtliche Grundlagen des Leistungsangebotes Der Täter-Opfer-Ausgleich bei Jugendlichen und Heranwachsenden (in Folge als „Beschuldigte“ bezeichnet) ist eine Leistung der Jugendhilfe im Rahmen der Mit- wirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) gem. 8 52 SGB VIH. Er wird seitens der Brücke Köln e.V. umgesetzt im Auftrag des Jugendamtes der Stadt Köln. Gesetzliche Grundlagen sind: 88 27, 41, 52 SGB VII in Verbindung mit 88 10, 15, 38, 45, 47, 105 JGG. Fachstelle Köln „Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende“ -Leistungsbeschreibung- PeWE N Su EU Ku es KÖLN E.V 2. Ziele des Täter-Opfer-Ausgleichs Zentrales Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist die Aufarbeitung des Tatgesche- hens, vorzugsweise in der direkten Auseinandersetzung zwischen dem/den Be- schuldigten und dem/der Geschädigten einer Straftat. Die Geschädigten erhalten somit Gelegenheit °e einer schnelleren und unbürokratischen Schadensregulierung, e eigene Wünsche und Vorstellungen zur Schadenswiedergutmachung vorzubringen, °e Gefühle wie Angst, Empörung, Wut und Verärgerung zum Ausdruck zu bringen und die Tat zu verarbeiten, e ein zeit- und kostenaufwendiges Zivilgerichtsverfahren zu vermeiden. Die Beschuldigten erhalten demnach die Möglichkeit °e Verantwortung für die Tat und deren Folgen zu übernehmen, eo den Schaden wieder gut zu machen, ° die Hintergründe für ihr Verhalten zu schildern, ° einer eventuellen Minderung des Strafmaßes oder der Vermeidung eines Strafverfahrens, sofern die Vereinbarung eingehalten wurde. 3. Zielgruppe des Täter-Opfer-Ausgleichs Grundsätzlich richtet sich der TOA an alle Jugendlichen und Heranwachsenden, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Der Zugang zur Fachstelle kann auf unterschiedlichste Weise erfolgen: 1. Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft oder Gericht beauftragt die Fach- stelle mit der Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs; die Polizei kann bereits im Vorfeld einen TOA anregen, 2. Betroffene eines Strafverfahrens können sich als Selbstmelder in der Fach- stelle melden, 3. Verantwortungsübernahme durch den Beschuldigten, 4. Freiwillige Bereitschaft aller Betroffenen. Puz7e En KÖLN E.V Fachstelle Köln „Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende“ -Leistungsbeschreibung- 4. Leistungen der sozialpädagogischen Fachkraft als Mediator/innen Der Täter-Opfer-Ausgleich bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist eine päda- gogische Hilfestellung aus dem Bereich der Mediation zur Bewirkung einer Ver- haltensänderung. In getrennten Vorgesprächen erforscht der/die Mediator/in Umstände, Hinter- gründe und Folgen der Tat sowohl beim Beschuldigten als auch beim Geschädig- ten. Dabei muss besonders beim persönlich Geschädigten sensibel mit den Tat- folgen umgegangen werden. Im Anschluss erfolgt die Einholung der Zustimmung aller Beteiligten zur Durchführung des TOA. Im Weiteren erfolgt das gemeinsame Ausgleichsgespräch im Beisein des Media- tors. Bei manchmal nur teilweise geständigen Beschuldigten muss vorsichtig der Prozess der Auseinandersetzung mit der Tat eingeleitet werden. Im Aufeinander- treffen der Konfliktparteien muss so moderiert werden, dass ein Prozess in Gang kommt, der zufriedenstellende Ergebnisse für beide Seiten bringt. Ist ein ge- meinsames Ausgleichgespräch nicht zustande gekommen, so besteht seitens der Fachstelle die Möglichkeit, einen mittelbaren Dialog durch den Mediator/die Me- diatorin anzubieten. Die Ergebnisse des Ausgleichgespräches, wie auch des mittelbaren Dialogs wer- den durch den Mediator/ die Mediatorin schriftlich festgehalten (Vertrag) und beinhalten vor allem die getroffenen Vereinbarungen zur Schadenswiedergut- machung. Nach Abschluss des Verfahrens (= Vermittlungsende) wird ein Abschlussbericht gefertigt, aus dem sowohl der Verlauf, als auch das Ergebnis ersichtlich wird. Die Einigungs- bzw. Wiedergutmachungsvereinbarung wird im Weiteren durch die Fachstelle überwacht. Über das Ende dieser Phase (= Fallabschluss) erfolgt dann nochmals eine kurze Rückmeldung. Der gesamte Prozess verlangt hohe kommunikative Fähigkeiten des Mitarbei- ters/der Mitarbeiterin. Er/sie muss psychologische Fachkenntnisse besitzen und über pädagogisches Geschick im Umgang mit unterschiedlichen Menschen bei geringem Bekanntheitsgrad verfügen. Er/sie muss über Kenntnisse der unter- schiedlichsten Gruppenprozesse sowie juristische Fachkenntnisse verfügen. u = u EU ae KÖLN E.V. Fachstelle Köln „Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende“ -Leistungsbeschreibung- 5. Leistungen des Trägers für den Täter-Opfer-Ausgleich e Wahrnehmung der Fach- und Dienstaufsicht, + Fachliche Anleitung und Coaching, ° Kostenkalkulation, Leistungsbeschreibung und Verwendungsnachweis, + Evaluation und Berichterstattung, + Detaillierte Darstellung der Umsetzung im Rahmen des Konzeptes, e inhaltliche Weiterentwicklung und Ausgestaltung des Konzeptes, » Außenvertretung des Projektes auf (fach)politischer Ebene. 6. Qualität des Leistungsangebotes Die Qualität des Leistungsangebotes und deren Weiterentwicklung werden durch die beschriebenen Rahmenbedingungen gesichert. Hervorgehoben wird: e Einsatz zweier sozialpädagogischer Fachkräfte für die Leistungserbringung - Dipl. Sozialpädagoge/Sozialarbeiter (FH/BA) mit Erfahrung in Konfliktschlich- tung und Mediation und im Umgang mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden, + Berufsbegleitende Grundlagenqualifikation „Mediation im Strafverfahren“ über das Servicebüro Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung in Köln, e Einsatz einer Fachkraft (hier: Geschäftsführung der Brücke Köln e.V.) seitens des Trägers für die Anleitung - Pädagoge M.A. mit Zusatzausbildung in Gesprächsführung sowie systemischer Therapie und Beratung, e Juristischer Sachverstand zum Täter-Opfer-Ausgleich beim Träger, + regelmäßige Fallbesprechungen und Supervision, + regelmäßiger Austausch mit Jugendgerichtshilfe, Jugendrichter/innen, Staatsanwaltschaft, Polizei, ° Mitarbeit in städtischen Fachgremien und Arbeitskreisen, e Mitarbeit im Qualitätszirkel „Jugendgerichtsabteilung“ am Amtsgericht Köln e Anbindung am Arbeitskreis „Straffälligenhilfe“ beim Paritätischen NRW. 7. Erforderliche sächliche und personelle Ausstattung Sächliche Ausstattung: e Büroräume inkl. Arbeitsplatzausstattung für zwei Mitarbeiter/innen, e Büroraum für Praktikant/innen, Hospitationseinsätze, Verwaltung etc., ° kleiner Wartebereich, + größerer Besprechungsraum, + Toiletten, ° Teeküche, PR KÖLN E.V. Fachstelle Köln „Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende“ -Leistungsbeschreibung- + Telefon, Fax, Kopierer, Arbeitsplatz-PC (3mal), Statistik-Laptop (1mal), e alle notwendigen Versicherungen (über den Träger), + Dienstfahrrad, « Fortbildung und Supervision, e Öffentlichkeitsmaterialien (Flyer, Visitenkarten, Homepage, etc.), ° Verbrauchsmaterialien (Büromaterialien, Briefpapier, etc.), Personelle Ausstattung: Zwei hauptamtliche pädagogische Fachkräfte: Dipl. Sozialpädagoge/in bzw. Dipl. Sozialarbeiter/in (FH/BA) nach TVöD VKA (Entgeltgruppe 9b). In der ersten Laufzeitphase von 24 Monaten bietet der Träger eine kostenneutra- le Projektdurchführung (Geschäftsführung und Verwaltung) im Rahmen seines laufenden Engagements für die Stadt Köln an. Nach der grundlegenden Evaluati- on dieser ersten Laufzeitphase gilt es ggf. notwendige Ressourcen bedarfsge- recht anzupassen. Kostenplanung 2019/2020 Ausgabenart Personalkosten Sachkosten 1 01.07.2019 bis 31.12.2019 56.000,- € 9.000,- € 01.01.2020 bis 31.12.2020 18.000,- € 112.000,- € Anmerkung 2 pädagogische Fachkräfte, TVöD VKA, Entgeltgruppe 9b Miete, Mietnebenkosten, Reini- gung (Mtl. Ca. 1.500,- €) Büromaterial, EDV-Kosten, Versi- cherungen, Telefon, Porto, Druck- Sachkosten 2 5.000,- € 10.000,- € | und Kopierkosten, Fortbildung und Supervision, Betriebsbedarf, | BB etc. Erstausstattung Büroräume Fach- Investitionskosten 9.000,- € 0,-€ EBEBETENB TITELN, BLUES, Warte- und Besprechungsraum, Teeküche, etc. Gesamtausgaben 79.000,- € 140.000,- € Brücke Köln e.V 7.900,- € 14.000,- € Zuschuss der Stadt Köln 71.100,- € 126.000,- € 8. Laufzeit 10%iger Eigenanteil Träger Die vertragliche Laufzeit sollte mindestens 5 Jahre umfassen.
Schreiben des Ministeriums der Justiz des Landes NRW vom 24.01.2019
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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Brücke Köln e. V. Beethovenstraße 6 50674 Köln Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Förderung j von Projekten des Täter-Opfer-Ausgleichs Ihr Schreiben vom 19.12.2019 Sehr geehrter Herr Schallenberg, für Ihr Schreiben vom 19.12.2018 und ihr Angebot, den Aufgabenbe- reich der Waage Köln im Jugendbereich übernehmen zu wollen, danke ich Ihnen. Umso mehr bedauere ich, Ihnen eine Förderung durch das Justizministerium nicht in Aussicht stellen zu können. Ihrem Schreiben entnehme ich, dass Sie ausschließlich an einer Über- nahme der Ausgleichsfälle im Jugendbereich interessiert sind. Der Tä- ter-Opfer-Ausgleich bei Jugendlichen und Heranwachsenden fällt aber in die Zuständigkeit der Jugendhilfe und darf somit aus dem Justizhaus- halt nicht bezuschusst werden. Hierauf hatte auch der Landesrech- nungshof zuletzt mit Prüfungsmitteilung vom 09.11.2016 hingewiesen. Die Förderung der Waage Köln erfolgte bereits vor der gesetzlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Jugendstrafrecht und dien- te der Erprobung dieses seinerzeit neuen Instruments. Sie war damit im Landesinteresse gemäß 88 2 und 6 Landeshaushaltsordnung. Die För- derung neuer, nicht in die Zuständigkeit der Justiz fallender Stellen kommt dagegen nicht in Betracht. Mit freundlichen Grüßen _ Im Auftrag REN GES D | N LIU H Rothstein \ 0 Seite 1 von 1 24.01.2019 Aktenzeichen 4450 - Ill. 14 bei Antwort bitte angeben Bearbeiterin: Frau Franz Telefon: 0211 8792-306 Dienstgebäude und Lieferanschrift: Martin-Luther-Platz 40 40212 Düsseldorf Telefon: 0211 8792-0 Telefax: 0211 8792-456 poststelle@jm.nrw.de www.justiz.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hbf mit Linien U 76, U 78 oder U 79 bis Haltestelle Steinstraße / Königsallee
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1453/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.06.2019
- Erstellt
- 23.04.2019 10:03