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2006/0275

Bebauungsplan E 16.2 - Rübezahlweg Südwest - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 11.04.2006

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2006/0275

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2006/0275

5017 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.04.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Stadtplanungsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
 
  
Vorlage-Nr. 2006/0275 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: VI, 61, 67 
 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Bebauungsplan E 16.2 - Rübezahlweg Südwest - (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 11.04.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Stadtverordnetenbeschluss vom 14.07.1998, das Verfahren zur Aufstellung des 
Entwurfs zum Bebauungsplan E 38 - Rübezahlweg - fortzusetzen, wird aufgehoben. 
 
2. Für den Bereich des südwestlichen Rübezahlwegs ist ein Bebauungsplan im Sinne 
von § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans E 16 
aufzustellen, mit der Zielsetzung, dort Wohnbebauung zu ermöglichen. 
 
 
Anlagen: Luftbild E 16.2 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 11.04.2006: 
 
Zu 1: 
 
Von 1977 bis 1996 wurden zahlreiche Entwürfe zum Bebauungsplan E 38 - Rübezahlweg - 
aufgestellt und z.T. auch offengelegt, die in den ersten Jahren an den Änderungswünschen 
der Eigentümer, später an verschärften landschafts- und forstrechtlichen Voraussetzungen 
scheiterten. 
 
Daher erfolgte 1996 der Stadtverordnetenbeschluss, das Verfahren zur Aufstellung des 
Bebauungsplans E 38 einzustellen. 
 
In der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.1998 wurde wiederum beschlossen, das 
Verfahren fortzusetzen, verbunden mit dem Auftrag, zu 4 Fragen einen Bericht vorzulegen. 
Diese Berichtsvorlage erfolgte im September 2000. Es ging um 1) Ausgleichsmaßnahmen, 
2) die Aussicht auf Genehmigung durch den RP, 3) die Kosten für Eigentümer und 4) 
Entschädigungsansprüche von Eigentümern. Die Vorlage wurde bis auf Widerruf 
zurückgestellt. 
 
Im Zusammenhang mit erneuten Anfragen zur Bebaubarkeit wurde die Frage der Aufstellung 
eines Bebauungsplans für den Bereich Rübezahlweg, Frankensteiner Straße, 
Palisadenstraße erneut eingehend geprüft. 
 
Bei einer Ortsbegehung im August 2005 waren alle maßgeblich betroffenen kommunalen 
Ämter und Landesbehörden vertreten: Das Regierungspräsidium mit seinen Dezernaten für 
Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz sowie für Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, die 
Hessische Forstverwaltung, die Untere Naturschutzbehörde, das Grünflächen- und 
Umweltamt, der Baudezernent sowie das Stadtplanungsamt. 
 
Bei diesem Termin wurde übereinstimmend festgestellt, dass es unproblematisch ist, auf der 
Südseite des Rübezahlweges einige zusätzliche Bauflächen in Fortsetzung der bestehenden 
Wohnhauszeile auszuweisen. Hier handelt es sich um Brachflächen, deren Bebauung weder 
naturschutz- noch forstrechtlichen Bestimmungen widerspräche und auch städtebaulich 
vertretbar wäre (s. Luftbild). Bei einer Anpassung an die umgebende Baustruktur, die durch 
freistehende Wohnbauten gekennzeichnet ist, sei - so die einstimmige Beurteilung - nichts 
gegen diese zusätzlichen Wohnbauten einzuwenden. 
 
Auch spricht nichts gegen eine rückwärtige zweite Bauzone parallel zur Frankensteiner 
Straße, die einzeln über die Vordergrundstücke erschlossen wird. Der rechtskräftige 
Bebauungsplan E 16 lässt diese Baumöglichkeiten zu. Hier sind lediglich städtebaulich 
vertretbare Befreiungen von der Festsetzung der rückwärtigen Baugrenze in geringem 
Ausmaß erforderlich. Auf diese Weise können 7 weitere Wohnbauten errichtet werden. 
 
Dagegen wird - auch dies ein Ergebnis der o.g. Begehung - eine Bebauung der noch weiter 
zurückliegenden Grundstücke ausgeschlossen. Die Begehung hat gezeigt, dass diese 
Flächen bewaldet sind (s. Luftbild). Aus forst- und naturschutzrechtlichen Gründen würde 
einer Ausweisung von Bauflächen in diesem Innenbereich von Seiten aller beteiligten 
Fachämter nicht zugestimmt. Dies betrifft auch die beiden auf dem Luftbild erkennbaren 
kaum bewaldeten Grundstücke, die an die Bebauung am Südwestende der Frankensteiner 
Straße anschließen, denn hier handelt es sich um  
 
 
 
nicht erschlossene Flächen, denen intakte Waldflächen zur Frankensteiner Straße hin 
vorgelagert sind. Eine für die Erschließung notwendige Abholzung dieser Waldflächen wird 
von forst- und naturschutzrechtlicher Seite abgelehnt.

3 
... 
 
Zu 2: 
 
Da der rechtskräftige Bebauungsplan E 16 im Bereich der Südwestseite des Rübezahlwegs, 
in dem die zusätzlichen Wohnbauflächen entstehen sollen, landwirtschaftliche Fläche 
ausweist, muss der Bebauungsplan in diesem Bereich geändert werden.  
 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
Anlage: 
 
Luftbild Plangebiet E 16.2 
 
 
 
Darmstadt, den
 11.04.2006 
VI/61.3 ks-ci           /telephonesolid 2607 
VI/61.4 zim            /telephonesolid 2603

Beratungsverlauf (5)

TOP 16
TOP 261
TOP 52
TOP 25
TOP 25

Orte (3)

  • Frankensteiner Straße
  • Palisadenstraße
  • Rübezahlweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0275
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.04.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00