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0728/2023

Konzept der Elternberatungsstelle Inklusion in der Regionalen Bildungslandschaft

Mitteilung Ausschuss 21.04.2023

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 09.05.2023, TOP 4.8

Mitteilung Ausschuss

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Anlage1_Konzept_Elternberatung_Inklusion

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Anlage2_Flyer_Elternberatung_Inklusion

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Mitteilung Ausschuss

3390 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404 
 
Vorlagen-Nummer 21.04.2023 
 0728/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.04.2023 
Jugendhilfeausschuss 02.05.2023 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 09.05.2023 
 
Konzept der Elternberatungsstelle Inklusion in der Regionalen Bildungslandschaft 
Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-
Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalver-
sammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland hat im 
Jahr 2009 die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behin-
derungen (UN-BRK) ratifiziert - und sich damit unter anderem verpflichtet, ein integratives 
Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. 
Am 3. Juli 2012 wurde der Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ durch die 
Landesregierung beschlossen. Basierend auf dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (2013) wur-
de schließlich das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf 
an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder Behinderung zur gesetzlichen Grundlage in 
Nordrhein-Westfalen. 
 
Einrichtung einer kommunalen Elternberatung 
Die städtische Beratungsstelle zielt darauf ab, Eltern bei Fragen zu Leistungen und Angeboten 
des Schulträgers zu beraten, die für das Gemeinsame Lernen von Bedeutung sind. Bereits im 
Inklusionsplan von 2012 wird gefordert, dass eine städtische Ansprechpartnerin oder ein städ-
tischer Ansprechpartner für Eltern bei Fragen zu Leistungen und Angeboten des Schulträgers 
zur Verfügung stehen soll. 
Die Stelle wurde 2019 besetzt und umfasst die folgenden Arbeitsschwerpunkte:

2 
 
- Durchführung der Elternberatung auf der Grundlage eines Beratungskonzeptes 
- Vernetzung, Kooperation und Abstimmung der Kooperationsstrukturen mit verwal-
tungsinternen Dienststellen und den relevanten Akteurinnen und Akteuren sowie 
Partnerinnen und Partnern im Bereich schulische Inklusion beziehungsweise inklusive 
Bildung 
- Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel Fachveranstaltungen, Publikationen in Web und 
Print) 
- Qualitätsentwicklung (Beratungsangebote, Strukturen und Verfahren) 
- Lotsenfunktion (Hilfen bei Klärung von Zuständigkeiten) 
- Mitgestaltung gelungener Übergänge der Bereiche Wechsel Kita - Grundschule und 
Grundschule - Sekundarstufe I 
Als zentrale Orte im Elternkontakt wurden Schulen, Kindertagesstätten, Familienzentren, Be-
ratungsstellen, städtische Dienststellen und weitere relevante Akteure mit einem Flyer auf 
das Angebot aufmerksam gemacht. Im Jahr 2022 erreichten die Elternberatungsstelle zahlrei-
che Beratungsanfragen. Die häufigsten Fragestellungen gab es zu den Themen Schülerspezial-
verkehr, Schulbegleitung, Autismus und Schulwahl. 
Von der Umsetzung des Rechts auf Inklusive Bildung profitieren alle Kinder und Jugendlichen 
in der Schule. Vielfalt ist als Bereicherung für die (Lern-)Gemeinschaft zu verstehen und kann 
jungen Menschen ein Lernumfeld bereiten, in dem sie gemeinsam ihre individuellen Bildungs-
chancen bestmöglich ausschöpfen. Letztendlich kann die gesamte Stadtgesellschaft hiervon 
profitieren. 
 
Anlagen 
Konzept Elternberatungsstelle Inklusion in der Regionalen Bildungslandschaft 
Flyer Elternberatung Inklusion - Gemeinsames Lernen (barrierefreie Onlineversion)  
 
 
Gez. Voigtsberger

Anlage1_Konzept_Elternberatung_Inklusion

6814 Zeichen

Konzept der Elternberatungsstelle Inklusion in der Regionalen Bildungslandschaft 
 
1. Vorwort 
Das Konzept für die kommunale Elternberatungsstelle des Amtes für 
Schulentwicklung, Fachbereich Inklusion, wurde von der zuständigen 
Sachgebietsleitung und der Sachbearbeitung entwickelt. Die Stadt Köln ist 
Schulträger von derzeit 262 städtischen Schulen . Sie hat das Ziel in Köln eine 
inklusive Bildungslandschaft zu entwickeln. Ergänzend zu den bereits 
bestehenden Angeboten wurde die Einrichtung einer Elternberatungsstelle im 
Amt für Schulentwicklung für den Bereich der schulischen Inklusion als ein Ziel 
des Inklusionsplanes beschlossen und Ende 2019 besetzt. 
 
 
2. Leitidee 
Die kommunale Elternberatungsstelle 404 -4 schulische Inklusion ist ein 
eigenständiges und ergänzendes Angebot zu den bisher bestehenden fachlich 
spezialisierten Beratungsmöglichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung zum 
Thema schulische Inklusion. Sie möchte in ihrer Lotsenfunktion im Besonderen 
Eltern bei der Förderung und Unterstützung ihrer Kinder helfen und entlasten. 
Die Elternberatungsstelle arbeitet vertraulich und neutral. 
 
Die Zielgruppe der Beratungsstelle sind Familien und Erziehungsberechtigte 
aber auch alle anderen schulischen Akteure (Pädagog*innen, 
Schulsozialarbeiter*innen, Schulbegleitungen  und viele mehr) , vorrangig in 
Bezug auf Kinder, welche im Übergang von Kita zur Grundschule sind, während 
der Grundschulzeit und im Übergang von der Grundschule zur weiterführenden 
Schule. 
Kindern und Ihren Familien sollen ein en möglichst transparente n Zugang zu 
Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten und somit zur Teilhabe an 
schulischer Bildung erhalten. Ein wichtiger Bestandteil der schulischen 
Inklusion ist ein zeitnaher Zugang zu den erforderlichen Hilfen. Die

Elternberatungsstelle leistet hier Hilfen als Lotse bei der Findung der 
zuständigen Dienststelle und der passenden Ansprechpartner*innen. 
 
 
3. Grundlagen  
Im Jahr 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die Konvention der Vereinten 
Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ( UN-BRK) 
ratifiziert - und sich damit verpflichtet, ein integratives Bildungssystem auf allen 
Ebenen zu gewährleisten . Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die 
Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von 
Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und 
dass Kinder mit Behinderungen nicht au fgrund von Behinderung vom 
unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch 
weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.  
Basierend auf dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (2013) wurde das 
Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schü lern mit und ohne Bedarf an 
sonderpädagogischer Unterstützung und/oder Behinderung zur gesetzlichen 
Grundlage in Nordrhein-Westfalen.  
Um diese Ansprüche zu unterstützen und sie zu flankieren, hat der Rat der Stadt 
Köln im Inklusionsplan (2012) und den jew eiligen Fortschreibungen die 
Einrichtung einer Elternberatungsstelle zu r schulischen Inklusion gefordert. 
Diese kommunale Stelle wurde 2019 eingerichtet.  
 
 
4. Auftrag 
Die kommunale Elternberatungsstelle der Stadt Köln hat den Auftrag die 
schulische Inklusion innerhalb des Stadtgebietes Kölns zu fördern und zu 
unterstützen.  
Familien und Kinder haben ein gesetzlich verankertes Recht auf die 
Berücksichtigung ihrer individuellen Bedarfe und der entsprechenden 
Unterstützung zur Bildungsteilhabe und der Minderung von Zugangsbarrieren.

Diese Rechte müssen den beteiligten und verantwortlichen Akteuren fortlaufend 
bewusst gemacht werden. 
Diese Aufgabe besteht ergänzend zu den vorhandenen Beratungsangeboten 
innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung . E ltern soll transparent der 
Zugang zu Informationen über kommunale Hilfen  und Hilfestellungen oder 
gesetzlich geregelte Unterstützungsangebote,  zum Beispiel durch Begleitung 
bei der Suche nach den entsprechenden Ansprechpartnern ermöglicht werden.  
Dies wirkt unterstützend für die Stadt Köln bei der Umsetzung von Inklusion, 
Partizipation, Chancengleichheit und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen 
mit anderen und erweiterten Bedarfen. 
 
Der Schwerpunkt der Elternberatungsstelle liegt in der Tätigkeit als Lotse 
innerhalb der  Strukturen der Stadtverwaltung und der Beratungsangebote 
externer Anbieter*innen innerhalb des Stadtgebietes. 
 
Ein weiteres Aufgabengebiet der Elternberatungsstelle ist die V ernetzung und 
der Aufbau von Kooperationsstrukturen zum  Informationsaustausch mit den 
einzelnen Fachabteilungen  und Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung 
und den weiteren Akteur*innen im Bereich der schulischen Inklusion.  
 
Durch Öffentlichkeitsarbeit soll das Thema schulische Inklusion in der Kölner 
Stadtgesellschaft weiter verankert werden.  Eine Mitwirkung am 
Bildungsmanagement im Rahmen der Regionalen Bildungslandschaft und die 
Mitarbeit an praxisnahen Qualitätssicherungsproze ssen stellt eine weite re 
Aufgabe der Elternberatungsstelle dar. 
 
 
5. Ziele  
Die Elternberatungsstelle des Amtes für Schulentwicklung soll für Eltern und 
Beteiligte im inklusiven Prozess ein direkter Ansprechpartner *in in Bezug auf 
die kommunalen Zuständigkeiten und Möglichkeiten sein.  
 
Eltern sollen bei der Beantragung der Verfahren Hilfen durch Informationen 
über Zuständigkeiten und Kontaktdaten der Ansprechpartner erhalten.

Verfahrenswege sollen in einem kurzen Überblick dargestellt werden und 
entsprechende inhaltliche Beratungsmöglichkeiten und Ansprechpartner*innen 
aufgezeigt werden. 
 
Im Rahmen dieser Wegweisefunktion soll eine möglichst große Transparenz 
über mögliche bedarfsgerechte Hilfestellungen vermittelt werden. 
 
Weiterhin ist ein amtsinterne r Austausch mit den unterschiedlichen 
Fachgebieten des Amtes für Schulentwicklung  und weiteren involvierten 
Dienststellen zum Thema Inklusion angestrebt. 
 
Dies soll einen stets aktualisierten Austausch über Änderungen/Veränderungen 
in Bezug auf das Antrags verfahren, gesetzliche Grundlagen und 
Zuständigkeiten geben. Weiterhin sollen auf diesem Wege möglichst viele 
Akteure für das Thema „Inklusion“  sensibilisiert und 
Unterstützungsmöglichkeiten der S chüler und Schülerinnen innerhalb und 
außerhalb der Stadtverwaltung bekannt gemacht werden. 
 
 
6. Qualitätsmanagement 
Um eine nachhaltige Qualität und Wirksamkeit der Elternberatungsstelle zu 
sichern, werden die sehr individuellen und komplexen Fragestellungen 
detailliert erfasst und die erfolgte Beratung dokumentiert. Die Angebote der 
Elternberatungsstelle werden vor diesem Hintergrund fortlaufend überprüft und 
entsprechend den Bedarfen der Zielgruppen angepasst.  
 
 
 
 
 
Stadt Köln  
Amt für Schulentwicklung - Regionale Bildungslandschaft 
Elternberatungsstelle Inklusion 
November 2022

Anlage2_Flyer_Elternberatung_Inklusion

1481 Zeichen

Elternberatung
Gemeinsames  
Lernen
Inklusion

Elternberatungs-
stelle Inklusion
Wir bieten eine kostenlose, unab­
hängige und neutrale Beratung zu 
 allen relevanten Fragestellungen rund 
um das Thema schulische  Inklusion  
und Gemeinsames Lernen an.
Wir unterstützen Schüler*innen, Eltern,  
Fachkräfte – kurzum, alle Akteure aus dem 
inklusiven Bildungsbereich. Sie können mit 
uns als Wegweiser die richtigen Ansprech­
personen für Ihre Fragen und Anliegen 
finden.
Gern vermitteln wir auch zu anderen Hilfs­ 
und Beratungsangeboten.

Bei uns erhalten Sie:
• Informationen zum Thema schulische  
Inklusion
• Informationen zum inklusiven Übergang 
Kita­ Grundschule
• Telefonische und persönliche Beratung  
für Eltern und Familien 
• Informationen und Beratung für alle  
Berufsgruppen in den Kölner Schulen
• Beratung für Interessierte am Thema  
„Inklusion in der Schule“
• Hilfen bei der Suche nach den richtigen 
Ansprechpersonen
• Kontakte zu weiteren Beratungsstellen
• Einen Überblick über die aktuellen  
Beratungsmöglichkeiten mit  
Schwerpunkt „Inklusion“

Kontakt
Amt für Schulentwicklung
Regionale Bildungslandschaft –
Elternberatung Inklusion
Im Mediapark 6D
50670 Köln
T: 0221 221­211 71
elternberatung­inklusion@stadt­ koeln.de
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Schulentwicklung
Amt für Presse­ und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung
Zentrale Dienste der Stadt Köln
13­CS/096­23 /40/02.2023

Beratungsverlauf (3)

24.04.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0728/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.04.2023
Erstellt
27.02.2023 12:33