0728/2023
Konzept der Elternberatungsstelle Inklusion in der Regionalen Bildungslandschaft
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 21.04.2023 0728/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.04.2023 Jugendhilfeausschuss 02.05.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 09.05.2023 Konzept der Elternberatungsstelle Inklusion in der Regionalen Bildungslandschaft Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN- Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalver- sammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 2009 die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behin- derungen (UN-BRK) ratifiziert - und sich damit unter anderem verpflichtet, ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Am 3. Juli 2012 wurde der Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ durch die Landesregierung beschlossen. Basierend auf dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (2013) wur- de schließlich das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder Behinderung zur gesetzlichen Grundlage in Nordrhein-Westfalen. Einrichtung einer kommunalen Elternberatung Die städtische Beratungsstelle zielt darauf ab, Eltern bei Fragen zu Leistungen und Angeboten des Schulträgers zu beraten, die für das Gemeinsame Lernen von Bedeutung sind. Bereits im Inklusionsplan von 2012 wird gefordert, dass eine städtische Ansprechpartnerin oder ein städ- tischer Ansprechpartner für Eltern bei Fragen zu Leistungen und Angeboten des Schulträgers zur Verfügung stehen soll. Die Stelle wurde 2019 besetzt und umfasst die folgenden Arbeitsschwerpunkte: 2 - Durchführung der Elternberatung auf der Grundlage eines Beratungskonzeptes - Vernetzung, Kooperation und Abstimmung der Kooperationsstrukturen mit verwal- tungsinternen Dienststellen und den relevanten Akteurinnen und Akteuren sowie Partnerinnen und Partnern im Bereich schulische Inklusion beziehungsweise inklusive Bildung - Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel Fachveranstaltungen, Publikationen in Web und Print) - Qualitätsentwicklung (Beratungsangebote, Strukturen und Verfahren) - Lotsenfunktion (Hilfen bei Klärung von Zuständigkeiten) - Mitgestaltung gelungener Übergänge der Bereiche Wechsel Kita - Grundschule und Grundschule - Sekundarstufe I Als zentrale Orte im Elternkontakt wurden Schulen, Kindertagesstätten, Familienzentren, Be- ratungsstellen, städtische Dienststellen und weitere relevante Akteure mit einem Flyer auf das Angebot aufmerksam gemacht. Im Jahr 2022 erreichten die Elternberatungsstelle zahlrei- che Beratungsanfragen. Die häufigsten Fragestellungen gab es zu den Themen Schülerspezial- verkehr, Schulbegleitung, Autismus und Schulwahl. Von der Umsetzung des Rechts auf Inklusive Bildung profitieren alle Kinder und Jugendlichen in der Schule. Vielfalt ist als Bereicherung für die (Lern-)Gemeinschaft zu verstehen und kann jungen Menschen ein Lernumfeld bereiten, in dem sie gemeinsam ihre individuellen Bildungs- chancen bestmöglich ausschöpfen. Letztendlich kann die gesamte Stadtgesellschaft hiervon profitieren. Anlagen Konzept Elternberatungsstelle Inklusion in der Regionalen Bildungslandschaft Flyer Elternberatung Inklusion - Gemeinsames Lernen (barrierefreie Onlineversion) Gez. Voigtsberger
Anlage1_Konzept_Elternberatung_Inklusion
6814 Zeichen
Konzept der Elternberatungsstelle Inklusion in der Regionalen Bildungslandschaft 1. Vorwort Das Konzept für die kommunale Elternberatungsstelle des Amtes für Schulentwicklung, Fachbereich Inklusion, wurde von der zuständigen Sachgebietsleitung und der Sachbearbeitung entwickelt. Die Stadt Köln ist Schulträger von derzeit 262 städtischen Schulen . Sie hat das Ziel in Köln eine inklusive Bildungslandschaft zu entwickeln. Ergänzend zu den bereits bestehenden Angeboten wurde die Einrichtung einer Elternberatungsstelle im Amt für Schulentwicklung für den Bereich der schulischen Inklusion als ein Ziel des Inklusionsplanes beschlossen und Ende 2019 besetzt. 2. Leitidee Die kommunale Elternberatungsstelle 404 -4 schulische Inklusion ist ein eigenständiges und ergänzendes Angebot zu den bisher bestehenden fachlich spezialisierten Beratungsmöglichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung zum Thema schulische Inklusion. Sie möchte in ihrer Lotsenfunktion im Besonderen Eltern bei der Förderung und Unterstützung ihrer Kinder helfen und entlasten. Die Elternberatungsstelle arbeitet vertraulich und neutral. Die Zielgruppe der Beratungsstelle sind Familien und Erziehungsberechtigte aber auch alle anderen schulischen Akteure (Pädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Schulbegleitungen und viele mehr) , vorrangig in Bezug auf Kinder, welche im Übergang von Kita zur Grundschule sind, während der Grundschulzeit und im Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule. Kindern und Ihren Familien sollen ein en möglichst transparente n Zugang zu Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten und somit zur Teilhabe an schulischer Bildung erhalten. Ein wichtiger Bestandteil der schulischen Inklusion ist ein zeitnaher Zugang zu den erforderlichen Hilfen. Die Elternberatungsstelle leistet hier Hilfen als Lotse bei der Findung der zuständigen Dienststelle und der passenden Ansprechpartner*innen. 3. Grundlagen Im Jahr 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ( UN-BRK) ratifiziert - und sich damit verpflichtet, ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten . Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht au fgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden. Basierend auf dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (2013) wurde das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schü lern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder Behinderung zur gesetzlichen Grundlage in Nordrhein-Westfalen. Um diese Ansprüche zu unterstützen und sie zu flankieren, hat der Rat der Stadt Köln im Inklusionsplan (2012) und den jew eiligen Fortschreibungen die Einrichtung einer Elternberatungsstelle zu r schulischen Inklusion gefordert. Diese kommunale Stelle wurde 2019 eingerichtet. 4. Auftrag Die kommunale Elternberatungsstelle der Stadt Köln hat den Auftrag die schulische Inklusion innerhalb des Stadtgebietes Kölns zu fördern und zu unterstützen. Familien und Kinder haben ein gesetzlich verankertes Recht auf die Berücksichtigung ihrer individuellen Bedarfe und der entsprechenden Unterstützung zur Bildungsteilhabe und der Minderung von Zugangsbarrieren. Diese Rechte müssen den beteiligten und verantwortlichen Akteuren fortlaufend bewusst gemacht werden. Diese Aufgabe besteht ergänzend zu den vorhandenen Beratungsangeboten innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung . E ltern soll transparent der Zugang zu Informationen über kommunale Hilfen und Hilfestellungen oder gesetzlich geregelte Unterstützungsangebote, zum Beispiel durch Begleitung bei der Suche nach den entsprechenden Ansprechpartnern ermöglicht werden. Dies wirkt unterstützend für die Stadt Köln bei der Umsetzung von Inklusion, Partizipation, Chancengleichheit und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit anderen und erweiterten Bedarfen. Der Schwerpunkt der Elternberatungsstelle liegt in der Tätigkeit als Lotse innerhalb der Strukturen der Stadtverwaltung und der Beratungsangebote externer Anbieter*innen innerhalb des Stadtgebietes. Ein weiteres Aufgabengebiet der Elternberatungsstelle ist die V ernetzung und der Aufbau von Kooperationsstrukturen zum Informationsaustausch mit den einzelnen Fachabteilungen und Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung und den weiteren Akteur*innen im Bereich der schulischen Inklusion. Durch Öffentlichkeitsarbeit soll das Thema schulische Inklusion in der Kölner Stadtgesellschaft weiter verankert werden. Eine Mitwirkung am Bildungsmanagement im Rahmen der Regionalen Bildungslandschaft und die Mitarbeit an praxisnahen Qualitätssicherungsproze ssen stellt eine weite re Aufgabe der Elternberatungsstelle dar. 5. Ziele Die Elternberatungsstelle des Amtes für Schulentwicklung soll für Eltern und Beteiligte im inklusiven Prozess ein direkter Ansprechpartner *in in Bezug auf die kommunalen Zuständigkeiten und Möglichkeiten sein. Eltern sollen bei der Beantragung der Verfahren Hilfen durch Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktdaten der Ansprechpartner erhalten. Verfahrenswege sollen in einem kurzen Überblick dargestellt werden und entsprechende inhaltliche Beratungsmöglichkeiten und Ansprechpartner*innen aufgezeigt werden. Im Rahmen dieser Wegweisefunktion soll eine möglichst große Transparenz über mögliche bedarfsgerechte Hilfestellungen vermittelt werden. Weiterhin ist ein amtsinterne r Austausch mit den unterschiedlichen Fachgebieten des Amtes für Schulentwicklung und weiteren involvierten Dienststellen zum Thema Inklusion angestrebt. Dies soll einen stets aktualisierten Austausch über Änderungen/Veränderungen in Bezug auf das Antrags verfahren, gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten geben. Weiterhin sollen auf diesem Wege möglichst viele Akteure für das Thema „Inklusion“ sensibilisiert und Unterstützungsmöglichkeiten der S chüler und Schülerinnen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung bekannt gemacht werden. 6. Qualitätsmanagement Um eine nachhaltige Qualität und Wirksamkeit der Elternberatungsstelle zu sichern, werden die sehr individuellen und komplexen Fragestellungen detailliert erfasst und die erfolgte Beratung dokumentiert. Die Angebote der Elternberatungsstelle werden vor diesem Hintergrund fortlaufend überprüft und entsprechend den Bedarfen der Zielgruppen angepasst. Stadt Köln Amt für Schulentwicklung - Regionale Bildungslandschaft Elternberatungsstelle Inklusion November 2022
Anlage2_Flyer_Elternberatung_Inklusion
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Elternberatung Gemeinsames Lernen Inklusion Elternberatungs- stelle Inklusion Wir bieten eine kostenlose, unab hängige und neutrale Beratung zu allen relevanten Fragestellungen rund um das Thema schulische Inklusion und Gemeinsames Lernen an. Wir unterstützen Schüler*innen, Eltern, Fachkräfte – kurzum, alle Akteure aus dem inklusiven Bildungsbereich. Sie können mit uns als Wegweiser die richtigen Ansprech personen für Ihre Fragen und Anliegen finden. Gern vermitteln wir auch zu anderen Hilfs und Beratungsangeboten. Bei uns erhalten Sie: • Informationen zum Thema schulische Inklusion • Informationen zum inklusiven Übergang Kita Grundschule • Telefonische und persönliche Beratung für Eltern und Familien • Informationen und Beratung für alle Berufsgruppen in den Kölner Schulen • Beratung für Interessierte am Thema „Inklusion in der Schule“ • Hilfen bei der Suche nach den richtigen Ansprechpersonen • Kontakte zu weiteren Beratungsstellen • Einen Überblick über die aktuellen Beratungsmöglichkeiten mit Schwerpunkt „Inklusion“ Kontakt Amt für Schulentwicklung Regionale Bildungslandschaft – Elternberatung Inklusion Im Mediapark 6D 50670 Köln T: 0221 221211 71 elternberatunginklusion@stadt koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Die Oberbürgermeisterin Amt für Schulentwicklung Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln 13CS/09623 /40/02.2023
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0728/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.04.2023
- Erstellt
- 27.02.2023 12:33