0396/2022
Stellungnahme zum Beschluss der BV Ehrenfeld in der Sitzung am 13.12.2021
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/692/10 Vorlagen-Nummer 14.02.2022 0396/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 Verkehrsausschuss 29.03.2022 Stellungnahme zum Beschluss der BV Ehrenfeld in der Sitzung am 13.12.2021 Barrierefreie KVB-Haltestellen an Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße vor 2030 (Vorlagen-Nr. AN/2320/2021) Die BV Ehrenfeld hat in der Sitzung vom 13.12.2021 unter TOP 8.5 folgendes beschlossen: 1. Dazu ist der Grundsatzbeschluss zur Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße …“ aus dem Jahr 2016 (Vorlagen Nr. 3911/2015) endlich umzusetzen und der Planungsbeschluss gemäß dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Vorzugsvariante dem Verkehrsausschuss und der BV Ehrenfeld zeitnah vorzulegen. 2. Bei der Planung sind die Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld zum Radverkehrskon- zept und zum Fahrradgürtel Ehrenfeld zu berücksichtigen. Weder darf es durch den Ausbau der Haltestellen zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes kommen, noch dürfen umgekehrt die Beschlüsse zum Radverkehr den Bau der Haltestellen behindern. 3. Um in der Zeit bis zur endgültigen Fertigstellung einen barrierefreien Zugang zu den Linien 5 und 13 sicherzustellen, soll die Verwaltung einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg zumindest für einen Wagen provisorisch mit einfachen baulichen Mitteln bei einer der beiden Haltestellen herstellen. 4. Auch für die anderen Haltestellen der Linie 13 ist die Planung für den barrierefreien Umbau der Haltestellen unverzüglich aufzunehmen und dem Verkehrsausschuss und den jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 5. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Köln ist bei allen Maßnahmen hinzuziehen. 6. Dieser BV- Beschluss ist dem Verkehrsausschuss vorzulegen mit der Bitte, entsprechend in seiner Zuständigkeit zu entscheiden. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Zu 1.: Im Jahr 2020 wurden eine Machbarkeitsstudie sowie ein Verkehrsgutachten für die Bahnsteiganhe- bungen der beiden Haltestellen beauftragt und angefertigt. In dieser Machbarkeitsstudie wurden ver- schiedene Varianten der Verkehrsführung (1-streifig oder 2-streifig, baulicher Radweg oder Radfahr- streifen) und der Bahnsteiglage (Seiten- oder Mittelbahnsteig) aufgezeigt sowie in ihrer Leistungsfä- higkeit und Umsetzbarkeit beurteilt. Die erstellten Ergebnisse wurden im 3. Quartal 2021 der Öffent- lichkeit vorgestellt und eine Beteiligung war über das Portal meinungfuer.koeln möglich. Der erweiterte Planungsbeschluss mit der Zusammenfassung der Ergebnisse zur Machbarkeitsstu- die, Verkehrsgutachten und Öffentlichkeitsbeteiligung wird am 15.02.2022 dem Verkehrsausschuss und am 07.03.2022 der BV Ehrenfeld vorgelegt (Vorlagen-Nr. 3358/2021). 2 Zu 2.: Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, dass es weder bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes noch beim Ausbau der Haltestellen zu vermeidbaren Verzögerungen durch Überschneidungen der Projekte kommt. Die Ergebnisse aus dem Radverkehrskonzept Ehrenfeld und die Planungen zu den Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel werden entsprechend weiterhin be- rücksichtigt und im Detail aufeinander abgestimmt. Zu 3.: Bei dem Bau einer provisorischen Bahnsteiganhebung müssen viele verschiedene Randbedingungen berücksichtigt werden, u. a. der Platzbedarf, Bäume im Bahnsteigbereich, Zuwegung über Rampen und Anpassung von Haltestellenausstattung und -mobiliar. Daher muss im Einzelfall zusammen mit der KVB die grundsätzliche Machbarkeit geprüft werden. Nach erster Prüfung ist ein provisorischer Bahnsteig mit niveaugleichem Ein- und Ausstieg an keiner der beiden Haltestellen umsetzbar. Zum einen können die Trittstufen der Stadtbahnwagen nicht ein- zeln angesteuert werden. Die Stufen können nur im gesamten Zug ein- oder ausgeklappt werden. Aus diesem Grund müsste die provisorische Bahnsteiganhebung über die gesamte Bahnsteiglänge erfolgen. Zum anderen müssten entlang der Bahnsteige Anpassungen bzw. Entfernungen der jetzi- gen Haltestellenausstattungen erfolgen. Die in dem Beschluss benannten Provisorien der Linie 5 (z. B. der Haltestellen Lenauplatz und Taku- platz) ermöglichten keinen barrierefreien Ein- und Ausstieg. Sie wurden damals installiert, um den Einstieg vom Straßenniveau aus zu verbessern. Es erfolgte eine Anhebung auf nur 30 cm über Schienenoberkante. Diese Bahnsteighöhe ist bei den Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel oder Nußbaumerstraße bereits vorhanden. Bei den Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel oder Nußbaumerstraße müsste das Provisorium auf eine Höhe von 90 cm über Schienenoberkante angepasst werden, um den barrierefreien Ein- und Ausstieg zu gewährleisten. Dies hat wiederrum Auswirkungen auf die Rampenlängen und Haltestel- lenausstattung (z.B. Fahrgastunterstände, Beleuchtung, Geländer). Ohne eine Anpassung des Stra- ßenraumes können die provisorischen Rampen nicht in der verschriebenen Geometrie erreicht wer- den. Zu 4.: Der Planungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der 10 Haltestellen der Linie 13 wurde durch die Verwaltung der Stadt Köln vorbereitet und wird voraussichtlich in den Sitzungslauf Verkehrsaus- schuss 29.03.2022 ff. eingebracht. Zu 5.: Die Verwaltung wird die Behindertenverbände über die Maßnahme ausführlich informieren. Die ge- schieht in der regelmäßig stattfindenden Anhörung nach BGG (Behindertengleichstellungsgesetz), die durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau organisiert wird. In diesem Arbeitskreis werden die konkreten Planungsprojekte vorgestellt und vor allem hinsichtlich der Ausführungsdetails zur Bar- rierefreiheit besprochen. Gez Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Subbelrather Straße
- Nußbaumerstraße
- Lenauplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 0396/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.02.2022
- Erstellt
- 02.02.2022 13:14