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0396/2022

Stellungnahme zum Beschluss der BV Ehrenfeld in der Sitzung am 13.12.2021

Mitteilung Ausschuss 14.02.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 29.03.2022, TOP 7.2.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5827 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/692/10 
 
Vorlagen-Nummer  14.02.2022 
 0396/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 
Verkehrsausschuss 29.03.2022 
 
Stellungnahme zum Beschluss der BV Ehrenfeld in der Sitzung am 13.12.2021 
Barrierefreie KVB-Haltestellen an Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße vor 2030 
(Vorlagen-Nr. AN/2320/2021) 
 
Die BV Ehrenfeld hat in der Sitzung vom 13.12.2021 unter TOP 8.5 folgendes beschlossen: 
 
1. Dazu ist der Grundsatzbeschluss zur Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Subbelrather 
Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße …“ aus dem Jahr 2016 (Vorlagen Nr. 3911/2015) endlich 
umzusetzen und der Planungsbeschluss gemäß dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung 
in der Vorzugsvariante dem Verkehrsausschuss und der BV Ehrenfeld zeitnah vorzulegen. 
2. Bei der Planung sind die Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld zum Radverkehrskon-
zept und zum Fahrradgürtel Ehrenfeld zu berücksichtigen. Weder darf es durch den Ausbau 
der Haltestellen zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes kommen, 
noch dürfen umgekehrt die Beschlüsse zum Radverkehr den Bau der Haltestellen behindern. 
3. Um in der Zeit bis zur endgültigen Fertigstellung einen barrierefreien Zugang zu den Linien 5 
und 13 sicherzustellen, soll die Verwaltung einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg zumindest 
für einen Wagen provisorisch mit einfachen baulichen Mitteln bei einer der beiden Haltestellen 
herstellen.  
4. Auch für die anderen Haltestellen der Linie 13 ist die Planung für den barrierefreien Umbau 
der Haltestellen unverzüglich aufzunehmen und dem Verkehrsausschuss und den jeweiligen 
Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 
5. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Köln ist bei allen Maßnahmen hinzuziehen.  
6. Dieser BV- Beschluss ist dem Verkehrsausschuss vorzulegen mit der Bitte, entsprechend in 
seiner Zuständigkeit zu entscheiden. 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
Zu 1.:  
Im Jahr 2020 wurden eine Machbarkeitsstudie sowie ein Verkehrsgutachten für die Bahnsteiganhe-
bungen der beiden Haltestellen beauftragt und angefertigt. In dieser Machbarkeitsstudie wurden ver-
schiedene Varianten der Verkehrsführung (1-streifig oder 2-streifig, baulicher Radweg oder Radfahr-
streifen) und der Bahnsteiglage (Seiten- oder Mittelbahnsteig) aufgezeigt sowie in ihrer Leistungsfä-
higkeit und Umsetzbarkeit beurteilt. Die erstellten Ergebnisse wurden im 3. Quartal 2021 der Öffent-
lichkeit vorgestellt und eine Beteiligung war über das Portal meinungfuer.koeln möglich.  
Der erweiterte Planungsbeschluss mit der Zusammenfassung der Ergebnisse zur Machbarkeitsstu-
die, Verkehrsgutachten und Öffentlichkeitsbeteiligung wird am 15.02.2022 dem Verkehrsausschuss 
und am 07.03.2022 der BV Ehrenfeld vorgelegt (Vorlagen-Nr. 3358/2021).

2 
 
Zu 2.:  
Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, dass es weder bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes 
noch beim Ausbau der Haltestellen zu vermeidbaren Verzögerungen durch Überschneidungen der 
Projekte kommt. Die Ergebnisse aus dem Radverkehrskonzept Ehrenfeld und die Planungen zu den 
Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel werden entsprechend weiterhin be-
rücksichtigt und im Detail aufeinander abgestimmt.  
 
Zu 3.:  
Bei dem Bau einer provisorischen Bahnsteiganhebung müssen viele verschiedene Randbedingungen 
berücksichtigt werden, u. a. der Platzbedarf, Bäume im Bahnsteigbereich, Zuwegung über Rampen 
und Anpassung von Haltestellenausstattung und -mobiliar. Daher muss im Einzelfall zusammen mit 
der KVB die grundsätzliche Machbarkeit geprüft werden.  
 
Nach erster Prüfung ist ein provisorischer Bahnsteig mit niveaugleichem Ein- und Ausstieg an keiner 
der beiden Haltestellen umsetzbar. Zum einen können die Trittstufen der Stadtbahnwagen nicht ein-
zeln angesteuert werden. Die Stufen können nur im gesamten Zug ein- oder ausgeklappt werden. 
Aus diesem Grund müsste die provisorische Bahnsteiganhebung über die gesamte Bahnsteiglänge 
erfolgen. Zum anderen müssten entlang der Bahnsteige Anpassungen bzw. Entfernungen der jetzi-
gen Haltestellenausstattungen erfolgen.  
 
Die in dem Beschluss benannten Provisorien der Linie 5 (z. B. der Haltestellen Lenauplatz und Taku-
platz) ermöglichten keinen barrierefreien Ein- und Ausstieg. Sie wurden damals installiert, um den 
Einstieg vom Straßenniveau aus zu verbessern. Es erfolgte eine Anhebung auf nur 30 cm über 
Schienenoberkante. Diese Bahnsteighöhe ist bei den Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel oder 
Nußbaumerstraße bereits vorhanden. 
 
Bei den Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel oder Nußbaumerstraße müsste das Provisorium auf 
eine Höhe von 90 cm über Schienenoberkante angepasst werden, um den barrierefreien Ein- und 
Ausstieg zu gewährleisten. Dies hat wiederrum Auswirkungen auf die Rampenlängen und Haltestel-
lenausstattung (z.B. Fahrgastunterstände, Beleuchtung, Geländer). Ohne eine Anpassung des Stra-
ßenraumes können die provisorischen Rampen nicht in der verschriebenen Geometrie erreicht wer-
den.  
 
Zu 4.: 
Der Planungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der 10 Haltestellen der Linie 13 wurde durch 
die Verwaltung der Stadt Köln vorbereitet und wird voraussichtlich in den Sitzungslauf Verkehrsaus-
schuss 29.03.2022 ff. eingebracht. 
Zu 5.:  
Die Verwaltung wird die Behindertenverbände über die Maßnahme ausführlich informieren. Die ge-
schieht in der regelmäßig stattfindenden Anhörung nach BGG (Behindertengleichstellungsgesetz), die 
durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau organisiert wird. In diesem Arbeitskreis werden 
die konkreten Planungsprojekte vorgestellt und vor allem hinsichtlich der Ausführungsdetails zur Bar-
rierefreiheit besprochen. 
 
Gez Egerer

Beratungsverlauf (2)

07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.03.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Subbelrather Straße
  • Nußbaumerstraße
  • Lenauplatz

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Details

Aktenzeichen
0396/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.02.2022
Erstellt
02.02.2022 13:14