Beantwortung einer Anfrage der SPD Fraktion betreffend die Befreiung von der Hundesteuer für ältere Tierheimhunde (AN/1090/2025)
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 2468/2025 vom 11.08.2025
Stand: Am 11.08.2025 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle II/21/213 Vorlagen-Nummer 11.08.2025 2468/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.08.2025 Beantwortung einer Anfrage der SPD Fraktion betreffend die Befreiung von der Hundesteuer für ältere Tierheimhunde (AN/1090/2025) Es wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Sind der Verwaltung die Regelungen in NRW-Kommunen wie Troisdorf, Eitorf, Aachen oder Düren bekannt, in denen Hundehalter*innen bei der Adoption älterer Hunde aus Tierheimen von der Hundesteuer befreit werden? 2. Plant oder prüft die Stadt Köln derzeit Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Bür- ger*innen, die Hunde aus dem Tierheim aufnehmen – insbesondere ältere Tiere, und wenn nicht, warum? 3. Welche rechtlichen oder finanziellen Hürden gibt es, die die Übernahme solcher Rege- lungen in Köln erschweren könnten? 4. Wird die Stadt die Vorteile der Einführung dieser Regelung mit den Tierheimen erör- tern – hinsichtlich Umsetzung, Verwaltungsaufwand, bürokratischen Erfordernissen und tierheimspezifischem Nutzen? Antwort der Verwaltung: Zu 1. Der Verwaltung sind die Regelungen in NRW Kommunen bzgl. der Ausgestaltung der jeweili- gen Hundesteuersatzungen, insbesondere die Regelungen über die Besteuerung von älteren Hunden, die aus Tierheimen übernommen werden, bekannt. Zu 2.: Gegenwärtig werden Einwohner*innen der Stadt Köln, die Hunde aus Tierheimen aufnehmen, steuerlich entlastet. Gemäß der Entscheidung des Rates gewährt die Stadt Köln seit 1999 allen Einwohner*innen der Stadt Köln, die einen Hund aus den Tierheimen Zollstock, Dellbrück und Ostheim (seit 2008) übernehmen, für das erste Jahr einen Zuschuss zur Hundehaltung in Höhe der in Köln zu entrichtenden Hundsteuer, die derzeitig jährlich 156,00 EUR beträgt. Der Zuschuss wird in Köln einheitlich und unabhängig vom Alter des Hundes geleistet. 2 Das Thema „finanzielle Anreize für schwer zu vermittelnde Hunde“ wurde bei der Einführung der „Tierheim-Regelung“ ausführlich diskutiert, aber verworfen. Hintergrund dafür war insbe- sondere, dass finanzielle Anreize bei der Vermittlung dieser Hunde keine entscheidende Rolle spielen. Das bestätigen auch die Erfahrungen anderer Kommunen. Hinzu kommt, dass eine Differenzierung der Zuschüsse nach Alter, oder beispielsweise auch Fellfarbe, Verhaltensauffälligkeit oder gesundheitliche Beeinträchtigung der Hunde bei den Tierheimen zu einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand führen würde. Zu 3.: Die Steuerausfälle durch eine Steuerbefreiung bzw. Bezuschussung für alte Hunde aus dem Tierheim sind nach heutigem Kenntnisstand gering, da in der Regel nicht der gewünschte Ef- fekt erzielt wird, das heißt die Anzahl der Vermittlungen alter Hunde kaum steigt. Allerdings führt eine entsprechende Regelung zu einer zusätzlichen bürokratischen Belastung der Tierheime. Dabei spielt auch eine Rolle, dass das Alter eines Hundes nicht ohne weiteres genau festzustellen ist und je nach Größe und Rasse eines Hundes unterschiedliche Bedeu- tung hat. Zu 4.: Die Verwaltung überarbeitet derzeit die Hundesteuersatzung. In diesem Zusammenhang prüft die Verwaltung neue Entwicklungen, geänderte Gesetze und Rechtsprechung und bindet be- teiligte Dritte mit ein. Die Verwaltung wird – auch mit Blick auf die vorliegende Anfrage – Kontakt mit den Kölner Tierheimen aufnehmen und die einzelnen Punkte besprechen. gez. Reker
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