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2468/2025

Beantwortung einer Anfrage der SPD Fraktion betreffend die Befreiung von der Hundesteuer für ältere Tierheimhunde (AN/1090/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 11.08.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.08.2025

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

3522 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/21/213 
 
Vorlagen-Nummer           11.08.2025 
 2468/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 11.08.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD Fraktion betreffend die Befreiung von der 
Hundesteuer für ältere Tierheimhunde (AN/1090/2025) 
Es wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 
 
1. Sind der Verwaltung die Regelungen in NRW-Kommunen wie Troisdorf, Eitorf, Aachen 
oder Düren bekannt, in denen Hundehalter*innen bei der Adoption älterer Hunde aus 
Tierheimen von der Hundesteuer befreit werden? 
 
2. Plant oder prüft die Stadt Köln derzeit Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Bür-
ger*innen, die Hunde aus dem Tierheim aufnehmen – insbesondere ältere Tiere, und 
wenn nicht, warum? 
 
3. Welche rechtlichen oder finanziellen Hürden gibt es, die die Übernahme solcher Rege-
lungen in Köln erschweren könnten? 
 
4. Wird die Stadt die Vorteile der Einführung dieser Regelung mit den Tierheimen erör-
tern – hinsichtlich Umsetzung, Verwaltungsaufwand, bürokratischen Erfordernissen und 
tierheimspezifischem Nutzen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
 
Der Verwaltung sind die Regelungen in NRW Kommunen bzgl. der Ausgestaltung der jeweili-
gen Hundesteuersatzungen, insbesondere die Regelungen über die Besteuerung von älteren 
Hunden, die aus Tierheimen übernommen werden, bekannt. 
 
 
Zu 2.: 
 
Gegenwärtig werden Einwohner*innen der Stadt Köln, die Hunde aus Tierheimen aufnehmen, 
steuerlich entlastet. 
Gemäß der Entscheidung des Rates gewährt die Stadt Köln seit 1999 allen Einwohner*innen 
der Stadt Köln, die einen Hund aus den Tierheimen Zollstock, Dellbrück und Ostheim (seit 
2008) übernehmen, für das erste Jahr einen Zuschuss zur Hundehaltung in Höhe der in Köln 
zu entrichtenden Hundsteuer, die derzeitig jährlich 156,00 EUR beträgt. Der Zuschuss wird in 
Köln einheitlich und unabhängig vom Alter des Hundes geleistet.

2 
 
Das Thema „finanzielle Anreize für schwer zu vermittelnde Hunde“ wurde bei der Einführung 
der „Tierheim-Regelung“ ausführlich diskutiert, aber verworfen. Hintergrund dafür war insbe-
sondere, dass finanzielle Anreize bei der Vermittlung dieser Hunde keine entscheidende Rolle 
spielen. Das bestätigen auch die Erfahrungen anderer Kommunen. 
Hinzu kommt, dass eine Differenzierung der Zuschüsse nach Alter, oder beispielsweise auch 
Fellfarbe, Verhaltensauffälligkeit oder gesundheitliche Beeinträchtigung der Hunde bei den 
Tierheimen zu einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand führen würde.  
 
 
Zu 3.: 
 
Die Steuerausfälle durch eine Steuerbefreiung bzw. Bezuschussung für alte Hunde aus dem 
Tierheim sind nach heutigem Kenntnisstand gering, da in der Regel nicht der gewünschte Ef-
fekt erzielt wird, das heißt die Anzahl der Vermittlungen alter Hunde kaum steigt.  
Allerdings führt eine entsprechende Regelung zu einer zusätzlichen bürokratischen Belastung 
der Tierheime. Dabei spielt auch eine Rolle, dass das Alter eines Hundes nicht ohne weiteres 
genau festzustellen ist und je nach Größe und Rasse eines Hundes unterschiedliche Bedeu-
tung hat. 
 
 
Zu 4.: 
Die Verwaltung überarbeitet derzeit die Hundesteuersatzung. In diesem Zusammenhang prüft 
die Verwaltung neue Entwicklungen, geänderte Gesetze und Rechtsprechung und bindet be-
teiligte Dritte mit ein. 
Die Verwaltung wird – auch mit Blick auf die vorliegende Anfrage – Kontakt mit den Kölner 
Tierheimen aufnehmen und die einzelnen Punkte besprechen. 
  
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

11.08.2025 Hauptausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2468/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
11.08.2025
Erstellt
06.08.2025 18:32