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V/0191/2005

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 493: Aasee -Terrassen

Vorlage 14.03.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 28.04.2005, TOP 7.2

Anlage 2 - Begründung

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Anlage 1 - Bürgeranhörung

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Analge 3 - textl. Festsetzungen

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Anlage 4 - Plan

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Berichtsvorlage

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Anlage 2 - Begründung

88255 Zeichen

Begründung– Entwurf –Vorhabenbezogener BebauungsplanNr. 493 Aasee-TerrassenStadt Münster

VBP Nr. 493 Aasee-TerrassenStadt MünsterStadt Sendenhorst1.Planungsanlass / Planungsgrundlagen42.Geltungsbereich53.Planungsrechtliche Situation63.1Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan63.2Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,Verordnungen74.Räumliche und strukturelle Situation75.Planungsziele86.Inhalte des Bebauungsplans96.1Grundzüge der Planung96.2Bauliche Nutzung und Baugestaltung106.2.1Nutzungsart, Nutzungsdichte106.2.2Bebaubare Flächen, Bauhöhen116.2.3Bauweise und Bauform126.2.4Festsetzungen zur baulichen Gestaltung126.3Verkehrsflächen / Erschließung136.4Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur156.5Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur166.6Grünflächen / Begrünung166.6.1Öffentliche Grünflächen166.6.2Private Grünflächen166.6.3Wald / Flächen für die Landwirtschaft176.6.4Anpflanz- und Erhaltungsgebote176.6.5Ausgleichsflächen176.6.6Wasserwirtschaftliche Belange / Wasserfläche176.7Immissionsschutz186.8Altlasten / Altstandorte196.9Denkmalschutz / Archäologie197.Flächenbilanz208.Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht208.1Rahmen der Umweltprüfung208.2Kurzdarstellung der Planung208.3Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes218.4Umweltbeschreibung, -bewertung  und Wirkungsprognose218.4.1Menschen 218.4.2Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt238.4.3Boden 278.4.4Wasser 298.4.5Klima / Luft328.4.6Orts- und Landschaftsbild348.4.7Kulturgüter und sonstige Sachgüter35
Inhaltsverzeichnis

VBP Nr. 493 Aasee-TerrassenStadt MünsterStadt Sendenhorst8.4.8Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern368.4.9Zusammenfassung der erheblichen nachteiligenUmweltauswirkungen368.5Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)368.6Anderweitige Planungsmöglichkeiten378.7Überwachung (Monitoring)378.8Zusammenfassung379.Gesamtabwägung4010.Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen42
AnhangPlan 3Bestandsplan (Auszug aus dem Ökologischen Fach-beitrag)Sonstige FachgutachtenUppenkamp + Partner: Schallgutachten „Gewerbe- und  Freizeitlärm-auswirkungen im Rahmen des VBP Nr. 493 „Aasee-Terrassen” inMünster. Ahaus,  26.01.2005igb: Baugrundgutachten Aasee-Terrassen. Münster, 21.12.2004 undMärz 2005Wolters Partner: Ökologischer Fachbeitrag zum VorhabenbezogenenBebauungsplan Nr. 493 Aasee-Terrassen. Coesfeld, März 2005

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1. Planungsanlass / PlanungsgrundlagenDie Stadt Münster hat Anfang des Jahres 2004 einen Investorenwett-bewerb durchgeführt, um für den prominenten Stadtraum am nördli-chen Aaseeufer eine Entwicklung anzustoßen, die der besonderenLagegunst in  Schloss- und Altstadtnähe entspricht.Das Exposé der Stadt Münster zur Vorbereitung dieses Wettbewer-bes*beschreibt die besondere Lagegunst am Rande der City, die park-ähnliche Prägung mit Freizeit- und Erholungseinrichtungen (Prome-nade, Grünanlagen, Wasserflächen). Der für das Wettbewerbsverfah-ren vorgesehene Entwicklungsbereich hat seine besondere Bedeu-tung für wasserorientierte Sport- und Freizeitaktivitäten mit Aufent-haltsqualitäten, unterstützt durch Gastronomie, Veranstaltungs- undandere besucherorientierte Nutzungsmöglichkeiten. Allerdings ent-sprechen die vorhandene Bebauung sowie die Gestaltung des Ent-wicklungsbereiches keineswegs den Anforderungen, die man ausheutiger Sicht an einen derart exponierten Bereich stellen müsste.Somit ist die Zielvorstellung der Stadt Münster, mit dem Wettbe-werbsverfahren  einen Vorschlag zur Aufwertung der städtebaulichenund architektonischen Situation durch Ergänzung der vorhandenenNutzungen mit besucherorientierten Nutzungen zu erhalten und dieSituation für wasser-orientierte Sport- und Freizeitangebote durchNeubebauung zu ergänzen.Wesentliche Voraussetzung ist die Erhaltung des Parkcharakters indem gesamten Bereich.Als Ergebnis des Investorenwettbewerbes hat die Jury das Projektdes Investors Dr. L. Hellenthal mit dem Architekten P. Bastian zurRealisierung vorgeschlagen.Den im Folgenden erläuterten Inhalten des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes „Aasee-Terrassen” liegt das Ergebnis des Investo-renwettbewerbes zur Realisierung zugrunde.Der Rat der Stadt Münster hat am 09.02.2005 auf Antrag des Vorha-benträgers Dr. L. Hellenthal die Einleitung zur Aufstellung einesvorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB beschlos-sen, um das im folgenden erläuterte Vorhaben zur Gestaltung undbaulichen Nutzung des nördlichen Aaseeufers planungsrechtlich zuermöglichen. *Stadt Münster:Bewerberauswahl undRealisierungsverfahren Aasee-Terrassen. Amt fürLiegenschaften Münster.September 2003

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2. GeltungsbereichDer räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes erfasst mit ca. 2,9 ha den nördlichen Uferbereich desAasees bis zur Adenauerallee und Bereiche beidseitig der Annette-Allee. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes entspricht gleichzeitig der Abgrenzung des Vorhaben-und Erschließungsplanes gemäß § 12 (3) BauGB.Im Westen grenzt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 455„Annette-Allee” an das Plangebiet. Dieser sichert die vorhandeneWohnbebauung als „Allgemeines Wohngebiet”, ebenso wie der nörd-lich angrenzende Bebauungsplan Nr. 125 „Himmelreichallee”.Im Eckbereich Himmelreichallee/Annette-Allee ist die derzeitige Ab-grenzung des Bebauungsplanes Nr. 125 „Himmelreichallee” aufgrunddes im Folgenden erläuterten städtebaulichen Konzeptes von derNeuaufstellung des VBP Nr. 493 betroffen. Die im Bebauungsplan Nr.125 als von Bebauung freizuhaltenden, derzeit unbebauten Parzellennördlich Annette-Allee sowie der Hangbereich südlich Adenaueralleewerden in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes Nr. 493 einbezogen.Am südwestlichen Plangebietsrand schließt das Grundstück derGaststätte „Himmelreich” an, das gemäß § 34 BauGB zu beurteilenist.Die für die Realisierung des im Folgenden erläuterten Vorhabens inFrage kommenden seeseitigen Grundstücke des Gastronomieriegelsmit Segelschule sollen über Erbpacht in die Verfügung des Vorha-benträgers gelangen. Die Bereiche nördlich der Annette-Allee werdenEigentum des Vorhabenträgers.Als öffentliche Verkehrsfläche liegt der den Planbereich querendeAbschnitt der Annette-Allee mit beidseitigen Parkplätzen im Gel-tungsbereich.Außerdem wird der Bereich der Aasee-Wasserfläche, der für die Akti-vitäten der geplanten Sport- und Erholungsnutzung vorgesehen ist, inden Geltungsbereich einbezogen.Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes ist identisch dem des Vorhaben- und Erschließungspla-nes.Im Plangebiet liegen die folgenden Grundstücke:Gemarkung MünsterFlur: 19, Flurstücke 56, 171, 208, Teile des Flurstücks 239Flur: 206, Teile des Flurstücks 297

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3. Planungsrechtliche Situation3.1 Entwicklung aus dem FlächennutzungsplanDer wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt für denVorhabenbereich die Nutzung „Grünfläche” mit der Zweckbestim-mung „Parkanlage” dar. Zudem ist der bestehende Parkplatz nördlichder Annette-Allee mit dem entsprechenden Symbol „Öffentliche Park-platzfläche” dargestellt.Die parallel zur Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungs-plans erforderliche 12. Änderung des fortgeschriebenen Flächennut-zungsplanes behält südlich Annette-Allee in den Grundzügen dieDarstellung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage”als übergeordnetes Planungsziel rund um den Aasee bei.Die im Folgenden erläuterte städtebauliche Zielsetzung des vorha-benbezogenen Bebauungsplans wird im Flächennutzungsplan durchdie Kennzeichnung als „Sondergebiet” mit der Zweckbestimmung„Wassersport, Freizeit und Erholung dienende Gebäude und Einrich-tungen” (WFE) aufgegriffen. Wegen des übergeordneten Planungs-zieles „Grünfläche” stellt der FNP das Sondergebiet nicht als Flächedar, sondern in Form des entsprechenden Planzeichens „Sonderge-biet WFE”, eingebettet in die Grünfläche.Die im Flächennutzungsplan beiderseits der Annette-Allee bestehen-de Wohnbaufläche wird entsprechend der städtebaulichen Zielset-zung im vorliegenden Planbereich nördlich der Annette-Allee ausge-dehnt und angepasst.• GebietsentwicklungsplanDer Gebietsentwicklungsplan – Teilabschnitt Münsterland – stellt denBereich Aasee einschließlich der Wohnbebauung entlang der Annet-te-Allee als „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt” dar. Diesem lan-desplanerischen Ziel entspricht die Beibehaltung und Darstellungeiner geschlossenen Grünfläche rund um den Aasee im Flächennut-zungsplan als dem übergeordneten Planungsziel.• Landschaftsplanerische VorgabenFür das Plangebiet und sein nahes Umfeld bestehen keine land-schaftsplanungsrechtlichen Vorgaben (s. hierzu auch Pkt. 8.4.2).

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3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Ver-ordnungenDer Planbereich wird derzeit gemäß § 34 BauGB beurteilt, soweit –wie in Pkt. 2 erwähnt – nicht einzelne Teilbereiche im bestehendenBebauungsplan Nr. 125 erfasst sind.Als sonstige Satzung gilt für den Planbereich die Satzung über dieEinschränkung und Untersagung für die Herstellung von Stellplätzenoder Garagen (§ 51 BauO NRW).4. Räumliche und strukturelle SituationDie Lage des Plangebietes an dem der Altstadt zugeordneten Aa-seeufer  – in unmittelbarer Nähe des Schlossparks – prädestiniert dieohnehin schon prominente Situation, im Sinne der Erholungsfunktionund der hervorragenden Wohnlage weiter optimiert zu werden.Das Plangebiet wird von der Adenauerallee, die unmittelbar östlich indie B 219 (Weseler Straße) mündet, erschlossen. Im Übergangsbe-reich der Adenauerallee in die Himmelreichallee zweigt die Annette-Allee in westliche Richtung ab.Nördlich der Annette-Allee besteht Wohnbebauung, unterbrochen voneinem öffentlichen Parkplatz, an den im Norden der Zentralfriedhof andas Plangebiet grenzt. Südlich der Annette-Allee liegt im westlichanschließenden Randbereich des Plangebiets ebenfalls Wohnbebau-ung. Die Wohnbebauung zeigt durchschnittlich zweigeschossige of-fene Bauweise.In den überwiegenden Flächen des Plangebietes dominieren jedochdie der Wasserfläche und Grünanlage des Aasees zugeordnetenFunktionen: Hierzu gehören die Grünfläche der Bastion sowie dieGebäude und Steganlagen der Yachtschule und des Segelclubs. Aufder Bastion befindet sich derzeit eine Abstellfläche für Boote undTrailer.Das Gelände verläuft nördlich der Annette-Allee weitgehend eben,fällt zum Aassee hin jedoch deutlich ab.Prägend für das gesamte Plangebiet wirkt die bestehende Baumsub-stanz, in der starke Platanen entlang der Adenauer- und Himmel-reichallee sowie auf der Bastion dominieren. Das Erscheinungsbildder Annette-Allee prägt eine Lindenallee. Der ansonsten voll versie-gelte große Parkplatz nördlich der Annette-Allee ist mit Platanen undHainbuchen bestanden.Auf den öffentlichen Grünanlagen ergänzen bedeutende Exemplarevon Rotbuche, Rot- und Stieleiche, aber auch von seltener anzutref-fenden Arten wie Gleditschie, Sumpfeiche und Weymouthskiefer den

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Baumbestand im Plangebiet. Lediglich der Bereich der Segelschule –einschließlich vorgelagertem Uferbereich – ist spärlich begrünt, hierdominieren die versiegelten Flächen der Uferpromenade.Abgesehen vom Strauchunterwuchs auf der Bastion unterliegen denBäumen überwiegend Rasenflächen.Im westlichen Bereich geht die befestigte Uferpromenade in die vonkrautiger Vegetation dominierten Brachflächen der Uferbereiche über.Im östlichen Uferbereich liegt die Anlegestelle des Wasserbusses„Professor Landois“.Siehe hierzu auch die Bestandsbeschreibung und -bewertung imUmweltbericht.5. PlanungszieleEntsprechend dem in Pkt. 1 der Begründung geschilderten Pla-nungsanlass sollen als Nutzungsziel südlich Annette-Allee / westlichAdenauerallee entlang des öffentlichen Grünraumes „Aaseeufer“ Ge-bäude und -anlagen für wassersportliche Zwecke und Gastronomieunter Erhaltung der Parkanlage „Bastion“ entstehen bzw. die bisheri-gen Nutzungen ergänzt, ausgebaut und gestalterisch sowie funktionaloptimiert werden. Nördlich der Annette-Allee soll der städtebaulicheZusammenhang zwischen bestehender Wohnbebauung und Bebau-ung an der Himmelreichallee funktional und gestalterisch hochwertig– lageadäquat – „aufgefüllt” und ergänzt werden.Das städtebauliche Konzept als Ergebnis des Investorenwettbewer-bes wird von dem Architektenteam wie folgt erläutert*:Entsprechend der Zielsetzung der Auslobung baut das Konzept aufder Aufwertung und Neuorientierung des Themas „Aassee für Müns-ter” auf, einen besonderen Rahmen für kulturelle, gastronomischeund sportliche Freizeitnutzung zu bieten. Die bisher vorhandenenNutzungen werden zum Teil neu positioniert. Während die Segel-schule am bisherigen Standort verbleibt, wird die Yachtschule aufdem Nordufer angeordnet, um ungehinderten Einblick auf den Aaseezu gewährleisten, ergänzt durch gastronomische Nutzungen. Dasneue Gebäude des Segelclubs wird am alten Standort neu errichtetmit integrierter Bootsgarage im Untergeschoss.Die Anordnung der Gastronomiegebäude auf der nördlichen Seiteerlaubt sowohl den interessanteren Blick über den See als auch diebessere Ausrichtung hinsichtlich Himmelsrichtung.
*Erläuterung zum Entwicklungs-konzept Aasee Terrassen,Verfasser Bastian –Architekten BDA, Münster,Prof. Kister - Scheidthauer -Groß – Architekten u.Stadtplaner – Köln, Thiel,Architekturbüro, Münster.Münster 22.01.2004

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Die Nutzungsangebote auf dem Wasser (Bootsstege) werden durcheine verschiebbare Seebühne für verschiedene Nutzungen (Musik,Theater etc.) ergänzt.Das Thema Aasee Terrassen wird durch eine Neudefinition der Ufer-kante, großzügige Stufenanlage, Ponton-Erweiterung mit Biergartenetc. neu formuliert und fasst – einem Amphitheater ähnlich – einenRaum von der „Bastion” / Annette-Allee bis zum Restaurationsbereichunterhalb der Adenauerallee, ohne die Sichtbeziehung von dieserüber den See einzuschränken.Der Parkcharakter des gesamten Gebiets wird unter Einbeziehungaller erhaltenswerter Bäume gewahrt. Die wichtige Aasee-Uferpromenade wird im Bereich des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes als Promenadenraum aufgeweitet und der Hafen einbe-zogen. Die Parkanlage „Bastion” wird für temporäre Nutzungen durchFlächen für Skulpturen, Ausstellungen, Biergarten u.ä ergänzt.Eine Zufahrt wird seitlich des neuen Segelclubgebäudes für Versor-gungsfahrzeuge ermöglicht.Nördlich der Annette-Allee wird die Wohnbebauung im Stile der frei-stehenden villenartigen Bebauung entlang der westlichen Annette-Allee ergänzt. In dem östlichen der vier Gebäude sollen auch Büro-bzw. sonstige Dienstleistungsnutzungen möglich sein.Die Gebäude, die durch eine Tiefgarage untereinander verbundensind, können insgesamt 34 Wohnungen mit Größen zwischen 70-150qm enthalten. Außerdem sollen 700-1.300 qm Büroflächen im östli-chen Gebäude entstehen.6. Inhalte des Bebauungsplans6.1 Grundzüge der PlanungDie im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzun-gen sollen das konkrete Vorhaben – wie bereits in Pkt. 5 der Begrün-dung geschildert – planungsrechtlich gemäß § 12 (3) BauGB umset-zen.Nach den Vorgaben des § 12 (3) BauGB ist der vorhabenbezogeneBebauungsplan nicht an Festsetzungsinhalte des § 9 BauGB gebun-den. Dennoch sollen zur Nachvollziehbarkeit einer auch vom kon-kreten Vorhaben unabhängigen städtebaulich verträglichen Entwick-lung die aus der Objektplanung abzuleitenden Angaben zu Art undMaß der baulichen Nutzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplanaufgezeigt werden.

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6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung6.2.1 Nutzungsart, Nutzungsdichte• SondernutzungenEntsprechend dem wesentlichen Planungsziel für das Aaseeufer wirdder südliche Teil des Planbereiches mit seinen Neubauten „im Sinneeines Sondergebietes”, das der Freizeit und der Erholung dient, ent-wickelt:Die Zweckbestimmung der baulichen Nutzung umfasst die vorgese-henen Nutzungen mit Gebäuden und Anlagen für wassersportlicheZwecke, Vereinsheim und Gastronomie. Im einzelnen werden diefolgenden Nutzungen für die einzelnen Baukörper vorhabenbezogenkonkret festgesetzt:–am Nordufer:„Gastronomie einschließlich Veranstaltungsraum und Segelschule”–am Westufer:„Segelclub-Vereinsheim und Bootshalle”Als weitere bauliche Anlagen im Zusammenhang mit der Gestaltungdes Aaseeufers werden der Bootshafen und die bewegliche Seebüh-ne als ergänzende Zweckbestimmung für die Nutzung der Wasserflä-che mit erfasst und festgesetzt.• Wohnnutzung, teilräumlich BüronutzungDie nördlich der Annette-Allee geplante Wohnbebauung zeigt dieFortsetzung der Aussage des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes„Nr. 455 Annette-Allee” (Allgemeines Wohngebiet).Das Vorhabenobjekt sieht in drei der vier geplanten Baukörpern aus-schließlich Wohnnutzung vor. Für den östlichen Baukörper ist vorran-gig Büronutzung festgesetzt, jedoch soll die Möglichkeit als Ausnah-me offen gehalten werden, das 2. und 3. Obergeschoss auch fürWohnungen zu nutzen (s. konkrete Nutzungsfestsetzungen in derPlanzeichnung).Die Wohnverträglichkeit der Büronutzung stützt sich insbesondere aufein ausreichendes Stellplatzangebot mit geringem Besucherverkehrzur Vermeidung eines Parkplatzdruckes in den Wohnstraßen. Auchaus städtebaulicher Sicht ist die Nutzungserweiterung für das östlicheGebäude aufgrund der Ecksituation verträglich. Stadtstrukturell wirdder Nutzungsübergang zur Bebauung Himmelreichallee mit Gebäu-den für freie Berufe sowie zur LBS somit sinnvoll definiert. Die opti-sche Einfügung mit vorgelagerten Grünflächen unterscheidet sichnicht von den angrenzend geplanten Wohngebäuden.

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6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhen• Geschossigkeit / BaukörperhöhenEntsprechend der konkreten Objektplanung setzt die Höhenentwick-lung der Wohnbebauung als zwingende Festsetzung mit drei Ge-schossen und einem zurückspringenden, rückgestaffelten viertenGeschoss (Kopfausbildung und damit Fortsetzung der Baustrukturenim westlichen Bereich der Annette-Allee) das Bild einer offenen Vil-lenbebauung an der nördlichen Annette-Allee fort.Die festgesetzte maximale Baukörperhöhe beträgt 12,50 m. Bezugs-punkt ist die Höhe = + 59,00 m ü. NN, die der Oberkante der geplan-ten Einfahrt der öffentlichen Tiefgarage an der Annette-Allee ent-spricht. Die maximale Baukörper-Höhenentwicklung liegt somit unterder maximal festgesetzten zulässigen  Höhe von 15,0 m im anschlie-ßenden Bebauungsplan Nr. 455.Durch den festgesetzten Rücksprung zur Annette-Allee und zum Frei-raum Aasee (Festsetzung maximal 9,50 m Gebäudehöhe in diesemBereich) wird die in der Annette-Allee bestehende/zulässige Höhen-entwicklung in moderner architektonischer Formensprache nachvoll-zogen und adaptiert.Die Sonderbauten werden – von der Uferterrasse aus gesehen – ent-sprechend der konkreten Planung von I- bis III-geschossig jeweilszwingend festgesetzt. Die Höhenangaben beziehen sich auf die Höheder neuen Uferpromenade (= + 54,80 m ü. NN). Im Bereich des I-geschossigen Teils erlaubt die Höhenfestsetzung eine nur marginalüber den Höhen der Adenauerallee liegende Bauhöhe, so dass derDurchblick auf den Aasee als wesentliches Planungsziel sicherge-stellt wird.• Überbaubare Flächen / Grund- und GeschossflächenzahlDie durch Baugrenzen vorgegebenen „Baufenster” entsprechen – mitgeringem Spielraum im IV. Geschoss der Wohnbauten nördlich An-nette-Allee – der konkreten Objektplanung. Die Kopfausbildung zurAnnette-Allee vollzieht die bestehende Einzelhaus-Baustruktur nach.Eine Grund- und Geschossflächenzahl soll gemäß § 12 (3) BauGBnicht festgesetzt werden. Die Überprüfung einer verträglichen städte-baulichen Dichte zeigt jedoch, dass die zulässigen Obergrenzen fürGrund- und Geschossflächenzahl lt. § 17 BauNVO unter Anrechnungder angrenzenden privaten Grünfläche (Gesamtfläche des Vorha-benträgers nördlich Annette-Allee) nicht überschritten werden. DieGeschossflächenzahl entspricht damit der festgesetzten Obergrenzeim angrenzenden Bebauungsplan Nr. 455 „Annette-Allee”.

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Für den Wohnbereich nördlich Annette-Allee gilt zudem die Festset-zung wie im angrenzenden Bebauungsplan, dass außerhalb der ü-berbaubaren Flächen keine oberirdischen Garagen und Stellplätzegem. § 12 (6) BauNVO und Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO zu-lässig sind. Damit soll auch die Gestaltqualität des privaten Freirau-mes mit dem Charakter einer Parklandschaft sichergestellt werden.Für die Sonderbauten am Aasee-Ufer erfolgt die Begrenzung desMaßes der baulichen Nutzung eindeutig durch die überbaubare Flä-che mit zwingender Geschossanzahl sowie der Angabe der maxima-len Baukörperhöhen.Die Seebühne (siehe Pkt. 6.2.1) wird mit einer Fläche von max. 250qm festgesetzt.6.2.3 Bauweise und BauformEine Bauweise im Sinne des § 22 BauNVO wird nicht festgesetzt.Das Vorhaben entspricht einer offenen Bauweise im Bereich derWohnbebauung.Die Sonderbauten für die Gastronomie am Nordufer überschreitenallerdings die Baukörperlänge von 50 m im Sinne einer abweichen-den Bauweise. Die städtebauliche Verträglichkeit ist durch die ge-staffelte Geschossigkeit in Verbindung mit einer Bauhöhenbegren-zung mit nahezu ungehinderten Durchblicksmöglichkeiten im Bereichdes I-geschossigen Gebäudeteils zwischen Adenauerallee und Aa-see gewährleistet.6.2.4 Festsetzungen zur baulichen GestaltungDie städtebaulichen Elemente der baulichen Gestaltung, die gem. §86 BauO NRW zu regeln wären, sind durch die konkreten Gestal-tungsaussagen des Vorhabens aufgezeigt und werden entsprechendim Durchführungsvertrag gesichert.Der Materialkanon der Außenwände für die mit Flachdach versehe-nen Gebäude soll sich im wesentlichen auf dunkelrote Klinker, Stahlund Glas beziehen. Für die Sockel der Sonderbauten ist es Ziel, die-se in hellen Betonfertigteilen auszuführen.Besonderer Wert soll für die Sonderbauten auf die Gestaltung vonWerbeanlagen gelegt werden.Für die private Freiraumgestaltung sind gemäß Pkt. 6.2.2 der Be-gründung Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen ausgeschlossen.Weitere qualitative Regelungen zur Begrünung und Freiraumfunktionerfolgen im Durchführungsvertrag.

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6.3 Verkehrsflächen / Erschließung• Anbindung an das übergeordnete StraßennetzDie Erschließung des Plangebietes erfolgt von der Annette-Allee, dieim Plangebiet von der Adenauerallee abzweigt.Da die Adenauerallee unmittelbar östlich des Plangebietes in die B219 (Weseler Straße) einmündet, ist eine gute Anbindung an dasüberörtliche Straßennetz gewährleistet, ohne Belastung von Wohn-straßen durch Erholungs-Fremdverkehr.• Interne ErschließungDie Annette-Allee endet im Westen als Sackgasse. Die im Geltungs-bereich des Bebauungsplanes erfassten Flächen der Annette-Alleewerden im derzeitigen Umfang einschließlich der beidseitig angeord-neten Parkplätze als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Die vor-handenen Linden werden im Rahmen der Neugestaltung der Park-stände gefällt und ersetzt (s. Pkt. 6.6).Von der Annette-Allee aus erfolgt nach Norden die Zufahrt in die öf-fentliche Tiefgarage sowie nach Süden die Rampenabfahrt auf dieUferterrasse als Zufahrt zur Bootshalle.Der Zugang zum Gaststättengebäude an der Adenauerallee wird alsprivate Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Gehrecht für dieÖffentlichkeit, Fahrrecht für Anlieger und Leitungsrecht für Erschlie-ßungsträger ergänzt.• Rad- und FußwegenetzDer Aasee-Rundweg wird innerhalb des Plangebietes über die „Bas-tion” und die neu gestaltete Uferkante geschlossen erhalten (s. Pkt.5).Zusätzlich soll zur besseren Anbindung der Aasee-Terrassen an denöstlichen Uferbereich (Modersohnweg) ein Steg parallel zur GoldenenBrücke auf der Ebene des Modersohnweges errichtet werden.• Ruhender VerkehrZur Zeit besteht nördlich der Annette-Allee ein Parkplatz mit 150Stellplätzen. Die Auslastung zeigt eine große Schwankungsbreite,beträgt im Durchschnitt jedoch nur 50 %. Im Straßenraum existierenz.Zt. weitere 23 öffentliche Parkplätze.Der Bedarf an Stellplätzen lt. BauO NRW für die geplanten Wohnun-gen/Büros und Gastronomiebetriebe wird gebündelt in der festge-setzten Tiefgarage nördlich der Annette-Allee nachgewiesen.

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Die Zufahrt von der Annette-Allee ist im Plan festgesetzt, ebenso diemaximale flächige Ausdehnung der Tiefgarage im Untergeschoss.Ca. 135 Stellplätze lassen sich in der festgesetzten Fläche für eineTiefgarage realisieren, davon werden derzeit absehbar ca. 55 Stell-plätze für die private Nutzung benötigt. Ca. 80 Stellplätze stehen dar-über hinaus für eine Mitbenutzung für die Öffentlichkeit zur Verfü-gung.In der Annette-Allee werden über den Bestand hinaus in der öffentli-chen Verkehrsfläche zwischen Straßeneinmündung und Bastion zu-sätzlich 30 Stellplätze in Senkrechtaufstellung zur Fahrbahn ge-schaffen. Darüber hinaus ist die Anlage von ca. 23 Stellplätzen amnördlichen Straßenrand der Adenauerallee / östlich Goldene Brückemöglich.Damit kann die Aufgabe des vorhandenen Parkplatzes an der An-nette-Allee annähernd kompensiert werden. Der geplante Gastrono-mieriegel mit Hauptzugang an der Adenauerallee wird zudem dieNutzung des in der Regel nicht ausgelasteten Parkplatzes am Lin-denhof bei vorhandener Wegeverbindung zwischen LBS-Gebäudeund Aaseitenweg künftig begünstigen.Der allgemeine Parkdruck, der insbesondere bei wettergünstigenWochenenden und zu Zeiten von Sonderveranstaltungen schonheute vorhanden ist und voraussichtlich entstehen wird, kann imPlangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht aufge-fangen werden – und würde im Umfeld der vorhandenen hochwerti-gen Nutzungen auch städtebaulich nicht vertretbar sein. Das erklärteZiel einer Attraktivitätssteigerung des Freizeit- und Naherholungsge-bietes Aasee durch das Projekt „Aasee-Terrassen” erfordert in Spit-zenzeiten die Mitnutzung vorhandener Parkflächeneinrichtungen imUmfeld, die vor allem durch das Angebot auf dem Hindenburgplatzund an der Georgskommende in zumutbarer Entfernung (300-500 mLuftlinie) erreicht werden können.Darüber hinaus gibt es in der Nähe kleinere Parkplätze an den Fried-hofszugängen und am Lindenhof. Die unterschiedlichen Gangliniender Parkraumnachfrage (werktäglicher Schwerpunkt am Hindenburg-platz und Georgskommende sowie Nachfragespitzen in den Abend-stunden am Aasee) lassen keine Nutzungskonflikte – auch bei in derTendenz noch größer werdenden Parkraumbedarfen – erwarten.

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• Öffentlicher PersonennahverkehrBushaltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr befindensich an der Adenauer- bzw. Himmelreichallee in unmittelbarer Nähezum Plangebiet. Die Haltestelle an der Südseite Adenauerallee wirdgeringfügig verschoben, um den Zugangsbereich zur Levin-Schücking-Allee und zum geplanten Restaurantgebäude freizustellen(Übergang vom nördlich gelegenen Aa-Seitenweg/Weg zum Park-platz am Gebäude der LBS/Lindenhof).6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur• Gas-, Strom- und WasserversorgungDas Versorgungsnetz ist leistungsfähig vorhanden bzw. erweiterbar.Die Lage bzw. Verlegung von vorhandenen Leitungen wird im Rah-men der Baumaßnahme mit den zuständigen Leitungsträgern abge-stimmt.Eine vorhandene Trafoanlage wird im Untergeschoss (Tiefgarage)neu errichtet. Notwendige Leitungsrechte werden vertraglich gesi-chert.• AbwasserentsorgungDas auf den Dachflächen der vier Gebäude nördlich der Annette-Allee anfallende Niederschlagswasser wird in die vorhandene Kanali-sation in der Annette-Allee geleitet. Eine dezentrale Versickerung desanfallenden Niederschlagswassers ist in den mäßig wasserdurchläs-sigen Bodenschichten unter Beachtung des geltenden ATV-Regelwerkes zwar theoretisch denkbar, scheidet jedoch unter Be-achtung der für die dann relativ groß zu dimensionierenden Versicke-rungsanlagen fehlenden Grundstücksflächen aus*.Das auf Grün- und Freiflächen anfallende Oberflächenwasser versi-ckert. Auf der Seeseite soll das anfallende Niederschlagswasser ins-gesamt vor Ort versickert bzw. in den Aasee als örtlichen Vorflutergeleitet werden. Entsprechende Einleitungsanträge werden gestellt.Das anfallende Schmutzwasser wird in die vorhandene Kanalisationin der Annette-Allee bzw. Adenauerallee eingeleitet.• AbfallentsorgungDie Abfallentsorgung erfolgt vorschriftsgemäß durch einen örtlichenEntsorger. Ein neuer Standort für den vorhandenen Depotcontainer(Altglas) wird noch abgestimmt.*igb: Ergänzendes Baugrund-gutachten zum Projekt AaseeTerrassen in Münster. Mün-ster, März 2005

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6.5 Gemeinbedarf / Soziale InfrastrukturAufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl an durch die Planungentstehenden Wohneinheiten werden vorhabenbezogen keine zu-sätzlichen Einrichtungen für Gemeinbedarf bzw. sonstige soziale Inf-rastruktur erforderlich.6.6 Grünflächen / BegrünungEine allgemeine Beschreibung des Gestaltungszieles für den Frei-raum ist bereits in Pkt. 5 erfolgt. Wesentlicher Bestandteil des Grün-und Freiraumkonzeptes ist der Erhalt der prägenden Baumsubstanzentlang der Adenauerallee, auf der Bastion und entlang der Fried-hofmauer.Der im Plangebiet gelegene östliche Abschnitt der Lindenallee an derAnnette-Allee kann im Zuge der Neuplanung der Parkraumsituationnicht erhalten bleiben, die Allee wird jedoch nach Abschluss der Um-gestaltungsmaßnahmen neu angepflanzt.Die bestehenden Freiflächen der Grünanlagen in den EckbereichenAnnette-Allee/Adenauer- bzw. Himmelreichallee werden weiterhinoffen gestaltet, um den Blick auf den Aasee zu sichern.Die Anbindung der Bastion an die neue Uferpromenade wird mit einerneuen Treppenanlage verbessert, ansonsten beschränken sich dieUmgestaltungsmaßnahmen an der Bastion im Wesentlichen auf dieunmittelbaren Uferbereiche.Die Bearbeitung der Belange von Natur und Landschaft und der Ein-griffsregelung erfolgt in den entsprechenden Punkten im Umweltbe-richt.6.6.1 Öffentliche GrünflächenDer gesamte Uferbereich mit der Bastion und dem Hang entlang derAdenauerallee wird als „Öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbe-stimmung „Parkanlage” festgesetzt. Ausgenommen sind die über-baubaren Flächen der Sonderbauten und die Freitreppenanlage.6.6.2 Private GrünflächenDie Freifläche im Eckbereich Annette-Allee/Himmelreichallee wird alsprivate Grünfläche festgesetzt. Die offene parkartige Gestaltung sollden Ausblick von der Himmelreichallee auf den Aasee sichern undein anspruchsvolles Entrée zur angrenzenden Büro-/Wohnanlagebilden. Der Status als von Bebauung freizuhaltende Fläche wird damitweiterhin gewährleistet.

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6.6.3 Wald / Flächen für die LandwirtschaftBelange der Forst- bzw. Landwirtschaft sind im vorliegenden vorha-benbezogenen Bebauungsplan nicht betroffen.6.6.4 Anpflanz- und ErhaltungsgeboteZur Eingrünung der neu entstehenden Wohnbebauung zum angren-zenden Friedhof und damit zur Sicherung des Parkcharakters sinddie bestehenden Gehölze entlang der Friedhofmauer zu erhalten undzu ergänzen. Ausfall ist durch gleichartige Gehölze zu ersetzen.Die an der Adenauerallee, auf der Bastion und den Grünflächen zuerhaltenden Bäume sind entsprechend festgesetzt, ebenso die An-pflanzbestimmungen einer neuen Allee an der Annette-Allee.6.6.5 AusgleichsflächenDie Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach dem Bewertungsmodell derStadt Münster ergibt ein Biotopwertpunktdefizit von 10.067 Biotop-wertpunkten (s. hierzu auch Pkt. 8.4.2).6.6.6 Wasserwirtschaftliche Belange / Wasserfläche• ÜberschwemmungsgebietBezüglich des Überschwemmungsgebiets des Aasees wird auf dieAusführungen in Pkt. 8.4.4 „Wasser“ verwiesen. Die errechnete, je-doch noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebietsgrenze HQ100 ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingetragen.Die Realisierung von Baukörpern im Überschwemmungsgebiet dientim vorliegenden Fall dem Wohl der Allgemeinheit, da die zukünftigenNutzungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und ein öffentli-cher Raum sowohl gestalterisch als auch funktional entsprechend derZielvorgabe der Stadt Münster aufgewertet wird. Parallel zum erfor-derlichen wasserrechtlichen Verfahren wird der Umfang der durch diePlanung entfallenden Retentionsflächen noch ermittelt (s. Pkt. 8.4.4.)und die räumliche Verortung eines Ausgleichs (Kompensation) defi-niert.

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• WasserflächeDer im Plangebiet gelegene Bereich des Aasees wird mit Hinweis aufPkt. 6.2.1 als „Wasserfläche” mit der Zweckbestimmung „Bootshafenund Seebühne“ festgesetzt.Die wassersportfachlichen Belange werden berücksichtigt, z.B. Längeder Regattastrecke, Haltestelle Wasserbus u.a.6.7 ImmissionsschutzAls mögliche Lärmemittenten wurden Gewerbe- und Freizeitlärm(Tiefgarage, Gastronomie, Veranstaltungen auf der Seebühne u.ä.)gutachterlich untersucht.*• GewerbelärmAuf der Grundlage der TA-Lärm vom 26.08.1998 wurden verschiede-ne Immissionsorte an geplanten und vorhandenen Wohngebäudenuntersucht, in wieweit für ein Allgemeines Wohngebiet zulässige Im-missionswerte (tags 6.00 bis 22.00 Uhr: 55 dB (A), nachts 22.00 bis6.00 Uhr: 40 dB (A)) eingehalten bzw. überschritten werden.Als Ergebnis des Gutachtens werden an Fassaden von zwei geplan-ten Wohnbauten nördlich   der  Annette-Allee  durch die   öffentlicheTiefgaragenausfahrt – trotz Festsetzung zur Durchführung „baulicherMaßnahmen” gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB wie Teileinhausung, An-ordnung der Einfahrtsschranke,  Bodenbelagausführung – die zuläs-sigen Richtwerte zur Nachtzeit für ein Allgemeines Wohngebiet umbis zu maximal  5 dB (A) überschritten. Als Immissionsort gilt 0,50 mvor den geöffneten Fenstern von Räumen, die zum Aufenthalt vonMenschen dienen.Daher werden als passive Lärmschutzmaßnahmen die Festsetzun-gen zur Ausführung der Fassaden (R’w. res = 30 dB) getroffen. Anden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan gekennzeichneten Fas-saden sind somit Fenster zu Lüftungszwecken mit einer schalldäm-menden Lüftungseinrichtung auszustatten. Diese Festsetzung gemäß§ 9 (1) Nr. 24 BauGB betrifft nur Schlafräume.Die Gastronomie (einschließlich Veranstaltungsraum und Außengast-ronomie am Aasee-Nordufer) führt lt. Gutachten für die Wohnbebau-ung nicht zur Überschreitung der zulässigen Immissionswerte.*Uppenkamp + Partner:Schallgutachten „Gewerbe-und Freizeitlärmauswirkungenim Rahmen des VBP Nr. 493„Aasee-Terrassen” in Münster.Ahaus, 26.01.2005

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• FreizeitlärmHinsichtlich möglicher Belastung vorhandener und geplanter Wohn-bebauung durch Freizeitlärm wurde auf der Grundlage der Freizeit-lärmrichtlinie die geplante Seebühne untersucht.Der Untersuchung zugrunde gelegt wurden unterschiedliche Veran-staltungsformen mit unterschiedlichen Besucherzahlen und techni-scher Ausstattung. Selbst sogenannte leise Veranstaltungen könnenlt. Gutachten voraussichtlich die Richtwerte in Ruhe- und Nachtzeitennicht einhalten. Da für die Seebühne derzeit noch kein Nutzungskon-zept (Veranstaltungsarten mit Besucherzahlen u.ä.) konkretisiert wer-den kann, müssen vorgesehene Nutzungen jeweils einzelfallbezogenordnungsrechtlich geprüft werden.Unabhängig von diesem Ergebnis werden jedoch bis zu 10 Veran-staltungen als sogenannte seltene Ereignisse pro Jahr gemäß Frei-zeitlärmrichtlinie mit erhöhten Lärmwerten als zumutbar betrachtet.6.8 Altlasten / AltstandorteDie unterschiedlichen Auffüllungsbereiche zeigen leichte Verunreini-gungen mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen undSchwermetallen. Im Bereich des Parkplatzes weist die Tragschichtallerdings sehr hohe Gehalte auf.Im Rahmen der Bebauung wird eine gutachterliche Begleitung durch-geführt.Im Baugenehmigungsverfahren ist eine Überprüfung auf Kampfmittelzwingend erforderlich.6.9 Denkmalschutz / ArchäologieEin Teil der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadtbefesti-gung von Münster ragt als eingetragenes Bodendenkmal in denPlanbereich (Einmündung Aa in den Aasee).Die Grenze wird im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen undein allgemeiner Hinweis auf die Vorschriften des Denkmalschutzge-setzes im Falle von kulturgeschichtlich interessanten Bodenfunden imgesamten Plangebiet aufgenommen.

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7. FlächenbilanzGesamtfläche2,92 ha–100,0 %davon:Fläche für Wohnen und Büro0,61 ha–20,9 %Fläche für Sonderbauten0,25 ha–  8,6 %Öffentliche Straßen, Verkehrsflächen 0,34 ha–11,6 %Wasserfläche0,75 ha–25,7 %Öffentliche Grünfläche0,85 ha–29,1 %Private Grünfläche0,12 ha–  4,1 %8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht8.1 Rahmen der UmweltprüfungDer Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusam-men, in der die mit der Planung voraussichtlich verbundenen Um-weltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Inhaltlich und in derZusammenstellung der Daten orientiert sich der Umweltbericht anden Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB.Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Infor-mationen traten nicht auf.Der Analyse der Schutzgüter von Natur und Landschaft liegt ein Ö-kologischer Fachbeitrag zugrunde, dessen Ergebnisse in den Um-weltbericht einfließen. Der Untersuchungsrahmen des Umweltbe-richts umfasst im wesentlichen das Plangebiet des vorhabenbezoge-nen Bebauungsplans und die angrenzenden Bereiche, im folgendenals Untersuchungsraum bezeichnet. Je nach Erfordernis und räumli-cher Beanspruchung des zu untersuchenden Schutzguts erfolgt eineVariierung dieses Untersuchungsraums.8.2 Kurzdarstellung der PlanungDas Vorhaben mit den getroffenen Festsetzungen ist in den Punkten1 und 5 erläutert.Zur städtebaulichen Entwicklung und Aufwertung des nördlichen Aa-see-Ufers beabsichtigt die Stadt Münster die Realisierung eines In-vestorenkonzepts. Das Planungskonzept beinhaltet die Umnutzungdes Parkplatzes an der östlichen Annette-Allee in Wohnbauten mitöffentlicher Tiefgarage sowie am Aaseeufer den Neubau der amStandort vorhandenen Einrichtungen des Vereins SCM und der Se-gelschule, ergänzt durch gastronomische Angebote und Nebenanla-gen.Für die Realisierung ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-bauungsplans Nr. 493 Aasee-Terrassen erforderlich.

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8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes• MenschHier bestehen Fachgesetze, die insbesondere auf den Schutz desMenschen vor Emissionsbelästigungen (z.B. Lärm) zielen (z.B. Bau-gesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).• Tiere und Pflanzen sowie LandschaftDie Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesna-turschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW und in den entspre-chenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben.• Boden und WasserHier sind die Vorgaben des Bundes- und Landesbodenschutzgeset-zes und die Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches sowie dasWasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz die zu beach-tenden gesetzlichen Vorgaben.• Luft und KlimaZur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität sind die Vorgaben desBundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indi-rekt enthalten auch das Bundesnaturschutzgesetz und das Land-schaftsgesetz NW über den Schutz von Biotopen Vorgaben für denKlimaschutz.Die auf den genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vor-gaben für den Untersuchungsraum werden je nach Planungsrelevanzinhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter abgehandelt.8.4 Umweltbeschreibung, -bewertung  und Wirkungsprogno-se8.4.1 MenschenDer Untersuchungsraum ist von entscheidender Bedeutung für dieErholungsnutzung der Bevölkerung Münsters. Der Aasee wird alsWassersportrevier genutzt, die angrenzenden Grünflächen sind starkfrequentiert von Freizeitsportlern, aber auch von organisierten Veran-staltungen wie Drachenfestival oder Silvesterlauf. Entsprechend führtdie Grünordnung Münster den nördlichen Aaseebereich und seineGrünanlagen als „überwiegend funktionalisierten Freiraum mit spezi-fischen Freizeit- und Erholungseinrichtungen  und intensiver Nutzung“und „überregional bedeutsamer Freizeiteinrichtung“ auf und nennt als

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Entwicklungsziel die „Konzentration der Freizeit- und Erholungsein-richtungen auf geeignete Teilräume“.Das geplante Vorhaben entspricht diesen Vorgaben. Die Erholungs-nutzungsmöglichkeiten am Aasee werden optimiert, entsprechenddem Anlass und Ziel der Neugestaltung der Aasee-Terrassen. Aller-dings sind jedoch in der Bauphase Beeinträchtigungen bzw. Behinde-rungen der Erholungsmöglichkeiten in diesem Aaseeuferbereich nichtauszuschließen.Entlang der Annette-Allee weist die bestehende Bebauung Wohn-funktionen des Menschen auf, die entsprechend vor Beeinträchti-gungen (hier: Lärmemissionen) zu schützen sind.Die überwiegende Wohnnutzung nördlich der Annette-Allee entsprichtder Art der in den angrenzenden Bebauungsplänen festgesetztenbaulichen Nutzung eines Allgemeinen Wohngebietes. Aus der neuenNutzung resultierende Beeinträchtigungen sind somit ausgeschlos-sen. Allerdings kann es während der Bauphase zu Beeinträchtigun-gen durch Lärm und Licht kommen.Ein erforderlicher Ersatz für den Wegfall des öffentlichen Parkplatzesnördlich der Annette-Allee wird in einer öffentlich nutzbaren Tiefgara-ge und mit weiteren Parkplätzen im Straßenraum geschaffen. DieMaßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch die Tief-garageneinfahrt werden auf der Grundlage des genannten Schallgut-achtens im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt. Trotzaktiver baulicher Maßnahmen (wie Oberflächengestaltung und Teil-einhausung) werden an Fassaden von zwei neu geplanten Wohn-bauten die relevanten Nachtwerte überschritten, so dass an den imBebauungsplan entsprechend gekennzeichneten Fassaden klein-räumig erheblich nachteilige Umweltauswirkungen verbleiben. Jedochwird mit der Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen wiez.B. schalldämmenden Lüftungseinrichtungen ein Überschreiten derInnenraumpegel vermieden (s. hierzu auch Pkt. 6.7)Die an den Aasee-Terrassen vorgesehenen Nutzungen mit emittie-renden Wirkungen (Außengastronomie/Seebühne) sind ebenfallsUntersuchungsgegenstand des genannten Lärmgutachtens. ZurVermeidung von der Seebühne ausgehender Lärmemissionen wer-den hier vorgesehene Nutzungen jeweils einzelfallbezogen ordnungs-rechtlich geprüft. Von der Außengastronomie werden die Immissi-onswerte für die Wohnbebauung nicht überschritten.Das neu geplante Uferniveau liegt – wie bisher – unterhalb der HQ100-Hochwassermarke des Aasees von 55,65 m üNN. Die geplantenGebäude innerhalb des Überschwemmungsgebietes (s. Pkt. 8.4.4)

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werden absehbar durch mobile Hochwasserschutzwände gegenHochwasser geschützt. Im wasserrechtlichen Genehmigungsverfah-ren bzw. im Baugenehmigungsverfahren werden für die Bauwerkeinnerhalb des Überschwemmungsgebietes in diesem Zusammen-hang konkrete Schutzmaßnahmen und Maßgaben im Detail formu-liert.8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische VielfaltFür den Untersuchungsraum besteht kein rechtsverbindlicher Land-schaftsplan. Der Landschaftsplan LP3 „Roxeler Riedel“, der denBereich des Aasees einschließlich seiner umgebenden Grünanlagenund entsprechend die Grünflächen der Bastion und der Uferprome-nade im Untersuchungsraum erfasst, befindet sich derzeit in der Auf-stellung.Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft i.S.d. §§20 ff Landschaftsgesetz NW sind im Plangebiet und seiner näherenUmgebung nicht vorhanden. Im weiteren Umfeld bestehen Natur-denkmale (Einzelbäume am Ostufer der Aa und im nördlichen Be-reich des Zentralfriedhofs.Im Plangebiet und seiner näheren Umgebung weisen die Stadtbio-topkartierung der Stadt Münster und das Biotopkataster der Landes-anstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten folgende Bereicheals schutzwürdige Biotope aus:–BK 340400/575900 Zentralfriedhof–BK 340400/575800 Alleen an der Himmelreichallee und Annette-Allee–BK 340300/575700 Aasee und Staubereich der AaDies bedeutet, dass das gesamte Plangebiet ausschließlich desParkplatzes nördlich der Annette-Allee als schutzwürdiger Bereichausgewiesen ist. Bezüglich dieser Darstellungen ist die Kleinmaß-stäblichkeit des Katasters zu beachten, die kleinflächig versiegelteBereiche – die in den ausgewiesenen schutzwürdigen Bereichen z.B.in den Verkehrsflächen sowie den Gebäuden und Wegeführungenam Aaseeufer im Untersuchungsraum vorkommen – nicht berück-sichtigt. Insofern ist diese Darstellung auf nachgelagerter Ebene diffe-renzierter zu betrachten (s.u.).Als gefährdete Arten gemäß Roter-Liste NRW sind im Rahmen derStadtbiotopkartierung an der Friedhofmauer des Zentralfriedhofs dasNachtblütige Leimkraut (RL2) und der Braune Streifenfarn (RL3) auf-geführt. Diese Arten konnten allerdings im Rahmen der Bestandsauf-nahme im Plangebiet nicht festgestellt werden – aufgrund des Kartier-

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zeitraums Ende Oktober/Anfang November kann jedoch ein Vorkom-men nicht absolut ausgeschlossen werden.Für den gesamten Aasee und den Staubereich der Aa nennt dieStadtbiotopkartierung die Zwergfledermaus (RL3), die Breitflügelfle-dermaus (RL3), die Wasserfledermaus (RL3), den Abendsegler(RL3), den Zwergtaucher (RL2) als Durchzügler, die Tafelente (RL4)als Durchzügler und den Haubentaucher (RL4) als Brutvogel. AlsPflanzenarten sind die Schwanenblume (RL3), das Ährige Tausend-blatt (RL3), Glänzendes Laichkraut (RL 3) genannt.Im Rahmen der Auslobungsunterlagen für das durchgeführte Wett-bewerbsverfahren im Vorfeld der Bebauungsplanaufstellung wurdendie im Plangebiet stockenden „Unbedingt erhaltenswerten, starkenBäume“ bzw. „zu erhaltende Grünkulisse (Erhaltung und Neupflan-zung)“ festgelegt. Hierunter fallen die  Alleebäume an der Adenauer-und Himmelreichallee, die Gehölzkulisse an der Friedhofmauer sowiedie alten Bäume auf der Bastion und den Grünanlagen. Diese Vorga-ben werden mit der vorgesehenen Planung bis auf eine Wer-mouthskiefer und eine Rotbuche (hier allerdings aufgrund von Pilz-befall nachträglich als abgängig bezeichnet) nördlich der Annette-Allee sowie eine Amerikanische Roteiche und eine Stieleiche in derBöschung südlich der Annette-Allee beachtet. Die zu erhaltendenGehölze sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit den Plan-zeichen für die „Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungen“ festgesetzt.Entfernt werden die Bäume auf dem derzeitigen Parkplatz nördlichder Annette-Allee, östlich des SCM-Gebäudes sowie im unmittelba-ren Uferbereich des Aasees. Die Lindenallee an der Annette-Alleewird im Zuge der Neugestaltung u.a. der Parkplatzsituation ebenfallsentfernt, jedoch nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder neugepflanzt. Entsprechend sind die neuen Alleebäume im vorhabenbe-zogenen Bebauungsplan mit der Festsetzung „Anpflanzung vonBäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ gesichert.Zur Beschreibung der Biotoptypen im Untersuchungsraum wird aufPkt. 4 und Plan 3 als Auszug aus dem ökologischen Fachbeitragverwiesen.Die hochwertigsten Strukturen im Untersuchungsraum werden vonden alten Gehölzbeständen an der Adenauer- und Himmelreichallee,entlang der Promenade, in den Grünanlagen des Aasees und auf derBastion gebildet. Hochwertige Einzelstrukturen finden sich zudem aufdem Friedhofgelände und in den strukturreichen Hausgärten südlichder Annette-Allee. Die Wasserfläche des Aasees in den uferentfern-

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ten, offenen Bereichen und die Aa nördlich der „Goldenen Brücke“sind ebenfalls als hochwertig einzustufen. Von nachrangiger ökologi-scher Wertigkeit sind insbesondere die versiegelten Flächen desParkplatzes nördlich der Annette-Allee und auf der Bastion sowie dieGebäude und Uferbefestigungen am Aasee und im Bereich des A-aabflusses. Die übrigen Flächen, insbesondere die Gartenflächennördlich der Annette-Allee und an der Himmelreichallee sowie dieGrünanlagen der Landesbausparkasse, aber auch die intensiv ge-nutzte Wasserfläche des Aasees im Bereich der Bootstege nehmenbezüglich der ökologischen Wertigkeit eine mittlere Stellung ein.Bezüglich der Fauna sind generell in diesem Siedlungsrandbereichvorwiegend ubiquitäre Arten des besiedelten Bereichs zu erwarten.Darüberhinaus bieten aber die seltenen Strukturen der Altbäume undWasserflächen spezialisierteren Arten einen Lebensraum.Die Altbäume in den Parkanlagen und auf dem Zentralfriedhof kön-nen insbesondere für Höhlenbewohner wie Spechtartige, Eulen, Bil-che und Fledermäuse von Bedeutung sein.Die Wasserfläche des Aasees dient auch selteneren Wasservögelnwie z.B. dem Haubentaucher als Jagdrevier. Zusätzlich sind Aaseeund die stillgewässerähnliche Aa potentielles Jagdrevier der Wasser-fledermaus. Der ruhige Zentralfriedhof ist dabei als potentieller Nist-bzw. Quartierslebensraum von Bedeutung, während die ausgedehn-ten Grünflächen am Aasee ein geeignetes Jagdrevier darstellen. Zwi-schen diesen Teillebensräumen fungieren die Gehölzstrukturen ent-lang der Verkehrswege, in den Gartenflächen und auf der Bastion alsLeitbahnen.Mit dem Vorhaben sind folgende voraussichtlichen Auswirkungen aufdie Fauna verbunden: Kleinräumig können im Bereich des neuenWohngebiets Behinderungen der Lebensraumbeziehungen zwischenden Teillebensräumen Zentralfriedhof und Aasee einschließlich Grün-anlagen auftreten. Mit der Anlage eines Stegs parallel der GoldenenBrücke sind Störung der Biotoptypen Aa und Aasee nicht gänzlichauszuschließen, zur Verminderung dieser Störungen wird eine Unter-querungsmöglichkeit für kleinere Wasservögel (Teichhuhn, Stocken-te) durch einen freien Raum von ca. 50 cm zwischen Wasseroberflä-che und Stegunterkante gewährleistet, behindert werden allerdingsGroßvögel wie z.B. Schwäne. Mit der Neugestaltung des Aaseeuferswird die Uferlinie des Aasees seewärts verschoben unter Inan-spruchnahme eines aquatischen Lebensraums von ca. 1.000 qm.Darüber hinaus sind Störungen der Fauna während der Bautätigkei-ten nicht auszuschließen.

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Von einer nachhaltigen bzw. erheblichen Beeinträchtigung der Bio-toptypen und der Fauna durch das geplante Vorhaben ist nicht aus-zugehen, da überwiegend Biotoptypen von nachrangiger bis mittlererWertigkeit in Anspruch genommen werden (versiegelte Flächen, ver-siegelte Uferbereiche und –sohlen, Einzelbäume auf Böschungenund im Uferbereich, Gehölzstreifen, Hecken, Garten- und Rasenflä-che, Krautsaum,).Als Verminderungsmaßnahme hinsichtlich der genannten Fleder-mausvorkommen im Aaseebereich wird empfohlen, im Durchfüh-rungsvertrag bzw. im Baugenehmigungsverfahren zu sichern, dassdie Außenanlagen mit insektenverträglichen Leuchtmitteln ausge-leuchtet werden.Bezüglich der Anwendung der Eingriffsregelung sind die berück-sichtigten Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung (annähernd vollstän-diger Erhalt der unbedingt zu erhaltenden Gehölzsubstanz) und zurVerminderung der Eingriffsintensität bereits genannt.Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz unter Verwendung des Münstera-ner Bewertungsmodells ergibt ein verbleibendes Ausgleichsdefizitvon 10.067 Biotopwertpunkten:
Biotopwert „Ist-Zustand“25.964 BWPBiotopwert „Planungszustand“15.897 BWPBiotopwertdifferenz (= Ausgleichsdefizit)10.067 BWPDie ermittelten Biotopwertpunkte übertragen auf einen Ausgleich aufFlächen mit einer durchschnittlichen Wertstufensteigerung von 2,5bedeutet ein Ausgleichsflächenpotential von 4.027 qm. Der Ausgleicherfolgt nicht innerhalb des Plangebietes, da die dort verfügbaren Flä-chen aufgrund ihrer intensiven Nutzung für die Öffentlichkeit für eineökologische Aufwertung nicht geeignet sind. Der Ausgleich wird – imRahmen der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption – auf geeig-neten Flächen im Stadtgebiet durch Gestaltung von Uferrandstreifenerfolgen. Aufgrund der Art des Eingriffs – überwiegend Uferanschüt-tung des Aasees – sind diese Ausgleichsmaßnahmen in besonderemMaße geeignet. Diese Flächen aus dem Kompensationsflächenpoolsind in städtischem Besitz, so dass die Umsetzung gesichert ist.

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Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 lie-gen im Plangebiet und seiner Umgebung nicht vor. Das nächstgele-gene Gebiet DE-3911-401 Vogelschutzgebiet „Rieselfelder Münster“liegt in einer Entfernung von ca. 6,5 km im nördlichen Stadtgebiet.Der gemäß Verwaltungsvorschrift einzuhaltende Umgebungsschutzbleibt gewahrt, von einer Beeinträchtigung des Schutzgebiets ist nichtauszugehen.8.4.3 BodenDie ursprünglich dem Untersuchungsraum unterliegenden Bodenty-pen (meist podsolierte Braunerde und Pseudogley-Braunerde, Pseu-dogley-Braunerde, z.T. Braunerde-Pseudogley und z.T. umgelagerterGley sind aufgrund der bis in die Anfänge der Siedlungstätigkeiten imStadtgebiet Münster zurückreichenden, tiefgründigen anthropogenenTätigkeiten nicht mehr in ihrer ursprünglichen Horizontabfolge vor-handen. Dies ergab ein durchgeführtes Baugrundgutachten*.Zusätzlich sind die bestehenden, bereichsweise großflächigen Ver-siegelungen, insbesondere durch die Straßen und den Parkplatznördlich der Annette-Allee, zu nennen. Unterhalb der Schwarzdeckein der Tragschicht des derzeitigen Parkplatzes sind sehr hohe Ge-halte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)festgestellt worden. Dieses Material wird bei den Erdarbeiten imRahmen der Bebauung fachgerecht entsorgt.Nördlich der Annette-Allee liegen die am wenigsten beeinträchtigtenBöden mit Auffüllungs- bzw. Umlagerungsmächtigkeiten von max. 0,5m, in Richtung Aasee im Kreuzungsbereich Annette-Allee/Himmel-reichallee jedoch bereits ansteigend auf eine Mächtigkeit von ca. 1,8m. Die Auffüllungen bestehen teils aus humosen Sanden mit gerin-gen Bauschuttbeimengungen, teils aus schlackigem und schottrigemMaterial. Unterhalb der Auffüllungen stehen die quartären (Schluffeund Sande) und kreidezeitlichen (Ton- und Kalkmergel) Sedimentebzw. Gesteine an.Südlich der Annette-Allee befinden sich insbesondere im Bereich derBöschungen und der Bastion erwartungsgemäß Auffüllungen vonMächtigkeiten bis 4,2 m, die oberflächennah aus humusführendenSanden mit Bauschutt- und Schotterbeimengungen bestehen. Diesenunterliegen Sande und Schluffe mit variierendem Humusgehalt undunterschiedlichen Anteilen an Bauschutt, Schlacke, Naturschotter,Kies, Kohle und Holz, z.T. in dm-starken Packlagen.In Ufernähe gehen die Auffüllungsmächtigkeiten auf ca. 1,8 m zurück.Ein Verdacht auf Altlasten besteht im Plangebiet nicht.*igb: Baugrundgutachten AaseeTerrassen. Münster,21.12.2004

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Die Bodentypen weisen überwiegend eine mittlere Speicher- undReglerfunktion auf, bedingt durch den hohen Anteil an sandigen Sub-straten.Unter den versiegelten Bereichen weisen die Böden eine geringe Be-deutung als Lebensraum für die Bodenzoozönose auf, während dieBedeutung unter den Grünflächen als mittelwertig einzustufen ist. DieFlächen der Bastion nehmen aufgrund des häufigen Wechsels vonversiegelten und offenen Bereichen eine Mittelstellung ein.Aufgrund der anthropogenen Beeinträchtigungen sind die Böden imUntersuchungsraum weder selten noch schutzwürdig, sondern stellenvielmehr ein unter besiedelten Bereichen häufiges und typischesKonglomerat dar.Die Geringmächtigkeit bzw. das Fehlen einer humosen Oberboden-schicht und die z.T. großflächigen Versiegelungen bedingen nur eineäußerst geringe natürliche Ertragsfunktion der Böden.Vor dem Hintergrund der bestehenden Vorbelastungen weisen dieBöden im Untersuchungsraum ein geringes Entwicklungspotentialauf. Lediglich mit umfangreichen und tiefreichenden Bodenaustau-schmaßnahmen wären die Böden hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeitund biotischen Lebensraumfunktionen aufwertbar.Mit der Inanspruchnahme dieser bereits anthropogen überformtenBöden und der innerstädtischen Verdichtung werden die Vorgabendes Landesbodenschutzgesetzes und des Baugesetzbuches (spar-samer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutz-barmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung undBegrenzung der Bodenversiegelung) berücksichtigt.Der Bau der Wohnhäuser und insbesondere der geplanten Tiefgara-ge nördlich der Annette-Allee führt zu einer tiefgründigen Entnahmeund Umlagerung von Böden. Die Versiegelung wird allerdings imVergleich zur heute bestehenden annähernden Vollversiegelung desParkplatzes gemindert. Mit der Entnahme, Umlagerung und Versiege-lung von offenen Böden unter den Gehölzstreifen in den westlichen,südlichen und östlichen Randbereichen des Parkplatzes ist ein Ver-lust von Lebensraum und Lebensgrundlage für Organismen der Fau-na und Flora verbunden.Im Bereich der Sonderbauten am Aasee ist der Eingriff in den Bodenals nachrangig zu bewerten, da hier bereits stark veränderte bzw.versiegelte Böden bzw. Konglomerate unterliegen.Die derzeitigen Bodenverhältnisse in den festgesetzten Grünflächenbleiben erhalten.

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8.4.4 WasserDie im Rahmen der durchgeführten Baugrunduntersuchung ermittel-ten Grundwasserstände lassen das Plangebiet in die folgendenzwei Bereiche untergliedern.Oberhalb der Abböschungen zum Aaseeufer, d.h. nördlich der Annet-te-Allee und innerhalb eines ca. 15 m breiten Streifens südlich derAnnette-Allee steht das Grundwasser um 5,0 m unter Flur (Maximal-wert 6,6 m, Minimalwert 4,7 m). Das Grundwasser sammelt sich hieroberhalb der relativ undurchlässigen Ton- bzw. Kalkmergelschichtund fließt in der Ur-Aa-Rinne in nordöstliche Richtung ab.Unterhalb der Aasee-Abböschung, d.h. in unmittelbarer Ufernähe,wurde ein Grundwasserstand um 0,8 m unter Flur erbohrt (Maximal-wert 1,0 m, Minimalwert 0,6 m). In diesen ufernahen Bereichen wirdder Grundwasserstand vom Aaseewasser beeinflusst, was zur Aus-bildung eines Uferfiltrats führt.Im Bereich der nördlich des Plangebietes gelegenen Landes-bausparkasse wird eine ständige Wasserhaltung betrieben. Um einenweitreichenden Absenkungstrichter zu verhindern, wurde seinerzeitder Wasserhaltungsbereich mit einer dichten Ummantelung begrenzt.Zwar ist die zwischenzeitliche Bildung eines Absenktrichters nichtgänzlich auszuschließen, die Beeinflussung der Grundwasserständeim Plangebiet scheint seitens des Bodengutachters jedoch lediglichvon untergeordneter Bedeutung.Das Grundwasser oberhalb der Aaseeabböschungen weist aufgrunddes sehr hohen Grundwasserflurabstands eine geringe bis mittlereEmpfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen auf, während insbe-sondere das Uferfiltrat nahe des Aasees aufgrund des geringenGrundwasserflurabstands als mittel- bis hochempfindlich gegenüberSchadstoffeinträgen einzuschätzen ist.Eine Grundwasserneubildungsrate kann aufgrund der tiefgreifendenBodenveränderungen der Vergangenheit nicht anhand der auf derBodenkarte basierenden Aussagen des Umweltkatasters der StadtMünster erfolgen, sondern lediglich abgeschätzt werden. Nördlich derAnnette-Allee bzw. der Aaseeböschungen dürfte die Grundwasser-neubildungsrate aufgrund des tief anstehenden Grundwassers ledig-lich gering ausgeprägt sein. In südliche Richtung ist mit einfallendenReliefverhältnissen und ansteigenden Grundwasserständen von einerZunahme der Grundwasserneubildungsrate auszugehen, die im Ufer-bereich des Aasees in einer Vermengung des Oberflächenwassersmit dem Grundwasser und der Ausbildung eines Uferfiltrats ab-schließt.

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Das Plangebiet und seine Umgebung liegen nicht innerhalb einesWasserschutzgebiets. Aufgrund der Lage der Ur-Aa-Rinne in der Nä-he des für die Wasserversorgung der Bevölkerung wichtigen Mün-sterländer Kiessandzugs sind die Grundwasserverhältnisse im Plan-gebiet jedoch generell als schutzwürdig anzusehen.Die teilweise großen Versiegelungen übernehmen keine rückhaltendebzw. abflussverzögernde Funktion, sondern rufen vielmehr gegenteili-ge Wirkungen hervor. Die verbleibenden unversiegelten Bereiche imPlangebiet sind aufgrund ihrer Kleinflächigkeit von untergeordneterBedeutung.Innerhalb des Plangebiets und seiner Umgebung befinden sich keinehydro- bzw. xerophilen Biotopstrukturen, die von extremen Grund-wasserständen abhängen.Im Bereich der Wohnbauten nördlich der Annette-Allee ist bei ord-nungsgemäßer Baustellenabwicklung nicht mit einem Eintrag vonSchadstoffen in den Boden und das ca. 1,5 m unterhalb der Baugru-bensohle der Tiefgarage anstehende Grundwasser zu rechnen. EineWasserhaltung in der Baugrube wird voraussichtlich nicht erforder-lich, da das Grundwasser ca. 1,5 m unterhalb der Baugrubensohleansteht. Die in diesem Bereich vorgesehene Ableitung des auf denDachflächen anfallenden Niederschlagswassers in die vorhandeneKanalisation führt zu einer Verminderung der Grundwasserneubil-dungsrate (s. Pkt. 6.4). Die max. Grund- bzw. Schichtwasserständewerden nach Abschluss der Neubaumaßnahme in Größenordnungenzwischen rd. 55,0 und 56,0 mNN abgeschätzt. Gegenüber der gegen-wärtigen Geländesituation ist auch nach der Überbauung kein rele-vanter Grund- bzw. Schichtwasseranstieg zu erwarten. Bei einem imAnschluss zum Neubau gelegenen Geländeniveau des Friedhofs zwi-schen rd. 61,2 mNN (Westen) und 60 mNN (Osten) werden sowohlder für eine „normale“ Bettungstiefe geforderte grundwasserfreie Tie-fenabschnitt von 2,5 m als auch der für eine Tiefenbestattung (Dop-pelbettung) geforderte Grundwasserfreie Tiefenabschnitt von 3,4 msomit gewährleistet.*Im Aaseeuferbereich wird nach der Spundung der neuen Uferliniedas Oberflächenwasser und Uferfiltrat abgepumpt. Über das naheUmfeld der Baumaßnahme hinausgehende Auswirkungen sind hier-von aufgrund der bereits bestehenden Vorbelastungen nicht zu er-warten. Bei ordnungsgemäßer Baustellenabwicklung ist nicht mit ei-nem Eintrag von Schadstoffen in den Boden und das Uferfiltrat zurechnen. *igb: Ergänzendes Baugrund-gutachten zum Projekt AaseeTerrassen in Münster. Mün-ster, März 2005

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Die Entsorgung des im Bereich der Sonderbauten und auf den ver-siegelten Flächen der Aasee-Terrassen anfallenden Niederschlags-wassers erfolgt durch Einleitung in den Aasee als örtlichen Vorfluter.Sowohl im Bereich der Wohn- als auch der Sonderbauten wird wäh-rend der Bauarbeiten und der anschließenden Nutzung zusätzlichesFrischwasser verbraucht.Im Untersuchungsraum liegen die Oberflächengewässer Aa und Aa-see.Die Aa verlässt im östlichen Bereich des Plangebiets den Aasee undwird mittels eines Brückenbauwerks unter die Adenauerallee geführt.Der im Plangebiet gelegene, relativ steil einfallende Uferbereich istmit Beton und Waschbetonplatten verfestigt. In den Fugen hat sich imLaufe der Zeit stellenweise eine Spontanvegetation entwickelt.Die Gewässergüte der Aa hat sich in den vergangenen 10 Jahrenzwar um zwei Stufen von sehr stark verschmutzt auf kritisch belastetverbessert, die Gewässerstruktur im Anschluss an das Plangebietwird jedoch als merklich bis übermäßig geschädigt eingestuft (Um-weltkataster Münster).Beeinträchtigungen der Aa durch das Vorhaben sind nicht zu erwar-ten.Der Aasee ist aufgrund seiner Größe und zentrumsnahen Lage dasprägende Stillgewässer in Münster, an das sowohl vielfältige Nut-zungsansprüche als auch ökologische Qualitäten und Funktionen ge-stellt werden. Der im Plangebiet gelegene nordwestliche Uferbereichdes Aasees ist der von anthropogener Nutzung am deutlichsten be-anspruchte Bereich. Hier befinden sich das Segel- und Ruderfreizeit-zentrum sowie die Haltestelle des Wasserbusses. Die Ufer des Aa-sees im Plangebiet sind entsprechend dieser Nutzungsanforderungendurchgehend befestigt – in steil einfallenden Zonen mit Spundwän-den, in flacher einfallenden Uferbereichen im Bereich der Bootstegemit Betonplatten.Der Wasserstand des Aasees wird durch das Stauziel bei 54,00 müNN bestimmt. Die Hochwassermarke steht bei 55,65 m üNN. ZurDarstellung eines räumlichen Überschwemmungsgebiets auf Basisdes HQ100 hat das zuständige Staatliche Umweltamt Münster ausden topographischen Höhendaten einen Überschwemmungsbereichermittelt, der im Bebauungsplan dargestellt ist. Statistisch gesehen istungefähr bis zur ersten uferseitigen Abböschung mit einem einmali-gen Hochwasserereignis in einem Zeitraum von 100 Jahren zu rech-nen. Einige Baumaßnahmen liegen demnach teilweise im Über-schwemmungsgebiet des Aasees.

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Quantitative Aussagen zu einer Verminderung des Retentionsvolu-mens, welche mit der Veränderung der Uferlinie und der vorgesehe-nen Bauwerke verbunden ist, sowie zu den notwendigen Aus-gleichsmaßnahmen nach § 32 (2) WHG erfolgen im weiteren Plan-verfahren.Die neue Uferlinie des Aasees wird durch Spundung, Trockenlegungund anschließende Auffüllung des landwärts gelegenenen Bereichserrichtet. Die Spundung bildet – entsprechend der derzeitigen Uferli-nie – gleichzeitig die neue, abschließende Bewehrung. Zur Auffüllungwird unbelastetes Material verwendet, das z.T. durch Baumaßnah-men vor Ort gewonnen wird. Bei ordnungsgemäßer Baustellenab-wicklung ist nicht von einem Schadstoffeintrag in den Boden und dasUferfiltrat auszugehen.Mit der seewärtigen Verlegung der Uferlinie ist eine Verringerung derWasserfläche des Aasees um ca. 1.000 qm verbunden.Planungen zur Verbesserung der Wasserqualität des Aasees (insb.Verminderung des Nährstoffeintrags) werden durch das Vorhabennicht behindert, da diese effektiverweise im Oberlauf der Aa durchzu-führen sind.Bezüglich der Freizeitgestaltung an der Wasseroberfläche sind keineNutzungen zu erwarten, die über die bereits derzeit vorhandenenIntensitäten hinausgehen.8.4.5 Klima / LuftDer Aasee ist einer der wichtigsten Belüftungskorridore für das Stadt-gebiet Münster, da er sich in Hauptwindrichtung – auch bei Schwach-windverhältnissen – erstreckt und mit seinem nördlichen Ausläufer bisan den zentrumsnahen 1. Grünring heranreicht.Als informelles Planwerk nennt der Umweltplan der Stadt Münsterden Aasee als ökologisches Funktionsgebiet mit klimatischer Bedeu-tung und nennt als Entwicklungsziele:– Sicherung / nur unvermeidbare Eingriffe in den Grünflächen-ring und in den Belüftungskorridoren– Sicherung der hochwertigen klimatischen Bedeutung des Aa-see-BereichesFür den gesamten Klimaraum Aasee und westliche Aa-Aue bis zurBAB 1 nennt der Umweltplan als relevantes Entwicklungskonzept:–Verzicht auf weitere Siedlungsentwicklung–Behebung der Kaltluftbarrieren insbesondere im Bereich derStraßendämme

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Das Klima im Untersuchungsraum wird entsprechend von den klimati-schen Verhältnissen, die der Belüftungskorridor Aasee transportiert,geprägt. Über diesen Korridor wird der Untersuchungsraum mitFrischluft und Kaltluft, welche dem zur Erwärmung tendierendenSiedlungsklima entgegenwirkt, aus der südwestlich angrenzendenfreien Landschaft gespeist.Als zusätzliche Frischluftproduzenten sind die Gehölzbestände aufden Grünflächen, in den Gärten und auf dem Zentralfriedhof zu nen-nen. Klimatisch nachteilig wirken sich die hohen Versiegelungen derVerkehrswege und des Parkplatzes nördlich der Annette-Allee aus.Der Aasee und seine angrenzenden Grünflächen sowie der Zentral-friedhof wirken insgesamt als klimaökologischer Ausgleichsraum(Umweltkataster Münster).Bezüglich der Lufthygiene bestehen gemäß Umweltkataster MünsterVorbelastungen insbesondere durch den Kfz-Verkehr und siedlungs-typische Verbrennungsprozesse wie z.B. Hausbrand und Produkti-onsvorgänge. Die Belastungen an Kohlenmonoxid, Stickoxiden, Koh-lenwasserstoffen, Distickstoffoxid und Partikeln entsprechen den Be-lastungen im sonstigen Stadtgebiet Münster. Aufgrund der Kleinmaß-stäblichkeit und der groben Rasterung dieser Darstellungen im Um-weltkataster ist jedoch zu vermuten, dass die Lage am Siedlungs-randbereich und im klimaökologischen Ausgleichsraum zu einer Ver-besserung der Immissionssituation führt.Insgesamt ist unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastun-gen mit den geplanten Maßnahmen keine Verschlechterung der kli-matischen Situation zu erwarten, die über die bereits bestehendesiedlungsraumtypische Hintergrundbelastung hinausgeht. Währendder Bautätigkeiten kann es jedoch zu erhöhtem Schadstoffausstoßkommen.Die Funktionen des Belüftungskorridors Aasee für das StadtgebietMünster sind von den entstehenden Bauwerken nicht beeinträchtigt,da–die Bauwerke sich im Randbereich des Korridors befinden,–die Bauwerke die Böschungen lediglich um ein Geschoss ü-berragen und unterhalb der Kronen der Großbäume bleiben,–die Bauwerke im Leebereich der Bastion liegen und–ein Teil der Bauwerke derzeit bereits besteht (SCM-Gebäude).Die Nutzung erneuerbarer Energien wird mit den getroffenen Fest-setzungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen, eine Umsetzungbleibt jedoch dem Bauherrn überlassen.

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8.4.6 Orts- und LandschaftsbildAufgrund der Lage des Plangebiets an der großen Wasserfläche desAasees wirken sowohl typische Elemente der Siedlungsflächen (Orts-bild) als auch der (Kultur-)Landschaft (Landschaftsbild) prägend. EinUntersuchungsraum ist dabei nicht räumlich scharf abgrenzbar, aufjeden Fall ist dieser weiter gefasst als bei der Analyse der übrigenSchutzgüter.Die Bewertung orientiert sich an den subjektiven Empfindungen desMenschen und seinen Anforderungen an das Umfeld. Hierbei werdenneben den visuell erfassbaren Landschaftselementen auch auditiveund olfaktorische Eindrücke einbezogen.Das Bedürfnis nach Informationen spiegelt sich in der Vielfalt, d.h. derabwechslungsreichen Ausstattung mit Elementen, wider. Aufgrundder hohen Strukturvielfalt im Untersuchungsraum von Wasserflächen,Grünanlagen, Gehölzen, aber auch Verkehrswegen und Gebäudenwird dieses Bedürfnis gut gestillt.Das Bedürfnis nach Freiheit entspricht der Naturnähe, d.h. der Aus-stattung mit naturbelassenen Landschaftselementen. Diese ist auf-grund der anthropogenen Einwirkungen – selbst der Aasee ist künst-lich angelegt – als gering einzustufen.Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft,d.h. das Vorhandensein von charakteristischen und typischen Ele-menten über einen längeren Zeitraum, gedeckt. Die im Untersu-chungsraum vorliegenden Strukturen unterlagen im relevanten Zeit-raum von 2-3 Generationen keinen tiefgreifenden Veränderungen undprägen gut das Heimatbild.Dominant wirkt die Wasserfläche des Aasees mit der rückwärtigenGrünkulisse aus großen Baumexemplaren an den Straßen, der Bas-tion und den umgebenden Grünflächen. Das visuelle Erscheinungs-bild ist natürlich in der kalten Jahreszeit aufgrund der fehlenden Be-laubung gemindert. Hinter diesen großflächigen bzw. hochaufragen-den Strukturen erheben sich die Kirchenbauten Münsters.Die Nähe des großen Siedlungsbereichs Münster wird zusätzlich au-ditiv wahrgenommen, olfaktorische Belastungen sind aufgrund der kli-matischen Funktion des Aasees nur in unmittelbarer Nähe der Emis-sionsquellen (z.B. Straßenverkehr) wahrnehmbar.Dem Besucher, der sich von der Wasserseite mit dem WasserbusMünster nähert, zeigt sich ein intensiv durchgrüntes Erscheinungsbildder Stadt – eines der attraktivsten Entrées Münsters. Im Vordergrundprägen in Ufernähe das Gebäude des SCM, die Bootsanleger und

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Boote das Ortsbild, das umgebende bewegte Relief der Böschungenerhöht die Strukturvielfalt. Der Entschluss der Stadt Münster, diesenBereich des Aaseeufers gestalterisch aufzuwerten, lässt den Schlusszu, dass die derzeit bestehenden Nutzungsstrukturen sich nicht be-sonders positiv auf das Ortsbild auswirken.Großräumig gesehen ist dem nördlichen Aaseebereich eine hoheWertigkeit hinsichtlich eines attraktiven, grüngeprägten Landschafts-/Ortsbilds bzw. Ortseingangsbereichs zu bescheinigen, welche aller-dings durch gestalterisch unbefriedigende Einzelstrukturen kleinräu-mig gemindert wird.Zukünftig werden im Vordergrund die neu entstehenden Baukörperden Uferbereich dominieren, die bisher in Abschnitten der Uferliniedominierenden Gehölzbestände treten in ihrer Wirkung zurück. DieKulissenwirkung der Platanenallee an der Adenauerallee bleibt erhal-ten. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt mit der Realisierung desWettbewerbsergebnisses eine gestalterische Aufwertung des Aa-seeuferbereichs. Inwiefern die zukünftigen Nutzungen zu einer auditi-ven Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds führen, kannnicht abschließend beurteilt werden. Festzustellen ist lediglich, dassmit den zukünftig in größerem Umfang als bisher angebotenen Auf-enthaltsmöglichkeiten am Aaseeufer auch von einer höheren Lär-mentwicklung auszugehen ist.Während der Bautätigkeiten ist sowohl nördlich der Annette-Allee alsauch im Uferbereich mit einer Beeinträchtigung des Orts- und Land-schaftsbilds zu rechnen.8.4.7 Kulturgüter und sonstige SachgüterBau- oder Bodendenkmale, auf die die Vorgaben des Denkmal-schutzgesetzes anzuwenden wären, kommen im Plangebiet nicht vor.Die sog. Umwidmungssperrklausel des Baugesetzbuches (Umnut-zung von landwirtschaftlichen, als Wald oder für Wohnzwecke ge-nutzten Flächen nur im notwendigen Umfang) ist auf das vorliegendePlanverfahren nicht anzuwenden, da derartige Flächen nicht in An-spruch genommen werden.Auf die Hochwassersituation wurde bereits in den Punkten „Mensch“und „Oberflächengewässer“ eingegangen. Der Schutz der entstehen-den Baukörper soll zum derzeitigen Stand der Planung durch was-serdichte Abschottungen der Öffnungen im unteren Geschoss sicher-gestellt werden.

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8.4.8 Wechselwirkungen zwischen den SchutzgüternDie Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinan-der in Wechselwirkung. Dominierend wirkte und wirkt die anthropo-gene Nutzung im Plangebiet. Hieraus resultieren Auswirkungen aufdie Struktur- und Artenvielfalt der Pflanzen- und Tierwelt, aber auchEinflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt.Im Plangebiet liegen keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Ab-hängigkeit voneinander liegen (z.B. extreme Boden- und Wasserver-hältnisse mit entsprechend aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Ex-tremstandorten) und von dem Vorhaben betroffen wären.8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umwelt-auswirkungenBeeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind im Rahmen derEingriffsregelung erfasst und bilanziert worden. Das ermittelte Aus-gleichsdefizit wird mit geeigneten Maßnahmen (Gestaltung von Ufer-randstreifen) vollständig kompensiert, so dass keine erheblichennachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben.Trotz aktiver Maßnahmen wie Oberflächengestaltung und Teileinhau-sung der Tiefgaragenzufahrt werden an zwei Fassaden der neu ent-stehenden Wohnbebauung nördlich der Annette-Allee die relevantenImmissions-Nachtwerte überschritten, so dass in den im Bebauungs-plan entsprechend gekennzeichneten Bereichen kleinräumig erheb-lich nachteilige Umweltauswirkungen verbleiben. Mit der Festsetzungvon passiven Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. schalldämmendenLüftungseinrichtungen kann ein Überschreiten der Innenraumpegelvermieden  werden.8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)Eine nennenswerte Nutzungsänderung bestehender Strukturen ist beiBeibehaltung der derzeitigen Nutzungen im Bereich des Plangebietesnicht anzunehmen. So würden die Flächen am Aasee weiterhin alsFreizeit- und Erholungsraum und für die Ausübung des Wasser-sports, die Flächen nördlich der Annette-Allee als Parkplatz genutztwerden.Zu beachten ist allerdings, dass derzeit gem. § 34 BauGB eineWohnbebauung auf dem Parkplatz nördlich der Annette-Allee und aufder Bastion in einer Grundstückstiefe möglich wäre.

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8.6 Anderweitige PlanungsmöglichkeitenDie grundlegende Frage nach anderweitigen Planungsmöglichkeitenist bereits auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (paralleleÄnderung des Flächennutzungsplanes) erörtert worden.Bezüglich räumlicher Alternativflächen besteht für die geplanten Son-dernutzungen aufgrund der speziellen Situation am Aasee keine Al-ternativfläche. Auch die Ergänzung der bestehenden Wohnbautennördlich der Annette-Allee ist alternativlos, da kein sonstiges landes-planerisches Angebot an Wohnbauflächen für diesen Stadtteil Müns-ters besteht.Die Gestaltung der Aasee-Terrassen und der Wohnbauten ist dasErgebnis des bereits angesprochenen Wettbewerbsverfahrens, alter-native Gestaltungsmöglichkeiten wurden somit im Vorfeld geprüft undverworfen.8.7 Überwachung (Monitoring)Gem. § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden erheb-lichen Umweltauswirkungen von den Gemeinden zu überwachen.Hierin werden sie gem. § 4 (3) BauGB von den für den Umweltschutzzuständigen Behörden unterstützt.Die Überwachung mit Blick auf die umzusetzenden Ausgleichsmaß-nahmen wird vom städtischen Amt für Grünflächen und Umweltschutzdurchgeführt.8.8 ZusammenfassungDie am nordwestlichen Aaseeufer in Münster bestehenden Freizeit-und Erholungsnutzungen sollen einer Neugestaltung unterzogenwerden. Darüber hinaus ist eine Ergänzung des nördlich der Annette-Allee bestehenden Wohngebiets beabsichtigt.Die Maßnahmen am Aaseeufer umfassen die Neuordnung bestehen-der Nutzungen (Vereinsheim SCM, Segelschule) und die Ergänzungvon Aufenthaltsbereichen mit gastronomischen, kulturellen und sport-lichen Angeboten. Die Anlegestelle des Wasserbusses wird in denUferbereich der Bastion verlegt. Zur Anbindung des Modersohnwegsan die Levin-Schücking-Allee ist beabsichtigt, die Aa mittels einesStegs zu queren.Parkraum sowohl für die neuen Bewohner nördlich der Annette-Alleeals auch für die Besucher der Aasee-Terrassen wird durch eine Tief-garage unter den geplanten Wohngebäuden geschaffen. Die Parksi-tuation in der Annette-Allee wird unter Beachtung und Neupflanzungder Alleebäume neu geordnet.

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Die Ver- und Entsorgung ist im wesentlichen durch die Erweiterungder bestehenden Netze (Strom, Gas) vorgesehen, die Abfallentsor-gung erfolgt ordnungsgemäß durch den städtischen Entsorger. Dasauf den Dachflächen nördlich der Annette-Allee anfallende Nieder-schlagswasser wird in die Kanalisation in der Annette-Allee eingelei-tet. Das auf den Gehwegen und begrünten Bereichen anfallende Nie-derschlagswasser wird vor Ort versickert bzw. in den Aasee geleitet,ebenso das auf den Dachflächen der Sonderbauten anfallende Nie-derschlagswasser.Die voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die imUmweltbericht beschriebenen und bewerteten Schutzgüter sind wiefolgt zu beschreiben:• MenschDie Erholungsmöglichkeiten am Aasee werden durch das Vorhabenaufgewertet.Mit den neuen Wohnbauten sind keine Beeinträchtigungen der be-stehenden Wohnnutzung an der Annette-Allee verbunden. Die Lärm-situationen der geplanten Tiefgarage und der Freizeitnutzungen amAasee wurden gutachterlich untersucht, die Ergebnisse wurden be-rücksichtigt. An den Fassaden von zwei geplanten Wohnbauten nörd-lich der Annette-Allee wird der maßgebliche Immissionsnachtrichtwertüberschritten. Hier werden ergänzend passive Lärmschutzmaßnah-men erforderlich (z.B. schalldämmende Lüftungseinrichtungen), dieentsprechend im Bebauungsplan festgesetzt sind und mit denen einÜberschreiten der Innenraumpegel vermieden wird.Die geplanten Gebäude werden absehbar durch mobile Hochwasser-schutzwände gegen Hochwasser geschützt. Im wasserrechtlichenGenehmigungsverfahren bzw. im Baugenehmigungsverfahren wer-den für die Bauwerke innerhalb des Überschwemmungsgebietes indiesem Zusammenhang konkrete Schutzmaßnahmen und Maßgabenim Detail formuliert.• Biotoptypen und FaunaZu beachtende gesetzlich Fachplanungen bestehen für den Untersu-chungsraum nicht. In der Maßstäblichkeit der Stadtbiotopkartierungist der Untersuchungsraum überwiegend als schutzwürdiger Bereichausgewiesen. Für die Gesamtfläche des Aasees wurden floristischeund faunistische Arten der Roten-Liste NRW festgestellt. Die imPlangebiet stockenden, unbedingt erhaltenswerten Bäume wurdenbereits für das Wettbewerbsverfahren vorgegeben.

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Die im Plangebiet und im Umfeld vorzufindenden Biotoptypen sind inPlan 3 als Auszug aus dem ökologischen Fachbeitrag dargestellt.Die Erstellung einer saldierenden Eingriffs- und Ausgleichsbilanz un-ter Verwendung des Münsteraner Bewertungsmodells ergab ein Aus-gleichsdefizit von 10.067 Biotopwertpunkten, welches auf plange-bietsexternen Flächen durch Anlage von Uferrandstreifen im Stadt-gebiet ausgeglichen wird.Von einer nachhaltigen bzw. erheblichen Beeinträchtigung der Bio-toptypen und Fauna durch das geplante Vorhaben ist nicht auszuge-hen, da überwiegend Biotoptypen von nachrangiger bis mittlererWertigkeit in Anspruch genommen werden (Einzelbäume auf den Bö-schungen und im unmittelbaren Uferbereich, Gehölzstreifen, Hecken,Garten- und Rasenfläche, Krautsaum, Versiegelte Flächen, versiegel-te Uferbereiche und Ufersohlen) und das ermittelte Ausgleichsdefizitausgeglichen wird.• BodenAufgrund der großflächigen und tiefwirkenden Beeinträchtigungen derBöden im Plangebiet sind diese nicht erheblich vom Vorhaben be-troffen. Kleinräumig werden nördlich der Annette-Allee offene Bödenunter Gehölzbeständen in Anspruch genommen.• GrundwasserEine Beeinträchtigung des Grundwassers nördlich der Annette-Alleeist nicht zu erwarten, da die geplanten Bauwerke mit ihrer Boden-sohle einen Abstand von ca. 1,5 m zum Grundwasser einhalten.Im Bereich des Aasees steht ein Uferfiltrat in etwa korrelierend mitdem Wasserstand des Aasees an. Hier erfolgt evtl. während derBauarbeiten kleinräumig eine Veränderung durch Abpumpen.Eine erhebliche Beeinträchtigung des Grundwassers ist nicht abzu-sehen.• OberflächengewässerMit der Neugestaltung der Uferpromenade wird eine ca. 1.000 qmgroße Wasserfläche annähernd parallel zur bestehenden Uferlinie inAnspruch genommen. Das aufgrund der Lage eines Teilbereichs dergeplanten Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet des Aaseesreduzierte Retentionsvolumen wird bilanziert und gem. WHG an an-derer Stelle ausgeglichen.Erhebliche Beeinträchtigungen der Oberflächengewässer sind nichtzu erwarten.

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• Klima und LufthygieneDie Funktionen des  Aasees als Belüftungskorridor und als klimaöko-logischer Ausgleichsraum für das Stadtgebiet Münster sind von demVorhaben nicht betroffen.Mit den geplanten zusätzlichen Nutzungen ist keine Erhöhung derSchadstoffbelastung zu erwarten, die über die bereits bestehendesiedlungsraumtypischen Hintergrundbelastung hinausgeht.Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima und Lufthygienewerden von dem Vorhaben nicht verursacht.• Orts- und LandschaftsbildDas Landschafts- bzw. Ortsbild wird von dem geplanten Vorhaben imUferbereich des Aasees nicht beeinträchtigt. Dies entspricht demBeschluss der Stadt Münster, diesen Bereich des Aaseeufers gestal-terisch aufzuwerten.• Kulturgüter und sonstige SachgüterKulturgüter und sonstige Sachgüter kommen im Plangebiet nicht vorbzw. sind von dem Vorhaben nicht beeinträchtigt.• Planungsalternativen und MonitoringBei Nichtdurchführung der Planung würden sich die Nutzungsverhält-nisse im Plangebiet voraussichtlich nicht wesentlich ändern. Alterna-tive Planungsmöglichkeiten liegen weder räumlich noch inhaltlich vor.Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungenbeziehen sich auf die Überprüfung der Umsetzung der erforderlichenAusgleichsmaßnahmen.9. GesamtabwägungMit dem geplanten Vorhaben soll der nordwestliche Aaseeuferbereichgestalterisch und funktional qualitativ aufgewertet und das sportliche,freizeitliche, kulturelle und gastronomische Angebot erweitert werden.Diesen stadtstrukturellen und städtebaulichen Zielen der StadtMünster wird im Rahmen der Abwägung der Vorrang vor der in Teil-bereichen erfolgenden Inanspruchnahme von Schutzgütern von Naturund Landschaft (u.a. Wasserfläche des Aasees und Gehölzsubstanzim Uferbereich) eingeräumt.Trotz dieser Zielrichtung werden im Bebauungsplan die wertvollstenund wichtigsten Grünbereiche sowie Einzelbäume erhalten, beibe-halten und in das neue städtebaulich-stadtgestalterische Konzeptintegriert (Eingriffsvermeidung). Im Vorhaben und in den Festsetzun-

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gen implizierte Kompensationen tragen dem Ausgleichsaspekt bereitsRechnung. Die verbleibenden Eingriffe in Natur und Landschaft sindbilanziert. In der Abwägung der Belange ist vor dem Hintergrund dersensiblen Lage der Planung im innerstädtischen „Freiraum“, der der-zeitig bestehenden Grünqualitäten ein 100%iger Ausgleich für den„Verursacher“ tragbar und geboten. Entgegenstehende wirtschaftlicheBelange sind angesichts der relativ geringen Ausgleichsflächengrößenicht erkennbar. Ausgleichsmöglichkeiten für das ermittelte Defizit imPlangebiet bestehen nicht. Der Ausgleich erfolgt in sinnvollen grün-ordnerischen Zusammenhängen im Stadtgebiet im Rahmen des ge-samtstädtischen Ausgleichsflächenpools.Die Realisierung von Baukörpern im Überschwemmungsbereich desAasees ist im Sinne des Wohls der Allgemeinheit, da die geplantenNutzungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen werden und einöffentlicher Raum gestalterisch und funktional „ausgebaut“ und auf-gewertet wird. Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens bzw.des Baugenehmigungsverfahrens werden konkrete Auflagen an diebaulichen Anforderungen im Sinne des Hochwasserschutzes formu-liert werden – die entfallenden Retentionsflächen werden bilanziertund gem. WHG an anderer Stelle ausgeglichen.Bezüglich der im Rahmen der Umweltprüfung zu prüfenden Schutz-güter verbleiben als erhebliche Umweltauswirkungen die voraussicht-lichen, gutachterlich prognostizierten Überschreitungen der Nacht-werte an Gebäudeteilen der neugeplanten Wohnbebauung nördlichAnnette-Allee. Diese Überschreitungen der Außenpegel sind in derAbwägung insb. mit dem Belang und Planungsziel, innerstädtischen,hochwertigen Wohnraum in entsprechender Lagequalität für das O-berzentrum Münster zu realisieren, tragfähig und städtebaulich ver-tretbar, da– die Attraktivierung der Nutzungen im Freizeit- und Gastrono-miebereich erklärtes Planungsziel ist – ein Stellplatznachweisist im Aauferbereich nicht realistisch – die größere Dimensionie-rung der Tiefgarage in direkter räumlicher Nähe und im Ge-samt-Projektzusammenhang ist die bedarfsorientierte sinnvolleFolge;– alle Potentiale für eine städtebaulich und stadtgestalterisch imStadtraum der Annette-Allee verträgliche technische Optimie-rung der Tiefgaragenzufahrt sowohl ausgeschöpft als auch inForm von Maßgaben für die Baugenehmigungen textlich fest-gesetzt wurden;

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– die Annahmen zu Umschlaghäufigkeit großzügig bemessenwurden und es somit grenzfällig ist, ob die prognostizierten Ü-berschreitungen unter der Voraussetzung der Realisierung desaktiven Schallschutzes überhaupt eintreten werden;– die Überschreitungen für die Innenraumpegel bereits durch Fi-xierung passiver Schallschutzauflagen vermieden werden;– eine alternative Lage der Tiefgaragenzufahrt im Vorhabenbe-reich zu keinen anderen Ergebnissen führen dürfte;– die letztlich verbleibenden Überschreitungen absehbar keineungesunden Wohnverhältnisse verursachen und unterhalb dermischgebietsverträglichen Werte nachts liegen.10. Realisierung der Planung / DurchführungsmaßnahmenFragen der Durchführung werden im Rahmen des zwischen demVorhabenträger und der Stadt Münster zu schließenden Durchfüh-rungsvertrags geregelt.Die im abzuschließenden Vertrag unter Realisierungsgesichtspunktenin zeitlicher, geldlicher, quantitativer und qualitativer Hinsicht u.a.nachfolgenden Elemente umfassen:– Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger betreffmaßnahmenbedingt notwendiger technischer Infrastruktur;– Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger betreffmaßnahmenbedingt notwendiger sonstiger Infrastruktur;– Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger fürAusgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft;– Realisierungsverpflichtung Vorhabenträger zu den konkretenBau- und Erschließungsvorhaben;– Beachtung technischer und vor allem auch gestalterischer An-forderungen an die Realisierung der Hochbau-, Freiflächen-,Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen.
Bearbeitet im Auftrag des VorhabenträgersCoesfeld, März 2005WOLTERS PARTNERArchitekten BDA · StadtplanerDaruper Straße 15 · 48653 Coesfeld

Anlage 1 - Bürgeranhörung

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Anlage 1
zur Vorlage Nr. 191/2005
Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Stadtbezirk: Münster-Mitte
Anlass: Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
für den Bereich Aasee Terrassen
Zeit: 21.12.2004 um 18:00 Uhr
Ort: Landesbausparkasse, Himmelreichallee 40
Teilnehmer: ca. 70 Bürgerinnen und Bürger
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Fischer-Baumeister (Bezirksvorsteher)
Vertreter der Verwaltung: Frau Philipp (Stadtplanungsamt)
Herr Krause (Stadtplanungsamt)
Vertreter des Vorhabenträgers: Herr Bastian (Bastian Architekten, Coesfeld)
Frau Wolters-Krebs (Wolters Partner, Coesfeld)
Herr Steinhoff (Wolters Partner, Coesfeld)
ABLAUF DER BÜRGERBETEILIGUNG
• Begrüßung durch Herrn Fischer-Baumeister.
• Einführung zum Inhalt der Bürgerbeteiligung durch Frau Philipp.
• Vorstellung des Projekts „Aasee Terrassen“ durch Herrn Bastian.
• Vorstellung des Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch Frau Wolters-Krebs und Herrn
Steinhoff
In der anschließenden Diskussion meldeten sich 9 Bürgerinnen / Bürger z.T. wiederholt zu Wort. Anregun-
gen und kritische Beiträge wurden - thematisch gegliedert - wie folgt vom Vorhabenträger und der Stadtver-
waltung beantwortet:
1. BELANGE DES FREIRAUMS
Fragen / Hinweise
• Die Terrassen-Stufenanlage sollte in den östlich-besonnten Bereich verlegt werden. Es wird befürchtet,
dass die Sitzplätze im attraktiven östlichen Bereich lediglich gegen Bezahlung durch Nutzung der an-
grenzenden Gastronomie zur Verfügung stehen. Als alternative Nutzungsanordnung wird angeregt, die
Gastronomie auf die Bastion zu verlegen, so dass der östlich besonnte Bereich vollständig der Öffentlich-
keit zur Verfügung stünde.

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• Die enge Führung des Modersohnweges in geringer Breite an der Nordfassade der Gastronomie-
Gebäude erweckt ein ungutes Gefühl.
• Die Entfernung von Bäumen, insbesondere im Bereich der Terrassenstufen, und die Beseitigung der
Strauchunterpflanzung entlang der Adenauerallee werden hinterfragt.
Beantwortung
• Das vorliegende Konzept wurde nach einem Wettbewerb von einer Fachjury ausgewählt. Die Anordnung
der Nutzungen mit Freihalten der Bastion und das vorgeschlagene Ensemble bilden eine logische Nut-
zungsfolge. Vor der Restauration im Osten werden auch ausreichende Sitzplätze ohne Verzehrverpflich-
tung angeboten.
• Die Anregung zur Führung des Modersohnwegs wird zur Kenntnis genommen, im weiteren werden Maß-
nahmen zur Optimierung der Situation geprüft.
• Die Beseitigung der Bäume im Bereich der Stufenanlage erfolgt in Abwägung mit der beabsichtigten Nut-
zung und dem freien Ausblick auf den Aasee von der Adenauer Allee / Himmelreichallee. Mit der Entfer-
nung der Strauchunterpflanzung an der Adenauerallee und der Errichtung des transparenten
Sockelgeschosses des Gastronomiegebäudes wird der Blick auf den Aasee ermöglicht, denn eine Erleb-
barkeit der Wasserfläche ist derzeit von der Adenauerallee/Himmelreichallee nicht gegeben. Gleichzeitig
wird mit der Höhenentwicklung der Baukörper von dieser Seite aus eine ebenerdige und damit behinder-
tengerechte Begehbarkeit der Terrassen des Gastronomieriegels ermöglicht.
Fragen / Hinweise
Diskussion um die zukünftige Gestaltung der Bastion.
Beantwortung
Die dominierende Baumsubstanz soll erhalten werden. Die Grünbereiche sind jedoch besser zu gestalten,
hierzu gehört ein Auslichten des Unterwuchses. Der derzeitige Trailerstandort soll verlegt werden. Das typi-
sche Grauwackepflaster wird wieder verwendet. Durch neue Treppen im Osten und Westen soll eine besse-
re Einbindung der Bastion an die Aasee Terrassen erreicht werden.
Fragen / Hinweise
Mit der Festsetzung einer privaten Grünfläche im Eckbereich nördlich Annette-Allee / Himmelreichallee wird
die Möglichkeit einer späteren Bebauung befürchtet. Zur dauerhaften Sicherung der Grünfläche wird die
Festlegung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung bzw. die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche an-
geregt.
Beantwortung
Dem Erwerb der Fläche im Eckbereich nördlich Annette-Allee / Himmelreichallee liegen die Zielvorstellungen
des Investors hinsichtlich einer „Entrée-Gestaltung“ zugrunde. Planungsrechtlich ist mit der gewählten Fest-
setzung einer „Privaten Grünfläche“ eine dauerhafte Sicherung des Freiraums gewährleistet.
Fragen / Hinweise
Auf die Hochwassersituation entlang des Aaseeufers wurde hingewiesen und angeregt, die Gebäude höher
zu setzen.
Beantwortung
Die zukünftige Höhe der Uferpromenade entspricht mit 54,80 m üNN der Höhe der derzeitigen Anlegestelle
des Wasserbusses. Der normale Pegelstand des Aasees liegt bei 54,00 m üNN, auch ein Sommerhochwas-
ser von 54,40 m üNN ist unproblematisch. Dahingegen sind jedoch bei einem Winterhochwasser (max. Pe-

3
gelstand bei 55,60 m üNN) zur Sicherung der Bauten in den Erdgeschossen abdichtende Aluminiumele-
mente als Hochwasserschutzwände vorgesehen. Der geringere finanzielle Aufwand hierfür steht in keinem
Verhältnis zu den Kosten einer Erhöhung.
Fragen / Hinweise
Aus ökologischer Sicht wurde gefragt,
• ob Naturdenkmale von der Planung betroffen sind,
• ob die Bebauung verträglich mit der Frischluftschneisenfunktion des Aasees ist,
• ob bereits eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz für das Vorhaben erstellt wurde und
• in welchem Umfang Baumsubstanz insgesamt von dem Vorhaben betroffen ist.
Beantwortung
• Im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans befinden sich keine Naturdenkmale.
• Die klimatische Situation ist bei derzeitigem Planungsstand noch nicht analysiert, dies wird jedoch im
weiteren erforderlich und im Umweltbericht niedergelegt.
• Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz liegt derzeit ebenfalls noch nicht vor, wird im weiteren aber erstellt. Gene-
rell stehe derzeit jedoch noch der Vermeidungsaspekt der Eingriffsregelung im Vordergrund, erst in ei-
nem weiteren Schritt würden die nicht vermeidbaren Eingriffe rechnerisch nach dem Bewertungsmodell
der Stadt Münster bilanziert.
• Die wertvolle Baumsubstanz (Alleebäume an der Adenauer- und Himmelreichallee und die Großbäume
auf der Bastion) wird erhalten. Entfernt werden Bäume, die aufgrund ihrer Herkunft bzw. Krankheiten als
nicht erhaltungswürdig eingestuft werden. Die Lindenallee an der Annette-Allee wird im Zuge der Anord-
nung der Stellplätze neu geordnet, hierbei müssen einige Linden entfernt werden, die - soweit möglich -
verpflanzt werden. Es erfolgen im Straßenraum Neupflanzungen, so dass der Alleecharakter gesichert
ist.
Fragen / Hinweise
Aufgrund eines gezeigten Winter-Schaubildes wurde gefragt, inwiefern auch zukünftig die Möglichkeit zum
Schlittschuhlaufen bestehe.
Beantwortung
Das Aufstellen von Rettungsstationen zeigt, dass ein entsprechender "Nutzungsdruck" auf dem Aasee vor-
handen ist. Die Frage nach der Möglichkeit des Schlittschuhlaufens ist allerdings nicht planungsrelevant.
2. FRAGEN DER GESTALTUNG
Fragen / Hinweise
Die Materialwahl der am Aasee geplanten Gebäude erwecke den Eindruck von „Betonarchitektur“.
Beantwortung
Als Material ist ortstypischer braunroter Klinker vorgesehen, die Sockelbereiche werden aus hellem Stein
gemauert. Die genaue Materialzusammensetzung wird derzeit noch weiterentwickelt.
3. PARKRAUMSITUATION
Wesentlicher Diskussionspunkt war die zukünftige Parkraumsituation, insbesondere vor dem Hintergrund,
dass der nördlich der Annette-Allee derzeit bestehende Parkplatz mit ca. 150 Stellplätzen entfallen solle.

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Fragen / Hinweise
• Mit dem Verlust des Parkplatzes würden den Besuchern des Aasees keine ausreichenden Parkmöglich-
keiten mehr zur Verfügung stehen.
• Die Annette-Allee werde vermehrt bei der Parkplatzsuche befahren, zudem sind aufgrund der Sackgas-
sensituation Wendemöglichkeiten nur begrenzt gegeben.
• Der Parkplatz nördlich der Annette-Allee übernimmt eine wichtige Funktion für Besucher des Zentralfried-
hofes. Es ist nicht erkennbar, wo und wie der entstehende Fehlbedarf an Stellplätzen gedeckt werden
solle.
• Die Erhöhung der Stellplatzzahl in der Annette-Allee wird als optische Beeinträchtigung des Straßen-
raums empfunden.
• Wo sind Abstellplätzen für Bootstrailer bei Regatten, wenn der Parkplatz an der Annette-Allee entfällt?
• Wo sind Fahrradabstellplätze?
Beantwortung
• Der Parkplatz mit 150 Stellplätzen nördlich der Annette-Allee wird seit Beginn der Bewirtschaftung an
Werktagen sehr gering frequentiert. Spitzenbelastungen können auf umliegenden Parkplätzen (Nordein-
gang Friedhof, LBS) abgefangen werden.
Eine 1:1-Kompensation der wegfallenden Stellplätze gibt es derzeit nicht. Auf der Annette-Allee werden
künftig 30 Stellplätze mehr als derzeit für die Öffentlichkeit angeboten, in der geplanten Tiefgarage ste-
hen 45 der 89 Stellplätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Dennoch ergibt sich ein Fehlbedarf von 75
Stellplätzen. Wie dieser gedeckt werden kann, wird weiterhin in einem Parkraumkonzept geprüft.
• Die Erhöhung der Stellplatzanzahl beidseitig Annette-Allee innerhalb des Plangebietes ist für ein mög-
lichst großes Stellplatzangebot erforderlich. Zudem ist aufgrund der Nähe der Einrichtungen SCM und
Café Zum Himmelreich hier auch der Bedarf gegeben. Optische Beeinträchtigungen sollen durch die
Gliederung mit Baumstandorten vermieden werden. Im übrigen wird der Blick Himmelreichallee / Annette-
Allee zum Aasee von Stellplätzen freigehalten.
• Während der Durchführung von Regatten können Bootstrailer an der breiten Uferpromenade abgestellt
werden, die über eine Rampe westlich des SCM-Gebäudes befahrbar ist.
• Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind vor der Grünfläche der Bastion an der Annette-Allee und im Ein-
mündungsbereich der Annette-Allee in die Adenauer-Allee vorgesehen.
Fragen / Hinweise
• Zur Entspannung der Parkraumsituation wird eine Tiefgarage unter der Westerholtschen Wiese genannt.
• Als Alternative wird eine Bebauung der Bastion vorgeschlagen, so dass der Parkplatz nördlich der An-
nette-Allee erhalten werden könne.
• Zudem wird nach der Eingliederung der zukünftigen Parkraumsituation in ein Gesamtverkehrskonzept
gefragt.
Beantwortung
• Der Hinweis auf eine Tiefgarage an der Westerholtschen Wiese wird als Anregung aufgenommen, be-
zieht sich jedoch nicht auf das vorliegende Planverfahren.
• Aus historisch-städtebaulichen und landschaftsgestalterischen Gründen muss die Bastion als wertvoller
Grünraum erhalten bleiben, d.h. kein Eingriff in den empfindlichen Landschaftsraum Aasee. Lediglich die

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bestehende Bebauung nördlich der Annette-Allee soll ergänzt werden. Die derzeitige Planung entspricht
den Vorgaben und dem Ergebnis des durchgeführten Wettbewerbs.
• Die beabsichtigten neuen baulichen Nutzungen erzeugen lt. Landesbauordnung einen zusätzlichen Be-
darf von ca. 89 Stellplätzen. Diese Mehrbelastung wird keine relevanten Auswirkungen auf die Verkehrs-
abläufe haben.
4. ALLGEMEINE ANREGUNGEN ZUR GEPLANTEN NUTZUNG
Fragen / Hinweise
Die Bebauung des Parkplatzes mit Wohngebäuden wird vor dem Hintergrund sinkender Bevölkerungszahlen
als nicht notwendig erachtet. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die geplante Wohnbebauung lediglich
der Finanzierung des Gesamtprojektes dient.
Beantwortung
Der hochwertige Standort rechtfertigt die städtebaulich sinnvolle und richtige Ergänzung der Wohnbebauung
an der Annette-Allee. Eine Nachfrage für die geplanten ca. 34 Wohneinheiten wird sicherlich vorhanden
sein. Im Übrigen muss selbstverständlich für das Gesamtvorhaben eine Wirtschaftlichkeit vorausgesetzt
werden.
Fragen / Hinweise
Ein Gastronomiebetrieb in der vorgesehenen Größenordnung wird als überdimensioniert und als Konkurrenz
zu den bestehenden Einrichtungen angesehen.
Beantwortung
Die besondere Lagegunst und angestrebte Qualität rechtfertigen dieses zusätzliche Angebot in tragfähiger
Größenordnung.
Fragen / Hinweise
Die Toilettenanlage sollte aus dem östlichen Bereich in die Schattenecke der Bastion verlegt werden.
Beantwortung
Die Anordnung der öffentlichen WC-Anlage erfolgt in Abwägung mit der Auffindbarkeit und der öffentlichen
Kontrolle.
Fragen / Hinweise
Aus welchem Grund wurde das Café Zum Himmelreich in den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans aufgenommen? Sind Umbaumaßnahmen vorgesehen?
Beantwortung
Das Café wurde in den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen, um ei-
nen planungsrechtlich-lückenlosen Anschluss an den westlich bestehenden Bebauungsplan Nr. 455 „An-
nette-Allee“ zu erzielen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind dort keine Veränderungen seitens des Nutzers
geplant. Der Bebauungsplan sichert lediglich planungsrechtlich den Bestand.
Fragen / Hinweise
Wird hinsichtlich der Ausbildung der zukünftigen Stege der Sicherheitsaspekt und eine Vermeidung der
Sachbeschädigung der Boote besonders bei Veranstaltungen auf der Seebühne berücksichtigt?
Beantwortung
Notwendige Beaufsichtigungs- bzw. Sicherheitsmaßnahmen werden – soweit erforderlich – vorgesehen.

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5. FRAGEN ZUR ZEITPLANUNG UND BAUABWICKLUNG
Fragen / Hinweise
Bezüglich der Umsetzung der Planung wurde gefragt, ob der Bereich der Aasee-Terrassen auch realisiert
werde, wenn die Vermarktung im geplanten Wohngebiet schleppend verlaufe, und ob das Gesamtvorhaben
in einem Zuge ausgeführt werde.
Darüber hinaus war die voraussichtliche Baudauer von Interesse, und in diesem Zusammenhang wurde die
Befahrbarkeit der Annette-Allee bzw. eine befürchtete Öffnung der Annette-Allee in westliche Richtung an-
gesprochen.
Beantwortung
Es ist vorgesehen, den Satzungsbeschluss zum Planverfahren des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
im 4. Quartal 2005 zu erzielen.
Der Zeitraum für die Fertigstellung des Gesamtprojekts wird in einem Durchführungsvertrag mit dem Vorha-
benträger geregelt.
Als grober Zeitrahmen für die Abwicklung der Baumaßnahmen wird beispielsweise für das SCM-Gebäude 1
Saison veranschlagt – dies auch vor dem Hintergrund, die traditionelle Regatta lediglich einmal unterbrechen
zu müssen.
Die Baumaßnahmen werden in logistisch sinnvollen Abschnitten zeitlich eingegliedert.
Die Befahrbarkeit der Annette-Allee während der Bauphase wird gewährleistet. Eine Öff-
nung der Annette-Allee im Westen ist nicht vorgesehen und wird auch künftig ausgeschlossen.
Fragen / Hinweise
Es wird angeregt, die Öffentlichkeit umfangreicher in die Planung einzubeziehen, hierfür werden weitere
Bürgerbeteiligungen angeregt.
Beantwortung
Im weiteren Planverfahren ist im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB eine weitere Partizipations-
möglichkeit der Öffentlichkeit gegeben, die voraussichtlich vor den Sommerferien 2005 stattfinden wird. Dar-
über hinaus gehende weitere Bürgerinformationen sind verfahrensrechtlich gem. BauGB nicht vorgesehen.
Fragen / Hinweise
Eine Bürgerin äußert ausdrücklich, das Projekt sei inhaltlich und gestalterisch überzeugend.
6. ZUSAMMENFASSUNG
Der Bezirksvorsteher fasst zum Schluss die wesentlichen Fragen und Anregungen zusammen. Mit dem
Hinweis, dass das Ergebnis der Bürgerversammlung protokolliert und im weiteren Verfahren den politischen
Gremien vorgelegt wird, wird die Sitzung mit besten Wünschen für die kommenden Festtage gegen 20:30
Uhr geschlossen.
gez. gez.
___________________________ _____________________________
Herr Fischer-Baumeister Herr Steinhoff / Büro Wolters Partner
Bezirksvorsteher Münster-Mitte Schriftführer

Analge 3 - textl. Festsetzungen

2145 Zeichen

VBP Nr. 493 Aasee-Terrassen
Stadt Münster
Anlage 3
zur Vorlage Nr. 191/2005
1. Textliche Festsetzungen
1. Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB
1.1 Die Bezugshöhe für die festgesetzte maximale Bauhöhe der Gebäude nördlich der Annette -
Allee ist die Höhe + 59,00 m ü.NN = Oberkante der geplanten öffentlich nutzbaren Tiefgarage
einschließlich dauerhafter Begrünung / Übergrünung (§ 16 (2) 4 i.V.m. § 18 (1) BauNVO.
1.2 Die Bezugshöhe für die festgesetzte maximale Bauhöhe der Sonderbauten am Seeufer ist die
Oberkante der neuen Uferpromenade = 54,80 m ü.NN. (§ 16 (2) 4 i.V.m. § 18 (1) BauNVO.
1.3 Außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen sind oberirdische Stellplätze
und Garagen gem. § 12 (6) BauNVO und Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO unzuläs-
sig.
1.4 Fenster zu Schlafräumen in den mit  xxxx  gekennzeichneten Fassaden der Wohngebäude
sind zu Lüftungszwecken mit einer schalldämmenden evtl. fensterunabhängigen Lüftungsein-
richtung auszustatten. Das Schalldämmmaß von Lüftungseinrichtungen / Rolladenkästen ist
bei der Berechnung des resultierenden Schalldämmmaßes  R' w.res zu berücksichtigen. Die
betroffenen Fassaden sind mit einem erforderlichen  R' w.res  = 30dB auszuführen (§ 9 (1) Nr.
24 BauGB).
1.5 Für die Tiefgaragenzufahrt-/ausfahrt sind folgende technische Vorkehrungen zu treffen (§ 9 (1)
Nr. 24 BauGB):
- die Beschrankung liegt innerhalb der Garage,
- die Zufahrt/Ausfahrt ist teilüberdacht und schallabsorbierend zu gestalten,
- die Zufahrt/Ausfahrt (Rampe) der Tiefgarage ist mit einer fugenfreien Oberfläche zu re-
alisieren
2. Hinweise
2.1 Gemäß § 15 DSCHG NRW  ist die  Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt
Münster (Telefon 0251/4926143) oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, Westf.
Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Münster (Telefon 0251/2105252), an-
zuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 Abs. 1 DSCHG NRW unverändert zu erhalten.
2.2 Zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurden ergänzende öffentlich-
rechtliche vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger
abgeschlossen (Durchführungsvertrag).

Anlage 4 - Plan

33 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage Nr. 191/2005

Berichtsvorlage

8115 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 493: Aasee -Terrassen (Aasee / Zentralfriedhof / 
Adenauerallee) 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
28.04.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 
493: Aasee -Terrassen (Aasee / Zentralfriedhof / Adenauerallee) öffentlich auszulegen. 
 
 
Begründung:
 
 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte am 01.10.2003 die Verwaltung mit der Durchführung ei-
nes Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahrens beauftragt. Auf der Grundlage des ausge-
wählten Konzeptes vom Bewerberteam Investor Dr. Hellenthal / Münster und Architekt Bastian / 
Coesfeld (Ratsbeschluss vom 14.07.2004) wurde zwischenzeitlich die liegenschaftliche und städ-
tebauliche Umsetzung des Projektes "Aasee-Terrasen" weiterentwickelt.  
 
Das Verfahren zur planungsrechtlichen Sicherung der Bauaufgabe wurde mit der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB am 21.12.2004 eingeleitet. Ca. 70 Bürgerinnen 
und Bürger nahmen den Informationstermin über die Inhalte des Planverfahren und des Baupro-
jekts wahr (siehe Anlage: Niederschrift). Der formelle Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan folgte am 09.02.2005 durch den Rat der Stadt Münster. 
 
 
Nachdem Gutachten zum Immissionschutz (Verkehrs- und Freizeitlärm) und zum Baugrund 
durch den Vorhabenträger erstellt sowie die wesentlichen Umweltbelange erhoben waren, wur-
den die Fachämter und Behörden/Träger öffentlicher Belange zur Planung gehört. Die Stellung-
nahmen sind in den vorgelegten Entwurf zum Bebauungsplan eingeflossen. Darüber hinaus wird 
das wasserrechtliche Verfahren zur mit dem Vorhaben verbundenen, geplanten Änderung der 
Aasee-Uferkante und deren Auswirkungen zzt. parallel vorbereitet. 
 
• In den Stellungnahmen der Fachbehörden und in den Meinungsäußerungen der Bürgerinnen 
und Bürger stehen der weitgehenden Zustimmung zu der geplanten städtebaulichen und 
Vorlagen-Nr.: 
V/0191/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Philipp / Herr Krause  
Ruf: 
492 6121 / 6120 
E-Mail: 
PhilippM@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.03.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
funktionalen Attraktivitätssteigerung des Aaseebereichs - insbesondere Aufwertung der Was-
sersport- und Freizeitnutzung einschließlich Gastronomie - Bedenken zur ausreichenden Ver-
sorgung mit Parkraum gegenüber.  
Um die Aufgabe des vorhandenen Parkplatzes / Nordseite Annette-Allee mit 150 Stellplätzen 
zugunsten einer Wohnnutzung (vorwiegend Büronutzung im östlichen Gebäude) zu kompen-
sieren, soll die geplante Tiefgarage über die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze 
hinaus erweitert werden: Die festgesetzte Tiefgaragenfläche bietet neben ca. 55 privaten, ab-
getrennten Stellplätzen somit ca. 80 öffentlich zugängliche Stellplätze, die damit nicht nur den 
Nutzern der projektierten Gebäude zur Verfügung stehen werden. Die tägliche Bewirtschaf-
tung soll entsprechend heutiger Gebührensätze erfolgen, eine ständige Aufsicht der Garage 
wird durch die Grundstückseigentümer sichergestellt (verpflichtende Regelung im Durchfüh-
rungsvertrag).  
Darüberhinaus wird es durch Umgestaltung in der öffentlichen Verkehrsfläche beidseitig der 
Annette-Allee zwischen Einmündungsbereich und Haus Nr.12 in Senkrechtaufstellung 30 ge-
genüber dem Status quo zusätzliche öffentliche Stellplätze geben (inkl. Bestand = in der 
Summe 52 Stpl.). An der nördlichen Seite der Adenauerallee/östlich Goldene Brücke können 
zudem in Längsrichtung ca. 23 Stellplätze im Straßenraum angeboten werden. Damit ist die 
Aufgabe der Stellplatzanzahl des vorhandenen Parkplatzes annähernd ausgeglichen. 
 
Der Parkdruck, der insbesondere an wettergünstigen Wochenenden und zu Zeiten von Son-
derveranstaltungen schon heute vorhanden ist und auch zukünftig entstehen wird, kann im 
Plangebiet des Bebauungsplans nicht aufgefangen werden - und würde im Umfeld der vor-
handenen Nutzungen auch städtebaulich nicht vertretbar sein. Das erklärte Ziel einer Attrakti-
vitätssteigerung des Naherholungsgebietes Aasee durch das Projekt "Aasee -Terrassen" er-
fordert zu Verkehrsspitzenzeiten die Mitbenutzung vorhandener Parkplatzeinrichtungen im 
Umkreis, die vor allem durch das Angebot auf dem Hindenburgplatz und an der Georgs-
kommende in zumutbarer fußläufiger Entfernung (300-500 m Luftlinie) erreicht werden kön-
nen. Darüber hinaus gibt es in der Nähe kleinere Parkplätze für Friedhofsnutzer an den Zu-
gängen und am Lindenhof. Letztgenannter, selten ausgelasteter Parkplatz wird künftig sicher 
durch die Lage des Gastronomieriegels (Hauptzugang) an der Adenauerallee gegenüber der 
Wegeverbindung zwischen LBS-Gebäude und Aaseitenweg intensiver angenommen. 
 
• Das Grundstück der Gaststätte "Im Himmelreich" wird nicht entsprechend Aufstellungsbe-
schluss in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen. Es wäre als einzige 
Fläche nicht Teil des umsetzungs- und realisierungsorientierten Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplanes.. Die weiterhin gegebene Beurteilung der Fläche nach § 34 Baugesetzbuch er-
möglicht in der Tendenz zudem flexiblere Nutzungszulässigkeiten als durch Aufnahme in den 
Geltungsbereich des Bebauungsplans. 
 
• Die Nutzungsarten der einzelnen Vorhabenprojekte werden in Anlehnung an aktuelle Recht-
sprechung - neben den Ausführungen in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan und dem Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger - in der Plan-
fassung konkret festgeschrieben. Damit ist die Festsetzung einer Gebietskategorie entspre-
chend Baunutzungsverordnung - wie bislang im Vorentwurf der Planung - entbehrlich. 
Gleichwohl wurden im Immissions-Gutachten die zulässigen Werte eines allgemeinen Wohn-
gebietes angesetzt, um auch die benachbarten Wohngebäude an Annette-Allee und Himmel-
reichallee sowie die geplanten Wohnnutzungen nördlich Annette-Allee nutzungsbezogen an-
gemessen zu berücksichtigen.  
Regelungen zum Maß der Grundstücksnutzung gem. BauNVO (GRZ/GFZ) entfallen eben-
falls, da die Gebäude in ihrer Ausdehnung und Geschossigkeit dezidiert durch Planzeichnung 
dargestellt werden (Baugrenzen, max. Höhen, etc.). Bei Anrechnung der geplanten privaten 
Flächen nördlich Annette-Allee in ihrer Gesamtheit ergäbe sich praktisch eine GFZ von 0,8 
analog der zulässigen Ausnutzungs- und Dichtewerte des angrenzenden Bebauungsplans 
Nr. 455: Annette-Allee.

3 
Weitere Einzelheiten zur Planung und der umweltrelevanten Bewertung können den Anlagen 
entnommen werden. 
 
 
Die Erweiterung der Tiefgarage nördlich Annette-Allee zum Zweck der Nutzbarkeit über 
den bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplatznachweis hinaus auch für die Öffent-
lichkeit ist durch städtische Haushaltsmittel (z.B. Ablösebeträge) zu finanzieren. Hierüber 
ist ein gesonderter Beschluss des Rates im Rahmen der Liegenschaftsvorlage zur Pro-
jektumsetzung zu fassen. 
 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan überplant zum Teil den Bebauungsplan Nr. 125: Him-
melreichallee. Die Flurstücke 133, 135, 137 / Flur 19 (Eckbereich Annette-Allee und Fläche hinter 
dem Gebäude Himmelreichallee 25) sind bi slang als "von der Bebauung freizuhaltende 
Grundstücke" festgesetzt. Der aufzustellende Bebauungsplan sieht nach wie vor für diesen Be-
reich überwiegend die Festsetzung einer von Bebauung freizuhaltenden (privaten) Grünfläche 
vor, teilweise eine Baufläche für ein Bürogebäude (ggf. mit Wohnungen in den Obergeschossen) 
an der Annette-Allee. Mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 493 tritt der 
Bebauungsplans Nr. 125 im überlagerten Teilbereich außer Kraft. 
 
 
Die Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 493: Aasee -Terrassen ist ab 
Ende Mai 2005 vorgesehen. 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
1. Niederschrift: Öffentlichkeitsbeteiligung 21.12.2004 
2. Begründung einschl. Umweltbericht 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Bebauungsplan (Verkleinerung)

Beratungsverlauf (2)

12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.04.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Bebauungsplan Nr. 493 (amtlicher Umring) amtlich
  • Adenauerallee
  • Annette-Allee
  • Himmelreichallee 40
  • Weseler Straße
  • Lindenallee
  • Levin-Schücking-Allee
  • Modersohnweg
  • Georgskommende
  • Aa-Seitenweg
  • Promenade

Bebauungsplan Nr. 493

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Aasee-Terrassen (Aasee / Zentralfriedhof / Adenauerallee)

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0191/2005
Typ
Vorlage
Datum
14.03.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37