V/0279/2007
Ostmarkstraße
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Bedenken und Anregungen
23338 Zeichen
...
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0279/2007
Bedenken und Anregungen zu dem Ausbauplan Nr.: 9407 (Bl. 1–3) Ostmarkstraße
nebst Begründung während der Offenlegung vom 13.02. – 13.03.2006
Lfd.
Nr.
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag
1
Herr
Josef Hillebrand
Ostmarkstraße 39
Schreiben vom 28.02.06
a) Der Eingeber ist mit der Ausbauplanung
grundsätzlich einverstanden. Er bittet je-
doch um Angaben zur zukünftigen Ver-
kehrsbelastung, Feinstaub und Lärment-
wicklung. Der Lärmentwicklung soll mög-
lichst schon durch den Einbau eines lärm-
mindernden Straßenbelages entgegenge-
wirkt werden.
Die Befürchtung, dass nach dem Ausbau ein höheres V er-
kehrsaufkommen zu erwarten ist, wird seitens der Ve r-
waltung nicht geteilt. Bei Verkehrszählungen aus de n Jah-
ren 1982 und 2003 hat sich gezeigt, dass die Ver-
kehrsbelastung auf der Ostmarkstraße nicht gestiege n ist.
Der Schwerlastverkehr war demnach sogar leicht rück -
läufig. Der Ausbau der Ostmarkstraße sieht keine Ve r-
breiterung der Fahrbahn, sondern vor allem die Neuo rd-
nung der verschiedenen Nutzungsansprüche vor. Die b au-
lichen Maßnahmen zielen nicht auf eine leistungsfäh igere
Abwicklung des Kfz-Verkehrs ab. Vorhabenbedingt ist des-
halb auch nicht mit einer Zunahme des Kfz-bedingten Fein-
staubes zu rechnen. Im Lärmgutachten wird aufgrund der
anstehenden Verkehrsplanungen für die Ostmarkstraße
eine Entlastung von 16.000 Kfz derzeit auf 13.000 K fz in
Jahr 2015 prognostiziert.
Der bisherige Kenntnisstand bezüglich lärmreduziere nder
Fahrbahndecken ist, dass dort Lärmreduzierungen erz ielt
werden können, wo 70 km/h und schneller gefahren we r-
den darf. Neuere Untersuchungen lassen möglicherwei se
den Schluss zu, dass eine Lärmreduzierung von offen -
porigen Dränbetondecken möglicherweise auch schon b ei
50 km/h zum tragen kommt. Bisher sind in Deutschlan d
erst an zwei Straßen Untersuchungen diesbezüglich g e-
macht worden. Es handelte sich dabei um Stadtstraße n,
die nicht mit der Ostmarkstraße (Hauptverkehrsstraß e)
verglichen werden können.
Unstrittig ist jedoch, dass der Einbau einer offenp origen
Den Bedenken
und Anregun-
gen wird nicht
gefolgt.
- 2 -
...
Lfd.
Nr.
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag
b) Im unmittelbaren Bereich seines Hauses
sind 4 Rinnenabläufe vorgesehen. Wegen
möglicher Absackungen und Lärmbelästi-
gungen beim Überfahren wird ersatzweise
der Einbau von 4 Seiteneinläufen beantragt.
c) Die Planung sieht im Bereich der öst-
lichen Grundstücksgrenze seines Grund-
stückes die Anlegung einer Baumscheibe
vor (Parkstreifenbegrenzung). Da der Ein-
geber dort auf Dauer die einzige Möglichkeit
sieht, seine Grundstückszufahrt anlegen zu
können, bittet er um Verschiebung der
Baumscheibe um rd. 6 m in Richtung Innen-
stadt.
d) Wegen des Alters der Liegenschaft des
Eingebers wird um Beweissicherung vor
Baubeginn gebeten.
Dränbetondecke, die in einem Zug gebaut werden muss ,
die eine spezielle Entwässerung erfordert und einen
erhöhten Reinigungsaufwand zur Offenhaltung der Por en
erfordert, zu deutlichen Kostensteigerungen führen würde.
Der Einbau von Seitenabläufen, wie sie der Eingeber
fordert, ist hier nicht möglich, da sich die Abläuf e im
Bereich der Parkstreifen befinden und der Parkstrei fen zur
Fahrbahn entwässert. Ein ständiges Überfahren durch
Kraftfahrzeuge ist nicht zu befürchten, da sich die Abläufe
in der Rinne befinden. Diese wird auch bei Begeg-
nungsverkehr nicht überfahren, da die Fahrbahn mit einer
Breite von 6,50 m den Begegnungsfall Bus/Bus zulässt. Ein
Absacken der Abläufe ist nicht zu befürchten, da si e auf
Beton gesetzt werden.
Die Anregung wird bei der Umsetzung der Planung
berücksichtigt. Die Möglichkeit für die Anlegung ei ner
Grundstückszufahrt bleibt erhalten.
Grundsätzlich wird vor Baubeginn solcher umfangreic hen
Baumaßnahmen eine Bauzustandserfassung durch einen
externen Gutacher erstellt.
Der Anregung
wird nicht
gefolgt.
Der Anregung
wird gefolgt.
Beschlussvor-
schlag entfällt.
2 Herr
Dr. Joachim Nelles
Gildenstraße 2u
Schreiben vom 08.03.06
a) Der Eingeber befürchtet, dass für die ein-
zelnen Teileinrichtungen nicht ausreichend
Verkehrsraum zur Verfügung steht. Insbe-
sondere sind seiner Meinung nach die
Gehwege nicht ausreichend dimensioniert.
Nach den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen
(EFA 2002) sollten Straßenbegleitende Gehwege nach
Möglichkeit nicht schmaler als 2,10 m sein. Bei Pla nungen
in gewachsener Bebauung und unter Berücksichtigung
aller Nutzungsansprüche (Radfahrer, Fußgänger, Park en,
Laden/Liefern, ÖPNV, MIV) ist vielfach eine Abwägun g
unumgänglich.
Der Parkdruck in diesem Wohngebiet lässt es nicht z u, auf
Parkflächen zu verzichten. Gleiches gilt für Radver kehrs-
Den Bedenken
wird nicht
gefolgt.
- 3 -
...
Lfd.
Nr.
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag
b) Es muss sichergestellt sein, dass die Zu-
wegung zu seinem Grundstück mit vertret-
barem Gefälle hergerichtet wird.
c) Was bedeutet es für die Anlieger, dass
die Kanalisation von Misch- auf Trenn-
system umgestellt wird.
d) Es wird darum gebeten, die Ausschrei-
bung sorgfältig und detailliert vorzuneh-
men, um kostspielige Nachträge zu vermei-
den. Auch soll die Kostenaufteilung in
Kanal- und Straßenbau sorgfältig erfolgen,
anlagen. Der ÖPNV erfordert eine Fahrbahnbreite von 6,50
m. Aufgrund der geringen Geschäftsdichte kann der
Längsverkehr von Fußgängern als nicht so intensiv g e-
wertet werden. Daher sieht die Planung die Reduzier ung
der Gehwegbreiten in Teilbereichen bis auf ein Mind est-
maß von 1,50 m vor.
Bei der Erstellung der Planung wurden die vorhanden en
Zufahrten und Zuwegungen berücksichtigt. Die zukünf tigen
Geh- und Radwege erhalten auf gesamter Länge ein
Quergefälle von 2,5 %. Eine Änderung seiner jetzige n
Zuwegung wird es, wenn überhaupt, nur in sehr gerin gem
Maße geben.
Bestehen auf den Grundstücken bereits getrennte Roh r-
systeme für Schmutz- und Regenwasser (entsprechend
den geltenden Normen) so werden die jeweiligen Grun d-
stücksleitungen an die entsprechenden öffentlichen Kanal-
anschlussleitungen angeschlossen. Wird das private
Abwasser hingegen nur in einem Leitungssystem auf d em
Grundstück abgeführt, so sollen im Zuge der Bau-
maßnahme mindestens die straßenseitigen Dachflächen
und evtl. sonstige erreichbare Flächen an das Regen -
wassersystem angeschlossen werden. In beiden Fällen
trägt das Tiefbauamt die Kosten für die Leitungs-
verlegungen auf den Privatgrundstücken und für die Ober-
flächenwiederherstellung. Die Arbeiten werden in Ab -
stimmung mit den Grundstückseigentümern ausgeführt.
Sollten vorhandene Leitungen auf den Privatgrundstü cken
sanierungs- oder erneuerungswürdig sein, so sind di ese
Arbeiten von den Grundstückseigentümern zu beauftra gen
und zu bezahlen.
Die Ausschreibungen werden grundsätzlich sorgfältig und
detailliert vorgenommen. Es ist u. a. eine Hauptauf gabe
des Tiefbauamtes bei der Erstellung einer Ausschrei bung
dafür Sorge zu tragen, dass keine kostspieligen Nac hträge
erforderlich werden. Eine Unterteilung der Kanal- u nd
Beschlussvor-
schlag entfällt.
Beschlussvor-
schlag entfällt.
Beschlussvor-
schlag entfällt.
- 4 -
...
Lfd.
Nr.
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag
weil die Anlieger zu Straßenbaubeiträgen
veranlagt werden.
Straßenbauarbeiten wird ebenfalls grundsätzlich vor ge-
nommen, so dass eine centgenaue Abrechnung der Stra -
ßenbaubeträge (wie es auch die Straßenbaubei-
tragssatzung vorsieht) erfolgen kann.
3 Frau
Erika Schnitzler-Verlage
Beckhofstraße 20
Schreiben vom 10.03.06
a) Die Eingeberin hält den geplanten Aus-
bau für überflüssig und stellt die gesamte
Maßnahme massiv in Frage.
b) Aus ihrer Sicht kommt es nach dem Aus-
bau zu deutlich höherem Verkehrsauf-
kommen und damit zu stärkeren Lärm- und
Umweltbelastungen.
c) Auch wird die erstmalige Anlegung von
Parkstreifen und separaten Gehwegen für
absolut unnötig gehalten und ist Auslöser
dafür, dass eine höhere Verkehrsge-
fährdung für die Radfahrer entsteht.
Die Ostmarkstraße ist abgängig und muss aus der Sic ht
der Verwaltung dringend erneuert werden. Dabei ist es
sinnvoll, die vorhandenen Verkehrsflächen den heuti gen
Erfordernissen entsprechend zu überplanen und neu
auszubauen.
Zu der Befürchtung des höheren Verkehrsaufkommens
etc. siehe unter lfd. Nr. 1 Buchstabe a).
In Münster werden straßenbegleitende Radwege über-
wiegend als Hochbordradwege ausgebaut. Es ist festz u-
stellen, dass sich erfahrungsgemäß die Mehrheit der Mün-
steraner Bevölkerung, vor allem aber die schwachen Ver-
kehrsteilnehmer wie Kinder und ältere Menschen, auf die-
sen Radwegen sicherer fühlen als bei einer Radwege-
führung auf der Fahrbahn. Eine höhere Verkehrsgefäh r-
dung, wie die Eingeberin sie befürchtet, wird in ke inster
Weise gesehen. Ganz im Gegenteil ist zu erwarten, d ass
durch die separaten Radwege auf gesamter Länge eine
deutliche Steigerung der Sicherheit für die Radfahr er er-
reicht wird.
Auf der Nordseite der Ostmarkstraße wird derzeit au f dem
Gehweg zwischen den Baumscheiben widerrechtlich ge-
parkt, auch wenn dies aufgrund des hohen Parkdrucks in
diesem Bereich zurzeit geduldet wird. Der Aufbau der Geh-
wege ist für diese Belastungen nicht ausreichend di men-
sioniert und wird hierdurch langfristig beschädigt. Die beid-
seitige Anordnung von Parkstreifen und Baumscheiben
dient auch als Element der Straßenraumgestaltung. Zudem
wird durch die Anordnung von Parkstreifen das Parke n bis
in die Einmündungsbereiche verhindert. Die Sichtver hält-
nisse für den ein- und ausfahrenden Kfz-Verkehr aus den
Den Bedenken
wird nicht
gefolgt.
Den Bedenken
wird nicht
gefolgt.
Den Bedenken
wird nicht
gefolgt.
- 5 -
...
Lfd.
Nr.
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag
d) Die Einstufung der Ostmarkstraße als
Hauptverkehrsstraße wird für falsch ge-
halten.
einmündenden Straßen, aber auch für querende Fußgän -
ger, werden hierdurch verbessert.
Bei der in dem Informationsschreiben beschriebenen Ein-
stufung der Ostmarkstraße als Hauptverkehrsstraße h an-
delt es sich um eine Bewertung im straßenbaubei-
tragsrechtlichen Sinn. Gemäß § 3 Abs. 3 Buchstabe c ) der
Straßenbaubeitragssatzung gelten als Hauptverkehrs-
straßen Straßen, die dem durchgehenden innerörtlich en
Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr di e-
nen, insbesondere Bundes-, Land- und Kreisstraßen. Die
Ostmarkstraße gehört zum Vorbehaltsnetz der Stadt M ün-
ster und ist aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung aus
der Sicht der Verwaltung als Hauptverkehrsstraße ri chtig
eingestuft.
Den Bedenken
wird nicht
gefolgt.
4 Frau
Renate Meißner
Herr
Dr. Hartwig Meißner
Drostestraße 30
Schreiben vom 11.03.06
Die Eingeber bemängeln, dass keine Park-
streifen in der Ostmarkstraße in Höhe der
Einmündung Wiener Straße (zwischen den
Häusern 54 bis 70 südlich und 51 bis 63
nördlich) geplant sind. Gerade die Park-
platzknappheit wird als vorrangig zu lösen-
des Problem angesehen. Ggf. ist auf die
Anlegung von einzelnen Bushaltestellen zu-
gunsten zusätzlicher Stellflächen zu ver-
zichten.
Die Planung sieht eine größtmögliche Anzahl von Ste ll-
plätzen vor. Zusätzlich dient die beidseitige Anord ung von
Parkstreifen und Baumscheiben der Straßenraumgestal -
tung.
In dem zu betrachtenden Bauabschnitt liegen die Hal te-
stellen „Erpho-Kirche“ und „Wiener Straße“. Befahre n wird
die Ostmarkstraße von der Stadtbuslinie 7 im 20’-Ta kt. Der
Linienweg ist über das mit dem 2. Nahverkehrsplan d er
Stadt Münster beschlossene Tagesnetz festgelegt. Er folgt
den Erschließungsgrundsätzen für Wohnquartiere in
Münster. An den beiden Haltestellen steigen werktäg lich
etwa 500 Fahrgäste ein bzw. aus. Weder die Lage und die
bauliche Gestaltung noch die Anzahl der Haltestelle n sind
aus der Sicht der Verwaltung in Frage zu stellen.
Den Bedenken
und Anregun-
gen wird nicht
gefolgt.
5 Herr
Florian Heskamp
Hammer Straße 40
Eingabe vom 13.03.06
Die Signalisierung und Markierung der Rad-
wegeführung im Bereich Wiener Straße und
Dieckstraße wird für nicht eindeutig und für
fehlerhaft gehalten. Es wird um Prüfung ge-
beten ob die vorgesehenen Haltebalken,
wegen geplanter Aufstellflächen für Fuß-
gänger, entfallen können.
Die Radfahrer in Richtung Schifffahrter Damm benöti gen
im Kreuzungsbereich mit der Wiener Straße ein eigen es
Lichtsignal (im Plan der Offenlegung nicht dargeste llt) mit
Haltelinie, da die gegenüberliegende neue Fußgänger furt
auf der südöstlichen Ecke keine Auftrittsfläche hat . Ohne
Radsignal würden die Radfahrer mit den bei Grün
gehenden Fußgängern kollidieren.
Da die Radfahrer im Kreuzungsbereich Ostmarkstr./Di eck-
Den Bedenken
und Anregun-
gen wird nicht
gefolgt.
- 6 -
...
Lfd.
Nr.
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag
straße ein Radsignal erhalten, bleibt auch der Halt ebalken
nahe am Fahrbahnrand bestehen. Mit einer Herausnahm e
des Radsignals könnte es zu einer Kollision mit den aus
der Dieckstraße kommenden PKW kommen.
6 Wohnungsverein vom
1893 E. G.
Geschäftsführendes
Vorstandsmitglied
Bernd Sturm
Schnorrenburg 21
48147 Münster
Eingabe vom 13.03.06
Der Eingeber befürchtet einen Parknotstand
vor den Häusern Ostmarkstraße 46-58 (zwi-
schen Lönsstr. und Wiener Str.), da hier nur
wenige Stellplätze wegen der Bushaltestelle
vorgesehen sind.
Es wird angeregt, die Vorgärten der Häuser
möglicherweise in die Planung für Parkflä-
chen mit einzubeziehen.
In diesem Bereich waren zunächst nur drei Stellplät ze
vorgesehen. Ebenso waren drei Baumscheiben zwischen
der Lönsstr. und der Wiener Str. eingeplant. Nach
Überprüfung und in Abstimmung mit den Ämtern 61 und 67
kann auf eine Baumscheibe verzichtet werden. Dafür
werden 4 zusätzliche Stellplätze ausgewiesen. Insge samt
stehen somit 7 Stellplätze zur Verfügung. Für diese s kurze
Stück ist vor den Häusern 48 bis 54 der Radweg aufg rund
der Stellplatzbreite auf 1,00 m reduziert worden. E ine
Einbeziehung der Vorgärten wird nicht in Betracht gezogen.
Der Anregung
wird teilweise
gefolgt.
7 Eheleute
Gisela und Thomas
Stewering
Im Wenkendiek 5B
46244 Bottrop
Schreiben vom 13.03.06
Die Eingeber regen an, gleichzeitig mit dem
Ausbau der Ostmarkstraße auch die Straße
Alter Milchhof (unselbstständig) mit zu über-
planen und auszubauen. Ihrer Meinung
nach bestehen Defizite im Bereich der Geh-
wegflächen, die Parkverhältnisse seien
nicht geregelt und eine Begrünung mit
Bäumen wird als sinnvoll erachtet.
Aus der Sicht der Verwaltung befindet sich die Stra ße Alter
Michhof in baulich einwandfreiem und verkehrssicher em
Zustand. Der Ausbau ist seitens der Straßenerhaltun g zum
jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich zumal Leitung sverle-
gungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ostmark-
straße nicht geplant sind. Zudem soll das charakter -
istische Pflaster der Straße erhalten bleiben. Auch aus
planerischen Gründen besteht kein Planungsbedarf. B ei
der Prüfung zur Verbesserung der Einmündungssituation z.
B. durch ein „Baumtor“ oder weitere Möglichkeiten z ur
Begrünung, hat sich ergeben, dass eine Anpflanzung eines
Baumes auf der Westseite im Einmündungsbereich durc h
vorhandene Gas-, Wasser- und Stromleitungen nicht
möglich ist. Nur auf der Ostseite wäre ein Baumstan dort
möglich. Aufgrund der dann nur einseitigen „Torsitu ation“
soll auch auf diesen Baum verzichtet werden. Auch w eitere
Möglichkeiten zur Begrünung der Straße Alter Milchh of
sind nicht effektiv, da diese aus Sicht der Verwalt ung keine
Verbesserung der Verkehrssituation und des
Gesamteindruckes darstellen.
Der Anregung
wird nicht
gefolgt.
8 Frau
Petra Böngeler
a) Die Eingeberin teilt die Meinung der
Eheleute Stewering (Nr. 7). Auch sie möch-
Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 7.
Der Anregung
wird nicht
- 7 -
...
Lfd.
Nr.
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag
Alter Milchhof 9
Schreiben vom 30.05.06
(verspätet)
te den Alten Milchhof mit ausgebaut haben.
b) Außerdem wird die Rechtmäßigkeit des
vorläufigen Abrechnungsgebietes ange-
zweifelt. Wenn die Straße Alter Milchhof als
unselbstständiger Bestandteil der Ost-
markstraße angesehen wird, sind nach
Meinung der Eingeberin weitere Straßen in
die Abrechnung einzubeziehen.
Das äußere Erscheinungsbild, d. h. der Gesamteindru ck,
den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbe-
fangenen Beobachter vermitteln, sind grundsätzlich maß-
gebend für die Beantwortung der insbesondere bei de r
Abrechnung einer öffentlichen Stichstraße (Sackgass e,
hier Alter Milchof) bedeutsamen Frage, ob es sich i nsoweit
um eine aus der Sicht des Beitragsrechts selbststän dige
Anlage oder lediglich um eine unselbstständige, mit Kfz
aller Art befahrbare Verkehrsanlage und damit um ei n „An-
hängsel“, also einen Abschnitt der Straße handelt, in die
die Sackgasse einmündet.
Auf der Grundlage dieser Betrachtungsweise ist davo n
auszugehen, dass grundsätzlich alle abzweigenden befahr-
baren Verkehrsanlagen als unselbstständige „Anhängs el“
zu qualifizieren sind, die nach den tatsächlichen V er-
hältnissen den Eindruck einer Zufahrt vermitteln, d . h. die
(ungefähr) wie eine Zufahrt aussehen. Die Stichstraße Alter
Milchof hat im öffentlichen Bereich lediglich eine Länge von
rd. 40 Meter und vermittelt beispielhaft den Eindru ck einer
Zufahrt. Sie ist damit nach Auffassung der Verwaltu ng
unselbstständiger Bestandteil der Ostmarkstraße.
Alle übrigen kreuzenden oder einmündenden Straßen i m
Bereich der „Anlage“ Ostmarkstraße vermitteln genau die-
sen Eindruck nicht. Auch die Stichstraße nördlich d er
Wiener Straße ist aus der Sicht der Verwaltung nich t als
unselbstständiges „Anhängsel“ der Ostmarkstraße zu ver-
stehen sondern vermittelt auch aufgrund ihrer Länge und
Breite eine selbstständigen Charakter. Daher sind d ie an-
liegenen Grundstücke der Stichstr. Wiener Str. rich tiger-
weise nicht bei der Verteilung des umlagefähigen Au f-
wandes berücksichtigt worden.
gefolgt.
Den Bedenken
wird nicht
gefolgt.
9 Frau
Käthi Klein
Kalthoffweg 27
Die Eingeberin bezweifelt die Recht-
mäßigkeit des vorläufigen Abrechnungs-
gebietes. Sie ist der Meinung, der Alte
Siehe Begründung zu lfd. Nr. 8 Buchstabe b). Den Be denken
wird nicht
gefolgt.
- 8 -
...
Lfd.
Nr.
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag
46539 Dinslaken
Schreiben vom 11.06.06
(verspätet)
Milchhof ist nicht (unselbstständiger)
Bestandteil der Ostmarkstraße.
10 Herr
Ludger Wilhelm
Ostmarkstraße 21
48145 Münster
Eingabe vom 09.03.03
a) Der Eingeber wünscht, dass der vor sei-
nem Haus Ostmarkstraße 21 geplante
Baum ersatzlos gestrichen wird. Er selbst
habe vor ca. 15 Jahren 3 Bäume im Rah-
men einer Stadtbegrünungsmaßnahme vor
seinem Haus gepflanzt. Ein zusätzlicher
Baum würde dem Haus noch mehr Licht
nehmen und den Verlust eines zusätz-
lichen Stellplatzes bedeuten.
b) Außerdem kann seiner Meinung nach auf
den Ausbau des nördlichen Radweges zwi-
schen Beckhofstraße und Dieckstraße ver-
zichtet werden. Die Radfahrer wären dann
über die Beckhofstraße und Dieckstraße zu
führen. So ließe sich der bisherige Ausbau-
zustand erhalten und Baukosten könnten
gespart werden.
Die Anregung ist sinnvoll und bei der weitergehende n
Planung wird der Baum ersatzlos gestrichen.
Die Ostmarkstraße als Straße des Vorbehaltsnetzes i st
verkehrstechnisch als Hauptverkehrsstraße einzustuf en.
Sie übernimmt für den hier angesprochenen Radverkeh r
einerseits die Erschließungsfunktion für angrenzend e
Wohnquartiere als andererseits auch den reinen Anli eger-
verkehr. Zudem stellt die Ostmarkstraße eine Verbin -
dungsachse zwischen dem Osten von Münster (Handorf,
Mariendorf, Sudmühle) und der östlichen Innenstadt dar
und nimmt damit zusätzlich den überörtlichen und de n
ortsteilverbindenden Radverkehr auf. Der Radverkehr in
Münster wird im gesamten Stadtgebiet entlang von Ha upt-
verkehrsstraßen straßenbegleitend geführt und entsp rech-
end angenommen. Eine vom direkten und kürzesten Weg
abgesetzte Umfahrung ist nicht begreifbar und würde nicht
akzeptiert werden.
Der Anregung
wird gefolgt.
Der Anregung
wird nicht ge-
folgt.
11 Herr
Klaus Kappen
Ostmarkstraße 85
48145 Münster
Eingabe vom 22.03.06
a) Der Eingeber wünscht, dass seine
Grundstückszufahrt auf gesamter Länge
der Toreinfahrt abgesenkt wird.
b) Die abgesenkten Bordsteine im Bereich
des Hauses 97 bis zur Straße Alter Milchhof
führen dazu, dass die dortigen Neben-
anlagen häufig überfahren werden um an
links in die Albertstraße abbiegende PKW
vorbeizufahren. Auch wird der Bereich mit
Der Anregung wird gefolgt. Es wird die gesamte Brei te der
Toreinfahrt abgesenkt.
Die Fahrbahn wird zukünftig durch einen Hochbord mi t 10
cm Anschlag zum Radweg hin begrenzt. Ein Überfahren in
dem Bereich ist dann nicht mehr zu erwarten. Auf di e
Aufstellung von zusätzlichen Pollern vor der HS-Nr. 85 bis
zur Einmündung Alter Milchhof kann aus der Sicht de r
Verwaltung verzichtet werden.
Der Anregung
wird gefolgt.
Den Anregun-
gen wird teil-
weise gefolgt.
- 9 -
Lfd.
Nr.
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag
den abgesenkten Bordsteinen vielfach von
Zulieferern oder Kunden der dort an-
sässigen Geschäfte zum Parken genutzt.
Es wird angeregt, die Bordsteine wieder an-
zuheben und zusätzlich Poller aufzustellen,
um die Gefahrenstelle zu entschärfen.
c) Es wird um Überprüfung gebeten, ob die
geplante Fahrbahn dem Verkehrsauf-
kommen gerecht wird.
d) Der Eingeber möchte wissen, ob die
zukünftige Fahrbahn breiter sein wird als
bisher. Es ist seiner Meinung nach
unbedingt zu vermeiden, dass der LKW-
Verkehr dadurch zunimmt.
Der Aufbau der Fahrbahn wird in Bauklasse II (Ge-
samtaufbau mindestens 51 cm) erstellt. Die Bauklass e ist
für die Aufnahme von Lkw-Verkehr und ÖPNV besonders
geeignet.
Die jetzige Fahrbahn der Ostmarkstraße ist breiter als zu-
künftig geplant. Zurzeit schwankt die Fahrbahnbreit e zwi-
schen 7,00 und 7,50 m. Zusätzlich ist auf der Nords eite
zwischen der Straße Alter Milchhof und Dieckstraße, mit
Ausnahme des Bereiches der Haltestelle „Wiener Stra ße“,
ein 1,20 bis 1,45 m breiter Radfahrstreifen abmarki ert. Im
gesamten Bereich auf der Südseite zwischen Erphokir che
und Albertstraße wird die Fahrbahn beparkt. Dadurch
erscheint die heutige Fahrbahn schmaler als sie tatsächlich
ist. Die zukünftig geplante Breite von 6,50 m lässt ein
Begegnungsfall Bus/ Bus zu. Ein Anstieg der Nutzung von
mehrachsigen Lkw ist nicht prognostiziert.
Beschlussvor-
schlag entfällt.
Beschlussvor-
schlag entfällt.
Beschlussvorlage
9054 Zeichen
V/0279/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Ostmarkstraße - Umbau zwischen Kirchstraße und Albertstraße
1. Beschluss über Bedenken und Anregung
2. Baubeschluss
Beratungsfolge
08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
22.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Den eingereichten Bedenken und Anregungen wird entsprechend den Beschlussvorschlä-
gen in der Anlage 1 zugestimmt, teilweise zugestimmt bzw. nicht zugestimmt.
2. Die Ostmarkstraße wird auf der Grundlage des Ausbauplanes des Tiefbauamtes, Reg.-Nr.
9407, 1-3 (3) vom 7.10.2005 umgebaut
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von ca. 1.300.000 € entstehen. Für den
passiven Lärmschutz entstehen Kosten in Höhe von ca. 240.000 €.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.540.000 € stehen im Haushaltsplan 2007 bzw. im Finanz-
und Investitionsprogramm 2006 – 2010 zur Verfügung.
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6301.950.1350.4 Bauk. Str. Ostmarkstr. Zw.
Kirchstraße und Albertstr.
2007
2008
2009
2010
300.000
650.000
650.000
0
VE 2008
650.000
VE 2009
650.000
Vorlagen-Nr.:
V/0279/2007
Auskunft erteilt:
Frau Scholte
Ruf:
492 66 45
E-Mail:
Scholte@stadt-muenster.de
Datum:
04.04.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0279/2007
Insgesamt: 1.600.000
Einnahmen
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6301.361.1350.5 Zuschuss Ostmarkstr. Zw.
Kirchstraße und Albertstr.
2007
2008
2009
2010
Spätere
Jahre
100.000
150.000
155.000
140.000
100.000
6300.350.0010.6 Straßenbaubeiträge nach
§ 8 KAG
2009 2.300.000 Davon für
Ostmarkstr.
Ca. 500.000
Insgesamt: 1.145.000
Begründung:
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und zur Ordnung des ruhenden Verkehrs so-
wie aufgrund der hohen Instandhaltungskosten der Fahrbahn und der Nebenanlagen soll die Ost-
markstraße zwischen Kirchstraße und Albertstraße umgebaut werden. Die vorhandene Betonfahr-
bahn muss entfernt werden. Die Nebenanlagen sind auf Grund der Nutzungsentfremdung, wie z.
B. Parken auf den Gehwegen, sanierungsbedürftig.
Der vorhandene Mischwasserkanal wird im Zuge der Straßenerneuerung in ein Trennsystem um-
gestellt. Hierfür muss zusätzlich ein Regenwasserkanal verlegt werden.
Auf der Südseite der Ostmarkstraße sind ein 2,80 bis 4,00 m breiter Gehweg und ein ca. 2,00 m
breiter Radweg vorhanden. Im gesamten Bereich zwischen Erphokirche und Albertstraße wird auf
der Fahrbahn geparkt.
Auf der Nordseite besteht ein ca. 3,60 m breiter Gehweg, der zwischen den Baumscheiben auf
ganzer Länge beparkt wird. Der Radfahrer wird zwischen der Straße Alter Milchhof und Dieckstra-
ße, bis auf den Bereich der Haltestelle „Wiener Straße“, auf einem 1,45 m breiten Radfahrstreifen
geführt.
Die Planung sieht eine Neugliederung des Straßenraumes unter Berücksichtigung der Nutzungs-
ansprüche aller Verkehrsarten vor.
Die vorhandene Betonfahrbahn wird durch eine asphaltierte Fahrbahn ersetzt. Die Fahrbahn erhält
in Zukunft eine Breite von 2 x 3,25 m = 6,50 m. Somit ist sie im gesamten Straßenabschnitt um ca.
2,50 m reduziert worden. Die asphaltierte Fahrbahn erhält einen Aufbau gemäß der Bauklasse II.
Im Kreuzungsbereich Wiener Straße sind zwei Bushaltestellen vorgesehen. Um eine Vorbeifahrt
am haltenden Bus gewährleisten zu können, wird der jeweilige Fahrstreifen auf 5,50 m aufgewei-
tet. Die Haltestellen werden barrierefrei umgebaut. Sie erhalten auf einer Länge von 18 m einen
Niederflurbusbordstein mit 16 cm Bordanschlag. Gleichzeitig werden im Gehweg Aufmerksam-
keitsstreifen in Querrichtung verlegt.
Der geplante Umbau sieht beidseitig Geh- und Radwege vor. Der Gehweg wird auf beiden Seiten
mit einer Breite von ≥ 1,50 m ausgeführt. Der 1,25 m breite Radweg erhält zur Fahrbahn bzw. zum
Parkstreifen einen Sicherheitsstreifen von 75 cm.
Die nördlichen Nebenanlagen werden auf dem gesamten Abschnitt neu gegliedert. Hier ist vorge-
sehen, analog der Südseite den Radweg neben dem Gehweg als Hochbordradweg zu führen. Da-
für müssen in diesem Streckenabschnitt die vorhandenen Baumstandorte (Nord- und Südseite
- 3 -
V/0279/2007
insgesamt 19) entfallen. Neue Baumstandorte (Nord- und Südseite insgesamt 23) werden auf der
Nord- und Südseite in den geplanten Längsparkstreifen integriert. Die neuen Stellplätze werden als
Längsparkstreifen mit einer Breite von ca. 2,00 m angeordnet. In Längsrichtung werden die Stell-
plätze durch Vorziehen des Bordes bei Hauszufahrten und im Bereich der neu angelegten Baum-
scheiben unterbrochen.
Die Entwässerung der Fahrbahn und des Geh- und Radweges erfolgt über die geplanten Abläufe
in die neu erstellte Regenwasserkanalisation.
Im Zuge des Umbaus werden die Lichtsignalanlagen im Kreuzungsbereich Dieckstr. / Kirchstr. und
Wiener Str. / Ostmarkstr. mit Blindensignalgebern ausgerüstet.
Es wurde für die Ostmarkstraße eine Schalltechnische Untersuchung (Verkehrslärmvorsorge)
durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden
müssen. Die geschätzten Kosten für den Einbau der Schallschutzfenster an den zu schützenden
Gebäuden betragen ca. 238.500 €. Die Kosten für den Einbau werden den Hauseigentümern zu
100 % erstattet.
Die Ostmarkstraße wird nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz) als Hauptverkehrsstraße ein-
gestuft. Daher müssen sich die Anlieger an den Umbaukosten für die Teileinrichtungen Fahrbahn,
Geh- und Radwege sowie dem Parkstreifen mit 40-80 % der beitragsfähigen Kosten (ca. 500.000
€) beteiligen. Zum Abrechnungsgebiet gehört die Os tmarkstraße und die Stichstraße Alter Milch-
hof. Um den Anliegern die Möglichkeit zu geben Anregungen und Bedenken zur geplanten Maß-
nahme vorzutragen, wurde die Planung in der Zeit vom 13.02. bis zum 13.03.2006 offengelegt. Die
Bedenken und Anregungen mitsamt den Entscheidungen sind aus der Anlage 1 ersichtlich.
Die Straße Alter Milchhof ist im Sinne des Straßenbaurechts ein unselbständiger Bestandteil der
Ostmarkstraße und gehört deshalb in das Abrechnungsgebiet Ostmarkstraße/ Alter Milchhof. Die
Ostmarkstraße erfährt eine wesentliche Verbesser ung i. S. des Beitragsrechts. Daher beteiligen
sich die Anlieger der Ostmarkstraße und der Straße Alter Milchhof an den Straßenbaubeiträgen
der Ostmarkstraße.
Wenn die Straße Alter Milchhof in den kommenden Jahren erneuert werden muss, wird es keine
Kostenumlegung geben, da sie keine selbständige Anlage im Sinne des Straßenbaurechts ist. Die
dann anfallenden Kosten verbleiben insgesamt bei der Stadt Münster. Die Anlieger des Abrech-
nungsgebietes beteiligen sich in keiner Weise an den Kosten. Nur bei einem gleichzeitigen Ausbau
Ostmarkstraße und Alter Milchhof könnten die Te ileinrichtungen des Alten Milchhofes entspre-
chend den Anteilsätzen refinanziert werden.
Aus Sicht der Verwaltung befindet sich die Straße Alter Milchhof aber in einem baulich guten und
verkehrssicheren Zustand. Ein möglicher Ausbau mit Asphalt zerstört das schöne, charakteristi-
sche Pflaster. Die Ausbaukosten bei bituminöser Bauweise der Fahrbahn betragen ca. 39.000 €.
Die Kosten für eine Pflasterbauweise mit neu zu liefernden Großpflastersteinen würde ca. 65.000 €
(ca. 66,66 % mehr) kosten. Nach heutigem Stand sind keine Kanalarbeiten oder Leitungsverle-
gungen seitens der Stadtwerke erforderlich. Somit wird ein Ausbau der Straße Alter Milchhof nicht
befürwortet.
Bei der Prüfung zur Verbesserung der Einmündungssituation z. B. durch ein „Baumtor“ oder weite-
re Möglichkeiten zur Begrünung, hat sich ergeben, dass eine Anpflanzung eines Baumes auf der
Westseite im Einmündungsbereich durch vorhandene Gas-, Wasser- und Stromleitungen nicht
möglich ist. Nur auf der Ostseite wäre ein Baumstandort möglich. Aufgrund der dann nur einseiti-
gen „Torsituation“ soll auch auf diesen Baum verzichtet werden. Auch weitere Möglichkeiten zur
Begrünung der Straße Alter Milchhof sind nicht effektiv, da diese aus Sicht der Verwaltung keine
Verbesserung der Verkehrsituation und des Gesamteindruckes darstellen.
- 4 -
V/0279/2007
Blick in die Straße Alter Milchhof Blick zur Ostmarkstraße
Für den Umbau der Ostmarkstraße wurde ein Förderantrag (Zuwendungen in Höhe von 645.000
€) im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes an das Land gestellt. Mit der Bewilli-
gung durch die Bezirksregierung wird in der 2. Jahreshälfte 2007 gerechnet. Die Umsetzung der
Baumaßnahme ist direkt nach der Bewilligung in 2007 geplant und dauert ca. 1,5-2 Jahre.
Um den betroffenen Anwohnern frühzeitig Informationen über unvermeidbare Behinderungen und
Belästigungen bei der Durchführung der Baumaßnahme zu geben, erfolgt eine aktive Öffentlich-
keitsarbeit und ggf. eine direkte Ansprache der Anlieger.
i. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage 1: Bedenken und Anregungen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Ostmarkstraße 39
- Wiener Straße
- Kirchstraße
- Gildenstraße 2u
- Drostestraße 30
- Hammer Straße 40
- Dieckstraße
- Lönsstraße
- Albertstraße 1
- Schifffahrter Damm
- Alter Milchhof 9
- Schnorrenburg 21
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0279/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.04.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37