Mandari Insight

V/0279/2007

Ostmarkstraße

Vorlagen 04.04.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 22.05.2007, TOP 4.8

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Ansehen

LPLAN-3N

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Ansehen

LPLAN-2N

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Ansehen

Bedenken und Anregungen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

LPLAN-1N

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Bedenken und Anregungen

23338 Zeichen

... 
   Anlage 1 zur Vorlage Nr.  V/0279/2007  
 
Bedenken und Anregungen zu dem Ausbauplan Nr.:  9407 (Bl. 1–3) Ostmarkstraße  
  
nebst Begründung während der Offenlegung vom 13.02. – 13.03.2006 
 
Lfd.  
Nr. 
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag 
1 
 
Herr 
Josef Hillebrand 
Ostmarkstraße 39 
Schreiben vom 28.02.06 
a) Der Eingeber ist mit der Ausbauplanung 
grundsätzlich einverstanden. Er bittet je-
doch um Angaben zur zukünftigen Ver-
kehrsbelastung, Feinstaub und Lärment-
wicklung. Der Lärmentwicklung soll mög-
lichst schon durch den Einbau eines lärm-
mindernden Straßenbelages entgegenge-
wirkt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Befürchtung, dass nach dem Ausbau ein höheres V er-
kehrsaufkommen zu erwarten ist, wird seitens der Ve r-
waltung nicht geteilt. Bei Verkehrszählungen aus de n Jah-
ren 1982 und 2003 hat sich gezeigt, dass die Ver-
kehrsbelastung auf der Ostmarkstraße nicht gestiege n ist. 
Der Schwerlastverkehr war demnach sogar leicht rück -
läufig. Der Ausbau der Ostmarkstraße sieht keine Ve r-
breiterung der Fahrbahn, sondern vor allem die Neuo rd-
nung der verschiedenen Nutzungsansprüche vor. Die b au-
lichen Maßnahmen zielen nicht auf eine leistungsfäh igere 
Abwicklung  des Kfz-Verkehrs ab. Vorhabenbedingt ist des-
halb auch nicht mit einer Zunahme des Kfz-bedingten Fein-
staubes zu rechnen. Im Lärmgutachten wird aufgrund der 
anstehenden Verkehrsplanungen für die Ostmarkstraße  
eine Entlastung von 16.000 Kfz derzeit auf 13.000 K fz in 
Jahr 2015 prognostiziert. 
Der bisherige Kenntnisstand bezüglich lärmreduziere nder 
Fahrbahndecken ist, dass dort Lärmreduzierungen erz ielt 
werden können, wo 70 km/h und schneller gefahren we r-
den darf. Neuere Untersuchungen lassen möglicherwei se 
den Schluss zu, dass eine Lärmreduzierung von offen -
porigen Dränbetondecken möglicherweise auch schon b ei 
50 km/h zum tragen kommt. Bisher sind in Deutschlan d 
erst an zwei Straßen Untersuchungen diesbezüglich g e-
macht worden. Es handelte sich dabei um Stadtstraße n, 
die nicht mit der Ostmarkstraße (Hauptverkehrsstraß e) 
verglichen werden können. 
Unstrittig ist jedoch, dass der Einbau einer offenp origen 
Den Bedenken 
und Anregun-
gen wird nicht 
gefolgt.

- 2 - 
... 
Lfd.  
Nr. 
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag 
 
 
 
 
 
b) Im unmittelbaren Bereich seines Hauses 
sind 4 Rinnenabläufe vorgesehen. Wegen 
möglicher Absackungen und Lärmbelästi-
gungen beim Überfahren wird ersatzweise 
der Einbau von 4 Seiteneinläufen beantragt. 
 
 
 
 
 
 
c) Die Planung sieht im Bereich der öst-
lichen Grundstücksgrenze seines Grund-
stückes die Anlegung einer Baumscheibe 
vor (Parkstreifenbegrenzung). Da der Ein-
geber dort auf Dauer die einzige Möglichkeit 
sieht, seine Grundstückszufahrt anlegen zu 
können, bittet er um Verschiebung der 
Baumscheibe um rd. 6 m in Richtung Innen-
stadt. 
d) Wegen des Alters der Liegenschaft des 
Eingebers wird um Beweissicherung vor 
Baubeginn gebeten. 
Dränbetondecke, die in einem Zug gebaut werden muss , 
die eine spezielle Entwässerung erfordert und einen  
erhöhten Reinigungsaufwand zur Offenhaltung der Por en 
erfordert, zu deutlichen Kostensteigerungen führen würde. 
 
Der Einbau von Seitenabläufen, wie sie der Eingeber  
fordert, ist hier nicht möglich, da sich die Abläuf e im 
Bereich der Parkstreifen befinden und der Parkstrei fen zur 
Fahrbahn entwässert. Ein ständiges Überfahren durch  
Kraftfahrzeuge ist nicht zu befürchten, da sich die  Abläufe 
in der Rinne befinden. Diese wird auch bei Begeg-
nungsverkehr nicht überfahren, da die Fahrbahn mit einer 
Breite von 6,50 m den Begegnungsfall Bus/Bus zulässt. Ein 
Absacken der Abläufe ist nicht zu befürchten, da si e auf 
Beton gesetzt werden. 
Die Anregung wird bei der Umsetzung der Planung 
berücksichtigt. Die Möglichkeit für die Anlegung ei ner 
Grundstückszufahrt bleibt erhalten.  
 
 
 
 
 
 
Grundsätzlich wird vor Baubeginn solcher umfangreic hen 
Baumaßnahmen eine Bauzustandserfassung durch einen 
externen Gutacher erstellt.  
 
 
 
 
 
Der Anregung 
wird nicht 
    
gefolgt. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Anregung 
wird gefolgt. 
 
 
 
 
 
 
 
Beschlussvor-
schlag entfällt. 
2 Herr 
Dr. Joachim Nelles 
Gildenstraße 2u 
Schreiben vom 08.03.06 
a) Der Eingeber befürchtet, dass für die ein-
zelnen Teileinrichtungen nicht ausreichend 
Verkehrsraum zur Verfügung steht. Insbe-
sondere sind seiner Meinung nach die 
Gehwege nicht ausreichend dimensioniert. 
 
 
 
 
Nach den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen 
(EFA 2002) sollten Straßenbegleitende Gehwege nach 
Möglichkeit nicht schmaler als 2,10 m sein. Bei Pla nungen 
in gewachsener Bebauung und unter Berücksichtigung 
aller Nutzungsansprüche (Radfahrer, Fußgänger, Park en, 
Laden/Liefern, ÖPNV, MIV) ist vielfach eine Abwägun g 
unumgänglich.  
Der Parkdruck in diesem Wohngebiet lässt es nicht z u, auf 
Parkflächen zu verzichten. Gleiches gilt für Radver kehrs-
Den Bedenken 
wird nicht 
   
gefolgt.

- 3 - 
... 
Lfd.  
Nr. 
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag 
 
 
 
 
 
 
b) Es muss sichergestellt sein, dass die Zu-
wegung zu seinem Grundstück mit vertret-
barem Gefälle hergerichtet wird. 
 
 
 
c) Was bedeutet es für die Anlieger, dass 
die Kanalisation von Misch- auf Trenn-
system umgestellt wird. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
d) Es wird darum gebeten, die Ausschrei-
bung sorgfältig und detailliert vorzuneh-
men, um kostspielige Nachträge zu vermei-
den. Auch soll die Kostenaufteilung in 
Kanal- und Straßenbau sorgfältig erfolgen, 
anlagen. Der ÖPNV erfordert eine Fahrbahnbreite von 6,50 
m. Aufgrund der geringen Geschäftsdichte kann der 
Längsverkehr von Fußgängern als nicht so intensiv g e-
wertet werden. Daher sieht die Planung die Reduzier ung 
der Gehwegbreiten in Teilbereichen bis auf ein Mind est-
maß  von 1,50 m vor.  
Bei der Erstellung der Planung wurden die vorhanden en 
Zufahrten und Zuwegungen berücksichtigt. Die zukünf tigen 
Geh- und Radwege erhalten auf gesamter Länge ein 
Quergefälle von 2,5 %. Eine Änderung seiner jetzige n 
Zuwegung wird es, wenn überhaupt, nur in sehr gerin gem 
Maße geben.  
Bestehen auf den Grundstücken bereits getrennte Roh r-
systeme für Schmutz- und Regenwasser (entsprechend 
den geltenden Normen) so werden die jeweiligen Grun d-
stücksleitungen an die entsprechenden öffentlichen Kanal-
anschlussleitungen angeschlossen. Wird das private 
Abwasser hingegen nur in einem Leitungssystem auf d em 
Grundstück abgeführt, so sollen im Zuge der Bau-
maßnahme mindestens die straßenseitigen Dachflächen  
und evtl. sonstige erreichbare Flächen an das Regen -
wassersystem angeschlossen werden. In beiden Fällen  
trägt das Tiefbauamt die Kosten für die Leitungs-
verlegungen auf den Privatgrundstücken und für die Ober-
flächenwiederherstellung. Die Arbeiten werden in Ab -
stimmung mit den Grundstückseigentümern ausgeführt. 
Sollten vorhandene Leitungen auf den Privatgrundstü cken 
sanierungs- oder erneuerungswürdig sein, so sind di ese 
Arbeiten von den Grundstückseigentümern zu beauftra gen 
und zu bezahlen. 
 
Die Ausschreibungen werden grundsätzlich sorgfältig  und 
detailliert vorgenommen. Es ist u. a. eine Hauptauf gabe 
des Tiefbauamtes bei der Erstellung einer Ausschrei bung 
dafür Sorge zu tragen, dass keine kostspieligen Nac hträge 
erforderlich werden. Eine Unterteilung der Kanal- u nd 
 
 
 
 
 
 
Beschlussvor-
schlag entfällt. 
 
 
 
 
Beschlussvor-
schlag entfällt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beschlussvor-
schlag entfällt.

- 4 - 
... 
Lfd.  
Nr. 
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag 
weil die Anlieger zu Straßenbaubeiträgen 
veranlagt werden.  
Straßenbauarbeiten wird ebenfalls grundsätzlich vor ge-
nommen, so dass eine centgenaue Abrechnung der Stra -
ßenbaubeträge (wie es auch die Straßenbaubei-
tragssatzung vorsieht)  erfolgen kann.  
3 Frau 
Erika Schnitzler-Verlage 
Beckhofstraße 20 
Schreiben vom 10.03.06 
a) Die Eingeberin hält den geplanten Aus-
bau für überflüssig und stellt die gesamte 
Maßnahme massiv in Frage. 
 
 
b) Aus ihrer Sicht kommt es nach dem Aus-
bau zu deutlich höherem Verkehrsauf-
kommen und damit zu stärkeren Lärm- und 
Umweltbelastungen. 
c) Auch wird die erstmalige Anlegung von 
Parkstreifen und separaten Gehwegen für 
absolut unnötig gehalten und ist Auslöser 
dafür, dass eine höhere Verkehrsge-
fährdung für die Radfahrer entsteht. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Ostmarkstraße ist abgängig und muss aus der Sic ht 
der Verwaltung dringend erneuert werden. Dabei ist es 
sinnvoll, die vorhandenen Verkehrsflächen den heuti gen 
Erfordernissen entsprechend zu überplanen und neu 
auszubauen.  
Zu der Befürchtung des höheren Verkehrsaufkommens 
etc. siehe unter lfd. Nr. 1 Buchstabe a). 
 
 
In Münster werden straßenbegleitende Radwege über-
wiegend als Hochbordradwege ausgebaut. Es ist festz u-
stellen, dass sich erfahrungsgemäß die Mehrheit der  Mün-
steraner Bevölkerung, vor allem aber die schwachen Ver-
kehrsteilnehmer wie Kinder und ältere Menschen, auf  die-
sen Radwegen sicherer fühlen als bei einer Radwege-
führung auf der Fahrbahn. Eine höhere Verkehrsgefäh r-
dung, wie die Eingeberin sie befürchtet, wird in ke inster 
Weise gesehen. Ganz im Gegenteil ist zu erwarten, d ass 
durch die separaten Radwege auf gesamter Länge eine  
deutliche Steigerung der Sicherheit für die Radfahr er er-
reicht wird. 
Auf der Nordseite der Ostmarkstraße wird derzeit au f dem 
Gehweg zwischen den Baumscheiben widerrechtlich ge-
parkt, auch wenn dies aufgrund des hohen Parkdrucks  in 
diesem Bereich zurzeit geduldet wird. Der Aufbau der Geh-
wege ist für diese Belastungen nicht ausreichend di men-
sioniert und wird hierdurch langfristig beschädigt.  Die beid-
seitige Anordnung von Parkstreifen und Baumscheiben  
dient auch als Element der Straßenraumgestaltung. Zudem 
wird durch die Anordnung von Parkstreifen das Parke n bis 
in die Einmündungsbereiche verhindert. Die Sichtver hält-
nisse für den ein- und ausfahrenden Kfz-Verkehr aus  den 
Den Bedenken 
wird nicht 
gefolgt. 
 
 
Den Bedenken 
wird nicht 
gefolgt. 
 
Den Bedenken 
wird nicht 
gefolgt.

- 5 - 
... 
Lfd.  
Nr. 
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag 
 
 
d) Die Einstufung der Ostmarkstraße als 
Hauptverkehrsstraße wird für falsch ge-
halten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
einmündenden Straßen, aber auch für querende Fußgän -
ger, werden hierdurch verbessert. 
Bei der in dem Informationsschreiben beschriebenen Ein-
stufung der Ostmarkstraße als Hauptverkehrsstraße h an-
delt es sich um eine Bewertung im straßenbaubei-
tragsrechtlichen Sinn. Gemäß § 3 Abs. 3 Buchstabe c ) der 
Straßenbaubeitragssatzung gelten als Hauptverkehrs-
straßen Straßen, die dem durchgehenden innerörtlich en 
Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr di e-
nen, insbesondere Bundes-, Land- und Kreisstraßen. Die 
Ostmarkstraße gehört zum Vorbehaltsnetz der Stadt M ün-
ster und ist aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung  aus 
der Sicht der Verwaltung als Hauptverkehrsstraße ri chtig 
eingestuft. 
 
 
Den Bedenken 
wird nicht 
gefolgt. 
4 Frau 
Renate Meißner 
Herr 
Dr. Hartwig Meißner 
Drostestraße 30 
Schreiben vom 11.03.06 
Die Eingeber bemängeln, dass keine Park-
streifen in der Ostmarkstraße in Höhe der 
Einmündung Wiener Straße (zwischen den 
Häusern 54 bis 70 südlich und 51 bis 63 
nördlich) geplant sind. Gerade die Park-
platzknappheit wird als vorrangig zu lösen-
des Problem angesehen. Ggf. ist auf die 
Anlegung von einzelnen Bushaltestellen zu-
gunsten zusätzlicher Stellflächen zu ver-
zichten. 
Die Planung sieht eine größtmögliche Anzahl von Ste ll-
plätzen vor. Zusätzlich dient die beidseitige Anord ung von 
Parkstreifen und Baumscheiben der Straßenraumgestal -
tung. 
In dem zu betrachtenden Bauabschnitt liegen die Hal te-
stellen „Erpho-Kirche“ und „Wiener Straße“. Befahre n wird 
die Ostmarkstraße von der Stadtbuslinie 7 im 20’-Ta kt. Der 
Linienweg ist über das mit dem 2. Nahverkehrsplan d er 
Stadt Münster beschlossene Tagesnetz festgelegt. Er  folgt 
den Erschließungsgrundsätzen für Wohnquartiere in 
Münster. An den beiden Haltestellen steigen werktäg lich 
etwa 500 Fahrgäste ein bzw. aus. Weder die Lage und  die 
bauliche Gestaltung noch die Anzahl der Haltestelle n sind 
aus der Sicht der Verwaltung in Frage zu stellen. 
Den Bedenken 
und Anregun-
gen wird nicht 
gefolgt. 
5 Herr 
Florian Heskamp 
Hammer Straße 40 
Eingabe vom 13.03.06  
Die Signalisierung und Markierung der Rad-
wegeführung im Bereich Wiener Straße und 
Dieckstraße wird für nicht eindeutig und für 
fehlerhaft gehalten. Es wird um Prüfung ge-
beten ob die vorgesehenen Haltebalken, 
wegen geplanter Aufstellflächen für Fuß-
gänger, entfallen können. 
Die Radfahrer in Richtung Schifffahrter Damm benöti gen 
im Kreuzungsbereich mit der Wiener Straße ein eigen es 
Lichtsignal (im Plan der Offenlegung nicht dargeste llt) mit 
Haltelinie, da die gegenüberliegende neue Fußgänger furt 
auf der südöstlichen Ecke keine Auftrittsfläche hat . Ohne 
Radsignal würden die Radfahrer mit den bei Grün 
gehenden Fußgängern kollidieren. 
Da die Radfahrer im Kreuzungsbereich Ostmarkstr./Di eck-
Den Bedenken 
und Anregun-
gen wird nicht 
gefolgt.

- 6 - 
... 
Lfd.  
Nr. 
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag 
straße ein Radsignal erhalten, bleibt auch der Halt ebalken 
nahe am Fahrbahnrand bestehen. Mit einer Herausnahm e 
des Radsignals könnte es zu einer Kollision mit den  aus 
der Dieckstraße kommenden PKW kommen. 
6 Wohnungsverein vom 
1893 E. G. 
Geschäftsführendes 
Vorstandsmitglied 
Bernd Sturm 
Schnorrenburg 21 
48147 Münster 
Eingabe vom 13.03.06 
 
Der Eingeber befürchtet einen Parknotstand 
vor den Häusern Ostmarkstraße 46-58 (zwi-
schen Lönsstr. und Wiener Str.), da hier nur 
wenige Stellplätze wegen der Bushaltestelle 
vorgesehen sind. 
Es wird angeregt, die Vorgärten der Häuser 
möglicherweise in die Planung für Parkflä-
chen mit einzubeziehen. 
In diesem Bereich waren zunächst nur drei Stellplät ze 
vorgesehen. Ebenso waren drei Baumscheiben zwischen  
der Lönsstr. und der Wiener Str. eingeplant. Nach 
Überprüfung und in Abstimmung mit den Ämtern 61 und 67 
kann auf eine Baumscheibe verzichtet werden. Dafür 
werden 4 zusätzliche Stellplätze ausgewiesen. Insge samt 
stehen somit 7 Stellplätze zur Verfügung. Für diese s kurze 
Stück ist vor den Häusern 48 bis 54 der Radweg aufg rund 
der Stellplatzbreite auf 1,00 m reduziert worden. E ine 
Einbeziehung der Vorgärten wird nicht in Betracht gezogen. 
 
Der Anregung 
wird teilweise 
gefolgt. 
7 Eheleute 
Gisela und Thomas 
Stewering 
Im Wenkendiek 5B 
46244 Bottrop 
Schreiben vom 13.03.06 
Die Eingeber regen an, gleichzeitig mit dem 
Ausbau der Ostmarkstraße auch die Straße 
Alter Milchhof (unselbstständig) mit zu über-
planen und auszubauen. Ihrer Meinung 
nach bestehen Defizite im Bereich der Geh-
wegflächen, die Parkverhältnisse seien 
nicht geregelt und eine Begrünung mit 
Bäumen wird als sinnvoll erachtet. 
Aus der Sicht der Verwaltung befindet sich die Stra ße Alter 
Michhof in baulich einwandfreiem und verkehrssicher em 
Zustand. Der Ausbau ist seitens der Straßenerhaltun g zum 
jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich zumal Leitung sverle-
gungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ostmark-
straße nicht geplant sind. Zudem soll das charakter -
istische Pflaster der Straße erhalten bleiben. Auch  aus 
planerischen Gründen besteht kein Planungsbedarf. B ei 
der Prüfung zur Verbesserung der Einmündungssituation z. 
B. durch ein „Baumtor“ oder weitere Möglichkeiten z ur 
Begrünung, hat sich ergeben, dass eine Anpflanzung eines 
Baumes auf der Westseite im Einmündungsbereich durc h 
vorhandene Gas-, Wasser- und Stromleitungen nicht 
möglich ist. Nur auf der Ostseite wäre ein Baumstan dort 
möglich. Aufgrund der dann nur einseitigen „Torsitu ation“ 
soll auch auf diesen Baum verzichtet werden. Auch w eitere 
Möglichkeiten zur Begrünung der Straße Alter Milchh of 
sind nicht effektiv, da diese aus Sicht der Verwalt ung keine 
Verbesserung der Verkehrssituation und des 
Gesamteindruckes darstellen. 
Der Anregung 
wird nicht 
gefolgt. 
8 Frau 
Petra Böngeler 
a) Die Eingeberin teilt die Meinung der 
Eheleute Stewering (Nr. 7). Auch sie möch-
Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 7. 
 
Der Anregung 
wird nicht

- 7 - 
... 
Lfd.  
Nr. 
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag 
Alter Milchhof 9 
Schreiben vom 30.05.06 
(verspätet) 
te den Alten Milchhof mit ausgebaut haben. 
 
b) Außerdem wird die Rechtmäßigkeit des 
vorläufigen Abrechnungsgebietes ange-
zweifelt. Wenn die Straße Alter Milchhof als 
unselbstständiger Bestandteil der Ost-
markstraße angesehen wird, sind nach 
Meinung der Eingeberin weitere Straßen in 
die Abrechnung einzubeziehen.  
 
 
 
 
Das äußere Erscheinungsbild, d. h. der Gesamteindru ck, 
den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem  unbe-
fangenen Beobachter vermitteln, sind grundsätzlich maß-
gebend für die Beantwortung der insbesondere bei de r 
Abrechnung einer öffentlichen Stichstraße (Sackgass e, 
hier Alter Milchof) bedeutsamen Frage, ob es sich i nsoweit 
um eine aus der Sicht des Beitragsrechts selbststän dige 
Anlage oder lediglich um eine unselbstständige, mit  Kfz 
aller Art befahrbare Verkehrsanlage und damit um ei n „An-
hängsel“, also einen Abschnitt der Straße handelt, in die 
die Sackgasse einmündet.  
Auf der Grundlage dieser Betrachtungsweise ist davo n 
auszugehen, dass grundsätzlich alle abzweigenden befahr-
baren Verkehrsanlagen als unselbstständige „Anhängs el“ 
zu qualifizieren sind, die nach den tatsächlichen V er-
hältnissen den Eindruck einer Zufahrt vermitteln, d . h. die 
(ungefähr) wie eine Zufahrt aussehen. Die Stichstraße Alter 
Milchof hat im öffentlichen Bereich lediglich eine Länge von 
rd. 40 Meter und vermittelt beispielhaft den Eindru ck einer 
Zufahrt. Sie ist damit nach Auffassung der Verwaltu ng 
unselbstständiger Bestandteil der Ostmarkstraße. 
Alle übrigen kreuzenden oder einmündenden Straßen i m 
Bereich der „Anlage“ Ostmarkstraße vermitteln genau  die-
sen Eindruck nicht. Auch die Stichstraße nördlich d er 
Wiener Straße ist aus der Sicht der Verwaltung nich t als 
unselbstständiges „Anhängsel“ der Ostmarkstraße zu ver-
stehen sondern vermittelt auch aufgrund ihrer Länge  und 
Breite eine selbstständigen Charakter. Daher sind d ie an-
liegenen Grundstücke der Stichstr. Wiener Str. rich tiger-
weise nicht bei der Verteilung des umlagefähigen Au f-
wandes berücksichtigt worden. 
gefolgt. 
 
Den Bedenken 
wird nicht 
gefolgt. 
9 Frau 
Käthi Klein 
Kalthoffweg 27 
Die Eingeberin bezweifelt die Recht-
mäßigkeit des vorläufigen Abrechnungs-
gebietes. Sie ist der Meinung, der Alte 
Siehe Begründung zu lfd. Nr. 8 Buchstabe b). Den Be denken 
wird nicht 
   
gefolgt.

- 8 - 
... 
Lfd.  
Nr. 
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag 
46539 Dinslaken 
Schreiben vom 11.06.06 
(verspätet) 
Milchhof ist nicht (unselbstständiger) 
Bestandteil der Ostmarkstraße. 
10 Herr 
Ludger Wilhelm 
Ostmarkstraße 21 
48145 Münster 
Eingabe vom 09.03.03 
a) Der Eingeber wünscht, dass der vor sei-
nem Haus Ostmarkstraße 21 geplante 
Baum ersatzlos gestrichen wird. Er selbst 
habe vor ca. 15 Jahren 3 Bäume im Rah-
men einer Stadtbegrünungsmaßnahme vor 
seinem Haus gepflanzt. Ein zusätzlicher 
Baum würde dem Haus noch mehr Licht 
nehmen und den Verlust eines zusätz-
lichen Stellplatzes bedeuten. 
b) Außerdem kann seiner Meinung nach auf 
den Ausbau des nördlichen Radweges zwi-
schen Beckhofstraße und Dieckstraße ver-
zichtet werden. Die Radfahrer wären dann 
über die Beckhofstraße und Dieckstraße zu 
führen. So ließe sich der bisherige Ausbau-
zustand erhalten und Baukosten könnten 
gespart werden.  
Die Anregung ist sinnvoll und bei der weitergehende n 
Planung wird der Baum ersatzlos gestrichen. 
 
 
 
 
 
 
 
Die Ostmarkstraße als Straße des Vorbehaltsnetzes i st 
verkehrstechnisch als Hauptverkehrsstraße einzustuf en. 
Sie übernimmt für den hier angesprochenen Radverkeh r 
einerseits die Erschließungsfunktion für angrenzend e 
Wohnquartiere als andererseits auch den reinen Anli eger-
verkehr. Zudem stellt die Ostmarkstraße eine Verbin -
dungsachse zwischen dem Osten von Münster (Handorf,  
Mariendorf, Sudmühle) und der östlichen Innenstadt dar 
und nimmt damit zusätzlich den überörtlichen und de n 
ortsteilverbindenden Radverkehr auf. Der Radverkehr  in 
Münster wird im gesamten Stadtgebiet entlang von Ha upt-
verkehrsstraßen straßenbegleitend geführt und entsp rech-
end angenommen. Eine vom direkten und kürzesten Weg  
abgesetzte Umfahrung ist nicht begreifbar und würde  nicht 
akzeptiert werden.  
Der Anregung 
wird gefolgt. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Anregung 
wird nicht ge-
folgt. 
11 Herr 
Klaus Kappen 
Ostmarkstraße 85 
48145 Münster 
Eingabe vom 22.03.06 
a) Der Eingeber wünscht, dass seine 
Grundstückszufahrt auf gesamter Länge 
der Toreinfahrt abgesenkt wird. 
b) Die abgesenkten Bordsteine im Bereich 
des Hauses 97 bis zur Straße Alter Milchhof 
führen dazu, dass die dortigen Neben-
anlagen häufig überfahren werden um an 
links in die Albertstraße abbiegende PKW 
vorbeizufahren. Auch wird der Bereich mit 
Der Anregung wird gefolgt. Es wird die gesamte Brei te der 
Toreinfahrt abgesenkt. 
 
Die Fahrbahn wird zukünftig durch einen Hochbord mi t 10 
cm Anschlag zum Radweg hin begrenzt. Ein Überfahren  in 
dem Bereich ist dann nicht mehr zu erwarten. Auf di e 
Aufstellung von zusätzlichen Pollern vor der HS-Nr.  85 bis 
zur Einmündung Alter Milchhof kann aus der Sicht de r 
Verwaltung verzichtet werden. 
Der Anregung 
wird gefolgt. 
 
Den Anregun-
gen wird teil-
weise gefolgt.

- 9 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag 
den abgesenkten Bordsteinen vielfach von 
Zulieferern oder Kunden der dort an-
sässigen Geschäfte zum Parken genutzt. 
Es wird angeregt, die Bordsteine wieder an-
zuheben und zusätzlich Poller aufzustellen, 
um die Gefahrenstelle zu entschärfen. 
c) Es wird um Überprüfung gebeten, ob die 
geplante Fahrbahn dem Verkehrsauf-
kommen gerecht wird. 
d) Der Eingeber möchte wissen, ob die 
zukünftige Fahrbahn breiter sein wird als 
bisher. Es ist seiner Meinung nach 
unbedingt zu vermeiden, dass der LKW-
Verkehr dadurch zunimmt. 
 
 
 
 
 
 
Der Aufbau der Fahrbahn wird in Bauklasse II (Ge-
samtaufbau mindestens 51 cm) erstellt. Die Bauklass e ist 
für die Aufnahme von Lkw-Verkehr und ÖPNV besonders  
geeignet.  
Die jetzige Fahrbahn der Ostmarkstraße ist breiter als zu-
künftig geplant. Zurzeit schwankt die Fahrbahnbreit e zwi-
schen 7,00 und 7,50 m. Zusätzlich ist auf der Nords eite 
zwischen der Straße Alter Milchhof und Dieckstraße,  mit 
Ausnahme des Bereiches der Haltestelle „Wiener Stra ße“, 
ein 1,20 bis 1,45 m breiter Radfahrstreifen abmarki ert. Im 
gesamten Bereich auf der Südseite zwischen Erphokir che 
und Albertstraße wird die Fahrbahn beparkt. Dadurch  
erscheint die heutige Fahrbahn schmaler als sie tatsächlich 
ist. Die zukünftig geplante Breite von 6,50 m lässt  ein 
Begegnungsfall Bus/ Bus zu. Ein Anstieg der Nutzung  von 
mehrachsigen Lkw ist nicht prognostiziert.  
 
 
 
 
 
 
Beschlussvor-
schlag entfällt. 
 
 
Beschlussvor-
schlag entfällt.

Beschlussvorlage

9054 Zeichen

V/0279/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ostmarkstraße - Umbau zwischen Kirchstraße und Albertstraße 
1. Beschluss über Bedenken und Anregung 
2. Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
22.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Den eingereichten Bedenken und Anregungen wird entsprechend den Beschlussvorschlä-
gen in der Anlage 1 zugestimmt, teilweise zugestimmt bzw. nicht zugestimmt.  
 
2. Die Ostmarkstraße wird auf der Grundlage des Ausbauplanes des Tiefbauamtes, Reg.-Nr. 
9407, 1-3 (3) vom 7.10.2005 umgebaut 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von ca. 1.300.000 € entstehen. Für den 
passiven Lärmschutz entstehen Kosten in Höhe von ca. 240.000 €. 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.540.000 € stehen im Haushaltsplan 2007 bzw. im Finanz- 
und Investitionsprogramm 2006 – 2010 zur Verfügung. 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6301.950.1350.4 Bauk. Str. Ostmarkstr. Zw. 
Kirchstraße und Albertstr. 
2007 
 
 
 
2008 
2009 
2010 
300.000 
 
 
 
650.000 
650.000 
0 
VE 2008 
650.000 
VE 2009 
650.000 
     
Vorlagen-Nr.: 
V/0279/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Scholte 
Ruf: 
492 66 45 
E-Mail: 
Scholte@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.04.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0279/2007 
 
Insgesamt: 1.600.000  
 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6301.361.1350.5 Zuschuss Ostmarkstr. Zw. 
Kirchstraße und Albertstr. 
2007 
2008 
2009 
2010 
Spätere 
Jahre 
 
100.000 
150.000 
155.000 
140.000 
100.000 
 
6300.350.0010.6 Straßenbaubeiträge nach  
§ 8 KAG 
2009 2.300.000 Davon für 
Ostmarkstr. 
Ca. 500.000 
 
Insgesamt:  1.145.000 
 
 
 
Begründung: 
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und zur Ordnung des ruhenden Verkehrs so-
wie aufgrund der hohen Instandhaltungskosten der Fahrbahn und der Nebenanlagen soll die Ost-
markstraße zwischen Kirchstraße und Albertstraße umgebaut werden. Die vorhandene Betonfahr-
bahn muss entfernt werden. Die Nebenanlagen sind auf Grund der Nutzungsentfremdung, wie z. 
B. Parken auf den Gehwegen, sanierungsbedürftig.  
 
Der vorhandene Mischwasserkanal wird im Zuge der Straßenerneuerung in ein Trennsystem um-
gestellt. Hierfür muss zusätzlich ein Regenwasserkanal verlegt werden.  
Auf der Südseite der Ostmarkstraße sind ein 2,80 bis 4,00 m breiter Gehweg und ein ca. 2,00 m 
breiter Radweg vorhanden. Im gesamten Bereich zwischen Erphokirche und Albertstraße wird auf 
der Fahrbahn geparkt.  
Auf der Nordseite besteht ein ca. 3,60 m breiter Gehweg, der zwischen den Baumscheiben auf 
ganzer Länge beparkt wird. Der Radfahrer wird zwischen der Straße Alter Milchhof und Dieckstra-
ße, bis auf den Bereich der Haltestelle „Wiener Straße“, auf einem 1,45 m breiten Radfahrstreifen 
geführt.  
 
Die Planung sieht eine Neugliederung des Straßenraumes unter Berücksichtigung der Nutzungs-
ansprüche aller Verkehrsarten vor. 
Die vorhandene Betonfahrbahn wird durch eine asphaltierte Fahrbahn ersetzt. Die Fahrbahn erhält 
in Zukunft eine Breite von 2 x 3,25 m = 6,50 m. Somit ist sie im gesamten Straßenabschnitt um ca. 
2,50 m reduziert worden. Die asphaltierte Fahrbahn erhält einen Aufbau gemäß der Bauklasse II. 
 
Im Kreuzungsbereich Wiener Straße sind zwei Bushaltestellen vorgesehen. Um eine Vorbeifahrt 
am haltenden Bus gewährleisten zu können, wird der jeweilige Fahrstreifen auf 5,50 m aufgewei-
tet. Die Haltestellen werden barrierefrei umgebaut. Sie erhalten auf einer Länge von 18 m einen 
Niederflurbusbordstein mit 16 cm Bordanschlag. Gleichzeitig werden im Gehweg Aufmerksam-
keitsstreifen in Querrichtung verlegt.  
Der geplante Umbau sieht beidseitig Geh- und Radwege vor. Der Gehweg wird auf beiden Seiten 
mit einer Breite von ≥ 1,50 m ausgeführt. Der 1,25 m breite Radweg erhält zur Fahrbahn bzw. zum 
Parkstreifen einen Sicherheitsstreifen von 75 cm. 
Die nördlichen Nebenanlagen werden auf dem gesamten Abschnitt neu gegliedert. Hier ist vorge-
sehen, analog der Südseite den Radweg neben dem Gehweg als Hochbordradweg zu führen. Da-
für müssen in diesem Streckenabschnitt die vorhandenen Baumstandorte (Nord- und Südseite

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insgesamt 19) entfallen. Neue Baumstandorte (Nord- und Südseite insgesamt 23) werden auf der 
Nord- und Südseite in den geplanten Längsparkstreifen integriert. Die neuen Stellplätze werden als 
Längsparkstreifen mit einer Breite von ca. 2,00 m angeordnet. In Längsrichtung werden die Stell-
plätze durch Vorziehen des Bordes bei Hauszufahrten und im Bereich der neu angelegten Baum-
scheiben unterbrochen. 
Die Entwässerung der Fahrbahn und des Geh- und Radweges erfolgt über die geplanten Abläufe 
in die neu erstellte Regenwasserkanalisation.  
Im Zuge des Umbaus werden die Lichtsignalanlagen im Kreuzungsbereich Dieckstr. / Kirchstr. und 
Wiener Str. / Ostmarkstr. mit Blindensignalgebern ausgerüstet.  
 
Es wurde für die Ostmarkstraße eine Schalltechnische Untersuchung (Verkehrslärmvorsorge) 
durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden 
müssen. Die geschätzten Kosten für den Einbau der Schallschutzfenster an den zu schützenden 
Gebäuden betragen ca. 238.500 €. Die Kosten für den Einbau werden den Hauseigentümern zu 
100 % erstattet.  
Die Ostmarkstraße wird nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz) als Hauptverkehrsstraße ein-
gestuft. Daher müssen sich die Anlieger an den Umbaukosten für die Teileinrichtungen Fahrbahn, 
Geh- und Radwege sowie dem Parkstreifen mit 40-80 % der beitragsfähigen Kosten (ca. 500.000 
€) beteiligen. Zum Abrechnungsgebiet gehört die Os tmarkstraße und die Stichstraße Alter Milch-
hof. Um den Anliegern die Möglichkeit zu geben Anregungen und Bedenken zur geplanten Maß-
nahme vorzutragen, wurde die Planung in der Zeit vom 13.02. bis zum 13.03.2006 offengelegt. Die 
Bedenken und Anregungen mitsamt den Entscheidungen sind aus der Anlage 1 ersichtlich.  
Die Straße Alter Milchhof ist im Sinne des Straßenbaurechts ein unselbständiger Bestandteil der 
Ostmarkstraße und gehört deshalb in das Abrechnungsgebiet Ostmarkstraße/ Alter Milchhof. Die 
Ostmarkstraße erfährt eine wesentliche Verbesser ung i. S. des Beitragsrechts. Daher beteiligen 
sich die Anlieger der Ostmarkstraße und der Straße Alter Milchhof an den Straßenbaubeiträgen 
der Ostmarkstraße.  
Wenn die Straße Alter Milchhof in den kommenden Jahren erneuert werden muss, wird es keine 
Kostenumlegung geben, da sie keine selbständige Anlage im Sinne des Straßenbaurechts ist. Die 
dann anfallenden Kosten verbleiben insgesamt bei der Stadt Münster. Die Anlieger des Abrech-
nungsgebietes beteiligen sich in keiner Weise an den Kosten. Nur bei einem gleichzeitigen Ausbau 
Ostmarkstraße und Alter Milchhof könnten die Te ileinrichtungen des Alten Milchhofes entspre-
chend den Anteilsätzen refinanziert werden.  
Aus Sicht der Verwaltung befindet sich die Straße Alter Milchhof aber in einem baulich guten und 
verkehrssicheren Zustand. Ein möglicher Ausbau mit Asphalt zerstört das schöne, charakteristi-
sche Pflaster. Die Ausbaukosten bei bituminöser Bauweise der Fahrbahn betragen ca. 39.000 €. 
Die Kosten für eine Pflasterbauweise mit neu zu liefernden Großpflastersteinen würde ca. 65.000 € 
(ca. 66,66 % mehr) kosten. Nach heutigem Stand sind keine Kanalarbeiten oder Leitungsverle-
gungen seitens der Stadtwerke erforderlich. Somit wird ein Ausbau der Straße Alter Milchhof nicht 
befürwortet. 
Bei der Prüfung zur Verbesserung der Einmündungssituation z. B. durch ein „Baumtor“ oder weite-
re Möglichkeiten zur Begrünung, hat sich ergeben, dass eine Anpflanzung eines Baumes auf der 
Westseite im Einmündungsbereich durch vorhandene Gas-, Wasser- und Stromleitungen nicht 
möglich ist. Nur auf der Ostseite wäre ein Baumstandort möglich. Aufgrund der dann nur einseiti-
gen „Torsituation“ soll auch auf diesen Baum verzichtet werden. Auch weitere Möglichkeiten zur 
Begrünung der Straße Alter Milchhof sind nicht effektiv, da diese aus Sicht der Verwaltung keine 
Verbesserung der Verkehrsituation und des Gesamteindruckes darstellen.

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Blick in die Straße Alter Milchhof    Blick zur Ostmarkstraße 
Für den Umbau der Ostmarkstraße wurde ein Förderantrag (Zuwendungen in Höhe von 645.000 
€) im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes an das Land gestellt. Mit der Bewilli-
gung durch die Bezirksregierung wird in der 2. Jahreshälfte 2007 gerechnet. Die Umsetzung der 
Baumaßnahme ist direkt nach der Bewilligung in 2007 geplant und dauert ca. 1,5-2 Jahre. 
Um den betroffenen Anwohnern frühzeitig Informationen über unvermeidbare Behinderungen und 
Belästigungen bei der Durchführung der Baumaßnahme zu geben, erfolgt eine aktive Öffentlich-
keitsarbeit und ggf. eine direkte Ansprache der Anlieger.  
 
 
 
i. V. 
 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage 1: Bedenken und Anregungen

Beratungsverlauf (2)

08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Ostmarkstraße 39
  • Wiener Straße
  • Kirchstraße
  • Gildenstraße 2u
  • Drostestraße 30
  • Hammer Straße 40
  • Dieckstraße
  • Lönsstraße
  • Albertstraße 1
  • Schifffahrter Damm
  • Alter Milchhof 9
  • Schnorrenburg 21

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0279/2007
Typ
Vorlagen
Datum
04.04.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37