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A-W/0010/2023

Ortskerngestaltung Gievenbeck

Antrag an die BV West 23.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 20.04.2023, TOP 11.3

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 29.03.2023

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Originalantrag

1296 Zeichen

.A-1/ /oo)o / 20 2 ~ i 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MONSTER 
Fraktion in der Bezirksvertretung West BÜNDNIS90 
DIE GRÜNEN 
An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 
Münster-West 
Herrn Jörg Nathaus 
. Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
Ortskerngestaltung Gievenbeck 
Die Bezirksvertretung möge· beschließen: 
STADT MÜNSTER 
2 3, FEB, 2023 
Amt für t:: ... iriJ".;,r- u. Hl<tt;B&\tioe 
Bezi,~ MJ/- k Wo« . . 
21. Februar 2023 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Gestaltung der Außenflächen der Ladenlokale im 
"kleinen" Rüschhausweg angepasst werden muss. 
Begründung: 
Die Räumlichkeiten des Badischen Weincabinets Marx sowie des benachbarten Feinkostgeschäfts Marions 
Taperia werden vom Besitzer der Eisdiele übernommen. Geplant ist nach vorliegenden Informationen ein 
Restaurantbetrleb. Daher wäre es sinnvoll, die Möglichkeiten der Außenbewirtschaftung den neuen 
Gegebenheiten anzupassen. 
Gezeichnet: 
Für die Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Anke Pallas, Fraktionssprecherin 
Kai Bleker 
I<arina I<uschewski 
Jörg Nathaus 
Dr. Hedwig Wening 
Josef Freitag 
BÜNDNIS 90/DIE ijRÜNEN/GAL MONSTER in der BV West 
Grünes Zentrum • Windthorststr. 7 • 48143 Münster 
1t 0251-8995810 • !ilJ 0251-8995815 
~ bv-west@gruene-muenster.de 
hltps://www.gruene-mue.nster.de 
- 1/1 -

Stellungnahme der Verwaltung vom 29.03.2023

2962 Zeichen

A-\J l OOAO/ 202 3 
61.32.0006 
·Herr Beck 
29.03.2023 
61 42 
An die Bezirksvertretung Münster-West 
über 
III 
STADT MÜN~TER 
3 1. MRZ. 2023 
Amt für ßürr"4!r• ll r l .-.-,,, ..... - . ,L.,. tt"' ~ •, 1. 1, ,i"J,;rc \,' ~ 
B~n~ ,.- u 1/M 
-- ---' 
Ortskerngestaltung Gievenbeck / Stellungnahme zum Antrag A-W/0010/2023 
Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen„ inwieweit die Gestaltung der Außenflächen der La­ 
denlokale im„kleinen" Rüschhausweg angesichts der möglichen Neueröffnung eines weiteren 
Gastronomiebetriebes angepasst werden muss. 
Mit den baulichen Entwicklungen in Gievenbeck soll in den kommenden Jahren auch der öf- • 
fentliche Raum im Bereich des Stadtteilzentrums umfassend umgestaltet werden. Im Fokus 
steht dabei insbesondere, zu Fuß Gehenden und Radfahrenden mehr Raum als bisher anzu­ 
bieten und eine Verkehrsberuhigung herzustellen. Das 2019 beschlossene Gestaltungskon­ 
zept sieht irn .kleinen" Rüschhausweg großzügig dimensionierte Seitenbereiche vor, die zum 
Flanieren und Verweilen .einladen sollen (vgl. V/0947/2019). Außengastronomie trägt zur Be­ 
lebung des $tadtraums bei und kann als Katalysator für eine erfolgreiche Entwicklung der Gie­ 
venbecker Ortsmitte wirken. Aus städtebaulicher Sicht ist die Etablierung weiterer Gastrono­ 
miebetriebe daner sehr zu begrüßen. 
Der beigefügten Anlage ist zu entnehmen, dass die Ladenlokale am „kleinen" Rüschhausweg" 
straßenseitig über vorgelagerte private Flächen verfügen (in der Abbildung blau hervorgeho­ 
ben). Vor dem früheren Weinfachhandel befindet sich eine rund 5,0 m breite Privatfläche, die 
· bislang für die Außenbewirtschaftung genutzt wurde. Diese wird auch künftig möglich sein. Die 
Privatfläche vor dem benachbarten Feinko.stgeschäft weist eine Breite von bis zu 2,8 m auf. 
An die Privatflächen schließt sich der bis zu 5,0 m breite öffentliche Gehweg an. Bei Vorliegen 
eines entsprechenden Antrags auf Sondernutzung würde die Stadtverwaltung prüfen, ob die 
Außengastronomie auf Teile des öffentlichen Gehweges ausgedehnt werden kann. Eine Rest­ 
gehweg breite für zu Fuß Gehende von 1,8 m bis 3,0 m müsste in jedem Fall freigehalten wer­ 
den. Außerdem wäre sicherzustellen, dass die Stühle, Tische und sonstigen Aufbauten im 
Brandfall kein Hindernis für die Feuerwehr darstellen. 
Nach Umbau des öffentlichen Raums können sich die Rahmenbedingungen für die Außen­ 
gastronomie angesichts der dann verwirklichten zentralen Platzfläche -nochmals anders dar­ 
stellen. Das Gelingen der Planung ist im entscheidenden Maße von der Mitwirkung der Anlie­ 
genden und Nutzenden abhängig. Die Stadtverwaltung wird die Eigentümerinnen und Eigen­ 
tümer sowie die Geschäftstreibenden daher aktiv in den weiteren Planungs- und Bauprozess 
einbinden. Hierbei wird das Ziel eines attraktiven und belebten Stadtteilzentrums handlungs- 
leitend sein. · 
gez. 
Festersen 
Anlagen 
Anlage: Kennzeichnung der privaten Flächen und Abmessungen

• • ·-o- • • • 
// • • • 
·~

Beratungsverlauf (1)

20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 11.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Windthorststraße 7
  • Rüschhausweg

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Details

Aktenzeichen
A-W/0010/2023
Typ
Antrag an die BV West
Datum
23.02.2023
Erstellt
23.02.2023 08:58