A-W/0010/2023
Ortskerngestaltung Gievenbeck
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
1296 Zeichen
.A-1/ /oo)o / 20 2 ~ i BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MONSTER Fraktion in der Bezirksvertretung West BÜNDNIS90 DIE GRÜNEN An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Jörg Nathaus . Pantaleonplatz 7 48161 Münster Ortskerngestaltung Gievenbeck Die Bezirksvertretung möge· beschließen: STADT MÜNSTER 2 3, FEB, 2023 Amt für t:: ... iriJ".;,r- u. Hl<tt;B&\tioe Bezi,~ MJ/- k Wo« . . 21. Februar 2023 Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Gestaltung der Außenflächen der Ladenlokale im "kleinen" Rüschhausweg angepasst werden muss. Begründung: Die Räumlichkeiten des Badischen Weincabinets Marx sowie des benachbarten Feinkostgeschäfts Marions Taperia werden vom Besitzer der Eisdiele übernommen. Geplant ist nach vorliegenden Informationen ein Restaurantbetrleb. Daher wäre es sinnvoll, die Möglichkeiten der Außenbewirtschaftung den neuen Gegebenheiten anzupassen. Gezeichnet: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Anke Pallas, Fraktionssprecherin Kai Bleker I<arina I<uschewski Jörg Nathaus Dr. Hedwig Wening Josef Freitag BÜNDNIS 90/DIE ijRÜNEN/GAL MONSTER in der BV West Grünes Zentrum • Windthorststr. 7 • 48143 Münster 1t 0251-8995810 • !ilJ 0251-8995815 ~ bv-west@gruene-muenster.de hltps://www.gruene-mue.nster.de - 1/1 -
Stellungnahme der Verwaltung vom 29.03.2023
2962 Zeichen
A-\J l OOAO/ 202 3 61.32.0006 ·Herr Beck 29.03.2023 61 42 An die Bezirksvertretung Münster-West über III STADT MÜN~TER 3 1. MRZ. 2023 Amt für ßürr"4!r• ll r l .-.-,,, ..... - . ,L.,. tt"' ~ •, 1. 1, ,i"J,;rc \,' ~ B~n~ ,.- u 1/M -- ---' Ortskerngestaltung Gievenbeck / Stellungnahme zum Antrag A-W/0010/2023 Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen„ inwieweit die Gestaltung der Außenflächen der La denlokale im„kleinen" Rüschhausweg angesichts der möglichen Neueröffnung eines weiteren Gastronomiebetriebes angepasst werden muss. Mit den baulichen Entwicklungen in Gievenbeck soll in den kommenden Jahren auch der öf- • fentliche Raum im Bereich des Stadtteilzentrums umfassend umgestaltet werden. Im Fokus steht dabei insbesondere, zu Fuß Gehenden und Radfahrenden mehr Raum als bisher anzu bieten und eine Verkehrsberuhigung herzustellen. Das 2019 beschlossene Gestaltungskon zept sieht irn .kleinen" Rüschhausweg großzügig dimensionierte Seitenbereiche vor, die zum Flanieren und Verweilen .einladen sollen (vgl. V/0947/2019). Außengastronomie trägt zur Be lebung des $tadtraums bei und kann als Katalysator für eine erfolgreiche Entwicklung der Gie venbecker Ortsmitte wirken. Aus städtebaulicher Sicht ist die Etablierung weiterer Gastrono miebetriebe daner sehr zu begrüßen. Der beigefügten Anlage ist zu entnehmen, dass die Ladenlokale am „kleinen" Rüschhausweg" straßenseitig über vorgelagerte private Flächen verfügen (in der Abbildung blau hervorgeho ben). Vor dem früheren Weinfachhandel befindet sich eine rund 5,0 m breite Privatfläche, die · bislang für die Außenbewirtschaftung genutzt wurde. Diese wird auch künftig möglich sein. Die Privatfläche vor dem benachbarten Feinko.stgeschäft weist eine Breite von bis zu 2,8 m auf. An die Privatflächen schließt sich der bis zu 5,0 m breite öffentliche Gehweg an. Bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags auf Sondernutzung würde die Stadtverwaltung prüfen, ob die Außengastronomie auf Teile des öffentlichen Gehweges ausgedehnt werden kann. Eine Rest gehweg breite für zu Fuß Gehende von 1,8 m bis 3,0 m müsste in jedem Fall freigehalten wer den. Außerdem wäre sicherzustellen, dass die Stühle, Tische und sonstigen Aufbauten im Brandfall kein Hindernis für die Feuerwehr darstellen. Nach Umbau des öffentlichen Raums können sich die Rahmenbedingungen für die Außen gastronomie angesichts der dann verwirklichten zentralen Platzfläche -nochmals anders dar stellen. Das Gelingen der Planung ist im entscheidenden Maße von der Mitwirkung der Anlie genden und Nutzenden abhängig. Die Stadtverwaltung wird die Eigentümerinnen und Eigen tümer sowie die Geschäftstreibenden daher aktiv in den weiteren Planungs- und Bauprozess einbinden. Hierbei wird das Ziel eines attraktiven und belebten Stadtteilzentrums handlungs- leitend sein. · gez. Festersen Anlagen Anlage: Kennzeichnung der privaten Flächen und Abmessungen • • ·-o- • • • // • • • ·~
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Windthorststraße 7
- Rüschhausweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0010/2023
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 23.02.2023
- Erstellt
- 23.02.2023 08:58