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0678/2024

Bilanz Straßenkarneval 2024

Mitteilung Hauptausschuss 26.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 11.03.2024, TOP 4.4

Mitteilung Hauptausschuss

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Anlage 1_Bilanz Rettungsdienst Straßenkarneval 2024

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Ansehen

Mitteilung Hauptausschuss

17061 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer          26.02.2024 
 0678/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 26.02.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 11.03.2024 
 
Bilanz Straßenkarneval 2024 
Nach sechs Einsatztagen im Straßenkarneval 2024 zieht die Verwaltung insgesamt eine posi-
tive Bilanz: 
 
Die von der Verwaltung mit den Sicherheitspartner*innen abgestimmten und beauftragten 
Maßnahmen des Sicherheitskonzeptes haben zu einem reibungslosen Verlauf des Stra-
ßenkarnevals 2024 beigetragen. Die optimierten Prozessabläufe wirkten sich positiv auf die 
Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure der Stadtverwaltung, der Sicherheitspartner*in-
nen und des von der Stadt Köln mit der Umsetzung des Sicherheits- und Sperrkonzeptes be-
auftragten Unternehmens aus. Aus den Nachbetrachtungen zum Besucher*innen intensiven 
11.11.2023 und den ersten Nachbetrachtungen zum Straßenkarneval 2024 ist dies ebenso 
erkennbar. Im Rahmen der eingeleiteten Qualitätssicherungsmaßnahmen stellt die Verwal-
tung sicher, dass das mit der Umsetzung des Sicherheits- und Sperrkonzeptes beauftragte 
Unternehmen die Vertragsvorgaben der Stadt Köln einhält. 
 
Die Sicherheitskonzepte der Veranstaltungen auf dem Alter Markt und auf dem Hohenstaufen-
ring wurden vorab gemeinsam mit den jeweiligen Veranstaltern auf die städtischen Konzepte 
abgestimmt. 
 
Die Menschen in Köln feierten ganz überwiegend friedlich und respektvoll. Weiberfastnacht 
waren weitaus weniger Feiernde als erwartet in den Hotspots unterwegs, was auf die anhal-
tenden Regenfälle, insbesondere am Vormittag, zurückzuführen war. Dennoch feierten viele, 
überwiegend sehr junge Menschen auch an den Folgetagen vermehrt im Zülpicher Viertel. Da 
die volle Auslastung des Viertels zu keinem Zeitpunkt erreicht wurde, musste das Viertel an 
den Zugängen nicht gesperrt werden. Durch die ausbleibende Sperrung wurde mangels Not-
wendigkeit die Ausweichfläche an der Uniwiese nicht bespielt; dennoch hat sich eine größere 
Zahl an Feiernden eingefunden, die jedoch nur kurz dort verweilt haben. 
 
Im Koordinierungsstab arbeiteten unter Leitung des Amtes für öffentliche Ordnung Vertre-
ter*innen aller beteiligten städtischen Dienststellen, der Landes- und der Bundespolizei, der 
Hilfsorganisationen, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, der Deutschen Bahn AG, des jeweili-
gen Veranstalters und des beauftragten Sicherheitsunternehmens an allen Tagen zusammen. 
Dieses Gremium bewertete die Lage ständig neu, traf erforderliche Entscheidungen und 
sorgte durch kurze Wege für rasche Umsetzung notwendiger Maßnahme. 
 
Präventive ordnungsrechtliche Maßnahmen vor den Straßenkarnevalstagen

2 
 
Im Vorfeld des Straßenkarnevals hat das Amt für öffentliche Ordnung umfangreiche Maßnah-
men zum Schutz des Zülpicher Viertels und seiner Anwohnenden getroffen. So wurden Zu-
gangsregelungen zur Personensteuerung und Anwohner*innenschutzzonen im Viertel einge-
richtet. Rund 8000 Informationsbriefe für Anwohner*innen über die geplanten Maßnahmen 
wurden verteilt. Die Ausweichfläche wurde erneut mit Rasenschutzplatten ausgelegt und 
Bäume wurden zusätzlich geschützt. 
 
In der Altstadt und im Zülpicher Viertel wurden an allen Tagen zu verschiedenen Uhrzeiten er-
neut Glasverbotszonen eingerichtet, dessen Einhaltung an den Sperrstellen kontrolliert wurde. 
In der Südstadt galt wie in den Vorjahren ein freiwilliger Glasverzicht. 
 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln führte bereits seit Anfang Februar Präventivansprachen in 
Gastronomiebetrieben zum Thema Jugendschutz durch. Hierzu wurden insgesamt 83 Be-
triebe aufgesucht und Informationsmaterial wie Broschüren und Aufkleber verteilt. 
Bei dieser Gelegenheit wurden die Gastronom*innen und Gewerbetreibenden auch auf die 
Regelungen für den Außenbereich hingewiesen, etwa auf das bestehende Glasverbot, die 
verbotene Außenbeschallung und den Nichtaufbau der Außengastronomie zur Gefahrenab-
wehr. Im Rahmen der Gefahrenabwehr wurden zudem 97 Fahrräder im Bereich Bahnhofsvor-
platz und Zülpicher Viertel entfernt.  
 
Vom 29.01.2024 bis zum 04.02.2024 stellte der Verkehrsdienst für den reibungslosen Aufbau 
der Tribünen, Logistikflächen, Toiletten etc. einige Mitarbeitende ab, die ausschließlich für die 
Umsetzung der Sonderbeschilderung zuständig waren und entsprechende Verwarnungen an 
Falschparkende erteilten beziehungsweise Fahrzeuge sicherstellten.  
 
Neben mehreren hundert städtischen Mitarbeitenden wurden für die Karnevalstage erneut Si-
cherheits- und Servicekräfte benötigt, um für die Sicherheit der Feiernden und den bestmögli-
chen Schutz der Anwohnenden im Bereich der Partyhotspots zu sorgen. Sie sicherten unter 
anderem Absperrungen und kontrollierten das Glasverbot. Das von der Stadt Köln mit der 
Umsetzung des Sicherheits- und Sperrkonzeptes beauftragte Unternehmen griff dabei auf die 
Leistung anderer Dienstleistungsunternehmen zurück. Die Eignung und Zuverlässigkeit aller 
eingesetzten Sicherheits- und Personaldienstleistungsunternehmen, die beauftragt wurden, 
um den notwendigen, massiven Personaleinsatz zu bewältigen, wurden im Vorfeld überprüft 
und freigegeben. 
 
Bei der Überprüfung des eingesetzten Sicherheits- und Servicepersonals übt die Stadt Köln 
einen außergewöhnlich hohen Standard aus: Sicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfungen wer-
den nicht nur bei den eingesetzten Sicherheitskräften, sondern auch bei den eingesetzten 
Servicekräften durchgeführt. Dies ist deutschlandweit bei Großveranstaltungen nicht üblich 
und geht über gesetzliche Vorgaben hinaus (Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen spätes-
tens alle fünf Jahre sind lediglich bei Sicherheitskräften im Sinne des §34a Gewerbeordnung 
vorgegeben – nicht aber bei Servicekräften). 
 
Das beauftragte Unternehmen wurde daher seitens der Stadt Köln verpflichtet, nur Personen 
einzusetzen, die einer (freiwilligen) Sicherheitsüberprüfung zugestimmt haben. Rund 4500 
Personen wurden insgesamt im Vorfeld zur Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung ge-
meldet, über die Polizei sicherheitsüberprüft, alle nicht-EU-Bürger über die Ausländerbehörde 
bzgl. Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis überprüft und alle gemeldeten Sicherheitskräfte 
über die Gewerbeabteilung im Bewacherregister überprüft. Rund 3900 Personen standen 
nach den Überprüfungen für einen tatsächlichen Einsatz an den Karnevalstagen zur Verfü-
gung. 
 
Ordnungsrechtliche Maßnahmen während der Straßenkarnevalstage 
Da während der Karnevalstage insbesondere im Zülpicher Viertel ein überwiegend sehr jun-
ges und größtenteils alkoholisiertes Publikum anzutreffen war, führte der Ordnungsdienst rund 
3800 Gespräche zum Thema Jugendschutz (Information junger Erwachsener über den schäd-
lichen Konsum und die Rechtslage bezüglich Alkohol und Tabakwaren) durch. Bei unzulässi-
gem Konsum wurden das weitere Trinken, Rauchen bzw. Mitführen untersagt. Im Ergebnis 
mussten insgesamt 1700 Jugendliche Alkohol und 1300 Jugendliche Tabakwaren im Beisein

3 
 
des Ordnungsdienstes vernichten oder abgeben. Zusätzlich kümmerte sich der Ordnungs-
dienst um 167 hilflose Personen, die stark alkoholisiert und teilweise minderjährig waren. Sie 
wurden den Hilfsdiensten oder, im Falle von Minderjährigen, auch den Eltern übergeben.  
 
An Weiberfastnacht kontrollierte die Gewerbeabteilung sowohl im Bereich der Altstadt als 
auch im Zülpicher Viertel vorzugsweise das Verkaufsverbot von Getränken in Glasflaschen 
durch die Gastronomie und Kioske und beugte überzogenem Lärm durch Gastronomie vor. 
Bei den Kontrollgängen in der Zülpicher Straße wurde dafür gesorgt, dass spätestens ab 
22.00 Uhr eine Außenbeschallung unterblieb. 
 
Der Verkehrsdienst der Stadt Köln richtete an Weiberfastnacht einen gesonderten Notdienst 
ein, der insbesondere im Zülpicher Viertel, im Severinsviertel und in der Altstadt kostenpflich-
tige Verwarnungen erteilte und Sicherstellungsmaßnahmen durchführte. In Vorbereitung auf 
die Schull- und Veedelszöch und den Rosenmontagszug war der Verkehrsdienst bereits in 
den Nächten vorher ab 0:00 Uhr beziehungsweise 2:30 Uhr rund um die Zugstrecken unter-
wegs. Zusätzlich ermittelten sogenannte „Klingelgruppen“ die Adressen von Fahrzeughal-
ter*innen, sodass zumindest einige Personen ihre Fahrzeuge wegsetzen konnten, bevor sie 
abgeschleppt werden mussten. An Karnevalsdienstag sorgte der Verkehrsdienst für den rei-
bungslosen Ablauf der Karnevalszüge in den Kölner Veedeln. Insgesamt erteilte der Verkehrs-
dienst 1517 Verwarnungen und stellte 622 Fahrzeuge sicher. 
 
Im Laufe der Karnevalstage wurden an insgesamt ca. 1800 Positionen externe Sicherheits- 
und Servicekräfte eingesetzt. Alle dort eingesetzten Personen wurden am Einsatztag bei 
Dienstbeginn am Check-in auf ihre Identität überprüft und erhielten nummerierte, farbige 
Handgelenkbändchen, die auch die Qualifikation der Person auf einen Blick erkennen ließen. 
Bei umfangreichen Stichprobenkontrollen wurden an den Positionen zusätzlich die Einhaltung 
des Sicherheitskonzepts und der Einsatz von vorab überprüftem Personal kontrolliert. So wur-
den 54 % der Personen an den Sperrstellen sowohl durch Mitarbeitende des Amtes für öffent-
liche Ordnung als auch durch einen externen Dienstleister zur Qualitätssicherung erneut über-
prüft. 75 Personen wurden am städtischen Check-in abgewiesen (Gründe: fehlende Identifika-
tionsdokumente, vorab bereits abgelehnte Personen, falsche Datenbankeinträge usw.). Bei 
den weiteren Kontrollen konnten vier Personen eines Nachunternehmens festgestellt werden, 
die ihnen zugewiesene Westen an andere Personen weitergegeben hatten. Die „registrierten“ 
Personen wurden aus dem System genommen. Die Identität der anderen Personen wurde 
aufgenommen. Allen Personen wurde der Einsatz untersagt. 
Darüber hinaus ging der Zoll auf Initiative der Stadt Köln zusätzlich möglichen Hinweisen in 
eigener Zuständigkeit nach; er begleitete den Check-in des Sicherheits- und Servicepersonals 
vor ihrem Einsatz. Dabei wurden explizit Mitarbeitende verschiedener eingesetzter Unterneh-
men überprüft. Sollten sich im Nachgang festgestellte Verdachtsfälle des Zolls erhärten, wird 
das entsprechende Unternehmen je nach Verstoß aufgrund fehlender Zuverlässigkeit künftig 
für eine Beauftragung ausgeschlossen. 
 
Über die gesamten Karnevalstage kam es zu zwei körperlichen Widerständen und drei Belei-
digungen gegenüber den Einsatzkräften des Ordnungsdienstes.  
 
Rettungsdienstliche Maßnahmen während der Straßenkarnevalstage 
Eine statistische Aufbereitung der rettungsdienstlichen Einsätze während der Straßenkarne-
valstage ist der Anlage 1 zu entnehmen.  
 
Die Gesamtzahl der Rettungsdienstalarmierungen in den Jahren 2023 und 2024 ist annä-
hernd gleich, obwohl an den Tagen Weiberfastnacht 2024 und Rosenmontag 2024 ein redu-
ziertes Einsatzaufkommen im Vergleich zu den Tagen Weiberfastnacht 2023 und Rosenmon-
tag 2023 festzustellen ist. Dies zeigt, dass an den Karnevalstagen Freitag bis einschließlich 
Sonntag 2024 ein erhöhtes Einsatzaufkommen zu verzeichnen war. 
2024 wurden insbesondere an Weiberfastnacht weitere Maßnahmen ergriffen, um zu jeder 
Zeit den rettungsdienstlichen Grundschutz für die gesamte Stadt Köln sicherzustellen.  
 
Dies beinhaltete neben der Integration von 15 externen Rettungswagen in das Einsatzleitsys-
tem der Feuerwehr Köln auch die Inanspruchnahme von 20 privatrechtlichen Krankentrans-

4 
 
portwagen. Ebenso wurde zur Entlastung der Krankenhäuser ein städtisches Notfallversor-
gungszentrum betrieben, in dem Behandlungsbedürftige medizinisch versorgt wurden. Zusätz-
lich erfolgte eine besondere Patientenverteilungssystematik in die peripheren Krankenhäuser 
der Stadt Köln, um eine Überlastung einzelner innenstadtnaher Krankenhäuser zu vermeiden. 
Alle Maßnahmen haben sich als zielführend dargestellt. Es gab zu keinem Zeitpunkt eine 
Überlastung des Rettungsdienstes oder der Krankenhäuser innerhalb der Stadt Köln. Im 
Nachgang erfolgt eine weitere Evaluation, um zur Session 2024/2025 ggf. weitere Optimierun-
gen vorzunehmen.  
 
Maßnahmen am Brüsseler Platz  
Die Beete und der Spielplatz am Brüsseler Platz wurden vom 05.02.2024 bis 13.02.2024 erst-
malig mit Bauzäunen abgesperrt und geschützt. Insgesamt wurden 336 Bauzaunelemente für 
den Schutz der Grünanlage verwendet. Die Einzäunung hat einen guten Schutz der Beete er-
möglicht. Es gab nur wenige Beschädigungen. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH hat 
den Brüsseler Platz nach dem Abbau der Bauzäune intensiv gereinigt. 
 
Maßnahmen am Hiroshima-Nagasaki-Park 
Im Hiroshima-Nagasaki-Park wurden drei große Bereiche mit Bauzäunen abgesperrt. 
 
 Aachener Weiher: Die Wasserfläche wurde mit Bauzaunelementen eingezäunt. An 
der Universitätsstr. wurde ein Bereich freigehalten, um die Verbindung für Wasservö-
gel zu den Lindenthaler Kanälen zu erhalten. Die Weiherpatin, die sich für die Wasser-
vögel am Aachener Weiher einsetzt, wurde im Vorfeld der Absperrmaßnahmen einge-
bunden. Nach den Karnevalstagen musste deutlich weniger Müll aus dem Weiher be-
seitigt werden. Dies ist auf die deutlich geringere Frequentierung der Grünfläche und 
die Absperrung zurückzuführen.  
 
 Waldflächen: Im Bereich der Universitätsstr. und zum Bahndamm wurden zwei wei-
tere Bereiche eingezäunt. Diese beinhalteten die Waldflächen, den Kinderspielplatz 
und Teile der Wiesenflächen. Die abgesperrten Bereiche konnten gegen Vermüllung 
geschützt werden. Es musste keine Müllbeseitigung erfolgen.  
 
 Rasenflächen: Die übrigen frei zugänglichen Rasenflächen wurden durch die Witte-
rung in diesem Jahr weniger frequentiert und durch diesen Umstand auch weniger ver-
müllt. Die Reinigung dieser Flächen konnte durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
GmbH bereits abgeschlossen werden. 
 
Alternativveranstaltung am Hohenstaufenring 
An Weiberfastnacht hat „Die Grosse von 1823“ eigenverantwortlich erstmals eine Alternativ-
veranstaltung zur Entlastung der Zülpicher Straße angeboten. Auf einem circa 160 Meter lan-
gen Abschnitt des Hohenstaufenrings zwischen der Schaafenstraße und der Schaevenstraße 
wurden auf drei Szeneflächen kleinformatige Musikprogramme angeboten. Des Weiteren wur-
den Verpflegungsstände platziert. Die Veranstaltung war für die Teilnehmenden kostenfrei 
und frei zugänglich. Aufgrund der Witterungsverhältnisse an Weiberfastnacht 2024 war insge-
samt das Aufkommen an Besuchenden in der gesamten Stadt Köln im Vergleich zu vergange-
nen Weiberfastnachtstagen sowie dem 11.11.2023 sehr stark reduziert.  
 
Dementsprechend blieb auch die Anzahl an Besuchenden im Zülpicher Viertel und somit auch 
auf der „Open(R)ing“-Fläche gering. Es konnte positiv beobachtet werden, dass sich trotz des 
Wetters immer wieder kleine Gruppen auf dem Straßenabschnitt und vor den Szeneflächen 
ansammelten. Zur Beurteilung können nachfolgende Aspekte festgehalten werden:  
 Das Gesamt-Sicherheitskonzept der Stadt Köln und das Sicherheitskonzept der „Grossen 
von 1823“ für die Veranstaltung auf dem Hohenstaufenring lassen sich kombinieren. 
 Die Robustheit des Sicherheitskonzepts konnte nicht vor Ort am Veranstaltungstag geprüft 
werden, da die Anzahl an Besuchenden aufgrund des Wetters stark hinter den Erwartun-
gen und Werten aus Vorjahren zurückblieb. 
 Am Veranstaltungsort wurde eine attraktive Veranstaltungsfläche geschaffen, die eine 
gute Atmosphäre für die Besuchenden schuf.

5 
 
Der Veranstalter zog bereits eine entsprechende Bilanz. So lag das maximale Besucherauf-
kommen bei ca. 1.000 Personen zeitgleich, mit den gewünschten fließenden Zu- und Abgän-
gen. Über den Zeitraum gab es keine Einsätze des Veranstaltungsordnungsdienstes. Zwei 
Beschwerden wurden im Nachgang von Anwohnenden eingereicht. Der Veranstalter teilte der 
Stadt mit: „Die Grosse von 1823“ wird sehr gerne weiterhin ihrer Historie gerecht werden und 
die Stadt Köln bei der Problemlösung „Straßenkanal“ unterstützen – falls dies politisch ge-
wünscht sein sollte“.  
 
Das Gesamtresümee fällt somit durchaus positiv aus. Auch wenn das grundsätzliche Ziel der 
Entlastung des Zülpicher Viertels nicht erprobt werden konnte, bleibt festzuhalten, dass eine 
solche Veranstaltung nur einen Baustein darstellen kann, die junge Zielgruppe zu motivieren 
und zu aktivieren, das Zülpicher Viertel nicht anzusteuern. 
 
Ausblick 
In den nächsten Wochen wird eine intensive Nachbetrachtung mit allen Beteiligten fortgesetzt.  
 
Am 21.02.2024 erfolgte bereits eine Nachbesprechung mit allen externen Partner*innen. Die 
Ergebnisse werden in die Vorbereitung des 11.11.2024 und Straßenkarneval 2025 einfließen. 
 
Sollte das Konzept der Entlastungsveranstaltungen für den 11.11.2024 weiterverfolgt werden, 
ist es empfehlenswert, diese Entscheidung zwecks frühzeitiger Planungssicherheit und länge-
rer Vorlaufzeit zeitnah zu treffen. Des Weiteren könnten bei einer längeren Vorlaufzeit weitere 
Veranstaltungsflächen zur Entlastung der Zülpicher Straße geprüft werden.  
 
 
gez. Reker 
 
Anlage 1 – Bilanz Rettungsdienst Straßenkarneval 2024

Anlage 1_Bilanz Rettungsdienst Straßenkarneval 2024

590 Zeichen

/ 2 
            Anlage 1 
Bilanz Rettungsdienst Straßenkarneval

- 2 - 
 
 
Gesamtzahlen der RD-Alarmierungen, aufgeteilt nach Tagen 
 2022 2023 2024 
Weiberfastnacht 755 907 832 
Karnevalsfreitag 599 690 755 
Karnevalssamstag 734 789 780 
Karnevalssonntag 636 671 736 
Rosenmontag 680 792 701 
Karnevalsdienstag 627 652 654 
Aschermittwoch 103 124 106 
Gesamt 4.134 4.625 4.568 
 
Bilanz Notfallversorgungszentrum  
 Patient*innen Ge-
samt 
Durchschnitt der 
Aufenthaltsdauer 
im NVZ [Std:min] 
Transporte ins 
Krankenhaus aus 
dem NVZ 
Weiberfastnacht 51 01:31 11 
Rosenmontag 28 01:36 5

Beratungsverlauf (2)

26.02.2024 Hauptausschuss
TOP 2.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0678/2024
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
26.02.2024
Erstellt
20.02.2024 11:26