2366/2018
Nachfragen zur Beantwortung 1593/2018 Kulturzentrum am Neumarkt
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2082 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 23.07.2018 2366/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 11.09.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 17.09.2018 Nachfragen zur Beantwortung 1593/2018 Kulturzentrum am Neumarkt In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft der Stadt Köln am 18.06.2018 gab es Nachfragen von der sachkundigen Bürgerin Frau Kirchmeyer, FDP-Fraktion, zum Kulturzentrum am Neumarkt. Sie fragte, ob man auch andere Leuchtkörper als die bisherigen verwenden könne. Die bisherigen Leuchten schienen ihr sehr leicht zu beschädigen und störanfällig zu sein (1). Sie erkundigte sich, warum der Gestaltungsbeirat bei der Umsetzung einer Notlösung ein Mitsprache- und Festlegungsrecht habe (2) und wollte wissen, wer QUANTUM ist (3). Weiterhin fragte Frau Kirchmeyer nach, warum im Rahmen der Neu- und Umgestaltung alte Urheber- rechte berücksichtigt werden müssen (4). Schließlich fragte Frau Kirchmeyer, wieso und ob zwingend wieder bodengleiche Stelen hergestellt werden müssen (5). Die Verwaltung antwortet dazu: (1) Die Leuchten werden nicht mehr hergestellt. Es müssen neue Leuchten gefunden werden. Zum Schutz vor Vandalismus sollten sie einen höher angeordneten Leuchtkörper haben. Die Anzahl könnte dann bei ausreichender Ausleuchtung reduziert werden. Die unterschiedlichen Untergründe machen unterschiedliche Verankerungskonstruktionen erforderlich. Die Planung zur Beschaffung läuft. (2) Die Zuständigkeiten des Gestaltungsbeirates wurden bisher beachtet. (3) Die Firma Quantum ist der aktuelle Eigentümer der Tiefgarage, nicht der Pächter. (4) Das Urheberrecht ist ein Gesetz zum Schutze geistigen Eigentums. Dieses ist bei Bauwerken mit Architektenplanung zu beachten. Andernfalls könnten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. (5) Die Rettungszufahrt und die Durchfahrtsbreite müssen erhalten bleiben. Sitzkuben und Stolperstellen sind dabei zu vermeiden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2366/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 23.07.2018
- Erstellt
- 17.07.2018 14:42