2006/0796
Abstimmungsvereinbarung mit der Firma EKO-PUNKT GmbH
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Zusatzvereinbarungen
zu der Abstimmungsvereinbarung vom ............. zwischen
der Stadt Darmstadt und EKO-PUNKT
EKO-PUNKT geht davon aus, dass die Stadt Darmstadt ihre Verpflichtungen gegenüber der DSD GmbH (früher: DSD AG) vertragsgerecht erfüllt.
EKO-PUNKT verpflichtet sich zur Verwertung gemäß VerpackV.
Die Nachweise über die Verwertungswege der von EKO-PUNKT übernommenen Wertstoffe werden von dieser gegenüber der Stadt Darmstadt gemäß VerpackV dargelegt.
Die Stadt Darmstadt gestattet EKO-PUNKT für die Laufzeit dieser Abstimmungsvereinbarung (Abstimmungserklärung gem. § 6 Abs. 3 VerpackV) die Mitbenutzung des Sammelsystems für die PPK-Fraktion. Hinsichtlich Art und Umfang der Mitbenutzung des PPK-Sammelsystems im Rahmen des § 6 Abs. 3 VerpackV sowie der dafür von EKO-PUNKT zu übernehmenden Kosten treffen die Parteien gesonderte Vereinbarungen.
EKO-PUNKT beteiligt sich anteilig an den zwischen der Stadt Darmstadt und der DSD GmbH vereinbarten Entgelten gemäß § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV in Höhe von 1,79 ¬ /EW/a zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dabei bedeutet anteilig in dem vorgenannten Sinne, die über EKO-PUNKT lizenzierte Menge an Verkaufsverpackungen im jeweiligen Bundesland, bezogen auf das Gebiet der Stadt Darmstadt, im Verhältnis zu allen an diesem System teilnehmenden Systembetreibern lizenzierten Mengen als Bezugsgröße für die Kostenermittlung. Die Festlegung des Anteils erfolgt durch die gemeinsame Clearingstelle aller Systeme nach § 6 Abs. 3 VerpackVO. Sobald sich die DSD GmbH gegenüber der Stadt Darmstadt mit mehr als 1,79 ¬ /EW/a zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an den vorgenannten Kosten beteiligt, verändert sich die Kostenbeteiligung von EKO-PUNKT nach Satz 1 entsprechend.
Die vorstehende Entgeltregelung entspricht der entsprechenden Regelung zwischen der DSD GmbH und der Stadt Darmstadt vom 22.12.2003
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Walter Hoffmann Markus Mohren
Oberbürgermeister Geschäftsführer
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Klaus Feuchtinger
Stadtrat
(Dienstsiegel) (Firmenstempel)
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Abstimmungsvereinbarung
(Abstimmungserklärung gem. § 6 Abs. 3 VerpackV)
zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt,
vertreten durch den Magistrat,
Luisenplatz 5a,
64283 Darmstadt
- nachfolgend Stadt Darmstadt genannt -
und der
EKO-PUNKT GmbH,
vertreten durch ihren Geschäftsführer,
Speicker Straße 2
41061 Mönchengladbach
- nachfolgend EKO-PUNKT genannt -
Die Stadt Darmstadt erklärt hiermit, dass eine Umsetzung des EKO-PUNKT-Konzeptes zur Erfassung und Verwertung von Verpackungsmaterialien, das als Anlage 1 beiliegt und Vertragsbestandteil ist, auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.12.2005 (BGBl. 2006 I S. 2) mit ihr abgestimmt ist.
Aus Sicht der Stadt Darmstadt stehen einer Mitbenutzung des vorhandenen Erfassungssystems für Glas, Papier, Kunststoff, Verbunde, Weißblech und Aluminium durch EKO-PUNKT keine Bedenken entgegen. Die Beschreibung des vorhandenen Systems liegt als Anlage 2 und die Zusatzvereinbarungen liegen als Anlage 3 bei. Beide Anlagen sind Vertragsbestandteil.
Soweit das Erfassungssystem von der Stadt Darmstadt betrieben wird, verpflichten sich die Vertragsparteien, Leistungsverträge für die jeweiligen Bereiche abzuschließen.
Änderungen oder Ergänzungen des EKO-PUNKT-Konzeptes werden mit der Stadt Darmstadt erneut abgestimmt.
Ferner behält sich die Stadt Darmstadt vor, entsprechende Abstimmungsvereinbarungen (Abstimmungserklärungen gem. § & Abs. 3 VerpackV) auch mit weiteren Wettbewerbern abzuschließen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, insbesondere für folgende Fälle, notwendige Vertragsanpassungsverhandlungen zu führen:
Änderung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen,
Änderung der als Anlage 2 beigefügten Systembeschreibung seitens der Stadt Darmstadt,
Änderung der bestehenden und Schließung einer neuen Abstimmungsvereinbarung zwischen der DSD GmbH (früher: DSD AG) und der Stadt Darmstadt,
letztinstanzliche Entscheidung eines deutschen Gerichts, nach der die Mitbenutzung des vorhandenen Erfassungssystems gegen deutsches Recht, insbesondere gegen die VerpackV verstößt.
Die Abstimmungsvereinbarung hat eine Laufzeit von 10 Jahren und verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn sie nicht 1 Jahr vor Ablauf gekündigt wird.
Die Stadt Darmstadt kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss kündigen, wenn EKO-PUNKT die ihr nach dieser Vereinbarung obliegende Zahlungsverpflichtung trotz zweifacher Abmahnung nicht innerhalb eines Monats erfüllt. Zwischen den Mahnungen und der Kündigung muss jeweils eine Frist von einem Monat liegen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das von EKO-PUNKT betriebene System ganz oder jedenfalls im Gebiet der Stadt Darmstadt dauerhaft scheitert.
Die Abstimmungsvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Feststellung durch das Land Hessen gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV.
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Walter Hoffmann Markus Mohren
Oberbürgermeister Geschäftsführer
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Anlage 2
System-Beschreibung der Stadt Darmstadt zur
Einsammlung von Verkaufsverpackungen
(entspricht der Vereinbarung mit der DSD GmbH (früher: DSD AG) vom 22.12.2003)
1. Altglassammlung
Die Altglaseinsammlung erfolgt grundsätzlich durch eine farbgetrennte Sammlung (weiß, grün, braun) in Form einer Containersammlung (Bringsystem), bei der im Normalfall pro Standort ein sogenannter Altglasdrilling (d. h. je ein Behälter mit der Größe 1,8 m³ pro Farbe) aufgestellt ist. An einzelnen Standorten ist die Zahl der Weißglasbehälter verdoppelt, um dem lokalen höheren Aufkommen gerecht zu werden. Außerdem gibt es einige wenige Standorte, bei denen aufgrund des typischen Anfalls nur Grünglasbehälter aufgestellt sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um einige Gaststätten bzw. Kliniken. Hier sind zum Teil auch statt der 1,8 m³-Container mit kleiner runder Einwurföffnung größere Container (Deckelmulden) aufgestellt.
Zur Zeit bestehen zwei Standort mit Unterflursystem. Die Stadt Darmstadt beabsichtigt, bis Ende 2006 bis zu 10 Unterflurstandorte einzurichten. Der Entsorger hat dazu die Behälter zu stellen und die Abfuhr durchzuführen.
Insgesamt stehen ca. 180 Containerstandorte überwiegend im öffentlichen Verkehrsraum bzw. auf städtischem Gelände der Bevölkerung zur Verfügung sowie ca. 20 Standplätze bei Großanfallstellen. Der Leerungsrhythmus für diese Behälter erstreckt sich auf Zeiträume von 2 x wöchentlich bis 1 x vierwöchentlich, je nach Standort, Behälterdichte im Umfeld und Glasfarbe. Nur durch diese teilweise hohe Leerungsfrequenz kann ein Überfüllen der Glascontainer weitgehend vermieden werden, so dass dies unabdingbar notwendig ist. Reklamationen wegen überfüllter Glascontainer werden bei Grün- und Weißglas innerhalb von 24 Stunden, in der Regel jedoch noch am gleichen Tag, erledigt. Lediglich bei Braunglas kann sich dieser Zeitraum aufgrund des wesentlich längeren Leerungsrhythmus (separate Tour) leicht erhöhen.
Glasbehälterstandorte sind (zunehmend) mit separaten Abfallkörben ausgestattet, bei denen die Bürgerschaft sowohl Flaschen-/Gläserverschlüsse als auch Plastiktüten, die beim Transport zum Glasbehälter genutzt wurden, einwerfen kann. Der Inhalt dieser Abfallkörbe wird der Verwertung im Rahmen der LVP-Einsammlung zugeführt.
Glascontainerstandplätze werden grundsätzlich mindestens 1 x wöchentlich durch die jeweilige Standplatzkontrolle besichtigt und ggf. gereinigt. Dieser Anfahrrhythmus erhöht sich je nach Problematik des Standplatzes bis zu 7 x wöchentlich.
Sofern sich die Glasmengen reduzieren sollten, ist es im Interesse der strukturellen Versorgung der Bevölkerung unabdingbar, dass die Dichte der Container grundsätzlich beibehalten wird. Reduzierungen der Sammelmenge können nur durch Verlängerung der Abfuhrrhythmen aufgefangen werden.
2. PPK-Einsammlung (Pappe/Papier/Karton-Einsammlung)
Die öffentliche PPK-Einsammlung für grafische Altpapiere und Verkaufsverpackungen erfolgt im Wesentlichen durch eine flächendeckende Containersammlung. Hierzu sind an Standorten, die sich im Wesentlichen im öffentlichen Straßenraum bzw. auf städtischem Gelände befinden, ca. 950 Stck. 1,1 m³-Container, an weiteren Standorten ca. 50 Stck. 2,5- bzw. 5 m³-Container aufgestellt. Ergänzt wird dieses System durch (z. Zt. ca. 7000 Stck., Tendenz: schnell steigend) 240-l-PPK-Tonnen für Privathaushalte, die auf Privatgrundstücken aufgestellt sind und der öffentlichen Sammlung zuzurechnen sind. Während der Sammelrhythmus bei den 240-l-PPK-Tonnen 14tägig ist, werden die sonstigen öffentlichen Container je nach Standort und Nutzungsgrad zwischen 1 x wöchentlich und 6 x wöchentlich angefahren. Bei erheblicher Steigerung der 240-l-PPK-Behälter könnten dann später Container im öffentlichen Verkehrsraum teilweise abgezogen werden.
Die Standplätze für die öffentlichen PPK-Container werden wie bei den Glascontainern regelmäßig von den Standplatzfahrzeugen überwacht und ggf. gereinigt.
3. LVP-Einsammlung (Leichtstoffverkaufsverpackungen-Einsammlung)
Grundsätzlich wird LVP im gesamten Stadtgebiet flächendeckend 14tägig mit gelben Säcken (Einsammlung ab Straßenrand) gesammelt. An maximal 10 % der Anfallstellen erfolgt die Sammlung auch wöchentlich oder mehrmals wöchentlich. Diese Sammlung wird ergänzt durch ca. 65 Container in den Größenordnungen 1,1 bis 5 m³ an insgesamt ca. 55 Standorten im öffentlichen Straßenraum, die mit einem Leerungsrhythmus von 1 x wöchentlich bis 4 x wöchentlich je nach Standort und Nutzungsgrad angefahren werden. Außerdem werden öffentliche Einrichtungen, Gewerbebetriebe (gleichgestellte gewerbliche Anfallstellen) sowie Großwohnanlagen durch Containersammlung mit ca. 540 -Behältern von 1,1 m³ bis 5 m³ mit einem Leerungsrhythmus von 1 x 14tägig bis 2 x wöchentlich entsorgt.
Die Ausgabe der gelben Säcke erfolgt über ca. 80 Ausgabestellen bei städtischen Dienststellen, Lotto-Totto-Annahmen und sonstigen Geschäften.
Öffentliche LVP-Container-Standplätze werden je nach Notwendigkeit kontrolliert und teilweise bis zu 2 x täglich angefahren und gesäubert.
Mit dem oben genannten System werden zur Zeit ca. 3.000 t pro Jahr LVP eingesammelt.
Falsch befüllte gelbe Säcke, die von den Mitarbeitern der Sammelfahrzeuge mit roten Aufklebern versehen wurden, aber von den Abfallerzeugern nicht mehr in den Privathaushalt zurückgeholt werden, werden regelmäßig im Rahmen der öffentlichen Straßenkontrolle durch die Umweltfahrzeuge als illegale Wildablagerung eingesammelt.
Einige Anfallstellen im Rahmen der Sacksammlung werden in einer separaten Tour vom Standplatzfahrzeug angefahren, da sie entweder im Außenbereich liegen oder die Zufahrt für die normalen Sammelfahrzeuge aufgrund zu geringer Straßenbreite bzw. Brückengewichtsbeschränkungen nicht möglich ist.
4. Allgemeines
Während der Großteil von PPK-Containern separat im öffentlichen Straßenraum/auf Gehwegen oder auf städtischen Flächen steht, gibt es eine Reihe von Standplätzen, bei denen mindestens 2 Fraktionen stehen, teilweise 3 bzw. mit Alttextilien 4 Fraktionen. Diese Standplätze sind in unterschiedlichem Maße ausgebaut worden (Bodenbefestigung, Zäune, Palisaden, Begrünung etc.). Die Kosten für den Ausbau von Containerstandplätzen wurden auch wenn sie in Einzelfällen von anderen städtischen Ämtern im Zuge anderer Baumaßnahmen vorgenommen wurden vom EAD getragen.
Die Abfuhrtermine für die LVP-Sacksammlung sowie für die Sammlung von PPK mit 240-l-MGB sind in dem städtischen Abfuhrkalender integriert.
Das Beschwerdemanagement ist dergestalt ausgebaut, dass eingehende Beschwerden umgehend überprüft werden und soweit es sich um Container handelt weitgehend am gleichen Tag, spätestens aber am nächsten Arbeitstag, erledigt werden.
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ENTWURF 04.12.2006
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2006/0796
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 18.12.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat III Amt: EAD an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0796 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Abstimmungsve reinbarung mit der Firma EKO-PUNKT GmbH Vorlage vom: 13.12.2006 Beschlussvorschlag: Der als Anlage beigefügten Abstimmungsvereinbarung gemäß § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung mit der Firma EKO-PUNKT GbmH wird zugestimmt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 13. Dezember 2006 Die EKO-PUNKT GmbH (kurz: EKO-PUNKT) beabsichtigt, beim Hessischen Umwelt- ministerium einen Antrag auf Freistellung als System nach § 6 Abs. 3 Verpackungs- verordnung zu stellen. EKO-PUNKT beabsichtigt, ähnlich wie die Landbell AG, das bestehende Sammelsystem der DSD GmbH (früher: DSD AG) mit zu benutzen. Dies beinhaltet auch die Mitbenutzung der öffentlichen Papiereinsammlung durch den EAD. Durch die Mitbenutzung ergeben sich für die Bürgerschaft keinerlei Änderungen am derzeit bestehenden Sammelsystem. Die Verteilung der Mengen auf die beteiligten Systeme erfolgt erst nach der Einsammlung bzw. der Sortierung der Materialien. Der Entwurf der Abstimmungsvereinbarung wurde am 08. Dezember 2006 in der Betriebskommissionssitzung des EAD beraten. Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat, dem Entwurf der Abstimmungsvereinbarung zuzustimmen. Der Abstimmungsvereinbarung beigefügt sind als Anlage 1 eine „Systembeschreibung“ des geplanten EKO-PUNKT-Systems, als Anlage 2 die „Systembeschreibung der Stadt Darmstadt zur Einsammlung von Verkaufsverpackungen“ und als Anlage 3 die „Zusatzvereinbarungen“ insbesondere über die Mitbenutzung der PPK-Sammlung sowie die anteilmäßige Kostenbeteiligung an den Nebenentgelten. Darmstadt, 13.12.2006 Der Dezernent III Klaus Feuchtinger Stadtrat Anlagen
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Das Duale System EKO-PUNKT — [=] =} N u ” -G zo D Hei © 5 fa EKO-PUNKT" Historie der Unternehmensentwicklung = November 2004: Gründung der Contwin GmbH als Tochter der Reclay GmbH, einem Unternehmen, das Be- ratungsleistungen zur Kostenoptimierung im Verpackungssektor anbietet. » Februar 2006: Übernahme der Contwin GmbH durch die REMONDIS Gruppe, Lünen. = Mai 2006: Umfirmierung der Contwin GmbH in EKO- PUNKT GmbH. Erste Feststellung der EKO-PUNKT GmbH in der Freien und Hansestadt Hamburg. ZEKO-PUNKT" EKO-PUNKT - Das Duale System Ziele EKO-PUNKT verfolgt konsequent das Ziel: = als duales Entsorgungssystem im Sinne des 8 6 Abs. 3 VerpackV in allen 16 Bundesländern eine Feststellung zu erhalten. u den Wettbewerb unter den Systemen im Sinne des $ 6 Abs. 3 VerpackV zu verstärken. = der Clearingstellenvereinbarungen der Systeme im Sinne des $ 6 Abs. 3 VerpackV beizutreten (Anträge sind gestellt). = die rechtssichere Befreiung für Hersteller und Vertreiber von der Rück- nahmepflicht gemäß 8 6 Abs. 1 und 2 VerpackV zu gewährleisten. EKO-PUNKT - Das Duale System Ein Unternehmen der REMONDIS-Gruppe a REMONDIS verfügt über langjährige Erfahrungen im Aufbau und Betrieb von Rücknahmesystemen. EKO-PUNKT ist bisher in Polen, Ungarn, Groß- britannien, Tschechien und der Slowakei vertreten. Europaweit organisiert EKO-PUNKT die Rücknahme von rund 100.000 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr. Das Material wird aufbereitet, und die darin enthaltenen Wertstoffe werden in die Kreislaufwirtschaft rückgeführt. = REMONDIS ist eines der größten privaten Dienstleistungsunternehmen der Wasser- und Kreislaufwirtschaft. Mit weltweit rund 17.100 Mitarbeitern erwirt- schaftet das Unternehmen einen Jahresumsatz von 3,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2004 wurden Investitionen in einem Umfang von ca. 221 Millionen Euro getätigt. EKO-PUNKT - Das Duale System Duales System EKO-PUNKT Mit enutzung Glas mit DSD Ver- trag, partner eistungs- nn Mitbenutzung v mit ORE} LVP mit DSD Ver- ertrag partner OR tragspartner EKO-PUNKT EKO-PUNKT - Das Duale System Das altemative System Zi EKO-PUNKT EKO-PUNKT - Das Duale System ' Abstimmung / Mitbenutzung = EKO-PUNKT wird sich den vorhandenen Abstimmungsvereinbarungen zwischen den ÖRE und DSD anschließen. a EKO-PUNKT wird mit den Vertragspartnern von DSD Vereinbarungen über die Mitbenutzung der vorhandenen Strukturen zur Erfassung der Verkaufsver- packungen treffen. Für den Privathaushalt/Verbraucher bleibt „alles beim Alten“, er nimmt die Veränderung nicht wahr. Zi EKO-PUNKT EKO-PUNKT EKO-PUNKT - Das Duale System Kontakt EKO-PUNKT GmbH | Speicker Str. 2 41061 Mönchengladbach info@eko-punkt.de Ihre Ansprechpartner: Markus Mohren Max Bergmann Georg Huppertz Tel: 02161.24763 31 Tel: 02161.24763 32 Tel: 02161.24763 36 Fax: 02161.24763 33 Fax: 02161.24763 33 Fax: 02161.24763 33 markus.mohren@eko-punkt.de max.bergmann @ eko-punkt.de georg.huppertz@eko-punkt.de
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0796
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.12.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00