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3241/2017

Oberer Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide und Köln-Merheim; 73479/08; Einleitungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 21.11.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.12.2017, TOP 14.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1

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Anlage 3

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Anlage 2

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Beschlussvorlage Ausschuss

4376 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 scho ma 
Vorlagen-Nummer 
 3241/2017 
Freigabedatum 
21.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73479/08 
- Einleitungsbeschluss - 
Arbeitstitel: Oberer Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide und Köln-Merheim 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73479/08 für den 
Bereich zwischen den östlichen Grundstücksgrenzen der Straße An der Wasserburg  19c bis 
17, westlich Schlagbaumsweg (218h - 218a), südlich Schlagbaumsweg bis zur östlichen Par-
zellengrenze des Grundstückes Wichheimer Kirchweg 105, den östlichen Grundstücksgrenzen 
des Wichheimer Kirchweges 105 bis 143, der südlichen Parzellengrenze der Grundstücke 
Wichheimer Kirchweg 143 - 118, eine mehrfach abknickende und mittig auf die Nordseite des 
Heizkraftwerkes zulaufende Linie, der Nordseite des Heizkraftwerkes, der Südseite des Spiel-
platzes und der Westseite des Spielplatzes bis zu der östlichen Parzellengrenze des Grund-
stückes  An der Wasserburg 19c in Köln-Holweide und Köln-Merheim. –Arbeitstitel: Oberer 
Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide und Köln-Merheim— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung 
mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 
2. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) nach Modell 1 (Aushang). 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 zur Erfüllung der städtischen Unterbrin-
gungspflicht und zur Vermeidung drohender Obdachlosigkeit die Errichtung von Flüchtlingsunterkünf-
ten auf mehreren Grundstücken im Kölner Stadtgebiet beschlossen. Dazu gehört auch das städtische 
Grundstück Schlagbaumsweg/Ostheimer Straße in Köln-Holweide/Mülheim. Hier ist die temporäre 
Errichtung von mobilen Wohneinheiten für bis zu 400 Plätzen vorgesehen. 
 
Die zur Errichtung der mobilen Wohneinheiten vorgesehene Fläche liegt überwiegend im Geltungsbe-
reich des Bebauungsplanes 73479/08, der in diesem Bereich eine öffentliche Grünfläche und eine 
Fläche für Bahnanlagen für eine Stadtbahntrasse mit Haltestelle festsetzt. Die Festsetzungen stehen 
der Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften entgegen. Aus diesem Grund ist zur Umsetzung des 
Ratsbeschlusses über die Herstellung temporärer Standorte für Flüchtlingsunterkünfte die Aufhebung 
des Bebauungsplanes notwendig. 
 
 
Auswirkungen 
 
Die im Osten und Westen des Plangebietes festgesetzten Allgemeinen Wohngebiete sind gemäß 
Bebauungsplan vollständig bebaut, sodass durch die Aufhebung keine negativen Auswirkungen zu 
erwarten sind. Die festgesetzte Planstraße sowie ein Fuß- und Radweg wurden realisiert. Eine Stre-
ckenerweiterung als Verbindung der Linien 1 und 18 ist laut KVB nicht in Planung. 
 
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes ist die zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunter-
künften vorgesehene Fläche, welche derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird, baupla-
nungsrechtlich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Gemäß § 246 Absatz 9 BauGB 
können bauliche Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbewerbern als begünstigte 
Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden, wenn das Vorhaben im unmittelbaren räumlichen 
Zusammenhang mit nach § 30 Absatz 1 oder § 34 zu beurteilenden bebauten Flächen innerhalb des 
Siedlungsbereichs erfolgen soll. Mit Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes sind die unmit-
telbar angrenzenden und bislang als Allgemeine Wohngebiete festgesetzten Siedlungsbereiche zu-
künftig gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Zusammen mit den Flächen für die geplanten Flüchtlings-
unterkünfte bilden sie einen zusammenhängenden Siedlungsbereich. Die Voraussetzungen für eine 
Zulässigkeit des Vorhabens im Außenbereich sind somit gegeben. 
 
Aus vorgenannten Gründen soll deshalb der Bebauungsplan 73479/08 in einem förmlichen Verfahren 
aufgehoben werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Übersichtsplan M 1 : 5 000 
Anlage 2 Verkleinerter Bebauungsplan  
Anlage 3 Lage der temporären Flüchtlingsunterkünfte

Anlage 1

419 Zeichen

Holweide
Merheim
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes 73479/08 Oberer Wichheimer KirchwegLQ.|OQ+ROZHLGHXQG.|OQ0HUKHLP
0 10050 200300 Meter

Anlage 3

188 Zeichen

II
II)OFKWOLQJVunterbringung
Holweide
Merheim
Anlage 3
0D‰VWDEN
Stadtplanungsamt/DJHGHUWHPSRUlUHQ)OFKWOLQJVEDXWHQLQ.|OQ+ROZHLGHXQG.|OQ0HUKHLP
0 10050 200300 Meter

Anlage 2

113 Zeichen

Anlage 2
XQPD‰VWlEOLFKN
StadtplanungsamtVerkleinerter Bebauungsplan 73479/08LQ.|OQ+ROZHLGHXQG.|OQ0HUKHLP

Beratungsverlauf (3)

04.12.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3241/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.11.2017
Erstellt
20.10.2017 10:48