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AN/0453/2020

Soziale Soforthilfen und Kinder- und Jugendhilfe in der Corona-Krise

SPD Anfrage nach § 4 07.04.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 07.04.2020, TOP 3.3

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4667 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.04.2020 
 
AN/0453/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 07.04.2020 
 
Soziale Soforthilfen und Kinder- und Jugendhilfe in der Corona-Krise 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise führen bei einer Vielzahl von 
Kölnerinnen und Kölnern zu wirtschaftlichen und gesundheitlichen Notlagen. Eini-
ge Gruppen sind besonders gefährdet, z. B. Kinder und Jugendliche oder Geflüch-
tete. Deshalb muss die Stadt Köln schnell reagieren und aus eigenen Mitteln Not-
lagen verhindern bzw. beenden. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgende Fragen schnellstmöglich 
schriftlich zu beantworten und die Ergebnisse den Ratsmitgliedern vor-
zulegen:  
 
1. Einige Studierende finanzieren ihren Lebensunterhalt durch studentische Aus-
hilfstätigkeiten, sei es statt des BAföG oder zusätzlich dazu. Der überwiegen-
de Teil dieser Beschäftigungen fällt jetzt weg. Kann das Kölner Jobcenter Stu-
dierenden, die nachweislich ihren Job wegen der Pandemie verloren haben, 
den ALG-II-Bezug ermöglichen? In Wuppertal soll dies angeblich der Fall sein. 
Wir bitten darum, dass sich das Jobcenter Köln in Wuppertal informiert. 
 
2. Der Kölner Flüchtlingsrat und Rom e.V. haben Fragen zur Situation von Ge-
flüchteten in der Corona-Krise an die Stadtverwaltung geschickt.[1] Diese 
überschneiden sich in vielen Punkten mit unseren Forderungen aus der Anlage 
zum „45-Millionen-Euro-Hilfspaket“.[2] Hat die Verwaltung dem Flüchtlingsrat 
und Rom e.V. geantwortet, und wenn ja: Was? Sollte dies nicht der Fall sein, 
bitten wir um zeitnahe und öffentliche Beantwortung der Fragen.  
 
                                                 
[1]  https://www.koelner-fluechtlingsrat.de/download/2020 -03-25Koeln_Fluechtlinge_Corona.pdf  
[2]  https://www.koelnspd.de/wp-
content/uploads/sites/749/2020/03/Kommunalpolitische_Forderungen_Corona -Krise.pdf

- 2 - 
 
3. Köln hat eine lange und erfolgreiche Geschichte kommunaler Arbeitsmarktför-
derung. Die Finanzierung der Kölner Träger der Arbeits-und Beschäftigungs-
förderung mit ihren Kernkompetenzen und originären Beschäftigungsfeldern 
muss in der Corona-Krise gesichert werden. Eine Möglichkeit, wie Beschäfti-
gungsträger gesichert werden könnten, ist, dass Zuwendungen in der Krise 
nicht weiter spitz abgerechnet, sondern auf Akontozahlung umgestellt wer-
den. (Wir bitten um Prüfung.) Arbeitsgelegenheiten (AGH) werden seit dem 
01.04.2020 nicht weiter finanziert. Damit bekommen Arbeitssuchende in AGH 
auf unbestimmte Zeit kein zusätzliches Geld mehr, das sie allerdings als zu-
sätzliches Einkommen zum AlG-II-Satz eingeplant haben. Sie sollten weiter 
Entgelte erhalten, auch damit die Träger weiter Kontakt halten können. Wie 
kann sichergestellt werden, dass die Träger Arbeitssuchenden in AGH weiter-
hin Entgelt (für mindestens 10h/Woche) auszahlen können?  
 
4. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat 
vor Kurzem die Fachempfehlung Nr. 14 „Betretungsverbot von Kindertagesbe-
treuungsangeboten und Sicherstellung des Kindeswohls im Einzelfall“ [3] her-
ausgegeben. Wie werden sich die Empfehlungen des MKFFI in Köln, z. B. im 
Bereich der Brückenangebote zur KiTa-Betreuung von Bewohner*innen der 
Geflüchtetenunterkünfte, auswirken, und welche weiteren Zielgruppen an 
KiTa-Kindern könnten von der Fachempfehlung Nr. 14 des MKFFI profitie-
ren?[4] Bitte teilen sie uns in diesem Zusammenhang mit, wie sich die Zahl der 
Inobhutnahmen seit Beginn der Schul- und KiTa-Schließungen entwickelt hat. 
 
5. Erreicht der Notfall Kinderzuschlag (KiZ) die Familien auf kommunaler Ebene, 
und wenn nicht: Wie kann die Informationslage so verbessert werden, dass 
möglichst viele Familien – u. a. auch erwerbslose Eltern – profitieren?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  
 
 
 
 
 
                                                 
[3]  https://www.kindertagespflege-koeln.de/wp -content/uploads/2020/04/Fachempfehlung -Nr.-14-
Sicherstellung-Kindeswohl.pdf 
[4]  Es steht zu befürchten, dass nur die Kinder in den KiTas betreut werden können, bei denen der 
KiTa-Besuch ausdrücklich vom Familiengericht oder vom Jugendamt als Hilfemaßnahme nac h 
§ 8a SGB VIII angeordnet wurde -– das würde aber die meisten Kinder in Köln weiterhin vom KiTa -
Besuch ausschließen.)

Beratungsverlauf (1)

07.04.2020 Hauptausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/0453/2020
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
07.04.2020
Erstellt
07.04.2020 10:47