mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Soziale Soforthilfen und Kinder- und Jugendhilfe in der Corona-Krise

SPD Anfrage nach § 4 AN/0453/2020 vom 07.04.2020

Stand: Am 20.04.2020 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

Dokumente

  • SPD Anfrage nach § 4

    PDF

    Herunterladen: SPD Anfrage nach § 4

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.04.2020 AN/0453/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 07.04.2020 Soziale Soforthilfen und Kinder- und Jugendhilfe in der Corona-Krise Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise führen bei einer Vielzahl von Kölnerinnen und Kölnern zu wirtschaftlichen und gesundheitlichen Notlagen. Eini- ge Gruppen sind besonders gefährdet, z. B. Kinder und Jugendliche oder Geflüch- tete. Deshalb muss die Stadt Köln schnell reagieren und aus eigenen Mitteln Not- lagen verhindern bzw. beenden. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgende Fragen schnellstmöglich schriftlich zu beantworten und die Ergebnisse den Ratsmitgliedern vor- zulegen: 1. Einige Studierende finanzieren ihren Lebensunterhalt durch studentische Aus- hilfstätigkeiten, sei es statt des BAföG oder zusätzlich dazu. Der überwiegen- de Teil dieser Beschäftigungen fällt jetzt weg. Kann das Kölner Jobcenter Stu- dierenden, die nachweislich ihren Job wegen der Pandemie verloren haben, den ALG-II-Bezug ermöglichen? In Wuppertal soll dies angeblich der Fall sein. Wir bitten darum, dass sich das Jobcenter Köln in Wuppertal informiert. 2. Der Kölner Flüchtlingsrat und Rom e.V. haben Fragen zur Situation von Ge- flüchteten in der Corona-Krise an die Stadtverwaltung geschickt.[1] Diese überschneiden sich in vielen Punkten mit unseren Forderungen aus der Anlage zum „45-Millionen-Euro-Hilfspaket“.[2] Hat die Verwaltung dem Flüchtlingsrat und Rom e.V. geantwortet, und wenn ja: Was? Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um zeitnahe und öffentliche Beantwortung der Fragen. [1] https://www.koelner-fluechtlingsrat.de/download/2020 -03-25Koeln_Fluechtlinge_Corona.pdf [2] https://www.koelnspd.de/wp- content/uploads/sites/749/2020/03/Kommunalpolitische_Forderungen_Corona -Krise.pdf - 2 - 3. Köln hat eine lange und erfolgreiche Geschichte kommunaler Arbeitsmarktför- derung. Die Finanzierung der Kölner Träger der Arbeits-und Beschäftigungs- förderung mit ihren Kernkompetenzen und originären Beschäftigungsfeldern muss in der Corona-Krise gesichert werden. Eine Möglichkeit, wie Beschäfti- gungsträger gesichert werden könnten, ist, dass Zuwendungen in der Krise nicht weiter spitz abgerechnet, sondern auf Akontozahlung umgestellt wer- den. (Wir bitten um Prüfung.) Arbeitsgelegenheiten (AGH) werden seit dem 01.04.2020 nicht weiter finanziert. Damit bekommen Arbeitssuchende in AGH auf unbestimmte Zeit kein zusätzliches Geld mehr, das sie allerdings als zu- sätzliches Einkommen zum AlG-II-Satz eingeplant haben. Sie sollten weiter Entgelte erhalten, auch damit die Träger weiter Kontakt halten können. Wie kann sichergestellt werden, dass die Träger Arbeitssuchenden in AGH weiter- hin Entgelt (für mindestens 10h/Woche) auszahlen können? 4. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat vor Kurzem die Fachempfehlung Nr. 14 „Betretungsverbot von Kindertagesbe- treuungsangeboten und Sicherstellung des Kindeswohls im Einzelfall“ [3] her- ausgegeben. Wie werden sich die Empfehlungen des MKFFI in Köln, z. B. im Bereich der Brückenangebote zur KiTa-Betreuung von Bewohner*innen der Geflüchtetenunterkünfte, auswirken, und welche weiteren Zielgruppen an KiTa-Kindern könnten von der Fachempfehlung Nr. 14 des MKFFI profitie- ren?[4] Bitte teilen sie uns in diesem Zusammenhang mit, wie sich die Zahl der Inobhutnahmen seit Beginn der Schul- und KiTa-Schließungen entwickelt hat. 5. Erreicht der Notfall Kinderzuschlag (KiZ) die Familien auf kommunaler Ebene, und wenn nicht: Wie kann die Informationslage so verbessert werden, dass möglichst viele Familien – u. a. auch erwerbslose Eltern – profitieren? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin [3] https://www.kindertagespflege-koeln.de/wp -content/uploads/2020/04/Fachempfehlung -Nr.-14- Sicherstellung-Kindeswohl.pdf [4] Es steht zu befürchten, dass nur die Kinder in den KiTas betreut werden können, bei denen der KiTa-Besuch ausdrücklich vom Familiengericht oder vom Jugendamt als Hilfemaßnahme nac h § 8a SGB VIII angeordnet wurde -– das würde aber die meisten Kinder in Köln weiterhin vom KiTa - Besuch ausschließen.)

Beratungsverlauf

  1. 20.04.2020

    Hauptausschuss

    TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz