AN/0535/2026
Fair Play bei Olympia: Barrierefreie und neutrale Veröffentlichung der Abstimmungsempfehlungen
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BSW Dringlichkeitsantrag nach § 12
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BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln Ratsfrau Lidija Rukavina Ratsherr Guido Spinnen Gruppengeschäftsleitung Dr. Mona Aranea Unter Goldschmied 6 - 50667 Köln An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 19.3.2026 AN/0535/2026 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 19.03.2026 Fair Play bei Olympia: Barrierefreie und neutrale Veröffentlichung der Abstimmungsempfehlungen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die BSW-Ratsgruppe erbittet, den folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Ta- gesordnung der Sitzung des Rates am 19.03.2026 aufzunehmen: Beschluss 1. Die Verwaltung stellt sicher, dass sämtliche Informationen zum Bürgerentscheid für alle Menschen in gleicher Weise barrierefrei und ohne zusätzliche Hürden zugäng- lich sind. QR -Codes und gedruckte Broschüren können ergänzen, dürfen jedoch nicht die einzige Art des Zugangs sein, da sie digitale Kompetenz bzw. körperliche Mobilität voraussetzen. 2. Alle relevanten Informationen zu Chancen und Risiken der Kölner Olympiabewer- bung werden zentral und gleichberechtigt auf der Internetseite der Stadt Köln in barrierefreier Form veröffentlicht. Dazu gehören insbesondere auch die Abstim- mungsempfehlungen der Ratsgruppen und -fraktionen. 3. Die Verwaltung setzt ihre Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bür- gern nach §5 Absatz 3 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden vollständig um. Dies umfasst, dass alle entscheidungsrelevanten Informationen vollständig, verständlich und gleichermaßen zugänglich bereitgestellt werden. - 2 - 4. Die Verwaltung legt kurzfristig dar, auf welchem Weg die gleichwertige und barrie- refreie Zugänglichkeit sämtlicher Informationen konkret sichergestellt wird. Begründung Im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids besteht für die Verwaltung laut § 5 Absatz 3 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden die Verpflichtung, die Bür- gerinnen und Bürger umfassend und gleichwertig über die zur Entscheidung stehen- den Inhalte zu informieren. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit ha- ben, sich selbstständig, vollständig und ohne zusätzliche Hürden über unterschiedli- che Positionen der Ratsmitglieder zur Olympiabewerbung der Stadt zu informieren. Aktuell sind die Abstimmungsempfehlungen der Ratsgruppen und -fraktionen auf der Webseite der Stadt Köln nur mittels eines postalisch versandten QR-Codes auffindbar, oder alternativ in gedruckten Informationsbroschüren, nicht aber über die Suchfunktion der Webseite oder per globaler Web-Suche. Nicht alle Bürgerinnen und Bürger verfü- gen über die notwendige technische Ausstattung oder Nutzungserfahrung. In Bürgerämtern ausgelegte Broschüren stellen keinen gleichwertigen Zugang dar da sie voraussetzen, dass Menschen von diesem Angebot wissen und es aufsuchen kön- nen. Informationen müssen so bereitgestellt werden, dass sie unmittelbar, selbststän- dig und ohne technische oder organisatorische Hürden erreichbar sind. Begründung der Dringlichkeit Am Mittwoch, 18. März, hat die Stadtverwaltung die Unterlagen zum Bürgerentscheid für eine Olympiabewerbung der Stadt Köln an die wahlberechtigten Kölner Bürgerin- nen und Bürger verschickt. Damit hat die Phase der Meinungsbildung begonnen. Et- waige Zugangsdefizite wirken unmittelbar auf die laufende Meinungsbildung ein und können im weiteren Verlauf nicht mehr ausgeglichen werden. Die Behandlung des An- trags kann daher nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die barrierefreie oder zumindest niedrigschwellige, leicht auffindbare Bereitstellung der Abstimmungsempfehlungen aller Ratsgruppen und -fraktionen ist im Rahmen ei- ner satzungskonformen und möglichst inklusiven Dur chführung des Ratsbürgerent- scheids zu Olympia dringend geboten. Mit freundlichen Grüßen, Gez. Lidija Rukavina und Guido Spinnen (BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0535/2026
- Typ
- BSW Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 19.03.2026
- Erstellt
- 19.03.2026 11:06