Mandari Insight

AN/0535/2026

Fair Play bei Olympia: Barrierefreie und neutrale Veröffentlichung der Abstimmungsempfehlungen

BSW Dringlichkeitsantrag nach § 12 19.03.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.03.2026, TOP 3.8

BSW Dringlichkeitsantrag nach § 12

· application/pdf

Ansehen

BSW Dringlichkeitsantrag nach § 12

4022 Zeichen

BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln 
Ratsfrau Lidija Rukavina  
Ratsherr Guido Spinnen 
 
Gruppengeschäftsleitung Dr. Mona Aranea  
Unter Goldschmied 6 - 50667 Köln 
 
An den Vorsitzenden des Rates  
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 19.3.2026 
 
AN/0535/2026 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 19.03.2026 
 
Fair Play bei Olympia: Barrierefreie und neutrale Veröffentlichung der 
Abstimmungsempfehlungen 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die BSW-Ratsgruppe erbittet, den folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Ta-
gesordnung der Sitzung des Rates am 19.03.2026 aufzunehmen: 
 
Beschluss 
 
1. Die Verwaltung stellt sicher, dass sämtliche Informationen zum Bürgerentscheid für 
alle Menschen in gleicher Weise barrierefrei und ohne zusätzliche Hürden zugäng-
lich sind. QR -Codes und gedruckte Broschüren  können ergänzen, dürfen jedoch 
nicht die einzige Art des Zugangs sein, da sie digitale Kompetenz bzw. körperliche 
Mobilität voraussetzen. 
2. Alle relevanten Informationen zu Chancen und Risiken der Kölner Olympiabewer-
bung werden zentral und gleichberechtigt auf der Internetseite der  Stadt Köln in 
barrierefreier Form veröffentlicht. Dazu gehören insbesondere auch die Abstim-
mungsempfehlungen der Ratsgruppen und -fraktionen.  
3. Die Verwaltung setzt ihre Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bür-
gern nach §5 Absatz 3 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden 
vollständig um. Dies umfasst, dass alle entscheidungsrelevanten Informationen 
vollständig, verständlich und gleichermaßen zugänglich bereitgestellt werden.

- 2 - 
4. Die Verwaltung legt kurzfristig dar, auf welchem Weg die gleichwertige und barrie-
refreie Zugänglichkeit sämtlicher Informationen konkret sichergestellt wird. 
Begründung 
 
Im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids besteht für die Verwaltung laut § 5 Absatz 3 
der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden die Verpflichtung, die Bür-
gerinnen und Bürger umfassend und gleichwertig über die zur Entscheidung stehen-
den Inhalte zu informieren. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit ha-
ben, sich selbstständig, vollständig und  ohne zusätzliche Hürden über unterschiedli-
che Positionen der Ratsmitglieder zur Olympiabewerbung der Stadt zu informieren.  
 
Aktuell sind die Abstimmungsempfehlungen der Ratsgruppen und -fraktionen auf der 
Webseite der Stadt Köln nur mittels eines postalisch versandten QR-Codes auffindbar, 
oder alternativ in gedruckten Informationsbroschüren, nicht aber über die Suchfunktion 
der Webseite oder per globaler Web-Suche. Nicht alle Bürgerinnen und Bürger verfü-
gen über die notwendige technische Ausstattung oder Nutzungserfahrung.  
 
In Bürgerämtern ausgelegte Broschüren stellen keinen gleichwertigen Zugang dar da 
sie voraussetzen, dass Menschen von diesem Angebot wissen und es aufsuchen kön-
nen. Informationen müssen so bereitgestellt werden, dass sie unmittelbar, selbststän-
dig und ohne technische oder organisatorische Hürden erreichbar sind. 
  
Begründung der Dringlichkeit 
 
Am Mittwoch, 18. März, hat die Stadtverwaltung die Unterlagen zum Bürgerentscheid 
für eine Olympiabewerbung der Stadt Köln an die wahlberechtigten Kölner Bürgerin-
nen und Bürger verschickt. Damit hat die Phase der Meinungsbildung begonnen. Et-
waige Zugangsdefizite wirken unmittelbar auf die laufende Meinungsbildung ein und 
können im weiteren Verlauf nicht mehr ausgeglichen werden. Die Behandlung des An-
trags kann daher nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. 
 
Die barrierefreie oder zumindest niedrigschwellige, leicht auffindbare Bereitstellung 
der Abstimmungsempfehlungen aller Ratsgruppen und -fraktionen ist im Rahmen ei-
ner satzungskonformen und möglichst inklusiven Dur chführung des Ratsbürgerent-
scheids zu Olympia dringend geboten.  
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Gez. Lidija Rukavina und Guido Spinnen 
(BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln)

Beratungsverlauf (1)

19.03.2026 Rat
TOP 3.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0535/2026
Typ
BSW Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
19.03.2026
Erstellt
19.03.2026 11:06