4300/2022
Überschwemmungen bei starkem Niederschlag an der Würzburger Straße / Oranienstraße in Köln-Höhenberg
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 4300/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung vom 20.10.2022 TOP 9.2.4 (AN/1779/2022) Überschwemmungen bei starkem Niederschlag an der Würzburger Straße / Oranienstraße in Köln-Höhenberg gerne möchten wir die am 12.10.2022 von der SPD Fraktion eingegangenen Fragen zur Vorbereitung der Sitzung der BV 8 am 20.10.2022 beantworten. Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, dass es bei starkem Niederschlag an der Ecke Würzburger Straße / Oranienstraße in Köln-Höhenberg regelmäßig zu Überschwemmungen kommt? Antwort 1: Der Bereich Würzburger Straße / Oranienstraße ist ein topographischer Tiefpunkt. Im Falle einsetzender Niederschläge kann sich das oberflächig abfließende Wasser in der Senke Würzburger Straße / Oranienstraße sammeln und potenziell zu Überflutungen führen. Das zeigt auch unsere stadt- weite Starkregengefahrenkarte (www.hw-karten.de). Die Karte hilft dabei zu erkennen, ob ein Gebiet besonders starkregengefährdet ist. Anhand der unterschiedlichen Blautöne zeigt die Karte die Überflu- tungshöhe und Ausdehnung bei Starkregenereignissen unterschiedlicher Intensität an. Für den Kreu- zungsbereich Würzburger Straße/Oranienstraße weist die Starkregengefahrenkarte eine „mäßige“ Ge- fährdung durch Starkregen aus. Die Gefährdungsklasse „mäßig“ bedeutet, dass für diese Straße in etwa knöcheltiefe Wasserstände berechnet wurden. Für die weiß dargestellten Bereiche besteht eine geringe- re Überflutungsgefahr. Dies ist nicht gleichbedeutend mit „keine Gefährdung“. Starkregen kann grund- sätzlich überall auftreten und zu Schäden führen. Konkrete Bürgerbeschwerden oder Überflutungsmeldungen der Feuerwehr von den letzten Starkregene- reignissen im Sommer 2017 oder 2021 liegen uns für den Bereich bislang nicht vor. Frage 2: Gab es bereits Überprüfungen des Kanalisationssystems in diesem Bereich? Antwort 2: Die Kölner Kanalnetze werden regelmäßig auf das Abflussvermögen untersucht und bei un- terschreiten der Mindestvoraussetzung werden die Abwasseranlagen optimiert. Die Untersuchung ba- siert auf den Regeln der Technik, hier die DIN EN 752 und das Arbeitsblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., DWA A 118. Bei diesen Untersuchungen werden auch städtebauliche Entwicklungen im Einzugsgebiet berücksichtigt. Die Kanäle in der Oranienstraße und der Würzburger Straße entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und sind ausreichend dimensioniert. Die letzte Überprüfung hat im Mai 2022 stattgefunden. Frage 3: Welche weiteren Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Überschwemmungen zu ver- hindern? Antwort 3: Ein Starkregenereignis, wie das am 14. Juli 2021, übersteigt in seiner Intensität den Bemes- sungsregen deutlich und kann daher nicht vollständig von der Kanalisation aufgenommen werden, so- dass Überschwemmungen auftreten können. Ein flächendeckender Ausbau des Kölner Kanalnetzes, um derartige Wassermengen unterirdisch zwi- schen zu speichern, hätte eine unzumutbare Verteuerung der Abwassergebühren zur Folge, wäre tech- nisch kaum umsetzbar und aus betrieblicher Sicht nicht sinnvoll. Zusätzlich fordern weder die gesetzli- 2 chen noch die technischen Vorschriften, dass Kanäle seltene Starkregenereignisse bewältigen müssen. Da bei einem extremen Starkregen das Kanalnetz die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann, wird temporär das Retentionsvolumen der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen genutzt. Die öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen sind im Eigentum der Stadt Köln. Da die StEB Köln nicht Eigentümerin der Flächen ist, kann die Schaffung von zusätzlichem Retentionsvolumen an der Oberfläche nicht alleinig durch die StEB Köln erfolgen. Sobald in dem Bereich der Oranienstraße / Würzburger Straße städtische Umbaumaßnahmen vorgesehen werden, werden die StEB Köln darauf drängen zusätzliches Retenti- onsvolumen zur Aufnahme von Starkregen zu schaffen. Bei außergewöhnlichen Starkregen kann der öffentliche Überflutungsschutz versagen und es ist wichtig, durch einen privaten Objektschutz das Schutzziel zu optimieren bzw. Schadensbegrenzung zu betrei- ben. Gerne bieten die StEB Köln weitergehende Informationen an. Über den Wasser-Risiko-Check kann man von zu Hause online seine Gefährdungslage ggü. Starkregen, Hochwasser und Grundhochwasser darstellen und es werden Maßnahmen zum Objektschutz und zur Verhaltensvorsorge vorgeschlagen. Alternativ bieten die StEB Köln persönliche Beratungsgespräche an. Dazu können sich die Anwohnen- den bei den StEB Köln unter der Telefonnummer 0221-221-26509 melden. Frage 4: Welche Maßnahmen könnten noch umgesetzt werden, um einen geregelten Wasserablauf zu gewährleisten? Antwort 4: Grundsätzlich kann die Überflutungsgefährdung durch eine Entsieglung oder Verkleinerung des oberflächigen Einzugsgebietes potenziell reduziert werden. Eine Entsieglung kann z.B. in Form von Dachbegrünungen oder Begrünung von Hofflächen erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4300/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.12.2022
- Erstellt
- 19.12.2022 11:32