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4300/2022

Überschwemmungen bei starkem Niederschlag an der Würzburger Straße / Oranienstraße in Köln-Höhenberg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.01.2023, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5137 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-8 
 
Vorlagen-Nummer 
 4300/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung vom 20.10.2022 TOP 9.2.4 
(AN/1779/2022)  
Überschwemmungen bei starkem Niederschlag an der Würzburger Straße / Oranienstraße in 
Köln-Höhenberg 
gerne möchten wir die am 12.10.2022 von der SPD Fraktion eingegangenen Fragen zur Vorbereitung 
der Sitzung der BV 8 am 20.10.2022 beantworten.  
Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, dass es bei starkem Niederschlag an der Ecke Würzburger Straße 
/ Oranienstraße in Köln-Höhenberg regelmäßig zu Überschwemmungen kommt? 
Antwort 1: Der Bereich Würzburger Straße / Oranienstraße ist ein topographischer Tiefpunkt. Im Falle 
einsetzender Niederschläge kann sich das oberflächig abfließende Wasser in der Senke Würzburger 
Straße / Oranienstraße sammeln und potenziell zu Überflutungen führen. Das zeigt auch unsere stadt-
weite Starkregengefahrenkarte (www.hw-karten.de). Die Karte hilft dabei zu erkennen, ob ein Gebiet 
besonders starkregengefährdet ist. Anhand der unterschiedlichen Blautöne zeigt die Karte die Überflu-
tungshöhe und Ausdehnung bei Starkregenereignissen unterschiedlicher Intensität an. Für den Kreu-
zungsbereich Würzburger Straße/Oranienstraße weist die Starkregengefahrenkarte eine „mäßige“ Ge-
fährdung durch Starkregen aus. Die Gefährdungsklasse „mäßig“ bedeutet, dass für diese Straße in etwa 
knöcheltiefe Wasserstände berechnet wurden. Für die weiß dargestellten Bereiche besteht eine geringe-
re Überflutungsgefahr. Dies ist nicht gleichbedeutend mit „keine Gefährdung“. Starkregen kann grund-
sätzlich überall auftreten und zu Schäden führen.  
Konkrete Bürgerbeschwerden oder Überflutungsmeldungen der Feuerwehr von den letzten Starkregene-
reignissen im Sommer 2017 oder 2021 liegen uns für den Bereich bislang nicht vor. 
 
Frage 2: Gab es bereits Überprüfungen des Kanalisationssystems in diesem Bereich? 
Antwort 2: Die Kölner Kanalnetze werden regelmäßig auf das Abflussvermögen untersucht und bei un-
terschreiten der Mindestvoraussetzung werden die Abwasseranlagen optimiert. Die Untersuchung ba-
siert auf den Regeln der Technik, hier die DIN EN 752 und das Arbeitsblatt der Deutschen Vereinigung 
für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., DWA A 118. Bei diesen Untersuchungen werden auch 
städtebauliche Entwicklungen im Einzugsgebiet berücksichtigt. Die Kanäle in der Oranienstraße und der 
Würzburger Straße entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und sind ausreichend 
dimensioniert. Die letzte Überprüfung hat im Mai 2022 stattgefunden. 
 
Frage 3: Welche weiteren Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Überschwemmungen zu ver-
hindern? 
Antwort 3: Ein Starkregenereignis, wie das am 14. Juli 2021, übersteigt in seiner Intensität den Bemes-
sungsregen deutlich und kann daher nicht vollständig von der Kanalisation aufgenommen werden, so-
dass Überschwemmungen auftreten können. 
Ein flächendeckender Ausbau des Kölner Kanalnetzes, um derartige Wassermengen unterirdisch zwi-
schen zu speichern, hätte eine unzumutbare Verteuerung der Abwassergebühren zur Folge, wäre tech-
nisch kaum umsetzbar und aus betrieblicher Sicht nicht sinnvoll. Zusätzlich fordern weder die gesetzli-

2 
 
chen noch die technischen Vorschriften, dass Kanäle seltene Starkregenereignisse bewältigen müssen.  
Da bei einem extremen Starkregen das Kanalnetz die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann, wird 
temporär das Retentionsvolumen der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen genutzt. Die öffentlichen 
Verkehrs- und Freiflächen sind im Eigentum der Stadt Köln. Da die StEB Köln nicht Eigentümerin der 
Flächen ist, kann die Schaffung von zusätzlichem Retentionsvolumen an der Oberfläche nicht alleinig 
durch die StEB Köln erfolgen. Sobald in dem Bereich der Oranienstraße / Würzburger Straße städtische 
Umbaumaßnahmen vorgesehen werden, werden die StEB Köln darauf drängen zusätzliches Retenti-
onsvolumen zur Aufnahme von Starkregen zu schaffen.  
Bei außergewöhnlichen Starkregen kann der öffentliche Überflutungsschutz versagen und es ist wichtig, 
durch einen privaten Objektschutz das Schutzziel zu optimieren bzw. Schadensbegrenzung zu betrei-
ben. Gerne bieten die StEB Köln weitergehende Informationen an. Über den Wasser-Risiko-Check kann 
man von zu Hause online seine Gefährdungslage ggü. Starkregen, Hochwasser und Grundhochwasser 
darstellen und es werden Maßnahmen zum Objektschutz und zur Verhaltensvorsorge vorgeschlagen. 
Alternativ bieten die StEB Köln persönliche Beratungsgespräche an. Dazu können sich die Anwohnen-
den bei den StEB Köln unter der Telefonnummer 0221-221-26509 melden.  
 
Frage 4: Welche Maßnahmen könnten noch umgesetzt werden, um einen geregelten Wasserablauf zu 
gewährleisten? 
Antwort 4: Grundsätzlich kann die Überflutungsgefährdung durch eine Entsieglung oder Verkleinerung 
des oberflächigen Einzugsgebietes potenziell reduziert werden. Eine Entsieglung kann z.B. in Form von 
Dachbegrünungen oder Begrünung von Hofflächen erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4300/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.12.2022
Erstellt
19.12.2022 11:32