V/0412/2016
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
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Beschlussvorlage
1664 Zeichen
V/0412/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Beratungsfolge 15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zur stellvertretenden Schriftführerin des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ver- braucherschutz und Arbeitsförderung wird Frau Daniela Stemmer bestellt. Begründung: Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Dazu muss der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung einen Schriftführer bzw. eine Schriftführerin bestellen (§ 58 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Die Verwaltung hat dem Ausschuss empfohlen, eine grundsätzliche Vertretungsregelung für die Schriftführung zu treffen. Dieser Empfehlung ist der Ausschuss mit Beschluss vom 03.09.2014 nach- gekommen. Aufgrund der Umsetzung einer neuen Organisationsstruktur im Sozialamt wurden die Aufgabengebiete anders verteilt, so dass die Verwaltung jetzt eine Änderung bei der Besetzung der stellvertretenden Schriftführung vorschlägt. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Vorlagen-Nr.: V/0412/2016 Auskunft erteilt: Barbara Hamisch Ruf: 492-5010 E-Mail: HamischB@stadt-muenster.de Datum: 11.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0412/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37