0170/2017
Feinstaubbelastung (Staubemissionen) im Bereich Godorfer Hauptstrasse/Wendehammer/Kerkrader Straße/Industriestrasse durch die Alpha
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/572 Vorlagen-Nummer 0170/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2017 Feinstaubbelastung (Staubemissionen) im Bereich Godorfer Hauptstrasse/Wendehammer/Kerkrader Straße/Industriestrasse durch die Alpha Calcit Füllstoff mbH&CoKG Otto-Hahn-Str. 9-11, sowie hochfrequente Töne aus dem Werksbereich Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen bittet um Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Feinstaubbelastung (Staubemissio- nen) im Bereich Godorfer Hauptstrasse/Wendehammer/Kerkrader Straße/Industriestrasse durch die Alpha Calcit Füllstoff mbH&CoKG Otto-Hahn-Str. 9-11, sowie hochfrequente Töne aus dem Werksbereich (AN/0020/2017). Die Verwaltung antwortet wie folgt: 1. Hat das Umwelt- u. Verbraucherschutzamt, das auch für die Emissionen (Staub und Lärm) zuständig ist, Kenntnis von diesen Belastungen und wie ist sein Vorgehen in dieser Angelegenheit? Lärmbeschwerden über die Alpha Compound Füllstoff GmbH, insbesondere durch hochfre- quente Töne, liegen der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft des Um- welt- und Verbraucherschutzamtes (IWA) bisher nicht vor. Diese Aussage bezieht sich auf den Zeitraum seit Januar 2008. Im Januar 2008 übernahm die IWA die Zuständigkeit für den Betriebsstandort von der Bezirksregierung Köln. Zuletzt wurde 2012 eine schalltechnische Gesamtaufnahme des Betriebsstandortes durchge- führt. Der Nachweis der Umsetzung der erforderlichen Lärmminderungsmaßnahmen ist im Februar 2014 abgeschlossen worden. Seit Februar 2014 realisierte Anlagenänderungen wurden immer in Hinblick auf schalltechnische Auswirkungen geprüft. Die Anlagenänderun- gen waren entweder nicht lärmrelevant oder führten zu Lärmminderungen. Genehmigt ist der Anlagenbetrieb werktags (Montag bis Samstag - Samstag ist ein Werktag) von 0:00 bis 24:00 Uhr. Materialanlieferungen dürfen werktags von 6:00 bis 22:00 Uhr erfol- gen. Von 22:00 bis 6:00 Uhr dürfen bestimmte Anlagenteile am Betriebsstandort nicht betrie- ben werden. Der IWA liegen aus dem Jahr 2016 keine Informationen vor, dass die geneh- migten Betriebszeiten nicht eingehalten werden. Staubbelästigungen durch den Betrieb der Alpha Compound Füllstoff GmbH sind der IWA bekannt. In der Vergangenheit waren die Staubbelästigungen im Umfeld des Betriebsstan- dortes die Folge von Betriebsstörungen. Der Firma wurden 2012 und 2016 Maßnahmen zur Minderung der Staubemissionen im Regelbetrieb und bei Betriebsstörungen aufgegeben. Die IWA überwacht regelmäßig anlassbezogen, dass die Alpha Compound Füllstoff GmbH die 2 aufgegebenen Maßnahmen zur Staubminderung erfüllt. Beschwerden der Anwohner zu Staubbelästigungen oder Informationen zu Betriebsstörun- gen mit Staubaustritt bei der Alpha Compound Füllstoff GmbH im Dezember 2016 liegen der IWA nicht vor. 2. Werden Betriebsüberwachungen – auch – unangemeldet durchgeführt oder wird die Betriebsleitung vorab informiert? Es finden vorwiegend anlassbezogene Überwachungen statt. Zu den anlassbezogenen Überwachungen zählen auch solche, die aufgrund einer Beschwerde durchgeführt werden. Unangemeldete Überwachungen fanden 2016 an folgenden Terminen statt: 19.1.2016, 1.2.2016, 23.2.2016, 9.3.2016, 9.4.2016, 12.04.2016, 28.6.2016, 7.7.2016, 16.9.2016 und 12.12.2016. Diese Überwachungen dienten zur Feststellung von erheblichen Staubbelästigungen im Umfeld des Betriebsstandortes. Erhebliche Staubbelästigungen wur- den bei diesen Überwachungen nicht festgestellt. Angemeldete, umfangreiche Betriebsüberwachungen haben zuletzt im Februar und April 2016 stattgefunden. Die bei der Inspektion festgestellten Mängel wurden bis August 2016 abgestellt. 3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um diese Beeinträchtigungen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren, zum Wohle der Anwohner und zum Wohle der Firma Alpha. Die IWA wird Emissionsminderungsmaßnahmen am Betriebsstandort durchsetzen, die ge- mäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Stand der Technik erforderlich sind. Die in der Anfrage AN/0020/2017 aufgeführten Informationen zu Lärm- und Staubbelästigun- gen sind nicht ausreichend, um die Ursache der Belästigungen feststellen, die Erheblichkeit bewerten und Abhilfemaßnahmen anordnen zu können. Für konkrete behördliche Maßnah- men sind weitere Informationen erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0170/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27