AN/1723/2022
Kreis der anspruchsberechtigten Wohngeldempfänger steigt deutlich – wie gut ist die Stadt Köln vorbereitet?
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FDP Anfrage nach § 4
2821 Zeichen
www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Herrn Bernd Petelkau Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.10.2022 AN/1723/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.10.2022 Kreis der anspruchsberechtigten Wohngeldempfänger steigt deutlich – wie gut ist die Stadt Köln vorbereitet? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales am 24. Oktober 2022 zu setzen. Am 28.09.2022 hat das Bundeskabinett eine Änderung beim Wohngeld auf den Weg ge- bracht. Zum 01.01.2023 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert (https://www.tagesschau.de/inland/kabinett-wohngeld-weihnachtsbeluchtung-101.html). So soll die Zahl der Wohngeldberechtigten bundesweit von 600.000 auf ca. zwei Millionen stei- gen. Damit die staatliche Unterstützung schnell bei den Bedürftigen ankommt, ist eine zügige Antragsbearbeitung behördlicherseits unerlässlich. In der jüngsten Vergangenheit war es bei der Stadtverwaltung Köln bereits in einigen Orga- nisationseinheiten (bspw. Ausländeramt) zu erheblichen Verzögerungen bei der Antragbear- beitung gekommen. Eine Wiederholung gilt es im Sinne aller Beteiligten zu vermeiden. Die FDP-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de 1. Mit wie viel Prozent mehr Antragssteller auf Wohngeld rechnet die Stadtverwaltung Köln zum 01.01.2023? 2. Welche Maßnahmen (bspw. befristete Umsetzungen aus anderen Ämtern oder Zu- lassung bezahlter Überstunden) werden kurzfristig in Erwägungen gezogen, um et- waiger Spitzen bei der Anzahl der Anträge zu begegnen? Wie lange würde bei einer solchen Umsetzung aus einem anderen Amt die Einarbeitungszeit einer ausgebilde- ten Verwaltungskraft (bspw. Verwaltungsfachangestellter / Stadtsekretär (Laufbahn- gruppe 1, ehemals mD) / Stadtinspektor (Laufbahngruppe 2, ehemals gD) dauern? 3. Welche Möglichkeiten der Vereinfachung (bspw. Antragsstellung Online / Priorisie- rung nach Bedürftigkeit / etc.) werden in Erwägung gezogen, um die Bearbeitung ins- gesamt zu vereinfachen und die Bearbeitungszeit zu verkürzen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Volker Görzel Fraktionsgeschäftsführer Rechtspolitischer Sprecher
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1723/2022
- Typ
- FDP/KSG Anfrage nach § 4
- Datum
- 13.10.2022
- Erstellt
- 29.09.2022 13:39