Mandari Insight

1096/2020

Leerstand Agrippinaufer

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.04.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.04.2020, TOP 6.2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1775 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 1096/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 
 
Leerstand Agrippinaufer 
Mit der Anfrage 0337/2020 bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen um Auskunft zu dem Objekt 
Agrippinaufer 8, 50678 Köln. Das Objekt wurde in der Vergangenheit vom Amt für Wohnungswesen 
für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt. 
 
Welche Planungen gibt es seitens der Verwaltung mit diesem Objekt? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
Es ist zutreffend, dass das Objekt bis zum 28.02.2019 zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt 
wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Mietverhältnis beendet und das Objekt am 12.03.2019 end-
gültig wieder an den Eigentümer übergeben. 
 
Zwischenzeitlich wurde die Wohnungsaufsicht eingeschaltet und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet 
und insbesondere auf die Bestimmungen zum Schutz von Wohnraum vor Zweckentfremdung hinge-
wiesen und eine Stellungnahme angefordert. 
 
Hierbei stellte sich heraus, dass das Objekt Anfang 2020 an eine neue Eigentümerin veräußert wur-
de. Die neue Eigentümerin teilte sodann mit, dass es sich bei dem Objekt um ein Gewerbeobjekt 
handelt, welches ursprünglich als Hotel errichtet wurde. Eine Umwidmung habe nie stattgefunden. Es 
ist jedoch künftig eine überwiegende Wohnnutzung im Objekt geplant. In Abstimmung mit dem 
Denkmalschutz soll eine Generalsanierung erfolgen. Der Antrag für eine Baugenehmigung, die we-
gen Veränderungen im Dachbereich notwendig ist, soll in Kürze eingereicht werden. 
 
Das Objekt fällt aufgrund seiner bisherigen Genehmigung als Gewerbeobjekt nicht unter den Schutz 
der Wohnraumschutzsatzung.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.2.1.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Agrippinaufer 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1096/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.04.2020
Erstellt
08.04.2020 11:16