AN/1932/2021
Änderungsantrag zur Vorlage 2497/2021 „Neubau eines Brunnens am Neumarkt“
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SPD Änderungsantrag nach § 13
2524 Zeichen
An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/1932/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 Änderungsantrag zur Vorlage 2497/2021 „Neubau eines Brunnens am Neumarkt„ Sehr geehrte Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 2497/2021 in die Ta- gesordnungen der oben genannten Sitzung aufzunehmen: Beschluss: - Der Beschluss über die Vorlage 2497/2021 wird zurückgestellt, bis geklärt ist, welche Kosten bei einer gegebenenfalls notwendigen Verlegung entstehen bzw. die Planung zur Neugestaltung des Neumarktes vorliegt und ein Verbleib des Brunnens gesichert ist. - Die Verwaltung legt ein Ad-Hoc-Maßnahmenpaket vor, das die Situation am Neu- markt kurzfristig verbessert. Dazu gehören: o Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch temporäre Maßnahmen (zum Beispiel mobiler Café-Pavillon, Aufstellen von Sitzgelegenheiten) o Verbesserung der sozialen Situation durch Einsatz von Streetworker*innen, Inbetriebnahme eines Drogenkonsumraumes und weiterer ordnungspolitische Maßnahmen (verstärkte Präsenz Ordnungsamt und Polizei) - Die Verwaltung legt die mit dem Beschluss zu 0931/2020 getroffene Planung zur Neuge- staltung des Neumarktes vor. - 2 - Begründung: Der Bau eines Brunnens auf dem Neumarkt ist als Maßnahme grundsätzlich geeignet, die Erscheinung des Neumarktes aufzuwerten und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Aller- dings ist vor dem Hintergrund der entstehenden Kosten von ca. 800.000 Euro und der not- wendigen Haushaltskonsolidierung auf Nachhaltigkeit zu achten. Die Verwaltung weist in der Begründung zur Vorlage darauf hin, dass eine Verlegung des Brunnens im Rahmen der Neugestaltung des Neumarktes bzw. der Planungen der Ost- West-Achse möglich werden kann und die dabei entstehenden Kosten noch nicht beziffert werden können. Gleichzeitig lehnen sowohl Stadtwerke als auch StEB eine kurzfristige Inte- rimslösung zu ihren finanziellen Lasten ab. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homan SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (2)
- Neumarkt
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1932/2021
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 09.09.2021
- Erstellt
- 09.09.2021 09:36