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2038/2019

Förderung des KölnAgenda e. V. durch die Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 10.35

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

3977 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15 
15/1 
Vorlagen-Nummer 
 2038/2019 
Freigabedatum 
28.06.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung des KölnAgenda e. V. durch die Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die weitere Förderung des KölnAgenda e.V. für die Jahre 2019 bis 2021 mit einer 
jährlichen Zuwendung in Höhe von maximal 50.000,- Euro als Defizitausgleich. 
Er ermächtigt die Verwaltung, die Jahresbeträge in vierteljährlichen Teilzahlungen in Höhe von je 
12.500,- Euro auf der Grundlage von Bewilligungsbescheiden an den Verein auszuzahlen.  
Alternative: 
Der Rat verzichtet auf die weitere Förderung des KölnAgenda e.V. für die Jahre 2019 bis 2021 und 
damit auf die Bearbeitung von Nachhaltigkeitsthemen für Köln. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 
Finanzausschuss 08.07.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  50.000,00€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    50.000,00€ 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Der KölnAgenda e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der mit Unterstützung von Rat und Verwaltung im 
September 1999 gegründet wurde. Vereinsziel des KölnAgenda e.V. ist die Förderung des lokalen 
Nachhaltigkeitsprozesses. Der Verein bildet die Schnittstelle im Dialog zwischen Bürgerschaft, Ver-
waltung und Politik zu Fragen der nachhaltigen Entwicklung der Stadt Köln. Da die Stadt Köln kein 
eigenes Nachhaltigkeitskonzept hat, übernimmt der KölnAgenda e.V. die Initiierung und Begleitung 
von verschiedensten Projekten zum Thema der lokalen Nachhaltigkeit. Nach dem Austritt der Stadt 
Köln aus dem Verein im Zuge von Haushaltskonsolidierungen im Jahre 2012 wurde dem KölnAgenda 
e.V. ein städtischer Zuschuss als Defizitausgleich in Höhe von 50.000,- Euro jährlich gezahlt. Ohne 
diese Sicherheit sieht sich der Verein nicht in der Lage, die projektbezogene Arbeit für eine nachhalti-
ge Entwicklung Kölns fortzuführen. 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2019 sowie zur Finanzplanung 2019-2021 
wurde zur weiteren Sicherstellung der Arbeit des KölnAgenda e.V. wieder ein städtischer Zuschuss 
als Defizitausgleich in Höhe von maximal 50.000,- Euro pro Jahr in den Haushalt eingestellt. 
Zur Ermittlung des Defizits sind alle Einnahmen und alle Ausgaben des Vereins, ggfs. unter Ausspa-
rung von projektbezogenen Rechnungsabgrenzungsposten, zu berücksichtigen. Im Falle eines mögli-
chen Überschusses entfällt die Zuwendung durch die Stadt Köln.  
Die Verwaltung wird den Betrag von derzeit jährlich bis zu 50.000,- Euro auf der Grundlage jahresbe-
zogener förmlicher Bewilligungsbescheide an den KölnAgenda e.V. bewilligen und in vierteljährlichen 
Teilzahlungen in Höhe von je 12.500,- Euro bereitstellen. In den Bewilligungsbescheiden werden die 
Förderbedingungen als Grundlage der Förderung geregelt. 
 
Finanzierung 
 
Der voraussichtliche Mittelbedarf beläuft sich auf maximal 150.000 Euro (jeweils 50.000 Euro in den

3 
Jahren 2019 - 2021). Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 
0902-Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 –Transferaufwendungen, Kostenträger P61701004930 – 
Leitbild und KölnAgenda e.V. zur Verfügung. Für die Jahre 2020 bis 2021 sind die Mittel in der mittel-
fristigen Finanzplanung enthalten und werden für das jeweilige Haushaltsjahr angemeldet.

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

241 Zeichen

Begründung der Dringlichkeit: 
Zur Abwendung von Liquiditätsproblemen des Vereins ist es dringend notwendig, dass die 
inhaltliche Entscheidung über die weitere finanzielle Förderung des Vereins noch vor der 
Sommerpause 2019 getroffen wird.

Beratungsverlauf (3)

04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 10.38 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2038/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.06.2019
Erstellt
07.06.2019 11:05