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1731/2025

Temporäre Kapazitätseinschränkung am Gymnasium Neue Sandkaul im Schuljahr 2026/27

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.06.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Stellungnahme Schulkonferenz

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

18432 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1731/2025 
Freigabedatum 
13.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Temporäre Kapazitätseinschränkung am Gymnasium Neue Sandkaul im Schuljahr 
2026/27  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gemäß § 46 Absatz 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG 
NRW), die Aufnahmekapazität des Gymnasium Neue Sandkaul, Neue Sandkaul 29, 
Schulnummer 100040 für das Schuljahr 2026/27 um eine Eingangsklasse (von 4 auf 3 
Eingangsklassen) zu reduzieren. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach 
Beschlussfassung einen Antrag gemäß analog § 81 Abs. 3 und 4 Schulgesetz Nord-
rhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 
 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Begründung:  
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
Im Schulgesetz steht: Der Schulträger, also die Stadt Köln, entscheidet: Wie viele Klas-
sen gibt es in jeder Schule?  
Das muss die Schulleitung bei der Aufnahme von neuen Schülern beachten. 
Am Gymnasium Neue Sandkaul gibt es im nächsten Schuljahr zu wenig Raum für neue 
Schüler. Obwohl viele Schüler einen Platz am Gymnasium wollen. Aber das Gebäude 
muss umgebaut werden. Dann gibt es endlich genug Raum für alle Schüler. Gerade ist 
das Schulgebäude zu klein. Deshalb will auch die Schule weniger Klassen haben. 
Aber weniger Klassen bedeuten weniger Schulplätze. Das ist eigentlich schlecht. Denn 
viele Kinder wollen ein Gymnasium besuchen. 
Die Stadt will aber langfristig kleinere Klassen – das heißt: weniger Kinder pro Klasse. 
Wenn man aber die Zahl der Klassen redu ziert, widerspricht das dem Ziel. Darum soll 
es nur im nächsten Schuljahr eine Klasse weniger geben. 
Die Stadt hat berechnet: Wie viele Schüler werden sich im Schuljahr 2026/27 an Gym-
nasien anmelden? Das Ergebnis lautet: Auch, wenn es am Gymnasium Neue Sandkaul 
eine Klasse weniger geben wird, gibt es in Köln insgesamt genug Plätze an den Gym-
nasien. Aber: In manchen Stadtteilen kann es zu viele oder zu wenige Plätze geben. 
Der Rat muss jetzt entscheiden. Er entscheidet darüber, ob es im  nächsten Schuljahr 
am Gymnasium Neue Sandkaul nur 3 statt 4 Klassen geben wird. 
 
0. Ausgangssituation 
Aktuell zeigt sich, dass an fast allen Kölner Gymnasien rechtzeitig zum Schuljahr 
2026/27 die erforderlichen Raumkapazitäten für den aus der Umstellung auf G9 resul-
tierenden zusätzlichen Jahrgang zur Verfügung stehen werden. Dafür wurden für einige 
Standorte Interims - und Überbrückungslösungen entwickelt und abgestimmt. Die 
Raumsituation des Gymnasiums Neue Sandkaul ist allerdings so herausfordernd, dass 
die Realisierung von G9 zu m Schuljahr 2026/27 mit einer temporären Kapazitätsein-
schränkung flankiert werden muss. 
 
Die Umstellung auf G9 hat mit dem Schuljahr 2019/2020 in den Jahrgängen 5 und 6 
des Gymnasiums begonnen. Im Schuljahr 2023/24 war an den Gymnasien erstmals 
wieder eine Klasse 10 in der Sekundarstufe I vorhanden. Der erste neue G9-Jahrgang 
wird seine Schullaufbahn regulär mit dem Abitur 2027 abschließen. Aufgrund der Um-
stellung auf G9 werden die Gymnasien zum Schuljahr 2026/27 wieder durchgängig mit 
9 Jahrgangsstufen belegt sein. Es befindet sich also je Gymnasium wieder ein Jahrgang 
mehr im System, der räumlich untergebracht werden muss.  
 
Die Gymnasien wurden bis 2009/10 in der Regel als Halbtagsschulen geführt und die 
Gebäude wurden in der Regel bis dahin nach entsprec henden Raumprogrammen für 
Halbtagsschulen gebaut.  
Bei der Umstellung auf G8 konnten durch den entfallenden Jahrgang Raumkapazitäten 
„gewonnen“ werden. An Schulen, die den gebundenen Ganztag einführten, trugen 
diese Kapazitäten zur Deckung der räumlichen Ganztagsbedarfe bei.  
Standorte, an denen der gebundene Ganztag nicht eingeführt wurde und die nicht in 
ihrer Zügigkeit erweitert worden sind, sind vom Raumbestand grundsätzlich für G9 ge-
rüstet. 
Zudem mussten Räume an einigen Standorten zur Bildung von Mehr klassen genutzt 
werden, um in den vergangenen Jahren der hohen Nachfrage nach Gymnasialplätzen 
zu begegnen. Diese Schüler*innen haben ihre Schullaufbahn noch nicht beendet und 
sind nach wie vor in ihren Klassen an den Gymnasien. 
 
Zum Schuljahr 2023/24 stellte die Stadt Köln den Bedarf an einer Nachverdichtung der 
Gymnasien sowie die Prognose einer weiter ansteigenden Nachfrage fest (2914/2022).

3 
Im Zuge des Sammelbeschlusses zur schulrechtlichen Änderung mehrerer Gymnasien 
zum Schuljahr 2023/24 ( 4030/2022) wurde seitens der Verwaltung eine Teilschulent-
w icklungsplanung Gymnasien eingebracht. Darin wurde diffe renziert dargestellt, wie 
sich die Anzahl der Klassen an den Gymnasien in Anbetracht der Umstellung auf G9 
schuljahresbezogen verändern wird. Dabei wurden auch Mehrklassen, die in der Ver-
gangenheit gebildet wurden, berücksichtigt. Diese Übersicht ermöglich t eine Prüfung 
der Realisierbarkeit der zu erwartenden Klassenzahlen im vorhandenen Raumbestand. 
Nicht erst auf dieser Grundlage wurden bauliche Maßnahmen initiiert, einerseits zur 
Schaffung der G9 -Raumbedarfe, andererseits um das Schulplatzkontingent für die 
städtischen Gymnasien aus Bedarfssicht (neue Schulen und Zügigkeitserweiterungen) 
zu erhöhen. 
 
1. Bisherige Anstrengungen zur Nachverdichtung am Gymnasium Neue Sand-
kaul 
Das Gymnasium Neue Sandkaul wurde zum Schuljahr 2018/19 mit 3 Zügen in der SI 
und 5 Zügen in der SII aufbauend ab dem 5. Schuljahr errichtet. Die Schule ist in einem 
2018 angekauften Gebäudekomplex untergebracht, der für die private Internationale 
Friedensschule Köln „IFK“ gebaut wurde. Die Internationale Friedenschule hatte bis 
zum Umzug in ihren Neubau in Ossendorf weiterhin Räume am Standort Neue Sand-
kaul von der Stadt Köln als neue Eigentümerin, angemietet. 
 
Ursprünglich sollte das neue Gymnasium das Gebäude Neue Sandkaul nur vorüberge-
hend nutzen und an einen anderen Standort umziehen.  Gleichzeitig sollte in diesem 
Gebäude eine neue zweizügige städtische Grundschule errichtet werden.  
Im Ratsbeschluss zur Errichtung des neuen Gymnasiums am Standort Neue Sandkaul 
(1123/2017) ist festgehalten, dass am Standort Neue Sandkaul eine städtische Grund-
schule entstehen sollte und die für eine Sekundarstufe II erforderlichen Räume noch 
fehlen. 
 
Bereits im Jahr 2018 wurde aus schulorganisatorischen Überlegungen und insbeson-
dere auch um für die Eltern der schon aufgenommenen und zukünftig aufzunehmenden 
Schüler*innen Planungssicherheit zu schaffen, entschieden, die Schule dauerhaft am 
Standort Neue Sandkaul 29 zu belassen. Als Voraussetzung hierfür hatte die Bezirks-
regierung Köln verfügt, dass die für eine dauerhafte Unterbringung des Gymnasiums 
erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind bzw. rechtzeitig bereitgestellt werden 
sollten.  
 
Der ursprüngliche Raumbestand, einschließlich der zunächst für die Grundschule vor-
gesehenen Räume, ergänzt um einen Erweiterungsbau mit Mensa, Aula und naturwis-
senschaftlichen Fachräumen, reicht grundsätzlich für eine 3/5 -Zügigkeit aus. Der Um-
bau der beiden Trakte A und B, in denen die Grundschule der IFK untergebracht war, 
steht allerdings noch aus. Hier sollen unter anderem die Fachräume für Kunst, Musik 
und Informatik entstehen, die der Schule bisher fehlen. 
Mit Herrichtung Trakt A+B können 22 Unterrichtsräume (inkl. Fachräume Kunst, Musik, 
Informatik) geschaffen werden. Der Bestand würde dann mit 52 Räumen den Raumbe-
darf der 3/5-Zügigkeit decken. Die Verwaltung geht davon aus, die Umbauarbeiten an 
den Trakten A und B zum Schuljahr 2028/29 abschließen zu können (0596/2025). 
 
Sowohl die demografische Entwicklung in Köln mit steigenden Kinderzahlen als auch 
die Rückkehr zu G9 führen zu einem wachsenden Bedarf an Schulplätzen an Gymna-
sien. Im Jahr 2022 wurde die Task Force Schulbau gegründet. Der Auftrag für die Task 
Force bestand darin, das Erweiterungspotential von Gymnasialstandorten zu sichten 
und durch die Koordination der erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich neue Gym-
nasialplätze zu schaffen.

4 
So hat die Task Force festgestellt, dass u.a. am Standort Neue Sandkau l durch eine 
bauliche Erweiterung die Räume für eine Änderung der Zügigkeit geschaffen werden 
können und das Gymnasium Neue Sandkaul ab dem Schuljahr 2023/24 aufbauend 4/6 
zügig geführt werden kann. Am Standort Neue Sandkaul sollten Container aufgestellt 
werden, da weitere, für die 4/6 -Zügigkeit erforderliche Räume und eine Sportübungs-
einheit fehlen. 
 
Die Bezirksregierung Köln forderte in ihrer Genehmigung zur Erhöhung der Zügigkeit, 
dass  
 die Informatikfachräume im Bestand bis zum Schuljahr 2023/2024 herge richtet 
werden, 
 bis zum Schuljahr 2023/2024 ein 12er Containerbau mit Fachräumen für Musik 
und Kunst errichtet wird. 
 bis zum Abbau des bestehenden Containerbaus die alten Räumlichkeiten der 
Friedensschule hergerichtet werden. 
 
Zum Schuljahr 2022/23 wurde auf dem Parkplatz eine Containeranlage (Z-Trakt) mit 12 
allgemeinen Unterrichtsräumen zur Nachverdichtung in Betrieb genommen.  
 
Informatik-, Kunst - und Musikunterricht finden in allgemeinen Unterrichtsräumen statt, 
die im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten so gut wie möglich für den Fachunterricht 
ausgestattet wurden. 
Die Containeranlage bietet weder die Möglichkeit, die Raummaße und den Schallschutz 
an die Erfordernisse des Musikunterrichts anzupassen, noch sind Schmutzfangbecken 
oder ein Brennofenraum für den Kunstunterricht vorhanden. 
Der Informatikunterricht findet an Laptops statt, was für die Sekundarstufe I ausreicht. 
Die nicht auskömmliche Stromversorgung wird organisatorisch kompensiert. Ein mit hö-
herwertigen PC-Arbeitsplätzen ausgestatteter Informatikraum für die Sekundarstufe II 
fehlt gänzlich und kann nicht hergestellt werden, bevor der erste Abiturjahrgang ansteht. 
 
Die Baugenehmigung für den Z-Trakt ist auf fünf Jahre, also bis zum Schuljahr 2027/28, 
befristet. Noch ist unklar, ob und wenn ja, u nter welchen Voraussetzungen die Bauge-
nehmigung verlängert werden kann. 
 
Durch die Verzögerung beim Umbau der Trakte A und B fehlen (Fach-) Räume, die für 
die 3/5 Zügigkeit erforderlich wären. Diese fehlenden Räume werden aktuell durch die 
2022/23 errichtete, mit der befristeten Baugenehmigung versehenen, Containerräume 
kompensiert. 
 
Dementsprechend ist noch nicht geklärt, wie der Raumbedarf an den für die 4/6 Zügig-
keit erforderlichen Räumen, der durch die Weiternutzung des Z -Baus (nach dem Um-
bau der Trakte A und B) gesichert werden sollte, gedeckt werden kann. Darüber hinaus 
fehlt eine weitere Sportübungseinheit. Auch die Verwaltungsflächen reichen nicht aus, 
um den zusätzlichen Raum-/Flächenbedarf, der durch die Erhöhung der Zügigkeit ent-
steht, zu decken. 
 
Die erforderliche bauliche Erweiterung, die mittel - und langfristig den Z -Bau ersetzen 
soll, wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 694 geführt. Erst 
nach der Umsetzung aller offenen Baumaßnahmen kann die 4/6 Zügigkeit im Schulge-
bäude abgebildet werden. 
Die Möglichkeit, weiterhin vier Eingangsklassen, also auch zum Schuljahr 2026/27, auf-
zunehmen und im Bestandsgebäude unterzubringen, wurde im Rahmen der architek-
tonischen Planung für die Trakte A und B untersucht und verneint.

5 
Bereits zum Schuljahr 2025/26 sind die Raumkapazitäten am Standort Neue Sandkaul 
vollständig ausgelastet. Durch die die Herrichtung der Trakte A und B ergeben sich 
nutzbare, zusätzliche Raumkapazitäten.  
 
Die Darstellung der Schulkonferenz, dass eine vollständige und langfristige Bereitstel-
lung der benötigten Unterrichts- und Verwaltungsräume noch aussteht, ist insofern zu-
treffend. Die temporäre Verringerung der Eingangsklassen löst dieses Problem nicht 
vollständig, mindert aber den Bedarf. 
 
Auch wenn zum Schuljahr 2026/27 die Inbetriebnahme einer weiteren, noch zu errich-
tenden Containeranlage auf dem Schulhof geplant ist, erscheint das Risiko zu hoch, im 
Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2026/27 mit vier Eingangsklassen zu planen. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, de r Stellungnahme der Schulkonferenz insofern zu 
folgen, zum Schuljahr 2026/27 lediglich drei Eingangsklassen zu vorzusehen. Für die 
Folgeschuljahre wird erneut abzuwägen sein, ob aus raumkapazitativen Gründen ggf. 
weiterhin zunächst nur drei Eingangsklassen gebildet werden. 
 
2. Kapazitätsplanung am Gymnasium Neue Sandkaul 
 
2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31  2031/32 ff. 
35 Klassen 37 Klassen* 38 Klassen 39 Klassen 41 Klassen* 42 Klassen 
* Die rechnerische Erhöhung um zwei Klassen ist der Berechnung der Oberstufenkurse 
mit Ø 19,5 Schüler*innen (abweichend zur Sekundarstufe I mit rund 30 Schüler*innen) 
geschuldet. 
 
3. Rechtliche Methode zur temporären Kapazitätseinschränkung  
Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln kann zur schulrechtlichen Einordnung 
wie folgt ausgeführt werden: Der Gesetzgeber hat für den Fall der vorübergehenden 
Kapazitätseinschränkung an einer Schule keine explizite Regelung getroffen. Die Stadt 
Köln als Schulträgerin hat dennoch im Rahmen ihres Organisationsermessens die Mög-
lichkeit, auf vorübergehende Schülerschwankungen durch Festlegung des Aufnah-
merahmens gemäß § 46 Absatz 1 SchulG NRW zu reagieren, auch im Fall eines gerin-
geren Bedarfs. 
Schulträger sind gemäß § 78 Absatz 4 Satz 2 SchulG verpflichtet, Schulen bei einem 
entsprechenden Bedürfnis in ihrem Gebiet zu errichten und fortzuführen. Hierzu zählt 
auch die Verpflichtung gemäß § 79 SchulG zur Bereithaltung und Unterhaltung der für 
einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtun-
gen und Lernmittel.  
Gleichzeitig hat die Stadt Köln gemäß § 81 Absatz 1 SchulG durch schulorganisations-
rechtliche Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten und 
hierzu die Schulgrößen festzulegen. Die in § 46 Absatz 1 Satz 1 SchulG ausdrücklich 
hervorgehobene Festlegung der Anzahl der Parallelklassen pro Jahrgang durch den 
Schulträger stellt eine von der Schulleitung im Aufnahmeverfahren zu beachtende Rah-
menfestlegung dar.  
Die Einschränkung der Aufnahmekapazität an Schulen wird in diesem Fall nicht a uf-
grund eines geringeren Schulplatzbedarfs erfolgen, sondern aufgrund fehlender räum-
licher Kapazitäten und des verzögerten Umbaus am Gymnasium Neue Sandkaul. Die 
Vorgaben des § 79 Schulgesetz können im Fall des Gymnasiums Neue Sandkaul nur 
durch die Reduzi erung der Zahl der Eingangsklassen zum Schuljahr 2026/27 erfüllt 
werden. 
 
4. Auswirkungen auf die Bedarfslage

6 
Grundsätzlich wird in Anbetracht der steigenden Nachfrage die mittel - und langfristige 
Reduzierung von Gymnasialkapazitäten in den Eingangsklassen du rch eine Reduzie-
rung von Zügigkeiten aus Bedarfssicht sehr kritisch bewertet. Ein Ziel des Schulträgers 
ist es, langfristig die Verbesserung der Unterrichtsqualität an den Gymnasien durch eine 
geringere Zahl von Schüler*innen je Klasse zu erreichen. Dieses  Ziel wäre gefährdet, 
wenn mittel- und langfristig weniger Eingangsklassen (Züge) zur Verfügung stehen wür-
den. 
Die Kalkulation der Verwaltung über die Anmeldeerwartung an Gymnasien in Köln für 
das Schuljahr 2026/27 zeigt, dass gesamtstädtisch (bei erneuter  Überschreitung der 
Korridore zur Klassenbildung) auch bei einer Minderklassenbildung am Gymnasium 
Neue Sandkaul voraussichtlich ausreichend Gymnasialplätze zur Verfügung stehen 
werden.  
In einzelnen Stadtbezirken sind nach wie vor jedoch Überhänge bzw. Unterdeckungen 
zu erwarten. 
Langfristiges Ziel bleibt weiterhin, die aktuell notwendige Überschreitung der Klassen-
bildungswerte zu beenden.  
Daher stell eine temporäre Kapazitätsbeschränkung das mildeste Mittel zu Verbesse-
rung der Raumsituation am Gymnasium Neue Sandkaul dar. 
 
5. Beteiligung der Schulkonferenz  
Bei für sie bedeutsamen Angelegenheiten ist die betroffene Schule nach § 76 SchulG 
NRW zu beteiligen.  
Die Schulkonferenz spricht sich in ihrer Stellungnahme für eine temporäre Kapazitäts-
einschränkung aus. Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist diesem Beschluss als 
Anlage 1 angehängt.  
 
6. Abstimmung mit benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit 
und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regio nal ausgewogenes, vielfältiges und 
umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, 
die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte 
Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet 
angrenzen (Nachbargemeinden) und Träger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet 
(private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger 
öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über  ihre Planun-
gen. 
Der Rat der Stadt Köln hat im Übrigen seinerseits bereits in seiner Sitzung am 
13.11.2014 einen Beschluss im Sinne des § 46 Absatz 6 Schulgesetz NRW gefasst. 
Dies bedeutet, dass bei einem Anmeldeüberhang zunächst die eigenen Kinder wohnor-
tnah versorgt werden. Daher hat die Entscheidung über die Verringerung der Aufnah-
mekapazität des Gymnasiums Neue Sandkaul zum Schuljahr 2026/27 keinen Einfluss 
auf gemeindefremde Kinder. Eine Abstimmung mit Nachbarschulträgern ist daher nicht 
erforderlich. 
 
7. Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch einge-
legte Rechtsmittel Einzelner gegen die Einschränkung der Aufnahmekapazität des 
Gymnasiums Neue Sandkaul, Neue Sandkaul 29, 50859 Köln für das Schuljahr 2026/27 
zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die 
Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. 
Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor B eginn des Schuljahres 
2026/27 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist für die Ausfüh-
rung des Beschlusses zur temporären Kapazitätsreduzierung die sofortige Vollziehung 
gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches In-
teresse) anzuordnen.

7 
 
Anlagen 
Anlage 0 Dringlichkeit 
Anlage 1 Stellungnahme Schulkonferenz

Anlage 1 Stellungnahme Schulkonferenz

1602 Zeichen

Stellungnahme der Schulkonferenz des Gymnasiums Neue Sandkaul 
per E-Mail am 23. Mai 2025: 
 
„Die Schulkonferenz sieht aufgrund der grundsätzlichen, dem Träger seit Jahren 
bekannten Raumnotsituation, eine temporäre Kapazitätseinschränkung von vier auf 
drei Eingangsklassen zum Beginn des Schuljahres 2026/27 bis auf Weiteres als 
dringend geboten! 
Diese Entscheidung ist durch das Agieren des Trägers – seit der Gründung der 
Schule – und den dadurch entstandenen Vertrauensverlust begründet.  
Das Gymnasium Neue Sandkaul ist als dreizügiges Gymnasium aufgrund der 
vorhandenen Raumkapazitäten gegründet worden und bis heute ist der Träger seiner 
Verpflichtung, die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße und vor allem 
rechtsichere Umsetzung des Unterrichts (genügend Unterrichtsräume, Fachräume 
für KU, MU, IF fehlen gänzlich, keine Verwaltungsräume, Lehrerzimmer, etc.) nicht 
nachgekommen. Seit Jahren ist diese Situation dem Träger bekannt und die 
Versprechungen, diese Raumnotsituation zu beheben, wird nur mit großen 
Verzögerungen der Notlösungen, wie z. B. dem Aufstellen von Containern, oder gar 
nicht nachgekommen.  
Der – vom Träger – angestrebten weiteren Notlösung, 14 Unterrichtsräume bis zum 
Schuljahr 2026/27 in Aussicht zu stellen (weitere Container, obwohl zwei Gebäude 
immer noch leer stehen), vertraut die Schulkonferenz nicht, zumal diese neuen 
Container ursprünglich schon zum Schuljahr 2025/26 errichtet werden sollten. 
Die Schulkonferenz würde einen Ratsbeschluss und die Genehmigung der 
temporären Kapazitätseinschränkung durch die Bezirksregierung begrüßen.“

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

1169 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Zur raumkapazitativen Entlastung des Gymnasiums Neue Sandkaul ist es 
unvermeidbar, zum Schuljahr 2026/27 anstelle der festgelegten vier 
Eingangsklassen lediglich drei Eingangsklassen zu bilden. 
Nach Einschätzung der oberen Schulaufsicht ist hierfür ein Schulträgerbeschluss 
erforderlich. Aus diesem Beschluss muss hervorgehen, dass die 
Ermessensentscheidung der Stadt Köln zur Festlegung der Anzahl der 
Eingangsklassen zum Schuljahr 2026/27 am Gymnasium Neue Sandkaul 
ausreichend begründet ist. 
Um Planungssicherheit für das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2026/27, dass mit 
den Elterninformationsveranstaltungen im Herbst 2025 eingeleitet wird, zu erreichen, 
ist aufgrund der Wahlbedingten Beratungspause im Herbst 2025 die 
Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 
16.06.2025 erforderlich. 
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und 
Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich. Hierzu zählt 
insbesondere, dass die Abstimmung über räumlichen und organisatorischen 
Optionen für das Gymnasium Neue Sandkaul bis weit in den Mai 2025 andauerten.

Beratungsverlauf (3)

16.06.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1731/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.06.2025
Erstellt
30.05.2025 09:20