1731/2025
Temporäre Kapazitätseinschränkung am Gymnasium Neue Sandkaul im Schuljahr 2026/27
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
18432 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1731/2025 Freigabedatum 13.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Temporäre Kapazitätseinschränkung am Gymnasium Neue Sandkaul im Schuljahr 2026/27 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gemäß § 46 Absatz 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Aufnahmekapazität des Gymnasium Neue Sandkaul, Neue Sandkaul 29, Schulnummer 100040 für das Schuljahr 2026/27 um eine Eingangsklasse (von 4 auf 3 Eingangsklassen) zu reduzieren. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß analog § 81 Abs. 3 und 4 Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache Im Schulgesetz steht: Der Schulträger, also die Stadt Köln, entscheidet: Wie viele Klas- sen gibt es in jeder Schule? Das muss die Schulleitung bei der Aufnahme von neuen Schülern beachten. Am Gymnasium Neue Sandkaul gibt es im nächsten Schuljahr zu wenig Raum für neue Schüler. Obwohl viele Schüler einen Platz am Gymnasium wollen. Aber das Gebäude muss umgebaut werden. Dann gibt es endlich genug Raum für alle Schüler. Gerade ist das Schulgebäude zu klein. Deshalb will auch die Schule weniger Klassen haben. Aber weniger Klassen bedeuten weniger Schulplätze. Das ist eigentlich schlecht. Denn viele Kinder wollen ein Gymnasium besuchen. Die Stadt will aber langfristig kleinere Klassen – das heißt: weniger Kinder pro Klasse. Wenn man aber die Zahl der Klassen redu ziert, widerspricht das dem Ziel. Darum soll es nur im nächsten Schuljahr eine Klasse weniger geben. Die Stadt hat berechnet: Wie viele Schüler werden sich im Schuljahr 2026/27 an Gym- nasien anmelden? Das Ergebnis lautet: Auch, wenn es am Gymnasium Neue Sandkaul eine Klasse weniger geben wird, gibt es in Köln insgesamt genug Plätze an den Gym- nasien. Aber: In manchen Stadtteilen kann es zu viele oder zu wenige Plätze geben. Der Rat muss jetzt entscheiden. Er entscheidet darüber, ob es im nächsten Schuljahr am Gymnasium Neue Sandkaul nur 3 statt 4 Klassen geben wird. 0. Ausgangssituation Aktuell zeigt sich, dass an fast allen Kölner Gymnasien rechtzeitig zum Schuljahr 2026/27 die erforderlichen Raumkapazitäten für den aus der Umstellung auf G9 resul- tierenden zusätzlichen Jahrgang zur Verfügung stehen werden. Dafür wurden für einige Standorte Interims - und Überbrückungslösungen entwickelt und abgestimmt. Die Raumsituation des Gymnasiums Neue Sandkaul ist allerdings so herausfordernd, dass die Realisierung von G9 zu m Schuljahr 2026/27 mit einer temporären Kapazitätsein- schränkung flankiert werden muss. Die Umstellung auf G9 hat mit dem Schuljahr 2019/2020 in den Jahrgängen 5 und 6 des Gymnasiums begonnen. Im Schuljahr 2023/24 war an den Gymnasien erstmals wieder eine Klasse 10 in der Sekundarstufe I vorhanden. Der erste neue G9-Jahrgang wird seine Schullaufbahn regulär mit dem Abitur 2027 abschließen. Aufgrund der Um- stellung auf G9 werden die Gymnasien zum Schuljahr 2026/27 wieder durchgängig mit 9 Jahrgangsstufen belegt sein. Es befindet sich also je Gymnasium wieder ein Jahrgang mehr im System, der räumlich untergebracht werden muss. Die Gymnasien wurden bis 2009/10 in der Regel als Halbtagsschulen geführt und die Gebäude wurden in der Regel bis dahin nach entsprec henden Raumprogrammen für Halbtagsschulen gebaut. Bei der Umstellung auf G8 konnten durch den entfallenden Jahrgang Raumkapazitäten „gewonnen“ werden. An Schulen, die den gebundenen Ganztag einführten, trugen diese Kapazitäten zur Deckung der räumlichen Ganztagsbedarfe bei. Standorte, an denen der gebundene Ganztag nicht eingeführt wurde und die nicht in ihrer Zügigkeit erweitert worden sind, sind vom Raumbestand grundsätzlich für G9 ge- rüstet. Zudem mussten Räume an einigen Standorten zur Bildung von Mehr klassen genutzt werden, um in den vergangenen Jahren der hohen Nachfrage nach Gymnasialplätzen zu begegnen. Diese Schüler*innen haben ihre Schullaufbahn noch nicht beendet und sind nach wie vor in ihren Klassen an den Gymnasien. Zum Schuljahr 2023/24 stellte die Stadt Köln den Bedarf an einer Nachverdichtung der Gymnasien sowie die Prognose einer weiter ansteigenden Nachfrage fest (2914/2022). 3 Im Zuge des Sammelbeschlusses zur schulrechtlichen Änderung mehrerer Gymnasien zum Schuljahr 2023/24 ( 4030/2022) wurde seitens der Verwaltung eine Teilschulent- w icklungsplanung Gymnasien eingebracht. Darin wurde diffe renziert dargestellt, wie sich die Anzahl der Klassen an den Gymnasien in Anbetracht der Umstellung auf G9 schuljahresbezogen verändern wird. Dabei wurden auch Mehrklassen, die in der Ver- gangenheit gebildet wurden, berücksichtigt. Diese Übersicht ermöglich t eine Prüfung der Realisierbarkeit der zu erwartenden Klassenzahlen im vorhandenen Raumbestand. Nicht erst auf dieser Grundlage wurden bauliche Maßnahmen initiiert, einerseits zur Schaffung der G9 -Raumbedarfe, andererseits um das Schulplatzkontingent für die städtischen Gymnasien aus Bedarfssicht (neue Schulen und Zügigkeitserweiterungen) zu erhöhen. 1. Bisherige Anstrengungen zur Nachverdichtung am Gymnasium Neue Sand- kaul Das Gymnasium Neue Sandkaul wurde zum Schuljahr 2018/19 mit 3 Zügen in der SI und 5 Zügen in der SII aufbauend ab dem 5. Schuljahr errichtet. Die Schule ist in einem 2018 angekauften Gebäudekomplex untergebracht, der für die private Internationale Friedensschule Köln „IFK“ gebaut wurde. Die Internationale Friedenschule hatte bis zum Umzug in ihren Neubau in Ossendorf weiterhin Räume am Standort Neue Sand- kaul von der Stadt Köln als neue Eigentümerin, angemietet. Ursprünglich sollte das neue Gymnasium das Gebäude Neue Sandkaul nur vorüberge- hend nutzen und an einen anderen Standort umziehen. Gleichzeitig sollte in diesem Gebäude eine neue zweizügige städtische Grundschule errichtet werden. Im Ratsbeschluss zur Errichtung des neuen Gymnasiums am Standort Neue Sandkaul (1123/2017) ist festgehalten, dass am Standort Neue Sandkaul eine städtische Grund- schule entstehen sollte und die für eine Sekundarstufe II erforderlichen Räume noch fehlen. Bereits im Jahr 2018 wurde aus schulorganisatorischen Überlegungen und insbeson- dere auch um für die Eltern der schon aufgenommenen und zukünftig aufzunehmenden Schüler*innen Planungssicherheit zu schaffen, entschieden, die Schule dauerhaft am Standort Neue Sandkaul 29 zu belassen. Als Voraussetzung hierfür hatte die Bezirks- regierung Köln verfügt, dass die für eine dauerhafte Unterbringung des Gymnasiums erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind bzw. rechtzeitig bereitgestellt werden sollten. Der ursprüngliche Raumbestand, einschließlich der zunächst für die Grundschule vor- gesehenen Räume, ergänzt um einen Erweiterungsbau mit Mensa, Aula und naturwis- senschaftlichen Fachräumen, reicht grundsätzlich für eine 3/5 -Zügigkeit aus. Der Um- bau der beiden Trakte A und B, in denen die Grundschule der IFK untergebracht war, steht allerdings noch aus. Hier sollen unter anderem die Fachräume für Kunst, Musik und Informatik entstehen, die der Schule bisher fehlen. Mit Herrichtung Trakt A+B können 22 Unterrichtsräume (inkl. Fachräume Kunst, Musik, Informatik) geschaffen werden. Der Bestand würde dann mit 52 Räumen den Raumbe- darf der 3/5-Zügigkeit decken. Die Verwaltung geht davon aus, die Umbauarbeiten an den Trakten A und B zum Schuljahr 2028/29 abschließen zu können (0596/2025). Sowohl die demografische Entwicklung in Köln mit steigenden Kinderzahlen als auch die Rückkehr zu G9 führen zu einem wachsenden Bedarf an Schulplätzen an Gymna- sien. Im Jahr 2022 wurde die Task Force Schulbau gegründet. Der Auftrag für die Task Force bestand darin, das Erweiterungspotential von Gymnasialstandorten zu sichten und durch die Koordination der erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich neue Gym- nasialplätze zu schaffen. 4 So hat die Task Force festgestellt, dass u.a. am Standort Neue Sandkau l durch eine bauliche Erweiterung die Räume für eine Änderung der Zügigkeit geschaffen werden können und das Gymnasium Neue Sandkaul ab dem Schuljahr 2023/24 aufbauend 4/6 zügig geführt werden kann. Am Standort Neue Sandkaul sollten Container aufgestellt werden, da weitere, für die 4/6 -Zügigkeit erforderliche Räume und eine Sportübungs- einheit fehlen. Die Bezirksregierung Köln forderte in ihrer Genehmigung zur Erhöhung der Zügigkeit, dass die Informatikfachräume im Bestand bis zum Schuljahr 2023/2024 herge richtet werden, bis zum Schuljahr 2023/2024 ein 12er Containerbau mit Fachräumen für Musik und Kunst errichtet wird. bis zum Abbau des bestehenden Containerbaus die alten Räumlichkeiten der Friedensschule hergerichtet werden. Zum Schuljahr 2022/23 wurde auf dem Parkplatz eine Containeranlage (Z-Trakt) mit 12 allgemeinen Unterrichtsräumen zur Nachverdichtung in Betrieb genommen. Informatik-, Kunst - und Musikunterricht finden in allgemeinen Unterrichtsräumen statt, die im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten so gut wie möglich für den Fachunterricht ausgestattet wurden. Die Containeranlage bietet weder die Möglichkeit, die Raummaße und den Schallschutz an die Erfordernisse des Musikunterrichts anzupassen, noch sind Schmutzfangbecken oder ein Brennofenraum für den Kunstunterricht vorhanden. Der Informatikunterricht findet an Laptops statt, was für die Sekundarstufe I ausreicht. Die nicht auskömmliche Stromversorgung wird organisatorisch kompensiert. Ein mit hö- herwertigen PC-Arbeitsplätzen ausgestatteter Informatikraum für die Sekundarstufe II fehlt gänzlich und kann nicht hergestellt werden, bevor der erste Abiturjahrgang ansteht. Die Baugenehmigung für den Z-Trakt ist auf fünf Jahre, also bis zum Schuljahr 2027/28, befristet. Noch ist unklar, ob und wenn ja, u nter welchen Voraussetzungen die Bauge- nehmigung verlängert werden kann. Durch die Verzögerung beim Umbau der Trakte A und B fehlen (Fach-) Räume, die für die 3/5 Zügigkeit erforderlich wären. Diese fehlenden Räume werden aktuell durch die 2022/23 errichtete, mit der befristeten Baugenehmigung versehenen, Containerräume kompensiert. Dementsprechend ist noch nicht geklärt, wie der Raumbedarf an den für die 4/6 Zügig- keit erforderlichen Räumen, der durch die Weiternutzung des Z -Baus (nach dem Um- bau der Trakte A und B) gesichert werden sollte, gedeckt werden kann. Darüber hinaus fehlt eine weitere Sportübungseinheit. Auch die Verwaltungsflächen reichen nicht aus, um den zusätzlichen Raum-/Flächenbedarf, der durch die Erhöhung der Zügigkeit ent- steht, zu decken. Die erforderliche bauliche Erweiterung, die mittel - und langfristig den Z -Bau ersetzen soll, wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 694 geführt. Erst nach der Umsetzung aller offenen Baumaßnahmen kann die 4/6 Zügigkeit im Schulge- bäude abgebildet werden. Die Möglichkeit, weiterhin vier Eingangsklassen, also auch zum Schuljahr 2026/27, auf- zunehmen und im Bestandsgebäude unterzubringen, wurde im Rahmen der architek- tonischen Planung für die Trakte A und B untersucht und verneint. 5 Bereits zum Schuljahr 2025/26 sind die Raumkapazitäten am Standort Neue Sandkaul vollständig ausgelastet. Durch die die Herrichtung der Trakte A und B ergeben sich nutzbare, zusätzliche Raumkapazitäten. Die Darstellung der Schulkonferenz, dass eine vollständige und langfristige Bereitstel- lung der benötigten Unterrichts- und Verwaltungsräume noch aussteht, ist insofern zu- treffend. Die temporäre Verringerung der Eingangsklassen löst dieses Problem nicht vollständig, mindert aber den Bedarf. Auch wenn zum Schuljahr 2026/27 die Inbetriebnahme einer weiteren, noch zu errich- tenden Containeranlage auf dem Schulhof geplant ist, erscheint das Risiko zu hoch, im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2026/27 mit vier Eingangsklassen zu planen. Die Verwaltung schlägt daher vor, de r Stellungnahme der Schulkonferenz insofern zu folgen, zum Schuljahr 2026/27 lediglich drei Eingangsklassen zu vorzusehen. Für die Folgeschuljahre wird erneut abzuwägen sein, ob aus raumkapazitativen Gründen ggf. weiterhin zunächst nur drei Eingangsklassen gebildet werden. 2. Kapazitätsplanung am Gymnasium Neue Sandkaul 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31 2031/32 ff. 35 Klassen 37 Klassen* 38 Klassen 39 Klassen 41 Klassen* 42 Klassen * Die rechnerische Erhöhung um zwei Klassen ist der Berechnung der Oberstufenkurse mit Ø 19,5 Schüler*innen (abweichend zur Sekundarstufe I mit rund 30 Schüler*innen) geschuldet. 3. Rechtliche Methode zur temporären Kapazitätseinschränkung Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln kann zur schulrechtlichen Einordnung wie folgt ausgeführt werden: Der Gesetzgeber hat für den Fall der vorübergehenden Kapazitätseinschränkung an einer Schule keine explizite Regelung getroffen. Die Stadt Köln als Schulträgerin hat dennoch im Rahmen ihres Organisationsermessens die Mög- lichkeit, auf vorübergehende Schülerschwankungen durch Festlegung des Aufnah- merahmens gemäß § 46 Absatz 1 SchulG NRW zu reagieren, auch im Fall eines gerin- geren Bedarfs. Schulträger sind gemäß § 78 Absatz 4 Satz 2 SchulG verpflichtet, Schulen bei einem entsprechenden Bedürfnis in ihrem Gebiet zu errichten und fortzuführen. Hierzu zählt auch die Verpflichtung gemäß § 79 SchulG zur Bereithaltung und Unterhaltung der für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtun- gen und Lernmittel. Gleichzeitig hat die Stadt Köln gemäß § 81 Absatz 1 SchulG durch schulorganisations- rechtliche Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten und hierzu die Schulgrößen festzulegen. Die in § 46 Absatz 1 Satz 1 SchulG ausdrücklich hervorgehobene Festlegung der Anzahl der Parallelklassen pro Jahrgang durch den Schulträger stellt eine von der Schulleitung im Aufnahmeverfahren zu beachtende Rah- menfestlegung dar. Die Einschränkung der Aufnahmekapazität an Schulen wird in diesem Fall nicht a uf- grund eines geringeren Schulplatzbedarfs erfolgen, sondern aufgrund fehlender räum- licher Kapazitäten und des verzögerten Umbaus am Gymnasium Neue Sandkaul. Die Vorgaben des § 79 Schulgesetz können im Fall des Gymnasiums Neue Sandkaul nur durch die Reduzi erung der Zahl der Eingangsklassen zum Schuljahr 2026/27 erfüllt werden. 4. Auswirkungen auf die Bedarfslage 6 Grundsätzlich wird in Anbetracht der steigenden Nachfrage die mittel - und langfristige Reduzierung von Gymnasialkapazitäten in den Eingangsklassen du rch eine Reduzie- rung von Zügigkeiten aus Bedarfssicht sehr kritisch bewertet. Ein Ziel des Schulträgers ist es, langfristig die Verbesserung der Unterrichtsqualität an den Gymnasien durch eine geringere Zahl von Schüler*innen je Klasse zu erreichen. Dieses Ziel wäre gefährdet, wenn mittel- und langfristig weniger Eingangsklassen (Züge) zur Verfügung stehen wür- den. Die Kalkulation der Verwaltung über die Anmeldeerwartung an Gymnasien in Köln für das Schuljahr 2026/27 zeigt, dass gesamtstädtisch (bei erneuter Überschreitung der Korridore zur Klassenbildung) auch bei einer Minderklassenbildung am Gymnasium Neue Sandkaul voraussichtlich ausreichend Gymnasialplätze zur Verfügung stehen werden. In einzelnen Stadtbezirken sind nach wie vor jedoch Überhänge bzw. Unterdeckungen zu erwarten. Langfristiges Ziel bleibt weiterhin, die aktuell notwendige Überschreitung der Klassen- bildungswerte zu beenden. Daher stell eine temporäre Kapazitätsbeschränkung das mildeste Mittel zu Verbesse- rung der Raumsituation am Gymnasium Neue Sandkaul dar. 5. Beteiligung der Schulkonferenz Bei für sie bedeutsamen Angelegenheiten ist die betroffene Schule nach § 76 SchulG NRW zu beteiligen. Die Schulkonferenz spricht sich in ihrer Stellungnahme für eine temporäre Kapazitäts- einschränkung aus. Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist diesem Beschluss als Anlage 1 angehängt. 6. Abstimmung mit benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regio nal ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Träger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planun- gen. Der Rat der Stadt Köln hat im Übrigen seinerseits bereits in seiner Sitzung am 13.11.2014 einen Beschluss im Sinne des § 46 Absatz 6 Schulgesetz NRW gefasst. Dies bedeutet, dass bei einem Anmeldeüberhang zunächst die eigenen Kinder wohnor- tnah versorgt werden. Daher hat die Entscheidung über die Verringerung der Aufnah- mekapazität des Gymnasiums Neue Sandkaul zum Schuljahr 2026/27 keinen Einfluss auf gemeindefremde Kinder. Eine Abstimmung mit Nachbarschulträgern ist daher nicht erforderlich. 7. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch einge- legte Rechtsmittel Einzelner gegen die Einschränkung der Aufnahmekapazität des Gymnasiums Neue Sandkaul, Neue Sandkaul 29, 50859 Köln für das Schuljahr 2026/27 zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor B eginn des Schuljahres 2026/27 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist für die Ausfüh- rung des Beschlusses zur temporären Kapazitätsreduzierung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches In- teresse) anzuordnen. 7 Anlagen Anlage 0 Dringlichkeit Anlage 1 Stellungnahme Schulkonferenz
Anlage 1 Stellungnahme Schulkonferenz
1602 Zeichen
Stellungnahme der Schulkonferenz des Gymnasiums Neue Sandkaul per E-Mail am 23. Mai 2025: „Die Schulkonferenz sieht aufgrund der grundsätzlichen, dem Träger seit Jahren bekannten Raumnotsituation, eine temporäre Kapazitätseinschränkung von vier auf drei Eingangsklassen zum Beginn des Schuljahres 2026/27 bis auf Weiteres als dringend geboten! Diese Entscheidung ist durch das Agieren des Trägers – seit der Gründung der Schule – und den dadurch entstandenen Vertrauensverlust begründet. Das Gymnasium Neue Sandkaul ist als dreizügiges Gymnasium aufgrund der vorhandenen Raumkapazitäten gegründet worden und bis heute ist der Träger seiner Verpflichtung, die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße und vor allem rechtsichere Umsetzung des Unterrichts (genügend Unterrichtsräume, Fachräume für KU, MU, IF fehlen gänzlich, keine Verwaltungsräume, Lehrerzimmer, etc.) nicht nachgekommen. Seit Jahren ist diese Situation dem Träger bekannt und die Versprechungen, diese Raumnotsituation zu beheben, wird nur mit großen Verzögerungen der Notlösungen, wie z. B. dem Aufstellen von Containern, oder gar nicht nachgekommen. Der – vom Träger – angestrebten weiteren Notlösung, 14 Unterrichtsräume bis zum Schuljahr 2026/27 in Aussicht zu stellen (weitere Container, obwohl zwei Gebäude immer noch leer stehen), vertraut die Schulkonferenz nicht, zumal diese neuen Container ursprünglich schon zum Schuljahr 2025/26 errichtet werden sollten. Die Schulkonferenz würde einen Ratsbeschluss und die Genehmigung der temporären Kapazitätseinschränkung durch die Bezirksregierung begrüßen.“
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
1169 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Zur raumkapazitativen Entlastung des Gymnasiums Neue Sandkaul ist es unvermeidbar, zum Schuljahr 2026/27 anstelle der festgelegten vier Eingangsklassen lediglich drei Eingangsklassen zu bilden. Nach Einschätzung der oberen Schulaufsicht ist hierfür ein Schulträgerbeschluss erforderlich. Aus diesem Beschluss muss hervorgehen, dass die Ermessensentscheidung der Stadt Köln zur Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen zum Schuljahr 2026/27 am Gymnasium Neue Sandkaul ausreichend begründet ist. Um Planungssicherheit für das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2026/27, dass mit den Elterninformationsveranstaltungen im Herbst 2025 eingeleitet wird, zu erreichen, ist aufgrund der Wahlbedingten Beratungspause im Herbst 2025 die Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 16.06.2025 erforderlich. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich. Hierzu zählt insbesondere, dass die Abstimmung über räumlichen und organisatorischen Optionen für das Gymnasium Neue Sandkaul bis weit in den Mai 2025 andauerten.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1731/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.06.2025
- Erstellt
- 30.05.2025 09:20