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1214/2018/1

Beschleunigungsmaßnahme Sonderprogramm ‚Maßnahmenpaket Schulbau‘ GU/TU - Schulstandort Severinswall

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.11

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 1-Auszug BA GW 17.09.18

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Beschlussvorlage Rat

2753 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1214/2018/1 
Freigabedatum 23.08.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschleunigungsmaßnahme Sonderprogramm ‚Maßnahmenpaket Schulbau‘ GU/TU 
 - Schulstandort Severinswall 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Rat der Stadt Köln entscheidet, dass für die Zeit des Ausbaus der Sekundarstufe 2 der  
Integrierten Gesamtschule Innenstadt (IGIS) am Severinswall das ehemalige Gebäude des  
Rautenstrauch-Joest-Museums am Ubierring 45 als standortnahe Interimslösung genutzt wird. 
 
Alternative: 
 
Es gibt keine Alternative. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 17.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
 Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
 
Im Zuge der Vorbereitung der Vergabe an einen Totalunternehmer (TU-Vergabe gemäß  
Ratsbeschluss vom 04.04.2017 (Vorlage-Nr. 0864/2017)) am Schulstandort Severinswall 40/40a wur-
de untersucht, inwieweit eine Interimslösung für den Aufbau der Sekundarstufe 2 der Gesamtschule 
Innenstadt (IGIS) in Standortnähe unter Berücksichtigung einer parallelen Erstellung des Neubaus 
realisierbar ist.  
Die Machbarkeitsstudie ergibt, dass die Nutzung des ehemaligen Rautenstrauch-Joest-Museums 
(RJM) am Ubierring alternativlos ist.  
Die Grundstücksverhältnisse führen in Bezug auf Geometrie und Größe am Severinswall zu starken 
Einschränkungen für die Schulnutzung und den Baustellenbetrieb. Ein Umbau im Bestand ist daher im 
Hinblick auf den geplanten Fertigstellungstermin zum Schuljahr 2022/23 nicht möglich.  
Weitere Grundstücke und Interimsflächen stehen im Umkreis nicht zur Verfügung. Mehrkosten entste-
hen durch diese Maßnahme nicht, da eine Container- oder Modulbaulösung als Interim im Vergleich 
deutlich teurer wäre. 
Die Belange der Barrierefreiheit werden bei der interimsmäßigen Nutzung des RJM in größtmöglichem 
Umfang berücksichtigt. Hierbei soll in angemessener Weise auf die konstruktiven Voraussetzungen 
des Gebäudes sowie aktueller schulischer Anforderungen unter Berücksichtigung organisatorischer 
und wirtschaftlicher Aspekte eingegangen werden. 
Frühere Probleme mit leichtem Schimmelbefall an Ausstellungsstücken stehen mit der  
Gebäudesubstanz in keinem Zusammenhang. 
Auf Grund des Wechsels der Schulform wird bei der Berechnung des Mietpreises der jeweils gültige 
Flächenverrechnungspreis für Gesamtschulen zu Grunde gelegt. 
Die Immobilie steht zur sofortigen Verfügung. 
 
Um keine Verzögerung im Terminplan zu erzeugen muss unverzüglich die Entscheidung über die 
Verfügbarkeit des ehemaligen RJM für schulische Zwecke getroffen werden.

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

1055 Zeichen

Anlage 0 zu 1214/2018/1 – Begründung der Dringlichkeit 
 
Die fristgerechte Fertigstellung des Schulinterims im Rautenstrauch-Joest-Museum 
zu Beginn des Schuljahres Sommer 2020 ist zwingend erforderlich, da ab diesem 
Zeitpunkt bereits die ersten Klassen der neuen Gesamtschule starten und bis zur 
Fertigstellung des Neubaus dort untergebracht werden müssen.  
Aufgrund der bisherigen Museumsnutzung sind entsprechende Umbaumaßnahmen 
erforderlich, um einen regulären Schulbetrieb zu ermöglichen beziehungsweise das 
Gebäude an die schulischen Erfordernisse anzupassen. Die noch zur Verfügung 
stehende Zeit von lediglich circa 20 bis 22 Monaten bis zur Inbetriebnahme erfordert 
daher einen sofortigen Planungsbeginn. Hierin eingeschlossen sind das 
bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren, die erforderlichen öffentlichen 
Ausschreibungen und insbesondere die notwendige Bauzeit.  
Vor Schuljahresbeginn sind zudem entsprechende behördliche Abnahmen, 
technische Abnahmen, Raumluft- und Trinkwasseranalysen sowie der Umzug zeitlich 
zu berücksichtigen.

Anlage 1-Auszug BA GW 17.09.18

2453 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 24.09.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 17.09.2018 
öffentlich 
5.1 Beschleunigungsmaßnahme Sonderprogramm ‚Maßnahmenpaket 
Schulbau‘ GU/TU  
 - Schulstandort Severinswall 
1214/2018/1 
RM Halberstadt-Kausch berichtet, dass sie sich bereits im Vorfeld zur Sitzung mit 
den anderen stimmberechtigten Fraktionen positiv über einen Zusatzbeschluss aus-
getauscht habe.  
 
Der Beschluss wäre demnach um folgenden Zusatz zu ergänzen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Interimsstandort längerfristig als 
Schulstandort beibehalten bzw. dafür nutzbar gemacht werden kann – z. B. für die 
Nutzung als weiteres Interim oder als Erweiterung für andere Schulen. 
 
Frau Rinnenburger, technische Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, erklärt, dass 
sie den Prüfauftrag so verstehe, dass – ohne, dass es zu einem zeitlichen Verzug für 
das Interim kommen darf – die Kosten für das Interim vorgelegt werden und daneben 
die Kosten, die für die Herrichtung der Qualitäten, um weitere schulische Nutzungen 
zu ermöglichen, „on Top“ kämen. 
 
RM Kockerbeck versteht dies als bauliche Prüfung; seines Erachtens sollte jedoch 
auch bei der Schulverwaltung der Bedarf abgefragt werden.  
 
Herr Gräbener, Vertreter des Amtes für Schulentwicklung, bestätigt den dringenden 
Bedarf an Schulflächen in dem Bereich.  
 
Vorsitzender Dr. Schoser stellt klar, dass es bei dem Prüfauftrag nicht um die bauli-
che, sondern zunächst um die zeitliche Komponente gehe (> weitere Nutzung als 
Schulstandort nach hinten raus).

Der Vorsitzende lässt nach Rücksprache mit RM Halberstadt-Kausch wie folgt ab-
stimmen.  
 
Ergänzter Beschlussvorschlag: 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt – mit Ergänzung -  
zu beschließen: 
  
Der Rat der Stadt Köln entscheidet, dass für die Zeit des Ausbaus der Sekundarstufe 
2 der Integrierten Gesamtschule Innenstadt (IGIS) am Severinswall das ehemalige 
Gebäude des  
Rautenstrauch-Joest-Museums am Ubierring 45 als standortnahe Interimslösung ge-
nutzt wird. 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Schulnutzung an diesem 
Standort auch längerfristig möglich ist.  
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (4)

04.09.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.12 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1214/2018/1
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.08.2018
Erstellt
27.07.2018 10:21