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AN/0717/2020

Antrag der Fraktion Die Linke, betr.: Wohnraum verfügbar machen! – Zweckentfremdungen beenden!

Antrag nach § 3 BV4 (Linke) 02.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 15.06.2020, TOP 8.3

Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

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Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

4595 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld 
 
Bezirksrathaus  Ehrenfeld 
Venloer  Str. 419-421, 50825 Köln 
Tel: 0221 / 221-94317 
Fax: 0221 / 22194320 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0717/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 
 
Antrag der Fraktion Die Linke, betr.: Wohnraum verfügbar machen! – 
Zweckentfremdungen beenden! 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der 
Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15. Juni 2020 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
(1) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bekräftigt den Beschluss AN/1147/2017 vom 
11.09.2017, Geflüchtete in Ferienwohnungen unterzubringen1 
(2) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bekräftigt den Beschluss AN/0632/2018 vom 
07.05.2018, Leerstände, die bereits vor Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung 
bestanden, zu enteignen2 
(3) Die Verwaltung wird aufgefordert, in der bestehenden Ausnahmesituation leerstehende 
Objekte unmittelbar für akut von Wohnungsnot Betroffene zu akquirieren (Studierende, 
Obdachlose, Geflüchtete, WBS-Besitzer*innen...) 
(4) Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Strategie zu entwickeln, um „legale“ 
Ferienwohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuzuführen 
 
Begründung: 
Während der Pandemie sollen Alle „Abstand halten“. Dieser Prozess wird noch mehrere Monate 
dauern. Diese Aufgabe ist für Menschen ohne Wohnung kaum zu lösen. Die 
Obdachlosenunterkünfte sind baulich nicht für die während der Pandemie geltenden 
Abstandsregelungen konzipiert. Trotzdem probieren die Träger und die Sozialarbeiter*innen 
dieser Einrichtung den Infektionsschutz so gut es geht umzusetzen. Auch wenn die 
Abstandregelungen nicht zu hundert Prozent eingehalten werden, bieten diese Einrichtungen 
Schutz.  
                                                 
1 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=625451&type=do&, Zugr iff: 30.05.2020. 
2 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=659315&type=do&, Zugriff: 30.05.2020. 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Viele Geflüchtete leben in beengten Unterkünften. Durch die Aufforderung des Staates, während 
der Pandemie zu Hause zu bleiben, wird die Enge in den Unterkünften für Geflüchtete noch 
prekärer. Das Zusammenleben auf engem Raum erhöht das Ansteckungsrisiko und somit die 
Verschlimmerung der Pandemie. Auch wenn die Verwaltung im Falle der Herkulesstraße schnell 
reagiert hat, so zeigt dies doch, dass zum Wohle der Menschen andere Unterbringungsformen 
dringend geboten sind. Denn zeitgleich stehen in Köln sehr viele Ferienwohnungen leer. Der 
Marktführer in Sachen Vermittlung von Ferienwohnungen („airbnb“) ist in 
Zahlungsschwierigkeiten. Es kann vermutet werden, dass Wohnungsbesitzer, die ihren 
Lebensunterhalt mit der Vermietung von Ferienwohnungen aufbessern oder ganz bestreiten, 
ebenso in finanzielle Schieflage geraten. Die Stadt hätte nun die Gelegenheit, mit diesen 
Vermieter*innen u.a. langfristige Belegungsverträge abzuschließen. Somit können zuvor 
zweckentfremdete Wohnungen ihrer ursprünglichen Bestimmung dauerhaft zugeführt werden. 
Zusätzliche stehen im Stadtbezirk Ehrenfeld zahlreiche Objekte teilweise schon seit über zehn 
Jahren leer (1259/2020).3 Auch diese Zweckentfremdungen müssen schnellstmöglich beendet 
werden, um dauerhaft mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. 
Immer mehr Menschen ohne ausreichenden Wohnraum können oder wollen nicht in einer 
staatlichen oder karitativen Einrichtung leben. Diesem Phänomen ist Rechnung zu tragen, zumal 
der Staat selbstverantwortlich ist, dass es nicht genug Wohnungen, insbesondere für arme 
Menschen, gibt. 
Die Stadtverwaltung erachtet Zwangsmittel im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsrecht 
grundsätzlich wegen der nachgelagerten Komplexität in der Rechtsanwendung und Umsetzung 
nicht als erste Mittel der Wahl (1638/2020).4 Dennoch erfordert die gegenwärtige Situation auch 
diese Wege zu beschreiten, damit alle Menschen Wohnraum erhalten, der den 
Distanzanforderungen der Pandemie genügt. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Berndt Petri Christoph Besser 
(Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter) 
 
 
 
                                                 
3 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=769802&type=do&, Zugriff: 30.05.2020. 
4 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=774851&type=do&, Zugriff: 30.05.2020.

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Venloer Straße 419
  • Herkulesstraße
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0717/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Linke)
Datum
02.06.2020
Erstellt
02.06.2020 07:21