Antrag der Fraktion Die Linke, betr.: Wohnraum verfügbar machen! – Zweckentfremdungen beenden!
Antrag nach § 3 BV4 (Linke) AN/0717/2020 vom 02.06.2020
Stand: Am 15.06.2020 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)
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Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421, 50825 Köln Tel: 0221 / 221-94317 Fax: 0221 / 22194320 Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0717/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 Antrag der Fraktion Die Linke, betr.: Wohnraum verfügbar machen! – Zweckentfremdungen beenden! Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15. Juni 2020 aufzunehmen: Beschluss: (1) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bekräftigt den Beschluss AN/1147/2017 vom 11.09.2017, Geflüchtete in Ferienwohnungen unterzubringen1 (2) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bekräftigt den Beschluss AN/0632/2018 vom 07.05.2018, Leerstände, die bereits vor Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung bestanden, zu enteignen2 (3) Die Verwaltung wird aufgefordert, in der bestehenden Ausnahmesituation leerstehende Objekte unmittelbar für akut von Wohnungsnot Betroffene zu akquirieren (Studierende, Obdachlose, Geflüchtete, WBS-Besitzer*innen...) (4) Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Strategie zu entwickeln, um „legale“ Ferienwohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuzuführen Begründung: Während der Pandemie sollen Alle „Abstand halten“. Dieser Prozess wird noch mehrere Monate dauern. Diese Aufgabe ist für Menschen ohne Wohnung kaum zu lösen. Die Obdachlosenunterkünfte sind baulich nicht für die während der Pandemie geltenden Abstandsregelungen konzipiert. Trotzdem probieren die Träger und die Sozialarbeiter*innen dieser Einrichtung den Infektionsschutz so gut es geht umzusetzen. Auch wenn die Abstandregelungen nicht zu hundert Prozent eingehalten werden, bieten diese Einrichtungen Schutz. 1 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=625451&type=do&, Zugr iff: 30.05.2020. 2 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=659315&type=do&, Zugriff: 30.05.2020. Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Viele Geflüchtete leben in beengten Unterkünften. Durch die Aufforderung des Staates, während der Pandemie zu Hause zu bleiben, wird die Enge in den Unterkünften für Geflüchtete noch prekärer. Das Zusammenleben auf engem Raum erhöht das Ansteckungsrisiko und somit die Verschlimmerung der Pandemie. Auch wenn die Verwaltung im Falle der Herkulesstraße schnell reagiert hat, so zeigt dies doch, dass zum Wohle der Menschen andere Unterbringungsformen dringend geboten sind. Denn zeitgleich stehen in Köln sehr viele Ferienwohnungen leer. Der Marktführer in Sachen Vermittlung von Ferienwohnungen („airbnb“) ist in Zahlungsschwierigkeiten. Es kann vermutet werden, dass Wohnungsbesitzer, die ihren Lebensunterhalt mit der Vermietung von Ferienwohnungen aufbessern oder ganz bestreiten, ebenso in finanzielle Schieflage geraten. Die Stadt hätte nun die Gelegenheit, mit diesen Vermieter*innen u.a. langfristige Belegungsverträge abzuschließen. Somit können zuvor zweckentfremdete Wohnungen ihrer ursprünglichen Bestimmung dauerhaft zugeführt werden. Zusätzliche stehen im Stadtbezirk Ehrenfeld zahlreiche Objekte teilweise schon seit über zehn Jahren leer (1259/2020).3 Auch diese Zweckentfremdungen müssen schnellstmöglich beendet werden, um dauerhaft mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Immer mehr Menschen ohne ausreichenden Wohnraum können oder wollen nicht in einer staatlichen oder karitativen Einrichtung leben. Diesem Phänomen ist Rechnung zu tragen, zumal der Staat selbstverantwortlich ist, dass es nicht genug Wohnungen, insbesondere für arme Menschen, gibt. Die Stadtverwaltung erachtet Zwangsmittel im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsrecht grundsätzlich wegen der nachgelagerten Komplexität in der Rechtsanwendung und Umsetzung nicht als erste Mittel der Wahl (1638/2020).4 Dennoch erfordert die gegenwärtige Situation auch diese Wege zu beschreiten, damit alle Menschen Wohnraum erhalten, der den Distanzanforderungen der Pandemie genügt. Mit freundlichen Grüßen gez. Berndt Petri Christoph Besser (Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter) 3 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=769802&type=do&, Zugriff: 30.05.2020. 4 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=774851&type=do&, Zugriff: 30.05.2020.
Beratungsverlauf
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15.06.2020
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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