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A-H/0013/2022

Einheitsliche Vorfahrtsregeln für die Kreisverkehre / Bessere Hinweise auf Vorfahrt des Autoverkehrs

Antrag an die BV Hiltrup 11.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 19.05.2022, TOP 6.4

Antrag A-H/0013/2022

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Antrag A-H/0013/2022

3978 Zeichen

A-H/0013/2022 . FRAKTION
BV HILTRUP

SPD

SPD-Fraktion in der BV Münster-Hiltrup
Simon Kerkhoff

Fraktionsvorsitzender

0157 / 58799395
simon.kerkhoff@spd-muenster.de

11. Mai 2022

Antrag: Einheitliche Vorfahrtsregeln für die Kreisverkehre / Bessere Hinweise
auf Vorfahrt des Autoverkehrs

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Bezirksvertretung Hiltrup beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob für die im Bezirk Hiltrup lie-
genden Kreisverkehre einheitliche Vorfahrtsregeln geschaffen werden können.

Sollte dies nicht möglich sein, wird hilfsweise beantragt, Radfahrer:innen und Fußgänger:innen an
den außerorts gelegenen Kreisverkehren eindeutig auf die Vorfahrt der Autofahrer:innen hinzuwei-
sen. Diesbezüglich sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

Neumarkierung der gestrichelten „Vorfahrt gewähren“-Linien.

Markierung des Radweges mit dem „Vorfahrt gewähren“-Symbol.

Ggf. Installation der Vorfahrt gewähren-Schilder auf Augenhöhe.

Stellungnahme der Verwaltung, ob ein Ausbau des „angedeuteten“ Weges für einen
beidseitigen Fuß- und Radweg am Kreisverkehr Amelsbürener Straße / Hansestraße geplant
ist.

BIWSDAr

Begründung:

An den meisten Kreisverkehren im Bezirk haben Fahrradfahrer:innen und Fußgänger:innen Vorfahrt gegenüber
dem Autoverkehr. Eine Ausnahme davon bilden jedoch beispielsweise die Kreisverkehre Amelsbürener Straße /
Hansestraße und Amelsbürener Straße / Daverstraße / Wiedaustraße / Thierstraße (s.'Anlage). Hier genießen
Autofahrer:innen Vorrang gegenüber Radfahrer:innen und Fußgänger:innen. Das ist insbesondere an dem
Kreisverkehr Amelsbürener Straße / Hansestraße problematisch. Denn gerade zu den Stoßzeiten ist hier ein
erhöhtes Verkehrsaufkommen bemerkbar. Für Fahrradfahrer:innen und Fußgänger:innen ist es teilweise
schwierig die Straße zu überqueren. Die Situation verschärft sich noch dadurch, dass einige Radfahrer:innen den
Kreisverkehr in der falschen Richtung befahren und so für Autofahrer:innen auch deutlich schlechter zu
erkennen sind. Hintergrund dessen ist, dass eine der Fahrspuren für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen nicht
ausgebaut ist (s. Anlage). Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt einen derartigen Ausbau vornehmen könnte,
um so die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Zuletzt wurden wir von einem Bürger angesprochen, der darum gebeten hat die unterschiedlichen
Vorfahrtsregeln der im Bezirk vorhandenen Kreisverkehre in der Bezirksvertretung Hiltrup zu thematisieren. Es
ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, warum beispielsweise an den benannten Kreisverkehren der Rad- und

SPD-Fraktion in der BV Hiltrup - www.spd-hiltrup.de

Fußverkehr gegenüber dem Straßenverkehr Vorfahrt gewähren muss, obwohl an zahlreichen anderen
Kreisverkehren Münsters genau das Gegenteil gilt. Dies führt zu Unsicherheit bei allen Verkehrsteilnehmern.
Daher sollten bei den Kreisverkehren im Bezirk einheitliche Vorfahrtsregeln gelten.

Ist eine derartige Vereinheitlichung nicht möglich, müssen die geltenden Vorfahrtsregeln besser ersichtlich sein.
So sind die gestrichelten „Vorfahrt gewähren“-Linien an dem Kreisverkehr Amelsbürener Straße / Davertstraße /
Wiedaustraße / Thierstraße kaum noch erkennbar (s. Anlage). Auch sind die Vorfahrt gewähren-Schilder für
Radfahrer:innen teilweise erst spät erkennbar (s. Anlage). Einerseits könnte es eine Überlegung sein, diese auf
Augenhöhe zu installieren und so in den Fokus zu rücken. Andererseits könnten hier Markierungen des
Radweges mit dem „Vorfahrt gewähren“-Symbol Abhilfe schaffen. Diese wären auch auf den ersten Blick sofort
erkennbar und würden Radfahrer:innen und Fußgänger:innen sofort auf die Vorfahrt der Autofahrer:innen
hinweisen.

Simon Kerkhoff Annette Ulrich Friedhelm Schade Anna-Merle Velling

SPD-Fraktion in der BV Hiltrup - www.spd-hiltrup.de

!Bodonmarkiarung "Vorfahrt gewähren!
E 9 Neubrückentor, Mi

tur

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Stellungnahme_Antrag_A-H_0013_2022

3228 Zeichen

32.12.0012 02.01.2024
Frau Dreimann 32:11

An die Bezirksvertretung
Münster-Hiltrup

!
|

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.23 - Herrn Tüns

Die SPD der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat die Verwaltung damit beauftragt zu prüfen,
ob für die in Hiltrup liegenden Kreisverkehre einheitliche Vorfahrtsregeln geschaffen werden
können. Der Antrag wird dahingehend begründet, dass es nicht ersichtlich sei, warum an den
Kreisverkehren Amelsbürener Straße/Hansestraße und Amelsbürener Straße/Davert-
straße/Wiedaustraße/Thierstraße der Radverkehr gegenüber dem Straßenverkehr die Vor-
fahrt gewähren muss. Der Umstand, dass an zahlreichen anderen Kreisverkehren in Münster
genau das Gegenteil gilt, würde zu Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmenden führen.

Die Vorfahrt an Kreisverkehren ist in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung
geregelt und wird anhand der Lage differenziert. Liegt der Kreisverkehr innerhalb bebauter
Gebiete und wird der Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt, so werden vor den Radfah-
rerfurten in den Zufahrten des Kreisverkehrs die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren)
aufgestellt. Liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete oder ist der angelegte Radweg
baulich von der Kreisfahrbahn abgesetzt, ist für den Radverkehr das Verkehrszeichen 205 zur
Gewährung der Vorfahrt anzuordnen. Somit gilt in der Regel, dass Fahrradfahrende innerorts
die Vorfahrt im Kreisverkehr haben und außerorts dem Straßenverkehr die Vorfahrt gewähren
müssen.

Die Kreisverkehre Amelsbürener Straße/Hansestraße und Amelsbürener Straße/Davert-
straße/Wiedaustraße/Thierstraße liegen außerhalb bebauter Gebiete, sodass der Radverkehr
dem Straßenverkehr gemäß der Straßenverkehrsordnung untergeordnet ist. Eine Anpassung
an innerörtliche Gegebenheiten ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich.

Gleichwohl wird der Vorschlag aufgegriffen und die Haltlinien für den Radverkehr am Kreis-
verkehr Amelsbürener Straße/Davertstraße/Wiedaustraße/Thierstraße nachmarkiert.

Des Weiteren wird die Auftragung eines markierten Verkehrszeichens 205 auf dem Radweg
vorgeschlagen. Im Sinne der Verwaltungsvorschrift soll die Wiedergabe eines Verkehrszei-
chens als markiertes Sinnbild nur im Einzelfall und bei besonderen Verkehrssituationen vor-
genommen werden. Zudem ist von solchen Markierungen nur sparsam Gebrauch zu machen.
An den beiden benannten Kreisverkehren ist keine besondere Verkehrssituation gegeben. Zu-
dem hat die Polizei auf Anfrage mitgeteilt, dass keine signifikante Unfalllage vorliegt. Daher
wird von einer Markierung abgesehen.

Die Herabsetzung der Verkehrszeichen 205 für den Radverkehr auf Augenhöhe ist gesetzlich
nicht möglich. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sollte sich die
Unterkante von Verkehrszeichen über Radwegen in einer Höhe von 2,20 m befinden.
Hinsichtlich des „angedeuteten Weges“ am Kreisverkehr Amelsbürener Straße/Hansestraße
in Fahrtrichtung Meesenstiege kann die folgende Rückmeldung gegeben werden. Der Lan-
desbetrieb Straßenbau NRW hat als zuständiger Straßenbaulastträger mitgeteilt, dass ein
beidseitiger Geh- und Radweg keinesfalls angedacht sei und außerhalb bebauter Gebiete
auch kein Standard ist.

rbert Vechtel
/ Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

19.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Amelsbürener Straße
  • Hansestraße
  • Wiedaustraße
  • Thierstraße
  • Davertstraße
  • Meesenstiege

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Details

Aktenzeichen
A-H/0013/2022
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
11.05.2022
Erstellt
11.05.2022 13:28