V/0579/2018
Änderung der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, -projekten und -initiativen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0579/2018
Kurzüberblick
Die Wertgrenzen der „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen,-projekten
und -initiativen“ werden bezüglich der Entscheidungszuständigkeit der Verwaltung von 400 € auf
2000 € erhöht.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage werden insbesondere folgende Ziele mit einem besonderen Fokus auf das Errei-
chen von Geschlechtergerechtigkeit verfolgt
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln:
mit hoher Umwelt- und Naturqualität
mit breitem Freizeit- und Sportangebot
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. 0104 Gleichstellung von Frau und Mann
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig frei-
willig
Beschluss des AGL vom 26.02.2017
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die Entscheidung ist gleichstellungsrelevant, da die finanzielle Förderung von Männerorganisati-
onen zur Gleichstellung in der Stadtgesellschaft beiträgt.
Beschlussvorlage
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V/0579/2018 V/0579/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, -projekten und - initiativen Beratungsfolge 11.09.2018 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, -projekten und -initiativen“, die am 26.02.2016 vom Ausschuss für Gleichstellung beschlossen wurden, werden im Punkt „6.Entscheidung“ wie folgt geändert: „6.1 Die Entscheidung über eine Vergabe der Fördermittel trifft bis zu einer Höhe von 2 000 € die Verwaltung (Frauenbüro). 6.2 Über die Anträge mit einem Fördervolumen über 2 000 € entscheidet der Ausschuss für Gleichstellung. Die Verwaltung (Frauenbüro) gibt dafür eine Empfehlung ab.“ II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Ab dem Haushaltsjahr 2016 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 4000 € insgesamt für die Förderung von Männerorganisationen, -projekten und –initiativen im Haushalt des Frauenbüros bereitgestellt. Die am 26.02.2016 vom AGL beschlossenen „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorga- nisationen, -projekten und –initiativen“ regeln die Grundlagen der Zuschussvergabe. Um in den ersten zwei Jahren Erfahrungen über Antragsvolumina und –inhalte sowie Umsetzung und Verwendungs- Frauenbüro 04.07.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Arndts-Haupt Telefon: 492 17 00 ArndtsHM@stadt- muenster.de - 2 - V/0579/2018 nachweise zu erlangen wurde festgelegt, dass ab einer Zuschusshöhe von 400 € die Entscheidung durch den AGL zu treffen ist. Inzwischen liegen Erfahrungen mit den Antragstellern und dem Verfahren vor. Anlass zu Beanstan- dungen gab es nicht. Hinzu kommt, dass das Verfahren über Beschlussvorlagen im Zusammenhang mit der insgesamt zur Verfügung stehenden Summe sehr aufwändig ist und auch zeitnahe Entschei- dungen erschwert. Dies kann zu Umsetzungsschwierigkeiten bei den Antragstellern führen. Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung schlägt die Verwaltung deshalb eine Anpassung der Wert- grenzen vor. Unterschrift gez. Markus Lewe Anlagen: „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, -projekten und –initiativen“ in der Fassung vom 26.02.2016
richtlinien_foerderung
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Beschlussvorlage an den AGL vom 26.02.2016 Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, -projekten und -initiativen 1. Grundsatz Im Rahmen der für die finanzielle Förderung von Männerorganisationen und -projekten im Haushalts plan bereitgestellten Mittel fördert die Stadt Münster nach Maßgabe dieser Richtlinien die Arbeit von Männergruppen, -initiativen und -projekten. Ziel dieser Förderung ist es: • eine möglichst große Vielfalt von entsprechenden Aktivitäten zu gewährleisten und • Eigeninitiative und Mitverantwortung zu unterstützen. 2. Förderungsgrundlage Grundlagen der Förderung sind: • die im Rahmen des Haushaltsplanes der Stadt Münster bereitgestellten Mittel, • diese Richtlinien. 3. Antragsberechtigung 3.1 Antragsberechtigt sind Gruppen, Organisationen und Verbände sowie Initiativen für Männer, die in Münster ihren Sitz haben, von Männern getragen werden und nicht ökonomisch ausgerichtet sind. 3.2 Die antragsberechtigten Gruppen, Initiativen, Verbände und Organisationen sollen problem- übergreifend Dienste und Veranstaltungen für Männer anbieten. Insbesondere • Öffentlichkeitsarbeit, bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit (u.a. zu Rollenbildern), • männerspezifische Informations- und Beratungsangebote, • Angebote zur Selbsthilfe und Situationsveränderung von Männern in Belastungssituationen, • Initiierung und Begleitung von Selbsthilfegruppen und -initiativen, Die Antragsteller sollen mit anderen Initiativen und Gruppen sowie mit den öffentlichen Einrichtungen zusammenarbeiten. 3.3 Zuschüsse können nur für solche Maßnahmen gewährt werden, an denen maßgeblich Münsteraner Männer beteiligt sind, von ihnen partizipieren und die in Münster stattfinden. Beschlussvorlage an den AGL vom 26.02.2016 4. Förderungsgrundsätze 4.1 Zuschüsse können für folgende Kosten gewährt werden: • einmalige Kosten für konkrete Programme, • einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenzte Projekte, • (wiederkehrende) Sachkosten, Programmkosten und Betriebskosten (keine Personalkosten, keine Investitionskosten), • im Einzelfall können ggf. Mietkosten bezuschusst werden. Nicht zuschussfähig sind Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind. 4.2 Die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistungen gebunden. Sie können in Form von Sach- und Geldleistungen (Einnahmen) oder als Selbsthilfe und ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden. 4.3 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter) und die Eigenleistungen sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Aufgaben einzusetzen. 4.4 Die finanzielle Förderung von Aktivitäten über diese Richtlinien geschieht nachrangig zu anderen Förderungsmöglichkeiten. 4.5 In geeigneten Einzelfällen werden Antragstellerauf die Förderungsmöglichkeiten durch die Mittel der Stiftung „Siverdes“ sowie auf die Beratungs- und Unterstützungsarbeit der Münsteraner Informations- und Kontaktstelle für Selbsthilfe (MIKS) hingewiesen. 4.6 Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht. 5. Verfahren 5.1 Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt, der spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn dem Frauenbüro vorliegen muss. 5.2 Die Anträge müssen eine Beschreibung des geplanten Vorhabens, dessen Konzeption und Organisation sowie Angaben zur Dauer des Vorhabens einschließlich eines differenzierten nachprüfbaren Finanzierungs- und Kostenplanes enthalten. 6. Entscheidung 6.1 Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft bis zu einer Fördersumme in Höhe von 400 EUR die Verwaltung (Frauenbüro). 6.2 Über die Anträge mit einem Fördervolumen über 400 EUR entscheidet der Ausschuss für Gleichstellung. Die Verwaltung (Frauenbüro) gibt dafür eine Empfehlung ab. Beschlussvorlage an den AGL vom 26.02.2016 6.3 Gleichartige Anträge können erst nach Ablauf einen Jahres gestellt werden. 6.4 Nach Abschluss eines Haushaltsjahres wird dem Ausschuss für Gleichstellung ein zusammenfassender Bericht über alle gestellten und bewilligten Anträge vorgelegt. 7. Verwendungsnachweis 7.1 Die Zuschussempfänger haben über die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Mittel einen nachprüfbaren Verwendungsnachweis (Bericht und bezifferter Ausgabennachweis) innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Maßnahme vorzulegen. 7.2 Für nicht ordnungsgemäß verwendete oder nicht belegte Fördermittel behält sich das Frauenbüro eine Rückforderung vor. 8. In Kraft treten Die Richtlinien treten am 27.02.2017 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0579/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37