Mandari Insight

V/0579/2018

Änderung der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, -projekten und -initiativen

Vorlagen 04.07.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 11.09.2018, TOP 11

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1644 Zeichen

Anlage A zur V/0579/2018 
Kurzüberblick 
Die Wertgrenzen der „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen,-projekten 
und -initiativen“ werden bezüglich der Entscheidungszuständigkeit der Verwaltung von 400 € auf  
2000 € erhöht. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden insbesondere folgende Ziele mit einem besonderen Fokus auf das Errei-
chen von Geschlechtergerechtigkeit verfolgt 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0104 Gleichstellung von Frau und Mann 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
       
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Beschluss des AGL vom 26.02.2017 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Entscheidung ist gleichstellungsrelevant, da die finanzielle Förderung von Männerorganisati-
onen zur Gleichstellung in der Stadtgesellschaft beiträgt.

Beschlussvorlage

2318 Zeichen

V/0579/2018 
V/0579/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, -projekten und -
initiativen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.09.2018 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, -projekten und -initiativen“, die 
am 26.02.2016 vom Ausschuss für Gleichstellung beschlossen wurden, werden im Punkt 
„6.Entscheidung“ wie folgt geändert: 
„6.1  Die Entscheidung über eine Vergabe der Fördermittel trifft bis zu einer Höhe von 
2 000 € die Verwaltung (Frauenbüro). 
6.2  Über die Anträge mit einem Fördervolumen über 2 000 € entscheidet der Ausschuss für 
Gleichstellung. Die Verwaltung (Frauenbüro) gibt dafür eine Empfehlung ab.“ 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Ab dem Haushaltsjahr 2016 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 4000 € insgesamt für die Förderung 
von Männerorganisationen, -projekten und –initiativen im Haushalt des Frauenbüros bereitgestellt. 
Die am 26.02.2016 vom AGL beschlossenen „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorga-
nisationen, -projekten und –initiativen“ regeln die Grundlagen der Zuschussvergabe. Um in den ersten 
zwei Jahren Erfahrungen über Antragsvolumina und –inhalte sowie Umsetzung und Verwendungs-
Frauenbüro 
 
04.07.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Arndts-Haupt 
Telefon: 492 17 00 
ArndtsHM@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0579/2018 
nachweise zu erlangen wurde festgelegt, dass ab einer Zuschusshöhe von 400 € die Entscheidung 
durch den AGL zu treffen ist. 
 
Inzwischen liegen Erfahrungen mit den Antragstellern und dem Verfahren vor. Anlass zu Beanstan-
dungen gab es nicht. Hinzu kommt, dass das Verfahren über Beschlussvorlagen im Zusammenhang 
mit der insgesamt zur Verfügung stehenden Summe sehr aufwändig ist und auch zeitnahe Entschei-
dungen erschwert. Dies kann zu Umsetzungsschwierigkeiten bei den Antragstellern führen. Aus 
Gründen der Verfahrensvereinfachung schlägt die Verwaltung deshalb eine Anpassung der Wert-
grenzen vor. 
 
 
 
 
Unterschrift 
 
gez. Markus Lewe 
 
Anlagen:  
 
„Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, -projekten und –initiativen“ in der 
Fassung vom 26.02.2016

richtlinien_foerderung

4637 Zeichen

Beschlussvorlage an den AGL vom 26.02.2016 
 
 
Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, 
-projekten und -initiativen 
 
 
 
1. Grundsatz 
Im Rahmen der für die finanzielle Förderung von Männerorganisationen und -projekten im Haushalts 
plan bereitgestellten Mittel fördert die Stadt Münster nach Maßgabe dieser Richtlinien die Arbeit von 
Männergruppen, -initiativen und -projekten. Ziel dieser Förderung ist es: 
 
• eine möglichst große Vielfalt von entsprechenden Aktivitäten zu gewährleisten und 
• Eigeninitiative und Mitverantwortung zu unterstützen. 
 
 
2. Förderungsgrundlage 
Grundlagen der Förderung sind: 
 
• die im Rahmen des Haushaltsplanes der Stadt Münster bereitgestellten Mittel, 
• diese Richtlinien. 
 
 
3. Antragsberechtigung 
 
3.1 Antragsberechtigt sind Gruppen, Organisationen und Verbände sowie Initiativen für Männer, die in 
Münster ihren Sitz haben, von Männern getragen werden und nicht ökonomisch ausgerichtet sind. 
 
3.2 Die antragsberechtigten Gruppen, Initiativen, Verbände und Organisationen sollen problem- 
übergreifend Dienste und Veranstaltungen für Männer anbieten. 
 
Insbesondere 
 
• Öffentlichkeitsarbeit, bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit (u.a. zu 
Rollenbildern), 
• männerspezifische Informations- und Beratungsangebote, 
• Angebote zur Selbsthilfe und Situationsveränderung von Männern in Belastungssituationen, 
• Initiierung und Begleitung von Selbsthilfegruppen und -initiativen, 
 
Die Antragsteller sollen mit anderen Initiativen und Gruppen sowie mit den öffentlichen 
Einrichtungen zusammenarbeiten. 
 
3.3 Zuschüsse können nur für solche Maßnahmen gewährt werden, an denen maßgeblich Münsteraner 
Männer beteiligt sind, von ihnen partizipieren und die in Münster stattfinden.

Beschlussvorlage an den AGL vom 26.02.2016 
 
 
4. Förderungsgrundsätze 
 
4.1 Zuschüsse können für folgende Kosten gewährt werden: 
 
• einmalige Kosten für konkrete Programme, 
• einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenzte Projekte, 
• (wiederkehrende) Sachkosten, Programmkosten und Betriebskosten (keine Personalkosten, 
keine Investitionskosten), 
• im Einzelfall können ggf. Mietkosten bezuschusst werden. 
 
 Nicht zuschussfähig sind Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind. 
 
4.2 Die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistungen gebunden. Sie können in Form von Sach- und 
Geldleistungen (Einnahmen) oder als Selbsthilfe und ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden. 
 
4.3 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen 
Dritter) und die Eigenleistungen sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck 
zusammenhängenden Aufgaben einzusetzen. 
 
4.4 Die finanzielle Förderung von Aktivitäten über diese Richtlinien geschieht nachrangig zu anderen 
Förderungsmöglichkeiten. 
 
4.5 In geeigneten Einzelfällen werden Antragstellerauf die Förderungsmöglichkeiten durch die Mittel der 
Stiftung „Siverdes“ sowie auf die Beratungs- und Unterstützungsarbeit der Münsteraner 
Informations- und Kontaktstelle für Selbsthilfe (MIKS) hingewiesen. 
 
4.6 Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht. 
 
 
5. Verfahren 
 
5.1 Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt, der spätestens vier Wochen vor 
Maßnahmebeginn dem Frauenbüro vorliegen muss. 
 
5.2 Die Anträge müssen eine Beschreibung des geplanten Vorhabens, dessen Konzeption und 
Organisation sowie Angaben zur Dauer des Vorhabens einschließlich eines differenzierten 
nachprüfbaren Finanzierungs- und Kostenplanes enthalten. 
 
 
6. Entscheidung 
 
6.1 Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft bis zu einer Fördersumme in Höhe von 
400 EUR die Verwaltung (Frauenbüro). 
 
6.2 Über die Anträge mit einem Fördervolumen über 400 EUR entscheidet der Ausschuss für 
Gleichstellung. 
Die Verwaltung (Frauenbüro) gibt dafür eine Empfehlung ab.

Beschlussvorlage an den AGL vom 26.02.2016 
 
 
6.3 Gleichartige Anträge können erst nach Ablauf einen Jahres gestellt werden. 
 
6.4 Nach Abschluss eines Haushaltsjahres wird dem Ausschuss für Gleichstellung ein 
zusammenfassender Bericht über alle gestellten und bewilligten Anträge vorgelegt. 
 
 
7. Verwendungsnachweis 
 
7.1 Die Zuschussempfänger haben über die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Mittel 
einen nachprüfbaren Verwendungsnachweis (Bericht und bezifferter Ausgabennachweis) 
innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Maßnahme vorzulegen. 
 
7.2 Für nicht ordnungsgemäß verwendete oder nicht belegte Fördermittel behält sich das Frauenbüro 
eine Rückforderung vor. 
 
 
8. In Kraft treten 
 Die Richtlinien treten am 27.02.2017 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

11.09.2018 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0579/2018
Typ
Vorlagen
Datum
04.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37