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AN/2084/2022

Medizinische Versorgungszentren bei den Städtischen Kliniken

Die Linke. Anfrage nach § 4 17.11.2022

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 24.01.2023, TOP 3.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

1980 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.11.2022 
AN/2084/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 22.11.2022 
 
Medizinische Versorgungszentren bei den Städtischen Kliniken 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Gesundheitsausschusses. 
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind Praxen, in den angestellte Ärzte arbeiten. Es gibt sie 
privatwirtschaftlich organisiert. Es ist auch möglich, sie in kommunaler Trägerschaft, als Teil der 
Städtischen Kliniken, zu installieren. 
Medizinische Versorgungszentren siedeln sich bevorzugt dort an, wo der Betrieb einer Praxis ein 
wirtschaftliches Risiko darstellen könnte, dass für das sich kein/e Ärzt*in findet, der/die das 
eingehen möchte. Aber auch andere Gründe können einen Mangel an ärztlicher Versorgung 
auslösen. 
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
1. Welche Möglichkeiten hat der Rat, die Städtischen Kliniken mit der Installation eines 
ärztlichen Versorgungszentrums zu beauftragen? 
2. Ist es möglich, die Kliniken durch einen Rats- oder Ausschussbeschluss direkt anzuweisen, 
ein MVZ zu gründen? 
3. Kann die Stadt Köln die Städtischen Kliniken beauftragen und gegebenenfalls dafür 
bezahlen, eine Dienstleistung zu erbringen, z.B. operative Schwangerschaftsabbrüche 
auch ohne medizinische Indikation durchzuführen oder ist dieser Weg juristisch nicht 
möglich?

Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

24.01.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2084/2022
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
17.11.2022
Erstellt
17.11.2022 10:08