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V/1032/2005

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 496 - Kenntnisnahme des Entwurfes

Vorlage 19.12.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 09.02.2006, TOP 6.9

Berichtsvorlage

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V-1032-2005-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf

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Berichtsvorlage

2469 Zeichen

V/1032/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 496: 
Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 
496: Hiltrup – Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße öffentlich auszulegen. 
 
Der Vorhabenträger (Landwirtschaftsverlag GmbH ) beabsichtigt, die dezentra l über das Stadtgebiet 
verteilten Standorte am Hauptsitz des Verlages in Hiltrup zusammenz ufassen. Zu diesem Zweck soll 
ein mehrgeschossiger Erweiterungsbau nördlic h des bestehenden Verwalt ungsgebäudes an der Hül-
sebrockstraße errichtet werden. Die im Plangebiet gelegene Villa Schencking soll als Bibliothek- und 
Seminargebäude genutzt werden. 
 
Das Baugrundstück für das geplante Verwaltungsgebäu de ist bisher im rechtskräftigen Bebauungs-
plan Nr. 374: Hiltrup – An der Christuskirche / Kastanienallee / Marktallee / Hülsebrockstraße haupt-
sächlich als Wohngebiet für eine bis zu III – gesc hossige Bauweise festgesetzt. Zur Verwirklichung 
des Bauvorhabens ist daher die Schaffung des vorhabenbezogenen Planungsrechtes erforderlich. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 29.06.2005 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplanes Nr. 496 gefasst. Die Bürgeranhörung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) 
fand am 27.09.2005 statt. Die Bete iligung der Behörden u nd sonstigen Träger ö ffentlicher Belange 
erfolgte vom 28.10. bis zum 11.11.2005. Die Ergebni sse dieser Beteiligung wurden im überarbeiteten 
Entwurf berücksichtigt. 
 
Nähere Einzelheiten zum Bebauungsplanentwurf können den Anlagen entnommen werden. 
 
Der Vorhabenträger ist Träger des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsaufwan-
des. 
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll im März 2006 erfolgen. 
 
I .  V .           Anlagen: 
          1 Bürgeranhörung  
gez.         2. Begründung 
Schultheiß        3. Textliche Festsetzungen 
Stadtdirektor        4. Planverkleinerung 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/1032/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de 
Datum: 
28.12.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

V-1032-2005-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf

959 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 1032/2005 
1. Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB  
 
1.1 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen bzw. Ge bäudeseiten müssen bei Errichtung, Än- 
derung oder Nutzungsänderung der Gebäude Aufenthalt sräume im Sinne von § 48 BauO 
NRW das resultierende Schalldämm-Maß entsprechend d en ermittelten und ausgewiesenen 
Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 einhalten (§ 9 (1) 24 BauGB).  
 
1.2 Auf der festgesetzten Stellplatzfläche (St) ist  pro 6 Stellplätze ein großkroniger Laubbaum (z. 
B. Stieleiche, Spitzahorn) als Hochstamm mit einem Stammumfang von 14 – 16 cm zu pflan- 
zen und dauerhaft zu erhalten. Je Baum ist eine off ene Vegetationsfläche von mindestens 2,5 
x 2,5 m vorzusehen (§ 9 (1) 25 BauGB).  
 
 
2. Hinweis 
 
 Zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungspl anes wurden ergänzende öffentlich-
rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münste r und dem Vorhabenträger abgeschlos- 
sen (Durchführungsvertrag).

V-1032-2005-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf

93 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage Nr. 1032/2005 
Bebauungsplan Nr. 496 
-Verkleinerung-  
Maßstab: 1:1000

V-1032-2005-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf

7047 Zeichen

Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB zum  
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 496 
 
Landwirtschaftsverlag / östliche Hülsebrockstraße 
 
 
 
 
 
Münster 
 
 
Mendelstraße 11 
48149 Münster 
Fon 0251.980.1301 
Fax 0251.980.1302 
www.assmann-do.de 
info@assmann-ms.de 
 
 
Assmann 
Beraten+Planen GmbH 
Sitz der Gesellschaft: 
44227 Dortmund 
Amtsgericht Dortmund 
HRB 3836 
Geschäftsführer 
Prof. Dipl.-Ing. Bodo Weidlich 
Betriebswirt Gerd Vogel 
Dipl.-Ing. Wolfgang Ußler 
Dipl.-Ing. Ulrich Tillmann 
Prof. Dipl.-Ing. Andreas Krebs 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
assmann gruppe 
Berlin 
Bonn 
Braunschweig 
Dortmund 
Dresden 
Hamburg 
Jena 
Magdeburg 
München 
Münster 
Stuttgart 
Moskau 
Poznan 
Budapest 
 
Anlass: Entwurf des Vorhabenbezogenen  
Bebauungsplanes Nr. 496 – Hiltrup 
Landwirtschaftsverlag / östliche Hülsebrockstraße 
Stadtbezirk: Münster - Hiltrup 
Zeit: 27.09.2005 – 18.00 Uhr 
Ort: Stadthalle Hiltrup 
Westfalenstraße 197 
48165 Münster 
Teilnehmer: Ca. 25 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürger-
anhörung: 
Bezirksvorsteher Dr. Christian Tölle 
Vertreter der 
Verwaltung: 
Ulrich Winter, Eberhard Wilsmann 
Vertreter des 
Vorhabenträgers: 
Michael Maas, Torsten Uding 
 
 
Der Bezirksvorsteher, Herr Dr. Tölle, begrüßt zu Beginn die anwesenden  
Bürgerinnen und Bürger und stellt die Vertreter der Verwaltung vor. 
Er erläutert den Anlass der Bürgeranhöru ng und informiert die Anwesenden  
über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. 
Herr Winter erläutert kurz die planungsrechtliche Besonderheit des  
vorzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der wesentliche  
Unterschied zum herkömmlichen Bebauungsplanve rfahren besteht in der  
planerischen Festsetzung eines konkreten Vorhabens, zu dessen baulicher  
Umsetzung ein sogenannter Vorhabenträger sich verpflichtet. Er stellt die  
Vertreter des Vorhabenträgers vor.  
 
 
 
30. September 2005 
ud / mh 
4390 
Niederschrift Bürgeranhörung

Seite 2 von 4390 \ Niederschrift Bürgeranhörung 
Herr Maas erläutert anhand eines Luftbildes und  bislang vorliegender  
Planungsentwürfe die Ziele der Planung. 
- Errichtung eines 3 -geschossigen Bürogebäudes auf dem Grundstück  
Hülsebrockstraße 8 
- Oberirdische Anbindung des Neubaus an das Bestandsgebäude des  
Landwirtschaftsverlags 
- Zufahrt von der Hülsebrockstraße ausschließlich für PKW´s 
- Anfahrt der LKW´s ausschließlich über Bahnhofsbereich Hiltrup 
- Umnutzung der Villa Schenking in ein Bibliotheks - und 
Seminargebäude 
- Anordnung von Besucherstellplätzen nördlich des Bürogebäudes mit  
separater Zufahrt von der Hülsebrockstraße  
Als Fassade ist eine Tonziegelfassade vorgesehen. Der Farbton wird im Weiteren 
Planungsverfahren noch angepasst. 
Ein Bürger stellt die Frage nach dem zur Zeit eingeschränkten Einsichtswinkel  
der bestehenden Zufahrt zum Verlag. Herr Maas weis t darauf hin, dass in der  
zukünftigen Planung der gesamte Freianlagenbereich des Verlages neu gestaltet 
wird und die zur Zeit vorhandenen Bepflanzungen in dem Zufahrtsbereich  
zurückgenommen werden können. 
Ein Bürger fragt nach der bisherigen Zufahrt zum Gr undstück des Verlages, ob 
diese nicht nur als Einfahrt genutzt werden kann und die Ausfahrt  
ausschließlich über den Bahnhof Hiltrup erfolgt. Hierzu weist Herr Maas darauf  
hin, dass heutzutage bereits beide Ausfahrten, nämlich zur Hülsebrockstraße  
und zum B ahnhof Hiltrup, genutzt werden und sich dieses je nach Tageszeit  
automatisch aufteilt, so dass zu Arbeitsende der Großteil der Mitarbeiter des  
Verlages in Richtung Wolbeck die Ausfahrt über den Bahnhof Hiltrup nutzen  
wird und das Grundstück des Landwirtsch aftsverlages zur Hülsebrockstraße  
hinaus fast ausschließlich rechts herum verlassen wird. Dieses Konzept ist auch  
nach einem Umbau des Bahnhofsbereichs möglich. Herr Bonny ergänzt hierzu,  
dass nicht, wie in der bisherigen Presse erläutert, 350 neue Arbeits plätze 
angesiedelt werden, sondern 120 neue. Die Gesamtmitarbeiterzahl am Standort 
Hiltrup beträgt dann 350. Von den bisherigen Mitarbeitern kommen etwa die  
Hälfte mit dem PKW zur Arbeit. 
Mehrere Bürgerinnen und Bürger weisen auf die bereits vorhandenen  
Geschwindigkeitsprobleme im oberen Bereich der Hülsebrockstraße hin und  
befürchten, dass durch die zusätzlichen Pendler dieses Problem weiter  
verschärft wird. Herr Dr. Tölle weist darauf hin, dass bereits umfangreiche  
Wohnbauflächen im zur Zeit gültigen Beba uungsplan Nr. 374 ausgewiesen  
sind. Der Bezirksvorsteher wird die Problematik, die jedoch nicht vom Vorhaben 
abhängig ist, in der Bezirksvertretung ansprechen. Das grundsätzliche Problem

Seite 3 von 4390 \ Niederschrift Bürgeranhörung 
der Geschwindigkeitsübertretungen im dem oberen Bereich der  
Hülsebrockstraße ist nicht Bestandteil des hier vorgetragenen Vorhabens, kann  
jedoch in der Bezirksvertretung näher erörtert werden. 
Eine Bürgerin fragt nach der an das Baugrundstück angrenzenden Gräfte. Herr  
Uding teilte hierzu mit, dass das Planungsgebiet des Vor habens einen Streifen  
von 5,00 m um die Gräfte herum vorsieht. Dieser Streifen ist durch den  
eingeschalteten Landschaftsplaner errechnet worden, so dass die Einflüsse auf  
das Biotop weitestgehend reduziert werden können. Eine Zaunanlage in der  
Form der Grenze des Planungsgebietes wird es nicht geben. 
Ein Bürger fragt nach einer möglichen Schallreflexion von der Fassade des  
Neubaus. Herr Uding weist darauf hin, dass die Reflexion nicht lauter ist als die  
Lärmquelle, d.h. der PKW oder LKW auf der Straße selbs t. Der Bürger  
konkretisierte seine Frage dahingehend, ob durch die Fassade der Schall nun in  
andere Richtungen gelenkt wird bzw. auch dann an anderen Orten  
wahrgenommen wird. Herr Uding erläuterte, dass dieser Aspekt durch den  
eingeschalteten Schallgutachter untersucht wird. 
Ein Bürger fragt nach der geplanten Druckereierweiterung sowie die  
Möglichkeit der Feuerwehr zur Erreichung der Gebäude. Herr Maas teilt hierzu  
mit, dass es sich bei dem Neubauvorhaben ausschließlich um ein Büro - und 
Verwaltungsgebäude handelt. Die Druckerei bleibt auf dem bestehenden  
Betriebsgelände in der vorhandenen Form bestehen. Die Erreichbarkeit der  
Feuerwehr wird in der weiteren Planung im Zuge des Bauantrages mit  
erarbeitet und mit der Baugenehmigung genehmigt. 
Ein weiterer Bürg er fragt nach dem möglichen Baustellenkonzept für die  
Realisierung. Das Baustellenkonzept steht noch nicht fest. Die Logistik muss  
ggf. auf die Belange der Nachbarschaft abgestimmt werden. 
Ein weiterer Bürger fragt nach dem vorgesehenen Heizungskonzept für  das 
Neubauvorhaben. Herr Maas teil hierzu mit, dass dieses noch nicht feststeht  
und es im Zuge der weiteren Planung erarbeitet wird. 
Herr Dr. Tölle bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Erscheinen  
und beendet die Bürgeranhörung um 18.50 Uhr. 
 
Dr. Christian Tölle     gez. Dipl.-Ing. Torsten Uding 
(Bezirksvorsteher)     (Protokollführung) 
 
 
 
...................................................    
(Datum, Unterschrift)

Beratungsverlauf (2)

26.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bebauungsplan Nr. 496 (amtlicher Umring) amtlich
  • Mendelstraße 11
  • Westfalenstraße 197
  • Kastanienallee
  • Marktallee
  • An der Christuskirche

Bebauungsplan Nr. 496

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / Östlich Hülsebrockstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1032/2005
Typ
Vorlage
Datum
19.12.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37