V/1032/2005
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 496 - Kenntnisnahme des Entwurfes
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Berichtsvorlage
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V/1032/2005
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 496:
Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße
Kenntnisnahme des Entwurfes
Beratungsfolge
26.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
Bericht:
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
496: Hiltrup – Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße öffentlich auszulegen.
Der Vorhabenträger (Landwirtschaftsverlag GmbH ) beabsichtigt, die dezentra l über das Stadtgebiet
verteilten Standorte am Hauptsitz des Verlages in Hiltrup zusammenz ufassen. Zu diesem Zweck soll
ein mehrgeschossiger Erweiterungsbau nördlic h des bestehenden Verwalt ungsgebäudes an der Hül-
sebrockstraße errichtet werden. Die im Plangebiet gelegene Villa Schencking soll als Bibliothek- und
Seminargebäude genutzt werden.
Das Baugrundstück für das geplante Verwaltungsgebäu de ist bisher im rechtskräftigen Bebauungs-
plan Nr. 374: Hiltrup – An der Christuskirche / Kastanienallee / Marktallee / Hülsebrockstraße haupt-
sächlich als Wohngebiet für eine bis zu III – gesc hossige Bauweise festgesetzt. Zur Verwirklichung
des Bauvorhabens ist daher die Schaffung des vorhabenbezogenen Planungsrechtes erforderlich.
Der Rat der Stadt Münster hat am 29.06.2005 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplanes Nr. 496 gefasst. Die Bürgeranhörung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
fand am 27.09.2005 statt. Die Bete iligung der Behörden u nd sonstigen Träger ö ffentlicher Belange
erfolgte vom 28.10. bis zum 11.11.2005. Die Ergebni sse dieser Beteiligung wurden im überarbeiteten
Entwurf berücksichtigt.
Nähere Einzelheiten zum Bebauungsplanentwurf können den Anlagen entnommen werden.
Der Vorhabenträger ist Träger des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsaufwan-
des.
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll im März 2006 erfolgen.
I . V . Anlagen:
1 Bürgeranhörung
gez. 2. Begründung
Schultheiß 3. Textliche Festsetzungen
Stadtdirektor 4. Planverkleinerung
Vorlagen-Nr.:
V/1032/2005
Auskunft erteilt:
Herr Winter / Herr Husmann
Ruf:
492 61 30 / 492 61 94
E-Mail:
HusmannN@stadt-muenster.de
Datum:
28.12.2005
Öffentliche Berichtsvorlage
V-1032-2005-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 1032/2005 1. Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB 1.1 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen bzw. Ge bäudeseiten müssen bei Errichtung, Än- derung oder Nutzungsänderung der Gebäude Aufenthalt sräume im Sinne von § 48 BauO NRW das resultierende Schalldämm-Maß entsprechend d en ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 einhalten (§ 9 (1) 24 BauGB). 1.2 Auf der festgesetzten Stellplatzfläche (St) ist pro 6 Stellplätze ein großkroniger Laubbaum (z. B. Stieleiche, Spitzahorn) als Hochstamm mit einem Stammumfang von 14 – 16 cm zu pflan- zen und dauerhaft zu erhalten. Je Baum ist eine off ene Vegetationsfläche von mindestens 2,5 x 2,5 m vorzusehen (§ 9 (1) 25 BauGB). 2. Hinweis Zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungspl anes wurden ergänzende öffentlich- rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münste r und dem Vorhabenträger abgeschlos- sen (Durchführungsvertrag).
V-1032-2005-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf
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Anlage 4 zur Vorlage Nr. 1032/2005 Bebauungsplan Nr. 496 -Verkleinerung- Maßstab: 1:1000
V-1032-2005-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf
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Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 496 Landwirtschaftsverlag / östliche Hülsebrockstraße Münster Mendelstraße 11 48149 Münster Fon 0251.980.1301 Fax 0251.980.1302 www.assmann-do.de info@assmann-ms.de Assmann Beraten+Planen GmbH Sitz der Gesellschaft: 44227 Dortmund Amtsgericht Dortmund HRB 3836 Geschäftsführer Prof. Dipl.-Ing. Bodo Weidlich Betriebswirt Gerd Vogel Dipl.-Ing. Wolfgang Ußler Dipl.-Ing. Ulrich Tillmann Prof. Dipl.-Ing. Andreas Krebs assmann gruppe Berlin Bonn Braunschweig Dortmund Dresden Hamburg Jena Magdeburg München Münster Stuttgart Moskau Poznan Budapest Anlass: Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496 – Hiltrup Landwirtschaftsverlag / östliche Hülsebrockstraße Stadtbezirk: Münster - Hiltrup Zeit: 27.09.2005 – 18.00 Uhr Ort: Stadthalle Hiltrup Westfalenstraße 197 48165 Münster Teilnehmer: Ca. 25 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürger- anhörung: Bezirksvorsteher Dr. Christian Tölle Vertreter der Verwaltung: Ulrich Winter, Eberhard Wilsmann Vertreter des Vorhabenträgers: Michael Maas, Torsten Uding Der Bezirksvorsteher, Herr Dr. Tölle, begrüßt zu Beginn die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt die Vertreter der Verwaltung vor. Er erläutert den Anlass der Bürgeranhöru ng und informiert die Anwesenden über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Herr Winter erläutert kurz die planungsrechtliche Besonderheit des vorzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der wesentliche Unterschied zum herkömmlichen Bebauungsplanve rfahren besteht in der planerischen Festsetzung eines konkreten Vorhabens, zu dessen baulicher Umsetzung ein sogenannter Vorhabenträger sich verpflichtet. Er stellt die Vertreter des Vorhabenträgers vor. 30. September 2005 ud / mh 4390 Niederschrift Bürgeranhörung Seite 2 von 4390 \ Niederschrift Bürgeranhörung Herr Maas erläutert anhand eines Luftbildes und bislang vorliegender Planungsentwürfe die Ziele der Planung. - Errichtung eines 3 -geschossigen Bürogebäudes auf dem Grundstück Hülsebrockstraße 8 - Oberirdische Anbindung des Neubaus an das Bestandsgebäude des Landwirtschaftsverlags - Zufahrt von der Hülsebrockstraße ausschließlich für PKW´s - Anfahrt der LKW´s ausschließlich über Bahnhofsbereich Hiltrup - Umnutzung der Villa Schenking in ein Bibliotheks - und Seminargebäude - Anordnung von Besucherstellplätzen nördlich des Bürogebäudes mit separater Zufahrt von der Hülsebrockstraße Als Fassade ist eine Tonziegelfassade vorgesehen. Der Farbton wird im Weiteren Planungsverfahren noch angepasst. Ein Bürger stellt die Frage nach dem zur Zeit eingeschränkten Einsichtswinkel der bestehenden Zufahrt zum Verlag. Herr Maas weis t darauf hin, dass in der zukünftigen Planung der gesamte Freianlagenbereich des Verlages neu gestaltet wird und die zur Zeit vorhandenen Bepflanzungen in dem Zufahrtsbereich zurückgenommen werden können. Ein Bürger fragt nach der bisherigen Zufahrt zum Gr undstück des Verlages, ob diese nicht nur als Einfahrt genutzt werden kann und die Ausfahrt ausschließlich über den Bahnhof Hiltrup erfolgt. Hierzu weist Herr Maas darauf hin, dass heutzutage bereits beide Ausfahrten, nämlich zur Hülsebrockstraße und zum B ahnhof Hiltrup, genutzt werden und sich dieses je nach Tageszeit automatisch aufteilt, so dass zu Arbeitsende der Großteil der Mitarbeiter des Verlages in Richtung Wolbeck die Ausfahrt über den Bahnhof Hiltrup nutzen wird und das Grundstück des Landwirtsch aftsverlages zur Hülsebrockstraße hinaus fast ausschließlich rechts herum verlassen wird. Dieses Konzept ist auch nach einem Umbau des Bahnhofsbereichs möglich. Herr Bonny ergänzt hierzu, dass nicht, wie in der bisherigen Presse erläutert, 350 neue Arbeits plätze angesiedelt werden, sondern 120 neue. Die Gesamtmitarbeiterzahl am Standort Hiltrup beträgt dann 350. Von den bisherigen Mitarbeitern kommen etwa die Hälfte mit dem PKW zur Arbeit. Mehrere Bürgerinnen und Bürger weisen auf die bereits vorhandenen Geschwindigkeitsprobleme im oberen Bereich der Hülsebrockstraße hin und befürchten, dass durch die zusätzlichen Pendler dieses Problem weiter verschärft wird. Herr Dr. Tölle weist darauf hin, dass bereits umfangreiche Wohnbauflächen im zur Zeit gültigen Beba uungsplan Nr. 374 ausgewiesen sind. Der Bezirksvorsteher wird die Problematik, die jedoch nicht vom Vorhaben abhängig ist, in der Bezirksvertretung ansprechen. Das grundsätzliche Problem Seite 3 von 4390 \ Niederschrift Bürgeranhörung der Geschwindigkeitsübertretungen im dem oberen Bereich der Hülsebrockstraße ist nicht Bestandteil des hier vorgetragenen Vorhabens, kann jedoch in der Bezirksvertretung näher erörtert werden. Eine Bürgerin fragt nach der an das Baugrundstück angrenzenden Gräfte. Herr Uding teilte hierzu mit, dass das Planungsgebiet des Vor habens einen Streifen von 5,00 m um die Gräfte herum vorsieht. Dieser Streifen ist durch den eingeschalteten Landschaftsplaner errechnet worden, so dass die Einflüsse auf das Biotop weitestgehend reduziert werden können. Eine Zaunanlage in der Form der Grenze des Planungsgebietes wird es nicht geben. Ein Bürger fragt nach einer möglichen Schallreflexion von der Fassade des Neubaus. Herr Uding weist darauf hin, dass die Reflexion nicht lauter ist als die Lärmquelle, d.h. der PKW oder LKW auf der Straße selbs t. Der Bürger konkretisierte seine Frage dahingehend, ob durch die Fassade der Schall nun in andere Richtungen gelenkt wird bzw. auch dann an anderen Orten wahrgenommen wird. Herr Uding erläuterte, dass dieser Aspekt durch den eingeschalteten Schallgutachter untersucht wird. Ein Bürger fragt nach der geplanten Druckereierweiterung sowie die Möglichkeit der Feuerwehr zur Erreichung der Gebäude. Herr Maas teilt hierzu mit, dass es sich bei dem Neubauvorhaben ausschließlich um ein Büro - und Verwaltungsgebäude handelt. Die Druckerei bleibt auf dem bestehenden Betriebsgelände in der vorhandenen Form bestehen. Die Erreichbarkeit der Feuerwehr wird in der weiteren Planung im Zuge des Bauantrages mit erarbeitet und mit der Baugenehmigung genehmigt. Ein weiterer Bürg er fragt nach dem möglichen Baustellenkonzept für die Realisierung. Das Baustellenkonzept steht noch nicht fest. Die Logistik muss ggf. auf die Belange der Nachbarschaft abgestimmt werden. Ein weiterer Bürger fragt nach dem vorgesehenen Heizungskonzept für das Neubauvorhaben. Herr Maas teil hierzu mit, dass dieses noch nicht feststeht und es im Zuge der weiteren Planung erarbeitet wird. Herr Dr. Tölle bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Erscheinen und beendet die Bürgeranhörung um 18.50 Uhr. Dr. Christian Tölle gez. Dipl.-Ing. Torsten Uding (Bezirksvorsteher) (Protokollführung) ................................................... (Datum, Unterschrift)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Bebauungsplan Nr. 496 (amtlicher Umring) amtlich
- Mendelstraße 11
- Westfalenstraße 197
- Kastanienallee
- Marktallee
- An der Christuskirche
Bebauungsplan Nr. 496
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / Östlich Hülsebrockstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1032/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 19.12.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37