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3966/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Verkehrsversuche in Köln / Überprüfung des Eifelwalls, Aktenzeichen 150/23

Mitteilung BV 29.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.03.2024, TOP 9.1

Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

3574 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt  
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen   
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln  
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 150/23 21.11.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrsversuche in Köln / Überprüfung des Ei- 
felwalls“, Aktenzeichen 150/23 S 
Sehr geehrter Herr  , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.08.2023. 
Die Stellungnahmen der Fachämter liegen mir nun vor, sodass ich diese an Sie weitergeben 
kann. 
Stellungnahme Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung: 
„Bei der Einrichtung der Fahrradstraße Eifelwall und der damit verbundenen Sperrung des 
Kfz-Verkehrs unter der Bahnbrücke handelt es sich nicht um einen Verkehrsversuch, sondern 
um eine Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept Innenstadt. Die Einzelmaßnahme und das 
Radkonzept wurden politisch beschlossen. Die von Ihnen angesprochenen Veranstaltungen 
und die Möblierungselemente stellen keinen Bestandteil der Fahrradstraße dar. 
Für den Radverkehr hat sich die Situation seit Einrichtung der Fahrradstraße deutlich verbes- 
sert, so dass das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung derzeit keine Veranlassung für 
eine Rücknahme der Fahrradstraße oder einer Öffnung der Sperrung für den Kfz-Verkehr 
sieht.“ 
Stellungnahme Amt für öffentliche Ordnung: 
„In der Vergangenheit wurde durch Meldungen und Beschwerden über Aufbauten an der ge- 
nannten Örtlichkeit aufmerksam gemacht. Im Rahmen von Kontrollen der Außendienstkräfte 
des Ordnungsdienstes wurden beispielsweise Sitzgelegenheiten wie Bänke und Tische sowie 
selbstgebaute Bühnenteile vorgefunden. 
Das Aufstellen von beispielsweise Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum stellt eine erlaub- 
nis- und gebührenpflichtige Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes gemäß § 18 Straßen- 
und Wegegesetz NRW dar und bedarf daher in jedem Fall einer Genehmigung.

- 2 - 
 
Bei der Feststellung von Verstößen vor Ort, durch die Außendienstkräfte des Ordnungsdiens- 
tes, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. 
Sollten Sie akute Verstöße beobachten, können Sie sich an das Servicetelefon des Ord- 
nungsdienstes unter 0221 / 221-32000 wenden. Weitere Informationen zum Servicetelefon 
sind auf der Website der Stadt Köln zu finden: 
https://www.stadt-koeln.de/service/pro- 
dukte/20153/index.html “ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch fachli- 
che Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, 
Herrn  , unter der Telefonnummer: 0221/221-   oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsent- 
wicklung@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur 
Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Innenstadt wünschen, 
teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- 
zirksvertretung, 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de  mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1499 Zeichen

Von:   
Gesendet:  Mittwoch, 23. August 2023 12:20 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Verkehrsversuche in Köln / Überprüfung des Eifelwalls 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
In Anlehnung an die derzeitige Prüfung der "Verkehrsversuche" in Köln möchte ich gerne den 
Eifelwall im Bezirk Neustadt-Süd (linksrheinisch) ins Gespräch bringen. 
  
Grund:  
Seit der Sperrung für Kraftfahrzeuge gab es immer wieder enorme Störungen durch unangemeldete 
Veranstaltungen/Partys auf der großen Fläche.  
Die Nutzung als Fahrradstraße war aufgrund dieser Versammlungen und durch die "Möblierung“ der 
Straßenfläche extrem gefährlich.  
 
Es gab in diesem Zusammenhang öfter verbale Zusammenstöße und Unfälle (bedingt durch nicht 
vorhandene Kennzeichnung etc.). 
Da sich die Situation nur bedingt durch die Baustelle der DB ertragen lässt, erbitte ich Sie, diesen 
„Verkehrsversuch“ ebenfalls einer Überprüfung zu unterziehen. 
 
Zusammengefasst: 
Es hat sich keine Verbesserung für Fußgänger und Fahrradfahrer eingestellt, die große Fläche wurde 
sich selbst überlassen, weshalb es nur zu großen Verschmutzungen und zum gefährlichen Missbrauch 
bzw. Zweckentfremdung kommt.  
Die nächtliche Ruhestörung aufgrund der privat organisierten Partys wird nach der Fertigstellung der 
DB-Baustelle mit Sicherheit wieder überhand nehmen.  
  
Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. 
  
Mit freundlichen grüßen

Mitteilung BV

899 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3966/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Verkehrsversuche in Köln / Überprüfung 
des Eifelwalls, Aktenzeichen 150/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3966/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.11.2023
Erstellt
29.11.2023 08:43