2008/0392
Kanalneubau Zeissweg Kostenaufwand 60.000,00 Euro
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2008/0392
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 19.09.2008 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0392 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Kanalneubau Zeissweg Kostenaufwand 60.000,00 Euro Vorlage vom: 1. 9.2008 Beschlussvorschlag: 1. Dem Kanalneubau im Zeissweg nach Planung des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes mit einem Kostenaufwand von 60.000,00 Euro wird zugestimmt. 2. Zur Finanzierung der Maßnahme sind die Mittel in Höhe von 60.000,00 Euro von der Kostenstelle 066-140-1000, Investitionsnummer 08066-6035 „Sanierung von Kanalein-brüchen bei Grundwasserverunreinigungen“ auf die Investitionsnummer 08066-6792 „Tiefbauten allgemein“ zu verschieben. 3. Die Magistratsvorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vor-zulegen. Anlagen: Lageplan Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 01. September 2008 Begründung: Zwei Grundstücke im Zeissweg (Gewerbegebiet WX 9) sollen in Kürze erstmals bebaut werden. Zur entwässerungstechnischen Erschließung ist eine Ergänzung der städtischen Kanalisation erforderlich. Der geplante Mischwasserkanal DN 300 Stz hat eine Gesamtlänge von ca. 80,00 m (siehe Anlage). Die Gesamtbausumme wurde – basierend auf den Preisen des städtischen Jahresvertragsunternehmers – wie folgt ermittelt: Baustelleneinrichtung, Straßenbauarbeiten, Wasserhaltung, Erdarbeiten, Rohrverlegung, 2 Fertigteilschächte und Nebenarbeiten 44.000,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer 19 % 8.360,00 Euro Baukosten 52.360,00 Euro Ingenieurhonorar, Untersuchungen und Gutachten (Eventualposition) rd. 10 % 5.230,00 Euro Unvorhersehbares und Aufrundung 2.404,00 Euro Gesamtbausumme: 60.000,00 Euro Gemäß der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt unterliegen Grundstücke, die erstmals eine endgültige Anschlussleitung an den öffentlichen Kanal erhalten, der Beitragspflicht (Kanalanschlussbeitrag). Die Kosten der Hausanschluss-Leitungen werden aus der Kanalbaumaßnahme finanziert und sind der Stadt anschließend von den Grundstückeigentümern in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Die reine Bauzeit beträgt voraussichtlich einen Monat. Während dieser Zeit muss der Zeissweg im betroffenen Bereich für den Straßenverkehr gesperrt werden. Die Andienung des Grundstücks Zeissweg Nr. 8 erfolgt über eine Behelfszufahrt in der Frankfurter Landstraße. Der Originalplan ist in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. Darmstadt, 01.09.2008 VI-66/2 K 21 9150-Sin-Wg Nst. 4421 Der Dezernent II Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Frankfurter Landstraße
- Zeissweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0392
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.09.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00