2009/0197
Bebauungsplan O 27 - Mathildenhöhe Süd - (Aufstellungsbeschluss)
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2009/0197
2972 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 28.05.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0197 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungsplan O 27 - Mathildenhöhe Süd - (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 20.05.2009 Beschlussvorschlag: Für das Gebiet zwischen Nikolaiweg, Alexandraweg, Bauhausweg, Olbrichweg, Fiedlerweg, Erbacher Straße und Stiftstraße in der Gemarkung Darmstadt, Flur 2 ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen mit dem Ziel, den Gebietscharakter zu erhalten und Fehlentwicklungen zu verhindern. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0197 vom 20.05.2009: Mit der Gesamtanlage "Mathildenhöhe" verfügt die Wissenschaftsstadt Darmstadt über ein baukultu- relles Erbe, das in seiner städtebaulichen und architektonischen Qualität einzigartig ist. Die Mathil- denhöhe hat Darmstadt weit über die Landesgrenzen bekannt gemacht und prägt die Außenwirkung Darmstadts in hohem Maße. Um der Verantwortung gerecht zu werden, die städtebaulichen Struktu- ren und die bedeutende architektonische Gestaltung dauerhaft zu schützen und zu erhalten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans unerlässlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Südhang der Mathildenhöhe, mit den Gebäu- den der Künstlerkolonie von 1901. Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 - Mathildenhöhe Süd - (ohne Maßstab) Umnutzungen und Eigentümerwechsel ziehen bauliche Veränderungen nach sich. Das vorhandene Baurecht nach § 34 BauGB bietet keine ausreichende Steuerungsmöglichkeit um die wesentlichen städtebaulichen und gestalterischen Strukturelemente, die dieses Gebiet prägen, zu schützen. Ziel des Bebauungsplans ist die Erhaltung der städtebaulichen Strukturprinzipien (Zonierung der Grundstücke, Bauweise, Bebauungsdichte, Kubatur, Grünflächen, etc.), Wahrung des Gebietscharak- ters und der sehr hohen Wohnqualität und eine auf wenige Grundstücke begrenzte kontrollierte Nach- verdichtung, die mit den städtebaulichen Strukturprinzipien vereinbar ist. Da auch das unmittelbare Umfeld Einfluss auf die Gesamtwirkung der Mathildenhöhe nimmt, werden die Bemühungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt hinsichtlich der Anerkennung der Mathildenhöhe als Weltkulturerbe mit der Aufstellung des Bebauungsplans positiv unterstützt. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, den 20.05.2009 VI/61.4 hs Nst. 2115 VI/61.4 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (4)
Orte (7)
- Nikolaiweg
- Alexandraweg
- Bauhausweg
- Olbrichweg
- Fiedlerweg
- Erbacher Straße
- Stiftstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0197
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.05.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00