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2009/0197

Bebauungsplan O 27 - Mathildenhöhe Süd - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 20.05.2009

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2009/0197

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2009/0197

2972 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.05.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0197 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan  O 27 - Mathildenhöhe Süd - (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 20.05.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für das Gebiet zwischen Nikolaiweg, Alexandraweg, Bauhausweg, Olbrichweg, Fiedlerweg, Erbacher 
Straße und Stiftstraße in der Gemarkung Darmstadt, Flur 2 ist ein Bebauungsplan im Sinne des 
§
 30 BauGB aufzustellen mit dem Ziel, den Gebietscharakter zu erhalten und Fehlentwicklungen zu 
verhindern. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0197 vom 20.05.2009: 
 
Mit der Gesamtanlage "Mathildenhöhe" verfügt die Wissenschaftsstadt Darmstadt über ein baukultu-
relles Erbe, das in seiner städtebaulichen und architektonischen Qualität einzigartig ist. Die Mathil-
denhöhe hat Darmstadt weit über die Landesgrenzen bekannt gemacht und prägt die Außenwirkung 
Darmstadts in hohem Maße. Um der Verantwortung gerecht zu werden, die städtebaulichen Struktu-
ren und die bedeutende architektonische Gestaltung dauerhaft zu schützen und zu erhalten, ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplans unerlässlich.  
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Südhang der Mathildenhöhe, mit den Gebäu-
den der Künstlerkolonie von 1901. 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 - Mathildenhöhe Süd - (ohne Maßstab) 
Umnutzungen und Eigentümerwechsel ziehen bauliche Veränderungen nach sich. Das vorhandene 
Baurecht nach § 34 BauGB bietet keine ausreichende Steuerungsmöglichkeit um die wesentlichen 
städtebaulichen und gestalterischen Strukturelemente, die dieses Gebiet prägen, zu schützen. Ziel 
des Bebauungsplans ist die Erhaltung der städtebaulichen Strukturprinzipien (Zonierung der 
Grundstücke, Bauweise, Bebauungsdichte, Kubatur, Grünflächen, etc.), Wahrung des Gebietscharak-
ters und der sehr hohen Wohnqualität und eine auf wenige Grundstücke begrenzte kontrollierte Nach-
verdichtung, die mit den städtebaulichen Strukturprinzipien vereinbar ist. 
Da auch das unmittelbare Umfeld Einfluss auf die Gesamtwirkung der Mathildenhöhe nimmt, werden 
die Bemühungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt hinsichtlich der Anerkennung der Mathildenhöhe 
als Weltkulturerbe mit der Aufstellung des Bebauungsplans positiv unterstützt. 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
Darmstadt, den  20.05.2009 
VI/61.4 hs Nst. 2115 
VI/61.4 ha Nst. 2112

Beratungsverlauf (4)

TOP 7
TOP 17
TOP 259
TOP 37

Orte (7)

  • Nikolaiweg
  • Alexandraweg
  • Bauhausweg
  • Olbrichweg
  • Fiedlerweg
  • Erbacher Straße
  • Stiftstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0197
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.05.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00