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V/0770/2018

Einrichtung einer betrieblichen Großtagespflege

Vorlagen 21.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 18.09.2018, TOP 8

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

4971 Zeichen

V/0770/2018 
V/0770/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Einrichtung einer betrieblichen Großtagespflege 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
   11.09.2018 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Stadtverwaltung Münster verfolgt eine familienbewusste Personalpolitik, von der die Beschäftigten 
und ihre Familien profitieren sollen und die eine stärkere Mitarbeiterbindung an die Arbeitgeberin Stadt 
bewirken soll  (siehe auch Personalentwicklungskonzept in Verbindung mit dem Gleichstellungsplan). 
 
Die Rückkehr in den Beruf nach der Geburt eines Kindes erfolgt aus den verschiedensten Gründen 
immer früher. Der Bedarf nach Betreuungsmöglichkeiten wächst daher kontinuierlich. Andererseits hat 
die Stadt Münster immer größere Probleme, hinreichend qualifiziertes  Personal zu finden und damit 
freiwerdende Stellen zu besetzen. Ziel ist es daher u. a., Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach ihrer 
Elternzeit einen schnellen beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen, auch indem betriebliche Betreu-
ungsmöglichkeiten für ihre Kinder geschaffen werden.  
 
Seit ca. 20 Jahren hat die Stadt Münster 15 Belegplätze für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren von Be-
schäftigten in einer münsterischen Kindertageseinrichtung. Seit rund 2 bis 3 Jahren reicht dieses Ange-
bot nicht mehr aus. In dieser Zeit ist die Zahl der städtischen Beschäftigten deutlich gestiegen und ins-
besondere der Bedarf nach Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren immer größer gewo r-
den.  
 
Die zwischenzeitliche Suche nach geeigneten Möglichkeiten zum Ausbau des  betrieblichen Betreu-
ungsangebotes gestaltete sich schwierig. Vor allem fehlt es weitgehend an geeigneten Räumlichkeiten. 
Dies gilt sowohl verwaltungsintern vor dem Hintergrund des deutlich gewachsenen Bedarfs nach Büro-
räumen. Dies gilt aber auch bezogen auf das Stadtgebiet im Hinblick auf die Entwicklung des innerstäd-
tischen Immobilienmarktes. 
Personal- und 
Organisationsamt 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Famiilien 
 
27.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Etienne 
Herr Heintze 
Telefon: 492-1114 
              492-5845 
Etienne@stadt-muenster.de 
HeinzeO@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0770/2018 
 
Dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wurden im 2. Quartal 2018 Räumlichkeiten an der 
Schorlemerstraße 6 angeboten, die sich für die Einrichtung einer Großta gespflegestelle* eignen. Es 
handelt sich um ein ehemaliges Ladenlokal direkt an der Bushaltestelle Schorlemerstraße in unmittelba-
rer Nähe zum Ludgeriplatz.  
 
*  In einer Großtagespflegestelle werden höchstens bis zu neun Kinder von zwei, maximal drei erfah renen und 
qualifizierten Tagespflegepersonen betreut. Die Betreuung findet in   geeigneten Räumen statt, die über en t-
sprechende Bewegungs-, Spiel- und Schlafräume verfügen. Bei einer Großtagespflegestelle handelt es sich um 
eine Form der Kindertagespflege, die punktuell andere Anforderungen an die Tagespflegepersonen stellt. Die 
Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis und die Anforderungen an die Räume sind in den Mün s-
teraner Standards für Großtagespflege festgelegt. In Münster gibt es eine Rei he von betrieblichen Großtage s-
pflegestellen, die von Firmen und Institutionen für ihre Angestellten in Kooperation mit dem Amt für Kinder, J u-
gendliche und Familien eingerichtet wurden. 
 
Als Träger/Betreiber der Großtagespflegestelle mit neun u3 -Plätzen hat sich der Arbeiter -Samariter-
Bund Regionalverband Münsterland e.V. (ASB) angeboten, der dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien aus langjähriger Zusammenarbeit bekannt ist. Er hat vor einiger Zeit seine Bereitschaft bekun-
det, auch im Rahmen einer Großtagespflegestelle für die Stadt Münster tätig werden zu wollen. 
 
Die Einrichtung einer Großtagespflegestelle an diesem Ort und in dieser Form führt zu jährlichen Au f-
wendungen für Miete, Personal, Mietnebenkosten und Sachausstattung in Höhe von rund 160.000  €. 
Die jährlichen Erträge über den öffentlichen Jugendhilfeträger würden aus Geldleistungen, Erstattung 
von Sozialversicherungsausgaben und Verfügungs- und Bildungspauschale bestehen und sich auf rund 
95.000 € summieren. Die Aufwendungen und Erträge sind im ersten Schritt vom ASB zu tragen, das 
verbleibende finanzielle Delta ist jedoch von der Stadt auszugleichen. Im Ergebnis entstehen der Stadt 
Münster zusätzliche Aufwendungen in der Größenordnung von rund 65.000 € jährlich ab dem Zeitpunkt 
der Betriebsaufnahme. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt durch das Personal- und Organisati-
onsamt.  
 
Für den Umbau des Objektes und den Aufbau/Ausstattung der Großtagespflegestelle ist ein Zeitraum 
von ca. 6 bis 9 Monaten einzuplanen. Damit soll ab Frühjahr 2019 mit dem Betrieb begonnen werden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.09.2018 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Schorlemerstraße 6
  • Ludgeriplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0770/2018
Typ
Vorlagen
Datum
21.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37