V/0770/2018
Einrichtung einer betrieblichen Großtagespflege
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Berichtsvorlage
4971 Zeichen
V/0770/2018
V/0770/2018
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Einrichtung einer betrieblichen Großtagespflege
Beratungsfolge
05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
11.09.2018 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
Bericht
Bericht:
Die Stadtverwaltung Münster verfolgt eine familienbewusste Personalpolitik, von der die Beschäftigten
und ihre Familien profitieren sollen und die eine stärkere Mitarbeiterbindung an die Arbeitgeberin Stadt
bewirken soll (siehe auch Personalentwicklungskonzept in Verbindung mit dem Gleichstellungsplan).
Die Rückkehr in den Beruf nach der Geburt eines Kindes erfolgt aus den verschiedensten Gründen
immer früher. Der Bedarf nach Betreuungsmöglichkeiten wächst daher kontinuierlich. Andererseits hat
die Stadt Münster immer größere Probleme, hinreichend qualifiziertes Personal zu finden und damit
freiwerdende Stellen zu besetzen. Ziel ist es daher u. a., Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach ihrer
Elternzeit einen schnellen beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen, auch indem betriebliche Betreu-
ungsmöglichkeiten für ihre Kinder geschaffen werden.
Seit ca. 20 Jahren hat die Stadt Münster 15 Belegplätze für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren von Be-
schäftigten in einer münsterischen Kindertageseinrichtung. Seit rund 2 bis 3 Jahren reicht dieses Ange-
bot nicht mehr aus. In dieser Zeit ist die Zahl der städtischen Beschäftigten deutlich gestiegen und ins-
besondere der Bedarf nach Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren immer größer gewo r-
den.
Die zwischenzeitliche Suche nach geeigneten Möglichkeiten zum Ausbau des betrieblichen Betreu-
ungsangebotes gestaltete sich schwierig. Vor allem fehlt es weitgehend an geeigneten Räumlichkeiten.
Dies gilt sowohl verwaltungsintern vor dem Hintergrund des deutlich gewachsenen Bedarfs nach Büro-
räumen. Dies gilt aber auch bezogen auf das Stadtgebiet im Hinblick auf die Entwicklung des innerstäd-
tischen Immobilienmarktes.
Personal- und
Organisationsamt
Amt für Kinder, Jugendliche
und Famiilien
27.08.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Etienne
Herr Heintze
Telefon: 492-1114
492-5845
Etienne@stadt-muenster.de
HeinzeO@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0770/2018
Dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wurden im 2. Quartal 2018 Räumlichkeiten an der
Schorlemerstraße 6 angeboten, die sich für die Einrichtung einer Großta gespflegestelle* eignen. Es
handelt sich um ein ehemaliges Ladenlokal direkt an der Bushaltestelle Schorlemerstraße in unmittelba-
rer Nähe zum Ludgeriplatz.
* In einer Großtagespflegestelle werden höchstens bis zu neun Kinder von zwei, maximal drei erfah renen und
qualifizierten Tagespflegepersonen betreut. Die Betreuung findet in geeigneten Räumen statt, die über en t-
sprechende Bewegungs-, Spiel- und Schlafräume verfügen. Bei einer Großtagespflegestelle handelt es sich um
eine Form der Kindertagespflege, die punktuell andere Anforderungen an die Tagespflegepersonen stellt. Die
Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis und die Anforderungen an die Räume sind in den Mün s-
teraner Standards für Großtagespflege festgelegt. In Münster gibt es eine Rei he von betrieblichen Großtage s-
pflegestellen, die von Firmen und Institutionen für ihre Angestellten in Kooperation mit dem Amt für Kinder, J u-
gendliche und Familien eingerichtet wurden.
Als Träger/Betreiber der Großtagespflegestelle mit neun u3 -Plätzen hat sich der Arbeiter -Samariter-
Bund Regionalverband Münsterland e.V. (ASB) angeboten, der dem Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien aus langjähriger Zusammenarbeit bekannt ist. Er hat vor einiger Zeit seine Bereitschaft bekun-
det, auch im Rahmen einer Großtagespflegestelle für die Stadt Münster tätig werden zu wollen.
Die Einrichtung einer Großtagespflegestelle an diesem Ort und in dieser Form führt zu jährlichen Au f-
wendungen für Miete, Personal, Mietnebenkosten und Sachausstattung in Höhe von rund 160.000 €.
Die jährlichen Erträge über den öffentlichen Jugendhilfeträger würden aus Geldleistungen, Erstattung
von Sozialversicherungsausgaben und Verfügungs- und Bildungspauschale bestehen und sich auf rund
95.000 € summieren. Die Aufwendungen und Erträge sind im ersten Schritt vom ASB zu tragen, das
verbleibende finanzielle Delta ist jedoch von der Stadt auszugleichen. Im Ergebnis entstehen der Stadt
Münster zusätzliche Aufwendungen in der Größenordnung von rund 65.000 € jährlich ab dem Zeitpunkt
der Betriebsaufnahme. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt durch das Personal- und Organisati-
onsamt.
Für den Umbau des Objektes und den Aufbau/Ausstattung der Großtagespflegestelle ist ein Zeitraum
von ca. 6 bis 9 Monaten einzuplanen. Damit soll ab Frühjahr 2019 mit dem Betrieb begonnen werden.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Schorlemerstraße 6
- Ludgeriplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0770/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37