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2110/2019

Schutzstreifen auf der Berrenrather Straße zwischen Sülzgürtel und Neuenhöfer Allee

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2019, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 - Berrenrather Straße

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Ansehen

Anlage 2 - Berrenrather Straße

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3815 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/2 
664/2 
Vorlagen-Nummer 
 2110/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schutzstreifen auf der Berrenrather Straße zwischen Sülzgürtel und Neuenhöfer Allee 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Markierung von Schutzstreifen auf 
der Berrenrather Straße zwischen Sülzgürtel Straße und Neuenhöfer Allee und der baulichen Anpas-
sung des Knotens Berrenrather Straße/Neuenhöfer Allee gemäß der Ausführungsplanung in den An-
lagen 1 und 2. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  190.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Gemäß Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Berrenrather Straße zwischen Universitätsstra-
ße und Sülzgürtel vom 05.09.2016 TOP 9.1.4 (Vorlagen Nr. 1436/2016) soll im Rahmen der Umge-
staltung der Lückenschluss der Radverkehrsanlage auf der Berrenrather Straße durch die Planung 
beidseitiger Schutzstreifen im Abschnitt zwischen Sülzgürtel und Neuenhöfer Allee erfolgen. 
 
Die Schutzstreifen werden mit einer Breite von 1,50 m und einem zusätzlichen Sicherheitsabstand 
von 0,50 m zum Parkstreifen markiert. In Richtung stadteinwärts befinden sich Gleise für Ausweich-
fahrten der Kölner Verkehrs-Betriebe AG in der Fahrbahn. Eine Verbreiterung des Schutzstreifens 
oder die Anlage eines Radfahrstreifens ist daher nicht möglich. In beiden Fällen würde sich die Rad-
verkehrsanlage im lichten Raum der Straßenbahn befinden. Die verbleibende Fahrbahnbreite für den 
motorisierten Verkehr beträgt ca. 3,00 m stadtauswärts und 3,30 m bis 3,50 m stadteinwärts.  
 
Im Knotenbereich werden für den Radfahrenden Aufstellflächen in allen vier Einmündungen markiert. 
Zusätzlich werden, dort wo nach Prüfung der Schleppkurven möglich, Aufstellflächen für indirektes 
Linksabbiegen markiert. 
 
Für die Einhaltung der aktuell gültigen Standards der Barrierefreiheit wird der Knoten mit einem takti-
len Leitsystem für sehbehinderte Menschen ausgestattet. Für gehbehinderte Menschen wird der 
Bordstein im Bereich der Fußgängerfurten abgesenkt. 
 
Im Zuge der Maßnahme wird die Lichtsignalanlage Berrenrather Straße/Neuenhöfer Allee gemäß 
Beschluss des Verkehrsausschusses vom 27.11.2007 TOP 4.9 (Vorlagen Nr. 4456/2007) erneuert. 
Außerdem wird im Knotenbereich und südwestlich des Knotens die Fahrbahndecke saniert. Im Zuge 
der erforderlichen baulichen Anpassungen in den Nebenanlagen werden die Gehwege gemäß den 
Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch der Stadt Köln erneuert. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2020 vorgesehen.

3 
 
Finanzierung: 
 
Für die Umsetzung der Maßnahme werden konsumtive Aufwendungen in Höhe von insgesamt 
190.000 € erforderlich. Die Mittel wurden im  Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 
2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze  in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen budgetneutral berücksichtigt. 
 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr.: 1, 2 
 
Lagepläne

Anlage 1 - Berrenrather Straße

1901 Zeichen

X
vorh. Fahrradständer 
auf dem 
Seitenstreifen 
9-18 h 
vorh. Fahrradständer 
auf dem 
Seitenstreifen 
9-18 h 
vorh. Haarnadeln 
vorh. Haarnadeln 
vorh. Haarnadeln 
X
X
X
X
X
X
X X X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
TB a=0 cm 
TB a=0 cm 
Ende Markierung 
Schutzstreifen 1. BA 
Ende Markierung 
Schutzstreifen 1. BA 
Asph. 
Asph. 
Blatt 1 
Blatt 2 
X
X
X
NAST3 (3803) 
ABST3 (3803) 
ABST2 (3803) ABST1 (3803) 
NAST1R (3802) 
NAST1L (3802) 
HAST2 (3803) 
NAST1 (3803) 
VAST 2 (3803) 
HAST 2 (3803) 
NAST 2 (3803) 
ST1/T 
FST1 FST1.1 
F2.3/A 
F2.2/A 
R21 
BF2.2 
4
F4 
4.1 
F4.1 4.2 
R31 
2
2.1 
2.2 
F2.1/A 
F2/A 
FST2 
ST2 
FST2.1 
F1.3/A 
F1.2/A 
R11 
33.1 
ST3 
F3 3.2 
F3.1 
R41 
1
1.1 
F1/A 
F1.1/A 
1.2 
D3 DR3 
D3.1 
VD 
VD21 
VD21.1 
D4 
DR4 
VD 
AHBLF3.1/aF 
AHF1 
AHBLF1/aF 
AHF1.1 
AHBLF1.1/aF 
AHBLFST1/aF 
AHF2.3 
AHBLF2.3/aF 
AHBLFST1.1/aF 
AHF2.2 
AHBLF2.2/aF 
AHBLF4/aF 
AHBLF4.1/aF 
AHF2 
AHF2.1 
AHF1.3 
AHF1.2 
AHBLF3/aF 
Anlage 1 
Maßnahme:   M      1: 
Bearbeitet 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Datum 
Amtsleiter (66) Abteilungsleiterin (661) Gruppenleite r (661/2) Bezirksingenieur (661/2) 
Dateiname 
250 
Graf/Müller 
3-Berrenrather-180205 
_Schutzstreifen 
05.02.2018 
Berrenrather Straße 
Sülzgürtel-Neuenhöfer Allee 
Ausführungsplanung 
Blatt 1 
gez. Harzendorf 
08.12.2017 
gez. Gödderz 
07.12.2017 
gez. Müller 
01.12.2017 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
661-5 Rad gez. Lemke 27.06.2017 
663-21 LSA (mit Eintragung) gez. Töpfer 16.11.2017 
661-14 taktile Elemente für Kreuzungsbereich gez. Sämann 27.11.2017 
Anordnung Nr. 
Anhörungsverfahren für Beschilderung/ Markierung 
gemäß § 45 StVO 
durchgeführt am 
Polizeipräsidium Köln 
Direktion Verkehr/ 11 
Im Auftrag  
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
66         Im Auftrag 
06.02.2018 
gez. Lauer 
3/34 gez. Felden

Anlage 2 - Berrenrather Straße

2147 Zeichen

Anlage 2 vorh. Fa
hrradständer 
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX
X X X XX
X
X
XX
X
X X
X
X
X
X
X
X
XX
X
X
XX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Abstand Gleisachse-Schutzstreifen 
X
X
X
X
X
X X
X
8 cm Be
tonplatten 30/30/8 altgraphit 
4 cm Br
echsand/Splitt 0/5 
15 cm Schottertragschicht 
13 cm Frostschutzschicht 
Asph. 
Pl. 
Pfl. 
Pfl. 
rot 
Pl. 
Pl. 
Asph. 
Pfl. 
Asph. 
Pfl. 
Asph. 
Pfl. 
Pl. 
Asph. 
Pfl. 
Pfl. 
Pl. 
Blatt 1 
Blatt 2 
ABST4 (3801) 
HAST4 (3801) 
ca.250m vor Haltlinie 
NAST4 (3801) 
4
4.1 
ST4 
F4 
F4.1 
4.2 
2
F2/A 
2.1 
2.2 
F2.1/A 
R11 
3 F3 
3.1 
F3.1 
3.2 
1
F1/A 1.1 
F1.1/A 1.2 
R21 
R31 
2564694.5590; 5642268.3450 
Gauß-Krüger 
2564672.0720; 5642288.9830 
Gauß-Krüger 
BST4 
Sym
bol 
Strab 
BF2 
BF1 
AHF2 
AHBLF2/aF 
AHBLF4.1/aF 
D4.1 
DR4 
AHBLF4/aF 
AHF1.1 
AHBLF1.1/aF 
D11 
ca.40m
 bis 
Haltlinie 
AHF1 
AHBLF1/aF 
AHBLF3.1/aF 
AHBLF3/aF 
DR3 D3.1 
D3 
AHF2.1 
AHBLF2.1/aF 
D21 
ca.40m
 bis 
Haltlinie 
D4 
DR31 
Steuergerät 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
661-5 Rad gez. Lemke 27.06.2017 
663-21 LSA gez. Töpfer 16.11.2017 
661-14 taktile Elemente gez. Sämann 27.11.2017 
Maßnahme:   M      1: 
Bearbeitet 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Datum 
Amtsleiter (66) Abteilungsleiterin (661) Gruppenleite r (661/2) Bezirksingenieur (661/2) 
Dateiname 
250 
Berrenrather Straße 
Sülzgürtel-Neuenhöfer Allee 
Ausführungsplanung 
Blatt 2 
Graf/Müller 
3-Berrenrather-190715 
_Schutzstreifen 
05.02.2018 
gez. Harzendorf 
08.12.2017 
gez. Gödderz 
07.12.2017 
gez. Müller 
27.11.2017 
Anordnung Nr. 
Anhörungsverfahren für Beschilderung/ Markierung 
gemäß § 45 StVO 
durchgeführt am 
Polizeipräsidium Köln 
Direktion Verkehr/ 11 
Im Auftrag  
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
66         Im Auftrag 3/34 
gez. Felden 
06.02.2018 
gez. Lauer 
Aufbau Gehweg gemäß RstO 12 
Tafel 6, Zeile 1, Dicke 40cm 
Plattenbelag 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
A
Verschiebung süd-west. LSA Mast, Baugrenzen gemäß Vorgabe 665/3, 
Kleinpflasterstreifen Müller Stein 09.04.2019 
B Signale ergänzt, Piktogramme auf Schutzstreifen Müller Hamacher 15.07.2019

Beratungsverlauf (1)

23.09.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Berrenrather Straße
  • Neuenhöfer Allee
  • Sülzgürtel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2110/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.07.2019
Erstellt
13.06.2019 10:08