2110/2019
Schutzstreifen auf der Berrenrather Straße zwischen Sülzgürtel und Neuenhöfer Allee
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/2 664/2 Vorlagen-Nummer 2110/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schutzstreifen auf der Berrenrather Straße zwischen Sülzgürtel und Neuenhöfer Allee Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Markierung von Schutzstreifen auf der Berrenrather Straße zwischen Sülzgürtel Straße und Neuenhöfer Allee und der baulichen Anpas- sung des Knotens Berrenrather Straße/Neuenhöfer Allee gemäß der Ausführungsplanung in den An- lagen 1 und 2. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 190.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Gemäß Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Berrenrather Straße zwischen Universitätsstra- ße und Sülzgürtel vom 05.09.2016 TOP 9.1.4 (Vorlagen Nr. 1436/2016) soll im Rahmen der Umge- staltung der Lückenschluss der Radverkehrsanlage auf der Berrenrather Straße durch die Planung beidseitiger Schutzstreifen im Abschnitt zwischen Sülzgürtel und Neuenhöfer Allee erfolgen. Die Schutzstreifen werden mit einer Breite von 1,50 m und einem zusätzlichen Sicherheitsabstand von 0,50 m zum Parkstreifen markiert. In Richtung stadteinwärts befinden sich Gleise für Ausweich- fahrten der Kölner Verkehrs-Betriebe AG in der Fahrbahn. Eine Verbreiterung des Schutzstreifens oder die Anlage eines Radfahrstreifens ist daher nicht möglich. In beiden Fällen würde sich die Rad- verkehrsanlage im lichten Raum der Straßenbahn befinden. Die verbleibende Fahrbahnbreite für den motorisierten Verkehr beträgt ca. 3,00 m stadtauswärts und 3,30 m bis 3,50 m stadteinwärts. Im Knotenbereich werden für den Radfahrenden Aufstellflächen in allen vier Einmündungen markiert. Zusätzlich werden, dort wo nach Prüfung der Schleppkurven möglich, Aufstellflächen für indirektes Linksabbiegen markiert. Für die Einhaltung der aktuell gültigen Standards der Barrierefreiheit wird der Knoten mit einem takti- len Leitsystem für sehbehinderte Menschen ausgestattet. Für gehbehinderte Menschen wird der Bordstein im Bereich der Fußgängerfurten abgesenkt. Im Zuge der Maßnahme wird die Lichtsignalanlage Berrenrather Straße/Neuenhöfer Allee gemäß Beschluss des Verkehrsausschusses vom 27.11.2007 TOP 4.9 (Vorlagen Nr. 4456/2007) erneuert. Außerdem wird im Knotenbereich und südwestlich des Knotens die Fahrbahndecke saniert. Im Zuge der erforderlichen baulichen Anpassungen in den Nebenanlagen werden die Gehwege gemäß den Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch der Stadt Köln erneuert. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2020 vorgesehen. 3 Finanzierung: Für die Umsetzung der Maßnahme werden konsumtive Aufwendungen in Höhe von insgesamt 190.000 € erforderlich. Die Mittel wurden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen budgetneutral berücksichtigt. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr.: 1, 2 Lagepläne
Anlage 1 - Berrenrather Straße
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X vorh. Fahrradständer auf dem Seitenstreifen 9-18 h vorh. Fahrradständer auf dem Seitenstreifen 9-18 h vorh. Haarnadeln vorh. Haarnadeln vorh. Haarnadeln X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X XX X X X X X X X X X X X TB a=0 cm TB a=0 cm Ende Markierung Schutzstreifen 1. BA Ende Markierung Schutzstreifen 1. BA Asph. Asph. Blatt 1 Blatt 2 X X X NAST3 (3803) ABST3 (3803) ABST2 (3803) ABST1 (3803) NAST1R (3802) NAST1L (3802) HAST2 (3803) NAST1 (3803) VAST 2 (3803) HAST 2 (3803) NAST 2 (3803) ST1/T FST1 FST1.1 F2.3/A F2.2/A R21 BF2.2 4 F4 4.1 F4.1 4.2 R31 2 2.1 2.2 F2.1/A F2/A FST2 ST2 FST2.1 F1.3/A F1.2/A R11 33.1 ST3 F3 3.2 F3.1 R41 1 1.1 F1/A F1.1/A 1.2 D3 DR3 D3.1 VD VD21 VD21.1 D4 DR4 VD AHBLF3.1/aF AHF1 AHBLF1/aF AHF1.1 AHBLF1.1/aF AHBLFST1/aF AHF2.3 AHBLF2.3/aF AHBLFST1.1/aF AHF2.2 AHBLF2.2/aF AHBLF4/aF AHBLF4.1/aF AHF2 AHF2.1 AHF1.3 AHF1.2 AHBLF3/aF Anlage 1 Maßnahme: M 1: Bearbeitet Amt für Straßen + Verkehrstechnik Datum Amtsleiter (66) Abteilungsleiterin (661) Gruppenleite r (661/2) Bezirksingenieur (661/2) Dateiname 250 Graf/Müller 3-Berrenrather-180205 _Schutzstreifen 05.02.2018 Berrenrather Straße Sülzgürtel-Neuenhöfer Allee Ausführungsplanung Blatt 1 gez. Harzendorf 08.12.2017 gez. Gödderz 07.12.2017 gez. Müller 01.12.2017 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 661-5 Rad gez. Lemke 27.06.2017 663-21 LSA (mit Eintragung) gez. Töpfer 16.11.2017 661-14 taktile Elemente für Kreuzungsbereich gez. Sämann 27.11.2017 Anordnung Nr. Anhörungsverfahren für Beschilderung/ Markierung gemäß § 45 StVO durchgeführt am Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr/ 11 Im Auftrag Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 66 Im Auftrag 06.02.2018 gez. Lauer 3/34 gez. Felden
Anlage 2 - Berrenrather Straße
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Anlage 2 vorh. Fa hrradständer X X X X X X X X X X X X X XX X X X XX X X XX X X X X X X X X X XX X X XX X X X X X X X X X X X X Abstand Gleisachse-Schutzstreifen X X X X X X X X 8 cm Be tonplatten 30/30/8 altgraphit 4 cm Br echsand/Splitt 0/5 15 cm Schottertragschicht 13 cm Frostschutzschicht Asph. Pl. Pfl. Pfl. rot Pl. Pl. Asph. Pfl. Asph. Pfl. Asph. Pfl. Pl. Asph. Pfl. Pfl. Pl. Blatt 1 Blatt 2 ABST4 (3801) HAST4 (3801) ca.250m vor Haltlinie NAST4 (3801) 4 4.1 ST4 F4 F4.1 4.2 2 F2/A 2.1 2.2 F2.1/A R11 3 F3 3.1 F3.1 3.2 1 F1/A 1.1 F1.1/A 1.2 R21 R31 2564694.5590; 5642268.3450 Gauß-Krüger 2564672.0720; 5642288.9830 Gauß-Krüger BST4 Sym bol Strab BF2 BF1 AHF2 AHBLF2/aF AHBLF4.1/aF D4.1 DR4 AHBLF4/aF AHF1.1 AHBLF1.1/aF D11 ca.40m bis Haltlinie AHF1 AHBLF1/aF AHBLF3.1/aF AHBLF3/aF DR3 D3.1 D3 AHF2.1 AHBLF2.1/aF D21 ca.40m bis Haltlinie D4 DR31 Steuergerät Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 661-5 Rad gez. Lemke 27.06.2017 663-21 LSA gez. Töpfer 16.11.2017 661-14 taktile Elemente gez. Sämann 27.11.2017 Maßnahme: M 1: Bearbeitet Amt für Straßen + Verkehrstechnik Datum Amtsleiter (66) Abteilungsleiterin (661) Gruppenleite r (661/2) Bezirksingenieur (661/2) Dateiname 250 Berrenrather Straße Sülzgürtel-Neuenhöfer Allee Ausführungsplanung Blatt 2 Graf/Müller 3-Berrenrather-190715 _Schutzstreifen 05.02.2018 gez. Harzendorf 08.12.2017 gez. Gödderz 07.12.2017 gez. Müller 27.11.2017 Anordnung Nr. Anhörungsverfahren für Beschilderung/ Markierung gemäß § 45 StVO durchgeführt am Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr/ 11 Im Auftrag Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 66 Im Auftrag 3/34 gez. Felden 06.02.2018 gez. Lauer Aufbau Gehweg gemäß RstO 12 Tafel 6, Zeile 1, Dicke 40cm Plattenbelag Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. A Verschiebung süd-west. LSA Mast, Baugrenzen gemäß Vorgabe 665/3, Kleinpflasterstreifen Müller Stein 09.04.2019 B Signale ergänzt, Piktogramme auf Schutzstreifen Müller Hamacher 15.07.2019
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Berrenrather Straße
- Neuenhöfer Allee
- Sülzgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- 2110/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.07.2019
- Erstellt
- 13.06.2019 10:08