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V/0052/2011

Neue Standards für "barrierefreies Bauen" im öffentlichen Verkehrsraum

Vorlagen 21.01.2011

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Barrierefreies Bauen - Fotos

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Anlage_Vorlage V-0052-2011

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Beschlussvorlage

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Barrierefreies Bauen - Fotos

186 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0052/2011 
 
 
 
Bodenindikatoren an der  
 
Bushaltestelle „Ev. Krankenhaus“ auf der Wichernstraße 
 
 
 
 
 
 
 
Bushaltestelle  „Nordplatz“ auf der Wienburgstraße

Anlage_Vorlage V-0052-2011

643 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0052/2011

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4 Wochen vor Ausbau Info an Werbeträger

und Stadtwerke Verkehrsbetriebe

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Beschlussvorlage

7362 Zeichen

V/0052/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neue Standards für "barrierefreies Bauen" im öffentlichen Verkehrsraum 
- Ausstattung von Bushaltestellen mit Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.03.2011 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
22.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
22.03.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Bericht 
29.03.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Neu- und umzubauende Bushaltestellen im gesamten Stadtgebiet werden im Grundsatz mit kon-
trastreichen und ertastbaren Bodenindikatoren analog der Testhaltestellen „Ev. Krankenhaus“ auf 
der Wichernstraße bzw. „Nordplatz“ auf der Wienburgstraße ausgebaut.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung erfolgt aus der Produktgruppe 1201 – Bereitstellung von Verkehrsflächen und –
anlagen (Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) des Teilergebnisplans. Pro Hal-
testelle ist mit Mehrkosten zum bisherigen Ausbau für die Bodenindikatoren in Höhe von etwa 
500 € zu rechnen. Der barrierefreie Umbau ist förderfähig und wird je nach Förderprogramm mit 
bis zu 80 % der Gesamtbaukosten gefördert. 
  
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Produktgruppe 
veranschlagt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0052/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.01.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0052/2011 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Für Menschen mit Behinderungen Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben zu fördern, ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und Benachteili-
gungen zu beseitigen oder zu verhindern, sind erklärte Ziele der Stadt Münster. Für Münster war 
es in der Vergangenheit und ist es auch in der Zukunft mehr als eine gesetzliche Pflicht, eine bar-
rierefreie Stadt zu schaffen.  
 
Zum 01.01.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) in 
Kraft getreten. Es verpflichtet die Kommunen, sich aktiv dafür einzusetzen, dass Menschen mit 
Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen und gleichberechtigt am Leben in der Gesell-
schaft teilhaben können. Mit der Umsetzung dieses Gesetzes möchte die Stadt Münster das Leit-
bild der Inklusion verwirklichen. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen von Anfang 
an gleichberechtigt zur Gesellschaft gehören und benötigte Hilfen dort erhalten, wo sie wohnen, 
arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Dies beinhaltet im Besonderen die selbständige Mobilität im 
öffentlichen Verkehrsraum. 
 
Die „UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen“, die seit dem 26.03.2009 in Deutschland 
rechtsverbindlich ist, verpflichtet die Regierungen, Maßnahmen zu ergreifen, um „…Menschen mit 
Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmög licher Unabhängigkeit sicherzustellen…“ (Art. 
20). 
 
In der Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
(KIB) am 08.09.2009 wurde gefordert, die Standards an Bushaltestellen im Hinblick auf die vor-
handenen Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen zu überprüfen.  
Um diesen Forderungen nachzukommen, hat das Tiefbauamt im Herbst 2010 testweise die Bus-
haltestellen „Ev. Krankenhaus“ auf der Wichernstraße und „Nordplatz“ auf der Wienburgstraße 
barrierefrei nach den Vorgaben des Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ des Landesbetrieb 
Straßenbau NRW ausgebaut.  
 
Die Testphase ist abgeschlossen. 
 
2. Beschreibung der „Test“-Baumaßnahme: 
 
An Bushaltestellen wird neben dem Haltestellenmast ein 0,90 m breiter Auffangstreifen aus Rip-
penplatten quer über den Gehweg verlaufen. Dieser Auffangstreifen führt auf ein quadratisches 
Aufmerksamkeitsfeld aus Noppenplatten in Höhe des Buseinstiegs. Diese Noppenplatten signali-
sieren dem blinden Menschen, dass sich dort der Einstieg in den Bus befindet. Die Busfahrer hal-
ten mit der Vordertür genau an dieser markierten Stelle. 
 
Verläuft ein Radweg im Haltestellenbereich, so wird dieser ausgespart, das bedeutet, das Blinden-
leitsystem endet vor dem Radweg und beginnt wieder dahinter. Durch eine spezielle Anordnung 
der Bodenindikatoren (die verlegten Rippenplatten erhalten eine andere Richtung) wird dem blin-
den Menschen signalisiert, dass er hier vorsichtig sein muss. 
 
Ist die Aufstellfläche entlang des weißen Bordsteines für wartende Fahrgäste breit genug, so kann 
entlang des erhöhten Bordsteines ein Leitstreifen aus Rippenplatten auf das genoppte Einstiegs-
feld führen.  
 
Alle Rippen- und Noppenplatten sind weiß und haben ein Format von 30 x 30 cm. Eingerahmt 
werden diese Formsteine durch anthrazitfarbene Gehwegplatten, um den farblichen Kontrast zu

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V/0052/2011 
verstärken (siehe Anlage). Dieser Kontrast ist für Menschen mit einer Sehbehinderung sehr wich-
tig. 
 
Speziell in stadtgestalterisch sensiblen und historischen Bereichen der Altstadt werden individuelle 
Lösungen möglich und notwendig sein. Diese Lösungssuche wird in enger Abstimmung mit der 
KIB und der Stadtgestaltung stattfinden. Der derzeit als Orientierungshilfe verlegte Natursteinpflas-
terstreifen wird daher weiter eben in diesen Bereichen Bestandteil des Münsteraner Blindenleitsys-
tems bleiben. 
 
3. Erfahrungsbericht: 
 
Nach dem Umbau der Haltestelle hat das Tiefbauamt durch die Berichtsvorlage V/0599/2010, 
Presseartikel und Ortstermine auf den Test hingewiesen. Es hat ein intensiver Austausch mit Be-
hindertenverbänden und den Mitgliedern der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der KIB 
stattgefunden. Die erfolgten Rückmeldungen sind durchweg positiv: 
 
Die Markierungen und Kontraste sind gut sichtbar, die Orientierung sehr gut, der Blinde wird sicher 
auf den Buseingang geführt. Die Orientierungshilfen an Bushaltestellen haben einen Wiedererken-
nungswert auch für Nicht-Behinderte. Ähnlich der Bahnsteige signalisieren sie je nach Standort 
eine Sicherheitszone, die der Außenspiegel des Busses nicht erreicht. Fahrgäste halten sich hinter 
dieser Linie auf, um sicher auf den Bus zu warten. Neben den spezifischen Vorteilen der Barriere-
freiheit sieht die Polizei diese Lösung auch im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit als vor-
teilhaft an. Speziell die Busfahrer der Stadtwerke haben darauf hingewiesen, dass Fahrgäste und 
insbesondere Schulkinder hinter dieser weißen Linie auf den Bus warten. 
 
Es bestehen keine Probleme bei der Begehung/Befahrung der gerippten und genoppten Bodenin-
dikatoren, weder für Fahrräder noch für Rollstühle und Rollatoren.  
 
Weder die Straßenreinigung noch der Winterdienst haben Bedenken gegen die neuen Bodenindi-
katoren angemeldet. 
 
Der Einbau von Bodenindikatoren sollte bereits in diesem Jahr unter anderem bei der Umsetzung 
des umfangreichen Haltestellenprogramms Anwendung finden. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: 
Fotos und Plan

Beratungsverlauf (9)

10.03.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wichernstraße
  • Wienburgstraße
  • Nordplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0052/2011
Typ
Vorlagen
Datum
21.01.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37