V/0052/2011
Neue Standards für "barrierefreies Bauen" im öffentlichen Verkehrsraum
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Barrierefreies Bauen - Fotos
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Anlage zur Vorlage V/0052/2011 Bodenindikatoren an der Bushaltestelle „Ev. Krankenhaus“ auf der Wichernstraße Bushaltestelle „Nordplatz“ auf der Wienburgstraße
Anlage_Vorlage V-0052-2011
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Anlage zur Vorlage V/0052/2011 9 E tellenmast X 4 Detail M 1: 100 Du u m u m u u u m u u m m m m m nr oe TI I Wo, 962 Ererr P 5 Ba Ban, 9.4004 © LL GB "® 2% “ O9, LL.\ © u r ©, ERS Br sg: gs 5, jun] £7 13 Parkplätze c2 9 59 nm I - — — 418 > 5, £ 1 1 1 1 1 59.59 1.0110, 59.52 DN 700 B hit f 95, 59.49 59.48 59. 59.57 | EI, a Bla 12 8 59 69 59.44, 59.43 59.42 4W2059.1959.16 @, 8 59.69 . ©. 7% S!20.70m | KINmW ® 4” > rohr Haltestellenschild — er Ar Kl Wa O Wall - Modell normal 1,75m x 4,79 m Abstand von Grenze 0,20 m 7 ver 789 787 2 4 Wochen vor Ausbau Info an Werbeträger und Stadtwerke Verkehrsbetriebe M1:250
Beschlussvorlage
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V/0052/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Neue Standards für "barrierefreies Bauen" im öffentlichen Verkehrsraum - Ausstattung von Bushaltestellen mit Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen - Beratungsfolge 10.03.2011 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 22.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 22.03.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 29.03.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Neu- und umzubauende Bushaltestellen im gesamten Stadtgebiet werden im Grundsatz mit kon- trastreichen und ertastbaren Bodenindikatoren analog der Testhaltestellen „Ev. Krankenhaus“ auf der Wichernstraße bzw. „Nordplatz“ auf der Wienburgstraße ausgebaut. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus der Produktgruppe 1201 – Bereitstellung von Verkehrsflächen und – anlagen (Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) des Teilergebnisplans. Pro Hal- testelle ist mit Mehrkosten zum bisherigen Ausbau für die Bodenindikatoren in Höhe von etwa 500 € zu rechnen. Der barrierefreie Umbau ist förderfähig und wird je nach Förderprogramm mit bis zu 80 % der Gesamtbaukosten gefördert. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0052/2011 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 21.01.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0052/2011 Begründung: 1. Voraussetzungen Für Menschen mit Behinderungen Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe am gesell- schaftlichen Leben zu fördern, ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und Benachteili- gungen zu beseitigen oder zu verhindern, sind erklärte Ziele der Stadt Münster. Für Münster war es in der Vergangenheit und ist es auch in der Zukunft mehr als eine gesetzliche Pflicht, eine bar- rierefreie Stadt zu schaffen. Zum 01.01.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) in Kraft getreten. Es verpflichtet die Kommunen, sich aktiv dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen und gleichberechtigt am Leben in der Gesell- schaft teilhaben können. Mit der Umsetzung dieses Gesetzes möchte die Stadt Münster das Leit- bild der Inklusion verwirklichen. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen von Anfang an gleichberechtigt zur Gesellschaft gehören und benötigte Hilfen dort erhalten, wo sie wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Dies beinhaltet im Besonderen die selbständige Mobilität im öffentlichen Verkehrsraum. Die „UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen“, die seit dem 26.03.2009 in Deutschland rechtsverbindlich ist, verpflichtet die Regierungen, Maßnahmen zu ergreifen, um „…Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmög licher Unabhängigkeit sicherzustellen…“ (Art. 20). In der Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) am 08.09.2009 wurde gefordert, die Standards an Bushaltestellen im Hinblick auf die vor- handenen Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen zu überprüfen. Um diesen Forderungen nachzukommen, hat das Tiefbauamt im Herbst 2010 testweise die Bus- haltestellen „Ev. Krankenhaus“ auf der Wichernstraße und „Nordplatz“ auf der Wienburgstraße barrierefrei nach den Vorgaben des Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ des Landesbetrieb Straßenbau NRW ausgebaut. Die Testphase ist abgeschlossen. 2. Beschreibung der „Test“-Baumaßnahme: An Bushaltestellen wird neben dem Haltestellenmast ein 0,90 m breiter Auffangstreifen aus Rip- penplatten quer über den Gehweg verlaufen. Dieser Auffangstreifen führt auf ein quadratisches Aufmerksamkeitsfeld aus Noppenplatten in Höhe des Buseinstiegs. Diese Noppenplatten signali- sieren dem blinden Menschen, dass sich dort der Einstieg in den Bus befindet. Die Busfahrer hal- ten mit der Vordertür genau an dieser markierten Stelle. Verläuft ein Radweg im Haltestellenbereich, so wird dieser ausgespart, das bedeutet, das Blinden- leitsystem endet vor dem Radweg und beginnt wieder dahinter. Durch eine spezielle Anordnung der Bodenindikatoren (die verlegten Rippenplatten erhalten eine andere Richtung) wird dem blin- den Menschen signalisiert, dass er hier vorsichtig sein muss. Ist die Aufstellfläche entlang des weißen Bordsteines für wartende Fahrgäste breit genug, so kann entlang des erhöhten Bordsteines ein Leitstreifen aus Rippenplatten auf das genoppte Einstiegs- feld führen. Alle Rippen- und Noppenplatten sind weiß und haben ein Format von 30 x 30 cm. Eingerahmt werden diese Formsteine durch anthrazitfarbene Gehwegplatten, um den farblichen Kontrast zu - 3 - V/0052/2011 verstärken (siehe Anlage). Dieser Kontrast ist für Menschen mit einer Sehbehinderung sehr wich- tig. Speziell in stadtgestalterisch sensiblen und historischen Bereichen der Altstadt werden individuelle Lösungen möglich und notwendig sein. Diese Lösungssuche wird in enger Abstimmung mit der KIB und der Stadtgestaltung stattfinden. Der derzeit als Orientierungshilfe verlegte Natursteinpflas- terstreifen wird daher weiter eben in diesen Bereichen Bestandteil des Münsteraner Blindenleitsys- tems bleiben. 3. Erfahrungsbericht: Nach dem Umbau der Haltestelle hat das Tiefbauamt durch die Berichtsvorlage V/0599/2010, Presseartikel und Ortstermine auf den Test hingewiesen. Es hat ein intensiver Austausch mit Be- hindertenverbänden und den Mitgliedern der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der KIB stattgefunden. Die erfolgten Rückmeldungen sind durchweg positiv: Die Markierungen und Kontraste sind gut sichtbar, die Orientierung sehr gut, der Blinde wird sicher auf den Buseingang geführt. Die Orientierungshilfen an Bushaltestellen haben einen Wiedererken- nungswert auch für Nicht-Behinderte. Ähnlich der Bahnsteige signalisieren sie je nach Standort eine Sicherheitszone, die der Außenspiegel des Busses nicht erreicht. Fahrgäste halten sich hinter dieser Linie auf, um sicher auf den Bus zu warten. Neben den spezifischen Vorteilen der Barriere- freiheit sieht die Polizei diese Lösung auch im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit als vor- teilhaft an. Speziell die Busfahrer der Stadtwerke haben darauf hingewiesen, dass Fahrgäste und insbesondere Schulkinder hinter dieser weißen Linie auf den Bus warten. Es bestehen keine Probleme bei der Begehung/Befahrung der gerippten und genoppten Bodenin- dikatoren, weder für Fahrräder noch für Rollstühle und Rollatoren. Weder die Straßenreinigung noch der Winterdienst haben Bedenken gegen die neuen Bodenindi- katoren angemeldet. Der Einbau von Bodenindikatoren sollte bereits in diesem Jahr unter anderem bei der Umsetzung des umfangreichen Haltestellenprogramms Anwendung finden. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Fotos und Plan
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (3)
- Wichernstraße
- Wienburgstraße
- Nordplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0052/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37