V/0535/2009
Einführung der Umweltzone in Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V_0535_2009_Anlage1
97 Zeichen
0 150 300 450 600 75
Meter
Umweltzone Münster V/0535/2009 Anlage 1
V_0535_09_Anlage_2
4670 Zeichen
V/0535/2009 Anlage 2 ... Information zur Umweltplakette und Ausnahmegenehmigungen Umweltplakette Seit dem 1. März 2007 können Kommunen und Städte zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen Verkehrsverbote erlassen. Die Kennzeichnung der besonders feinstaubgefährdeten Gebiete erfolgt durch das Ver- kehrszeichen "Verkehrsverbotszone“. Unter dem Zeichen werden auf einem Zusatzzeichen die Plaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Fahrzeuge ohne entsprechende Plakette dürfen keine Verkehrsverbotszone durchfahren. Die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs mit einer Plakette beruht auf freiwilliger Basis. Al- lerdings ist das Durchfahren einer Verkehrsverbotszone ohne Plakette auch dann nicht er- laubt, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erforderlichen Plakette erfüllt. Die Plaketten sind bei den Zulassungsbehörden sowie den zur Abgasuntersuchung zugelas- senen Stellen (z.B. Dekra, GTÜ, TÜV) und bundesweit über 30.000 Werkstätten für etwa fünf bis zehn Euro - vielfach auch online - erhältlich. Zum Kauf einer Plakette muss der Fahrzeugschein des Kfz vorgelegt werden. Bei der Stadt Münster können Plaketten bei der Kfz-Zulassungsbehörde und auch in den städtischen Bürgerbüros an der Klemensstraße 10 sowie in den Stadtteilen gegen eine Ge- bühr von 5 Euro erworben werden. Ausnahmegenehmigungen Ihr Kraftfahrzeug kann keine gelbe oder grüne Umweltplakette erhalten? Der Luftqualitätsplan legt fest, dass Ausnahmegenehmigungen von den Verkehrsverboten in der Umweltzone möglich sind. Die wichtigsten Informationen erhalten Sie in einem ersten Überblick. Die vollständige Ausführung finden Sie im Luftqualitätsplan: Muss ein Antrag gestellt werden? Kein Antrag ist nötig in folgenden Fällen: Für folgende Kraftfahrzeuge ist eine Ausnahmegenehmigung bereits von Amts wegen erteilt, so dass kein Antrag gestellt werden muss. Diese Auflistung ist nicht abschließend, sondern erfasst wegen der besseren Übersichtlichkeit nur die wesentlichen Nutzergruppen. • Befreiungen von Amts wegen unbefristet: o Schwerbehinderte (nur bei entsprechender Auslage des Parkausweises für Behinderte oder des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H) o Kraftfahrzeuge für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten o Schausteller, Zirkusgewerbe o Maschinen, Geräte und Kraftfahrzeuge nach Anhang 3 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) V/0535/2009 Anlage 2 • Befreiung von Amts wegen befristet bis 30.06.2010: o Kraftfahrzeug-Halter mit Hauptwohnsitz in der Umweltzone (Bewohner- Ausnahmegenehmigung) Ein hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges ausgelegter Bewohner- parkausweis wird akzeptiert. • Befreiungen von Amts wegen befristet bis 31.12.2010: o für Kraftfahrzeuge, die über einen Parkausweis für Handwerks- und Gewer- bebetriebe verfügen (auch "Handwerkerparkausweis" genannt) Ein hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs ausgelegter Handwerker- parkausweis wird akzeptiert. Weitere Informationen: • zum Bewohnerparkausweis erteilt das Amt für Bürgerangelegenheiten • zur Handwerker-Parkgenehmigung erteilt das Ordnungsamts (beide im Stadthaus 1). In folgenden Fällen ist ein Antrag nötig (Auszug aus dem Luftqualitätsplan): • Befreiung auf Antrag bis 30.06.2010 ist möglich, wenn Fahrzeuge aus folgenden Gründen die Umweltzone befahren müs- sen: o Geschäftssitz in der Umweltzone (Gewerbe-Ausnahmegenehmigung für Hal- terin bzw. Halter eines Kraftfahrzeuges das zum Betriebsvermögen gehört) o Versorgung von Lebensmittelläden o Versorgung von Apotheken o Bedarfe von Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen öffentlichen Ein- richtungen o Soziale und pflegerische Hilfsdienste, notwendige Arztbesuche (z. B. Dialyse) o Behebung von Gebäudeschäden o Belieferung von Wochenmärkten o Warenanlieferung für Produktionsbetriebe • Befreiung auf Antrag bis 31.12.2010: o Busse, wenn der Betrieb im öffentlichen Interesse ist Was kostet eine Ausnahmegenehmigung? Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich auf- wandsbezogen nach dem bundeseinheitlichen Tarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Hinweise erhalten Sie ab dem 1. September 2009. Ein Antrag kann erst ab dem 1. September 2009 bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Münster eingereicht werden. Die erforderlichen Kontaktadressen und ein Antragsformular werden rechtzeitig zum 1. Sep- tember im Internet zur Verfügung gestellt.
Berichtsvorlage
10650 Zeichen
V/0535/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Einführung der Umweltzone in Münster Beratungsfolge 01.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 03.09.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 24.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht Bericht: Die Bezirksregierung Münster hat am 01. August 2009 beschlossen, eine Umweltzone in Münster zum 01. Januar 2010 einzuführen. An der Messstation Weseler Straße wurde als Halbjahresmit- telwert für Stickstoffdioxid vom Februar bis Juli 2009 ca. 52 µg/m³ ermittelt. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid beträgt 40 µg/m³ als Jahresmittelwert. Die Überschreitung von 12 µg/m³ veran- lasste die Bezirksregierung zu diesem Schritt. Fakten zur Umweltzone Münster Die Umweltzone umfasst den ganzen Innenstadtkern und wird begrenzt Im Westen von Weseler Straße/Hindenburgplatz/Neutor, Im Norden von Münzstraße/Breul/Wasserstraße/Lotharinger Straße/Hörster Tor, Im Osten von Fürstenbergstraße/Eisenbahnstraße/Bahnhofstraße/Von-Steuben-Straße und Im Süden von Hafenstraße/Ludgeriplatz/Moltkestraße. Bis auf die Straße „Breul“ liegen alle begrenzenden Straßen in der Umweltzone (siehe Anlage 1). Die Umweltzone ist etwa 1,5 km² groß. Es sind etwas weniger als 10.000 Einwohner innerhalb der Umweltzone registriert. Im Vergleich mit anderen Umweltzonen in NRW ist die Münstersche Umweltzone vergleichsweise klein: Die Umweltzonen in Düsseldorf, Köln und Bochum sind zwi- schen 14 und 58 km² groß und dort leben 37.000 bis 150.000 Einwohner. Auch Osnabrück weist mit ca. 17 km² eine größere Umweltzone auf als Münster. Die Einfahrt in die Umweltzone Münster ist nur mit gelber bzw. grüner Plakette erlaubt. Sie ist in NRW die erste Umweltzone in der nicht mit roter Plakette eingefahren werden darf. Die Erlaubnis zur Einfahrt in die Umweltzone auch mit roter Plakette hätte zu einer zu geringen Schadstoffmin- derung geführt. Von den in Münster gemeldeten Kraftfahrzeugen haben ca. 11.000 (7% aller Vorlagen-Nr.: V/0535/2009 Auskunft erteilt: Herr Vechtel / Herr Besler Ruf: 492 3280 / 492 67 98 E-Mail: Vechtel@stadt-muenster.de Besler@stadt-muenster.de Datum: 11.08.2009 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0535/2009 Kraftfahrzeuge) keine bzw. rote Plaketten. Von der Umweltzonenregelung sind im hohen Maße Dieselfahrzeuge betroffen, diese wiederum haben zum großen Teil eine gewerbliche Zulassung. Zirka 6.000 Personenkraftwagen mit Dieselmotor und 4.000 Diesel-Nutzfahrzeuge sind betroffen. Zwei Drittel aller gemeldeten dieselbetriebenen Kraftfahrzeuge sind gewerblich gemeldet. Folgende öffentliche Parkplätze/-häuser im Bereich des Innenstadtkerns bleiben auch für Kraft- fahrzeuge, die eine rote bzw. keine Plakette haben, erreichbar: Im Westen der Hindenburgplatz Süd (über die Gerichtsstraße) mit 460, im Osten das Parkhaus Bremer Platz mit 416 und im Sü- den das Cineplex-Parkhaus mit 590 Stellplätzen. Wirksamkeit der Umweltzone Die rechnerische Wirksamkeit der Umweltzone Münster soll beispielhaft an der Messstation We- seler Straße aufgezeigt werden. Das ausschließliche Befahren des Bereiches mit Linienbussen, die über ein Abgasnachbehandlungssystem für Stickoxide verfügen, wird dort zu einer Reduzie- rung des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid von ca. 4 bis 5 µg/m³ führen. Die Wirkung der Umweltzone wird je nach Szenario mit 2 bis 3 µg/m³ veranschlagt. Die Umweltzone ist die zweit- wirksamste Einzelmaßnahme im Maßnahmenbündel des Luftqualitätsplanes Münster und trägt zu einer großflächigen Reduktion der Immissionsbelastung bei. Da zurzeit eine deutliche Über- schreitung des Grenzwertes von 12 µg/m³ an der Weseler Straße verbleibt, kann auf diese Ein- zelmaßnahme nach Einschätzung der Bezirksregierung nicht verzichtet werden. Das Fazit der Evaluation der Luftreinhaltepläne Ruhrgebiet und Düsseldorf im Arbeitsprogramm Umwelt und Gesundheit (Träger: MUNLV NRW) ist, dass ein nicht unerheblicher Teil der Bevöl- kerung in den untersuchten Gebieten erhöhten verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastungen ausgesetzt sind. Für gesunde Wohnbedingungen in den betroffenen Städten seien Entlastungen dringend notwendig. Minderungen der Immissionsbelastung durch PM10 und Stickstoffdioxid trügen zu einer Senkung der damit in Zusammenhang stehenden Zahl von Todesfällen bei und führten zu einer Verlängerung der Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung. Eine Auswertung der Wirksamkeit der Maßnahmen des Luftqualitätsplanes wird bis Ende des Jahres 2012 durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Wird kein ausreichender Belastungs- rückgang festgestellt, kann die Umweltzone vergrößert oder die Befahrbarkeit für Kraftfahrzeuge weiter eingeschränkt werden. Deshalb wird die Verwaltung intensiv an der Umsetzung des Maß- nahmenkataloges des Luftqualitätsplanes arbeiten, um die Ausweitung bzw. Verschärfung der Einfahrbeschränkungen in die Umweltzone möglichst zu vermieden. Maßnahmen zur Einführung der Umweltzone Errichtung der Umweltzone Ein Beschilderungskonzept wird einvernehmlich zwischen dem Ordnungsamt, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt und dem Polizeipräsidium Münster erstellt. Gespräche hierzu haben bereits stattge- funden. Die Umweltzone wird durch Vorwegweisetafeln und zusätzlich an den Zonengrenzen deutlich und einfach erkennbar beschildert. Die Beschilderung wird so angebracht, dass sie eine einfache und rechtzeitige Orientierung ohne Überfrachtung des öffentlichen Verkehrsraums er- möglicht. Die konkrete Standortbestimmung für die Schilder erfolgt im September 2009. Die Fun- damente für die Umweltzonenschilder müssen aus Witterungsgründen (Bodenfrostgefahr) bis November 2009 errichtet werden. Nach jetzigem Kenntnisstand ist von einer fristgerechten Auf- stellung der Schilder zum 01. Januar 2010 auszugehen. 3 V/0535/2009 Öffentlichkeitsarbeit Internet Seit 10. August 2009 gibt es weiterführende Informationen zur Umweltzone Münster unter http://www.muenster.de/stadt/umwelt/umweltzone.html. Hiermit kann ein Großteil des Informationsbe- darfes bereits gedeckt werden. Bis zum 01. September 2009 werden weitere detaillierte Informa- tionen z. B. für Sonderfälle bei den Gebühren oder die Adressen der Ausgabestellen für Aus- nahmegenehmigungen veröffentlicht. Bis zum 1. Oktober wird dann die Internetpräsentation komplettiert sein. Die Informationen werden laufend aktualisiert. Beratung Für allgemeine Fragen zur Umweltzone steht die Umweltberatung des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz vormittags in der Zeit von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer (0251/492- 6767) schon jetzt zur Verfügung. Zu bestimmten Anlässen werden zusätzlich im Bürgerzentrum Bauen, Planen, Umwelt Expertenberatungen angeboten. Zum 1. September 2009 wird bei der Straßenv erkehrsbehörde im Ordnungsamt zudem eine Hot- line unter den Telefonnummern 0251/492-3282/3290/2391 geschaltet. Hier können sich die Bür- ger/-innen sowie Handel und Gewerbe speziell zum Thema der Ausnahmegenehmigungen um- fassend informieren. Zusätzlich werden Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Stadt Münster zur Information der münsterschen Unternehmen durch- führen. Veröffentlichungen Über die Umweltzone und den Informationsmöglichkeiten bei der Stadtverwaltung wird parallel in den Pressemedien berichtet. Bis zum 01. Oktober 2009 wird auch ein Faltblatt vorliegen, das detailliert zur Umweltzone Münster informiert. Ausnahmegenehmigungen Der Luftqualitätsplan leg t die Fälle fest, in denen Ausnahmegenehmigungen von den Verkehrs- verboten in der Umweltzone grundsätzlich möglich sind. Die Festlegungen des Luftqualitätspla- nes müssen für die Anwendungspraxis aufbereitet werden. Die wichtigsten, aber noch nicht ab- schließenden Informationen zur Umweltplakette und zu Ausnahmegenehmigungen sind in der Anlage 2 zusammengefasst (Stand: 17.08.09). Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen ist die Straßenverkehrsbehörde im Ordnungs- amt zuständig. Dort werden auch die Beratungsgespräche geführt. Die Ausnahmegenehmigun- gen sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich aufwandsbezogen nach dem bundes- einheitlichen Tarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die Stadt Münster kann hierbei auf die Erfahrungen anderer NRW-Städte zum Verwaltungsaufwand zu- rückgreifen. Abschließende Berechnungen lagen zum Redaktionsschluss dieser Vorlage noch nicht vor. Die Gebührenhöhe für Münster wird sich allerdings im Rahmen der NRW- Durchschnittssätze bewegen (für die Mehrzahl der Fälle voraussichtlich zwischen 10,00 bis 30, 00 €/a). Anfang September werden die Gebührensätze im Internet und anschließend über ein Faltblatt publiziert. Zeitgleich werden die zur Beantragung von Ausnahmen erforderlichen Kon- taktadressen und ein Antragsformular im Internet zur Verfügung gestellt. Verkehrsüberwachung Nach der b undeseinheitlichen Bußgeldkatalogve rordnung ist die Teilnahm e am Straßenverkehr in Umweltzonen bußgeldbewehrt, wenn keine entsprechende Umweltplakette oder keine Aus- nahmegenehmigung vorliegt (40,00 € Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes). Die Stadt Münster greift in diesem Zusammenhang auf die bewährte Praxis aus anderen Kommunen zurück, die nach einer mehrwöchigen Einführungsphase, betrof- fene Fahrzeugführer/innen voraussichtlich ab Februar 2010 zunächst auf die Verpflichtungen im 4 V/0535/2009 Rahmen einer Umweltzone hinweist. Hierbei steht für die Stadt Münster nicht die Überwachung, sondern die Beratung über Bezugsmöglichkeiten für Umweltplaketten, Ausnahmengenehmigun- gen oder die Umrüstung der Fahrzeuge im Vordergrund. Angesichts des bereits jetzt laufenden Informationsprozesses zur Umweltzone und der weiten Verbreitung von Umweltplaketten ist nur mit wenigen betroffenen Fahrzeugführer/innen zu rechnen. Abstimmungen mit dem Polizeipräsi- dium Münster erfolgen rechtzeitig um - wie auch bei anderen Änderungen im Straßenverkehr üblich - eine einheitliche Praxis sicherzustellen. Die Verwaltung wird sowohl bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen als auch der Ver- kehrsüberwachung, im Rahmen ihres nach dem Luftqualitätsplan der Bezirkregierung Münster eingeräumten Ermessens, eine bürger- und wirtschaftsfreundliche Übergangsphase ausgestal- ten. i. V. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Umweltzone Münster Informationen zur Umweltplakette und Ausnahmegenehmigungen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (15)
- Klemensstraße 10
- Gerichtsstraße
- Weseler Straße
- Fürstenbergstraße
- Eisenbahnstraße
- Von-Steuben-Straße
- Wasserstraße
- Bahnhofstraße
- Moltkestraße
- Münzstraße
- Hafenstraße
- Ludgeriplatz
- Bremer Platz
- Neutor
- Breul
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0535/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.08.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37