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V/0535/2009

Einführung der Umweltzone in Münster

Vorlagen 12.08.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 29.09.2009, TOP 4.13

V_0535_2009_Anlage1

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V_0535_09_Anlage_2

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Berichtsvorlage

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V_0535_2009_Anlage1

97 Zeichen

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Meter 
       Umweltzone Münster                       V/0535/2009 Anlage 1

V_0535_09_Anlage_2

4670 Zeichen

V/0535/2009 Anlage 2 
 
... 
 
 
 
 
Information zur Umweltplakette und Ausnahmegenehmigungen 
 
 
Umweltplakette 
Seit dem 1. März 2007 können Kommunen und Städte zur Verbesserung der Luftqualität in 
besonders feinstaubgefährdeten Zonen Verkehrsverbote erlassen. 
Die Kennzeichnung der besonders feinstaubgefährdeten Gebiete erfolgt durch das Ver- 
kehrszeichen "Verkehrsverbotszone“. 
Unter dem Zeichen werden auf einem Zusatzzeichen die Plaketten angezeigt, mit denen ein 
Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Fahrzeuge 
ohne entsprechende Plakette dürfen keine Verkehrsverbotszone durchfahren. 
Die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs mit einer Plakette beruht auf freiwilliger Basis. Al- 
lerdings ist das Durchfahren einer Verkehrsverbotszone ohne Plakette auch dann nicht er- 
laubt, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erforderlichen Plakette 
erfüllt. 
Die Plaketten sind bei den Zulassungsbehörden sowie den zur Abgasuntersuchung zugelas- 
senen Stellen (z.B. Dekra, GTÜ, TÜV) und bundesweit über 30.000 Werkstätten für etwa fünf 
bis zehn Euro - vielfach auch online - erhältlich. 
Zum Kauf einer Plakette muss der Fahrzeugschein des Kfz vorgelegt werden. 
Bei der Stadt Münster können Plaketten bei der Kfz-Zulassungsbehörde und auch in den 
städtischen Bürgerbüros an der Klemensstraße 10 sowie in den Stadtteilen gegen eine Ge- 
bühr von 5 Euro erworben werden. 
 
Ausnahmegenehmigungen 
Ihr Kraftfahrzeug kann keine gelbe oder grüne Umweltplakette erhalten?  
Der Luftqualitätsplan legt fest, dass Ausnahmegenehmigungen von den Verkehrsverboten in 
der Umweltzone möglich sind. Die wichtigsten Informationen erhalten Sie in einem ersten 
Überblick. Die vollständige Ausführung finden Sie im Luftqualitätsplan: 
Muss ein Antrag gestellt werden? 
Kein Antrag ist nötig in folgenden Fällen: 
Für folgende Kraftfahrzeuge ist eine Ausnahmegenehmigung bereits von Amts wegen erteilt, 
so dass kein Antrag gestellt werden muss. Diese Auflistung ist nicht abschließend, sondern 
erfasst wegen der besseren Übersichtlichkeit nur die wesentlichen Nutzergruppen.  
• Befreiungen von Amts wegen unbefristet:   
o Schwerbehinderte (nur bei entsprechender Auslage des Parkausweises für 
Behinderte oder des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG, 
Bl oder H)  
o Kraftfahrzeuge für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten  
o Schausteller, Zirkusgewerbe  
o Maschinen, Geräte und Kraftfahrzeuge nach Anhang 3 der 35. Verordnung 
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV)

V/0535/2009 Anlage 2 
 
 
 
• Befreiung von Amts wegen befristet bis 30.06.2010:   
o Kraftfahrzeug-Halter mit Hauptwohnsitz in der Umweltzone (Bewohner-
Ausnahmegenehmigung)  
Ein hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges ausgelegter Bewohner- 
parkausweis wird akzeptiert. 
• Befreiungen von Amts wegen befristet bis 31.12.2010:   
o für Kraftfahrzeuge, die über einen Parkausweis für Handwerks- und Gewer- 
bebetriebe verfügen (auch "Handwerkerparkausweis" genannt) 
Ein hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs ausgelegter Handwerker- 
parkausweis wird akzeptiert. 
Weitere Informationen: 
• zum Bewohnerparkausweis  erteilt das Amt für Bürgerangelegenheiten  
• zur Handwerker-Parkgenehmigung  erteilt das Ordnungsamts  
(beide im Stadthaus 1). 
In folgenden Fällen ist ein Antrag nötig (Auszug  aus dem Luftqualitätsplan): 
• Befreiung auf Antrag bis 30.06.2010  
ist möglich, wenn Fahrzeuge aus folgenden Gründen die Umweltzone befahren müs- 
sen:  
o Geschäftssitz in der Umweltzone (Gewerbe-Ausnahmegenehmigung für Hal- 
terin bzw. Halter eines Kraftfahrzeuges das zum Betriebsvermögen gehört)  
o Versorgung von Lebensmittelläden  
o Versorgung von Apotheken  
o Bedarfe von Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen öffentlichen Ein- 
richtungen  
o Soziale und pflegerische Hilfsdienste, notwendige Arztbesuche (z. B. Dialyse)  
o Behebung von Gebäudeschäden  
o Belieferung von Wochenmärkten  
o Warenanlieferung für Produktionsbetriebe 
• Befreiung auf Antrag bis 31.12.2010:   
o Busse, wenn der Betrieb im öffentlichen Interesse ist 
Was kostet eine Ausnahmegenehmigung?  
Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich auf- 
wandsbezogen nach dem bundeseinheitlichen Tarif der Gebührenordnung für Maßnahmen 
im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Hinweise erhalten Sie ab dem 1. September 2009. 
Ein Antrag kann erst ab dem 1. September 2009 bei der Straßenverkehrsbehörde der 
Stadt Münster eingereicht werden.  
Die erforderlichen Kontaktadressen und ein Antragsformular werden rechtzeitig zum 1. Sep- 
tember im Internet zur Verfügung gestellt.

Berichtsvorlage

10650 Zeichen

V/0535/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einführung der Umweltzone in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
03.09.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht
24.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Bezirksregierung Münster hat am 01. August 2009 beschlossen, eine Umweltzone in Münster 
zum 01. Januar 2010 einzuführen. An der Messstation Weseler Straße wurde als Halbjahresmit-
telwert für Stickstoffdioxid vom Februar bis Juli 2009 ca. 52 µg/m³ ermittelt. Der Grenzwert für 
Stickstoffdioxid beträgt 40 µg/m³ als Jahresmittelwert. Die Überschreitung von 12 µg/m³ veran-
lasste die Bezirksregierung zu diesem Schritt. 
 
Fakten zur Umweltzone Münster
 
 
Die Umweltzone umfasst den ganzen Innenstadtkern und wird begrenzt  
 
‚ Im Westen von Weseler Straße/Hindenburgplatz/Neutor, 
‚ Im Norden von Münzstraße/Breul/Wasserstraße/Lotharinger Straße/Hörster Tor, 
‚ Im Osten von Fürstenbergstraße/Eisenbahnstraße/Bahnhofstraße/Von-Steuben-Straße und 
‚ Im Süden von Hafenstraße/Ludgeriplatz/Moltkestraße. 
 
Bis auf die Straße „Breul“ liegen alle begrenzenden Straßen in der Umweltzone (siehe Anlage 1). 
 
Die Umweltzone ist etwa 1,5 km² groß. Es sind etwas weniger als 10.000 Einwohner innerhalb 
der Umweltzone registriert. Im Vergleich mit anderen Umweltzonen in NRW ist die Münstersche 
Umweltzone vergleichsweise klein: Die Umweltzonen in Düsseldorf, Köln und Bochum sind zwi-
schen 14 und 58 km² groß und dort leben 37.000 bis 150.000 Einwohner. Auch Osnabrück weist 
mit ca. 17 km² eine größere Umweltzone auf als Münster. 
 
Die Einfahrt in die Umweltzone Münster ist nur mit gelber bzw. grüner Plakette erlaubt. Sie ist in 
NRW die erste Umweltzone in der nicht
 mit roter Plakette eingefahren werden darf. Die Erlaubnis 
zur Einfahrt in die Umweltzone auch mit roter Plakette hätte zu einer zu geringen Schadstoffmin-
derung geführt. Von den in Münster gemeldeten Kraftfahrzeugen haben ca. 11.000 (7% aller 
Vorlagen-Nr.: 
V/0535/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Vechtel / Herr Besler 
Ruf: 
492 3280 / 492 67 98 
E-Mail: 
Vechtel@stadt-muenster.de 
Besler@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.08.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0535/2009 
 
Kraftfahrzeuge) keine bzw. rote Plaketten. Von der Umweltzonenregelung sind im hohen Maße 
Dieselfahrzeuge betroffen, diese wiederum haben zum großen Teil eine gewerbliche Zulassung. 
Zirka 6.000 Personenkraftwagen mit Dieselmotor und 4.000 Diesel-Nutzfahrzeuge sind betroffen. 
Zwei Drittel aller gemeldeten dieselbetriebenen Kraftfahrzeuge sind gewerblich gemeldet. 
 
Folgende öffentliche Parkplätze/-häuser im Bereich des Innenstadtkerns bleiben auch für Kraft-
fahrzeuge, die eine rote bzw. keine Plakette haben, erreichbar: Im Westen der Hindenburgplatz 
Süd (über die Gerichtsstraße) mit 460, im Osten das Parkhaus Bremer Platz mit 416 und im Sü-
den das Cineplex-Parkhaus mit 590 Stellplätzen. 
 
Wirksamkeit der Umweltzone
 
 
Die rechnerische Wirksamkeit der Umweltzone Münster soll beispielhaft an der Messstation We-
seler Straße aufgezeigt werden. Das ausschließliche Befahren des Bereiches mit Linienbussen, 
die über ein Abgasnachbehandlungssystem für Stickoxide verfügen, wird dort zu einer Reduzie-
rung des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid von ca. 4 bis 5 µg/m³ führen. Die Wirkung der 
Umweltzone wird je nach Szenario mit 2 bis 3 µg/m³ veranschlagt. Die Umweltzone ist die zweit-
wirksamste Einzelmaßnahme im Maßnahmenbündel des  Luftqualitätsplanes Münster und trägt 
zu einer großflächigen Reduktion der Immissionsbelastung bei. Da zurzeit eine deutliche Über-
schreitung des Grenzwertes von 12 µg/m³ an der Weseler Straße verbleibt, kann auf diese Ein-
zelmaßnahme nach Einschätzung der Bezirksregierung nicht verzichtet werden. 
 
Das Fazit der Evaluation der Luftreinhaltepläne Ruhrgebiet und Düsseldorf im Arbeitsprogramm 
Umwelt und Gesundheit (Träger: MUNLV NRW) ist, dass ein nicht unerheblicher Teil der Bevöl-
kerung in den untersuchten Gebieten erhöhten verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastungen 
ausgesetzt sind. Für gesunde Wohnbedingungen in den betroffenen Städten seien Entlastungen 
dringend notwendig. Minderungen der Immissionsbelastung durch PM10 und Stickstoffdioxid 
trügen zu einer Senkung der damit in Zusammenhang stehenden Zahl von Todesfällen bei und 
führten zu einer Verlängerung der Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung. 
 
Eine Auswertung der Wirksamkeit der Maßnahmen des Luftqualitätsplanes wird bis Ende des 
Jahres 2012 durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Wird kein ausreichender Belastungs-
rückgang festgestellt, kann die Umweltzone vergrößert oder die Befahrbarkeit für Kraftfahrzeuge 
weiter eingeschränkt werden. Deshalb wird die Verwaltung intensiv an der Umsetzung des Maß-
nahmenkataloges des Luftqualitätsplanes arbeiten, um die Ausweitung bzw. Verschärfung der 
Einfahrbeschränkungen in die Umweltzone möglichst zu vermieden. 
 
Maßnahmen zur Einführung der Umweltzone
 
 
Errichtung der Umweltzone 
 
Ein Beschilderungskonzept wird einvernehmlich zwischen dem Ordnungsamt, Stadtplanungsamt, 
Tiefbauamt und dem Polizeipräsidium Münster erstellt. Gespräche hierzu haben bereits stattge-
funden. Die Umweltzone wird durch Vorwegweisetafeln und zusätzlich an den Zonengrenzen 
deutlich und einfach erkennbar beschildert. Die Beschilderung wird so angebracht, dass sie eine 
einfache und rechtzeitige Orientierung ohne Überfrachtung des öffentlichen Verkehrsraums er-
möglicht. Die konkrete Standortbestimmung für die Schilder erfolgt im September 2009. Die Fun-
damente für die Umweltzonenschilder müssen aus Witterungsgründen (Bodenfrostgefahr) bis 
November 2009 errichtet werden. Nach jetzigem Kenntnisstand ist von einer fristgerechten Auf-
stellung der Schilder zum 01. Januar 2010 auszugehen.

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V/0535/2009 
 
Öffentlichkeitsarbeit 
 
Internet 
Seit 10. August 2009 gibt es weiterführende Informationen zur Umweltzone Münster unter
 
http://www.muenster.de/stadt/umwelt/umweltzone.html. Hiermit kann ein Großteil des Informationsbe-
darfes bereits gedeckt werden. Bis zum 01. September 2009 werden weitere detaillierte Informa-
tionen z. B. für Sonderfälle bei den Gebühren oder die Adressen der Ausgabestellen für Aus-
nahmegenehmigungen veröffentlicht. Bis zum 1. Oktober wird dann die Internetpräsentation 
komplettiert sein. Die Informationen werden laufend aktualisiert. 
 
Beratung 
Für allgemeine Fragen zur Umweltzone steht die Umweltberatung des Amtes für Grünflächen 
und Umweltschutz vormittags in der Zeit von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer (0251/492-
6767) schon jetzt zur Verfügung. Zu bestimmten Anlässen werden zusätzlich im Bürgerzentrum 
Bauen, Planen, Umwelt Expertenberatungen angeboten. 
Zum 1. September 2009 wird bei der Straßenv erkehrsbehörde im Ordnungsamt zudem eine Hot-
line unter den Telefonnummern 0251/492-3282/3290/2391 geschaltet. Hier können sich die Bür-
ger/-innen sowie Handel und Gewerbe speziell zum Thema der Ausnahmegenehmigungen um-
fassend informieren.  
Zusätzlich werden Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer Veranstaltungen in 
Zusammenarbeit mit der Stadt Münster zur Information der münsterschen Unternehmen durch-
führen. 
 
Veröffentlichungen 
Über die Umweltzone und den Informationsmöglichkeiten bei der Stadtverwaltung wird parallel in 
den Pressemedien berichtet. Bis zum 01. Oktober 2009 wird auch ein Faltblatt vorliegen, das 
detailliert zur Umweltzone Münster informiert. 
 
Ausnahmegenehmigungen 
 
Der Luftqualitätsplan leg
t die Fälle fest, in denen Ausnahmegenehmigungen von den Verkehrs-
verboten in der Umweltzone grundsätzlich möglich sind. Die Festlegungen des Luftqualitätspla-
nes müssen für die Anwendungspraxis aufbereitet werden. Die wichtigsten, aber noch nicht ab-
schließenden Informationen zur Umweltplakette und zu Ausnahmegenehmigungen sind in der 
Anlage 2 zusammengefasst (Stand: 17.08.09). 
 
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen ist die Straßenverkehrsbehörde im Ordnungs-
amt zuständig. Dort werden auch die Beratungsgespräche geführt. Die Ausnahmegenehmigun-
gen sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich aufwandsbezogen nach dem bundes-
einheitlichen Tarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die Stadt 
Münster kann hierbei auf die Erfahrungen anderer NRW-Städte zum Verwaltungsaufwand zu-
rückgreifen. Abschließende Berechnungen lagen zum Redaktionsschluss dieser Vorlage noch 
nicht vor. Die Gebührenhöhe für Münster wird sich allerdings im Rahmen der NRW-
Durchschnittssätze bewegen (für die Mehrzahl der Fälle voraussichtlich zwischen 10,00 bis 30, 
00 €/a). Anfang September werden die Gebührensätze im Internet und anschließend über ein 
Faltblatt publiziert. Zeitgleich  werden die zur Beantragung von Ausnahmen erforderlichen Kon-
taktadressen und ein Antragsformular im Internet zur Verfügung gestellt. 
 
Verkehrsüberwachung  
 
Nach der b
undeseinheitlichen Bußgeldkatalogve rordnung ist die Teilnahm e am Straßenverkehr 
in Umweltzonen bußgeldbewehrt, wenn keine entsprechende Umweltplakette oder keine Aus-
nahmegenehmigung vorliegt (40,00 € Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister des 
Kraftfahrtbundesamtes). Die Stadt Münster greift in diesem Zusammenhang auf die bewährte 
Praxis aus anderen Kommunen zurück, die nach einer mehrwöchigen Einführungsphase, betrof-
fene Fahrzeugführer/innen voraussichtlich ab Februar  2010 zunächst auf die Verpflichtungen im

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V/0535/2009 
 
Rahmen einer Umweltzone hinweist. Hierbei steht für die Stadt Münster nicht die Überwachung, 
sondern die Beratung über Bezugsmöglichkeiten für Umweltplaketten, Ausnahmengenehmigun-
gen oder die Umrüstung der Fahrzeuge im Vordergrund. Angesichts des bereits jetzt laufenden 
Informationsprozesses zur Umweltzone und der weiten Verbreitung von Umweltplaketten ist nur 
mit wenigen betroffenen Fahrzeugführer/innen zu rechnen. Abstimmungen mit dem Polizeipräsi-
dium Münster erfolgen rechtzeitig um - wie auch bei anderen Änderungen im Straßenverkehr 
üblich - eine einheitliche Praxis sicherzustellen. 
 
Die Verwaltung wird sowohl bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen als auch der Ver-
kehrsüberwachung, im Rahmen ihres nach dem Luftqualitätsplan der Bezirkregierung Münster 
eingeräumten Ermessens, eine bürger- und wirtschaftsfreundliche Übergangsphase ausgestal-
ten.  
 
i. V. 
 
 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage: 
 
Umweltzone Münster 
Informationen zur Umweltplakette und Ausnahmegenehmigungen

Beratungsverlauf (4)

01.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.09.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Klemensstraße 10
  • Gerichtsstraße
  • Weseler Straße
  • Fürstenbergstraße
  • Eisenbahnstraße
  • Von-Steuben-Straße
  • Wasserstraße
  • Bahnhofstraße
  • Moltkestraße
  • Münzstraße
  • Hafenstraße
  • Ludgeriplatz
  • Bremer Platz
  • Neutor
  • Breul

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0535/2009
Typ
Vorlagen
Datum
12.08.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37