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1270/2025

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Mülheim aus der Sitzung vom 26.08.2024 (AN/1110/2024) betreffend "Grünpflege entlang des Stammheimer Ufers in den Stadtteilen Köln-Mülheim"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2531 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 1270/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)  
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Mülheim 
aus der Sitzung vom 26.08.2024 (AN/1110/2024) betreffend "Grünpflege entlang des 
Stammheimer Ufers in den Stadtteilen Köln-Mülheim" 
1. Welches Konzept liegt der Grünpflege in Köln zugrunde und gibt es Unterschiede in 
den verschiedenen Stadteilen? Wenn ja, wie sehen dieselben aus? 
2. Warum werden Brombeerhecken, die die Verkehrssicherheit von Wegen nicht beein-
trächtigen, in der „Erntezeit“ massiv beschnitten, obwohl die Stadt Köln das Konzept 
„Essbare Stadt“, beschlossen hat? 
3. Warum wird Grünschnitt wie im Fall des Stammheimer Ufers unterhalb des Schloss-
parkes in Richtung Böschung geworfen und einfach liegen gelassen? 
4. Welche Vorgehensweise wird Einwohner*innen Kölns empfohlen, die sich über nicht 
nachvollziehbare Grünschnittarbeiten und andere Ausführungen der Grünpflege infor-
mieren, auf etwas hinweisen oder sich beschweren wollen? 
 
Zu 1: 
Grundsätzlich sind die befestigten Uferböschungen vollständig von Bewuchs freizuhalten, um 
Schäden durch Wurzeleinwuchs und eine Einengung der Rad- und Gehwege sowie Gefähr-
dungen durch Dornen o. ä. zu vermeiden. Der Grünschnitt wird vor der Vegetationsperiode 
und bei besonderem Bedarf wegen möglicher Gefährdung des Fuß- und Radverkehrs durch-
geführt.  
Eine diesbezügliche Nachfrage beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ergab, dass 
das Grünpflegekonzept in Wegebereichen bei Landschaftsschutzgebieten stadtweit gleich ist. 
Die Priorität liegt in der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und dem Rückschnitt von 
Überhängen. 
 
Zu 2: 
Durch den beauftragten Grünschnitt im oberen Bereich der Uferböschung wird die Beeinträch-
tigung der Verkehrssicherheit durch in die Wege hineinwachsende Sträucher und Büsche re-
duziert. Eine Auswahl einzelner besonderer Gehölze kann dadurch nicht erfolgen. 
 
Zu 3: 
Grünschnittabfälle werden selbstverständlich ordnungsgemäß entsorgt. Eine Entsorgung des 
Grünschnittes in der Böschung ist nicht zulässig. Es wird geprüft, ob es bei der Durchführung 
des beauftragten Grünschnittes zu einer unsachgemäßen Entsorgung gekommen ist.  
 
Zu 4: 
Bürgerinnen und Bürger können sich auf den üblichen Wegen (z. B. telefonisch, per E-Mail 
oder über die Sag's uns-Internetseite) informieren, Hinweise geben oder sich beschweren.

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1270/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.07.2025
Erstellt
25.04.2025 10:53