1270/2025
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Mülheim aus der Sitzung vom 26.08.2024 (AN/1110/2024) betreffend "Grünpflege entlang des Stammheimer Ufers in den Stadtteilen Köln-Mülheim"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2531 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 1270/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Mülheim aus der Sitzung vom 26.08.2024 (AN/1110/2024) betreffend "Grünpflege entlang des Stammheimer Ufers in den Stadtteilen Köln-Mülheim" 1. Welches Konzept liegt der Grünpflege in Köln zugrunde und gibt es Unterschiede in den verschiedenen Stadteilen? Wenn ja, wie sehen dieselben aus? 2. Warum werden Brombeerhecken, die die Verkehrssicherheit von Wegen nicht beein- trächtigen, in der „Erntezeit“ massiv beschnitten, obwohl die Stadt Köln das Konzept „Essbare Stadt“, beschlossen hat? 3. Warum wird Grünschnitt wie im Fall des Stammheimer Ufers unterhalb des Schloss- parkes in Richtung Böschung geworfen und einfach liegen gelassen? 4. Welche Vorgehensweise wird Einwohner*innen Kölns empfohlen, die sich über nicht nachvollziehbare Grünschnittarbeiten und andere Ausführungen der Grünpflege infor- mieren, auf etwas hinweisen oder sich beschweren wollen? Zu 1: Grundsätzlich sind die befestigten Uferböschungen vollständig von Bewuchs freizuhalten, um Schäden durch Wurzeleinwuchs und eine Einengung der Rad- und Gehwege sowie Gefähr- dungen durch Dornen o. ä. zu vermeiden. Der Grünschnitt wird vor der Vegetationsperiode und bei besonderem Bedarf wegen möglicher Gefährdung des Fuß- und Radverkehrs durch- geführt. Eine diesbezügliche Nachfrage beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ergab, dass das Grünpflegekonzept in Wegebereichen bei Landschaftsschutzgebieten stadtweit gleich ist. Die Priorität liegt in der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und dem Rückschnitt von Überhängen. Zu 2: Durch den beauftragten Grünschnitt im oberen Bereich der Uferböschung wird die Beeinträch- tigung der Verkehrssicherheit durch in die Wege hineinwachsende Sträucher und Büsche re- duziert. Eine Auswahl einzelner besonderer Gehölze kann dadurch nicht erfolgen. Zu 3: Grünschnittabfälle werden selbstverständlich ordnungsgemäß entsorgt. Eine Entsorgung des Grünschnittes in der Böschung ist nicht zulässig. Es wird geprüft, ob es bei der Durchführung des beauftragten Grünschnittes zu einer unsachgemäßen Entsorgung gekommen ist. Zu 4: Bürgerinnen und Bürger können sich auf den üblichen Wegen (z. B. telefonisch, per E-Mail oder über die Sag's uns-Internetseite) informieren, Hinweise geben oder sich beschweren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1270/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 11.07.2025
- Erstellt
- 25.04.2025 10:53