Kölner Tanzproduktionen im Staatenhaus
Mitteilung Ausschuss 1343/2017 vom 28.04.2017
Stand: Am 02.05.2017 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 28.04.2017 1343/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017 Kölner Tanzproduktionen im Staatenhaus Laut Beschluss des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 8.11.2016 wurde das Budget des Kulturam- tes ab 2017 für den freien Tanz um 100.000 Euro für Großproduktionen von Spitzenensembles der Kölner Tanzszene erhöht, die über das entsprechende Potential verfügen, große Produktionen z. B. in Zusammenarbeit mit den Städt. Bühnen zu erarbeiten. Das Kulturamt kooperiert dafür erstmalig in 2017 mit der Kölner Oper, die ihre Interimsspielstätte im Staatenhaus (Saal 3) für freie Tanzproduktionen aus Köln in der Spielzeit 2017/2018 zur Verfügung stellt. Die Stadt Köln hat im März 2017 unter Kölner Tanzproduzentinnen und -produzenten die Er- stellung einer Tanzproduktion im Staatenhaus ausgeschrieben. Mit dieser Kooperation wird der freien Tanzszene Köln in der kommenden Spielzeit die Möglichkeit geboten, in größerem Maßstab als unter den sonst üblichen Bedingungen in Köln zu produzieren und gegebenenfalls auch in Ko- operation mit internationalen Partnern oder anderen nationalen Tanzproduzenten professionell zu arbeiten. Die Oper Köln gewährt die professionelle Betreuung der ausgewählten Produktion im Rahmen der vorhandenen personellen und technischen Möglichkeiten. Der Saal 3 der Oper befindet sich im ersten Stock des Staatenhauses und ist eine Spielstätte für Kinderopern, Kammeropern und kleinere Forma- te. Auch eine Tanzuraufführung hat hier in der Spielzeit 2015/2016 bereits stattgefunden. Die Realisierung der geplanten Tanzproduktion ist ab der zweiten Jahreshälfte 2017 vorgesehen. Die Oper Köln stellt ihre Räumlichkeiten zur Realisierung des Vorhabens in der Zeit vom 5. bis 16. Okto- ber 2017 zur Verfügung. Die Aufteilung von Spiel- und Aufführungstagen liegt in Absprache mit der Oper im Ermessen der Company. Bewerben konnten sich Kölner Tanzschaffende mit mehrjähriger erfolgreicher Produktionserfahrung. Die Höchstfördersumme beträgt 30.000 Euro. Kooperative Projekte mit internationalen Partnerinnen und Partnern oder anderen nationalen Tanzproduzentinnen und -produzenten sind erwünscht. In Köln muss eine angemessene Anzahl an Aufführungsterminen stattfinden. Es haben sich für die Koopera- tionsproduktion insgesamt 13 Ensembles beworben, zum einen mit Produktionen, die bisher nur in kleiner Form in Köln gezeigt werden konnten, zum anderen mit bestehenden Produktionen, die auf- grund von fehlenden Bühnen bisher gar nicht in Köln gezeigt werden konnten sowie mit neuen Pro- duktionen. Die Auswahl der Produktionen für die Bespielung des Staatenhauses fällt ein Auswahlgremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Bühnen, des Kulturamtes und externer Fachexperten: von den Bühnen Köln Dr. Birgit Meyer, Intendantin der Oper Köln, und Hanna Koller, Kuratorin für den Tanz an den Bühnen Köln, vom Kulturamt Barbara Foerster, Kulturamtsleiterin, und Gisela Deckart, Refe- rentin für Theater und Tanz sowie als externe Fachexperten Honne Dohrmann, Direktor 2 tanzmainzEnsembles, Staatstheater Mainz, und Heike Lehmke, Geschäftsführerin nrw landesbuero tanz e. V. Der Tanzbeirat berät das Kulturamt flankierend. Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf
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02.05.2017
TOP 8.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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