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1343/2017

Kölner Tanzproduktionen im Staatenhaus

Mitteilung Ausschuss 28.04.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 02.05.2017, TOP 8.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3323 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  28.04.2017 
 1343/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017 
 
Kölner Tanzproduktionen im Staatenhaus 
Laut Beschluss des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 8.11.2016 wurde das Budget des Kulturam-
tes ab 2017 für den freien Tanz um 100.000 Euro für Großproduktionen von Spitzenensembles der 
Kölner Tanzszene erhöht, die über das entsprechende Potential verfügen, große Produktionen z. B. 
in Zusammenarbeit mit den Städt. Bühnen zu erarbeiten. 
Das Kulturamt kooperiert dafür erstmalig in 2017 mit der Kölner Oper, die ihre Interimsspielstätte im 
Staatenhaus (Saal 3) für freie Tanzproduktionen aus Köln in der Spielzeit 2017/2018 zur Verfügung 
stellt. Die Stadt Köln hat im März 2017 unter Kölner Tanzproduzentinnen und -produzenten die Er-
stellung einer Tanzproduktion im Staatenhaus ausgeschrieben. Mit dieser Kooperation wird der 
freien Tanzszene Köln in der kommenden Spielzeit die Möglichkeit geboten, in größerem Maßstab 
als unter den sonst üblichen Bedingungen in Köln zu produzieren und gegebenenfalls auch in Ko-
operation mit internationalen Partnern oder anderen nationalen Tanzproduzenten professionell zu 
arbeiten.  
Die Oper Köln gewährt die professionelle Betreuung der ausgewählten Produktion im Rahmen der 
vorhandenen personellen und technischen Möglichkeiten. Der Saal 3 der Oper befindet sich im ersten 
Stock des Staatenhauses und ist eine Spielstätte für Kinderopern, Kammeropern und kleinere Forma-
te. Auch eine Tanzuraufführung hat hier in der Spielzeit 2015/2016 bereits stattgefunden. 
Die Realisierung der geplanten Tanzproduktion ist ab der zweiten Jahreshälfte 2017 vorgesehen. Die 
Oper Köln stellt ihre Räumlichkeiten zur Realisierung des Vorhabens in der Zeit vom 5. bis 16. Okto-
ber 2017 zur Verfügung. Die Aufteilung von Spiel- und Aufführungstagen liegt in Absprache mit der 
Oper im Ermessen der Company. 
Bewerben konnten sich Kölner Tanzschaffende mit mehrjähriger erfolgreicher Produktionserfahrung. 
Die Höchstfördersumme beträgt 30.000 Euro. Kooperative Projekte mit internationalen Partnerinnen 
und Partnern oder anderen nationalen Tanzproduzentinnen und -produzenten sind erwünscht. In Köln 
muss eine angemessene Anzahl an Aufführungsterminen stattfinden. Es haben sich für die Koopera-
tionsproduktion insgesamt 13 Ensembles beworben, zum einen mit Produktionen, die bisher nur in 
kleiner Form in Köln gezeigt werden konnten, zum anderen mit bestehenden Produktionen, die auf-
grund von fehlenden Bühnen bisher gar nicht in Köln gezeigt werden konnten sowie mit neuen Pro-
duktionen. 
Die Auswahl der Produktionen für die Bespielung des Staatenhauses fällt ein Auswahlgremium aus 
Vertreterinnen und Vertretern der Bühnen, des Kulturamtes und externer Fachexperten: von den 
Bühnen Köln Dr. Birgit Meyer, Intendantin der Oper Köln, und Hanna Koller, Kuratorin für den Tanz 
an den Bühnen Köln, vom Kulturamt Barbara Foerster, Kulturamtsleiterin, und Gisela Deckart, Refe-
rentin für Theater und Tanz sowie als externe Fachexperten Honne Dohrmann, Direktor

2 
 
tanzmainzEnsembles, Staatstheater Mainz, und Heike Lehmke, Geschäftsführerin nrw landesbuero 
tanz e. V. Der Tanzbeirat berät das Kulturamt flankierend. 
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

02.05.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1343/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27