3878/2022
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Anlage 1 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 15.000,00 5.000,00€ 40.000,00€ 8.000,00€ 16.000,00€ 3.000,00€ 5.000,00€ 30.000,00€ 30.000,00€ 2.000,00€ 80.000,00€ 95.000,00€ 10.000,00€ 14.000,00€ 10.000,00€ 0404 0405 0406 0408 0409 0410 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 30. August 2022 (2382/2022) die Verwendung der Mittel für Sonderausstellungen. Der Etat ist zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt. Nun sollen nach entsprechendem Ausschussbeschluss die Mittel haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne der Museen umgeschichtet werden. 363.000,00 € 0401 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Dez VII 2 üpl. 9.435,00 € 0206 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Im Haushaltsjahr 2022 wurden Kassenmittel in Höhe von 2.370.000,00 € veranschlagt Die vom Verwaltungsrat der CVUA am 23.06.2021 einstimmig beschlossene Entgeltordnung für 2022 sieht jedoch für die Stadt Köln einen Anteil in Höhe von 2.379.435,00 € vor. Der Mehraufwand in Höhe von 9.435 € wird durch Mehrertrag im Teilergebnisplan 1101, Ver- und Entsorgung, bei den Erträgen aus Gewinnanteilen bei den Stadtentwässerungs-betriebe Köln, AöR, (StEB) gedeckt. 9.435,00 € 1101 19 (Finanzerträge) Dez II 3 üpl. 8.042,87 € 0301 9 (Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Umschichtung der Mittel aus dem Inklusionsfond bei 11. 8.042,87 € 0103 9 (Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Dez I über- und außerplanmäßiger Aufwand 2022 Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 2 4 üpl. 2.500,00€ 1.000,00€ 0212 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Aufgrund höherer vertraglich gebundener Zahlungen an die Leistungserbringer im Rettungsdienst infolge angepasster Verträge ergibt sich ein unabweisbarer Mehrbedarf. Aufgrund von Beschlüssen des Krisenstabes zur Energiemangellage ergibt sich die Notwendigkeit zur Umsetzung umfangreicher konsumtiver Beschaffungen. Es besteht die rechtliche Verpflichtung für die Stadt Köln, die Aufgaben des Katastrophenschutzes als Pflichtaufgabe wahrzunehmen. 3.500.000,00 € 1601 20 (Zinsen und sonst. Finanzaufwendung en) Dez I
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 3878/2022 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 05.12.2022 Rat 08.12.2022 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2022 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2022 entscheidet die Käm- merin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständi- gen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmä- ßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt, - in Zusammenhang mit der unterjährigen Konkretisierung von investiven Einzelmaßnahmen inner- halb Programmbudgets stehen, die durch Haushaltsvermerk in den einzelnen Teilplänen definiert sind, - bei einer investiven Einzelmaßnahme außerplanmäßig durch Deckung innerhalb einer Produkt- gruppe zur Verfügung gestellt werden müssen, bei der im vorherigen Haushaltsjahr eine Ermäch- tigung bestand, die durch eine zeitliche Verzögerung nicht ausgezahlt wurde. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anla- gevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigun- gen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeige- ordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 2 einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung der Folge- jahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktio- nen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3878/2022
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 28.11.2022
- Erstellt
- 16.11.2022 08:35