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V/0351/2006

Ausführung des Haushaltsplanes 2006, Mittelverteilung "Selbstständige Schulen"

Vorlage 04.05.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 23.05.2006, TOP 6

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

16176 Zeichen

V/0351/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausführung des Haushaltsplanes 2006; Mittelverteilung "Selbstständige Schulen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.05.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Vorbemerkungen:  
 
Üblicherweise wird im Rahmen einer Mittelver teilungsvorlage über die Schuletats aller städti-
schen Schulen und Einrichtungen berichtet. Da seit dem Jahresbeginn 2003 die Bewirtschaf-
tung der Schulbudgets der "Selbstständigen Schulen" anders geregelt wird, ist eine getrenn-
te Darstellung sinnvoll. Über die Mittelverteilung der nicht „Selbstständigen Schulen“ wird mit 
der zeitgleich vorgelegten Vorlage "Mittelverteilung Schulen / Amt für Schule und Weiterbil-
dung“ (V/0352/2006 informiert. Hierin sind auch die zentralen Beschaffungen des Amtes für 
Schule und Weiterbildung für die „Selbstständigen Schulen“ mit eingebunden, da eine Diffe-
renzierung hierbei weder sinnvoll noch praktikabel  ist. Über die spezielle Mittelbereitstellung 
der Schulbudgets für die „Selbstständigen Schulen“ wird mit dieser Vorlage berichtet.  
 
 
2. Haushaltsmittel für „Selbstständige Schulen"  
 
Den „Selbstständigen Schulen“ werden Haushaltsmittel zur selbstständigen Bewirtschaftung 
zur Finanzierung von Sachkosten und sonstigen schulischen Aufgaben zur Verfügung ge-
stellt. Dieses Verfahren basiert dem Grunde nach auch auf dem Mittelverteilungssystem für 
alle Schulen, wurde jedoch speziell für die „Selbstständigen Schulen“ unter Berücksichtigung 
des besonderen Modellversuchsprofils weiterentwickelt. Für den Anteil „Schuletat“ ergeben 
sich die gleichen Kürzungsgrundlagen und -quoten wie für die Grund-, Haupt- und Realschu-
len bzw. Gymnasien (siehe hierzu auch Vorlage V/0352/2006 )
. Die anderen Bestandteile des 
Schulbudgets (Pauschale für Entwicklungsvorhaben und Mittel für Schulbücher) werden 
nicht gekürzt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0351/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Sieme 
Herr  Müller 
Ruf: 
492 40 62 
492 40 33 
E-Mail: 
SiemeCh@stadt-muenster.de 
MuellerHt@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.05.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0351/2006 
 
Die Haushaltsmittel, die den Schulen und Einrichtungen zur eigenverantwortlichen Bewirt-
schaftung im Rahmen des Schulbudgets (d.h. "klassischer Schuletat", Mittel für die Schulbü-
cher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz und der Innovationspauschale des Schulträgers) zur 
Verfügung gestellt werden sowie die Mittel des Innovationsfonds sind im Haushaltsjahr 2006 
bei nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen veranschlagt:   
 
2.1 Verwaltungshaushalt („Projekt Selbstst ändige Schule -Sachkosten bzw. Schul-
bücher-“): 
 
Haushaltsstelle Bezeichnung Ansatz 2006 
2100 628 4000 3 Projekt Selbstständige Schule Sachkosten   113.450,00 €
2100 631 4000 9 Projekt Selbstständige Schule Schulbücher LFG   27.490,00 €
2150 628 4000 6 Projekt Selbstständige Schule Sachkosten   33.500,00 €
2150 631 4000 1 Projekt Selbstständige Schule Schulbücher LFG   12.010,00 €
2200 628 4000 2 Projekt Selbstständige Schule Sachkosten   33.690,00 €
2200 631 4000 8 Projekt Selbstständige Schule Schulbücher LFG   19.240,00 €
2300 628 4000 1 Projekt Selbstständige Schule Sachkosten   232.550,00 €
2300 631 4000 7 Projekt Selbstständige Schule Schulbücher LFG   150.510,00 €
gesamt 622.440,00 €
 
 
2.2 Vermögenshaushalt: (Beschaffungen „Projekt Selbstständige Schule“): 
 
Haushaltsstelle  Bezeichnung Ansatz 2006 
2100 935 4000 3 Besch, -Projekt Selbstständige Schule-   12.390,00 €
2150 935 4000 6 Besch, -Projekt Selbstständige Schule-   4.110,00 €
2200 935 4000 2 Besch, -Projekt Selbstständige Schule-   4.150,00 €
2300 935 4000 1 Besch, -Projekt Selbstständige Schule-   36.630,00 €
gesamt   57.280,00 €
 
 
2.3 Gesamtmittel ”Selbstständige Schule“ (Verwaltungs- / Vermögenshaushalt) 
 
Verwaltungshaushalt Projekt Selbstständige Schule -Sachkosten-  622.440,00 € 
Vermögenshaushalt Beschaffungen „Projekt Selbstständige Schule“ 57.280,00 € 
gesamt Selbstständige Schule    679.720,00 €
 
Somit stehen im Jahr 2006 insgesamt 679.720,00 € einschließlich der Mittel für den Innova-
tionsfonds / Regionalen Entwicklungsfonds sowie für die Beschaffung der Schulbücher nach 
dem Lernmittelfreiheitsgesetz des Schuljahres 2005/2006 zur Verfügung.   
 
 
3. Zusammensetzung des Schulbudgets 
 
 Aufgrund der erweiterten Zuständigkeiten der „Selbstständigen Schulen“ umfasst das Schul-
budget eine Reihe von Haushaltspositionen. Es beinhaltet folgende Haushaltsmittel: 
 
3.1  "Klassischer Schuletat" 
 
Der damalige Schulausschuss hat erstmals für das Haushaltsjahr 1987 das Grundsystem 
für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Schulen festgelegt. Der Gesamtbetrag je 
Schulform (zusammengesetzt aus der Summe der damaligen gesamten Haushaltsmittel 
der in das System integrierten Haushaltsstellen) wurde zu jeweils einem Drittel als einheit-
licher Sockelbetrag, als Schülerbetrag und als Klassenbetrag aufgeteilt. Diese Beträge

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V/0351/2006 
 
wurden entsprechend der Haushaltsentwicklung seit 1987 fortgeschrieben. Darüber hin-
aus ergaben sich einzelne Modifizierungen bzw. zusätzliche Beträge für Verlagerungen 
oder besondere Einzelfallregelungen aufgrund von parlamentarischen Beschlüssen (z. B. 
für Ganztagsbetrieb, Integrative Erziehung, Folgekosten für „Medienentwicklungsplan“ 
usw.). 
 
Haushaltstechnisch gehören die Mittel für die „Selbstständigen Schulen“ zu den soge-
nannten vorabbudgetierten Positionen. Insoweit wäre es nicht zwingend erforderlich ge-
wesen, hier gegenüber den Beträgen von 2005 analog dem Verfahren bei der „Flexiblen 
Haushaltsführung“ (alle anderen Schulen / Einrichtungen) eine Kürzung vorzunehmen. 
Um jedoch eine Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Schulen im Bereich 
des „klassischen“ Schuletats zu vermeiden, wurden die Veränderungen einschließlich die 
Umsetzung der Konsolidierungsvorgaben an dieser Stelle  entsprechend der Mittelvertei-
lung für alle anderen Schulen vorgenommen.  
 
Für 2006 ergeben sich folgende Hauptbestandteile in der Mittelverteilung: 
 
Schulform Sockelbetrag Betrag je Klasse Betrag je Schüler 
 Grundschulen       1.184,98 €          142,87 €              6,57 € 
 Hauptschulen       3.260,04 €          243,75 €            10,83 € 
 Realschulen       2.888,87 €          172,38 €              6,68 € 
 Gymnasien       6.046,27 €          165,43 €              6,95 € 
 
 
3.1.1 Sport- und Badefahrten bei den Grundschulen 
 
Anders als bei den weiterführenden Schulen (dort sind die Mittel in den Schuletats veran-
schlagt) wird bei den Grundschulen die Bewirtschaftung der Sport- und Badefahrten wei-
terhin durch das Amt für Schule und Weiterbildung vorgenommen. Das Grundprinzip der 
Eigenverantwortlichkeit für diese Fahrten ist weiterhin gegeben. Da in 2005 insgesamt die 
Grundschulen im Bereich der Sport- und Badefahrten nicht alle zur Verfügung gestellten 
Haushaltsmittel benötigt hatten, kann -wie vereinbart- in 2006 für alle ein Betrag von ca. 
9.079,00 € (davon entfallen auf die 5 „Selbstständigen Schulen“ 1.457,68 €) aus den Ein-
sparungen 2005 ausgeschüttet werden. Diese sind in den in der Anlage ausgewiesenen 
Mittelkontingenten der Grundschulen enthalten. 
 
3.1.2 Ganztagsschulen / Sondermittel 
 
Für die Selbstständigen Schulen, die offiziell als Ganztagsschulen (Wartburgschule und 
Waldschule Kinderhaus) geführt werden, sind Ganztagszuschläge in Höhe von insgesamt  
4.540,34 € in den Mittelkontingenten der Schulen enthalten. 
 
3.1.3 Integrative- / sonderpädagogische Förderung an Grundschulen 
 
Seit dem Schuljahr 1995/96 werden an verschiedenen Grundschulen (u.a. Norbertschule 
und Wartburgschule) sonderpädagogische Fördergruppen bzw. Integrative Klassen ange-
boten. Hier für werden insgesamt   3.402,88 € in den Schuletats bereitgestellt. 
 
3.1.4 Versicherung in eigener Regie 
 
Seit 1989 besteht für die Schulen die „Versicherung in eigener Regie“, durch die zeitnah 
Lehrmitteldiebstähle reguliert werden können. Der Versicherungsfonds (ca. 31.000,00 €) 
orientiert sich jeweils am Schadensverlauf des Vorjahres. Bewegte sich dieser bis ein-
schließlich 1999 immer unter der Versicherungssumme, so überschritt die Schadensent-
wicklung im Jahr 2000 erstmalig diesen Betrag. Dies führte für 2001 zu einer Versiche-

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rungsprämie von rund 136 % und für 2002 zu einer  Versicherungsprämie von ca. 193 %. 
Bedingt durch verschiedene Kostendämpfungsmaßnahmen und einen geringeren Scha-
densverlauf ist seitdem das Schadensvolumen wieder rückläufig. Für 2006 ergibt sich ei-
ne Jahresprämie in Höhe von ca. 16 %. 
 
3.1.5 Folgekosten Medi enentwicklungsplan 
 
Der Medienentwicklungsplan wird seit 2003 für die städtischen Schulen sukzessive um-
gesetzt. Dies hat zur Folge, dass die in den Schuletats enthaltenen Folgekosten für den 
EDV-Bereich bei diesen Schulen neu strukturiert wurden. Als Konsequenz hieraus entfal-
len bei diesen Schulen die bisherigen Positionen 
• Kosten für „KM-Rechner“ 
• Folgekosten EDV-Sekretariate 
• Folgekosten „Neue Technologien“ 
• Wartungskosten „Neue Technologien“ 
sowie die -nicht im Schuletat enthaltenen- separaten Sondermittel für „Neue Technolo-
gien“ bei den weiterführenden Schulen.  
 
Neben den im Rahmen des Medienentwicklungsplanes bereit gestellten laufenden Mitteln 
wird im Schuletat neu eine Position „Folgekosten Medienentwicklungsplan“ (zur Abde-
ckung der Kosten für Verbrauchsmaterialien, Ergänzungsbeschaffungen außerhalb des 
Medienentwicklungsplanes, Software usw.) geschaffen. Hierfür wird in 2006 den bereits 
ausgestatteten Schulen weiterhin ein Sockelbetrag in Höhe von 1.000,00 € (Primarstufen-
schulen) bzw. 2.000,00 € (Sekundarstufenschulen) zuzüglich einheitlich 7,50 € (Vorjahr = 
10,00 €) je Schüler/in zur Verfügung gestellt. 
 
3.1.6 Pauschalen für besondere Zwecke  
 
Neben den vorgenannten Positionen sind (zum Teil nur bei einzelnen Schulen oder  
Schulformen) Pauschalen für  
• Gebühren für Radio- und Fernsehempfangsgeräte (GEZ - Gebühren) 
• Nutzungskosten der städtischen Druckerei 
• Folge- und Wartungskosten für „Neue Technologien / Medienentwicklungsplan“ 
• die Beschaffung von Büromaterial 
• die Beschaffung von Zeugnissen, Klassenbüchern und Vordrucken  
• Busfahrten (Sport-, Bade- oder Sonderfahrten) 
• die Wartung der Sprachlehranlagen 
Bestandteile der Mittelkontingente. Hinzu kommen im Einzelfall schulspezifische Beträge, 
mit denen besondere Situationen mitfinanziert werden. 
 
3.2 "Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz (LFG)" 
 
Neben dem unter 3.1 genannten Schuletat werden die Mittel für die Beschaffung der 
Schulbücher nach dem LFG in die Schulbudgets mit einbezogen. Auf der Grundlage 
• der vom Land NW festgelegten Durchschnittsbeträge  
• der Schülerzahl 15.10.2005  
• den bisher bereitgestellten Mitteln für besonders zu berücksichtigende Personengrup-
pen nach dem LFG 
• der den Schulen zugewiesenen Rabattierung im Rahmen des Ergebnisses der EG-
weiten Schulbuchausschreibung 
werden den Schulen die in der Anlage ausgewiesenen Beträge zur Verfügung gestellt. 
Hierbei handelt es sich um vorläufige Beträge. Orientiert an der tatsächlichen Schüler-
zahlentwicklung wird noch eine genaue Abrechnung vorgenommen. Diese Beträge unter-
liegen nicht der Kürzung im Rahmen der Konsolidierung.

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V/0351/2006 
 
3.3 "Pauschale" 
 
Zur Abdeckung besonderer Bedarfe im Zusammenhang mit Entwicklungsvorhaben der 
"Selbstständigen Schulen" und zur teilweisen Abdeckung des reduzierten Schuletats wird 
den Schulen eine jährliche Pauschale in Höhe von 2.750,- € zuzüglich 10,25 € je Schü-
ler/in zur Verfügung gestellt. Diese Beträge unterliegen nicht der Kürzung im Rahmen der 
Konsolidierung. Die auf die einzelnen Schulen entfallenden Beträge sind aus der Anlage 
ersichtlich. 
 
 
4. Gesamtübersicht der Haushaltsmittel  
 
Die auf die einzelnen Schulen entfallenden Haushaltsmittel -differenziert nach den einzelnen 
Budgetbestandteilen- sind in der Anlage dargestellt. 
 
Insgesamt verteilen sich die Schulbudgetmittel wie folgt auf die unterschiedlichen Schulfor-
men: 
 
Schulform gesamt Klassen Betrag / Klasse Schüler Betrag / Schüler/in
Grundschulen  111.691,78 € 68 1.642,53 € 1.607 69,50 €
Hauptschule     45.075,14 € 14 3.219,65 € 330 136,59 €
Realschule    47.469,31 € 19 2.498,38 € 556 85,38 €
Gymnasien  387.315,18 € 186 2.082,34 € 4.692 82,55 €
Insgesamt 591.551,41 € 287 2.061,15 € 7.185 82,33 €
 
Hinweis: Bei den Beträgen „je Klasse“ bzw. „je Schüler“ handelt es sich lediglich um den rechnerischen 
Durchschnitt. 
 
 
5. Bewirtschaftung  über Schulgirokonten  
 
Die Mittelbewirtschaftung erfolgt seit Mai 2003 über für die Schulen eingerichtete Schulgiro-
konten. Durch verschiedene Unterstützungsangebote wie z.B. Vor-Ort-Gespräche, Fortbil-
dungen und Workshops, Hotline, EDV-Unterstützung und Beratung wurden die Schulen in 
die Lage versetzt, die Bewirtschaftung und die erforderlichen Buchungen selbst vorzuneh-
men.  
 
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden den Schulen in 4 Raten (15.01. = 20 %, 15.04. 
= 25 %; 15.07. = 35 % und 15.10. = 20 % des Mittelkontingents) überwiesen; halbjährlich ist 
ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Hierdurch wird dem Wunsch der Schulen auf ein 
vereinfachtes Abrechnungs- und Bewirtschaftungsverfahren entsprochen und ein weiterer 
Schritt zur Selbstständigkeit -der perspektivisch auch auf andere Schulen ausgeweitet wer-
den soll- vorgenommen. 
 
Darüber hinaus erfolgt auch die Bewirtschaftung der vom Land NW  bereit gestellten Mittel 
für Fortbildung bzw. „kapitalisierte Stellen“ über das Schulgirokonto. 
 
 
6. Innovations- / Regionaler Entwicklungsfonds  
 
In den für das Projekt „Selbstständige Schule“ bereit gestellten Haushaltsmitteln sind auch 
die Gesamtmittel für den sogenannten „Regionalen Entwicklungsfonds“ oder Innovations-
fonds enthalten. Sie belaufen sich auf insgesamt 60.000,- €. Das Land NW und die Stadt 
Münster stellen jeweils je Schule jährlich 2.500,- € hierfür zur Verfügung. Diese Mittel werden 
nicht den einzelnen Schulen zugewiesen, sondern durch die Regionale Steuergruppe zentral

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V/0351/2006 
 
verwaltet bzw. für schulformübergreifende Aufgaben (z.B. Fortbildungen schulischer Steuer-
gruppen) genutzt.  
 
 
Der Fachausschuss wird regelmäßig nach Etatverabschiedung über die nach dem festgelegten 
Berechnungssystem errechneten Mittelkontingente der „Selbstständigen Schulen“ informiert. Die 
vorgenannten Haushaltsmittel, über welche die Schulen bereits in Kenntnis gesetzt wurden, ste-
hen für das Jahr 2006  unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Etats 2006 der Stadt Münster 
durch die Bezirksregierung zur Bewirtschaftung im Rahmen der „Flexiblen Haushaltsführung“ zur 
Verfügung. 
  
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

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ANLAGE 
 
 
Grundschulen  Kl. Sch Schuletat Pauschale LFG insgesamt 
Ludgerusschule Hiltrup 18 464    12.798,54 €      7.506,00 €      7.266,24 €    27.570,78 € 
Norbertschule 12 248      9.242,56 €      5.292,00 €      4.362,32 €    18.896,88 € 
Paul-Schneider-Schule 10 228      7.650,36 €      5.087,00 €      3.499,80 €    16.237,16 € 
Wartburggrundschule 14 334    15.600,38 €      6.173,50 €      5.133,58 €    26.907,46 € 
Mosaikschule 14 333    10.375,13 €      6.163,25 €      5.541,12 €    22.079,50 € 
Grundschulen gesamt 68 1.607    55.666,97 €    30.221,75 €    25.803,06 €  111.691,78 € 
Waldschule Kinderhaus 14 330    28.036,14 €      6.132,50 €    10.906,50 €    45.075,14 € 
Realschule Wolbeck 19 556    20.533,31 €      8.449,00 €    18.487,00 €    47.469,31 € 
Annette-v.-Droste-
Hülshoff-Gym. 
47 1.173    50.998,06 €    14.773,25 €    37.360,05 €  103.131,36 € 
Gymasium Paulinum 28 732    27.117,70 €    10.253,00 €    23.497,20 €    60.867,90 € 
Gymasium Wolbeck 39 989    34.030,14 €    12.887,25 €    31.262,29 €    78.179,68 € 
Immanuel-Kant-
Gymnasium 
37 931    32.965,94 €    12.292,75 €    29.373,05 €    74.631,74 € 
Wilhelm-Hittorf-
Gymnasium 
35 867    31.089,07 €    11.636,75 €    27.778,68 €    70.504,50 €
Gymnasien gesamt 186 4.692  176.200,91 €    61.843,00 €  149.271,27 €  387.315,18 € 
insgesamt 287 7.185  280.437,33 €  106.646,25 €  204.467,83 €  591.551,41 €

Beratungsverlauf (1)

23.05.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 14

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0351/2006
Typ
Vorlage
Datum
04.05.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37