V/0351/2006
Ausführung des Haushaltsplanes 2006, Mittelverteilung "Selbstständige Schulen"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
16176 Zeichen
V/0351/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Ausführung des Haushaltsplanes 2006; Mittelverteilung "Selbstständige Schulen" Beratungsfolge 23.05.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: 1. Vorbemerkungen: Üblicherweise wird im Rahmen einer Mittelver teilungsvorlage über die Schuletats aller städti- schen Schulen und Einrichtungen berichtet. Da seit dem Jahresbeginn 2003 die Bewirtschaf- tung der Schulbudgets der "Selbstständigen Schulen" anders geregelt wird, ist eine getrenn- te Darstellung sinnvoll. Über die Mittelverteilung der nicht „Selbstständigen Schulen“ wird mit der zeitgleich vorgelegten Vorlage "Mittelverteilung Schulen / Amt für Schule und Weiterbil- dung“ (V/0352/2006 informiert. Hierin sind auch die zentralen Beschaffungen des Amtes für Schule und Weiterbildung für die „Selbstständigen Schulen“ mit eingebunden, da eine Diffe- renzierung hierbei weder sinnvoll noch praktikabel ist. Über die spezielle Mittelbereitstellung der Schulbudgets für die „Selbstständigen Schulen“ wird mit dieser Vorlage berichtet. 2. Haushaltsmittel für „Selbstständige Schulen" Den „Selbstständigen Schulen“ werden Haushaltsmittel zur selbstständigen Bewirtschaftung zur Finanzierung von Sachkosten und sonstigen schulischen Aufgaben zur Verfügung ge- stellt. Dieses Verfahren basiert dem Grunde nach auch auf dem Mittelverteilungssystem für alle Schulen, wurde jedoch speziell für die „Selbstständigen Schulen“ unter Berücksichtigung des besonderen Modellversuchsprofils weiterentwickelt. Für den Anteil „Schuletat“ ergeben sich die gleichen Kürzungsgrundlagen und -quoten wie für die Grund-, Haupt- und Realschu- len bzw. Gymnasien (siehe hierzu auch Vorlage V/0352/2006 ) . Die anderen Bestandteile des Schulbudgets (Pauschale für Entwicklungsvorhaben und Mittel für Schulbücher) werden nicht gekürzt. Vorlagen-Nr.: V/0351/2006 Auskunft erteilt: Frau Sieme Herr Müller Ruf: 492 40 62 492 40 33 E-Mail: SiemeCh@stadt-muenster.de MuellerHt@stadt-muenster.de Datum: 04.05.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0351/2006 Die Haushaltsmittel, die den Schulen und Einrichtungen zur eigenverantwortlichen Bewirt- schaftung im Rahmen des Schulbudgets (d.h. "klassischer Schuletat", Mittel für die Schulbü- cher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz und der Innovationspauschale des Schulträgers) zur Verfügung gestellt werden sowie die Mittel des Innovationsfonds sind im Haushaltsjahr 2006 bei nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen veranschlagt: 2.1 Verwaltungshaushalt („Projekt Selbstst ändige Schule -Sachkosten bzw. Schul- bücher-“): Haushaltsstelle Bezeichnung Ansatz 2006 2100 628 4000 3 Projekt Selbstständige Schule Sachkosten 113.450,00 € 2100 631 4000 9 Projekt Selbstständige Schule Schulbücher LFG 27.490,00 € 2150 628 4000 6 Projekt Selbstständige Schule Sachkosten 33.500,00 € 2150 631 4000 1 Projekt Selbstständige Schule Schulbücher LFG 12.010,00 € 2200 628 4000 2 Projekt Selbstständige Schule Sachkosten 33.690,00 € 2200 631 4000 8 Projekt Selbstständige Schule Schulbücher LFG 19.240,00 € 2300 628 4000 1 Projekt Selbstständige Schule Sachkosten 232.550,00 € 2300 631 4000 7 Projekt Selbstständige Schule Schulbücher LFG 150.510,00 € gesamt 622.440,00 € 2.2 Vermögenshaushalt: (Beschaffungen „Projekt Selbstständige Schule“): Haushaltsstelle Bezeichnung Ansatz 2006 2100 935 4000 3 Besch, -Projekt Selbstständige Schule- 12.390,00 € 2150 935 4000 6 Besch, -Projekt Selbstständige Schule- 4.110,00 € 2200 935 4000 2 Besch, -Projekt Selbstständige Schule- 4.150,00 € 2300 935 4000 1 Besch, -Projekt Selbstständige Schule- 36.630,00 € gesamt 57.280,00 € 2.3 Gesamtmittel ”Selbstständige Schule“ (Verwaltungs- / Vermögenshaushalt) Verwaltungshaushalt Projekt Selbstständige Schule -Sachkosten- 622.440,00 € Vermögenshaushalt Beschaffungen „Projekt Selbstständige Schule“ 57.280,00 € gesamt Selbstständige Schule 679.720,00 € Somit stehen im Jahr 2006 insgesamt 679.720,00 € einschließlich der Mittel für den Innova- tionsfonds / Regionalen Entwicklungsfonds sowie für die Beschaffung der Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz des Schuljahres 2005/2006 zur Verfügung. 3. Zusammensetzung des Schulbudgets Aufgrund der erweiterten Zuständigkeiten der „Selbstständigen Schulen“ umfasst das Schul- budget eine Reihe von Haushaltspositionen. Es beinhaltet folgende Haushaltsmittel: 3.1 "Klassischer Schuletat" Der damalige Schulausschuss hat erstmals für das Haushaltsjahr 1987 das Grundsystem für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Schulen festgelegt. Der Gesamtbetrag je Schulform (zusammengesetzt aus der Summe der damaligen gesamten Haushaltsmittel der in das System integrierten Haushaltsstellen) wurde zu jeweils einem Drittel als einheit- licher Sockelbetrag, als Schülerbetrag und als Klassenbetrag aufgeteilt. Diese Beträge 3 V/0351/2006 wurden entsprechend der Haushaltsentwicklung seit 1987 fortgeschrieben. Darüber hin- aus ergaben sich einzelne Modifizierungen bzw. zusätzliche Beträge für Verlagerungen oder besondere Einzelfallregelungen aufgrund von parlamentarischen Beschlüssen (z. B. für Ganztagsbetrieb, Integrative Erziehung, Folgekosten für „Medienentwicklungsplan“ usw.). Haushaltstechnisch gehören die Mittel für die „Selbstständigen Schulen“ zu den soge- nannten vorabbudgetierten Positionen. Insoweit wäre es nicht zwingend erforderlich ge- wesen, hier gegenüber den Beträgen von 2005 analog dem Verfahren bei der „Flexiblen Haushaltsführung“ (alle anderen Schulen / Einrichtungen) eine Kürzung vorzunehmen. Um jedoch eine Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Schulen im Bereich des „klassischen“ Schuletats zu vermeiden, wurden die Veränderungen einschließlich die Umsetzung der Konsolidierungsvorgaben an dieser Stelle entsprechend der Mittelvertei- lung für alle anderen Schulen vorgenommen. Für 2006 ergeben sich folgende Hauptbestandteile in der Mittelverteilung: Schulform Sockelbetrag Betrag je Klasse Betrag je Schüler Grundschulen 1.184,98 € 142,87 € 6,57 € Hauptschulen 3.260,04 € 243,75 € 10,83 € Realschulen 2.888,87 € 172,38 € 6,68 € Gymnasien 6.046,27 € 165,43 € 6,95 € 3.1.1 Sport- und Badefahrten bei den Grundschulen Anders als bei den weiterführenden Schulen (dort sind die Mittel in den Schuletats veran- schlagt) wird bei den Grundschulen die Bewirtschaftung der Sport- und Badefahrten wei- terhin durch das Amt für Schule und Weiterbildung vorgenommen. Das Grundprinzip der Eigenverantwortlichkeit für diese Fahrten ist weiterhin gegeben. Da in 2005 insgesamt die Grundschulen im Bereich der Sport- und Badefahrten nicht alle zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel benötigt hatten, kann -wie vereinbart- in 2006 für alle ein Betrag von ca. 9.079,00 € (davon entfallen auf die 5 „Selbstständigen Schulen“ 1.457,68 €) aus den Ein- sparungen 2005 ausgeschüttet werden. Diese sind in den in der Anlage ausgewiesenen Mittelkontingenten der Grundschulen enthalten. 3.1.2 Ganztagsschulen / Sondermittel Für die Selbstständigen Schulen, die offiziell als Ganztagsschulen (Wartburgschule und Waldschule Kinderhaus) geführt werden, sind Ganztagszuschläge in Höhe von insgesamt 4.540,34 € in den Mittelkontingenten der Schulen enthalten. 3.1.3 Integrative- / sonderpädagogische Förderung an Grundschulen Seit dem Schuljahr 1995/96 werden an verschiedenen Grundschulen (u.a. Norbertschule und Wartburgschule) sonderpädagogische Fördergruppen bzw. Integrative Klassen ange- boten. Hier für werden insgesamt 3.402,88 € in den Schuletats bereitgestellt. 3.1.4 Versicherung in eigener Regie Seit 1989 besteht für die Schulen die „Versicherung in eigener Regie“, durch die zeitnah Lehrmitteldiebstähle reguliert werden können. Der Versicherungsfonds (ca. 31.000,00 €) orientiert sich jeweils am Schadensverlauf des Vorjahres. Bewegte sich dieser bis ein- schließlich 1999 immer unter der Versicherungssumme, so überschritt die Schadensent- wicklung im Jahr 2000 erstmalig diesen Betrag. Dies führte für 2001 zu einer Versiche- 4 V/0351/2006 rungsprämie von rund 136 % und für 2002 zu einer Versicherungsprämie von ca. 193 %. Bedingt durch verschiedene Kostendämpfungsmaßnahmen und einen geringeren Scha- densverlauf ist seitdem das Schadensvolumen wieder rückläufig. Für 2006 ergibt sich ei- ne Jahresprämie in Höhe von ca. 16 %. 3.1.5 Folgekosten Medi enentwicklungsplan Der Medienentwicklungsplan wird seit 2003 für die städtischen Schulen sukzessive um- gesetzt. Dies hat zur Folge, dass die in den Schuletats enthaltenen Folgekosten für den EDV-Bereich bei diesen Schulen neu strukturiert wurden. Als Konsequenz hieraus entfal- len bei diesen Schulen die bisherigen Positionen • Kosten für „KM-Rechner“ • Folgekosten EDV-Sekretariate • Folgekosten „Neue Technologien“ • Wartungskosten „Neue Technologien“ sowie die -nicht im Schuletat enthaltenen- separaten Sondermittel für „Neue Technolo- gien“ bei den weiterführenden Schulen. Neben den im Rahmen des Medienentwicklungsplanes bereit gestellten laufenden Mitteln wird im Schuletat neu eine Position „Folgekosten Medienentwicklungsplan“ (zur Abde- ckung der Kosten für Verbrauchsmaterialien, Ergänzungsbeschaffungen außerhalb des Medienentwicklungsplanes, Software usw.) geschaffen. Hierfür wird in 2006 den bereits ausgestatteten Schulen weiterhin ein Sockelbetrag in Höhe von 1.000,00 € (Primarstufen- schulen) bzw. 2.000,00 € (Sekundarstufenschulen) zuzüglich einheitlich 7,50 € (Vorjahr = 10,00 €) je Schüler/in zur Verfügung gestellt. 3.1.6 Pauschalen für besondere Zwecke Neben den vorgenannten Positionen sind (zum Teil nur bei einzelnen Schulen oder Schulformen) Pauschalen für • Gebühren für Radio- und Fernsehempfangsgeräte (GEZ - Gebühren) • Nutzungskosten der städtischen Druckerei • Folge- und Wartungskosten für „Neue Technologien / Medienentwicklungsplan“ • die Beschaffung von Büromaterial • die Beschaffung von Zeugnissen, Klassenbüchern und Vordrucken • Busfahrten (Sport-, Bade- oder Sonderfahrten) • die Wartung der Sprachlehranlagen Bestandteile der Mittelkontingente. Hinzu kommen im Einzelfall schulspezifische Beträge, mit denen besondere Situationen mitfinanziert werden. 3.2 "Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz (LFG)" Neben dem unter 3.1 genannten Schuletat werden die Mittel für die Beschaffung der Schulbücher nach dem LFG in die Schulbudgets mit einbezogen. Auf der Grundlage • der vom Land NW festgelegten Durchschnittsbeträge • der Schülerzahl 15.10.2005 • den bisher bereitgestellten Mitteln für besonders zu berücksichtigende Personengrup- pen nach dem LFG • der den Schulen zugewiesenen Rabattierung im Rahmen des Ergebnisses der EG- weiten Schulbuchausschreibung werden den Schulen die in der Anlage ausgewiesenen Beträge zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um vorläufige Beträge. Orientiert an der tatsächlichen Schüler- zahlentwicklung wird noch eine genaue Abrechnung vorgenommen. Diese Beträge unter- liegen nicht der Kürzung im Rahmen der Konsolidierung. 5 V/0351/2006 3.3 "Pauschale" Zur Abdeckung besonderer Bedarfe im Zusammenhang mit Entwicklungsvorhaben der "Selbstständigen Schulen" und zur teilweisen Abdeckung des reduzierten Schuletats wird den Schulen eine jährliche Pauschale in Höhe von 2.750,- € zuzüglich 10,25 € je Schü- ler/in zur Verfügung gestellt. Diese Beträge unterliegen nicht der Kürzung im Rahmen der Konsolidierung. Die auf die einzelnen Schulen entfallenden Beträge sind aus der Anlage ersichtlich. 4. Gesamtübersicht der Haushaltsmittel Die auf die einzelnen Schulen entfallenden Haushaltsmittel -differenziert nach den einzelnen Budgetbestandteilen- sind in der Anlage dargestellt. Insgesamt verteilen sich die Schulbudgetmittel wie folgt auf die unterschiedlichen Schulfor- men: Schulform gesamt Klassen Betrag / Klasse Schüler Betrag / Schüler/in Grundschulen 111.691,78 € 68 1.642,53 € 1.607 69,50 € Hauptschule 45.075,14 € 14 3.219,65 € 330 136,59 € Realschule 47.469,31 € 19 2.498,38 € 556 85,38 € Gymnasien 387.315,18 € 186 2.082,34 € 4.692 82,55 € Insgesamt 591.551,41 € 287 2.061,15 € 7.185 82,33 € Hinweis: Bei den Beträgen „je Klasse“ bzw. „je Schüler“ handelt es sich lediglich um den rechnerischen Durchschnitt. 5. Bewirtschaftung über Schulgirokonten Die Mittelbewirtschaftung erfolgt seit Mai 2003 über für die Schulen eingerichtete Schulgiro- konten. Durch verschiedene Unterstützungsangebote wie z.B. Vor-Ort-Gespräche, Fortbil- dungen und Workshops, Hotline, EDV-Unterstützung und Beratung wurden die Schulen in die Lage versetzt, die Bewirtschaftung und die erforderlichen Buchungen selbst vorzuneh- men. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden den Schulen in 4 Raten (15.01. = 20 %, 15.04. = 25 %; 15.07. = 35 % und 15.10. = 20 % des Mittelkontingents) überwiesen; halbjährlich ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Hierdurch wird dem Wunsch der Schulen auf ein vereinfachtes Abrechnungs- und Bewirtschaftungsverfahren entsprochen und ein weiterer Schritt zur Selbstständigkeit -der perspektivisch auch auf andere Schulen ausgeweitet wer- den soll- vorgenommen. Darüber hinaus erfolgt auch die Bewirtschaftung der vom Land NW bereit gestellten Mittel für Fortbildung bzw. „kapitalisierte Stellen“ über das Schulgirokonto. 6. Innovations- / Regionaler Entwicklungsfonds In den für das Projekt „Selbstständige Schule“ bereit gestellten Haushaltsmitteln sind auch die Gesamtmittel für den sogenannten „Regionalen Entwicklungsfonds“ oder Innovations- fonds enthalten. Sie belaufen sich auf insgesamt 60.000,- €. Das Land NW und die Stadt Münster stellen jeweils je Schule jährlich 2.500,- € hierfür zur Verfügung. Diese Mittel werden nicht den einzelnen Schulen zugewiesen, sondern durch die Regionale Steuergruppe zentral 6 V/0351/2006 verwaltet bzw. für schulformübergreifende Aufgaben (z.B. Fortbildungen schulischer Steuer- gruppen) genutzt. Der Fachausschuss wird regelmäßig nach Etatverabschiedung über die nach dem festgelegten Berechnungssystem errechneten Mittelkontingente der „Selbstständigen Schulen“ informiert. Die vorgenannten Haushaltsmittel, über welche die Schulen bereits in Kenntnis gesetzt wurden, ste- hen für das Jahr 2006 unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Etats 2006 der Stadt Münster durch die Bezirksregierung zur Bewirtschaftung im Rahmen der „Flexiblen Haushaltsführung“ zur Verfügung. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin 7 V/0351/2006 ANLAGE Grundschulen Kl. Sch Schuletat Pauschale LFG insgesamt Ludgerusschule Hiltrup 18 464 12.798,54 € 7.506,00 € 7.266,24 € 27.570,78 € Norbertschule 12 248 9.242,56 € 5.292,00 € 4.362,32 € 18.896,88 € Paul-Schneider-Schule 10 228 7.650,36 € 5.087,00 € 3.499,80 € 16.237,16 € Wartburggrundschule 14 334 15.600,38 € 6.173,50 € 5.133,58 € 26.907,46 € Mosaikschule 14 333 10.375,13 € 6.163,25 € 5.541,12 € 22.079,50 € Grundschulen gesamt 68 1.607 55.666,97 € 30.221,75 € 25.803,06 € 111.691,78 € Waldschule Kinderhaus 14 330 28.036,14 € 6.132,50 € 10.906,50 € 45.075,14 € Realschule Wolbeck 19 556 20.533,31 € 8.449,00 € 18.487,00 € 47.469,31 € Annette-v.-Droste- Hülshoff-Gym. 47 1.173 50.998,06 € 14.773,25 € 37.360,05 € 103.131,36 € Gymasium Paulinum 28 732 27.117,70 € 10.253,00 € 23.497,20 € 60.867,90 € Gymasium Wolbeck 39 989 34.030,14 € 12.887,25 € 31.262,29 € 78.179,68 € Immanuel-Kant- Gymnasium 37 931 32.965,94 € 12.292,75 € 29.373,05 € 74.631,74 € Wilhelm-Hittorf- Gymnasium 35 867 31.089,07 € 11.636,75 € 27.778,68 € 70.504,50 € Gymnasien gesamt 186 4.692 176.200,91 € 61.843,00 € 149.271,27 € 387.315,18 € insgesamt 287 7.185 280.437,33 € 106.646,25 € 204.467,83 € 591.551,41 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 14
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0351/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 04.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37