Mandari Insight

2132/2018

Kostensteigerung bei Großprojekten

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 13.09.2019

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 18.09.2018, TOP 4.1

Anlage

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Ansehen

Anlage 3-Auszug Rat 05.07.18

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Ansehen

Anlage 2

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Anlage 1

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Ansehen

Anlage

4863 Zeichen

[*„Kostensicherheit bei Bauprojekten – Bessere Voraussetzungen durch die DIN 276-1“, Ingeborg Dusatko, Wolfdietrich 
Kalusche, Lehrstuhl Planungs- und Bauökonomie BTU Cottbus] 
 
 
 
 
Erläuterungen zur Abgrenzung des Begriffes Kostensteigerung von der Spezifizierung des Projektvolumens auf 
Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes 
 
In der Anfrage wird unterschieden zwischen „geplanten“ und „durchgeführten“ Großprojekten . Diese differen-
zierte Sichtweise entspricht den unterschiedlichen Stadien von Planung und Umsetzung, die ein Großprojekt 
von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführung durchläuft. In der Honorarordnung für Architekten - und Inge-
nieurleistungen (HOAI) wird bereits der Prozess der Planung in verschiedene Leistungsphasen (LPH) aufgeteilt. 
Sowohl die Objektplanungen (Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke  und 
Verkehrsanlagen), als auch die Fachplanungen (Leistungsbilder Tragwerksplanung – nur bis LPH 6 -, Techni-
sche Ausrüstung) bauen nach den Leistungsbildern der HOAI auf folgende Leistungsphasen auf:   
LPH 
nach 
HOAI 
Inhalt  Stand Kosten-
entwicklung 
Gerichtlich anerkannte Tole-
ranz in der Kostenentwicklung 
1 Grundlagenermittlung Vorvertragliche 
Kostenschätzung 
+- 40 % 
2 Vorplanung Kostenschätzung +- 30 % 
3 Entwurfsplanung Kostenberech-
nung 
+- 20 % 
4 Genehmigungsplanung   
5 Ausführungsplanung   
6  Vorbereitung der Vergabe Kostenanschlag +- 10 % 
7 Mitwirkung bei der Vergabe Kostenanschlag  
8 Bauoberleitung bzw. Objektüber-
wachung, Bauüberwachung und 
Dokumentation 
Kostenfeststel-
lung 
0 % 
9 Objektbetreuung   
 
Je weiter die Planung voranschreitet, desto größer werden die Anforderungen an die Kostenprognose: „Im 
Rahmen der vom Architekten zu erbringenden Grundleistungen werden an den Genauigkeitsgrad von Koste n-
ermittlungen mit zunehmendem Planungsfortschritt größere Anforderungen gestellt. In der Fachliteratur und den 
bisher zu diesem Thema ergangenen Gerichtsurteilen werden die Gren zlinien der Toleranzbereiche wie folgt [in 
obiger Tabelle] definiert […].“*: 
 
Um die Planung von Großprojekten überhaupt aufnehmen zu können, wird vorab ein Kostenvoranschlag für den 
Haushaltsplan benötigt. Dieser erfolgt in der Regel auf der Basis einer groben Schätzung, die in diesem frühen 
Stadium noch mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet ist und gar nicht genau sein kann. Es handelt sich dabei 
um einen prognostizierten Kostenorientierungswert. Detailinformationen verdichten sich erst im Laufe der 
Grundlagenermittlung, der Vor- und  der Entwurfsplanung. Dementsprechend muss das finanzielle Projektvol u-
men immer wieder dem Stand der Planung angepasst werden. Die oben dargestellte Spannbreite gerichtlich 
anerkannter Abweichungen wird in der Fachliteratur wie folgt abgebildet: 
 
 
Anlage

2 
 
Abb.: KOCHENDÖRFER, Bau-Projekt-Management, 2010, S. 150 
 
Für ein Großprojekt muss also mindestens die Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) abgeschlossen sein, 
um eine gesicherte Kostenberechnung vornehmen zu können. Erst diese Kostenberechnung ist Grundlage für 
eine Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Darauf aufbauend wird der jeweilige Ba ubeschluss dem 
Rat zur Entscheidung vorgelegt. Wie oben dargelegt, erkennen Gerichte selbst nach abgeschlossener Kosten-
berechnung Schwankungen des Projektvolumens von plus/minus 20 % an.  
 
Es ist somit dem regulären Planungsprozess geschuldet, dass sich das Projektvolumen während der Leis-
tungsphasen 1 bis 3 mit fortschreitender und erweiterter Planung auf Basis des ursprünglich prognostizierten 
Kostenorientierungswertes spezifiziert. Daher kann als Grundlage für eine nachträgliche Beurteilung der Ko s-
tenentwicklung aus dem Gebot der Sachlichkeit heraus nur die Kostenberechnung als Basis des Baubeschlu s-
ses verwendet werden. Erst ab diesem Zeitpunkt (Baubeschluss inklusive Kostenberechnung) kann von einer 
Kostensteigerung gesprochen werden. 
 
Auch nach dem Baubeschluss können sich unvermeidbare Mehrkosten ergeben. Bei den Großsanierungen der 
Bestandsbauwerke des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, wie aktuell bei den Sanierungen der 
Rheinbrücken, werden häufig erst während der Bauarbeiten vorab nicht erkennbare Sanierungserfordernisse 
festgestellt. Diese sind aufgrund des Alters der Bauwerke und auf Grundlage der alten Bauwerksbestands pläne 
bzw. -bücher trotz sorgfältigster Planung im Vorfeld oft nicht ersichtlich und damit auch nicht kalkulierbar.  
 
Zusätzlich muss die lange Dauer der Umsetzung vieler Großprojekte berücksichtigt werden. Das statistische 
Bundesamt hat - je nachdem, ob es sich um eine Tiefbau- oder Hochbaumaßnahme handelt - eine Steigerung 
der Baupreisindizes von rd. 4,0 bis 5,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (Vergleich Wert im ersten Quar-
tal 2018 mit Wert im ersten Quartal 2017) errechnet.

Anlage 3-Auszug Rat 05.07.18

565 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 09.07.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 40. Sitzung des Rates vom 
05.07.2018 
öffentlich 
4.1 Anfrage der Fraktion Die Linke. betreffend "Kostensteigerungen bei 
Großprojekten" 
AN/0574/2018 
Antwort der Verwaltung vom 05.07.2018 
2132/2018 
Hierzu liegt eine Antwort der Verwaltung vor. 
Herr Detjen bittet, die Antwort auch als Mitteilung dem Rechnungsprüfungsaus-
schuss und dem Bauausschuss vorzulegen.

Anlage 2

13744 Zeichen

Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten  innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau,  Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau
Maßnahme Erste 
Grobkostenschätzung in 
der Planungsphase 
(prognostizierter 
Kostenorientierungs-
wert) in €
Spezifizierung des 
Projektvolumens 
aufgrund 
fortschreitender 
und erweiterter 
Planung in € 
Fortgeschriebener 
prognostizierter 
Kostenorientierungswe
rt in €
Leistungsp
hase
Ursache und Anmerkungen
Straßentunnel 
Rheinuferstraße 12.000.000 0 12.000.00 0
Die Ertüchtigung des Straßentunnels Rheinuferstraße ist frühestens ab 2019 
geplant. 
Straßentunnel 
Herkulesstraße 10.170.000 16.748.000 26.918.000 3
Die genannten Kosten entsprechen ersten Grobkostenschätzungen, die sich 
mit fortschreitender Planung konkretisieren. Es sind noch keine 
Baubeschlüsse gefasst worden.
Stadtbahn Rhein-Sieg,
Bauabschnitt Zündorf 
Ranzeler Straße 11.160.000 -60.000 11.100.000 1
Die Maßnahme wurde 2002 im Rahmen einer Prioritätenliste aufgeführt und 
vom Rat beschlossen. Es gibt keinen konkreten Baubeschluss, die Kosten 
basieren auf einer Kostenschätzung.
Einbau von trockenen 
Löschwasserleitungen in 
Stadtbahntunneln
15.844.000 -12.334.000 3.510.000 3
Der Rat der Stadt Köln hat am 14.02.2017 die Änderung des 
Grundsatzbeschlusses vom 15.05.2001 sowie die Änderung des erweiterten 
Baubeschlusses vom 10.09.2009 beschlossen und verzichtet auf eine 
Ausstattung der Stadtbahntunnel mit trockenen Löschwasserleitungen. Der 
Einbau von trockenen Löschwasserleitungen sowie deren Einspeise- und 
Entnahmestellen in den Haltestellen wird fortgeführt. Durch den 
Ratsbeschluss werden die ursprünglich geplanten Mittel für die Ausstattung 
der Stadtbahntunnel nicht benötigt. Es besteht ein Bedarf an Mitteln für die 
Ausstattung der Haltestellen. Die Kosten für den Einbau von trockenen 
Löschwasserleitungen sowie deren Einspeise- und Entnahmestellen in den 
Haltestellen basieren auf einer Kostenschätzung.
Deutzer Brücke 23.904.396 -2.874.396 21.030.000 0
Aktueller Planungsstand - Arbeiten an rechtsrheinischer Rampe waren 
günstiger ausgefallen als ursprünglich angenommen. Nr-Rili hat hier keine 
Relevanz, da kein Schwerlastverkehr auf der Deutzer Brücke zugelassen ist.
Anlage 2 
1/6

Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten  innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau,  Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau
Maßnahme Erste 
Grobkostenschätzung in 
der Planungsphase 
(prognostizierter 
Kostenorientierungs-
wert) in €
Spezifizierung des 
Projektvolumens 
aufgrund 
fortschreitender 
und erweiterter 
Planung in € 
Fortgeschriebener 
prognostizierter 
Kostenorientierungswe
rt in €
Leistungsp
hase
Ursache und Anmerkungen
Severinsbrücke 28.054.555 11.161.445 39.216.000 0
Zoobrücke 37.234.238 9.476.762 46.711.000 0
Thusneldastr. 15-17 
Machbarkeitsstudie, 
Erw. Unterrichts- und 
Verwaltungsräume + TH 21.000.000 0 21.000.000
1
Keine weitere Änderung des Projektvolumens.
Ulrichgasse 1-3 
(Kartäuserwall 30) 
Neubau Turnhallen und 
Mensa 12.000.000 0 12.000.000
1
Keine weitere Änderung des Projektvolumens.
Ulrichgasse 1-3 
(Kartäuserwall 30)       
GI Trakt A + 
Energetische Sanierung 
Trakt B und 
Werkstätten wird zurzeit ermittelt
2 Die Entwurfsplanung der Generalsanierung des Berufskolleg Ulrepforte ist zur 
Zeit in Bearbeitung. Derzeit erfolgt die Planungsabstimmung der neuen 
Werkstattausrüstung. Erst danach kann die erste Grobkostenschätzung für 
die gesamte Sanierung erfolgen. 
Raderthalgürtel           GI 
Schulgebäude + 
Turnhalle 74.000.000 6.000.000 80.000.000
3
Höhere Kostensicherheit infolge weitergefühter vertiefender Planung. 
Nachträgliche Ertüchtigung der Bodenplatte der 3-fach TH (Verstärkung 
gegen den anstehenden Wasserdruck und Abdichtung infolge eines heute 
genaueren Grundwassermesspegels und eines verschärften 
Berechnungsverfahrens infolge einer DIN-Änderung); Aufnahme in die 
Denkmalliste, dadurch verschärfte Auflagen.
Die vom Bund  in 2011 eingeführte und einheitliche Nachrechnungsrichtlinie 
(kurz: Nr-Rili) hat ergeben, dass die Brücken in ihrem jetzt vorhandenen 
Zustand bereits heute kaum mehr in der Lage sind, die originären 
Belastungen aus den Einstufungsberechnungen (Brückenklasse 60 nach DIN 
1072) ermüdungssicher aufzunehmen. Dies bedeutet mittelfristig, dass die 
Tragkraft der Brücken wesentlich umfassender erhöht werden muss, dies war 
bei der ursprünglichen groben Kostenschätzung noch nicht ersichtlich. Wie 
bei der Mülheimer Brücke wird dies auch bei der Severins- und Zoobrücke zu 
einer Erhöhung des Projektvolumens führen. 
Anlage 2 
2/6

Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten  innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau,  Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau
Maßnahme Erste 
Grobkostenschätzung in 
der Planungsphase 
(prognostizierter 
Kostenorientierungs-
wert) in €
Spezifizierung des 
Projektvolumens 
aufgrund 
fortschreitender 
und erweiterter 
Planung in € 
Fortgeschriebener 
prognostizierter 
Kostenorientierungswe
rt in €
Leistungsp
hase
Ursache und Anmerkungen
Heliosgelände                   
Universitätsschule 91.410.000 0 91.410.000 3 Keine weitere Änderung des Projektvolumens.
Castroper Str. 7                 
Erw. GT incl. 2fach-TH 14.600.000 9.554.000 24.154.000
3
Keine weitere Änderung des Projektvolumens, s. auch  
Planungsänderungsbeschluss aus 2014:
- Änderungen im Nutzerbedarf
- Verschärfung der Anforderungen infolge einer novelierten EnEV
- Preissteigerungen infolge Baukostenindex
- Entwicklung der Baunebenkosten
- Wettbewerbsentscheidung (nicht der wirtschaftlichste Entwurf wurde 
ausgewählt)
Auf dem Sandberg    
Erweiterungsbau 11.000.000 0 11.000.000
1 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Die Maßnahme ist Bestandteil 
des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017)
Zentralbibliothek               
Generalsanierung 15.800.000 15.635.500 31.435.500 3
Derzeit befindet sich eine Beschlussvorlage zu veränderten Kosten und 
Terminen in der Verwaltungsabstimmung.
Bildungslandschaft 
Altstadt Nord (BAN); 
Sanierung 
Abendgymnasium 
(Baufeld C) 19.824.857 2.700.000 22.524.857 2
Im Zuge der Plausibilisierung der "Grobkostenschätzung" wird davon 
ausgegangen, dass die Gesamtbaukosten um ca. 2,7 Mio € bzw. 13 % 
überschritten werden. Hierin enthalten sind die:                                                       
-  erhöhten Anforderungen an die Barrierefreiheit                                                     
- neuen Erkenntnissen aus Voruntersuchungen                                                                                    
- verlängerte Bauzeit aufgrund der Verzögerungen im Hansa-Gymnasium.                                                                                                                       
Kölnischen 
Stadtmuseum               
Neubau und 
Generalinstandsetzung
Der Neubau des "Kölnischen Stadtmuseums" erfolgt im Zusammenhang mit 
der Realisierung der "Historischen Mitte". (siehe auch Ratsbeschluss vom 
03.05.2018)
Römisch-Germanisches 
Museum         
Generalsanierung mit 
Erweiterung 18.300.000 23.700.000 42.000.000 1
Gemäß Ratsbeschluss vom 19.12.2017 (Vorlagennummer 2983/2017) kann 
die Planung bis zur Entwurfsplanung fortgeführt werden. Nach dem Übergang 
der Kulturprojekte an die Gebäudewirtschaft müssen nun zunächst die VgV-
Verfahren zur Findung der Planungsbeteiligten vorbereitet werden.
Anlage 2 
3/6

Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten  innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau,  Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau
Maßnahme Erste 
Grobkostenschätzung in 
der Planungsphase 
(prognostizierter 
Kostenorientierungs-
wert) in €
Spezifizierung des 
Projektvolumens 
aufgrund 
fortschreitender 
und erweiterter 
Planung in € 
Fortgeschriebener 
prognostizierter 
Kostenorientierungswe
rt in €
Leistungsp
hase
Ursache und Anmerkungen
Neubau Historische 
Mitte 115.000.000 0 115.000.000 1
Der Rat der Stadt Köln hat am 03.05.2018 einen erweiterten 
Planungsbeschluss auf der Grundlage der geänderten Rahmenbedingungen 
und der Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs getroffen. Zunächst 
werden nun die VgV-Verfahren zur Findung der weiteren Projektbeteiligten 
vorbereitet sowie die Abstimmungen zur Gründung einer gemeinsamen 
Projektorganisation mit der Hohen Domkirche begonnen.
Wallraf-Richartz-
Museum und Fondation 
Corboud                           
Erweiterung 41.100.000 0 41.100.000 1 Unverändert.
Bezirksrathaus 
Rodenkirchen
Neubau 18.028.500 0 18.028.500 1
Die Kosten für den Neubau des Bezirksrathauses wurden für den Wettbewerb 
mit einer Baukostenobergrenze festgelegt. Gewinner des Wettbewerbs ist 
das Architekturbüro JSWD Architekten GmbH & Co.KG. Zur Zeit wird das 
Verhandlungsverfahren mit dem Abschluss eines Vertrages als 
Generalplaner durchgeführt.
Kattowitzer Str.
3-fach TH und 4 UR 13.157.000 0 13.157.000 1
Planungsauftrag vom 29.01.2018. 
Derzeit werden die VgV-Verfahren für TGA, TWP und Projektsteuerung 
vorbereitet. 
Gaedestraße
Neubau mit TH 14.280.000 0 14.280.000 1
Kostenannahme Stand 23.05.16. Planung wurde aufgenommen, derzeit 
Grundlagenermittlung. Modulbauweise gem. Ratsbeschluss zu 0460/2016. 
Kostenschätzung liegt noch nicht vor.
Statthalterhofallee
Neubau mit TH 10.830.000 0 10.830.000 1
Kostenannahme Stand 23.05.16. Planung wurde aufgenommen, derzeit 
Grundlagenermittlung.  Modulbauweise gem. Ratsbeschluss zu 0460/2016. 
Erhöhung der Zügigkeit durch geänderten Planungsbeschlusses 2850/2017. 
Kostenschätzung liegt noch nicht vor.
Anlage 2 
4/6

Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten  innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau,  Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau
Maßnahme Erste 
Grobkostenschätzung in 
der Planungsphase 
(prognostizierter 
Kostenorientierungs-
wert) in €
Spezifizierung des 
Projektvolumens 
aufgrund 
fortschreitender 
und erweiterter 
Planung in € 
Fortgeschriebener 
prognostizierter 
Kostenorientierungswe
rt in €
Leistungsp
hase
Ursache und Anmerkungen
Thessalonikiallee
Neubau mit TH 14.030.000 0 14.030.000 1
Kostenannahme Stand 23.05.16. Planung wurde aufgenommen, derzeit 
Grundlagenermittlung. Modulbauweise gem. Ratsbeschluss zu 0460/2016. 
Zwei- statt Einfachsporthalle gem. Ratsbeschluss vom 30.06.16 i.V.m. 
0276/2017. Kostenschätzung liegt noch nicht vor.
Friedrich-Karl-Str.
Neubau mit TH 1.900.000 1.900.000 1
Derzeit durchläuft eine Beschlussvorlage zur Aufhebung des gefassten 
Planungsbeschlusses (4143/2013) die Fachgremien. Die an diesem Standort 
ursprünglich vorgesehene Modulbauweise lässt sich nicht umsetzen (damals 
geschätzte Gesamtkosten rd. 30 Mio. €). Diese Beschlussvorlage enthält 
einen neuen Planungsbeschluss bis LPH 3 einschließlich, s. Ds Nr. 
1444/2016/1. Durchläuft die Vorlage die Fachgremien, ist ein Ratsbeschluss 
für den 05.07.2018 vorgesehen.
Niehler Kirchweg 120     
Erweiterungsbauten + 3 
TH + 2 GI 35.000.000 14.850.000 49.850.000 1
Neuer Planungsbeschluß wurde am 15.03.2016 gefasst (1822/2015) auf 
Grund von Erweiterungen des Raumprogramms (Zwei Erweiterungsbauten, 
eine zusätzliche 3fach-Turnhalle sowie eine GI und ein Parkdeck) und daraus 
resultierenden Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten; die 
Planungskosten der LPH 1- 3 wurden mit 1,325 Mio. € beziffert.
Die dargestellte Anpassung des Projektvolumens wurde bereits in 2016 
mitgeteilt und ist unverändert.
Sie resultiert aus einer höheren Kostensicherheit infolge weitergeführter 
vertiefender Planung sowie  aufgrund einer notwendigen 
Komplettauslagerung des Schulbetriebs.
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets.
Alte Wallgasse 10
Generalinstandsetzung 
Trakt A, B 18.000.000 0 18.000.000 1
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017)
Anlage 2 
5/6

Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten  innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau,  Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau
Maßnahme Erste 
Grobkostenschätzung in 
der Planungsphase 
(prognostizierter 
Kostenorientierungs-
wert) in €
Spezifizierung des 
Projektvolumens 
aufgrund 
fortschreitender 
und erweiterter 
Planung in € 
Fortgeschriebener 
prognostizierter 
Kostenorientierungswe
rt in €
Leistungsp
hase
Ursache und Anmerkungen
Alte Wallgasse 10/ 
Palmstr. 1 (Grundstück 
der ehemaligen 
Grundschule)
Erweiterungsbau 
1/2zügig 13.000.000 0 13.000.000 1
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017)
Frankstr. 26 (GE 
Innenstadt)
Erweiterungsbau 9.000.000 0 9.000.000 2
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017)
Severinswall (GE 
Innenstadt)
Abriss und Neubau 30.000.000 0 30.000.000 1
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017)
Zusestr./Kölner Str.
Neubau  3/5 Züge mit 3-
fach Turnhalle, 
hochwertige 
Modulbauweise 55.000.000 0 55.000.000 1
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017)
Escher Str. 247
Erweiterungsbau GT 
und GI 36.000.000 4.000.000 40.000.000 3
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017)
Kretzerstr. 5-7
Erweiterungsbau 15.000.000 0 15.000.000 1
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017)
Am Altenberger 
Kreuz/Siegburger Str. 15.000.000 0 15.000.000 1
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017)
 Anlage 2 
6/6

Anlage 1

20599 Zeichen

Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau                             
      
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Prognose aktuell in €
Leistungs
phase
Ursachen und Anmerkungen                                                                                                           
(enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016)
Verlängerung der 
Industriestraße (Merianstraße 
bis Mennweg) 2014 12.737.000 -3.437.000 9.300.000 5
Der Hauptauftrag (zzgl. Nachträge) bleibt voraussichtlich unter der ursprünglichen Kostenschätzung. 
Baubeginn erfolgte am 04.11.2014. Die Maßnahme wurde im Juni 2016 für den Verkehr frei 
gegeben.Die Nachtragsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit werden Begrünung und 
Ausgleichspflanzungen durchgeführt. 
Straßentunnel Grenzstraße 2012 31.000.000 0 31.000.000 7 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.  
Stadtbahnbauprojekt 
Bocklemünd/Mengenich, 2. 
Baustufe 2014 6.769.000 0 6.769.000 3 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.  
Nord-Süd Stadtbahn, 3. 
Baustufe (netto-Beträge; Bau 
incl. 
Grunderwerb/Abrissgebäude 
und Schallschutzmaß-nahmen) 2015 64.689.741 0 64.689.741 3 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.  
Mülheimer Brücke 2016 101.420.220 62.180.000 163.600.220 6
Im Zuge der  Planungen während der LPH 1 bis 3 HOAI hatte sich für alle Bauwerksbereiche und 
insbesondere für die rechtsrheinische Rampe eine deutliche Verschlechterung des Bauwerkszustandes 
gezeigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Sanierungsplanung in Höhe 
von rd. 38,8 Mio. € aus 2010 nichts mehr mit dem Baubeschluss gemein hat. Das Bauwerk wird nicht 
nur generalerneuert, sondern darüber hinaus den zukünftigen verkehrlichen Anforderungen ( incl. 
Erhöhung der Tragfähigkeit für höhere Lastenklassen) entsprechend verstärkt. Fortschreitende 
vertiefende Untersuchungen und Planungen haben auch ergeben, dass eine ursprünglich angedachte 
Sanierung der rrh. Rampe nicht mehr zielführend, sondern aufgrund des Bauwerkszustandes ein Abriss 
und Neubau der kompletten Rampe sachlich geboten ist.. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hat die 
Vorgehensweise zusätzlich bestätigt. Im Juni 2016 wurde der Baubeschluss (1105/2016)  gefasst, 
welcher mit einer Kostensumme von insgesamt 101.420.220 € abschliesst. Ergänzend ist noch zu 
erwähnen, dass aufgrund der Erhöhung der Tragfähigkkeit für höhere Lastklassen ein Zugang zur 
Förderung der Baumaßnahme durch das Land NRW erfolgt ist. Ein eingereichter Förderantrag wird 
derzeit geprüft, eine Förderung würde den städtischen Eigenanteil erheblich senken. Nach 
Durchführung des Vergabeverfahrens wurde im Rahmen der Submission festgestellt, dass das 
Kostenvolumen auf einen Umfang von 163,6 Mio. € steigt. Dies setzt sich aus der Beauftragung des 
Auftragnehmers in Höhe von rd. 140 Mio. € sowie der restlichen Projektkosten zusammen. Es wird auf 
die Mehrkostenmitteilung 2041/2017/1 hingewiesen.
Severinstraße; 
Generalsanierung FWG 2010 20.457.000 9.839.000 30.296.000 9 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.  
Anlage 1 
1/6

Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau                             
      
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Prognose aktuell in €
Leistungs
phase
Ursachen und Anmerkungen                                                                                                           
(enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016)
Domumgebung 
(Projekt aus UNESCO-
Programm), Bauabschnitt 1 
(Bauphase 1, 2 und 3) und 
Bauabschnitt 3             
2012, 2013, 2014 20.160.000 8.340.000 28.500.000 8, 9
Auf den Grundsatzbeschluss Vorlagen Nr. 2103/2010 wird hingewiesen. 
Ein Mehrkostenbeschluss, der prognostizierte Gesamtkosten in Höhe von
28.500.000 € für die Bauabschnitte 1 und 3 bestätigt, wurde am 15.03.2016 durch den Rat gefasst. 
Erkenntnisse über weitere Kostensteigerungen liegen derzeit nicht vor. 
Da allerdings noch nicht alle Nachträge bearbeitet und beauftragt worden sind, kann noch nicht 
abschließend festgestellt werden, dass die Kostenentwicklung eingehalten wird. Die Maßnahme ist 
baulich nahezu abgeschlossen. Es erfolgen noch Nacharbeiten an einzelnen Gewerken sowie die 
Installation des "Medienbandes" im Tunnel. Dementsprechend gibt es noch Restleistungen aus der 
Leistungsphase 8 HOAI sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 HOAI.
Die Kostensteigerung begründet sich wie folgt: 
Wenig erfolgreiche Ausschreibungen mit wenigen Bietern, bereits die Angebote lagen über den 
Kostenberechnungen. Baukostensteigerung durch zusätzliche Anforderungen parallel laufender 
Projekte wie die brandschutztechnische Ertüchtigung des Tunnels und der Umbau der Dom-Tiefgarage. 
Dauerhaft gestörte Bauabläufe durch Aufrechterhaltung der komplexen Verkehrssituation, vielfache 
Baubehinderungen durch enge Bauverhältnisse und sensible Nachbarschaftsnutzungen (wie Dom und 
Museen, Philharmonie). Häufiges Umplanen und Umstellen von geplanten Bauabläufen wg. 
unbekannten Bestandssituationen im Untergrund bis hin zur Bodenarchäologie.
Kartäuserwall 40; Neubau 
Erweiterung mit 
Kammermusiksaal
2013 12.457.900 5.142.100 17.600.000 8
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft hat am 23.04.2018 den Mehrkosten zugestimmt, s. Ds. Nr. 
3514/2017.
Erhöhungsgründe sind:
- Preissteigerungsindex (Baupreisindex 2010 = 100 / 2017=118,8)
- Planungsfortschreibungen aufgrund baulicher Anforderungen aus geänderten aktuellen EU-Normen 
und überarbeiteten Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards (BQA)
- Veränderte Marktlage im Baubereich durch Niedrigzinspolitik der EU und völlige Auslastung der 
Baufirmen mit Aufträgen
- Neue HOAI ab 2013
- Höhere Kostensicherheit infolge weitergeführter vertiefender Planung
- Mehraufwendungen für die Beauftragung einer externen Projektsteuerung infolge von 
Personalengpässen bei der Gebäudewirtschaft
Görlinger-Zentrum 45; 
Generalinstandsetzung der 
Trakte C+E 2009, 2012 10.600.000 0 10.600.000
fertig-
gestellt Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. 
Kolkrabenweg 65; Abriss u. 
Neubau 2015 24.720.000 0 24.720.000 8
BA I Schulgebäude: LPH 8 
BA II Sporthalle: LPH 5
Ottostraße 87; Erweiterungbau 
Mensa / Klassen / Turnhalle 
AMG 2013 12.202.800 4.397.200 16.600.000 8
Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.  Es zeichnen sich 
zurzeit weitere Mehrkosten ab. Diese werden aktuell ermittelt.
Bülowstraße; 
Generalinstandsetzung 2009 10.300.000 1.200.000 11.500.000
fertig-
gestellt
Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Die Kostensteigerung wurde bereits in 2016 
mitgeteilt und ist nach bisherigem Kenntnisstand unverändert:  Mehraufwand für die Betonsanierung, 
Insolvenz Rohbaufirma dadurch Terminverzögerungen und Neuausschreibung
Anlage 1 
2/6

Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau                             
      
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Prognose aktuell in €
Leistungs
phase
Ursachen und Anmerkungen                                                                                                           
(enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016)
Ossietzkystraße; Neubau 
Gesamtschule 2015 39.500.000 4.193.900 43.693.900 8 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.  
Breitenbachstraße; Neubau 
Schule und Turnhalle sowie 
Hausmeisterwohnung 2015 13.750.000 0 13.750.000 8 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.  
Genovevastraße; 
Erweiterungsbau 2014 16.062.000 538.000 16.600.000 8
Über die Kostensteigerung wurde bereits in der letzten Mitteilung informiert, s. Ds. Nr. 1480/2017. Es 
zeichnen sich zurzeit weitere Mehrkosten ab. Diese werden aktuell ermittelt.
Rendsburger Platz 1; Neubau, 
Sanierung TH / Kita / JH 2010 14.600.000 4.492.300 19.092.300 9
Über die Kostensteigerung wurde bereits in der letzten Mitteilung informiert, s. Ds. Nr. 1480/2017. Es 
zeichnen sich zurzeit weitere Mehrkosten ab. Diese werden aktuell ermittelt.
Bildungslandschaft Altstadt Nord 
(BAN); Sanierung und Anbau 
Hansa Gymnasium; Neubau 
Mensa- und Werkstatthaus; 
Neubau Studienhaus; Neubau 
Realschule; Neubau 
Kindertagesstätte; Sanierung 
und Anbau Grundschule; 
Baufeld A und B 2014+2015 60.891.270 0 60.891.270 8
Aufteilung des Gesamtprojektes da Bauabschnitt C (Sanierung Abendgymnasium) erst in der 
Leistungsphase 2 ist, s. auch Anlage 2. Es zeichnen sich zurzeit weitere Mehrkosten ab. Diese werden 
aktuell ermittelt.
Georgsplatz 10 Erw. GT und 
Verwaltung 2016 22.216.746 1.005.870 23.222.616 5 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.  
Kantstraße Erweiterungsbau 2016 33.563.000 0 33.563.000 8
Die Bauarbeiten haben im Dezember 2016 begonnen.
Keine Veränderung zu den im Baubeschluss angegebenen Kosten.
Anlage 1 
3/6

Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau                             
      
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Prognose aktuell in €
Leistungs
phase
Ursachen und Anmerkungen                                                                                                           
(enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016)
Nachtigallenstr. Neubau für RS 
und Gymnasium 2016 11.323.800 0 11.323.800 7 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.  
Nikolausstr. 51-55         
Erweiterungsbauten Schiller / 
EvT 2016 16.851.000 0 16.851.000 7
Korrektur der Eintragung für die genehmigten Baukosten gemäß Baubeschluss vom 22.09.2016
auf 16.851.000,-€. (vorher 17.013.000,-€)
Historisches Archiv; Neubau 2015 83.576.600 -3.038.600 80.538.000 8
Die Gesamtkosten gemäß Baubeschluss enthalten einen Risikozuschlag. Die bisherigen zusätzlichen 
Kosten unterschreiten derzeit noch den genehmigten Riskozuschlag. 
MiQua (eheml. Archäologische 
Zone) Neubau /Erweiterung 2013 51.773.000 25.227.000 77.000.000 8 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.  
Mainstr. 75
(Sürther Feld)  Erweiterungsbau, 
Klassen, +2 TH 2017* 19.400.000 7.900.000 19.400.000 6
*Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets, Ds. Nr. 0864/2017 (s. Ratsbeschluss 
vom 04.04.2017). Für die in dem Maßnahmenpaket enthaltenen Projekte, die von einem 
Generalunternehmer oder einem Totalunternehmer ausgeführt werden sollen, hat der Rat in o. g. 
Vorlage auf die Fassung von Baubeschlüssen im herkömmlichen Sinne  verzichtet. Weil die 
Maßnahme die LPH 3 weit überschritten hat, gehört sie - der hier abgebildeten Systematik 
entsprechend - in die vorliegende Anlage 1. Über die Kostenerhöhung wurde bereits in der vorherigen 
Mitteilung zur Kostensteigerung bei Großprojekten informiert, s. Anlage 2 Ds.Nr. 1480/2017. Hinweis:  
Grundlage für die hier genannten Kosten bei Baubeschluss sind die im Ratsbeschluss vom 
04.04.2017 genannten Baukosten.  Dementsprechend hat sich der Betrag bei Kostenbrechnung und 
daraus resultierend die Kostensteigerung gegenüber der alten Anlage 2 erhöht.
Leybergstr.                     
Erweiterungsbau und 
Dreifachturnhalle 2017* 28.300.000 7.836.700 28.300.000 6
*Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets, Ds. Nr. 0864/2017 (s. Ratsbeschluss 
vom 04.04.2017). Für die in dem Maßnahmenpaket enthaltenen Projekte, die von einem 
Generalunternehmer oder einem Totalunternehmer ausgeführt werden sollen, hat der Rat in o. g. 
Vorlage auf die Fassung von Baubeschlüssen im herkömmlichen Sinne  verzichtet. Weil die 
Maßnahme die LPH 3 weit überschritten hat, gehört sie - der hier abgebildeten Systematik 
entsprechend - in die vorliegende Anlage 1. Über die Kostenerhöhung wurde bereits in der vorherigen 
Mitteilung zur Kostensteigerung bei Großprojekten informiert, s. Anlage 2 Ds.Nr. 1480/2017.Hinweis:  
Grundlage für die hier genannten Kosten bei Baubeschluss sind die im Ratsbeschluss vom 
04.04.2017 genannten Baukosten.  Dementsprechend hat sich der Betrag bei Kostenbrechnung und 
daraus resultierend die Kostensteigerung gegenüber der alten Anlage 2 erhöht.
Fühlinger Weg 7                   
Neubau inkl. TH 2013 12.800.000 925.000 13.725.000 8
Die Maßnahme war in der Mitteilung aus 2017 irrtümlich Anlage 2 zugeordnet, obwohl der 
Baubeschluss bereits 2013 gefasst wurde, s. Ds.Nr. 1480/2017. Baubeginn erfolgte am 24.04.2017. 
Aktuell werden die Rohbauarbeiten durchgeführt. In den angegebenen Gesamtkosten sind die 
Einrichtungskosten enthalten (Vorlage: 2967/2012/1). 
Anlage 1 
4/6

Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau                             
      
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Prognose aktuell in €
Leistungs
phase
Ursachen und Anmerkungen                                                                                                           
(enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016)
Im Weidenbruch                  
Abriss und Neubau Schule  + 6 
Sportübungseinheiten 2017 95.800.000 16.500.000 112.300.000 7
Der Rat hat am 07.06.2018 die Mehrkosten in Höhe von 16,5 Mio. € gegenüber Baubeschluss vom 
28.09.2017 (Ds. Nr. 2321/2017) zur Kenntnis genommen und der Fortführung der Maßnahme 
zugestimmt, s. Vorlagen Nummer 1318/2018.
Schulzentrum Ostlandstr. 39 
Neubau und GI,             
Realschulen Lassallestr. und 
Fürstenbergstr. Neubau und GI,                                                   
KGS Wilh.-Schreiber-Str. GI und  
Neubau  (ÖPP Los 3) 2017* 104.000.000 0 104.000.000 5
*Am 08.04.2014 wurde ein Beschluss des Rates zur Sanierung/Erweiterung von Schulgebäuden 
mittels ÖPP gefasst, s. DsNr. 0572/2014 (vergleichbar Planungsbeschluss). Ein Baubeschluss im 
herkömmlichen Sinne ist aufgrund der Umsetzung durch ÖPP-Vertrag nicht gefasst worden. Dennoch 
ist der Vergabebeschluss vom 28.09.2017 gleichzusetzen mit einem Baubeschluss, s. Ds Nr. 
2205/2017. In der Spalte Kostenberechnung werden die mit der vg Vorlage beschlossenen und 
vertraglich vereinbarten Bauinvestitionskosten übernommen, um die Systematik dieser Tabelle 
einheitlich zu gestalten. Die ÖPP-Verträge für alle Standorte wurden im Oktober 2017 unterzeichnet. 
Die Schulen sind seit dem 01.01.2018 im Betrieb durch den ÖPP-Partner SKE Vinci-Facilities.
Schaugewächshauser 2015 11.366.400 0 11.366.400 8
Kombinierter Planungs- und Baubeschluss 23.06.2015. Das Projekt war in der letzten Mitteilung 
irrtümlich Anlage 2 zugeordnet, s. Ds. Nr. 1480/2017.
Bürgeramt Chorweiler
GI 2013 14.969.640 0 14.969.640 8
Die Maßnahme war in der Mitteilung aus 2017 irrtümlich nicht aufgeführt, obwohl der Baubeschluss 
bereits am 01.10.2013 gefasst wurde, Ds. Nr. 2959/2013. Die Gesamtbaukosten laut 
Kostenberechnung betrugen rd. 14,97 Mio.€. Einen Anteil in Höhe von 4,25 Mio. € hat laut 
Baubeschluss der Betrieb gewerblicher Art Bürgerzentrum Chorweiler übernommen. 
Feuerwehrzentrum Kalk; 
Neubau 2014 27.233.100 0 27.233.100 8
Die im Budget gem. Ratsbeschluss aus dem Jahr 2014 eingestellten Risikokosten sind vollständig 
ausgeschöpft.
Durch Kostensteigerungen bei Vergaben und erwartete Nachträge sowie noch nicht abschließend 
auszuschließende Risiken wie Bauzeitverzögerungen und Kostensteigerungen bei noch ausstehenden 
Vergaben ist eine Überschreitung der vom Rat genehmigten Summe absehbar. Diese wird zurzeit 
ermittelt.
Die Gründe und konkreten Zahlen für den Kostenerhöhungsbeschluss werden zurzeit ermittelt.
Hubschrauberbetriebsstation 
Kalkberg; Neubau 2011 11.342.500 5.157.500 16.500.000 8
Am 12.05.2015 hat der Rat die erste Kostenerhöhung von 1.957.500 € gegenüber Baubeschluss 
gefasst, Ds. Nr. 0484/2015. Mit dem Moratorium vom 26.01.2016 wurde ein weiterer 
Mehrkostenbeschluss über 3,2 Mio. € für die Schadensbeseitigung am Gebäude in Folge der 
Setzungen gefasst (Ds. Nr. 0057/2015).                         
Nutzungsunabhängige 
Haldenstabilisierung Kalkberg 2016 10.500.950 6.730.250 17.231.200
Im Zuge des Baus der  Hubschrauberbetriebsstation sind unerwartete Gebäudesetzungen aufgetreten. 
Im Rahmen der Ursachenermittlung wurden u. a. an den Böschungen Standsicherheitsdefizite 
nachgewiesen. Zur Gefahrenabwehr muss eine Stabilisierung der Haldenböschungen erfolgen. 
Aufgrund unzureichender Planungsgrundlagen und notwendiger Überarbeitungen und Ergänzungen der 
Unterlagen kam es zu erheblichen Mehrkosten. Der Rat der Stadt Köln hat der jüngsten 
Mehrkostenanzeige in seiner Sitzung vom 03.05.2018 zugestimmt (Ds. Nr. 0358/2017).
Anlage 1 
5/6

Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau                             
      
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Prognose aktuell in €
Leistungs
phase
Ursachen und Anmerkungen                                                                                                           
(enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016)
Hauptfeuerwehrzentrale, 
Scheibenstr. 13, Köln 
Weidenpesch; Erweiterung und 
Generalinstandsetzung 2014 40.600.000 0 40.600.000 8
Der erste von drei Bauabschnitten ist abgeschlossen. Der Kostenpuffer auf Grundlage der 
Kostenberechnung aus dem Jahr 2013 zum Ratsbeschluss 2014 ist durch Entscheidungsvorlagen und 
Kostensteigerungen bei Vergaben erreicht. Durch Risiken wie Bauzeitverzögerungen, 
Kampfmitteluntersuchungen, Schadstoffsanierungen und Kostensteigerungen bei noch ausstehenden 
Vergaben ist eine Kostensteigerung über die vom Rat genehmigte Summe absehbar. Die Gründe und 
konkreten Zahlen für den Kostenerhöhungsbeschluss werden zurzeit ermittelt.
Summe Projektvolumina bzw. 
Kostenentwicklung nach 
(aktueller Stand)     1.067.933.667 165.129.220 1.217.326.187
Prozentuale 
Kostensteigerung im Schnitt 
(aktueller Stand) 15,46%
Wert 2017 7,22%
Vergleich 8,24% Veränderung
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss in € 
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Stand aktuell in € Ursache und Anmerkungen
292.000.000 545.000.000 3
317.000.000 570.000.000 3
Summe Projektvolumina bzw. 
Kostenentwicklung inklusive 
Bühnen (bei einer 
Kostensteigerung von 292 Mio. 
€)     1.320.933.667 457.129.220 1.762.326.187
Prozentuale 
Kostensteigerung im Schnitt 
inklusive Bühnen (bei einer 
Kostensteigerung von 292 Mio. 
€) 34,61%
Summe Projektvolumina bzw. 
Kostenentwicklung inklusive 
Bühnen (bei einer 
Kostensteigerung von 317 Mio. 
€)     1.320.933.667 482.129.220 1.787.326.187
Prozentuale 
Kostensteigerung im Schnitt 
inklusive Bühnen (bei einer 
Kostensteigerung von 317 Mio. 
€) 36,50%
Das Projekt wurde im Sommer 2015 neu aufgegleist, seit Mai 2016 liegen Bauherrschaft und 
Projektleitung bei den Bühnen, mit einem eigenen Team von 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird 
das Projekt dort neu aufgestellt. Die Kosten- und Terminprognose vom 03.07.2017 kalkuliert 
Gesamtkosten zwischen 545 Mio.€ und 570 Mio. € und eine Fertigstellung im vierten Quartal 2022. Bühnen Köln; Generalsanierung 253.000.0002011
Anlage 1 
6/6

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

2718 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 
 2132/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 05.07.2018 
Bauausschuss 17.09.2018 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 17.09.2018 
Rechnungsprüfungsausschuss 18.09.2018 
 
Kostensteigerung bei Großprojekten  
Anfrage der Fraktion Die Linke. im Rat der Stadt Köln vom 16.04.2018, AN/0574/2018 
Ausgangslage 
 
Als Grundlage für eine Beurteilung der Kostenentwicklung von Großprojekten dient die Kostenbe-
rechnung zum Baubeschluss. Hierzu wird auf die Ausführungen in der Anlage hingewiesen. 
 
Demnach wird erst nach Vorliegen eines Baubeschlusses (inkl. Kostenberechnung) im Falle eines 
Kostenanstiegs von einer Kostensteigerung gesprochen. Die Kostenentwicklung für sämtliche Groß-
projekte nach Vorliegen eines Baubeschlusses durch den Rat ist in Anlage 1 erfasst. 
 
Alle übrigen Großprojekte, die sich noch innerhalb der Planung der Leistungsphasen 1-3 HOAI befin-
den, werden nachrichtlich in Anlage 2 abgebildet. In diesen Fällen konnte aufgrund des frühen Pla-
nungsstadiums noch keine Kostenberechnung erstellt und damit auch noch kein Baubeschluss ge-
fasst werden. Hier wird somit nicht die Kostensteigerung, sondern die natürliche Spezifizierung des 
voraussichtlichen Projektvolumens mit fortschreitender und erweiterter Planung auf Basis eines 
prognostizierten Kostenorientierungswertes dargestellt.  
 
Hinweis 
 
Bei verschiedenen Maßnahmen haben sich die Kosten gegenüber dem Baubeschluss weiter entwi-
ckelt bzw. verändert. In einigen dieser Fälle werden parallel zur Beantwortung dieser Anfrage Be-
schlussvorlagen bzw. Mitteilungen für die zuständigen Fachausschüsse vorbereitet. Damit die Fach-
ausschüsse Gelegenheit haben, sich vorab mit den Informationen zu befassen, werden in der vorlie-
genden Auflistung nur die Kostenentwicklungen genannt, für die bis zum Stichtag 15.06.2018 
schlussgezeichnete Vorlagen in Session freigegeben sind.  
 
Auswertung 
 
Unter Einbeziehung aller Maßnahmen der Anlage 1, bei denen eine Kostensteigerung im fachlichen 
Sinne ermittelt werden konnte, ergibt sich eine durchschnittliche Kostensteigerung von 15,46 %. Der 
Vorjahreswert lag bei 7,22 %. 
 
Für die Generalsanierung Bühnen wurde gegenüber der Kostenberechnung von 253 Mio € bei Bau-
beschluss eine Kostenentwicklung zwischen 292 Mio. € (entspricht 115,42 %) und 317 Mio. € (ent-

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spricht 125,30 %) ermittelt. Bezieht man diese Kosten in die Berechnung der durchschnittlichen Kos-
tensteigerung aller städtischen Großprojekte mit ein, ergibt sich im besten Falle eine durchschnittliche 
Kostensteigerung von 34,61 % und im schlechtesten Falle von 36,50 %.

Beratungsverlauf (4)

05.07.2018 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bauausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.09.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2132/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
13.09.2019
Erstellt
21.06.2018 09:22