2132/2018
Kostensteigerung bei Großprojekten
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Anlage
4863 Zeichen
[*„Kostensicherheit bei Bauprojekten – Bessere Voraussetzungen durch die DIN 276-1“, Ingeborg Dusatko, Wolfdietrich Kalusche, Lehrstuhl Planungs- und Bauökonomie BTU Cottbus] Erläuterungen zur Abgrenzung des Begriffes Kostensteigerung von der Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes In der Anfrage wird unterschieden zwischen „geplanten“ und „durchgeführten“ Großprojekten . Diese differen- zierte Sichtweise entspricht den unterschiedlichen Stadien von Planung und Umsetzung, die ein Großprojekt von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführung durchläuft. In der Honorarordnung für Architekten - und Inge- nieurleistungen (HOAI) wird bereits der Prozess der Planung in verschiedene Leistungsphasen (LPH) aufgeteilt. Sowohl die Objektplanungen (Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen), als auch die Fachplanungen (Leistungsbilder Tragwerksplanung – nur bis LPH 6 -, Techni- sche Ausrüstung) bauen nach den Leistungsbildern der HOAI auf folgende Leistungsphasen auf: LPH nach HOAI Inhalt Stand Kosten- entwicklung Gerichtlich anerkannte Tole- ranz in der Kostenentwicklung 1 Grundlagenermittlung Vorvertragliche Kostenschätzung +- 40 % 2 Vorplanung Kostenschätzung +- 30 % 3 Entwurfsplanung Kostenberech- nung +- 20 % 4 Genehmigungsplanung 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung der Vergabe Kostenanschlag +- 10 % 7 Mitwirkung bei der Vergabe Kostenanschlag 8 Bauoberleitung bzw. Objektüber- wachung, Bauüberwachung und Dokumentation Kostenfeststel- lung 0 % 9 Objektbetreuung Je weiter die Planung voranschreitet, desto größer werden die Anforderungen an die Kostenprognose: „Im Rahmen der vom Architekten zu erbringenden Grundleistungen werden an den Genauigkeitsgrad von Koste n- ermittlungen mit zunehmendem Planungsfortschritt größere Anforderungen gestellt. In der Fachliteratur und den bisher zu diesem Thema ergangenen Gerichtsurteilen werden die Gren zlinien der Toleranzbereiche wie folgt [in obiger Tabelle] definiert […].“*: Um die Planung von Großprojekten überhaupt aufnehmen zu können, wird vorab ein Kostenvoranschlag für den Haushaltsplan benötigt. Dieser erfolgt in der Regel auf der Basis einer groben Schätzung, die in diesem frühen Stadium noch mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet ist und gar nicht genau sein kann. Es handelt sich dabei um einen prognostizierten Kostenorientierungswert. Detailinformationen verdichten sich erst im Laufe der Grundlagenermittlung, der Vor- und der Entwurfsplanung. Dementsprechend muss das finanzielle Projektvol u- men immer wieder dem Stand der Planung angepasst werden. Die oben dargestellte Spannbreite gerichtlich anerkannter Abweichungen wird in der Fachliteratur wie folgt abgebildet: Anlage 2 Abb.: KOCHENDÖRFER, Bau-Projekt-Management, 2010, S. 150 Für ein Großprojekt muss also mindestens die Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) abgeschlossen sein, um eine gesicherte Kostenberechnung vornehmen zu können. Erst diese Kostenberechnung ist Grundlage für eine Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Darauf aufbauend wird der jeweilige Ba ubeschluss dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Wie oben dargelegt, erkennen Gerichte selbst nach abgeschlossener Kosten- berechnung Schwankungen des Projektvolumens von plus/minus 20 % an. Es ist somit dem regulären Planungsprozess geschuldet, dass sich das Projektvolumen während der Leis- tungsphasen 1 bis 3 mit fortschreitender und erweiterter Planung auf Basis des ursprünglich prognostizierten Kostenorientierungswertes spezifiziert. Daher kann als Grundlage für eine nachträgliche Beurteilung der Ko s- tenentwicklung aus dem Gebot der Sachlichkeit heraus nur die Kostenberechnung als Basis des Baubeschlu s- ses verwendet werden. Erst ab diesem Zeitpunkt (Baubeschluss inklusive Kostenberechnung) kann von einer Kostensteigerung gesprochen werden. Auch nach dem Baubeschluss können sich unvermeidbare Mehrkosten ergeben. Bei den Großsanierungen der Bestandsbauwerke des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, wie aktuell bei den Sanierungen der Rheinbrücken, werden häufig erst während der Bauarbeiten vorab nicht erkennbare Sanierungserfordernisse festgestellt. Diese sind aufgrund des Alters der Bauwerke und auf Grundlage der alten Bauwerksbestands pläne bzw. -bücher trotz sorgfältigster Planung im Vorfeld oft nicht ersichtlich und damit auch nicht kalkulierbar. Zusätzlich muss die lange Dauer der Umsetzung vieler Großprojekte berücksichtigt werden. Das statistische Bundesamt hat - je nachdem, ob es sich um eine Tiefbau- oder Hochbaumaßnahme handelt - eine Steigerung der Baupreisindizes von rd. 4,0 bis 5,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (Vergleich Wert im ersten Quar- tal 2018 mit Wert im ersten Quartal 2017) errechnet.
Anlage 3-Auszug Rat 05.07.18
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 09.07.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 40. Sitzung des Rates vom 05.07.2018 öffentlich 4.1 Anfrage der Fraktion Die Linke. betreffend "Kostensteigerungen bei Großprojekten" AN/0574/2018 Antwort der Verwaltung vom 05.07.2018 2132/2018 Hierzu liegt eine Antwort der Verwaltung vor. Herr Detjen bittet, die Antwort auch als Mitteilung dem Rechnungsprüfungsaus- schuss und dem Bauausschuss vorzulegen.
Anlage 2
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Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase (prognostizierter Kostenorientierungs- wert) in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Fortgeschriebener prognostizierter Kostenorientierungswe rt in € Leistungsp hase Ursache und Anmerkungen Straßentunnel Rheinuferstraße 12.000.000 0 12.000.00 0 Die Ertüchtigung des Straßentunnels Rheinuferstraße ist frühestens ab 2019 geplant. Straßentunnel Herkulesstraße 10.170.000 16.748.000 26.918.000 3 Die genannten Kosten entsprechen ersten Grobkostenschätzungen, die sich mit fortschreitender Planung konkretisieren. Es sind noch keine Baubeschlüsse gefasst worden. Stadtbahn Rhein-Sieg, Bauabschnitt Zündorf Ranzeler Straße 11.160.000 -60.000 11.100.000 1 Die Maßnahme wurde 2002 im Rahmen einer Prioritätenliste aufgeführt und vom Rat beschlossen. Es gibt keinen konkreten Baubeschluss, die Kosten basieren auf einer Kostenschätzung. Einbau von trockenen Löschwasserleitungen in Stadtbahntunneln 15.844.000 -12.334.000 3.510.000 3 Der Rat der Stadt Köln hat am 14.02.2017 die Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 15.05.2001 sowie die Änderung des erweiterten Baubeschlusses vom 10.09.2009 beschlossen und verzichtet auf eine Ausstattung der Stadtbahntunnel mit trockenen Löschwasserleitungen. Der Einbau von trockenen Löschwasserleitungen sowie deren Einspeise- und Entnahmestellen in den Haltestellen wird fortgeführt. Durch den Ratsbeschluss werden die ursprünglich geplanten Mittel für die Ausstattung der Stadtbahntunnel nicht benötigt. Es besteht ein Bedarf an Mitteln für die Ausstattung der Haltestellen. Die Kosten für den Einbau von trockenen Löschwasserleitungen sowie deren Einspeise- und Entnahmestellen in den Haltestellen basieren auf einer Kostenschätzung. Deutzer Brücke 23.904.396 -2.874.396 21.030.000 0 Aktueller Planungsstand - Arbeiten an rechtsrheinischer Rampe waren günstiger ausgefallen als ursprünglich angenommen. Nr-Rili hat hier keine Relevanz, da kein Schwerlastverkehr auf der Deutzer Brücke zugelassen ist. Anlage 2 1/6 Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase (prognostizierter Kostenorientierungs- wert) in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Fortgeschriebener prognostizierter Kostenorientierungswe rt in € Leistungsp hase Ursache und Anmerkungen Severinsbrücke 28.054.555 11.161.445 39.216.000 0 Zoobrücke 37.234.238 9.476.762 46.711.000 0 Thusneldastr. 15-17 Machbarkeitsstudie, Erw. Unterrichts- und Verwaltungsräume + TH 21.000.000 0 21.000.000 1 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Ulrichgasse 1-3 (Kartäuserwall 30) Neubau Turnhallen und Mensa 12.000.000 0 12.000.000 1 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Ulrichgasse 1-3 (Kartäuserwall 30) GI Trakt A + Energetische Sanierung Trakt B und Werkstätten wird zurzeit ermittelt 2 Die Entwurfsplanung der Generalsanierung des Berufskolleg Ulrepforte ist zur Zeit in Bearbeitung. Derzeit erfolgt die Planungsabstimmung der neuen Werkstattausrüstung. Erst danach kann die erste Grobkostenschätzung für die gesamte Sanierung erfolgen. Raderthalgürtel GI Schulgebäude + Turnhalle 74.000.000 6.000.000 80.000.000 3 Höhere Kostensicherheit infolge weitergefühter vertiefender Planung. Nachträgliche Ertüchtigung der Bodenplatte der 3-fach TH (Verstärkung gegen den anstehenden Wasserdruck und Abdichtung infolge eines heute genaueren Grundwassermesspegels und eines verschärften Berechnungsverfahrens infolge einer DIN-Änderung); Aufnahme in die Denkmalliste, dadurch verschärfte Auflagen. Die vom Bund in 2011 eingeführte und einheitliche Nachrechnungsrichtlinie (kurz: Nr-Rili) hat ergeben, dass die Brücken in ihrem jetzt vorhandenen Zustand bereits heute kaum mehr in der Lage sind, die originären Belastungen aus den Einstufungsberechnungen (Brückenklasse 60 nach DIN 1072) ermüdungssicher aufzunehmen. Dies bedeutet mittelfristig, dass die Tragkraft der Brücken wesentlich umfassender erhöht werden muss, dies war bei der ursprünglichen groben Kostenschätzung noch nicht ersichtlich. Wie bei der Mülheimer Brücke wird dies auch bei der Severins- und Zoobrücke zu einer Erhöhung des Projektvolumens führen. Anlage 2 2/6 Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase (prognostizierter Kostenorientierungs- wert) in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Fortgeschriebener prognostizierter Kostenorientierungswe rt in € Leistungsp hase Ursache und Anmerkungen Heliosgelände Universitätsschule 91.410.000 0 91.410.000 3 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Castroper Str. 7 Erw. GT incl. 2fach-TH 14.600.000 9.554.000 24.154.000 3 Keine weitere Änderung des Projektvolumens, s. auch Planungsänderungsbeschluss aus 2014: - Änderungen im Nutzerbedarf - Verschärfung der Anforderungen infolge einer novelierten EnEV - Preissteigerungen infolge Baukostenindex - Entwicklung der Baunebenkosten - Wettbewerbsentscheidung (nicht der wirtschaftlichste Entwurf wurde ausgewählt) Auf dem Sandberg Erweiterungsbau 11.000.000 0 11.000.000 1 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Zentralbibliothek Generalsanierung 15.800.000 15.635.500 31.435.500 3 Derzeit befindet sich eine Beschlussvorlage zu veränderten Kosten und Terminen in der Verwaltungsabstimmung. Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN); Sanierung Abendgymnasium (Baufeld C) 19.824.857 2.700.000 22.524.857 2 Im Zuge der Plausibilisierung der "Grobkostenschätzung" wird davon ausgegangen, dass die Gesamtbaukosten um ca. 2,7 Mio € bzw. 13 % überschritten werden. Hierin enthalten sind die: - erhöhten Anforderungen an die Barrierefreiheit - neuen Erkenntnissen aus Voruntersuchungen - verlängerte Bauzeit aufgrund der Verzögerungen im Hansa-Gymnasium. Kölnischen Stadtmuseum Neubau und Generalinstandsetzung Der Neubau des "Kölnischen Stadtmuseums" erfolgt im Zusammenhang mit der Realisierung der "Historischen Mitte". (siehe auch Ratsbeschluss vom 03.05.2018) Römisch-Germanisches Museum Generalsanierung mit Erweiterung 18.300.000 23.700.000 42.000.000 1 Gemäß Ratsbeschluss vom 19.12.2017 (Vorlagennummer 2983/2017) kann die Planung bis zur Entwurfsplanung fortgeführt werden. Nach dem Übergang der Kulturprojekte an die Gebäudewirtschaft müssen nun zunächst die VgV- Verfahren zur Findung der Planungsbeteiligten vorbereitet werden. Anlage 2 3/6 Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase (prognostizierter Kostenorientierungs- wert) in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Fortgeschriebener prognostizierter Kostenorientierungswe rt in € Leistungsp hase Ursache und Anmerkungen Neubau Historische Mitte 115.000.000 0 115.000.000 1 Der Rat der Stadt Köln hat am 03.05.2018 einen erweiterten Planungsbeschluss auf der Grundlage der geänderten Rahmenbedingungen und der Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs getroffen. Zunächst werden nun die VgV-Verfahren zur Findung der weiteren Projektbeteiligten vorbereitet sowie die Abstimmungen zur Gründung einer gemeinsamen Projektorganisation mit der Hohen Domkirche begonnen. Wallraf-Richartz- Museum und Fondation Corboud Erweiterung 41.100.000 0 41.100.000 1 Unverändert. Bezirksrathaus Rodenkirchen Neubau 18.028.500 0 18.028.500 1 Die Kosten für den Neubau des Bezirksrathauses wurden für den Wettbewerb mit einer Baukostenobergrenze festgelegt. Gewinner des Wettbewerbs ist das Architekturbüro JSWD Architekten GmbH & Co.KG. Zur Zeit wird das Verhandlungsverfahren mit dem Abschluss eines Vertrages als Generalplaner durchgeführt. Kattowitzer Str. 3-fach TH und 4 UR 13.157.000 0 13.157.000 1 Planungsauftrag vom 29.01.2018. Derzeit werden die VgV-Verfahren für TGA, TWP und Projektsteuerung vorbereitet. Gaedestraße Neubau mit TH 14.280.000 0 14.280.000 1 Kostenannahme Stand 23.05.16. Planung wurde aufgenommen, derzeit Grundlagenermittlung. Modulbauweise gem. Ratsbeschluss zu 0460/2016. Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Statthalterhofallee Neubau mit TH 10.830.000 0 10.830.000 1 Kostenannahme Stand 23.05.16. Planung wurde aufgenommen, derzeit Grundlagenermittlung. Modulbauweise gem. Ratsbeschluss zu 0460/2016. Erhöhung der Zügigkeit durch geänderten Planungsbeschlusses 2850/2017. Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Anlage 2 4/6 Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase (prognostizierter Kostenorientierungs- wert) in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Fortgeschriebener prognostizierter Kostenorientierungswe rt in € Leistungsp hase Ursache und Anmerkungen Thessalonikiallee Neubau mit TH 14.030.000 0 14.030.000 1 Kostenannahme Stand 23.05.16. Planung wurde aufgenommen, derzeit Grundlagenermittlung. Modulbauweise gem. Ratsbeschluss zu 0460/2016. Zwei- statt Einfachsporthalle gem. Ratsbeschluss vom 30.06.16 i.V.m. 0276/2017. Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Friedrich-Karl-Str. Neubau mit TH 1.900.000 1.900.000 1 Derzeit durchläuft eine Beschlussvorlage zur Aufhebung des gefassten Planungsbeschlusses (4143/2013) die Fachgremien. Die an diesem Standort ursprünglich vorgesehene Modulbauweise lässt sich nicht umsetzen (damals geschätzte Gesamtkosten rd. 30 Mio. €). Diese Beschlussvorlage enthält einen neuen Planungsbeschluss bis LPH 3 einschließlich, s. Ds Nr. 1444/2016/1. Durchläuft die Vorlage die Fachgremien, ist ein Ratsbeschluss für den 05.07.2018 vorgesehen. Niehler Kirchweg 120 Erweiterungsbauten + 3 TH + 2 GI 35.000.000 14.850.000 49.850.000 1 Neuer Planungsbeschluß wurde am 15.03.2016 gefasst (1822/2015) auf Grund von Erweiterungen des Raumprogramms (Zwei Erweiterungsbauten, eine zusätzliche 3fach-Turnhalle sowie eine GI und ein Parkdeck) und daraus resultierenden Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten; die Planungskosten der LPH 1- 3 wurden mit 1,325 Mio. € beziffert. Die dargestellte Anpassung des Projektvolumens wurde bereits in 2016 mitgeteilt und ist unverändert. Sie resultiert aus einer höheren Kostensicherheit infolge weitergeführter vertiefender Planung sowie aufgrund einer notwendigen Komplettauslagerung des Schulbetriebs. Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. Alte Wallgasse 10 Generalinstandsetzung Trakt A, B 18.000.000 0 18.000.000 1 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Anlage 2 5/6 Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase (prognostizierter Kostenorientierungs- wert) in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Fortgeschriebener prognostizierter Kostenorientierungswe rt in € Leistungsp hase Ursache und Anmerkungen Alte Wallgasse 10/ Palmstr. 1 (Grundstück der ehemaligen Grundschule) Erweiterungsbau 1/2zügig 13.000.000 0 13.000.000 1 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Frankstr. 26 (GE Innenstadt) Erweiterungsbau 9.000.000 0 9.000.000 2 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Severinswall (GE Innenstadt) Abriss und Neubau 30.000.000 0 30.000.000 1 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Zusestr./Kölner Str. Neubau 3/5 Züge mit 3- fach Turnhalle, hochwertige Modulbauweise 55.000.000 0 55.000.000 1 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Escher Str. 247 Erweiterungsbau GT und GI 36.000.000 4.000.000 40.000.000 3 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Kretzerstr. 5-7 Erweiterungsbau 15.000.000 0 15.000.000 1 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Am Altenberger Kreuz/Siegburger Str. 15.000.000 0 15.000.000 1 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Anlage 2 6/6
Anlage 1
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Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei
Baubeschluss (bisher
vom Rat genehmigtes
Budget)
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Prognose aktuell in €
Leistungs
phase
Ursachen und Anmerkungen
(enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016)
Verlängerung der
Industriestraße (Merianstraße
bis Mennweg) 2014 12.737.000 -3.437.000 9.300.000 5
Der Hauptauftrag (zzgl. Nachträge) bleibt voraussichtlich unter der ursprünglichen Kostenschätzung.
Baubeginn erfolgte am 04.11.2014. Die Maßnahme wurde im Juni 2016 für den Verkehr frei
gegeben.Die Nachtragsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit werden Begrünung und
Ausgleichspflanzungen durchgeführt.
Straßentunnel Grenzstraße 2012 31.000.000 0 31.000.000 7 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.
Stadtbahnbauprojekt
Bocklemünd/Mengenich, 2.
Baustufe 2014 6.769.000 0 6.769.000 3 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.
Nord-Süd Stadtbahn, 3.
Baustufe (netto-Beträge; Bau
incl.
Grunderwerb/Abrissgebäude
und Schallschutzmaß-nahmen) 2015 64.689.741 0 64.689.741 3 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.
Mülheimer Brücke 2016 101.420.220 62.180.000 163.600.220 6
Im Zuge der Planungen während der LPH 1 bis 3 HOAI hatte sich für alle Bauwerksbereiche und
insbesondere für die rechtsrheinische Rampe eine deutliche Verschlechterung des Bauwerkszustandes
gezeigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Sanierungsplanung in Höhe
von rd. 38,8 Mio. € aus 2010 nichts mehr mit dem Baubeschluss gemein hat. Das Bauwerk wird nicht
nur generalerneuert, sondern darüber hinaus den zukünftigen verkehrlichen Anforderungen ( incl.
Erhöhung der Tragfähigkeit für höhere Lastenklassen) entsprechend verstärkt. Fortschreitende
vertiefende Untersuchungen und Planungen haben auch ergeben, dass eine ursprünglich angedachte
Sanierung der rrh. Rampe nicht mehr zielführend, sondern aufgrund des Bauwerkszustandes ein Abriss
und Neubau der kompletten Rampe sachlich geboten ist.. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hat die
Vorgehensweise zusätzlich bestätigt. Im Juni 2016 wurde der Baubeschluss (1105/2016) gefasst,
welcher mit einer Kostensumme von insgesamt 101.420.220 € abschliesst. Ergänzend ist noch zu
erwähnen, dass aufgrund der Erhöhung der Tragfähigkkeit für höhere Lastklassen ein Zugang zur
Förderung der Baumaßnahme durch das Land NRW erfolgt ist. Ein eingereichter Förderantrag wird
derzeit geprüft, eine Förderung würde den städtischen Eigenanteil erheblich senken. Nach
Durchführung des Vergabeverfahrens wurde im Rahmen der Submission festgestellt, dass das
Kostenvolumen auf einen Umfang von 163,6 Mio. € steigt. Dies setzt sich aus der Beauftragung des
Auftragnehmers in Höhe von rd. 140 Mio. € sowie der restlichen Projektkosten zusammen. Es wird auf
die Mehrkostenmitteilung 2041/2017/1 hingewiesen.
Severinstraße;
Generalsanierung FWG 2010 20.457.000 9.839.000 30.296.000 9 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.
Anlage 1
1/6
Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei
Baubeschluss (bisher
vom Rat genehmigtes
Budget)
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Prognose aktuell in €
Leistungs
phase
Ursachen und Anmerkungen
(enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016)
Domumgebung
(Projekt aus UNESCO-
Programm), Bauabschnitt 1
(Bauphase 1, 2 und 3) und
Bauabschnitt 3
2012, 2013, 2014 20.160.000 8.340.000 28.500.000 8, 9
Auf den Grundsatzbeschluss Vorlagen Nr. 2103/2010 wird hingewiesen.
Ein Mehrkostenbeschluss, der prognostizierte Gesamtkosten in Höhe von
28.500.000 € für die Bauabschnitte 1 und 3 bestätigt, wurde am 15.03.2016 durch den Rat gefasst.
Erkenntnisse über weitere Kostensteigerungen liegen derzeit nicht vor.
Da allerdings noch nicht alle Nachträge bearbeitet und beauftragt worden sind, kann noch nicht
abschließend festgestellt werden, dass die Kostenentwicklung eingehalten wird. Die Maßnahme ist
baulich nahezu abgeschlossen. Es erfolgen noch Nacharbeiten an einzelnen Gewerken sowie die
Installation des "Medienbandes" im Tunnel. Dementsprechend gibt es noch Restleistungen aus der
Leistungsphase 8 HOAI sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 HOAI.
Die Kostensteigerung begründet sich wie folgt:
Wenig erfolgreiche Ausschreibungen mit wenigen Bietern, bereits die Angebote lagen über den
Kostenberechnungen. Baukostensteigerung durch zusätzliche Anforderungen parallel laufender
Projekte wie die brandschutztechnische Ertüchtigung des Tunnels und der Umbau der Dom-Tiefgarage.
Dauerhaft gestörte Bauabläufe durch Aufrechterhaltung der komplexen Verkehrssituation, vielfache
Baubehinderungen durch enge Bauverhältnisse und sensible Nachbarschaftsnutzungen (wie Dom und
Museen, Philharmonie). Häufiges Umplanen und Umstellen von geplanten Bauabläufen wg.
unbekannten Bestandssituationen im Untergrund bis hin zur Bodenarchäologie.
Kartäuserwall 40; Neubau
Erweiterung mit
Kammermusiksaal
2013 12.457.900 5.142.100 17.600.000 8
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft hat am 23.04.2018 den Mehrkosten zugestimmt, s. Ds. Nr.
3514/2017.
Erhöhungsgründe sind:
- Preissteigerungsindex (Baupreisindex 2010 = 100 / 2017=118,8)
- Planungsfortschreibungen aufgrund baulicher Anforderungen aus geänderten aktuellen EU-Normen
und überarbeiteten Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards (BQA)
- Veränderte Marktlage im Baubereich durch Niedrigzinspolitik der EU und völlige Auslastung der
Baufirmen mit Aufträgen
- Neue HOAI ab 2013
- Höhere Kostensicherheit infolge weitergeführter vertiefender Planung
- Mehraufwendungen für die Beauftragung einer externen Projektsteuerung infolge von
Personalengpässen bei der Gebäudewirtschaft
Görlinger-Zentrum 45;
Generalinstandsetzung der
Trakte C+E 2009, 2012 10.600.000 0 10.600.000
fertig-
gestellt Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich fertiggestellt.
Kolkrabenweg 65; Abriss u.
Neubau 2015 24.720.000 0 24.720.000 8
BA I Schulgebäude: LPH 8
BA II Sporthalle: LPH 5
Ottostraße 87; Erweiterungbau
Mensa / Klassen / Turnhalle
AMG 2013 12.202.800 4.397.200 16.600.000 8
Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017. Es zeichnen sich
zurzeit weitere Mehrkosten ab. Diese werden aktuell ermittelt.
Bülowstraße;
Generalinstandsetzung 2009 10.300.000 1.200.000 11.500.000
fertig-
gestellt
Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Die Kostensteigerung wurde bereits in 2016
mitgeteilt und ist nach bisherigem Kenntnisstand unverändert: Mehraufwand für die Betonsanierung,
Insolvenz Rohbaufirma dadurch Terminverzögerungen und Neuausschreibung
Anlage 1
2/6
Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei
Baubeschluss (bisher
vom Rat genehmigtes
Budget)
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Prognose aktuell in €
Leistungs
phase
Ursachen und Anmerkungen
(enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016)
Ossietzkystraße; Neubau
Gesamtschule 2015 39.500.000 4.193.900 43.693.900 8 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.
Breitenbachstraße; Neubau
Schule und Turnhalle sowie
Hausmeisterwohnung 2015 13.750.000 0 13.750.000 8 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.
Genovevastraße;
Erweiterungsbau 2014 16.062.000 538.000 16.600.000 8
Über die Kostensteigerung wurde bereits in der letzten Mitteilung informiert, s. Ds. Nr. 1480/2017. Es
zeichnen sich zurzeit weitere Mehrkosten ab. Diese werden aktuell ermittelt.
Rendsburger Platz 1; Neubau,
Sanierung TH / Kita / JH 2010 14.600.000 4.492.300 19.092.300 9
Über die Kostensteigerung wurde bereits in der letzten Mitteilung informiert, s. Ds. Nr. 1480/2017. Es
zeichnen sich zurzeit weitere Mehrkosten ab. Diese werden aktuell ermittelt.
Bildungslandschaft Altstadt Nord
(BAN); Sanierung und Anbau
Hansa Gymnasium; Neubau
Mensa- und Werkstatthaus;
Neubau Studienhaus; Neubau
Realschule; Neubau
Kindertagesstätte; Sanierung
und Anbau Grundschule;
Baufeld A und B 2014+2015 60.891.270 0 60.891.270 8
Aufteilung des Gesamtprojektes da Bauabschnitt C (Sanierung Abendgymnasium) erst in der
Leistungsphase 2 ist, s. auch Anlage 2. Es zeichnen sich zurzeit weitere Mehrkosten ab. Diese werden
aktuell ermittelt.
Georgsplatz 10 Erw. GT und
Verwaltung 2016 22.216.746 1.005.870 23.222.616 5 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.
Kantstraße Erweiterungsbau 2016 33.563.000 0 33.563.000 8
Die Bauarbeiten haben im Dezember 2016 begonnen.
Keine Veränderung zu den im Baubeschluss angegebenen Kosten.
Anlage 1
3/6
Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei
Baubeschluss (bisher
vom Rat genehmigtes
Budget)
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Prognose aktuell in €
Leistungs
phase
Ursachen und Anmerkungen
(enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016)
Nachtigallenstr. Neubau für RS
und Gymnasium 2016 11.323.800 0 11.323.800 7 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.
Nikolausstr. 51-55
Erweiterungsbauten Schiller /
EvT 2016 16.851.000 0 16.851.000 7
Korrektur der Eintragung für die genehmigten Baukosten gemäß Baubeschluss vom 22.09.2016
auf 16.851.000,-€. (vorher 17.013.000,-€)
Historisches Archiv; Neubau 2015 83.576.600 -3.038.600 80.538.000 8
Die Gesamtkosten gemäß Baubeschluss enthalten einen Risikozuschlag. Die bisherigen zusätzlichen
Kosten unterschreiten derzeit noch den genehmigten Riskozuschlag.
MiQua (eheml. Archäologische
Zone) Neubau /Erweiterung 2013 51.773.000 25.227.000 77.000.000 8 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2017, s. Ds. Nr. 1480/2017.
Mainstr. 75
(Sürther Feld) Erweiterungsbau,
Klassen, +2 TH 2017* 19.400.000 7.900.000 19.400.000 6
*Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets, Ds. Nr. 0864/2017 (s. Ratsbeschluss
vom 04.04.2017). Für die in dem Maßnahmenpaket enthaltenen Projekte, die von einem
Generalunternehmer oder einem Totalunternehmer ausgeführt werden sollen, hat der Rat in o. g.
Vorlage auf die Fassung von Baubeschlüssen im herkömmlichen Sinne verzichtet. Weil die
Maßnahme die LPH 3 weit überschritten hat, gehört sie - der hier abgebildeten Systematik
entsprechend - in die vorliegende Anlage 1. Über die Kostenerhöhung wurde bereits in der vorherigen
Mitteilung zur Kostensteigerung bei Großprojekten informiert, s. Anlage 2 Ds.Nr. 1480/2017. Hinweis:
Grundlage für die hier genannten Kosten bei Baubeschluss sind die im Ratsbeschluss vom
04.04.2017 genannten Baukosten. Dementsprechend hat sich der Betrag bei Kostenbrechnung und
daraus resultierend die Kostensteigerung gegenüber der alten Anlage 2 erhöht.
Leybergstr.
Erweiterungsbau und
Dreifachturnhalle 2017* 28.300.000 7.836.700 28.300.000 6
*Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets, Ds. Nr. 0864/2017 (s. Ratsbeschluss
vom 04.04.2017). Für die in dem Maßnahmenpaket enthaltenen Projekte, die von einem
Generalunternehmer oder einem Totalunternehmer ausgeführt werden sollen, hat der Rat in o. g.
Vorlage auf die Fassung von Baubeschlüssen im herkömmlichen Sinne verzichtet. Weil die
Maßnahme die LPH 3 weit überschritten hat, gehört sie - der hier abgebildeten Systematik
entsprechend - in die vorliegende Anlage 1. Über die Kostenerhöhung wurde bereits in der vorherigen
Mitteilung zur Kostensteigerung bei Großprojekten informiert, s. Anlage 2 Ds.Nr. 1480/2017.Hinweis:
Grundlage für die hier genannten Kosten bei Baubeschluss sind die im Ratsbeschluss vom
04.04.2017 genannten Baukosten. Dementsprechend hat sich der Betrag bei Kostenbrechnung und
daraus resultierend die Kostensteigerung gegenüber der alten Anlage 2 erhöht.
Fühlinger Weg 7
Neubau inkl. TH 2013 12.800.000 925.000 13.725.000 8
Die Maßnahme war in der Mitteilung aus 2017 irrtümlich Anlage 2 zugeordnet, obwohl der
Baubeschluss bereits 2013 gefasst wurde, s. Ds.Nr. 1480/2017. Baubeginn erfolgte am 24.04.2017.
Aktuell werden die Rohbauarbeiten durchgeführt. In den angegebenen Gesamtkosten sind die
Einrichtungskosten enthalten (Vorlage: 2967/2012/1).
Anlage 1
4/6
Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei
Baubeschluss (bisher
vom Rat genehmigtes
Budget)
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Prognose aktuell in €
Leistungs
phase
Ursachen und Anmerkungen
(enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016)
Im Weidenbruch
Abriss und Neubau Schule + 6
Sportübungseinheiten 2017 95.800.000 16.500.000 112.300.000 7
Der Rat hat am 07.06.2018 die Mehrkosten in Höhe von 16,5 Mio. € gegenüber Baubeschluss vom
28.09.2017 (Ds. Nr. 2321/2017) zur Kenntnis genommen und der Fortführung der Maßnahme
zugestimmt, s. Vorlagen Nummer 1318/2018.
Schulzentrum Ostlandstr. 39
Neubau und GI,
Realschulen Lassallestr. und
Fürstenbergstr. Neubau und GI,
KGS Wilh.-Schreiber-Str. GI und
Neubau (ÖPP Los 3) 2017* 104.000.000 0 104.000.000 5
*Am 08.04.2014 wurde ein Beschluss des Rates zur Sanierung/Erweiterung von Schulgebäuden
mittels ÖPP gefasst, s. DsNr. 0572/2014 (vergleichbar Planungsbeschluss). Ein Baubeschluss im
herkömmlichen Sinne ist aufgrund der Umsetzung durch ÖPP-Vertrag nicht gefasst worden. Dennoch
ist der Vergabebeschluss vom 28.09.2017 gleichzusetzen mit einem Baubeschluss, s. Ds Nr.
2205/2017. In der Spalte Kostenberechnung werden die mit der vg Vorlage beschlossenen und
vertraglich vereinbarten Bauinvestitionskosten übernommen, um die Systematik dieser Tabelle
einheitlich zu gestalten. Die ÖPP-Verträge für alle Standorte wurden im Oktober 2017 unterzeichnet.
Die Schulen sind seit dem 01.01.2018 im Betrieb durch den ÖPP-Partner SKE Vinci-Facilities.
Schaugewächshauser 2015 11.366.400 0 11.366.400 8
Kombinierter Planungs- und Baubeschluss 23.06.2015. Das Projekt war in der letzten Mitteilung
irrtümlich Anlage 2 zugeordnet, s. Ds. Nr. 1480/2017.
Bürgeramt Chorweiler
GI 2013 14.969.640 0 14.969.640 8
Die Maßnahme war in der Mitteilung aus 2017 irrtümlich nicht aufgeführt, obwohl der Baubeschluss
bereits am 01.10.2013 gefasst wurde, Ds. Nr. 2959/2013. Die Gesamtbaukosten laut
Kostenberechnung betrugen rd. 14,97 Mio.€. Einen Anteil in Höhe von 4,25 Mio. € hat laut
Baubeschluss der Betrieb gewerblicher Art Bürgerzentrum Chorweiler übernommen.
Feuerwehrzentrum Kalk;
Neubau 2014 27.233.100 0 27.233.100 8
Die im Budget gem. Ratsbeschluss aus dem Jahr 2014 eingestellten Risikokosten sind vollständig
ausgeschöpft.
Durch Kostensteigerungen bei Vergaben und erwartete Nachträge sowie noch nicht abschließend
auszuschließende Risiken wie Bauzeitverzögerungen und Kostensteigerungen bei noch ausstehenden
Vergaben ist eine Überschreitung der vom Rat genehmigten Summe absehbar. Diese wird zurzeit
ermittelt.
Die Gründe und konkreten Zahlen für den Kostenerhöhungsbeschluss werden zurzeit ermittelt.
Hubschrauberbetriebsstation
Kalkberg; Neubau 2011 11.342.500 5.157.500 16.500.000 8
Am 12.05.2015 hat der Rat die erste Kostenerhöhung von 1.957.500 € gegenüber Baubeschluss
gefasst, Ds. Nr. 0484/2015. Mit dem Moratorium vom 26.01.2016 wurde ein weiterer
Mehrkostenbeschluss über 3,2 Mio. € für die Schadensbeseitigung am Gebäude in Folge der
Setzungen gefasst (Ds. Nr. 0057/2015).
Nutzungsunabhängige
Haldenstabilisierung Kalkberg 2016 10.500.950 6.730.250 17.231.200
Im Zuge des Baus der Hubschrauberbetriebsstation sind unerwartete Gebäudesetzungen aufgetreten.
Im Rahmen der Ursachenermittlung wurden u. a. an den Böschungen Standsicherheitsdefizite
nachgewiesen. Zur Gefahrenabwehr muss eine Stabilisierung der Haldenböschungen erfolgen.
Aufgrund unzureichender Planungsgrundlagen und notwendiger Überarbeitungen und Ergänzungen der
Unterlagen kam es zu erheblichen Mehrkosten. Der Rat der Stadt Köln hat der jüngsten
Mehrkostenanzeige in seiner Sitzung vom 03.05.2018 zugestimmt (Ds. Nr. 0358/2017).
Anlage 1
5/6
Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei
Baubeschluss (bisher
vom Rat genehmigtes
Budget)
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Prognose aktuell in €
Leistungs
phase
Ursachen und Anmerkungen
(enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016)
Hauptfeuerwehrzentrale,
Scheibenstr. 13, Köln
Weidenpesch; Erweiterung und
Generalinstandsetzung 2014 40.600.000 0 40.600.000 8
Der erste von drei Bauabschnitten ist abgeschlossen. Der Kostenpuffer auf Grundlage der
Kostenberechnung aus dem Jahr 2013 zum Ratsbeschluss 2014 ist durch Entscheidungsvorlagen und
Kostensteigerungen bei Vergaben erreicht. Durch Risiken wie Bauzeitverzögerungen,
Kampfmitteluntersuchungen, Schadstoffsanierungen und Kostensteigerungen bei noch ausstehenden
Vergaben ist eine Kostensteigerung über die vom Rat genehmigte Summe absehbar. Die Gründe und
konkreten Zahlen für den Kostenerhöhungsbeschluss werden zurzeit ermittelt.
Summe Projektvolumina bzw.
Kostenentwicklung nach
(aktueller Stand) 1.067.933.667 165.129.220 1.217.326.187
Prozentuale
Kostensteigerung im Schnitt
(aktueller Stand) 15,46%
Wert 2017 7,22%
Vergleich 8,24% Veränderung
Maßnahme Baubeschluss aus
Kostenberechnung bei
Baubeschluss in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in € Stand aktuell in € Ursache und Anmerkungen
292.000.000 545.000.000 3
317.000.000 570.000.000 3
Summe Projektvolumina bzw.
Kostenentwicklung inklusive
Bühnen (bei einer
Kostensteigerung von 292 Mio.
€) 1.320.933.667 457.129.220 1.762.326.187
Prozentuale
Kostensteigerung im Schnitt
inklusive Bühnen (bei einer
Kostensteigerung von 292 Mio.
€) 34,61%
Summe Projektvolumina bzw.
Kostenentwicklung inklusive
Bühnen (bei einer
Kostensteigerung von 317 Mio.
€) 1.320.933.667 482.129.220 1.787.326.187
Prozentuale
Kostensteigerung im Schnitt
inklusive Bühnen (bei einer
Kostensteigerung von 317 Mio.
€) 36,50%
Das Projekt wurde im Sommer 2015 neu aufgegleist, seit Mai 2016 liegen Bauherrschaft und
Projektleitung bei den Bühnen, mit einem eigenen Team von 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird
das Projekt dort neu aufgestellt. Die Kosten- und Terminprognose vom 03.07.2017 kalkuliert
Gesamtkosten zwischen 545 Mio.€ und 570 Mio. € und eine Fertigstellung im vierten Quartal 2022. Bühnen Köln; Generalsanierung 253.000.0002011
Anlage 1
6/6
Beantwortung einer Anfrage (Rat)
2718 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 2132/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 05.07.2018 Bauausschuss 17.09.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 17.09.2018 Rechnungsprüfungsausschuss 18.09.2018 Kostensteigerung bei Großprojekten Anfrage der Fraktion Die Linke. im Rat der Stadt Köln vom 16.04.2018, AN/0574/2018 Ausgangslage Als Grundlage für eine Beurteilung der Kostenentwicklung von Großprojekten dient die Kostenbe- rechnung zum Baubeschluss. Hierzu wird auf die Ausführungen in der Anlage hingewiesen. Demnach wird erst nach Vorliegen eines Baubeschlusses (inkl. Kostenberechnung) im Falle eines Kostenanstiegs von einer Kostensteigerung gesprochen. Die Kostenentwicklung für sämtliche Groß- projekte nach Vorliegen eines Baubeschlusses durch den Rat ist in Anlage 1 erfasst. Alle übrigen Großprojekte, die sich noch innerhalb der Planung der Leistungsphasen 1-3 HOAI befin- den, werden nachrichtlich in Anlage 2 abgebildet. In diesen Fällen konnte aufgrund des frühen Pla- nungsstadiums noch keine Kostenberechnung erstellt und damit auch noch kein Baubeschluss ge- fasst werden. Hier wird somit nicht die Kostensteigerung, sondern die natürliche Spezifizierung des voraussichtlichen Projektvolumens mit fortschreitender und erweiterter Planung auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes dargestellt. Hinweis Bei verschiedenen Maßnahmen haben sich die Kosten gegenüber dem Baubeschluss weiter entwi- ckelt bzw. verändert. In einigen dieser Fälle werden parallel zur Beantwortung dieser Anfrage Be- schlussvorlagen bzw. Mitteilungen für die zuständigen Fachausschüsse vorbereitet. Damit die Fach- ausschüsse Gelegenheit haben, sich vorab mit den Informationen zu befassen, werden in der vorlie- genden Auflistung nur die Kostenentwicklungen genannt, für die bis zum Stichtag 15.06.2018 schlussgezeichnete Vorlagen in Session freigegeben sind. Auswertung Unter Einbeziehung aller Maßnahmen der Anlage 1, bei denen eine Kostensteigerung im fachlichen Sinne ermittelt werden konnte, ergibt sich eine durchschnittliche Kostensteigerung von 15,46 %. Der Vorjahreswert lag bei 7,22 %. Für die Generalsanierung Bühnen wurde gegenüber der Kostenberechnung von 253 Mio € bei Bau- beschluss eine Kostenentwicklung zwischen 292 Mio. € (entspricht 115,42 %) und 317 Mio. € (ent- 2 spricht 125,30 %) ermittelt. Bezieht man diese Kosten in die Berechnung der durchschnittlichen Kos- tensteigerung aller städtischen Großprojekte mit ein, ergibt sich im besten Falle eine durchschnittliche Kostensteigerung von 34,61 % und im schlechtesten Falle von 36,50 %.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2132/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 13.09.2019
- Erstellt
- 21.06.2018 09:22